S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2004 AS 464/2004

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1 S T E I E R M Ä R K I S C H E R L A N D T A G XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2004 AS 464/2004 Schriftliche Anfragebeantwortung gemäß 66 der Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages durch Frau Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder an Abgeordnete Mag. Ursula Lackner und Walter Kröpfl betreffend Beihilfen und sonstige Beiträge an Studierende an Universitäten und Fachhochschulen. ad 1) Aus Budgetansätzen des Wissenschaftsressorts werden Studienbeihilfen und Begabtenstipendien an steirische Studierende gewährt, die als ordentliche HörerInnen an steirischen Universitäten, Hochschulen oder Akademien inskribiert sind. Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 16. Dezember 1995 wurden die hierfür geltenden Richtlinien festgelegt. Die Studienbeihilfen gelten als freiwillige Leistungen des Landes Steiermark, es besteht kein Rechtsanspruch. Unterschieden wird zwischen so genannten Normalstipendien, Begabtenstipendien sowie Auslandsstudienbeihilfen. Zusätzlich wird ein jährliches Kontingent an 107 Mensabeihilfen in Gesamthöhe von ,-- bereit gestellt, und bis zum Jahr 2001 wurden auch Studienbeihilfen an studierende Mütter bzw. Väter vergeben. Darüber hinaus wird dem Stiftungsfonds der Diplomatischen Akademie ein jährlicher Stipendiengesamtbetrag zur Verfügung gestellt, der an steirische Studierende zugeteilt wird. ad 2) und 3) Gesamtförderungsbeträge für Studienbeihilfen in den Jahren 2000 bis 2003 sowie Anzahl der zugeteilten Studienbeihilfen pro Jahr (samt jeweiliger Gesamthöhe): Budgetjahr 2000: Insgesamt ,-- (215 Beihilfen) 55 Normalstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 23 Begabtenstipendien in Höhe von insgesamt 8.938,--; 25 Auslandsstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 5 Studienbeihilfen für stud. Mütter bzw. Väter in Höhe von 4.622,--; Budgetjahr 2001: Insgesamt ,-- (279 Beihilfen) 53 Normalstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 20 Begabtenstipendien in Höhe von insgesamt 7.558,--; 93 Auslandsstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 6 Studienbeihilfen für stud. Mütter bzw. Väter in Höhe von 4.121,--; 8010 Graz - Landhaus. DVR UID ATU

2 Budgetjahr 2002: Insgesamt ,-- (360 Beihilfen) 80 Normalstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 18 Begabtenstipendien in Höhe von insgesamt 7.220,--; 155 Auslandsstipendien in Höhe von insgesamt ,--; Budgetjahr 2003: Insgesamt ,-- (394 Beihilfen) 92 Normalstipendien in Höhe von insgesamt ,--; 16 Begabtenstipendien in Höhe von insgesamt 6.337,--; 179 Auslandsstipendien in Höhe von insgesamt ,--; Darüber hinaus betrugen die Jahresbeiträge an den Stiftungsfonds der Diplomatischen Akademie zum Zwecke der Stipendienzuteilung jeweils ,-- in den Jahren 2000 bis ad 4) Betreffend den Widmungszweck der o. a. Leistungen kann zusammen gefasst werden: Studienbeihilfen des Landes Steiermark werden einerseits an sozialbedürftige Studierende und HochschülerInnen gewährt, um die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu erleichtern und somit der Gefahr von Studienabbrüchen entgegen zu wirken. Andererseits soll begabten Studierenden, HochschülerInnen und angehenden WissenschafterInnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Potenziale und Kreativität zu entfalten und ihre berufliche Laufbahn entsprechend ihren Begabungen einzuschlagen. Die einzelnen Leistungen werden im Folgenden näher beschrieben: Normalstipendien: Studienbeihilfen werden seitens des Landes Steiermark an jene steirische Studierende vergeben, die nach dem Studienförderungsgesetz 1996 vom kompetenzmäßig zuständigen Bund aus minder bedeutenden Gründen (z.b. Gehaltszusammenlegung der geschiedenen Eltern, kurzfristige Studienzeitüberschreitung etc.) kein Bundesstipendium erhalten und dies auch mittels entsprechendem Ablehnungsbescheid nachweisen können. Die Studienbeihilfe gilt als einmalige Zuwendung bei sozialen Härtefällen, die Höhe der einmaligen Studienbeihilfe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Begabtenstipendien: Für Studierende mit sehr gutem Studienerfolg (über drei Semester hindurch gilt ein Notendurchschnitt von 1,5) kann pro Studienjahr ein einmaliges Begabtenstipendium gewährt werden. Der gleichzeitige oder bereits erfolgte Bezug des Bundesstipendiums schließt die Zuerkennung eines Begabtenstipendiums durch das Land Steiermark in diesem Fall nicht aus. Die Höhe der einmaligen Studienbeihilfe richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen.

3 Für Auslandsstudienaufenthalte, und zwar speziell für solche, die an einer österreichischen Universität nicht absolviert werden können und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können demnach Auslandsstudienaufenthalte gewährt werden. Um Studierenden an steirischen Universitäten und Fachhochschulen eine internationale Vertiefung ihrer Studien zu ermöglichen, wird die Teilnahme an Joint Study Programmen sowie Postgraduate Studien im Ausland finanziell gefördert. Mensabeihilfen werden seitens des Wissenschaftsressorts an steirische Studierende vergeben, die ein Stipendium beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angegliederten Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Die Beantragung erfolgt aus zweckmäßigen Gründen über die betreffende Hochschülerschaft. Studierende Mütter bzw. Väter erhielten bis zum Jahr 2001 bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für die Dauer eines Jahres nach der Geburt des Kindes eine monatliche Studienbeihilfe. Dem Stiftungsfonds der Diplomatischen Akademie wird aus Budgetmitteln des Wissenschaftsressorts ein jährlicher Stipendiengesamtbetrag zur Verfügung gestellt, da nicht alle HörerInnen in der Lage sind, das relativ hohe Studiengeld aus eigenen Mitteln aufzubringen. ad 5) bis 6) Studienbeihilfen des Landes Steiermark, die direkt an Studierende zugeteilt werden, gelten primär für SteirerInnen, die an Universitäten, Hochschulen oder Akademien in der Steiermark (und nur zum geringfügigen Teil in anderen Bundesländern) inskribiert sind. Erfahrungsgemäß lässt sich für Universitäten anderer Bundesländer ein Wert von 5 bis 10 % angeben. Allerdings werden auch jährliche Förderungsbeiträge an diverse Stipendienfonds in anderen Bundesländern vergeben (z.b. Julius-Raab-Stiftung, Förderungsbeitrag von jährlich rund 1.400,-- etc.). Insbesondere gewährt das Wissenschaftsressort relativ hoch dotierte Stipendienkontingente im Rahmen von Sommerakademien oder Kollegs. So wurden etwa im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach 03 insgesamt 7 Stipendien (zu jeweils 1.000,--) zur Verfügung gestellt. Anzuführen ist u.a. auch die Sommerakademie AIMS, die etwa im Budgetjahr 2003 zum Zecke der wissenschaftlichen Aktivitäten sowie der Stipendienvergabe mit einem Förderungsbeitrag von ,-- finanziell unterstützt wurde. Das Wissenschaftsressorts unterstützt zahlreiche Sommerakademien oder Sommerhochschulen mit Förderungsbeiträgen, die letztlich den Studierenden zu Gute kommen. Im Rahmen des Budgetansatzes zur Förderung der steirischen Hochschulen werden zahlreiche Pflichtexkursionen und Lehrveranstaltungen unterstützt. Die genannten Ansätze wurde regelmäßig durch weitere Posten verstärkt. ad 7) bis 10) Die Studienbeihilfen des Landes Steiermark gelten für steirische Hochschüler an Fachhochschulen und Akademien in gleicher Weise wie für Universitätsstudierende. Die diesbezüglich in den Jahren 2000 bis 2003 zugeteilten Stipendien wurden in der Berechnung lt. Punkt 2) und 3) berücksichtigt; die Förderungsabwicklung wird in gerechter Weise gehandhabt!

4 ad 11) bis 12) Studienbeihilfen des Landes Steiermark werden nur an SteirerInnen vergeben, die an in der Steiermark situierten Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder Akademien inskribiert sind. Wiederum ist auf Punkte 5) und 6) zu verweisen sowie auf jene Förderungskontingente, die seitens des Wissenschaftsressorts an diverse Stipendienfonds anderer Bundesländer oder im Rahmen von Sommerakademien bzw. Kollegs vergeben werden. ad 13) Die Vergabe der genannten Studienbeihilfen bzw. Leistungsarten obliegt ausschließlich dem Wissenschaftsressort des Landes Steiermark. Ob im Rahmen von diversen Förderungsprojekten anderer Abteilungen bzw. Ressorts auch Studienbeihilfen eingebunden werden, würde sich erst nach detailaufwändigen Recherchen und Analysen beantworten lassen. Jeden Falls beteiligte sich auch das Ressort von Herrn LH-Stv. DI Leopold Schöggl an der finanziellen Unterstützung des Europäischen Forums Alpbach 03 und stellte auch insgesamt 5 Teilnahmestipendien (zu jeweils 1.000,--) an steirische Studierende zur Verfügung dies zusätzlich zu den eingangs genannten 7 Teilnahmestipendien des Wissenschaftsressorts. Auch das Interdisziplinäre Kolleg für Wissenschaftsund Technologieförderung des IFF/IFZ wird seit Jahren von beiden Ressorts gefördert; im Rahmen dieses Förderungsprojektes stellt das IFF/IFZ, das Interuniversitäre Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur, Teilnahmestipendien an Studierende bereit. ad 14) Nicht erfragt, aber gesondert zu betonen sind jene Studienbeihilfen, die aus Budgetmitteln des Wissenschaftsressorts an sozialbedürftige, südost/-osteuropäische Studierende, die an einer steirischen Universität respektive Hochschule als ordentliche HörerInnen inskribiert sind, pro Semester gewährt werden. Als Voraussetzung gilt der Nachweis des Studienerfolgs bzw. der Abschluss der ersten Diplomprüfung sowie die Sozialbedürftigkeit. Pro Semester erhält außerdem das World University Service, das Österreichische Komitee in Graz WUS Austria, ein Förderungskontingent, um Beihilfen an Studierende aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien abzuwickeln und auszuzahlen. Der Förderungsansatz entwickelte sich wie folgt: Budgetjahr 2000: 92 Studienbeiträge in Höhe von insgesamt ,-- WUS Austria erhielt ein Förderungskontingent von ,-- (228 Stipendien). Budgetjahr 2001: 71 Studienbeiträge in Höhe von insgesamt ,-- WUS Austria erhielt ein Förderungskontingent von ,-- (262 Stipendien).

5 Budgetjahr 2002 : 72 Studienbeiträge in Höhe von insgesamt ,-- WUS Austria erhielt ein Förderungskontingent von ,-- (ca. 201 Stipendien). Budgetjahr 2003: 114 Studienbeiträge in Höhe von insgesamt ,--. WUS Austria erhielt ein Förderungskontingent von ,-- (ca. 235 Stipendien). LR Mag. Pristina Edlinger-Ploder eh.

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