Der Außenstadtring ist wie folgt begrenzt:
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- Heinz Möller
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zum AVV-Job-Ticket ( MitarbeiterTicket) mit Zusatzinformationen zur Tarifkooperation des AVV mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) (Stand: ) Die Stadt Aachen bezieht seit dem für die Bediensteten der Stadtverwaltung Aachen mit Beschäftigungsort innerhalb des Tarifgebiets Aachen - Außenstadtring das AVV-Job-Ticket. Es wird für alle Bediensteten der Stadtverwaltung Aachen im vorgenannten Bereich mit Ausnahme der Bediensteten des E 18,des E 46, des FB 37 sowie mit Ausnahme im Mutterschutz befindlicher Bediensteter, unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte sowie bei der Krankenkasse ausgesteuerter Bediensteter zur Verfügung gestellt. Besitzstände bleiben unberührt. Der Außenstadtring ist wie folgt begrenzt: Siegelallee, Adenauerallee, Madrider Ring, Berliner Ring, Prager Ring, Fluchtlinie Wildbach, Toledo Ring, Pariser Ring, Amsterdamer Ring, Brüsseler Ring, Luxemburger Ring Das AVV-Job-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis und ist nicht übertragbar. Es trägt den Aufdruck Job- Ticket Stadtverwaltung Aachen. Das Ticket beinhaltet den Namen der/s Bediensteten. Aus dem Personenkreis der o. g. städtischen Bediensteten werden vom Bezug des AVV-Job-Tickets ebenfalls ausgenommen: Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis, die sich im Besitz einer Wertmarke für Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln befinden Mitarbeiter/innen in Elternzeit (ausgenommen hiervon sind diejenigen Bediensteten, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens weiterhin mit einer eingeschränkten Stundenanzahl beschäftigt sind) Zivildienstleistende ohne Bezüge beurlaubte Bedienstete Bedienstete in Altersteilzeit in der sogenannten Freistellungsphase Studentische Aushilfskräfte mit AVV-Semester-Ticket nicht ständig Beschäftigte
2 AVV-Job-Ticket mit privater Nutzung Für die Bediensteten, die sich gegen Zahlung des entsprechenden Kostenbeitrages für die private Nutzung des AVV-Job-Tickets entschieden haben oder hierfür noch entscheiden, nachfolgend einige Informationen: Das AVV-Job-Ticket ist rund um die Uhr in allen Bussen & Bahnen im Aachener Verkehrsverbund gültig. Sollte der Wohnort außerhalb der Grenzen des AVV-Netzes liegen gilt das Ticket ab der Bereichsgrenze. Die Bereichsgrenzen sind ab dem um die nachfolgenden Kommunen im Rahmen der Tarifpreise des AVV erweitert worden : Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Kall und Hellenthal Bahn: Zu den Verkehrsmitteln der Verbundverkehrsunternehmen zählt seit die Bahn. Es können jedoch nur die RegionalBahn (RB), der RegionalExpress (RE), die Rurtalbahn und die Euregiobahn (nur auf dem deutschen Streckenabschnitt) genutzt werden. Weiterhin können die Zugverbindungen RB 39 nach Mönchengladbach-Genhausen Bf sowie RE 4 und RB 33 nach Mönchengladbach-Herrath BF genutzt werden. Die Nutzung anderer Züge durch Zahlen eines Zuschlages ist nicht möglich. Die Endstation in Richtung Köln ist der Bahnhof Horrem, in Richtung Düsseldorf der Bahnhof Herrath. Zur regelmäßigen Nutzung von EC/IC Zügen der DB AG ist ein Wochen- oder Monatsaufpreis gemäß den Beförderungsbedingungen Personenverkehr der DB AG (BB Personenverkehr) erforderlich. Bus: Bei den Buslinien sind ausgenommen die ausländischen Streckenteile der Linie 44 nach Heerlen und der Linie 14 nach Eupen. Sie können nicht mit dem AVV-Job-Ticket befahren werden. Folgende Verkehrsmittel des AVV dürfen auch auf dem ausländischen Streckenabschnitt genutzt werden: Linie 24 bis Kelmis; Linien 25 und 33 bis Vaals; Linie 34 bis Kerkrade sowie Linie 497 bis Übach over Worms Ebenso können genutzt werden die Linien 408 und 418 nach Niederkrüchten sowie die Linie EK3 nach Wanlo Abend- / Wochenend- / und NRW-Feiertagsnutzung als Familien- und Gruppenkarte: Das AVV-Job-Ticket wird montags bis freitags ab Uhr bis Betriebsschluss (bei der
3 Deutschen Bahn bis 3 Uhr am Morgen des folgenden Tages) und an Samstagen, Sonntagen und NRW-Feiertagen sogar ganztägig zur Familien- und Gruppenkarte. Es können dann kostenlos ein weiterer Erwachsener und drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden.!! Wichtig! Diese Mitnahmeregelungen gelten nicht bei AVV-Job-Tickets für Auszubildende im Geltungsbereich des AVV.!!! Verlust: Der Verlust oder die Zerstörung eines AVV-Job-Tickets ist von dem jeweils betroffenen Ticketinhaber dem/der für ihn/sie zuständigen PersonalabrechnerIn bei FB 11/120 mitzuteilen. Preis/Tarif des AVV-JobTickets (ohne VRS-Zusatzticket) Der Preis für das AVV-Job-Ticket richtet sich nach dem Wohnort (= Tarifzone) des Bediensteten. Die Tarifzonen (Tz) sind wie folgt gegliedert: Tarifzone 1: Wohnort innerhalb der Stadtgrenzen Aachens Tarifzone 2: Wohnort außerhalb der Stadtgrenzen Aachens Die Preise je Tarifzone (gültig ab ) gestalten sich folgendermaßen Tarifzone 1 : 37,50 Euro ( Azubis 33,00 Euro) Tarifzone 2 : 48,00 Euro ( Azubis 43,00 Euro) Die Beträge sind den Tarifänderungen des AVV sowie vertraglichen Grundlagen unterworfen und werden entsprechend angepasst. Die mtl. Beträge für das AVV-Job-Ticket werden automatisch von den Entgelten einbehalten. Sollten keine entsprechenden Zahlungen durch die Stadt erfolgen und somit der Einzug wie vorgenannt nicht möglich sein, so ist der Betrag jeweils zum 1. eines Monats unter Angabe der Einnahmeart: 8021, Name und Grund der Einzahlung (Job- Ticket) auf das Konto der Stadtkasse Aachen IBAN: DE , BIC: AACSDE33 per Dauerauftrag einzuzahlen. Der vorgenannte Betrag wird durchgängig ohne Rücksicht auf Urlaubs- oder Krankheitszeiten monatlich fällig.
4 Das AVV-Job-Ticket wird grundsätzlich für ein Jahr erworben. Ausgenommen hiervon sind diejenigen AVV-Job-Tickets, die Bedienstete ausschließlich für die Wintermonate in Anspruch nehmen möchten (mindestens 3 Monate). Die Anmeldung sollte bis zum 15. eines jeden Monats erfolgen. Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe des AVV-Job-Tickets ist vor Ablauf der Jahres- bzw. Winterjahresfrist nach Rücksprache mit dem/der zuständigen PersonalbetreuerIn bei FB 11/120 möglich. Hierbei kann jedoch eine Erstattung für den lfd. Monat nicht mehr erfolgen. Die Rückgabefristen bei der ASEAG sind zu berücksichtigen. Eine Rückgabe des AVV-Job-Tickets muss erfolgen, sofern die Kriterien für den Bezug entfallen (z.b. Versetzung in eine Dienststelle außerhalb des im 1. Absatz ausgewiesenen Geltungsbereichs) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Bedienstete die Langzeit erkrankt sind, die Kosten für das Job-Ticket weiterhin zahlen müssen, solange das Job-Ticket nicht an den/die zuständige/n PersonalabrechnerIn bei FB 11/120 zurück gegeben wird. Das AVV-Job-Ticket muss innerhalb der ersten beiden Arbeitstage des Folgemonats beim / bei der zuständigen PersonalbetreuerIn bei FB 11/120 vorliegen; erfolgt die Rückgabe später, müssen die Gebühren für den vollen Monat berechnet werden. Für den erstmaligen Bezug des AVV-Job-Tickets ist ein Einstieg jederzeit möglich. Die Zahlung gilt jedoch für den vollen Monat, sofern der Bezug im laufenden Monat liegt. Beförderungsbedingungen: Wird ein/e Bedienstete/r bei der Fahrt im AVV im Rahmen einer Fahrausweisprüfung ohne AVV-Job-Ticket und/oder ohne seinen/ihren Dienstausweis oder amtlichen Lichtbildausweis angetroffen, so ist gemäß den Beförderungsbedingungen das erhöhte Beförderungsgeld (z. Zt. 60,00 Euro) zu zahlen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich jedoch auf derzeit 7,00 Euro, wenn der/die Bedienstete innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag durch Vorlage des Personalausweises und des AVV-Job-Tickets bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/Inhaberin eines gültigen AVV- Job-Tickets war. Die Beförderungsleistungen werden von den Verbundverkehrsunternehmen erbracht. Somit gelten für die Bediensteten bei der Beförderung im AVV die "Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund". Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der/dem jeweiligen Bediensteten und dem entsprechenden Verkehrsunternehmen. Demzufolge sind eventuelle Haftungsfragen etc. ausschließlich im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen und der einzelnen Mitarbeiterin / dem einzelnen Mitarbeiter
5 abzuwickeln. Das privat nutzbare AVV-Job-Ticket ist gem. den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes für dienstliche Zwecke einzusetzen. AVV-Job-Ticket für dienstliche Zwecke (Dienstticket) Das AVV-Job-Ticket wird, wie vorstehend erwähnt, für alle Bediensteten mit Beschäftigungsort innerhalb des Bereichs Aachen- Außenring von der ASEAG bezogen. Für diejenigen Bediensteten, die keine private Nutzung des AVV-Job-Tickets wünschen, werden ebenfalls namentliche Fahrkarten ausgestellt, die jedoch ausschließlich zu Dienstfahrten berechtigen. Diese erhalten den Aufdruck Dienstkarte - nur gültig für Dienstfahrten. Es ist durchaus gewollt, dass die bisher regelmäßig den PKW einsetzenden Bediensteten solche Fahrten, die unter wirtschaftlichen Aspekten auch sinnvoll mit dem Bus zu erledigen sind, mit der Dienstkarte abwickeln. Geltungsbereich: Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dienstkarten ebenfalls für das Gesamtnetz AVV gelten. Insofern ist aus Gründen einer sparsamen Haushaltsführung darauf zu achten, dass das dienstliche Job-Ticket auch bei Bahnreisen Richtung Düsseldorf bzw. Köln eingesetzt wird und mit den Bahnkarten zu kombinieren ist. Hier wird auf das Infoblatt im Intranet Nutzung des Job-Tickets in Verbindung mit DB Fahrscheinen hingewiesen.!! Dienstkarten sind den Mitarbeiter/innen nicht auf Dauer zu überlassen.!! Sie sind - abhängig von der Organisationsstruktur und dem Standort/ den Standorten der Dienststelle - durch eine oder mehrere beauftragte Person/en (i.d.r. Vorzimmer) ausschließlich zu dienstlichen Zwecken auszuhändigen. Name des/der Bediensteten, Datum und Grund des Dienstgeschäfts sind schriftlich festzuhalten. Die Rückgabe - i.d.r. nach Erledigung des Dienstgeschäfts - ist ebenfalls zu dokumentieren. Eine entsprechende Listenführung wird auf Wunsch des AVV künftig in unregelmäßigen Abständen durch FB 11 geprüft werden. Die Dienststellen sind verpflichtet, Job-Tickets (sowohl die privat nutzbaren Tickets, die bei der Dienststelle abgegeben werden, als auch die in der Dienststelle aufbewahrten dienstlichen Job- Tickets) nach Ausscheiden des/der Bediensteten unverzüglich dem/der zuständigen PersonalbetreuerIn bei FB 11/120 zurück zusenden. Sollten die Diensttickets nicht am zweiten Arbeitstag des Monats bei den Personalbetreuern des FB 11/120 vorliegen, sind die entstehenden Kosten aus den Reisekostenmitteln der jeweiligen Dienststelle zu erstatten.
6 Private Nutzung der Dienstkarte ist untersagt: Jede private Nutzung, also auch die Fahrt zum Wohnort innerhalb Aachens, ist untersagt. Bei einer Kontrolle seitens der ASEAG ist ggf. die Bestätigung dieser Fahrt als Dienstfahrt durch die Amts-/Fachbereichsleitung nachzureichen. Jeder Missbrauch ist eine schwere Pflichtverletzung und löst unmittelbar arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen aus. Erweiterung des AVV-JobTickets auf den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Der AVV sowie der VRS sind zum eine Tarifkooperation eingegangen, um Berufspendlern einen durchgängigen Nahverkehrs-Tarif für Fahrten mit Bus und Bahn innerhalb dieser beiden Verkehrsverbünde zu ermöglichen. Ausschließlich für Bedienstete, die das zu bezahlende privat nutzbare AVV-Job-Ticket beantragt haben, besteht seit dem die Möglichkeit, zusätzlich ein Job-Ticket verbindlich zu bestellen, mit welchem der gesamte Geltungsbereich des VRS abgedeckt ist. Eine entsprechende Ergänzung wird seitens der ASEAG auf das AVV-Job-Ticket aufgebracht. Im Einzelnen können dann Köln, Bonn, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer Kreis und der Kreis Euskirchen mit diesem Ticket erreicht werden ( siehe unten beigefügte Gebietskarte). Nach Mitteilung der ASEAG kostet die Ergänzung des AVV-Job-Tickets um den Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg ab dem zusätzlich 87,70 Euro monatlich zum Preis des AVV-Job-Tickets. Für Auszubildende werden keine vergünstigten Ergänzungstickets angeboten, so dass auch hier zusätzlich zum Preis des bisherigen AVV-Job-Tickets 87,70 Euro anfallen. Folgende Tarife sind bei einem zusätzlichen Erwerb des VRS-Job-Tickets zu zahlen: Tarifzone 1: Wohnort innerhalb der Stadtgrenzen Aachens Tarifzone 2: Wohnort außerhalb der Stadtgrenzen Aachens Die Preise je Tarifzone (gültig ab ) gestalten sich folgendermaßen Tarifzone 1 : 125,20 Euro (Azubis 120,70 Euro) Tarifzone 2 : 135,70 Euro (Azubis 130,70 Euro) Die Beträge sind den Tarifänderungen des AVV und des VRS sowie der entsprechenden
7 vertraglichen Grundlagen unterworfen und werden entsprechend angepasst. Wie eingangs erwähnt gelten für Azubis die Mitnahmeregelungen nicht für den Bereich des AVV, Die Mitnahmeregelung gilt aber wohl für den Bereich des VRS, da dort keine für Azubis vergünstigten Zusatztickets angeboten werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Zusatzticket für den VRS nicht während eines laufenden Jahres separat gekündigt werden kann. Es ist für die Dauer der Gültigkeit des AVV Job-Tickets mit diesem verbunden. Dies bedeutet, dass das entsprechende Zusatzticket bis zum des jeweiligen Jahres abgenommen werden muss. Sollte ein/e Bedienstete/r insgesamt das privat nutzbare Job-Ticket (also auch das AVV-Job-Ticket) kündigen, gilt dies selbstverständlich auch für das Zusatzticket VRS. Beispiel: Eine Kündigung des VRS-Zusatztickets zum eines Jahres unter Beibehaltung des AVV-Job-Tickets ist nicht möglich. Beide Tickets sind bis zum des Jahres zu zahlen. Das privat genutzte AVV-Job-Ticket und das VRS-Zusatzticket können aber beide zusammen zum des Jahres gekündigt werden. Wichtiger Hinweis Bitte schweißen Sie Ihre Tickets nicht ein! Laut Beförderungsbedingungen des AVV und des VRS sind diese Tickets ungültig und werden eingezogen Ansprechpartner: Fachbereich Personal und Organisation - FB 11/120 Verw.-Geb. Adalbertsteinweg Die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen der Personalabrechnung
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