Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.
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- Günther Junge
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1 PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in den nächsten Jahren mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterhin auf sehr tiefem Niveau bleiben. Daran ändert leider auch das gute Anlageergebnis der PKE im Jahr 2012 nichts. Um die finanzielle Stabilität nachhaltig sicherzustellen, sind weitere Massnahmen nötig. Zur Finanzierung der heutigen Leistungen müsste die PKE jedes Jahr eine Rendite von rund 4,2 % erzielen. Da die weltweiten Zinsen in den vergangenen Jahren ständig weiter gesunken sind, haben sich auch die Rendite-Aussichten stark verschlechtert. Der Stiftungsrat hat im Herbst 2011 drei Gutachten in Auftrag gegeben, welche die erzielbaren Renditen für die nächsten rund sieben Jahre beurteilt haben. Im Durchschnitt kommen diese Gutachten auf eine Rendite von 3,25 %. Der Stiftungsrat hat folgende Massnahmen beschlossen: Senkung technischer Zins auf 2,5 % Senkung der Umwandlungssätze bis 2018 auf 5,35 % im Alter 63 und 5,65 % im Alter 65 Senkung der künftigen Ehegattenrenten auf 63 % Reglementarische Zusatzbeiträge durch Arbeitgeber für bereits laufende Renten Zweiteilige Renten für Pensionierungen nach dem 1. Januar 2014 Zusätzliche Sparpläne für Aktivversicherte +2 % und +4 % Die fehlende Rendite von fast einem Prozent bedeutet, dass die Renten der PKE nicht mehr durch das angesparte Kapital und den Zinseszins allein finanziert sind. Ohne Anpassungen könnten die Renten in der heutigen Höhe nur weiter gewährt werden, wenn sie von den Aktivversicherten subventioniert würden. Eine solche Quersubventionierung findet seit 2008 statt. Seit diesem Zeitpunkt werden die Guthaben der Aktivversicherten tiefer verzinst als die Guthaben der Rentenbezüger. Die Finanzierung der Renten durch die Erwerbstätigen verletzt aber einen wichtigen Grundsatz der zweiten Säule erheblich: In der beruflichen Vorsorge soll jeder Rentner das erhalten, was er selbst angespart hat plus die Erträge, die mit diesem erzielt werden. Die Erträge, die mit dem der Aktivversicherten verdient werden, gehören den Aktivversicherten. Es gibt keine Rechtfertigung, diese Erträge den Rentnern gutzuschreiben, nur um die aus heutiger Sicht zu hohen Renten weiter aufrecht zu erhalten. Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der PKE sind sich bewusst, dass die Massnahmen auf den ersten Blick umfangreich und tief- greifend erscheinen. Sie sind jedoch zwingend erforderlich, um bei der vom Stiftungsrat angenommenen Rendite von 3,25 % das finanzielle Gleichgewicht der Kasse sicherzustellen. Dies ist eine der Hauptaufgaben einer Pensionskasse. Damit die Renten auch in Zukunft sicher sind.
2 Fokus Senkung der Umwandlungssätze mit Übergangsfrist Da die künftige Rendite auf 3,25 % geschätzt wird, müssen als wichtigste Massnahme die Umwandlungssätze gesenkt werden. Die neuen Umwandlungssätze betragen in Zukunft 5,35 % bei einer Pensionierung im Alter 63 (heute 5,95 %) oder 5,65 % im Alter 65 (heute 6,25 %). Damit die Versicherten, die sich in den nächsten paar Jahren pensionieren lassen möchten, geringere Einbussen haben, erfolgt die Senkung der Umwandlungssätze stufenweise über vier Jahre. Das heisst, die heutigen Umwandlungssätze werden ab 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 in monatlichen Schritten gesenkt. Mit dieser Regelung bleibt der Umwandlungssatz von Versicherten, die am 1. Januar Jahre oder älter sind, während der Übergangsfrist immer gleich hoch. Senkung künftiger Ehegattenrenten Das Massnahmenpaket beinhaltet ebenfalls eine Änderung der künftigen Ehegattenrenten: die künftige Ehegattenrente eines Altersrentners resp. Invalidenrentners wird von 66 2 / 3 % auf 63 % der Altersrente resp. Invalidenrente gesenkt; die Ehegattenrente nach dem Tod eines Aktivversicherten bleibt unverändert bei 40 % des versicherten Lohns. Zusatzbeiträge für Arbeitgeber Aufgrund der Reduktion des technischen Zinssatzes sind die bereits laufenden Renten nicht mehr genügend finanziert. Die angeschlossenen Arbeitgeber haben sich daher bereit erklärt, für diese Renten zusätzliche unbefristete jährliche Beiträge, sogenannte Nachfinanzierungsbeiträge, zu zahlen. Die Höhe dieser Beiträge hängt vom Bestand der Rentner jedes Arbeitgebers ab. Im Maximum zahlt ein Arbeitgeber 1,5 % der versicherten Lohnsumme. Damit kann die PKE die laufenden Renten mit einer Rendite Umwandlungssätze mit Übergangsfristen Übergang Übergang Übergang Neu Alter Aktuell Dez Dez Dez ab Dez ,30 % 5,15 % 5,00 % 4,85 % 4,70 % 59 5,40 % 5,25 % 5,10 % 4,95 % 4,80 % 60 5,50 % 5,35 % 5,20 % 5,05 % 4,90 % 61 5,65 % 5,50 % 5,35 % 5,20 % 5,05 % 62 5,80 % 5,65 % 5,50 % 5,35 % 5,20 % 63 5,95 % 5,80 % 5,65 % 5,50 % 5,35 % 64 6,10 % 5,95 % 5,80 % 5,65 % 5,50 % 65 6,25 % 6,10 % 5,95 % 5,80 % 5,65 % von 3,25 % finanzieren. Diese Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Sie belasten die Aktivversicherten nicht. Zweiteilige Rente Die neuen Renten bei Pensionierungen ab Januar 2014 (d. h. Rentenbeginn ab 1. Februar 2014) werden zweiteilig gewährt. 90 % der Rente sind garantiert und werden immer ausbezahlt (Grundrente). Die restlichen 10 % sind variabel und hängen vom Deckungsgrad der PKE ab (siehe Tabelle). Zweiteilige Altersrente Deckungsgrad (DG) Rente DG < 90 % 90 % DG 90 % bis <100 % 95 % DG 100 % bis <120 % 100 % DG 120 % bis <125 % 105 % DG > 125 % 110 % Bei einem Deckungsgrad unter 90 % wird nur die Grundrente von 90 % ausbezahlt. Die Festlegung dieses variablen Teils erfolgt jedes Jahr neu. Grundlage dafür ist der Deckungsgrad am 31. Dezember. Die Anpassung erfolgt am darauffolgenden 1. April. Eine Reduktion oder eine Erhöhung des variablen Teils gilt dann immer für ein Jahr, also bis am 31. März des Folgejahres. Diese Renten sind von der Anpassung betroffen: Neue Altersrenten mit Rentenbeginn nach dem 1. Januar 2014; Laufende Invalidenrenten im Zeitpunkt Bei einem Deckungsgrad zwischen 90 % und 100 % wird 95 % der Zielrente (100%) ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad zwischen 100 % und 120 % wird genau die Zielrente (100%) ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad zwischen 120 % und 125 % wird die Zielrente um 5 % erhöht und 105 % ausbezahlt. Bei einem Deckungsgrad höher als 125 % erhält der Rentner zusätzliche 10 % zur Zielrente und 110 % werden überwiesen.
3 Fokus des Erreichens des 65. Altersjahres, wenn dieser Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2013 liegt; Ehegatten- und Lebenspartnerrenten, die aus obigen Renten fällig werden. Mit der zweiteiligen Rente beschreitet die PKE kein Neuland. Es gibt bereits einige Pensionskassen, die eine solche Rente kennen. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der PKE sind überzeugt, dass dies der richtige Weg in eine sichere Zukunft ist. Nur so können neben den Erwerbstätigen auch die Rentner einen Solidaritätsbeitrag zur Sicherheit der PKE leisten. Im Gegenzug profitieren die Rentner von Überschüssen der PKE nach einer bereits heute definierten Regel. von zwei bis vier Lohnprozenten ab dem 1. Januar Das Pensionierungsalter ist in den Anstellungsbedingungen der Arbeitgeber geregelt. Ob es in Zukunft erhöht oder flexibilisiert werden soll, wird in den einzelnen Unternehmen bestimmt. Zusätzliche Sparpläne für Aktivversicherte Damit die Arbeitnehmer diese höheren Beiträge auf reglementarischer Basis leisten können, stellt die PKE je nach Wunsch des Arbeitgebers zwei zusätzliche Sparpläne zur Verfügung. Damit können die Versicherten auf freiwilliger Basis 2 % (ab Alter 25) oder 4 % (ab Alter 45) mehr Beiträge leisten. Diese Möglichkeit besteht nur bei Arbeitgebern, die heute oder ab 1. Januar 2014 mehr als 50 % der Beiträge bezahlen. Da beim Arbeitgeber je nach dem Anpassungen in der Saläradministration notwendig sind, entscheidet jeder Arbeitgeber, ob seine Mitarbeitenden von diesem Angebot Gebrauch machen können oder nicht. Wie können die Auswirkungen gemildert oder ausgeglichen werden? Umwandlungssatz neu 5,35 % neu 5,65 % Auswirkungen und wie diese gemildert werden können Die PKE kann keine finanziellen Mittel zur Abfederung der Senkung der Umwandlungssätze und der weiteren Massnahmen anbieten. Ohne finanziellen Ausgleich durch die Arbeitgeber und die Aktivversicherten sinkt die zukünftige Zielaltersrente nach der Übergangsphase gegenüber heute um rund 10 %. Die zukünftige Rente kann durch Einkäufe und höhere Beiträge oder durch eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit um rund zwei Jahre wieder erhöht oder sogar auf dem heutigen Niveau erhalten werden. Höhe Altersguthaben Alter +11 % Altersguthaben bis 4 Lohnprozente Die blaue Kurve zeigt die Entwicklung des Altersguthabens im bestehenden Vorsorgeplan. Um die gleiche Altersrente zu erhalten wie vorher, muss der Versicherte entweder knapp zwei Jahre länger arbeiten (er bleibt dabei auf der blauen Kurve), oder der Versicherte muss auf die rote Kurve wechseln. Dazu ist eine Einlage von 11 % auf dem vorhandenen Altersguthaben nötig und in Zukunft müssen höhere Sparbeiträge bezahlt werden. Dann ist die Altersrente im Alter 63 wieder gleich hoch. heute 5,95 % Altersrente Um die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes vollständig auszugleichen, bestehen zwei Möglichkeiten: knapp zwei Jahre länger arbeiten (zum Beispiel Pensionierung neu mit 65 statt mit 63); eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens um 11 % und Einzahlung von höheren Sparbeiträgen bis zur Pensionierung
4 Fokus Zusammenfassung der Massnahmen Der technische Zinssatz wird auf den 1. Januar 2014 von 3,5 % auf 2,5 % gesenkt. Die Umwandlungssätze werden ab 1. Januar 2014 während einer Übergangsfrist von vier Jahren stufenweise gesenkt. Ab 2018 betragen die Umwandlungssätze bei einer Pensionierung im Alter 63 5,35 % (bisher 5,95 %) und im Alter 65 5,65 % (bisher 6,25 %). Bei laufenden Alters- resp. Invalidenrenten reduziert sich der Anspruch auf eine Ehegattenrente ab dem 1. Januar 2014 von 66 2 / 3 % auf 63 %. Bei Aktivversicherten bleibt der Anspruch auf eine Ehegattenrente unverändert. Die Arbeitgeber bezahlen unbefristete Nachfinanzierungsbeiträge für die bereits laufenden Altersrenten. Bei Pensionierungen nach dem 1. Januar 2014 wird die Altersrente zweiteilig gewährt. 90 % der Rente sind garantiert, 10 % sind variabel und hängen vom Deckungsgrad der PKE ab. Die Arbeitgeber können freiwillige Einlagen leisten und / oder höhere Sparbeiträge für ihre versicherten Mitarbeitenden einzahlen. Damit können die Auswirkungen der Massnahmen auf die Leistungen gemildert werden. Die Arbeitnehmer können ebenfalls freiwillige Einlagen tätigen und höhere Beiträge einzahlen. Sofern der Arbeitgeber dies ermöglicht, können die Arbeitnehmer dank zwei neuen Sparplänen Beiträge plus 2 % (ab Alter 25) oder plus 4 % (ab Alter 45) leisten.
5 FAQ Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen und die Zinsen gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet. Für die Umrechnung benutzt man den Umwandlungssatz. Er ist vom Alter bei der Pensionierung abhängig. Beispiel: Eine versicherte Person wird im Jahr 2013 im Alter von 65 Jahren pensioniert. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt aktuell 6,25 %. Bei einem Altersguthaben von CHF erhält sie von der PKE eine Altersrente von CHF Altersguthaben CHF x Umwandlungssatz 6,25 % = Jährliche Rente CHF pro Jahr oder CHF pro Monat (CHF x 6,25 %, siehe Tabelle Umwandlungssätze mit Übergangsfristen). Was ist der Deckungsgrad? Unter dem Deckungsgrad einer Pensionskasse versteht man das Verhältnis vom einer Pensionskasse zu den Guthaben der Versicherten (Aktivversicherte, Rentner) inklusive Rückstellungen. Bilanz Bilanz Verpflichtungen Verpflichtungen CHF 110 Mio. Altersguthaben Aktivversicherte CHF 90 Mio. Altersguthaben Aktivversicherte Vorsorgekapital Rentner Vorsorgekapital Rentner Unterdeckung CHF 10 Mio. WSR* CHF 10 Mio. Deckungsgrad = 110 % Von einer Überdeckung wird gesprochen, wenn die Verpflichtungen zu mehr als 100 % gedeckt sind. Deckungsgrad = 90 % Eine Unterdeckung liegt vor, wenn das nicht ausreicht, um die Verpflichtungen zu decken. *WSR = Wertschwankungsreserve
6 Hintergrund Besuchen Sie unsere Webseite Die neue Webseite ist unter aufrufbar. Wir haben für Sie weitere Informationen zu den Massnahmen bereitgestellt. Sie können dort auch den für Sie gültigen Umwandlungssatz ganz einfach unter «Rentenberechnung» in der Rubrik «Aktivversicherte» abfragen. Mit «PKE News» topaktuell informiert Wir informieren noch aktueller über wichtige Vorsorgethemen. Dafür haben wir einen elektronischen Newsletter geschaffen, der ergänzend zum bestehenden «PKExklusiv» eingesetzt wird. Aktuelle Meldungen und Themen, die im Newsbereich der neuen Webseite erscheinen, werden zeitgleich mit dem Newsletter an alle Abonnenten verschickt. Sie möchten gerne jederzeit topaktuell informiert sein? Dann melden Sie sich auf der Webseite für unseren neuen, kostenlosen Newsletter an. Fragen Ihre Fragen zu den Massnahmen beantworten wir gerne unter oder Berechnungen zu den Renten ab 2014 können wir ab dem 1. April 2013 vornehmen. PKE Vorsorgestiftung Energie Telefon Freigutstrasse 16, 8027 Zürich
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