Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium XXIX Zyklus Akademisches Jahr 2013/2014

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1 Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium XXIX Zyklus Akademisches Jahr 2013/2014 Artikel 1 - EINRICHTUNG An der Freien Universität Bozen wird ein öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen und/oder Studientitel für die Zulassung zu folgenden Doktoratsstudien des XXIX Zyklus, akademisches Jahr 2013/2014, ausgeschrieben: ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: M-PED/01 Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik M-DEA/01 Demoethnoanthropologische Fächer M-PED/03 Didaktik und Integrationspädagogik L-ART/07 Musikwissenschaft und Musikgeschichte SPS/07 Allgemeine Soziologie und SPS/08 Soziologie der Kultur und Kommunikation SECS-S/05 Sozialstatistik Offizielle Sprachen des Studienganges: Italienisch, Deutsch und Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 12 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium* 2 zusätzliche Studienplätze für Nicht-EU-Bürger mit externem Stipendium INFORMATIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: INF/01 - Informatik ING-INF/05 Informationsverarbeitungssysteme ING-INF/04 Automatisierungstechnik Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 10 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium MOUNTAIN ENVIRONMENT AND AGRICULTURE (Alpine Umwelt und Landwirtschaft) Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: AGR/01 Wirtschaft und ländliches Schätzwesen AGR/03 Gehölzbau AGR/05 Wald- und Forstwirtschaft

2 AGR/08 Agrarwasserbau und Bodenhydraulik AGR/09 Agrarmechanik AGR/11 Allgemeine und angewandte Entomologie AGR/13 Agrarchemie AGR/15 Lebensmitteltechnik und -wissenschaften AGR/16 - Agrarmikrobiologie BIO/03 Umwelt- und angewandte Botanik CHIM/06 Organische Chemie Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 10 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium* SUSTAINABLE ENERGY AND TECHNOLOGIES (Nachhaltige Energie und Technologie) Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: AGR/08 Agrarwasserbau und Bodenhydraulik AGR/09 - Agrarmechanik ICAR/02 Hydraulisches und maritimes Bauwesen und Hydrologie ING-IND/11 - Technische Umweltphysik ING-IND/10- Technische Industriephysik ING-IND/24- Grundlagen des Chemieingenieurwesens ING-IND/13 - Angewandte Maschinenmechanik ING-IND/14 Mechanische Konstruktionslehre ING-IND/16 - Fertigungstechnologien und -systeme ING-IND/17 Industrieanlagen ING-IND/35 Wirtschaftsingenieurwesen ING-IND/32 Konverter, elektrische Maschinen und Antriebstechnik ING-IND/08 - Fluidmaschinen MAT/05 Mathematik (Analysis) MAT/07 Angewandte Mathematik FIS/06- Physik des Systems Erde und des erdnahen Bereiches Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 10 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium* Die Forschungsthemen, die möglichen Forschungsprojekte und die entsprechenden Supervisoren, die Studienprogramme, die Zulassungsvoraussetzungen, die Modalitäten und Kriterien für die Auswahl und Beurteilung der Bewerber zwecks Aufstellung der Rangliste sind für jeden der oben genannten Studienprogramme in den Anlagen enthalten, die wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Beginn der Studienprogramme ist der 7. Jänner Die Ausschreibung wird hiermit rechtswirksam bekannt gemacht. Eventuelle Änderungen, Aktualisierungen oder Ergänzungen werden ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Webseite bekannt gegeben. *Falls im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Ausschreibung und der Bewertung der Titel von anderen Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder qualifizierten privaten Unternehmen weitere Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die Anzahl der Studienplätze mit Stipendium entsprechend erhöht werden. Kandidaten, die an den zusätzlichen Stipendien (auch für vorgegebene Themen) interessiert sind, müssen vor der Auswahl eine offizielle Anfrage an die Auswahlkommission richten, sodass diese ihre Eignung feststellen kann. Eventuelle Informationen zur Erhöhung der Studienplätze mit Stipendium werden ausschließlich im Internet auf der Seite veröffentlicht. 2

3 Artikel 2 - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Am öffentlichen Wettbewerb der oben genannten Doktoratsstudien können all jene teilnehmen, die ungeachtet von Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit im Besitz eines Masters im Sinne des Ministerialdekrets Nr. 509/1999 oder des Ministerialdekrets Nr. 270/2004, eines Laureatsdiploms der vorhergehenden Studienordnung oder eines gleichwertigen, im Ausland erworbenen Titels sind. Unter dem Vorbehalt der Überprüfung der Eigenerklärungen gemäß DPR Nr. 445/2000 in der geltenden Fassung werden alle Kandidaten zum Auswahlverfahren zugelassen. Bei Falschangaben kann die Universität mit begründeter Verfügung des Rektors jederzeit den Kandidaten vom Auswahlverfahren oder vom Doktoratstudium ausschließen, bei Erhalt der strafrechtlichen Verantwortung. Kandidaten, die bereits im Besitz eines italienischen oder ausländischen Studienabschlusses sind Kandidaten, die bereits im Besitz eines an einer italienischen Universität erworbenen Studientitels sind, müssen dem Teilnahmegesuch eine Eigenerklärung mit Auflistung der abgelegten Prüfungen und der Benotungen, Angabe der Universität, die den Titel verliehen hat, Datum der Erlangung des Titels und Endnote beifügen. Eine solche Eigenerklärung kann nach Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000 (Eigenerklärung) in der geltenden Fassung auch abgegeben werden von EU-Bürgern von Nicht-EU-Bürgern, die sich mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Italien aufhalten; in diesem Fall kann die Eigenerklärung nur für solche Gegebenheiten, persönliche Eigenschaften und Sachverhalte abgegeben werden, die von italienischen Amtsträgern bescheinigt oder bestätigt werden können (im vorliegenden Fall: an einer italienischen Universität erworbener Studientitel). Kandidaten im Besitz eines (dem Master gleichwertigen) ausländischen Studientitels, der noch nicht als mit einem italienischen Studientitel gleichwertig erklärt wurde, müssen im Teilnahmegesuch des Wettbewerbs ausdrücklich um Gleichstellung ansuchen. In diesem Fall sind dem Gesuch folgende Dokumente beizulegen, die das Dozentenkollegium für die Gleichwertigkeitserklärung benötigt, wobei diese Gleichwertigkeitserklärung lediglich für die Teilnahme an dem hier ausgeschriebenen Wettbewerb gilt: EU-Bürger können den Besitz des Studientitels gemäß DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 durch Eigenerklärung erklären; Übersetzung des Studientitels in die englische, deutsche oder italienische Sprache, eigenverantwortlich unterschriebene Auflistung der abgelegten Prüfungen und der Benotungen, um es dem Dozentenkollegium zu ermöglichen, die Eignung des Studientitels zu beurteilen. Diese Kandidaten werden mit Vorbehalt zum Auswahlverfahren zugelassen und werden vom Forschungsdoktorat ausgeschlossen, wenn sich bei der Überprüfung ergeben sollte, dass ihr Studientitel nicht die in dieser Ausschreibung verlangten Voraussetzungen erfüllt und demzufolge die Einschreibung zum Doktoratsstudium nicht ermöglicht. Die Gewinner mit ausländischem Studientitel müssen spätestens bei ihrer Immatrikulation das Original der Wertigkeitserklärung über den Studientitel einreichen, samt Original oder beglaubigter Kopie des Studientitels und amtlich beglaubigter Übersetzung desselben in die italienische Sprache (für Abschlüsse in deutscher Sprache ist die Übersetzung nicht erforderlich). Die Wertigkeitserklärung wird vom italienischen Konsulat in dem Land ausgestellt, dem die den Studientitel ausstellende Institution angehört; sie bestätigt, dass der Studientitel des Antragstellers zur Zulassung zu einem entsprechenden Studiengang in dem Land berechtigt, in dem er erworben wurde. Es empfiehlt sich, die Wertigkeitserklärung frühzeitig zu beantragen, da die Konsulate lange Bearbeitungszeiten haben. Kandidaten, die den italienischen oder ausländischen Studientitel noch erwerben müssen Die Zulassung zum Auswahlverfahren können auch alle jene beantragen, die den verlangten Studientitel spätestens innerhalb desselben Jahres erwerben werden. In diesem Fall werden sie "mit Vorbehalt" zum Auswahlverfahren zugelassen und haben den Studientitel bei sonstigem Ausschluss spätestens innerhalb der Immatrikulationsfrist nachzureichen. 3

4 Artikel 3 BEWERBUNG Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren kann ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gegenständlicher Ausschreibung eingereicht werden. Für die Bewerbung ist erforderlich: 1. die Registrierung im dafür vorgesehenen Portal auf der Webseite 2. die Online-Vorinskription über dieses Portal, wobei auch ein Passfoto und ein gültiger Personalausweis in das Portal geladen werden müssen. Nach der erfolgten Vorinskription erhält der Kandidat/die Kandidatin eine mit den Anweisungen zur Übermittlung der weiteren Unterlagen, welche für den Abschluss der Bewerbung erforderlich sind. 3. die elektronische Übermittlung der Unterlagen gemäß den per erhaltenen Anweisungen innerhalb , 12 Uhr. Hinweis: Es wird dringend empfohlen, die Online-Registrierung frühzeitig vorzunehmen, um die nachfolgenden Schritte rechtzeitig abschließen zu können. Alle Kandidaten werden zum Wettbewerb unter dem Vorbehalt zugelassen, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen festgestellt wird. Die Feie Universität Bozen behält sich vor, Kontrollen auch stichprobenweise gemäß Art. 71 ff. des DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 vorzunehmen. Kandidaten, welche die in dieser Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können jederzeit mit begründetem Bescheid vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Artikel 4 ZULASSUNGSMODALITÄTEN Die Auswahlmodalitäten und die Prüfungstermine sind in den Anlagen zu den einzelnen Studienprogrammen enthalten, die als wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung auf der Webseite veröffentlicht sind. Die in den Anlagen angeführten Prüfungstermine sind rechtswirksam und entsprechen einer offiziellen Einladung. Die Universität ist folglich nicht verpflichtet weitere Informationen oder Einladungen zu verschicken. Zur Ablegung der Prüfungen, sofern vorgesehen, haben sich die Kandidaten an dem in den Anlagen angeführten Tag, Uhrzeit und Ort einzufinden und einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Kandidaten mit festem Wohnsitz im Ausland können, sofern in den Anlagen für das entsprechende Studienprogramm vorgesehen, die mündliche Prüfung mit Hilfe der Audio- und Videokonferenz über Internet (z.b. Skype, Adobe Connect) ablegen. In diesem Fall haben die Kandidaten in der Bewerbung eine Kontaktadresse anzugeben und den Einsatz einer Webcam zu garantieren, um der Auswahlkommission ihre Identifizierung zu ermöglichen. Artikel 5 AUSWAHLKOMMISSION Jede Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die unter den Dozenten und Forschern auf Planstelle ausgewählt werden und die in den Fachbereichen des Studiengangs besondere Qualifikationen vorweisen können. Diesen drei Mitgliedern können bis zu zwei auch ausländische Experten zur Seite gestellt werden, die aus öffentlichen und privaten Forschungsstellen und -einrichtungen ausgewählt werden. Den Vorsitz der Kommission führt der dienstälteste Professor der 1. Ebene, bei gleichem Dienstalter der älteste Professor der 1. Ebene. Ist kein Professor der 1. Ebene vorhanden, führt der dienstälteste, bei gleichem Dienstalter der älteste Professor der 2. Ebene den Vorsitz. Für jedes ordentliche Mitglied der Kommission ernennt das Dozentenkollegium einen Stellvertreter. Nach Abschluss der Wettbewerbsprüfungen erstellt die Kommission auf der Grundlage der von den Kandidaten in den einzelnen Prüfungen erzielten Punktezahl eine allgemeine Leistungsrangliste. Die Zusammensetzung der Kommissionen wird nach Abschluss der Ausschreibung unter der in den Anlagen der einzelnen Studienprogramme angeführten Internetadresse veröffentlicht. 4

5 Die Auswahlkommission vergibt die Punkte und gibt sie auf einem oder beiden der nachfolgend genannten Wege bekannt: - Veröffentlichung auf Webseite: - Aushang an dem Ort, an dem die Prüfung stattgefunden hat. Artikel 6 ZULASSUNG ZUM STUDIENGANG Die Zulassung der Kandidaten zum Studiengang erfolgt gemäß der Rangliste bis zum Erreichen der ausgeschriebenen Studienplätze. Die endgültigen Ranglisten werden auf der Webseite veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gilt als offizielle Mitteilung. Demzufolge erhalten die Kandidaten keine persönliche Mitteilung über die endgültige Rangliste. Bei gleicher Punktzahl: Bei der Zuteilung der Studienplätze mit Stipendium wird vorrangig die finanzielle Lage berücksichtigt, die gemäß DPCM vom 9. April 2001 in der geltenden Fassung ermittelt wurde; bei der Zuteilung der Studienplätze ohne Stipendium gibt das jüngere Alter den Ausschlag. Kandidaten, die aufgrund der Rangliste für mehrere Doktoratsstudien einen Studienplatz erhalten haben, müssen sich für nur einen Studienplatz entscheiden. Die bei der Immatrikulation getroffene Entscheidung für ein Doktoratsstudium ist endgültig und kann in keinem Fall geändert werden. Falls sich ein Anspruchsberechtigter innerhalb der Immatrikulationsfrist nicht einschreibt oder schriftlich auf seinen Studienplatz verzichtet, rückt der in der Rangliste nächstplatzierte Kandidat nach. Wenn ein Doktorand im ersten Trimester des ersten Studienjahres auf seinen Studienplatz verzichtet oder ausgeschlossen wird, kann das Dozentenkollegium den frei gewordenen Studienplatz mit dem in der Rangliste nächstplatzierten Kandidaten besetzen. Für zusätzliche Studienplätze können zugelassen werden: a) Nicht-EU-Kandidaten, die gemäß der Leistungsrangliste in Betracht kommen, sofern sie ein wie immer geartetes Stipendium beziehen; b) Kandidaten aus Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen besteht und darauf basierend eine Konvention mit der Universität oder zwischenuniversitäre Vereinbarungen getroffen wurden (ohne dass sich hieraus zwingende finanzielle Verpflichtungen für die Freie Universität Bozen ergeben). Artikel 7 EINSCHREIBUNGSMODALITÄTEN Die gemäß Rangliste zugelassenen Kandidaten müssen das auf der Webseite abrufbare Immatrikulationsgesuch spätestens am , 12:00 Uhr, beim Studentensekretariat einreichen. Eine persönliche Mitteilung über die endgültige Rangliste und die Immatrikulationsfrist wird nicht verschickt, weshalb die Kandidaten selbst ihre Platzierung in der Rangliste feststellen müssen. Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: Einzahlungsbestätigung der Studiengebühren (siehe Art. 8), nur für Studienanwärter mit ausländischem Studienabschluss: das Original der Wertigkeitserklärung über den Studienabschluss, das Original oder eine beglaubigte Kopie des Studienabschlusses mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die italienische Sprache (für Abschlüsse in deutscher Sprache ist die Übersetzung nicht erforderlich). Im Falle eines im Ausland erlangten und in Italien anerkannten Studienabschlusses reicht es aus, eine Kopie des Anerkennungsdekrets beizufügen. Nicht-EU-Bürger, die sich mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Italien aufhalten, müssen außerdem eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung einreichen. 5

6 Wer sich nicht fristgerecht immatrikuliert, verzichtet damit stillschweigend auf den Studienplatz und verliert das Recht auf Immatrikulation. Das Gesuch kann auf dem Postweg an folgende Adresse gesandt werden (das Datum des Poststempels ist nicht maßgebend): für das Doktorat in ALLGEMEINER PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINER DIDAKTIK: an das Studentensekretariat der Freien Universität Bozen, Sitz Brixen, Regensburger Allee 16, Brixen (BZ) für die Doktorate in INFORMATIK, in MOUNTAIN ENVIRONMENT AND AGRICULTURE (Alpine Umwelt und Landwirtschaft) und in SUSTAINABLE ENERGY AND TECHNOLOGIES (Nachhaltige Energie und Technologie): an das Studentensekretariat der Freien Universität Bozen, Sitz Bozen, Universitätsplatz 1, Bozen. Das Gesuch kann auch persönlich während der im Immatrikulationsformular angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden. Immatrikulationsgesuche, die auf anderem als dem oben beschriebenen Weg oder unter Nichtbeachtung der in diesem Artikel genannten Fristen eingehen, werden nicht angenommen. Die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Universitäten oder in mehreren Studiengängen derselben Universität ist nicht erlaubt. Kandidaten, die nach der Rangliste Anspruch auf mehrere Doktoratsstudien haben, können sich nur in einem Studium immatrikulieren. Mit der Immatrikulation verlieren sie das Recht, sich in ein anderes Doktoratsstudium einzuschreiben oder in der Rangliste anderer Studiengänge nachzurücken. Kandidaten, die auf die Immatrikulation und/oder auf das Stipendium verzichten, werden gebeten, dies frühzeitig und auf jeden Fall innerhalb der Immatrikulationsfrist schriftlich (per oder Fax) mitzuteilen an: oder an die Faxnummer Eventuelle Änderungen werden auf der Webseite bekannt gegeben. Artikel 8 STUDIENGEBÜHREN UND ABGABEN Die Studiengebühren für die Forschungsdoktorate des XXIX Zyklus betragen für das akademische Jahr 2013/ ,00. In diesem Betrag enthalten ist die Landesabgabe in Höhe von 141,00 und die Stempelmarke zu 16,00, die virtuell eingehoben wird. Doktoranden, die ihr Studium abbrechen oder darauf verzichten, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. Artikel 9 - STIPENDIEN Die Stipendien werden gemäß der von der Auswahlkommission erstellten Rangliste vergeben. Bei gleicher Platzierung in der Rangliste gibt die nach den geltenden Bestimmungen ermittelte finanzielle Lage den Ausschlag. Verzichtet ein anspruchsberechtigter Doktorand auf das Stipendium, rückt der nach der Rangliste nächstplatzierte und ordnungsgemäß eingeschriebene Doktorand nach. Das Stipendium beträgt jährlich Euro ,00, brutto. Die Stipendien sind den Pensionsbeiträgen des NISF laut geltender Gesetzgebung unterworfen. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach den 6

7 Bedingungen, welche der Doktorand/die Doktorandin beim Ausfüllen des Immatrikulationsgesuchs gewählt hat. Das Stipendium wird für die Dauer eventueller, vom Dozentenkollegium genehmigten Auslandsaufenthalte um 50% erhöht. Die Erhöhung wird für jede fortlaufende Periode des Auslandsaufenthalts, insgesamt jedoch für eine Dauer von maximal eineinhalb Jahren gewährt. Das Stipendium wird für die 3-jährige Dauer des Studiums gezahlt, außer im Fall der Unterbrechung oder des Ausschlusses vom Studium. Die Stipendien werden mit dem Übergang in das nächste Studienjahr bestätigt, außer im Fall eines begründeten Beschlusses des Dozentenkollegiums. Aus dem Bezug eines Stipendiums entsteht in keinem Fall ein abhängiges Arbeitsverhältnis mit der Universität. Die Stipendien für Doktoranden dürfen nicht mit anderen Stipendien kumuliert werden; eine Ausnahme gilt für Stipendien, die von italienischen oder ausländischen Institutionen mit dem Ziel vergeben wurden, durch Auslandsaufenthalte die Forschungsaktivitäten des Doktoranden zu fördern. An Doktoranden, die in Italien bereits ein Doktorandenstipendium erhalten haben, kann kein zweites Doktorandenstipendium vergeben werden. Artikel 10 PFLICHTEN UND RECHTE DER DOKTORANDEN Die Doktoranden sind verpflichtet, an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie kontinuierlich Studien- und Forschungstätigkeiten gemäß den Programmen und den vom Dozentenkollegium festgesetzten Modalitäten durchzuführen. Von externen Stellen finanzierte Stipendien, welche die Durchführung einer spezifischen Forschungstätigkeit vorsehen, verpflichten die Stipendiaten zur Durchführung dieser Tätigkeit. Mit begründetem Beschluss des Dozentenkollegiums kann ein Doktorand in folgenden Fällen vom Doktoratsstudium ausgeschlossen werden, womit er seinen Anspruch auf ein Stipendium verliert: a) Negative Beurteilung des Dozentenkollegiums bezüglich der Zulassung zum nächstfolgenden Studienjahr; b) Leistung von unbefristeter Arbeitstätigkeit sowie Übernahme von befristeten Arbeitsaufträgen oder Arbeitsleistungen ohne Genehmigung des Dozentenkollegiums; c) unentschuldigte längere Abwesenheiten; d) bei Verstoß gegen die in Art. 19 der Regelung über die Doktoratsstudien angeführten geltenden Pflichten; e) aus schwerwiegenden vom Dozentenkollegium festgestellten Gründen. Die Universität garantiert während des Studiengangs, bezogen auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Forschungsdoktorat, Versicherungsschutz gegen Unfälle und Haftpflicht. Nach Art. 2 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 476 vom 13. August 1984 in der aktuellen Fassung kann ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter, der zum Doktoratsstudium zugelassen wurde, für die Dauer dieses Studiums einen unbezahlten Wartestand aus Studiengründen beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Stipendium erhalten. Im Falle der Zulassung zum Doktoratsstudium ohne Stipendium, oder bei Verzicht auf das Stipendium, behält der Beurlaubte seine Bezüge und seine Sozialbeiträge seitens der öffentlichen Verwaltung, mit der das Arbeitsverhältnis besteht. Kündigt der öffentliche Bedienste nach Erlangung des Doktoratstitels sein Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums, hat er die während des Doktoratsstudiums gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Artikel 11 ERLANGUNG DES DOKTORATSTITELS Der Doktoratstitel wird nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung vor einer Bewertungskommission verliehen. Die Prüfungskommission wird mit Dekret des Rektors nach Anhörung des Dozentenkollegiums des Studienprogramms, in dem der Doktorand eingeschrieben ist, ernannt. 7

8 Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die unter den Dozenten und Forschern auf Planstelle ausgewählt werden. Mindestens zwei Mitglieder müssen einer (auch ausländischen) Universität angehören, dürfen nicht am Doktoratsstudium beteiligt und nicht Mitglieder des Dozentenkollegiums sein. Der Kommission können maximal zwei Experten zur Seite gestellt werden, die öffentlichen oder privaten (auch ausländischen) Forschungseinrichtungen angehören. Der Vorsitzende der Kommission wird nach den in Artikel 5 genannten Kriterien gewählt. Artikel 12 VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN Die Universitätsverwaltung verpflichtet sich gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret 196/2003 ("Datenschutzkodex"), die persönlichen Daten der Kandidaten nur für die Durchführung der Wettbewerbsverfahren und für institutionelle Zwecke zu nutzen. Aus der Teilnahme am Wettbewerb ergibt sich entsprechend den Grundsätzen des oben genannten Gesetzes das stillschweigende Einverständnis mit der Veröffentlichung der persönlichen Daten der Kandidaten und der Daten der Wettbewerbsprüfungen auf der Webseite der Freien Universität Bozen. Artikel 13 REFERENZBESTIMMUNGEN Soweit in der vorliegenden Ausschreibung nichts vorgesehen ist, wird auf Art. 4 des Gesetzes Nr. 210 vom 3. Juli 1998, auf Art. 19 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010, auf das Ministerialdekret Nr. 45 vom 8. Februar 2013, auf die "Regelung über die Doktoratsstudien in der aktuellen Fassung und auf die "Regelung betreffend die Verträge für Forschungsassistenten" verwiesen. Artikel 15 VERFAHRENSVERANTWORTLICHE Gemäß Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 in geltender Fassung ist Verfahrensverantwortliche für diese Ausschreibung Frau Dott. Daniela Pichler, Studium und Lehre, Franz-Innerhofer-Platz Bozen - Telefon , Fax , phd@unibz.it. 8

9 Fakultät für Bildungswissenschaften Doktoratsstudium in: Allgemeiner Pädagogik, Sozialpädagogik und Allgemeiner Didaktik Web-Seite: Dauer des Doktorats: 3 Jahre Akademisches Jahr: 2013/2014 Beginn: 07/01/2014 Sprache: Italienisch, Deutsch, Englisch Studienprogramm: Während des Trienniums sind die Doktoranden angehalten, die didaktischen und wissenschaftlichen Programme aktiv zu verfolgen. Die PhD-Studierenden werden sich mit einer bisher weitgehend unerforschten Fragestellung unter Anleitung des Erst- und Zweitbetreuers und mit der Unterstützung und unter Supervision des Dozentenkollegiums auseinandersetzen. Alle Studierenden erhalten neben dem/der Erstbetreuung zwei weitere TutorInnen (Thesiscommittee), von denen eine von einer anderen europäischen Universität stammt. Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss sich Vollzeit der Ausbildung widmen, welche auf die Vertiefung der im Programm angeführten wissenschaftlichen Themen und Forschungsbereiche ausgerichtet ist. Jede Kandidatin/jeder Kandidat widmet sich den Forschungsthemen, die gemeinsam mit den Supervisoren definiert und vereinbart werden und zwar auf Grund des Forschungs- und Studienplanes, der Forschungsziel und -methode vorsieht. Der Forschungs- und Studienplan wird vom Studierenden gemeinsam mit dem Supervisor, höchstens zwei weiteren Dozenten und dem Koordinator verfasst. Der Forschungs- und Studienplan dokumentiert ausführlich den Bildungsverlauf jedes einzelnen Studierenden. Aus ihm gehen die qualitativen und quantitativen Ergebnisse sowie die Art der Zwischenprüfungen klar hervor. Der Doktorand aktualisiert regelmäßig gemeinsam mit dem Tutor den eigenen Forschungs- und Studienplan und dokumentiert darin seine Forschungsfortschritte. Der Forschungs- und Studienplan enthält eine Beschreibung der Forschungsarbeit, er stellt den Studienplan vor, in dem beschrieben wird, wie die erforderte Kompetenz zu erwerben ist, und sieht zudem folgendes vor: - Beschreibung des Forschungsfeldes und der Relevanz der ausgewählten Thematik hinsichtlich der Schwerpunkte des Doktorats; - Definition der zu analysierenden Forschungsvorgangsweisen 1

10 - Festlegung der Supervisorengruppe (Erstbetreuer bis maximal 2 weitere Betreuer); - Eine bibliographische Forschung über die wissenschaftlichen Arbeiten zur Forschungsproblematik und zum Stand der Wissenschaft (die Inhalte müssen nachvollziehbar sein und die Position der wissenschaftlichen Gemeinschaft widerspiegeln, die bibliographischen Verweise müssen aktualisiert sein); - Definition der erwarteten Forschungsergebnisse; - Begründung der Wahl der Forschungsmethodologie und Originalität des Forschungsvorhabens und der durchgeführten kritischen Analyse; - Darstellung der Innovation und Verbesserung der Ergebnisse in Bezug auf die bibliographische Forschung; - Beschreibung der Ziele der Studierenden für die individuelle wissenschaftliche Entwicklung; - Definition der geplanten Publikationen, Vorstellungen von Papers, Teilnahmen an Kongressen und Auslandsaufenthalte. Im Laufe des Trienniums werden eine Reihe unterschiedlicher Lehrveranstaltungen angeboten: Einführungsvorlesungen, Laboratorien, Seminare und Übungen zu Themen über die verschiedenen Forschungsgebiete und über die neuesten Forschungsergebnisse im Bereich Bildungs- und Sozialforschung. Das Lehrangebot wird zu Beginn des Doktoratsstudium vom Dozentenkollegium festgelegt. Neben den im Studienprogramm angeführten und verpflichtend vorgesehenen Stages ist auch die fakultative Teilnahme an weiterbildenden Stages innerhalb von Forschungsgruppen anderer Universitäten und/oder öffentlicher und privater Forschungszentren (die sich durch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch, durch hochqualifizierte personelle Ressourcen, sowie durch geeignete Strukturen und Ausstattungen auszeichnen) vorgesehen, sowie die fakultative Teilnahme an Kongressen und die Durchführung von Recherchen in Bibliotheken und Archiven. Die Doktoranden können am Lehrangebot von Partner- und anderen Universitäten teilnehmen. Außerdem ist die Teilnahme an Informations- und Bildungsinitiativen im In- und Ausland vorgesehen. Im Laufe des Trienniums ist der Doktorand/die Doktorandin verpflichtet, einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten zu absolvieren und kann in 3 Abschnitte von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Wochen aufgeteilt werden. Die Supervision des Forschungsprojekts, als Schwerpunkt des Doktoratsstudiums, erfolgt regelmäßig jeden Monat mit dem Erstbetreuer. Die Doktoranden müssen dabei ein Paper über die abgewickelte Forschungsarbeit präsentieren. Sie müssen mindestens zweimal im Jahr den Zweitbetreuer treffen. Alle zwei Monate werden Seminare unter Beteiligung aller Studierenden sowie des Kollegiums organisiert, um die erworbenen Kompetenzen der Doktoranden festzustellen und weiterzuentwickeln. Die Doktoranden müssen die Fortschritte der eigenen Forschung öffentlich präsentieren und diskutieren: Diese Praxis dient als Gelegenheit zur Vorbereitung auf Präsentationen bei Tagungen und Kongressen. Forschungsthemen: Das Studienprogramm gliedert sich in 3 Forschungs- und Studienrichtungen: Studienrichtung Allgemeine Pädagogik, Studienrichtung Didaktik und Studienrichtung Sozialpädagogik und Soziale Arbeit. Die drei Forschungs- und Studienrichtungen sehen eine Ausbildung im Bereich der Epistemologie der Forschung und der Methodologie der qualitativen und quantitativen Forschung vor. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung in Allgemeiner Pädagogik sind: - Erziehungspolitik und Schulorganisation; - Lifelong, lifewide, lifedeep learning: Bildungsprozesse und Entwicklungsprozesse von 2

11 Personen und Gruppen; - Integriertes Bildungssystem: Analyse, Modelle, Methoden; - Gruppentheorien und Gruppenmethodologie und Ansätze der Kooperation; - Kommunikations- und Ausbildungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung in Didaktik sind: - Planung, Methodologie und Evaluierung der didaktischen Praxis und der bildenden Systeme, anhand der Technologie für die Didaktik; - Methodologie des Cooperative Learning; - Forschung und Praxis des Lehrpersonals; - Technologien für die Didaktik: fortgeschrittene Forschung und didaktische Praxis; - Didaktik und Sonderpädagogik: Status of arts und fortgeschrittene Forschung; - Disziplinäre Didaktik. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung in Sozialpädagogik und Soziale Arbeit sind: - Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialpolitik und professionelle Praxis; - Methodologie der Intervention im Bildungs- und Sozialbereich action research; - Evidence oriented practice; - Sozialwissenschaftliche Forschung und Sozialer Wandel; - Innovation, Evaluation und Qualitätssicherung in Sozialen Diensten; - Soziale Ungleichheit, Sozialpolitik und Soziale Arbeit; - Community Development; Solidarische Ökonomie und Gemeinwesen; - Wohlfahrtsregime im internationalen Vergleich; - Innovative Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter; - Interkulturelle Koexistenz und Soziale Arbeit; - Schulsozialpädagogik und Schulsozialarbeit. Mögliche Forschungsprojekte Titel Qualität professioneller Sozialer Arbeit und der Zugang zu sozialen Diensten Partizipation von NutzerInnen sozialer Dienste Sozialgenossenschaften und nachhaltige Entwicklung Prävention und Gesundheitsförderung als Handlungs- und Forschungsfeld der Sozialpädagogik Schulsozialpädagogik als Handlungs- und Forschungsfeld in Südtirol Seniorengenossenschaften und Zeitbanken neue Ansätze für ein selbstbestimmtes Leben im Alter Innovationen für das Lernen und Lernen für Innovationen Kontexte, Methoden und Techniken Intergenerativer Diskurs und die Suche nach dem Sinn des Lebens Bildungssysteme im europäischen Vergleich Persönliche Einstellung von Lehrpersonen und die Wahl von Organisationsformen und Methodologien Interkulturalität, kulturelle Migration und Prozesse der Identitätsbildung Pädagogische Implikationen der Erkenntnisse der Neurowissenschaft: Empathie in der Intersubjektivität von Denken Betreuer/innen Fargion Silvia, Lorenz Walter Lorenz Walter, Fargion Silvia Elsen Susanne, Lorenz Walter Cavrini Giulia, Elsen Susanne Elsen Susanne, Zinn, Dorothy Elsen Susanne, Riccioni Ilaria Ellerani Piergiuseppe, Parricchi Monica Annemarie Augschöll, Wallnöfer Gerwald, Nicola Lupoli, Susanne Elsen Wallnöfer Gerwald, Profanter Annemarie, Ianes Dario, Riccioni Ilaria Ianes Dario, Riccioni Ilaria Zinn Dorothy L., Ellerani Piergiuseppe, Profanter Annemarie Dozza Liliana, Ianes Dario 3

12 und Handeln Kompetenzentwicklung für ökosoziale Entwicklung Musik- und Spracherwerb Musik und therapeutisches Musizieren im sozialpädagogischen Kontext Prozesse der Exklusion und Inklusion in Bildungssystemen Der biopsychosoziale Ansatz und sein Beitrag für das Verständnis des Schülers Internationaler Vergleich der Bildungspolitik der Inklusion Evaluation der schulischen Bildungsprozesse der Integration von Schülern mit Beeinträchtigungen Selbstevaluation und Selbstentwicklung von Schulen Evaluation der professionellen Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehren Migrationsprozesse, Schule und soziale Dynamiken im Kontext plurikulturaler Pädagogik Multikulturalismus und pädagogische Praxis: ein ethnographischer Ansatz Evidence basierte Strategien für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen Weiterbildung: Bildungsprozesse und Entwicklungsprozesse von Personen und Gruppen Integrierte Bildungssysteme: Analyse, Modelle und Methoden Theoretische und methodologische Kenntnisse für die kooperative Verarbeitung Kommunikation und Bildung: Analyse der Bildungssettings Elsen Susanne, Ellerani Piergiuseppe Comploi Franz Comploi Franz, Elsen Susanne Augschöll Annemarie, Wallnöfer Gerwald, Ianes Dario Wallnöfer Gerwald, Dozza Liliana, Ianes Dario Ianes Dario, Profanter Annemarie Ianes Dario, Augschöll Annemarie, Wallnöfer Gerwald Ianes Dario, Augschöll Annemarie, Wallnöfer Gerwald Lupoli Nicola, Ianes Dario, Zinn Dorothy L., Ellerani Piergiuseppe Zinn Dorothy L., Ellerani Piergiuseppe Ianes Dario, Wallnöfer Gerwald, Macchia Vanessa Dozza Liliana, Piergiuseppe Ellerani, Giulia Cavrini Liliana Dozza, Piergiuseppe Ellerani, Monica Parricchi, Nicola Lupoli, Giulia Cavrini Dozza Liliana Piergiuseppe Ellerani Dozza Liliana, Piergiuseppe Ellerani Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren Zulassungsbedingungen: Angabe der Studienabschlüsse, die zum Doktoratsstudium berechtigen: Lauree nach alter Studienordnung: - Abilitazione alla vigilanza nelle scuole elementari - Comunicazione internazionale - Filosofia - Lettere - Lettere e cultura italiana - Musicologia - Pedagogia - Pianificazione territoriale, urbanistica e ambientale - Psicologia - Scienze dell educazione - Scienze della comunicazione - Scienze della comunicazione (teledidattica) - Scienze della cultura - Scienze della formazione primaria - Scienze della formazione primaria (teledidattica) 4

13 - Scienze e tecniche dell interculturalità - Scienze economiche e sociali - Servizio sociale - Sociologia - Scienze statistiche e demografiche Master (Lauree specialistiche e magistrali) der neuen Studienordnung: - 1/S, 13/S, 17/S, 18/S, 24/S, 48/S, 49/S, 51/S, 54/S, 56/S, 57/S, 58/S, 59/S, 60/S, 63/S, 65/S, 67/S, 72/S, 73/S, 87/S, 88/S, 89/S, 90/S, 96/S, 99/S, 101/S, SNT_SPEC/4. Ausländische Master: Die KandidatenInnen müssen mindestens 300 CP nachweisen (Master Magistrale 120 CP). Zum Doktoratsstudium können - ohne Alters- und Staatsangehörigkeitsbeschränkung - alle Bewerber teilnehmen, die im Besitz einer oben genannten laurea (nach alter Studienordnung) oder eines Fachlaureats (nach neuer Studienordnung) mit einer Mindestbeurteilung von 105/110 oder eines im Ausland erworbenen analogen Studientitels sind, der vorab und einzig zum Zwecke der Zulassung zum Kurs vom Dozentenkollegium mit einem italienischen Studientitel als gleichwertig anerkannt wird. Aufnahmeverfahren und Bewertung: Das Aufnahmeverfahren bewertet Studientitel, eventuelle Sprachzertifikate und Sprachkenntnisse. Es besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung der Fachkenntnisse sowie einer Prüfung der Sprachkenntnisse. Zwei Kandidatinnen oder Kandidaten aus Nicht-EU-Ländern können zusätzlich zu der vom Universitätsrat festgelegten Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum PhD-Studium zugelassen werden, sofern sie ein externes Stipendium erhalten. Für die Zulassung zum Studium ist für alle Kandidaten und Kandidatinnen die erfolgreiche Teilnahme an dem Aufnahmeverfahren in Form eines Wettbewerbs erforderlich (schriftliche Prüfung und Kolloquium). Das Aufnahmeverfahren dient zur Feststellung der Fähigkeit des Kandidaten/der Kandidatin eigenständig auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten. Das Kolloquium bezieht sich auf die Diskussion der schriftlichen Prüfung. Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, muss die Kandidatin/der Kandidat die schriftliche Prüfung mit einer Mindestbewertung von 40/60 Punkten bestehen. Die schriftliche Prüfung kann nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten entweder in deutscher, italienischer oder englischer Sprache abgelegt werden. Das Kolloquium, das Fragen in den drei Sprachen vorsieht, gilt als bestanden, wenn eine Mindestbewertung von 40/60 Punkten erreicht wird. Am Ende der Wettbewerbsprüfungen wird eine Leistungsrangordnung erstellt, die auch die vergleichende Bewertung der Kandidaten/innen beinhaltet. Die Prüfungskommission wird gegenüber den zur Verfügung stehenden Plätzen mehr Kandidaten/innen auswählen, damit bei Verzichtserklärung einer/eines berechtigten Kandidatin/Kandidaten eine/ein weitere/weiterer gemäß erstellter Leistungsrangordnung berechtigte/berechtigter Kandidatin/Kandidat nachfolgen kann. Die Liste mit den Gewinnern des Wettbewerbes und die nach Leistung erstellte Rangordnung werden umgehend auf der Internetseite der Freien Universität Bozen veröffentlicht. Die Studienstipendien werden nach vorausgehendem Vergleich der Leistungsbewertung und gemäß der durch die Rangordnung festgelegten Reihenfolge vergeben; im Falle gleicher Leistungsergebnisse wird anhand der finanziellen Ausgangslage im Sinne des DPCM 30/04/97 entschieden. Die Studienstipendien dürfen nicht mit anderen Studienstipendien kombiniert werden, abgesehen von 5

14 jenen, die von nationalen oder ausländischen Institutionen vergeben wurden und die dazu dienen durch Auslandsaufenthalte die Forschungsaktivitäten der Kandidatin/des Kandidaten zu fördern. Termine des Auswahlverfahrens: Beschreibung: Datum und Uhrzeit: Ort: schriftliche Prüfung 4. Oktober 2013, 08:00 Uhr Fakultät für Bildungswissenschaften, Regensburger Allee 16, Brixen Seminarraum 2.04 mündliche Prüfung 5. Oktober 2013, 08:00 Uhr Fakultät für Bildungswissenschaften, Regensburger Allee 16, Brixen Seminarraum 2.04 Das Kolloquium sieht Fragen in deutscher, italienischer und englischer Sprache vor. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen: - unterschriebener und datierter Lebenslauf mit folgenden Angaben: Note und/oder Durchschnitt des Laureats oder des Masters (laurea specialistica/magistrale) oder des gleichwertigen Titels, Auflistung der Lehrveranstaltungsprüfungen und anderer bestandener Prüfungen, Auflistung der wissenschaftlichen Publikationen (veröffentlichte, gedruckte oder eingereichte), falls vorhanden, Auflistung der Arbeitserfahrungen, Auflistung der Forschungserfahrungen, zusätzliche Qualifikationen, falls vorhanden; - eventueller Nachweis über die Kenntnisse der offiziellen Sprachen des Doktoratsstudiums (Deutsch, Italienisch, Englisch); - ein Motivationsschreiben; - bis zu drei von Arbeits- oder ForschungsleiterInnen verfasste Referenzbriefe, welche die ausgeübten Tätigkeiten und die Qualität der erbrachten Leistungen beschreiben; - falls vorhanden, eine Kopie der Abschlussbestätigung des Fachlaureats/Masters, des Laureats nach alter Studienordnung oder eines gleichwertigen ausländischen Studientitels, mit Angabe der Abschlussnote. Falls der Studientitel noch nicht erworben wurde: eine Bestätigung der bisher abgelegten Prüfungen. Für in Italien erworbene Titel muss eine Eigenerklärung verfasst und beigelegt werden. Studienplätze und Stipendium: Ausgeschriebene Studienplätze: 12 Ausgeschriebene Studienplätze mit Stipendium: 6 Ausgeschriebene Studienplätze ohne Stipendium: 6 Zusätzliche Studienplätze für Nicht-EU-BürgerInnen: 2 6

15 Fakultät für Informatik Doktoratsstudium in COMPUTER SCIENCE (Informatik) Webseite des Kurses: Dauer: 3 Jahre Akademisches Jahr: 2013/2014 Beginn des Doktorats: Sprache: Englisch Programm: Ziel des Doktoratsstudium ist es, Kompetenzen zur selbständigen Forschung in der Informatik zu entwickeln. Dies schließt die Fähigkeit mit ein, Ideen effizient in Wort und Schrift zu kommunizieren und in Teams zu arbeiten. Um das Studium erfolgreich abzuschließen, muss der Doktorand ein Thema selbständig erforschen, um so wesentlich zur Erweiterung des Wissensstandes in der Informatik beizutragen. Angesichts der Zeitbegrenzung auf drei Jahre ist es notwendig, dass sich die Doktoranden ausschließlich auf ihre Forschungsarbeit konzentrieren. Dabei werden sie durch folgende Maßnahmen unterstützt: Das Programm ist in vier Phasen unterteilt, die jeweils im 6., 12., 24. und 36. Monat enden. Das Dozentenkollegium ernennt aus seinen Reihen für jeden Doktoranden einen Betreuer, bei Bedarf auch einen Zweitbetreuer. Für Doktoranden, die an einem internationalen Joint- Doctorate-Programm teilnehmen, kann ein zweiter Betreuer ernannt werden. Der Doktorand erarbeitet mit seinem Betreuer/seinen Betreuern einen Forschungs- und Studienplan, der das Forschungsziel und die entsprechenden Schritte definiert. Zu den letzteren zählt auch die Vertiefung von Themen, die für die Forschungsarbeit des Doktoranden notwendig sind. Der Doktorand bringt seinen Forschungs- und Studienplan regelmäßig auf den neuesten Stand unter Berücksichtigung der erzielten Fortschritte. Der Forschungs- und Studienplan durchläuft drei Phasen: vorläufiger Forschungsplan (6. Monat), ausgearbeiteter Forschungsplan (12. Monat), Dissertationsentwurf (24. Monat). Jede der vier Phasen endet mit einem Meilenstein, an dem der Doktorand über seine Arbeit berichtet und das Dozentenkollegium seine Fortschritte bewertet. Jedes Mal wird dem Dozentenkollegium ein überarbeiteter Forschungs- und Studienplan vorgelegt. Im Folgenden werden die vier Phasen, die Ernennung des Betreuers, der Forschungs- und Studienplan sowie die Meilensteine näher erläutert: 1. Phase 1 umfasst die ersten sechs Monate. Ziel ist es, dass der Doktorand unter Anleitung seines Betreuers/seiner Betreuer ein Forschungsgebiet, Forschungsfragen und einen oder mehrere Ansätze zur Beantwortung der Forschungsfragen bestimmt. Sie bestimmen auch Themen, die der Doktorand vertiefen muss und planen die entsprechende Methode. Dazu 1

16 zählen auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Sommerschulen und das Studium einschlägiger Literatur. Der Betreuer führt den Doktoranden in die Forschungstätigkeit an der Fakultät ein. 2. Phase 2 umfasst die zweite Hälfte des ersten Jahres. Es werden die Forschungsfragen, die Art der angestrebten Ergebnisse und die zu verfolgenden Forschungsansätze klar definiert. Der Doktorand eignet sich die für seine Arbeit nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten an und beginnt mit seiner Forschungsarbeit. 3. Phase 3 umfasst das zweite Jahr. Der Doktorand wendet die festgelegten Forschungsansätze an und beginnt erste Ergebnisse zu publizieren, falls dies noch nicht geschehen ist. Am Ende dieser Phase sollte eine Reihe von Forschungsergebnissen stehen, die den Kern einer Dissertation bilden können. 4. Phase 4 umfasst das dritte Jahr. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse zu vertiefen und auszuweiten und die Forschung in einer Dissertation zu dokumentieren. Forschungsschwerpunkte: Die Forschung der Fakultät für Informatik fußt auf drei Schwerpunkten, die von drei Forschungsgruppen langfristig bearbeitet werden. Es werden miteinander verwandte Themen der jeweiligen Gebiete untersucht. In der Folge eine Auswahl der Themen: Datenbanken und Informationssysteme: 1. VERWALTUNG UND ANALYSE GROßER DATENBESTÄNDE 2. ANFRAGEBEANTWORTUNG IN TEMPORALEN UND SPATIALEN DATENBANKEN 3. APPROXIMATIONSTECHNIKEN FÜR GROSSE DATENBANKEN 4. ANFRAGENOPTIMIERUNG IN DATENBANKEN 5. KOOPERATIVE METHODEN FÜR DEN ZUGANG UND DAS FILTERN VON INFORMATIONEN 6. DATA MINING-TECHNIKEN ZUR ANALYSE VON NUTZERPRÄFERENZEN 7. EMPIRISCHE METHODEN IM SOFTWARE ENGINEERING 8. GLOBALE ANSÄTZE IN DER SOFTWAREENTWICKLUNG 9. INSTRUMENTE DER INFORMATIK ZUR UNTERSTÜTZUNG VON SOZIALEN UND INTERAKTIVEN DIDAKTISCHEN METHODEN Wissensrepräsentation und Datenbanken: 1. LOGIKBASIERTE SPRACHEN FÜR DIE WISSENSREPRÄSENTATION 2. INTELLIGENTER DATENBANKZUGANG 3. SEMANTISCHE TECHNOLOGIEN 4. VISUELLE UND VERBALE PARADIGMEN FÜR DIE INFORMATIONSSUCHE 5. TEMPORALE ASPEKTE VON DATEN UND WISSENSREPRÄSENTATION 6. ERWEITERUNG VON DATENBANKTECHNOLOGIEN 7. INTEROPERATION, VERIFIKATION, UND KOMPOSITION VON BUSINESS PROZESSEN UND SERVICES Software Engineering 1. AGILE METHODEN, LEAN MANAGEMENT UND OPEN SOURCE 2. MESSUNG UND ANALYSE VON QUALITÄT, STABILITÄT, DER EVOLUTION UND WIEDERVERWENDUNG VON SOFTWARE 3. VERTEILTES RECHNEN UND ARCHITEKTUREN FÜR MOBILE UND VERTEILTE DIENSTE 4. IT UND BUSINESS ALIGNMENT 5. ENTWICKLUNG UND WIEDERVERWENDUNG VON SOFTWARE BASIEREND AUF KOMPONENTEN 6. KOOPERIERENDE SYSTEME UND INTEROPERABILITÄT 7. E-LEARNING UND MOBILE LEARNING 8. IT FÜR DIE AUTOMATION 9. ENERGIEEFFIZIENTE SOFTWARESYSTEME Mögliche Forschungsprojekte und Betreuer Titel Betreuer 2

17 Optimizing a sequence of recommendations Lifestyle change enforcement and support Analysis and similarity search in time series data Efficient OLAP over very large temporal datasets Extending Database Systems with Similarity Operators Robust query optimization for database management systems Itinerary planning for tourist applications Extreme Apprenticeship and new methodologies in Computer Science Education Software estimating and performance measurement: Project and product factors affecting estimations and performance measurement; development of estimating methods and tools Software Measurement: Definition of software management metrics and measurement methods Agile and lean software development methods and practices research on effective adoption and use of agile and lean software development methods and practices in software teams and organizations Application of complex adaptive systems to organizing software development processes- Research on the application of basic concepts and principles of complex adaptive systems in the organization of software development Innovation in software business -Ideation and innovation processes in the early phase of software development, focusing on the context of software startups Software estimating and performance measurement: Project and product factors affecting estimations and performance measurement; development of estimating methods and tools Modeling, verification, and analysis of data-centric and artifact-centric business processes Data Quality for Linked Open Data Process-Aware Business Intelligence Management of Business Processes and Data Graph-structured Data Management Knowledge driven information access Francesco Ricci Francesco Ricci Johann Gamper Johann Gamper Johann Gamper Sven Helmer Sven Helmer Gabriella Dodero Pekka Abrahamsson Pekka Abrahamsson Pekka Abrahamsson Pekka Abrahamsson Pekka Abrahamsson Pekka Abrahamsson Marco Montali Werner Nutt Werner Nutt Diego Calvanese Diego Calvanese Enrico Franconi 3

18 Databases and Ontologies Semantic interoperability in distributed environments Knowledge discovery in bioinformatics: biological networks analysis Efficient querying of data under temporal constraints Conceptual modeling and reasoning with temporal information Mobile Software Engineering Software measurement of open source systems Software Reliability Internet-based Software Engineering Energy-aware software systems Open source Software Engineering User interfaces for exploratory search and discovery Enrico Franconi Giuseppe Pirrò Valeria Fionda Alessandro Artale Vladislav Ryzhikov Giancarlo Succi Barbara Russo Barbara Russo Alberto Sillitti Alberto Sillitti Etiel Petrinja Christian Krois Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren: Für die Zulassung zum Doktoratsstudium in INFORMATIK ist die Kenntnis der englischen Sprache erforderlich. Weitere Voraussetzung ist die umfassende Kenntnis der grundlegenden Techniken und Methoden der Informatik, nachgewiesen durch einen Master (Laurea magistrale) oder durch einen Universitätsabschluss (Laurea) gemäß altem Universitätsgesetz in Informatik sowie Informatik- oder Elektronik-Ingenieurwesen oder in einem ähnlichem Bereich, einen Master (Laurea magistrale) oder einen Universitätsabschluss (Laurea) gemäß altem Universitätsgesetz einer anderen Studienrichtung mit einem nachgewiesenem Curriculum im obengenannten Bereich, oder durch jeden anderen im Ausland erworbenen Studientitel, der vom Dozentenkollegium, zum alleinigen Zweck des gegenständlichen Auswahlverfahrens, als gleichwertig anerkannt wird. Der Kandidat muss einen Master (oder einen äquivalenten Titel) mit einer Mindestbewertung von 90/110 einer akkreditierten Institution vorweisen. Kriterien für die Bewertung der Prüfungen und/oder der Titel: Das Aufnahmeverfahren gründet auf: Bewertung der abgelegten Prüfungen Kenntnis der englischen Sprache Die Auswahl sieht die Bewertung des Profils des Kandidaten aufgrund eines Curriculums vor, welches folgendes beinhaltet: a) lehrplanmäßige Prüfungen und andere abgelegte Prüfungen b) Publikationen, wenn vorhanden c) Arbeits- und Forschungserfahrung, wenn vorhanden d) Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache 4

19 Hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis der englischen Sprache hat der Kandidat die Möglichkeit mittels Selbsterklärung Folgendes anzuführen: a) besuchte Englischkurse an Oberschulen, Universitäten oder privaten Institutionen mit entsprechenden Bewertungen, b) Aufenthalte in englischsprachigen Ländern mit detaillierter Angabe der Tätigkeiten, c) Weitere Informationen über die Sprachkenntnis, wie der Besuch von Oberschulen in englischer Sprache. Der Kandidat kann dem Antragsschreiben bis zu drei Referenzbriefe von Supervisoren seiner Arbeitsoder Forschungstätigkeit beilegen, welche sich auf die geleistete Arbeit und deren Qualität beziehen. Die Auswahlkommission wählt die Kandidaten für das Doktoratsstudium aufgrund einer vergleichenden Bewertung aus: Eingangs wird überprüft, ob der Kandidat einen Masterabschluss (oder einen äquivalenten Titel) mit einer Mindestbewertung von 90/110 einer akkreditierten Institution vorweisen kann Darauf folgend wird die Kenntnis der englischen Sprache überprüft und schließlich wird jedem mit dem Antragsschreiben eingereichten Dokument eine spezifische Punkteanzahl zugewiesen. Insbesondere: bis zu maximal 50 Punkte für die Noten aus Prüfungen des Masters oder gleichwertigen Studiums bis zu maximal 10 Punkte für jede Publikation bis zu maximal 5 Punkte für jede Arbeits- oder Forschungserfahrung bis zu maximal 30 Punkte für die generelle Bewertung des Curriculums Es können max. 100 Punkte erreicht werden. All jene Kandidaten, welche in der Bewertung eine Punkteanzahl von mindestens 60/100 erreichen, werden als geeignet erachtet. Aufgrund der erreichten Punktezahl wird eine Rangliste der geeigneten Kandidaten für die Zulassung mit Stipendium, für die Zulassung ohne Stipendium und für die eventuelle Zulassung von Kandidaten im Falle des Verzichts der Gewinner erstellt. Bei Punktegleichheit gilt das Kriterium des höheren Alters, bei weiterer Gleichheit wird eine Verlosung durchgeführt. Die Kandidaten werden aufgrund der Rangordnung zum Doktoratsstudium bis zum Erreichen der Anzahl der ausgeschriebenen Stellen zugelassen. Die Liste der Gewinner wird am offiziellen Anschlagsbrett und auf der Internetseite der Freien Universität Bozen veröffentlicht. Der Online-Bewerbung sind folgende Dokumente beizulegen (Pflicht): Abschlusszeugnis des Masters oder äquivalenten Titels mit Endnote (wenn vorgesehen) Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache, auch durch eine Selbsterklärung des Kandidaten über besuchte Englischkurse an Oberschulen, Universitäten oder privaten Institutionen mit entsprechenden Bewertungen, Aufenthalte in englischsprachigen Ländern mit detaillierter Angabe der Tätigkeit im Lande, weitere Informationen über die Sprachkenntnis, wie der Besuch von Oberschulen in englischer Sprache Bestätigungen der lehrplanmäßigen und anderen abgelegten Prüfungen (transcript of records) unterschriebenes Curriculum Vitae ein Motivationsschreiben Weitere Dokumente, die beigelegt werden können: bis zu 4 Publikationen aus den letzten 5 Jahren 5

Fakultät für Informatik

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