MEDIADATEN PROFIL, PREISE, VERBREITUNG WUPPERTAL BERGISCHES LAND BERLIN DORTMUND DÜSSELDORF MÜNCHEN. Das Magazin für Architektur, Wohn- und Lebensstil

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1 Das Magazin für Architektur, Wohn- und Lebensstil WUPPERTAL BERGISCHES LAND BERLIN DORTMUND DÜSSELDORF HAMBURG / SYLT KÖLN / BONN MÜNCHEN MÜNSTER / OSNABRÜCK STUTTGART ZÜRICH Das Magazin für Architektur, Wohn- und Lebensstil WUPPERTAL BERGISCHES LAND BERLIN DORTMUND DÜSSELDORF HAMBURG / SYLT KÖLN / BONN MÜNCHEN MÜNSTER / OSNABRÜCK STUTTGART ZÜRICH WINTER 2014/2015 SCHUTZGEBÜHR 5 EURO ABOPREIS MEDIADATEN 2015 PROFIL, PREISE, VERBREITUNG Foto: Falko Wübbecke ARCHITEKTUR & FARBE Alles was geht: Herdecke

2 stylus auf einen Blick stylus Wuppertal Bergisches Land erscheint 3x jährlich in Wuppertal, Solingen, Remscheid und Umgebung. Charakteristik, Zielgruppen, Reichweiten stylus ist das Magazin für Wohn- und Lebensstil. stylus erreicht mit einer Auflage von Exemplaren 3x pro Jahr anspruchsvolle Privatpersonen sowie Unternehmer, Investoren, Meinungsbildner und Entscheidungsträger. Wofür stylus steht Spannende Architektur. Stadtentwicklung. Nachhaltige Wohnkonzepte. Urbanes Leben und Lifestyle. Kunst und Kultur. Persönlichkeiten und Geschichten. Welchen Fokus stylus verwirklicht stylus belegt, dass sich das Bergische Land mit den sogenannten Metropolen durchaus vergleichen darf und die Region ist in Bewegung. Verschiedenste Akteure haben die Verantwortung lokalen Handelns erkannt und schaffen Unglaubliches über das stylus regelmäßig berichtet.

3 Fakten Herausgeber Christiane und Jörg Bunse Zeitschriftenformat 230 mm x 300 mm (Breite x Höhe) Kontaktdaten Mediaberatung Verlagsadresse Erscheinungsweise Verbreitungsgebiet Bemberg GmbH Viktoriastraße Wuppertal 3x jährlich Wuppertal, Solingen, Remscheid, Umland Satzspiegel Spaltenzahl Druck 190 mm x 266,8 mm (Breite x Höhe) 3 Spalten, Spaltenbreite 60 mm 2 Spalten, Spaltenbreite 92,5 mm Steg 5 mm Offset, FM-Raster Christiane Bunse Telefon: Mobil: c.bunse@stylus-wuppertal.de Tina Bong Telefon: t.bong@stylus-wuppertal.de Vertrieb Preis Kostenlose Auslage an Point-of-Interest - Auslagestellen, Verbreitung von > Exemplaren über LeserkreisDaheim, mehr als 1000 Stück Direktversand an Interessenten und Abonennten 50 Exemplare kostenlos ab 50 Exemplaren 1 / Stk. Bindeverfahren Druckunterlagen Farbanzeigen Klebebindung Digitale Anzeigen: Übernahme erfolgt entsprechend den Richtlinien. Druckunterlagen, die nicht innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden, vernichten wir. Andruck oder verbindliches Proof Kontaktdaten Redaktion Tina Bong Telefon: t.bong@stylus-wuppertal.de Jörg Bunse Telefon: Mobil: j.bunse@stylus-wuppertal.de Kai Wegner Bankverbindung Rücktrittsrecht Sparkasse Wuppertal IBAN DE BIC WUPSDE33XXX 21 Werktage vor Erscheinen, bei späterem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 50 % des Anzeigenpreises Anzeigenschluss Ausgabe Frühjahr 15. April 2015 Ausgabe Sommer 15. Juli 2015 Ausgabe Winter 15. Oktober 2015 Telefon: k.wegner@stylus-wuppertal.de Maria Steinmetz Telefon: m.steinmetz@stylus-wuppertal.de

4 Formate Anzeige 1/1-Seite, Umschlagseiten 1.900,- Rabatte bei Mehrfachschaltung Mengenstaffel Malstaffel und Beautyproduktionen bieten wir alles aus einer Hand. Gerne übernehmen wir auch die Kreation Ihrer Ad Specials. PR-Advertorial 2/1-Seite 1.900,- zzgl. Fotoaufwand 1/1-Seite B 190 x H 266,8 mm Hochformat Angeschnittenes Format*: B 236 x H 306 mm Hochformat 4-farbig 1.700,- 1/2-Seite B 190 x H 127 mm Querformat B 92,5 x H 266,8 mm Hochformat Angeschnittenes Format*: B 123 x H 306 mm Hochformat B 236 x H 148 mm Querformat 4-farbig 850,- ab 3 Seiten 5% ab 4 Seiten 6% ab 5 Seiten 7% ab 6 Seiten 8% ab 8 Seiten 10% ab 3 Anzeigen 3% ab 6 Anzeigen 5% ab 12 Anzeigen 10% Kulturrabatt: Für Kunst- und Kulturanzeigen (Ausstellungen, Museen) werden 20% vom Kundennetto gewährt. Advertorials kreativ, plakativ und emotional Je nach Bedarf konzipiert und gestaltet unsere Kreativ-Unit zielgruppengerechte Advertorials. Ihre Produkte und Dienstleistungen werden in einem individuellen Layout optimal in Szene gesetzt. Maßgeschneiderte Texte transportieren die Markenbotschaft und wecken Emotionen. Die gesamte Produktion erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen. Je nach Wunsch arbeiten wir mit vorhandenem Fotomaterial oder organisieren ein individuelles Shooting. Von Still-Life-Fotografie bis hin zu Fashion- Die Advertorials werden mit dem Wort -Anzeigegekennzeichnet. Timing Briefing, Bild- und Textmaterial benötigen wir bis spätestens 2/1 Seite: 4 Wochen vor Druckunterlagenschlusstermin 1/1 Seite: 3 Wochen vor Druckunterlagenschlusstermin Timing für individuelle Fotoproduktionen auf Anfrage. Weitere Formate auf Anfrage. Für Fotoproduktionen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Einhefter Die Kosten und Konditionen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Beilagen Die Kosten und Konditionen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. 1/3-Seite 1/4-Seite B 190 x H 89 mm Querformat B 60 x H 266,8 mm Hochformat Angeschnittenes Format*: B 236 x H 113 mm Querformat B 306 x H 91 mm Hochformat 4-farbig 600,- B 190 x H 63,5 mm Querformat B 92,5 x H 127 mm Hochformat Angeschnittenes Format*: B 236 x H 84,5 mm Querformat B 123,5 x H 148 mm Hochformat 4-farbig 450,- * Inklusive umlaufend 3 mm Beschnitt für angeschnittene Formate. Die genannten Farbpreise beziehen sich auf die Farben der 4-c-Euroskala.

5 Datenübermittlung Datenübertragung /Datenträger: per CD-ROM/ DVD/ USB Stick Datenformat: PDF/X-3 Erstellung von PDF-Daten: nur hochauflösende Druckdateien 2400 dpi / 175 lpi, alle Schriften als Postscript oder Opentype eingebunden, mit 300 dpi-cmyk-bildern keine Sicherheitskennwörter vergeben Programme: Adobe Indesign bis Version CC Adobe Photoshop bis Version CC Adobe Illustrator bis Version CC Folgende Angaben werden benötigt: Auftragsname / Zeitschrift und Ausgabe Endformat, ggf. Beschnitt zugeben (+3 mm)! Zur farblichen Abstimmung hilfreich: Proof/Laserausdruck (Prozessfarben CMYK bzw. Graustufen) Wir gehen davon aus, dass es sich bei den an uns gesendeten Dateien um Kopien handelt und übernehmen für den Bestand der uns übergebenen Dateien keine Haftung. Zusatzkosten: Mehrkosten aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden extra berechnet (Kosten für erneute Druckplattenherstellung, Maschinenstillstand etc.). Gewährleistung: Der Verlag übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Wiedergabe nur bei vollständigen, im richtigen Format gelieferten Unterlagen. Weitere Hinweise für einen reibungslosen Ablauf Farbige Anzeigen im CMYK-Modus liefern (keine RGB-Farben). Die Verwendung einer Sonderfarbe muss deutlich gekennzeichnet werden, da sie separat als 5. Farbe gedruckt und berechnet wird. Bitte legen Sie einen verbindlichen Proof/Laserausdruck bei.

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen 01. Anzeigenauftrag/-abschluss im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 02. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 03. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 04. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich des Verlages beruht. 05. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 06. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich die Ablehnung ungeeigneter Textteilanzeigen vor, wenn nach verlegerischen, typografischen oder platztechnischen Gesichtspunkten eine Beeinträchtigung der Lesbarkeit der Textteile eintritt. 07. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 08. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 09. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung greift nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

7 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Voll-Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen so wie die Preisliste des Verlages an. b) Bei Tarifänderungen für Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. c) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn dieser storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. d) Abbestellungen von Anzeigen oder Beilagen müssen schriftlich oder durch Vorlage des Personalausweises erfolgen. e) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. e) Nach Anzeigenschluss sind Änderungen von Plazierungen, Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn sich Mängel an der Druckvorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Eventuell entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. f) Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 12 Wochen die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. g) Bei Anlieferung fertiger Filmsätze gelten für die technische Abwicklung besondere Bedingungen, welche auf Anfrage vom Verlag mitgeteilt werden. h) Bei Konkursen und Zwangsvergleich entfällt jeglicher Nachlass. i) Für Sonderveröffentlichungen und Sonderrubriken, für Kollektive und Anzeigenstrecken behält sich der Verlag das Recht vor, besondere bzw. abweichende Preise festzulegen. j) Die vom Verlag gestalteten, gesetzten und veröffentlichten Anzeigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages reproduziert und nachgedruckt werden. Der Verlag behält sich vor, die für die Herstellung von Anzeigen entstandenen Kosten dem Auftraggeber zu berechnen. k) Der Verlag ist berechtigt, nach ausdrücklicher Genehmigung des Werbungtreibenden, erteilte Anzeigenaufträge auch in Online-Diensten des Verlages zu veröffentlichen. Dies umfasst auch Bildmaterial, welches zum Zwecke der Redaktion zur Verfügung bereitgestellt wurde. Honorare für Bildnutzung sind für Print inkl. Web anzubieten und mit der Vergütung abgegolten. l) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und der gleichen sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinen der Druckschrift bzw. der Anzeigen, ausgeschlossen. m) Mit Vermittlung von Anzeigen oder PR-Advertorials an andere Standorte gilt der Verlag Bemberg als Absatzmittler. Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Herausgeber am Standort zustande.

8 Auftragsformular Buchung Anzeigen (alle Anzeigen werden 4-farbig abgebildet) Preise 2015 / Karenzzeit bis Absender/Auftraggeber: Anzeige 1/1-Seite Anzeige 1/2-Seite Anzeige 1/1-Seite Firma 1.700, 850, hoch quer Umschlagseiten 1.900, Ansprechpartner Straße Anzeige 1/3-Seite 600, hoch quer Anzeige 1/4-Seite 450, hoch quer PR - Advertorial 2/1-Seite+ zzgl. Fotoaufwand 1.900, PLZ, Ort Telefon Nachlässe gemäß Mal-/Mengenstaffel Telefax Folgende Zusatzvereinbarungen wurden getroffen: stylus Ausgabe Anzeigenschluss Berlin Dortmund Düsseldorf Hamburg/Sylt Köln/Bonn München Münster/Osnabrück Stuttgart Zürich Wuppertal Bergisches Land Druckunterlagen: Druckfähige CMYK-Dateien (Formate: PDF-X3, EPS, JPG, TIF) mit 300 dpi, bei angeschnittenen Formaten 3 mm Beschnittzugabe an jeder anzuschneidenden Seite, Daten per an: anzeige@stylus-wuppertal.de. Die Druckfreigabe erfolgt per . Der Auftraggeber ist selbst für den Inhalt, die urheberrechtlichen Ansprüche und die Qualität der gelieferten Druckunterlagen verantwortlich. Eine Erstellung von Anzeigen kann ggf. gegen Honorar übernommen werden. Druckunterlagen müssen bis spätestens 4 Wochen vor Erscheinungstermin angeliefert sein. Preise: Alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt. Rabatt auf den Gesamtpreis bei Mehrfachschaltung, es gelten die vorgenannten Preise. Platzierung: Platzierungswünsche nur unter Vorbehalt. Die Gestaltung aller Inhalte obliegt alleine stylus. Kontakt: stylus c / o Bemberg GmbH, Viktoriastraße 43, Wuppertal. Tel.: , anzeige@stylus-wuppertal.de. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen von stylus an. Die Geschäftsbedingungen sind jederzeit einsehbar unter Ort, Datum Unterschrift Kunde/Stempel Unterschrift Medienberater

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin. Stadtmagazin für Leute mit Kindern Mediadaten Nr. 08 2012 INFORMATIONEN Informationen Mediadaten Nr. 08 2012 Zum Heft Die»Libelle«ist das Stadtmagazin für Familien in Düsseldorf und Umgebung. Idee Die»Libelle«fördert

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