Aktion Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive

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1 Fonds: EFRE Aktionsbogen Aktion Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive ego. - Inkubator Teil-Aktion entfällt 1. Bezeichnung der zusätzlichen nationalen Regelung auf die sich der Aktionsbogen bezieht a) Fördergrundsätze zur Förderung der Pilotvorhaben Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ego.-inkubator), RdErl. des MW vom b) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technologie- und wissensbasierten bzw. innovativen Unternehmensgründungen durch Zuschüsse für Sachausgaben und Produktdesign mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, RdErl. des MW vom Für die Durchführung der Aktion fachlich verantwortliche Stelle Ressort Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt (MW) Referat 51 Existenzgründung 3. Beihilferechtlicher Status der nationalen Regelung a) Keine Notifizierung erforderlich, keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 87, Abs. 1 EG-Vertrag (es werden Pilotvorhaben an den Hochschulen gefördert; die Teilnehmer sind keine Unternehmen) b) Keine Notifizierung erforderlich, Förderung im Rahmen von De-minimis 4. Beschreibung der Aktion Innerhalb dieser Aktion werden zwei unterschiedliche Vorhabensbereiche umgesetzt: a) die Förderung der Inkubatoren durch Zuweisungen an die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalts nach 34 LHO sowie b) die Förderung von Existenzgründern und KMU durch Zuschüsse für Sachausgaben und Produktdesign (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 1 von 5

2 zu a): Unterstützt werden die Hochschulen bei der Finanzierung von Pilotvorhaben zur Einrichtung von Inkubatoren (z. B. mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- /Versuchsanlagen; technischer Service) und für die ergänzende Einrichtung von bereits bestehenden Inkubatoren (z. B. mit ergänzender gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- /Versuchsanlagen; technischer Service). Die Zielgruppe (Studenten, Absolventen bis fünf Jahre nach Abschluss des Studiums, das wissenschaftliche Personal der Hochschulen und Mitarbeiter von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt) soll mit Hilfe der Pilotvorhaben befähigt werden, schon frühzeitig (Vorgründungsphase) innovative Geschäftsideen in einem praxisnahen Umfeld zu entwickeln und zu erproben. Mittel- bzw. langfristig soll die Zahl und Qualität der innovativen, technologieorientierten und wissensbasierten Unternehmensgründungen aus Hochschulen erhöht werden. In die Pilotvorhaben (Inkubatoren) sollen Angebote in den Bereichen Motivation, Sensibilisierung, Qualifikation und Betreuung für die Zielgruppe integriert werden. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Erprobung neuer Lösungsansätze zu legen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt eine Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens entwickelt wird und dass vermehrt Unternehmensgründungen aus Hochschulen stattfinden. Es sollen die Hochschulen in den Schwerpunktbereichen mit Gründungspotenzial darin unterstützt werden, das Interesse für akademische Unternehmensgründungen zu erhöhen und innovativen Geschäftsideen ein gründungsbezogenes Umfeld zu bieten ( entrepreneurische Hochschule ). Damit grenzt sich diese Förderung insbesondere von den im ESF, Prioritätsachse B, verankerten Maßnahmen zur Sensibilisierung, Motivierung und Unterstützung von Existenzgründern ab. Im Bereich des ESF erfolgt eine Förderung von Projekten mit Qualifizierungs-, Coaching- und Beratungsangeboten für Existenzgründer ( Investitionen in Köpfe ). Hier jedoch ist die Unterstützung ausschließlich auf die Vorgründungsphase beschränkt. Die Teilnehmer dürfen noch keine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben. Finanziert werden darüber hinaus ausschließlich Ausgaben der Hochschulen zur Einrichtung der Inkubatoren, welche durch den ESF nicht finanziert werden könnten. zu b): Gegenstand der Förderung ist die gezielte Unterstützung von technologie- und wissensbasierten beziehungsweise innovativen Unternehmensgründungen bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Gründungsideen. Damit soll erreicht werden, dass Existenzgründer und junge Unternehmen sich nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Insbesondere Studenten, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter aus den Hochschulen sowie Mitarbeiter sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen sollen in die Lage versetzt werden, innovative und technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründungen vorzunehmen (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 2 von 5

3 5. Spezifische Förderziele/erwartete Ergebnisse/Exante-Bewertung Die Existenzgründungsoffensive ego. hat das Gründungsgeschehen sichtbar belebt. Insbesondere im Zeitraum 2002 bis 2005 konnte die Anzahl der Selbstständigen deutlich angehoben (Selbständigenquote 9,4%) und bis 2007 stabilisiert werden dagegen war ein Rückgang in der Selbständigenquote zu verzeichnen (auf 8,1%, Bundesdurchschnitt 10,7%). Für 2009 ist der Gründungssaldo in Sachsen-Anhalt bereits wieder positiv und auch die Anzahl der Gewerbeanmeldungen gestiegen. Der Vergleich zu den anderen Bundesländern zeigt jedoch, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. So ist eine hohe Selbstständigenquote nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb, sondern wirkt sich auch positiv auf die Arbeitsmarktentwicklung aus. Im Durchschnitt schafft jeder Existenzgründer in Deutschland drei bis vier Arbeitsplätze. Das Land hat die Gründungsförderung in der neuen Strukturfondsperiode in die Innovationsstrategie der Landesregierung integriert und konzentriert sich nunmehr mit der Initiative ego.- Innovativ auf die Gründer aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. auf technologie- und wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen. Die erwarteten Ergebnisse sind in Anlage 4 (Indikatoren) dargestellt. 6. Kriterien für Projektauswahl Windhundverfahren (es gilt das Windhundprinzip) Die Vorhaben werden über die festgelegten Kriterien und Fördervoraussetzungen der Fördergrundsätze bzw. der Richtlinie hinaus nur selektiert, wenn das verfügbare Budget überschritten wird. 7. Kategorien von Endempfängern Land Nein Kommunen Nein sonst. öffentl. Körperschaften gleichgestellte Ja private Ja KMU Ja 8. Antragannehmende Stelle Behördenbezeichnung Investitionsbank Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer Domplatz Bewilligende Stelle Im Rahmen der in Nr. 1. a) genannten Fördergrundsätze: Behördenbezeichnung Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer Hasselbachstraße (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 3 von 5

4 Im Rahmen der in Nr. 1. b) genannten Richtlinie: Behördenbezeichnung Investitionsbank Sachsen-Anhalt Straße/Hausnummer Domplatz Förderfähige Ausgaben a) Die Zuweisung an die Hochschulen erfolgt vorhabensbezogen in Höhe von maximal Euro für Pilotvorhaben zur Einrichtung von Inkubatoren und maximal Euro für Pilotvorhaben für die ergänzende Einrichtung von bereits bestehenden Inkubatoren. Förderfähig sind nur Ausgaben, die bei der Hochschule erst durch die Einrichtung der Inkubatoren ausgelöst werden und somit zusätzlich zum laufenden Geschäftsbetrieb der Hochschule anfallen. Dies können Ausgaben für kleinere bauliche und funktionelle Gestaltungsund Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Anschlüsse für Medien, sonstiges Zubehör), Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit, Telefonkosten, Post), Raummiete und Betriebskosten sein. b) Im Rahmen der gezielten Unterstützung von technologie- und wissensbasierten beziehungsweise innovativen Unternehmensgründungen bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Gründungsideen werden Zuschüsse gewährt für - Sachausgaben, wie z. B. für Miete, Nutzungsentgelte für Geräte, Anlagen und Labore, soweit sie im Gründernetzwerk nicht kostenfrei zur Verfügung stehen, Ausgaben für die Beschaffung von Material für den Bau von Prototypen und Mustern sowie für Produktentwicklung und - Produktdesign in seinen Hard- und Softwarekomponenten, für die Gestaltung von Industrieprodukten einschließlich einer in diesem Zusammenhang stehenden Beratungsleistung oder für komplexe Projekte, die neben dem originären Produktdesign unterstützende Gestaltungsleistungen für Marketingzwecke (keine isolierten Softwareprojekte) beinhalten. 11. Art und Höhe der Förderung der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 2 Finanzierungsform sind als Anlage 4a dem Aktionsbogen beigefügt. Eine nicht rückzahlbare Unterstützung (Code 01, Tabelle 2, Anlage 4a) liegt vor. Es handelt sich dabei um eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. (nur für die Richtlinie nach Nr. 1b) 12. Finanzierungsquellen Siehe Anlage 1 (finanzielle Ausstattung, Haushaltstitel), Anlage 2 (finanzielle Darstellung, Beträge) 13. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Anlage 3 (Indikatoren) (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 4 von 5

5 14. Geographischer Geltungsbereich (Sachsen-Anhalt oder Teilgebiete) der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 3 Art des Gebietes und Tabelle 5 Gebiet sind als Anlage 4a dem Aktionsbogen beigefügt. 15. Geltungsdauer Gültig ab bis Publizitätsmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit Die Information und Publizität erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) 1083/2006 und Verordnung (EG) 1080/2006, Kapitel II, Abschnitt I. Des Weiteren werden das Corporate Design für die EU-Strukturfonds Sachsen-Anhalt und der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde mit Textbausteinen zum Antrag und Bescheid beachtet. 17. Kategorisierung der wirtschaftlichen Aktivität Siehe Anlage 4/4a (Codes nach Dimensionen nach lt. Durchführungsverordnung (EG) 1828/2006, Anhang II). der EU-Strukturfonds, Anhang II, Teil A, Tabelle 1 Prioritätsachse und Tabelle 4 Wirtschaftszweig sind als Anlage 4a dem Aktionsbogen beigefügt. 18. Zweckbindungsfrist a) Der Inkubator ist durch die Hochschule bis zu einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Vorhabensende weiter zu betreiben. b) Es liegt keine Zweckbindungsfrist vor (Datum der Inkraftsetzung EU-VB) Seite 5 von 5

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