Telemedizin und Teleradiologie Sicht der DNGR. Prof. Roland Brüning Asklepios Klinik Hamburg Barmbek Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit DGNR
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1 Telemedizin und Teleradiologie Sicht der DNGR Prof. Roland Brüning Asklepios Klinik Hamburg Barmbek Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit DGNR
2 Telemedizin Sicht der DGNR Deutsche Gesellschaft Neuroradiologie DNGR 1. Vorsitzender Prof. Olaf Jansen, Kiel 680 Mitglieder, Jahreskongress Köln 1200 Teilnehmer DGNR: 23 Lehrstühle, 76 eigenständige Abteilungsleiter im deutschsprachigen Raum
3 Telemedizin Sicht der DGNR Austausch zu strukturellen ökonomischen Fragen, Fort-und Weiterbildung im Rahmen des erweiterten Vorstands in regelmäßigen Abständen Schulungen und exklusive diagnostische und interventionelle Fortbildungen für nur Mitglieder Webseite ca Seitenaufrufe pro Jahr
4 Leitlinien und Vorschriften Verantwortung: Gerätebetreiber, somit ärztlicher Direktor bzw. Strahlenschutzverantwortlicher bzw. KH Träger
5 Die Röntgen- Verordnung formuliert den Begriff Teleradiologie dass keine Teleradiologie i. S. der RöV ist: Telekonsultation nach fachkundiger Anwendung von Röntgenstrahlen und Befundung Arbeitsteilige Maßnahmen, solange ein fachkundiger Arzt am Untersuchungsort die Anwendung verantwortlich leitet Bild- und Befundverteilung, Telearchive die notwendige Maßnahmen bei Teleradiologie (bes. 23 RöV): Spezielle Qualifikation der Mitarbeiter Anforderungen an Datenleitung, an Bereitschafts- und Ausfallkonzepte Antragspflicht
6 Motivation für Teleradiologie? Teleradiologische Primärbefundung (=eigentliche Teleradiologie) Diagnostik von Patienten (mit CT) in Notfallsituationen vor allem in ländlichen Gebieten Organisatorische Verbesserungen, d.h. Verringerung von Krankentransporten zum Zwecke der radiologischen Diagnostik Sekundärbefundung/ Konsile/ Telekonsultation Erhöhte Qualität durch Expertenkonsultation, Konsultation von fachfremden Spezialisten z.b. Neurochirurgen Verminderung von Redundanzen zwischen nahe gelegenen Krankenhäusern
7 Telemedizin Sicht der DGNR Bedarf an Teleradiologie abhängig vom Bundesland/lokaler Situation, deshalb dezentrale Organisation, Zuweisungsorganisation, Genehmigungsverfahren Ländersache, somit sehr lokal unterschiedliche Strukturvorgaben Beispiel Flächenland Bayern/TEMPIS Beispiel Flächenland Sachsen/ Dresden Beispiel Hamburg: Teleradiologie und Tele-Konsil
8 Prof. Haberl, Dr. Müller-Barna
9 Prof. Haberl, Dr. Müller-Barna
10 Prof. Haberl, Dr. Müller-Barna
11 Prof. Haberl, Dr. Müller-Barna
12
13 Prof. von Kummer, Dr. Bodechtel
14 Prof. von Kummer, Dr. Bodechtel
15 Prof. von Kummer, Dr. Bodechtel
16 Asklepios Hamburg Netzwerk 1) PACS (gerade Linien): Verbindung durch10 GBit/s mit zentraler Archivierung PACS Experten-Konsultation 2)Teleradiologie/Telemedizin (gestrichelte Linien) Befundung im Zentrum Kleinere Bandbreiten Datensicherung und - rückübermittlung Bad Tölz Rechen- Zentrum Bad Oldesloe Hannover
17 Trägerübergreifendes Konsil-Schema HH
18 Beispiele aus dem Asklepios Netzwerk Beispiel Hannover-Hamburg für arbeitsteilige Maßnahme Beispiel Bad Tölz Hamburg für Teleradiologie (Nacht- und WE, genehmigt von Reg. Oberbayern)
19 Datentransfer KH Hannover KH Barmbek Arbeitsteilige Maßnahme, da 1 Rad + 1 Nrad vor Ort bei 4 Großgeräten
20 Grenzen der Teleradiologie Direkte Abrechenbarkeit der Teleradiologie durch GOÄ Vergütung nicht sinnvoll möglich Abrechenbare Ziffern GOÄ 1 und GOÄ 60 entsprechen nur minimalster Vergütung pro Untersuchung Hier wäre eine entsprechende Änderung der Erstattungsregelung wünschenswert Deshalb: individuelle Vertragsgestaltung zwischen den Häusern/Partnern, mit i.d.r. per Case Erstattung, Abrechnung dann i.d.r. durch das die CT-Untersuchung durchführende Haus Telemedizinische Versorgung Schlaganfall jetzt mit DRG/OPS, hier geltende Mindestmerkmale (OPS-Ziffer 8-98b; vergl. Widder Akt Neurol 2011; 38: 91 95)
21 Diskussionsbeitrag Ja zur Nutzung telemedizinischer Datenleitungen, hier klares Ziel Qualitätsverbesserung vor allem in ländlichen Regionen Ja zur Einbindung interventioneller Neuroradiologen als Eskalation bei schweren Schlaganfällen oder Blutungen Ja zur Qualitätserhaltung Ja zur Neurovaskulären Zentren, aber auch Ja zu überregionalen Stroke Units
22 Ausblick Teleradiologie ist leitliniengerecht anwendbar Teleradiologie ist Schrittmacher für telemedizinische Anwendungen (durch gute Standardisierung) Lokale Lösungen, Erfahrung, individuelle Kompetenz spielen eine große Rolle Problem Verrechnung/Abrechnung Ängste abbauen Fort- und Weiterbildung verbessern Quellen: neurorad 2011, TEMPIS, SOS-NET, google-earth, AK Bad Oldesloe Bei Fragen
Ziel ist es, alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung aus einer Hand zu koordinieren.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Angehörige Wir, der/die Mitarbeiter/-innen des Case Managements des Medizinischen Zentrums der StädteRegion Aachen GmbH, verstehen uns als Bindeglied
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