Villa Wirbelwind. Justinus-Kerner-Str. 4, Lippstadt. Betreuungsvertrag
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- Jörg Beyer
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1 Villa Wirbelwind Justinus-Kerner-Str. 4, Lippstadt Betreuungsvertrag Zwischen der Tagespflegeperson (Tagesmutter) und den Personensorgeberechtigten des Tagespflegekindes (Eltern / Erziehungsberechtigte) 1. Personendaten Folgender Vertrag wird zwischen Frau Nicole Jürgens Tagesmutter (im Folgenden Tagespflegeperson genannt) Justinus-Kerner-Str. 4, Lippstadt Anschrift und / / Telefon dienstlich Telefon mobil Telefon privat Frau Personensorgeberechtigte geboren am Herr Personensorgeberechtigter geboren am Anschrift Telefon dienstlich Telefon mobil Telefon privat im Einvernehmen mit denen im Haushalt der Tagespflegeperson lebenden Angehörigen geschlossen.
2 Folgendes Kind / folgende Kinder werden in das Betreuungsverhältnis aufgenommen: Name geboren am Name geboren am Name geboren am 2. Erziehungsgrundsätze und Nachweise (1) Die oben genannte Tagespflegeperson übernimmt die Erziehung, Bildung, Betreuung, Versorgung und Verpflegung (Vereinbarung hierzu folgt weiter unten) des Kindes / der Kinder. Ihr wird die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen ) für den Zeitraum der Betreuung übertragen. Die Betreuung des Kindes / der Kinder erfolgt im Haushalt der Tagespflegeperson. (2) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind / die Kinder in jeder Form gewaltfrei zu erziehen. (3) Das Kind / die Kinder wird seinem / werden ihrem Alter entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt. (4) Das religiöse Bekenntnis des Kindes / der Kinder und seiner / ihrer Familie ist zu berücksichtigen. (5) Ernährungs- und Erziehungsfragen sind mit den Eltern abzusprechen. (6) Die Tagespflegeperson ist Inhaberin einer Pflegeerlaubnis. Betreut die Tagespflegeperson entgeltlich ein oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung an mehr als 15 Wochenstunden und länger als drei Monate, muss sie beim Jugendamt eine Pflegeerlaubnis beantragen. (7) Die Tagespflegeperson hat am Grundkurs / Aufbaukurs der KBS Paderborn und der VHS teilgenommen (8) Die Tagespflegeperson hat an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind teilgenommen. Sie verpflichtet sich, diesen Kurs alle 3 Jahre aufzufrischen. (9) Dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) liegt ein ärztliches Attest der Tagespflegeperson und aller im Haushalt der Tagespflegeperson lebenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vor. (10) Dem SKF liegen amtliche Führungszeugnisse der Tagespflegeperson und aller im Haushalt der Tagesmutter lebenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vor. 3. Arzneimittel, Arztbesuche, Notfälle und Erkrankungen des Tageskindes / der Tageskinder (1) Die Tagespflegeperson darf in Absprache mit den Eltern / darf nicht dem Kind Medikamente verabreichen. Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung, die von den Eltern und der Tagespflegeperson gegengezeichnet werden muss, Bestandteil des Vertrages. (2) Welche Medikamente verabreicht werden dürfen und ggf. in welcher Dosierung wird über eine gesonderte Erklärung, die von der Tagespflegeperson und den Eltern gegengezeichnet werden muss, verabredet. (3) Erforderliche oder regelmäßige Arztbesuche (Vorsorgeuntersuchungen, etc.) fallen nicht in den Aufgabenbereich der Tagespflegeperson und sind Aufgabe der Eltern. (4) Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, bei einem ärztlichen Notfall für das Kind / die Kinder den Krankenwagen anzufordern. Die Eltern, bzw. die Notfallkontaktpersonen sind umgehend zu informieren. (5) In Notfällen sind folgende Personen zu benachrichtigen, wenn die Eltern nicht erreichbar sind: 1.
3 2. (6) Bei einer ansteckenden oder fiebrigen Krankheit haben die Eltern die Betreuung zu übernehmen. (7) Bei Erkrankung des Tagespflegekindes / der Tagespflegekinder wird zwischen Eltern und Tagespflegeperson folgende Regelung vereinbart: (8) Treten während der Betreuungszeit beim Kind / bei den Kindern Anzeichen für eine Erkrankung auf, sind die Eltern unverzüglich zu informieren. Die weitere Betreuung durch die Eltern oder die dafür vorgesehenen Personen ist sicherzustellen. (9) Die Tagespflegeperson wird in besonderen Fällen über Erkrankungen des Kindes / der Kinder informiert, insbesondere wenn eine Medikamentengabe erforderlich ist. (10) Für die notwendige Erstversorgung im Falle eines Unfalls ist die Tagespflegeperson im Besitz einer Vollmacht, die von den Eltern unterzeichnet wurde. Neben dieser Vollmacht sind bei der Tagespflegeperson eine Kopie des Impfpasses und der Krankenversicherungskarte hinterlegt. 4. Betreuungszeiten und Abholung (1) Für Beginn und Dauer des Betreuungsverhältnisses wird folgendes vereinbart: (a) das Betreuungsverhältnis beginnt am (b) das Betreuungsverhältnis endet am oder Das Betreuungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit vereinbart: ja nein (2) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind / die Kinder an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten zu betreuen: Wochentage Von. Uhr Bis. Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Gesamt Evtl. Sonder- / Zusatzvereinbarungen (3) Bei mehrmaliger Überschreitung der Betreuungszeit und nach Abmahnung durch die Tagespflegeperson behält diese sich vor, das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. (4) Das Kind / die Kinder darf / dürfen von folgenden Personen abgeholt werden: 1.
4 2. 5. Betreuungsgeld (1) Die Tagespflegeperson erhält eine Stundenvergütung in Höhe von 5,- EUR. Daraus ergibt sich folgendes monatliches Betreuungsgeld: x = Anzahl Stunden/ Monat Stundenvergütung monatliches Betreuungsgeld (2) Die Tagespflegeperson erhält den Betreuungssatz des örtlichen Jugendamtes. Die monatliche Geldleistung ist von den Eltern an die Stadt Lippstadt zu entrichten. Der Tagespflegeperson ist ein Nachweis über die Förderung des Kindes / der Kinder durch das Jugendamt vorzulegen. Es wird ein Stundenzettel von der Tagespflegeperson geführt, der am Ende des jeweiligen Kalendermonats durch die Eltern zu unterzeichnen ist. Der Beitrag, der von den Eltern an die Stadt geleistet werden muss, ist einkommensabhängig. Eine Tabelle über die aktuellen Beiträge sind im Anhang beigefügt. (3) Bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit wird ein Stundensatz von 6,- EUR je angefangener Stunde berechnet. Dieser ist von den Eltern am Ende des Kalendermonats privat zu entrichten. 6. Betriebsausgaben (1) Das Kind / die Kinder sollen von der Tagespflegeperson versorgt werden. Hierzu zählen, je nach vereinbarter Betreuungszeit, Frühstück, Mittagessen, Snacks für zwischendurch und Abendessen. Folgendes wird zwischen Tagespflegeperson und Eltern vereinbart: Betreuungstage / Anzahl Mittagessen EURO / Monat Woche Zwischenmahlzeiten 1 2 Ja 10 EUR 2 2 Ja 20 EUR 3 2 Ja 30 EUR 4 2 Ja 40 EUR 5 2 Ja 50 EUR (2) Das Verpflegungsgeld ist nicht Bestandteil der Geldleistung an die Stadt Lippstadt, sofern das Kind / die Kinder öffentlich gefördert werden. 7. Zahlungsmodalitäten (1) Das Betreuungsgeld ist monatlich im Voraus von den Eltern zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung zum 01. des Kalendermonats. (2) Das Verpflegungsgeld in Höhe von ist von den Eltern direkt an die Tagespflegeperson zum 01. des Kalendermonats zu überweisen. (3) Wird das Kind / werden die Kinder öffentlich gefördert, ist am Ende des Monats ein durch die Tagespflegeperson geführter Stundenzettel von den Eltern zu unterzeichnen. Die Tagespflegeperson erhält die Geldleistungen durch die Stadt (Verpflegungsgeld ist privat an die Tagespflegeperson zu entrichten). Die Eltern entrichten die monatlichen Betreuungskosten bei öffentlicher Förderung an die Stadt Lippstadt.
5 (4) Die Tagespflegeperson stellt den Eltern eine Rechnung aus (ausgenommen öffentliche Förderung), wenn diese die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen können. (5) Steuerrechtliche, versicherungsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sind von beiden Vertragsparteien zu beachten. (6) Es gelten folgende Sonderregelungen: - 8. Urlaubsregelung und freie Tage (1) Die Tagespflegeperson gibt die von ihr geplanten Urlaubstage rechtzeitig innerhalb der ersten beiden Kalendermonate eines Jahres bekannt. (2) Die Tagespflegeperson hat das Recht, in dringenden Fällen einen freien Tag zu beanspruchen. Dabei wird sie jedoch die Situation der Eltern berücksichtigen. 9. Kostenregelung bei Ausfallzeiten / Überstunden (1) Kürzungen des Betreuungsgeldes wegen Krankheit, Urlaub, Feiertagen und anderen Abwesenheiten des Tageskindes / der Tageskinder / der Tagespflegeperson sind schriftlich zu vereinbaren. Ggf. vereinbarte Betriebsausgaben sind entsprechend der Ausfallzeiten zu kürzen. (2) Eine nicht genutzte Betreuungszeit der Eltern (ohne Absprache mit der Tagespflegeperson) berechtigt / berechtigen nicht zur Kürzung des Betreuungsgeldes. (3) Bei Unterschreitung der vereinbarten Betreuungszeiten sind die nicht in Anspruch genommenen Stunden am Ende eines Monats von den Eltern privat mit EUR / Stunde an die Tagespflegeperson zu entrichten. Werden die entstandenen Kosten nicht entschädigt, behält die Tagespflegeperson sich vor, das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. (4) Nur nach vorheriger Absprache ist eine Überschreitung der vertraglichen Betreuungszeit möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden wie vereinbart mit EUR / Stunde berechnet. Diese zusätzlichen Betreuungsstunden sind von den Eltern privat zu leisten. Im Falle der öffentlichen Förderung ist evtl. über eine Steigerung der Stundenzahl mit der Stadt zu verhandeln. (5) Für eine, außerhalb der vertraglich getroffenen Vereinbarung, zusätzliche / einmalige Übernachtung des Kindes bei der Tagespflegeperson fallen je Übernachtung pauschal 30,- EUR je Nacht an. Sind die Übernachtungen in die öffentliche Förderung eingeschlossen, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Jede Übernachtung, die das vereinbarte Limit jedoch überschreitet, wird von den Eltern mit oben genanntem Betrag privat an die Tagespflegeperson bezahlt. 10. Versicherungen Die Vertragsparteien regeln die Versicherungsverhältnisse wie folgt: (1) Die Tagespflegeperson schließt eine Haftpflichtversicherung ab, welche das Tageskind / die Tageskinder ausdrücklich einbezieht bzw. weitet die bestehende Haftpflichtversicherung ausdrücklich auf das Tageskind / die Tageskinder aus. (2) Die Sorgeberechtigten haben eine / keine Kinderunfallversicherung abgeschlossen / werden eine Kinderunfallversicherung abschließen. Im Falle der öffentlichen Förderung durch die Stadt Lippstadt ist das Tageskind / sind die Tageskinder über die Landesunfallversicherung unfallversichert. Die Eltern haben Kenntnis davon, dass die Betreuung durch eine Tagespflegeperson nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (wie z.b. Schule und Kindergarten) und sie für die Unfallskosten ihres Kindes selbst aufkommen müssen. Dies gilt für nicht öffentlich geförderte Betreuungsverträge.
6 (3) Schäden, die das Tageskind / die Tageskinder im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, können durch Versicherung nicht abgesichert werden. Hier wird folgende Vereinbarung getroffen: Schäden, die das Tageskind / die Tageskinder im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind von den Eltern ganz / teilweise ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden und es nach Umständen des Schadens unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden allein tragen müsste. Sonstige / abweichende Vereinbarungen. 11. Zusammenarbeit zwischen Tagespflegeperson und Eltern (1) Zum Wohl des Tageskindes / der Tageskinder verpflichten sich die Tagespflegeperson und die Eltern zu einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit. 12. Zusätzliche Vereinbarungen / Absprachen zwischen Eltern und Tagespflegeperson Folgende Vereinbarungen / Absprachen werden getroffen: (1) Leidet das Tageskind an Allergien? Ja Nein Wenn ja, welche? (2) Essgewohnheiten: (3) Mitnahme im PKW erlaubt? Ja Nein (4) Benutzung öffentlicher Spielplätze? Ja Nein (5) Teilnahme an Ausflügen? Ja Nein (6) Schwimmen / Planschbecken erlaubt? Ja Nein (7) Fahrrad-/Laufradfahren erlaubt? Ja Nein (8) Benutzung Garten ohne vollständige Umzäunung Ja Nein 13. Beendigung des Vertragsverhältnisses (1) Zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses bedarf es einer schriftlichen Kündigung. (2) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Beendigung des Betreuungsverhältnisses frühzeitig der anderen Vertragspartei und, im Falle der öffentlichen Förderung, der Stadt Lippstadt, mitzuteilen. (3) Wenn das Einverständnis beider Vertragsparteien vorliegt, kann das Betreuungsverhältnis jederzeit beendet werden.
7 14. Schweigepflicht (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Genehmigung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverältnisses. 15. Schriftform und Vertragsaushändigung (1) Der Vertrag bedarf bei Änderungen und Ergänzungen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. (2) Jede der Vertragsparteien sowie der vermittelnde SKF hat eine Vertragsausfertigung erhalten. 16. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Ort und Datum Ort und Datum Unterschrift Tagespflegeperson Unterschrift Personensorgeberechtigte / Eltern Kreuzen Sie bei Wahlmöglichkeiten den geltenden Abschnitt an. Bitte streichen Sie unbedingt nicht geltende Vereinbarungen durch. Anlage: - Vollmacht für Arztbesuche für die Tagespflegeperson - Vereinbarung über die Verabreichung von Medikamenten - Vereinbarung Bildungsdokumentation - Vereinbarung Fotos / Videos
8 Vollmacht Hiermit bevollmächtige ich / bevollmächtigen wir: Name der Erziehungsberechtigten Straße, Postleitzahl, Ort Mein / unser Kind, geboren am die Tagespflegeperson: Frau Nicole Jürgens Name der Tagespflegeperson Justinus-Kerner-Str. 4, Lippstadt Straße, Postleitzahl, Ort bei besonderer Notlage eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen. Die Vollmacht gilt für die Dauer der Kindertagespflege. Ort, Datum Unterschrift/en der Erziehungsberechtigten 1. Kinderärztin / Kinderarzt 2. behandelnde Fachärztin / behandelnder Facharzt 3. Krankenhaus
9 Vereinbarung zur Verabreichung von Medikamenten Hiermit bevollmächtige ich / bevollmächtigen wir: Name der Erziehungsberechtigten Straße, Postleitzahl, Ort Mein / unser Kind, geboren am die Tagespflegeperson: Frau Nicole Jürgens Name der Tagespflegeperson Justinus-Kerner-Str. 4, Lippstadt Straße, Postleitzahl, Ort unserem Kind unten aufgeführte Medikamente zu verabreichen. Ort, Datum Unterschrift/en der Erziehungsberechtigten Medikamente Name des Medikaments: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Morgens Mittags Abends Name des Medikaments: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Morgens Mittags Abends
10 Zusatzvereinbarung Fotos Ich bin damit einverstanden, dass Fotos meines Kindes von der Tagespflegeperson Frau Nicole Jürgens verwendet werden (z.b. Bildergalerie auf der Homepage oder an andere Eltern, deren Kinder in der Villa Wirbelwind betreut werden, herausgegeben werden darf. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte
11 Zusatzvereinbarung Bildungsdokumentation Nach der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder -Bildungsvereinbarung NRW-, welche die Trägerzusammenschlüsse von Tageseinrichtungen für Kinder sowie das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. Juli 2003 abgeschlossen haben, ist Grundlage für eine zielgerichtete Bildungsarbeit die beobachtende Wahrnehmung des Kindes, gerichtet auf seine Möglichkeiten und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke, Problemlösungen u.ä. Dazu wird angestrebt, dass Beobachtung und Auswertung von der pädagogischen Fachkraft notiert und als Niederschrift des Bildungsprozesses des einzelnen Kindes dokumentiert werden, wenn die Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten sich damit bei der Aufnahme des Kindes in die Tageseinrichtung schriftlich einverstanden erklärt haben. Ihr Einverständnis vorausgesetzt wird deshalb Ihr Kind kontinuierlich von mir auch im Hinblick auf seine Entwicklung in den verschiedenen Bildungsbereichen beobachtet. Diese Beobachtungen und Auswertungen werden von mir schriftlich dokumentiert. Dabei geht es darum, die Bildungsprozesse Ihres Kindes zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Dazu gehört auch die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität. Ich/Wir habe/haben / zur Kenntnis genommen, dass die Tagespflegeperson Nicole Jürgens mein/unser Kind im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit auch im Hinblick auf seine Bildungsentwicklung beobachtet und diese Beobachtungen und Auswertungen schriftlich dokumentiert. Ich bin/wir sind mit der Dokumentation des Bildungsprozesses meines/unseres Kindes einverstanden. - Wir können / Ich kann die Dokumentation der Bildungsentwicklung jederzeit ablehnen oder die einmal erteilte Einwilligung widerrufen. - Wir können / Ich kann die Dokumentation jederzeit einsehen und ihre Herausgabe fordern. - Ohne meine/unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Informationen aus der Dokumentation nicht an Dritte weitergegeben werden. - Wenn mein/unser Kind die Einrichtung verlässt, wird mir/uns die Dokumentation ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte
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