A R B E I T S R E C H T
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- Gudrun Bösch
- vor 8 Jahren
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1 A RBEITSRECHT
2 2 Watson Farley & Williams UNSER ANSATZ Watson Farley & Williams ist eine führende internationale Anwaltskanzlei mit Büros in den bedeutenden Finanzzentren Europas, Asiens und den USA. Wir haben den Anspruch, unsere Mandanten individuell und auf höchstem Niveau zu beraten. Unsere Mandanten profitieren dabei nachhaltig von unserer umfassenden Expertise im gesamten Spektrum des Wirtschaftsrechts. Unsere Teams setzen sich, je nach Bedarf, aus Beratern unterschiedlicher Fachbereiche und Büros zusammen, so dass wir fachübergreifend und in allen relevanten Rechtsordnungen beraten können. Wir nehmen uns die Zeit, das Geschäft unserer Kunden zu verstehen, und arbeiten mit unseren Kunden offen und vertrauensvoll zusammen. Wir zeichnen uns durch besondere Fachkompetenz in folgenden Rechtsgebieten aus: Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Steuerrecht Finanzierungsrecht Prozess- und Schiedsverfahrensrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht. Das umfangreiche Branchenwissen und die langjährige Erfahrung unserer durch Partner geführten Teams ermöglichen uns, unsere Kunden zielgenau und erfolgreich zu beraten.
3 Arbeitsrecht in Deutschland 3 UNSERE KOMPETENZEN IM ARBEITSRECHT Wir beraten nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Dies umfasst u.a. die Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen, die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und in Einigungsstellen sowie die Erstellung von Gutachten zu Spezialfragen. Bei Restrukturierungen von Unternehmen decken wir alle arbeitsrechtlich relevanten Aufgabenstellungen von der Begleitung bei Interessenausgleichsund Sozialplanverhandlungen bis zur individuellen Umsetzung ab. Unsere Anwälte verfügen über besondere Stärken bei der Einführung und Neugestaltung von Vergütungssystemen, Arbeitszeitmodellen sowie betrieblichen Verhaltensrichtlinien. So entwerfen wir z.b. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Arbeitszeitkontenregelungen und Internet- bzw. -Nutzungsvereinbarungen. Wir unterstützen unsere Mandanten mit maßgeschneiderten Lösungen bei allen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung, des Datenschutzes, der Arbeitnehmerüberlassung und der Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland.
4 4 Watson Farley & Williams UNSERE ARBEITSRECHTLICHEN LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Unsere Mandanten profitieren von einer juristisch herausragenden Qualität verbunden mit einer pragmatischen Herangehensweise bei dem Verfolgen ihrer individuellen Ziele. Arbeitsrechtliche Spezialthemen Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen Einführung von Ethik-Richtlinien und Compliance-Vorgaben Internetnutzung am Arbeitsplatz, Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes Antidiskriminierungs- / Gleichbehandlungsfragen Entwicklung und Einführung variabler Arbeitszeitmodelle Umgang mit Teilzeitbegehren Einführung flexibler Modelle für Vergütung und Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen Entwurf und Verhandlung von Arbeitsund Dienstverträgen Abmahnungen Änderungs- und Beendigungskündigungen, Änderungsvereinbarungen Beratung von Aufsichtsräten hinsichtlich des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Corporate Governance Kodex Risikoabschätzung und strategische Beratung Arbeitsgerichtliche Vertretung Betriebliche Altersversorgung Strukturierung, Änderung und Schließung betrieblicher Altersversorgungssysteme Beratung beim Abschluss von und beim Streit über betriebliche Versorgungszusagen Gutachten, Memoranda zu Einzelfragen Telefonischer Sparringpartner für den Personalleiter
5 Arbeitsrecht in Deutschland 5 Betriebsverfassungsrecht Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen Vertretung in Einigungsstellen Vorbereitung von Anhörungsschreiben an den Betriebsrat Gutachten zu Spezialfragen Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Restrukturierung Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen Verhandlung von Sanierungstarifverträgen Beurteilung von Kostensenkungsmaßnahmen und arbeitsrechtliche Begleitung bei deren Umsetzung Entwicklung und Umsetzung von Freiwilligenprogrammen Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen und Übernahme von Kündigungsschutzprozessen Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen Tarifrecht Entwurf und Verhandlung von Haustarifverträgen Beratung zur Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen Beratung zum Austritt aus dem Arbeitgeberverband Transaktionsgeschäft / M&A Arbeitsrechtliche Due Diligence Rechtliche Begleitung bei Betriebsübergängen und Betriebsänderungen Arbeitsrechtlicher Teil von Unternehmenskauf- und Verschmelzungsverträgen
6 6 Watson Farley & Williams UNSER ARBEITSRECHTSTEAM DR. NIKOLAUS KRIENKE, LL.M. Partner / München / Frankfurt nkrienke@wfw.com ANNE KLEFFMANN, LL.M. Partner München / Frankfurt akleffmann@wfw.com DR. FRANK-PETER REISSINGER Senior Consultant München fpreissinger@wfw.com DR. ANDREAS WIEGREFFE Senior / Frankfurt awiegreffe@wfw.com DR. FEYZAN ÜNSAL, EMLE Senior fuensal@wfw.com DR. FLORIAN DEHMEL, LL.M. München fdehmel@wfw.com
7 Arbeitsrecht in Deutschland 7 DR. FREDERIK MARTELL, LL.M fmartell@wfw.com DR. FABIAN REISSINGER München fabianreissinger@wfw.com DR. JOHANNES ALEXANDER HÖFT jhoeft@wfw.com CAROLIN WOGGON, EMLE cwoggon@wfw.com DR. VINZENT FABIAN BARGON vbargon@wfw.com BEATRICE HOTZE Munich bhotze@wfw.com.
8 8 Watson Farley & Williams UNSERE REFERENZEN WETTBEWERBER LOBEN DR. NIKOLAUS KRIENKE: BEACHTLICH, WAS ER AUF DIE BEINE GESTELLT HAT JUVE 2015/2016 WFW HAS EXPANDED ITS TEAM, WON VISIBILITY IN THE MARKET, AND OVERALL IS HIGHLY RECOMMENDED. THE LEGAL 500 DEUTSCHLAND 2014 MANDANTEN LOBEN ANNE KLEFFMANN: GEHT STRUKTURIERT UND ANALYTISCH VOR. JUVE 2015/2016 MANDANTEN LOBEN DR. FRANK- PETER REISSINGER ALS PRAGMA- TISCH UND ZIELORIENTIERT ; DR. REISSINGER HABE EXZELLEN- TE KENNTNISSE, INSBESONDERE BEI RESTRUKTURIERUNGEN. JUVE 2015/2016 CLIENTS PRAISE THE FIRM S DEEP INDUSTRY KNOWLEDGE AND STRONG NEGOTIATION SKILLS. CHAMBERS GLOBAL 2012
9 Arbeitsrecht in Deutschland 9 UNSERE BÜROS Athen Frankfurt Madrid Paris 6 th Floor, Building B 348 Syngrou Avenue Kallithea , Athen T: Ulmenstraβe Frankfurt am Main T: C/ María de Molina, Madrid T: avenue des Champs-Elysées Paris T: Bangkok Unit 902, 9 th Floor GPF Witthayu Tower B 93/1 Wireless Road Patumwan, Bangkok Jungfernstieg T: Mailand Piazza del Carmine Mailand T: Rom Piazza Navona Rom T: T: Hongkong München Singapur Dubai Office 1503, Level 15, Tower 2 Al Fattan Currency House PO Box Dubai Units , One Pacific Place 88 Queensway, Hongkong T: Gewürzmühlstraβe 11 Innenhof München T: Battery Road #28-00 Singapur T: T: London New York 15 Appold Street London EC2A 2HB 250 West 55th Street New York, New York T: T:
10 ATHENS BANGKOK DUBAI FRANKFURT HAMBURG HONG KONG LONDON MADRID MILAN MUNICH NEW YORK PARIS ROME SINGAPORE Publication code number: v4 Watson Farley & Williams 2016 Alle Verweise auf Watson Farley & Williams und das Unternehmen in diesem Dokument beziehen sich auf die Watson Farley & Williams LLP und / oder deren verbundene Unternehmen. Alle Nennungen eines Partners beziehen sich auf ein Mitglied von Watson Farley & Williams LLP, ein Mitglied oder einen Partner eines verbundenen Unternehmens oder einen Mitarbeiter bzw. Consultant mit vergleichbarer Position und Qualifikation. Diese Broschüre ist ein Produkt von Watson Farley & Williams. Sie stellt eine Zusammenfassung zu Rechtsfragen dar und ist nicht darauf ausgerichtet, rechtlichen Rat zu erteilen. Das hier Dargestellte ist möglicherweise nicht auf Ihre Situation anwendbar. Bei Anfragen oder Wünschen nach einer Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Watson Farley & Williams. Diese Publikation dient ausschließlich dem Zweck der Werbung. wfw.com
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