Die ärztliche Leichenschau. Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig

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1 Die ärztliche Leichenschau Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig

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3 Erfahrungen Wissenschaftliche Graduierungsarbeiten (retrospektive Studien): ¼ bis ⅓ Todesursache / Todesart falsch ambulant schlechter als stationär Praxisnahe Tests bei klinischen Fortbildungen (klarer med. Hintergrund) Fehlerquote insgesamt % Verfälschende Aussage %

4 Typische Fehler Falsche Todesart (insbesondere falsch natürlich) Nicht nachvollziehbare Todesursache (mit Übersehen todesursächlicher Verletzungen) Falsche Todeszeit (mit versicherungs- und erbrechtlichen Konsequenzen)

5 Leichenschauergebnisse Fachärzte Rechtsmedizin Diagnosestellung nicht möglich: Ca. 50 % der Fälle Nur Verdachtsdiagnose möglich: 22 % Fehlerquote der wohldiagnostizierten Fälle: 0 % Fehlerquote der Verdachtsdiagnosen: 33,3 %

6 Kritik Äußere Leichenschau = methodisch unzulänglich Ohne innere Leichenschau in der Regel keine sichere Todesursachenfeststellung

7 Rechtliche Grundlage der Leichenschau Brandenburgisches Bestattungsgesetz vom 7. November 2001 (

8 Was ist eine Leiche? Körper eines Menschen mit sicheren Todeszeichen sicherer Todesfeststellung (z. B. mit dem Leben unvereinbarer Verletzung; 30 nach erfolgloser Reanimation + Null-Linien-EKG) noch nicht abgeschlossener Dekomposition Cave: Unterkühlung, Intoxikation, scheinbares Ertrinken! Lebenswichtiger lebloser Teil eines menschlichen Körpers Leblose Teile eines menschlichen Körpers gelten dann einer Leiche zugehörig, wenn ohne sie ein Weiterleben des Individuums unmöglich wäre. Lebendgeborene, Totgeborene (Geburtsgewicht > 500 g)

9 Leichenschau wann? Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern Nur dringende, nicht aufschiebbare Maßnahmen dürfen noch durchgeführt werden Fristen sinnentleert: Todesfeststellung unaufschiebbar Bei Pflichtenkollision Kollegen alarmieren

10 Leichenschau: Wer? 5 Ärztliche Leichenschaupflicht (1) Zur Vornahme der Leichenschau sind verpflichtet: bei Sterbefällen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, zu deren Aufgaben auch die ärztliche Behandlung der aufgenommenen Personen gehört, jeder dort tätige Arzt; bei mehreren Ärzten kann die Leitung der Einrichtung regeln, welcher von ihnen die Leichenschau vorzunehmen hat, bei häuslichen und sonstigen Sterbefällen jeder erreichbare niedergelassene Arzt oder ein Arzt im ärztlichen Notfalldienst, bei Sterbefällen während eines Rettungseinsatzes mit Notarztbeteiligung der beteiligte Notarzt, bei Sterbefällen während eines Rettungseinsatzes ohne Notarztbeteiligung der nächste erreichbare niedergelassene Arzt, ein Arzt im ärztlichen Notfalldienst oder der im nächstgelegenen Krankenhaus diensthabende Arzt.

11 Leichenschau: Wo? 6 Durchführung der Leichenschau (1) Die Leichenschau soll an dem Ort, an dem der Tod eingetreten ist oder die Leiche aufgefunden wurde, vorgenommen werden. Der Arzt und die von ihm hinzugezogenen Helfer sind berechtigt, jederzeit den Ort zu betreten, an dem sich die Leiche befindet. Befindet sich die Leiche nicht in einem geschlossenen Raum oder ist aus anderen Gründen an diesem Ort eine ordnungsgemäße Leichenschau nicht möglich oder zweckmäßig, kann sich der Arzt auf die Todesfeststellung beschränken, wenn sichergestellt ist, dass die vollständige Leichenschau an einem geeigneten Ort durchgeführt wird. Beachte: Aspekte der Spurensicherung berücksichtigen!

12

13 x x x x

14 Todeseintrittszeichen

15 Beispiele für Herzversagen, Herzinsuffizienz o Koronare Herzkrankheit o Myokarditis o Arterielle / pulmonale Hypertonie o Aorten- / Pulmonalstenose o Vorhof- / Ventrikelseptumdefekt o Offener Ductus Botalli o Aorten- / Pulmonal- / Mitral- / Trikuspidalinsuffizienz o Herzbeuteltamponade o Konstriktive Perikarditis o Myokardhypertrophie o Herzrhythmusstörungen o Extrakardiale Faktoren (Schwere Anämie, Thyreotoxikose)

16 Grundleiden darf kein unselbstständiges Leiden sein: Lungenembolie Mageninhaltsaspiration

17 Todesarten nach Entwurf der BÄK Nichtnatürlich Ungeklärt Unerwartet im Rahmen medizinischer Maßnahmen Natürlich

18 Todesursache Todesart natürlich Tod aus innerer Ursache + kein Anhalt für nicht natürlich nicht natürlich Homizid Suizid Unfall Tod durch rechtswidrige Tat x x Jetzt: Sonstiges

19 Tod durch rechtswidrige Tat Tod durch Unterlassen gebotener medizinischer Maßnahmen Unterlassene Hilfeleistung Fahrlässige Tötung Tod durch AIDS nach HIV-Infektion des Partners

20 Klassifizierung der Todesart Informationen BB Gesetzentwurf Bund... prüft, ob Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen. Bei Verneinung dieser Frage wird ein natürlicher Tod angenommen, es sei denn, die Ärztin / der Arzt hält die Todesart für ungeklärt... Ist dem Arzt die Klärung der Todesart nicht möglich, so ist sie... als ungeklärt anzugeben.... Ein natürlicher Tod kann nur angegeben werden, wenn der Tod auf eine diagnostizierte und dokumentierte natürliche Erkrankung zurückzuführen ist.

21 Zwischen den Definitionen liegen Nichtnatürliche Todesfälle, davon Tötungsdelikte Iatrogene Todesfälle

22 Leichenschau: Meldung an Polizei? 6 Durchführung der Leichenschau (3) Ist durch äußere Merkmale bereits erkennbar oder lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um einen nichtnatürlichen Tod handelt, oder handelt es sich um einen unbekannten Toten, hat der Arzt unverzüglich die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu verständigen. Er hat in diesem Fall bis zum Eintreffen der Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer weiteren Leichenschau abzusehen und dafür zu sorgen, dass keine Veränderungen an der Leiche und der unmittelbaren Umgebung vorgenommen werden. Ergeben sich erst während der Leichenschau Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod oder lässt sich die Todesart nicht aufklären, hat der Arzt ebenso zu verfahren.

23 Voraussetzungen zur Klassifikation natürlicher Tod Hochgradige Plausibilität Sicherheit der Einstufung muss hinterfragt werden Die gedankliche Möglichkeit oder überwiegende Wahrscheinlichkeit reichen nicht aus Vermutungen ohne Diagnostik gehören nicht auf die Todesbescheinigung und können ärztlich nicht verantwortet werden

24 Voraussetzungen zur Klassifikation nichtnatürlicher Tod Unmittelbares äußeres Ereignis Mittelbares äußeres Ereignis Zeitabstand unerheblich (z. B. apallisches Syndrom) Beispiel: Wundheilungsverzögerung, Sepsis Kausalkette zwischen Ereignis und Tod auch Teilursache Beispiel: Ertrunkener Epileptiker Maßgeblich ist erstes Glied der Kausalkette Grundleiden (steht bei Todesursache unten) Unterlassung kann auch Einwirkung von außen sein

25 Indikatoren zur Todesart Unklar Plötzlicher Tod ohne eindeutige Todesursache Fäulnis Wechselwirkung Eingriff - Grundleiden Mors in tabula Tod unmittelbar nach Injektionen, Infusionen, Transfusionen Nichtnatürlich Blutungen, Hämatome, Verletzungen, Schwellungen ungewöhnliche Totenflecke (Farbe, Lage) Punktblutungen Strommarken Verbrennungen Tod in Badewanne Mees sche Nagelbänder, Holzersche Blasen abnorme Pupillen auffälliger Geruch

26 Suizid auch dann nicht natürlich, wenn aus einem natürlichen Leiden entwickelt (z. B. Depression) Tötung auch dann, wenn durch Nichtstun oder auf Wunsch des Betroffenen (z. B. Kindesvernachlässigung, aktive Sterbehilfe) Es ist folgendes zu beachten: Unfall infolge ungewollter plötzlicher zeitlich begrenzter von außen kommender schädigender Einwirkung

27 Einordnung schwierig im Einzelfall unmöglich Beispiel 1: Großes Tier (Hufschlag, Hundebiss) Kleine Lebewesen (Bakterien, Viren) nicht natürlich natürlich Mittelgroßes Tier (Bienenstich) = äußere Gewalteinwirkung, Giftbeibringung nicht natürlich aber auch = Unverträglichkeit natürlich Beispiel 2: Tod durch akute Alkoholintoxikation Tod des Alkoholikers nicht natürlich natürlich

28 Zweck: Arbeitsteilung Zweifelsfall? Arzt außer Anamnese keine Ermittlungen Staatsanwalt kann erst ermitteln, wenn Informationen über Anfangsverdacht vorliegen hier: Mitteilung über nicht natürliche Todesart Leichenschauarzt nur eigene Erkenntnisquellen unmittelbarer Entscheidungszwang Zweckbestimmung = Weichenstellung, ob Untersuchung veranlasst unterbunden X nicht aufgeklärt

29 Merke! Nicht zur Klassifikation der Todesart drängen lassen. Verantwortung liegt beim Arzt. Keine kriminalistischen Schlussfolgerungen. Keine Erörterung der Schuldfrage.

30 Tod bei medizinischen Maßnahmen Tod durch Krankheitsverlauf völlig erklärbar keinerlei rechtlich relevanten Aspekte Tod nach Behandlungsfehler eigener fremder Verdacht unklare Wechselwirkung zwischen Krankheit und medizinischen Maßnahmen Mors in tabula Bluttransfusionen, Infusionen Todesart: natürlich Todesart: nichtnatürlich Todesart: nicht aufgeklärt Folge: Entscheidung über rechtsmedizinische Obduktion

31 Medizinischer Eingriff Rechtsdogmatisch (gefährliche) Körperverletzung 223 ( 223a) Rechtfertigung Patient ersetzt Krankheitsrisiko durch Behandlungsrisiko gerechtfertigt rechtswidrig Zustimmung nach Aufklärung Iatrogener Schaden bei lege artis Behandlung bei Behandlungsfehler

32 Iatrogener Schaden kommt von außen ist nicht beabsichtigt wirkt kurzfristig ist nur als Risiko nicht als zeitlich bestimmbares Faktum vorhersehbar Klärung, ob gerechtfertigt oder nicht, ist Rechtsfrage! Tod = nicht natürlich

33 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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