Allgemeine Informationen der ING-DiBa Direktbank Austria zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
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- Bernd Schuster
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1 Allgemeine Informationen der ING-DiBa Direktbank Austria zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Stand: April 201. W1/01
2 Fassung vom 1. März 201 Im Folgenden finden Kunden der ING-DiBa Direktbank Austria (ING-DiBa), welche nach 1 Abs. 1 Z. 2 Konsumentenschutzgesetz Verbraucher sind, Informationen über von der ING-DiBa angebotene Zahlungsdienstleistungen, welche aber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen. Inhaltsverzeichnis 1 ING-DiBa Direktbank Austria (eine Niederlassung der ING-DiBa AG) 1.1 Bankdaten 1.2 Konzession 2 Girokontovertrag und Kosten 2.1 Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Besondere Geschäftsbedingungen (BGB) für das Girokonto der ING-DiBa 2.2 Änderungen des Girokontovertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2. Laufzeit und Kündigung 2. Entgelte und Kosten 2.5 Fremdwährungstransaktionen 2. Zinsen Kommunikation mit der ING-DiBa.1 Sprache.2 Kommunikationsmöglichkeiten. Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen Dienstleistungen der ING-DiBa im Bereich des Zahlungsverkehrs.1 Allgemeine Beschreibung Zahlungsdienste.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der oben angeführten Zahlungsdienste.2.1 Führung von Zahlungskonten (Girokonten) einschließlich der Abwicklung der Bareinzahlungen und Barauszahlungen zu diesen Konten.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen 5 Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und Sperre von Zahlungsinstrumenten 5.1 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungsinstrumenten 5.2 Sperre von Zahlungsinstrumenten Sperre durch die ING-DiBa Sperre durch den Kunden Autorisierung und Durchführung von Zahlungsaufträgen.1 Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Zahlungsaufträgen.2 Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen (Cut-off-Zeiten). Durchführung/Dauer von Zahlungsaufträgen. Haftung der ING-DiBa für nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung von Zahlungsaufträgen.5 Informationen zu einzelnen Zahlungsvorgängen Haftung und Erstattungspflicht im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen.1 Vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge.1.1 Berichtigung der Kontobelastung.1.2 Haftung des Kunden.2 Erstattung eines autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorganges Beschwerden
3 1 ING-DiBa Direktbank Austria (eine Niederlassung der ING-DiBa AG) 1.1 Bankdaten ING-DiBa Direktbank Austria Niederlassung der ING-DiBa AG Galaxy Tower, Praterstraße 1, 1020 Wien Servicenummer: (kostenlos aus ganz Österreich, rund um die Uhr) Aus dem Ausland: Internetadresse: Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, FN 29h DVR-Nr.: UID-Nr.: ATU9050 BIC (SWIFT-Code): INGDAT21 Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien Aufsichtsbehörden Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 01 Frankfurt am Main Internetadresse: Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien Internetadresse: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 10, 511 Bonn Internetadresse: Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße, 105 Wien 1.2 Konzession Die ING-DiBa AG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Konzession zum Betrieb des Bankgeschäftes erteilt. Die ING-DiBa Direktbank Austria übt ihre Geschäfte auf Grundlage der Konzession der ING-DiBa AG als Niederlassung der ING-DiBa AG aus. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Finanzmarktaufsicht (FMA). 2 Girokontovertrag und Kosten 2.1 Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Besondere Geschäftsbedingungen für das Girokonto der ING-DiBa Mit der Eröffnung eines Girokontos werden dem Kunden die gegenständlichen Informationen gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), der Girokontovertrag sowie folgende Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, deren Geltung der Kunde bei Interesse an den jeweiligen Zahlungsdienstleistungen der ING-DiBa mit dieser zu vereinbaren hat, zur Verfügung gestellt: Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit der ING-DiBa gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) für das Girokonto. Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Girokontovertrages die neuerliche kostenlose Vorlage der Informationen gemäß ZaDiG sowie der oben angeführten Geschäftsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen. 2.2 Änderungen des Girokontovertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die ING-DiBa teilt dem Kunden Änderungen des Girokontovertrages, der oben angeführten Geschäftsbedingungen oder der zu einzelnen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinbarungen, der Entgelte und Zinsen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung mit. Der Kunde hat die Möglichkeit, den mitgeteilten Änderungen innerhalb der genannten Frist von zwei Monaten zu widersprechen. Darauf sowie auf das Recht des Kunden, den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird die ING-DiBa den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung hinweisen. 2. Laufzeit und Kündigung Der Girokontovertrag und die zu den einzelnen Zahlungsdienstleistungen abgeschlossenen Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können vom Kunden jederzeit taggleich kostenlos gekündigt werden. Die ING-DiBa kann den Girokontovertrag und die zu den einzelnen Zahlungsdienstleistungen abgeschlossenen Vereinbarungen ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen.
4 2. Entgelte und Kosten Die von der ING-DiBa dem Kunden für die Kontoführung und für vom Girokontovertrag erfasste Zahlungsdienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte und Kosten sind dem Konditionenblatt für das Girokonto zu entnehmen, welches dem Kunden zusammen mit diesen Informationen gemäß ZaDiG zur Verfügung gestellt wird und Teil des Girokontovertrages ist. Bei regelmäßigen Gehalts- oder Pensionseingängen fallen keine Kontoführungsgebühren (Kondition Gehalt) an. Gibt es für den Zeitraum von drei Monaten keine entsprechenden Eingänge, behält sich die ING-DiBa das Recht vor, Kontoführungsgebühren zu verrechnen (Kondition Giro). Umgekehrt entfällt auf Ansuchen des Kunden nach drei Monaten mit entsprechendem Gehalts- oder Pensionseingang wieder die Kontoführungsgebühr. Änderungen der Entgelte sind zudem, wie in Punkt 2.2 beschrieben, möglich. Neben den im Konditionenblatt für das Girokonto ausgewiesenen Entgelten der ING-DiBa fallen unter Umständen noch Fremdspesen an, welche die ING-DiBa in Ausführung von Kundenaufträgen an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese sind vom Kunden zu tragen. 2.5 Fremdwährungstransaktionen Ist es im Rahmen einer von der ING-DiBa zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die ING-DiBa anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den die ING-DiBa ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Website der Oesterreichischen Nationalbank unter zum Abruf bereit. Die anlässlich dieses Vorganges anfallenden weiteren Entgelte der ING-DiBa sind dem produktspezifischen Konditionenblatt zu entnehmen. 2. Zinsen Die für Guthaben (Haben) und Debetsalden (Soll) vereinbarten Zinssätze sind dem produktspezifischen Konditionenblatt zu entnehmen. Eine Änderung der Zinssätze ist wie in Punkt 2.2 beschrieben möglich. Kommunikation mit der ING-DiBa.1 Sprache Die ING-DiBa kommuniziert während der Vertragsbeziehung ausschließlich in deutscher Sprache..2 Kommunikationsmöglichkeiten Dem Kunden stehen die unter Punkt 1.1 genannten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der ING-DiBa offen. Zudem kommuniziert die ING-DiBa mit ihren Kunden über die im Online- und Mobile-Banking/in der Banking App abrufbare Postbox.. Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen Rechtlich relevante Korrespondenzen zwischen der ING-DiBa und ihren Kunden werden elektronisch in die vom Kunden aktivierte Postbox zugestellt. Die Kunden erhalten in die Postbox Kontoauszüge, Informationen über Änderungen der AGB sowie Informationen über Änderungen der anwendbaren Entgelte und Zinssätze zugestellt. Ein Abgehen von der Postbox ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn der Kunde im Zuge der Geschäftsbeziehung vorrübergehend keinen Zugang zum Internet hat oder wenn er nicht mehr weiter imstande bzw. wenn es ihm nicht weiter zumutbar ist, das Internet zu nutzen. Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen und Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen wird die für die jeweilige Zahlungsdienstleistung vereinbarte Form der Kommunikation verwendet. Das sind sofern der Kunde über die oben beschriebene erforderliche technische Ausstattung verfügt das Online- und Mobile-Banking/die Banking App der ING-DiBa unter Verwendung der dazu vereinbarten persönlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere Benutzername/Kundennummer, persönliche Identifikationsnummer (PIN), mobile Transaktionsnummer (mtan) und Smart-Code) sowie die telefonische Kontoführung (unter Verwendung von Benutzername/Kundennummer, PIN, mtan und Smart-Code). Dienstleistungen der ING-DiBa im Bereich des Zahlungsverkehrs.1 Allgemeine Beschreibung Zahlungsdienste Ein- und Auszahlungsgeschäft Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge. Ausführung von Zahlungsvorgängen Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto bei der ING-DiBa oder bei einem anderen Kreditinstitut. Lastschriftgeschäft Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften. Zahlungskartengeschäft Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Bezugskarte oder eines ähnlichen Instrumentes. Überweisungsgeschäft Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
5 .2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der oben angeführten Zahlungsdienste.2.1 Führung von Zahlungskonten (Girokonten) einschließlich der Abwicklung der Bareinzahlungen und Barauszahlungen zu diesen Konten Zahlungskonten sind Konten, die dem Zahlungsverkehr und nicht der Anlage dienen. Bei Eröffnung eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten werden unter dem Namen des Kontoinhabers und einer Kundennummer/eines Benutzernamens geführt. Diejenigen Personen, die für ein Zahlungskonto verfügungsberechtigt bzw. zeichnungsberechtigt sein sollen, haben bei der ING-DiBa ihre Unterschrift zu hinterlegen. Die ING-DiBa wird schriftliche Dispositionen im Rahmen der Kontoverbindung mit dem Kunden aufgrund der hinterlegten Unterschriften zulassen. Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Eine Barbehebung von einem Zahlungskonto ist durch eine berechtigte Person (mit Bezugskarte) nach entsprechender Legitimierung bzw. Feststellung der Berechtigung möglich..2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen Lastschriftgeschäft Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde die Zustimmung gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut oder der ING-DiBa, welche den Zahlungsempfänger berechtigt, das Zahlungskonto des Kunden in weiterer Folge zu belasten. SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschrift) ist die grenzüberschreitende Einzugsermächtigung in Euro für den gesamten SEPA-Raum (Single Euro Payments Area): Lastschriften zulasten von Konten von Verbrauchern werden im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens abgewickelt. Im SEPA-Lastschriftverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger einen direkten Auftrag zur Durchführung der Lastschriften. Die ING-DiBa als kontoführende Bank des Zahlungspflichtigen wird in dieses Verfahren nicht involviert und führt hier ausschließlich die Buchung durch. Im SEPA-Lastschriftverfahren beträgt die Rückrechnungsfrist 5 Kalendertage. Kunden, von deren Zahlungskonto eingezogen wurde, können innerhalb dieser Frist mittels eines Widerspruches jeden gebuchten Einzug ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen Ausführung von Zahlungsvorgängen Mittels einer Bezugskarte ist es dem Kunden möglich, innerhalb seines vereinbarten Limits nach Eingabe des persönlichen Codes das Maestro-Service zu nutzen. Das Maestro-Service ist ein weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem und bargeldloses Zahlungssystem, welches mittels Verwendung der Bezugskarte Bargeldbezüge durch Behebungen an in- und ausländischen Bankomaten und Geldausgabeautomaten sowie bargeldlose (POS, Maestro, kontaktlos) Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen ermöglicht. Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt, an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem festgelegten Limit zu beziehen. an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher einzubezahlen und Überweisungen von dem Konto/den Konten, welchem/welchen die Bezugskarte zugeordnet ist, auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher durchzuführen. an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet sind (POS-Kassen), mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Anstelle der Eingabe des persönlichen Codes kann die Unterschriftsleistung erforderlich sein. kontaktlose und bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen zu tätigen, wenn die Bezugskarte mit der Maestro-kontaktlos- Funktion ausgestattet ist Online-Banking und Mobile-Banking/Banking App Im Online-Banking und Mobile-Banking/mit der Banking App hat der Kunde, der Kontoinhaber ist, die Möglichkeiten, Abfragen zu tätigen (z. B. Kontostand, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen), Aufträge zu erteilen (z. B. Zahlungsaufträge, Wertpapierorders) und rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben (z. B. Produkteröffnung). Dem Kunden stehen dafür die Applikationen für das Online- und Mobile-Banking/die Banking App zur Verfügung. Die ING-DiBa ist berechtigt, die Verfahren der Zugangsberechtigung sowie der Autorisierung nach vorheriger Mitteilung an den Kunden abzuändern Begriffe Kundennummer/Benutzername Der zur Nutzung des Online-Bankings und Mobile-Bankings/der Banking App zugelassene Kunde erhält von der ING-DiBa eine mehrstellige Kundennummer und optional einen Benutzernamen. Mit beiden kann die ING-DiBa die zum Online- und Mobile-Banking/zur Banking App berechtigten Konten einem Kunden zuordnen. PIN Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der ING-DiBa vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden im Online- und Mobile-Banking/in der Banking App jederzeit geändert werden kann. Die PIN dient zur Authentifizierung des Kunden beim Online- und Mobile-Banking/in der Banking App und ist Voraussetzung für den Einstieg in das Online- oder Mobile-Banking/in die Banking App. mtan Der Kunde kann zur Freigabe von Aufträgen und bei der Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen zu Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen dem Mobile-TAN-Verfahren (mtan-verfahren) oder dem Smart-Code-Verfahren wählen. Beim Mobile-TAN-Verfahren wird bei Aufträgen und rechtsverbindlichen Willenserklärungen die Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) verlangt, die von der ING-DiBa an eine vom Kunden bekannt gegebene Mobiltelefonnummer per SMS gesendet wird. In der SMS werden mit der mtan zum Zweck der Kontrolle auch Angaben über den zu autorisierenden Auftrag (z. B. IBAN des Empfängers) oder über die rechtsverbindliche Willenserklärung übermittelt. Bei nicht korrekter Eingabe der mtan verliert die mtan ihre Gültigkeit und diese nicht durchgeführte Transaktion wird von der ING-DiBa als Fehlversuch registriert. 5
6 Smart-Code Der Smart-Code ist ein vom Kunden selbst gewählter Zahlencode für die Mobile-Banking Applikation (Banking App) und ist auch nur für die Applikation am mobilen Endgerät anwendbar und nur auf diesem Gerät gültig. Der Smart-Code wird bei der erstmaligen Aktivierung der Applikation vom Kunden selbst festgelegt und durch einmalige Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Kundennummer/Benutzername, PIN und Aktivierungscode) mit dem Konto und dem Endgerät (Hardware) verknüpft. Der Smart-Code ist der ING-DiBa nicht bekannt. Nach der Erstaktivierung ist zur Authentifizierung in der Applikation nur noch der Smart-Code erforderlich. Neben der Authentifizierung kann der Smart-Code auch zur Freigabe von Aufträgen verwendet werden, falls dieses Verfahren vom Kunden gewählt wurde. Beim Smart-Code-Verfahren wird vor der Erteilung von Aufträgen und rechtsverbindlichen Willenserklärungen die Eingabe des Smart-Codes in der Applikation verlangt. Nach der Eingabe des Smart-Codes wird dem Kunden eine Zusammenfassung des Auftrages gezeigt. Nach der Bestätigung erfolgt die Durchführung des Auftrages. Bei drei hintereinander folgenden falschen Eingaben des Smart-Codes wird dieser für das betreffende Endgerät bzw. für die Applikation auf dem Endgerät gesperrt Telefonbanking/telefonische Kontoführung Das Telefonbanking ermöglicht es dem Kunden, nach geeigneter Authentifizierung (Kundennummer/Benutzername, PIN und mtan) über telefonische Anweisungen Abfragen zu tätigen und Aufträge zu erteilen Überweisungsgeschäft (auch in Form von Daueraufträgen) Überweisungsaufträge müssen den Zahlungsdienstleister des Empfängers (Business Identifier Code = BIC) und die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number = IBAN) des Zahlungsempfängers enthalten. Diese Angaben stellen den Kundenidentifikator dar. Des Weiteren können Überweisungsaufträge den Namen des Empfängers enthalten. Der im Überweisungsauftrag angegebene Name des Empfängers sowie der Verwendungszweck sind keine Kundenidentifikatoren. Überweisungsaufträge können mittels Online- und Mobile-Bankings/Banking App, wie mit der ING-DiBa vereinbart, erteilt werden. Die ING-DiBa ist nur dann zur Durchführung eines Überweisungsauftrages verpflichtet, wenn dafür auf dem Konto des Kunden eine vollständige Deckung vorhanden ist. Die SEPA-Überweisung ist das einheitliche europäische Zahlungsverkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüberschreitende Euro-Überweisungen im gesamten SEPA-Raum. Ein Dauerauftrag ist ein einmaliger, schriftlich oder mittels Online-Bankings bzw. Mobile-Bankings/Banking App erteilter Auftrag eines Kunden, einen gleich bleibenden Betrag in regelmäßigen Abständen oder zu fixen Terminen auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Er kann befristet oder unbefristet erteilt werden. 5 Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und Sperre von Zahlungsinstrumenten 5.1 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungsinstrumenten Der Kunde hat nach Erhalt und bei der Nutzung eines Zahlungsinstrumentes alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die persönlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere PIN, mtan, Smart-Code usw.) und das Zahlungsinstrument (z. B. Bezugskarte) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine genaue Beschreibung der Zahlungsinstrumente ist dem Punkt.2 zu entnehmen. Darüber hinaus geben wir auf unserer Website ( Tipps für den sicheren Umgang mit den Zahlungsinstrumenten. Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, das Zahlungsinstrument sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig ist insbesondere die Aufbewahrung des Zahlungsinstrumentes in einem abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe des Zahlungsinstrumentes an dritte Personen ist nicht zulässig. Die persönlichen Identifikationsmerkmale sind geheim zu halten. Diese dürfen nicht auf dem Zahlungsinstrument notiert werden. Die persönlichen Identifikationsmerkmale dürfen niemandem, insbesondere auch nicht Angehörigen, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Bei der Verwendung der persönlichen Identifikationsmerkmale ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden können. 5.2 Sperre von Zahlungsinstrumenten Sperre durch die ING-DiBa Die ING-DiBa kann ein Zahlungsinstrument sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen; der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht; oder wenn im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die ING-DiBa wird den Kunden möglichst vor, spätestens unverzüglich nach der Sperre davon unterrichten. Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen würde. Der Kunde hat bei der Nutzung eines Zahlungsinstrumentes die Bedingungen für dessen Ausgabe und Nutzung einzuhalten Sperre durch den Kunden Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstrumentes, inklusive Online-Banking und Mobile-Banking/Banking App, hat der Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, der ING-DiBa unter der Telefonnummer (rund um die Uhr, kostenlos aus ganz Österreich) anzuzeigen. Die Zahlungsinstrumente können auch bei der jeweiligen Kartenorganisation unter den internationalen
7 Sperrnotrufnummern gesperrt werden. Der Zugang zum Online- und Mobile-Banking /zur Banking App sowie zum Telefonbanking kann auch durch den Kunden selbst gesperrt werden, wenn während eines Zugriffs dreimal in Folge falsche persönliche Identifikationsmerkmale oder mtans eingegeben wurden. Autorisierung und Durchführung von Zahlungsaufträgen.1 Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Zahlungsaufträgen Ein Zahlungsauftrag gilt für die ING-DiBa nur dann als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form und unter Verwendung eines dafür mit ihm vereinbarten Zahlungsinstrumentes zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden, bis der Zahlungsauftrag des Kunden bei der ING-DiBa eingelangt ist; im Fall einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in der Zukunft vor dem Ende des Geschäftstages, der vor dem vereinbarten Tag liegt. SEPA-Lastschriften können vom Kunden spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Belastungstag widerrufen werden. Die ING-DiBa kann die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages nur ablehnen, wenn dieser nicht alle im Girokontovertrag und in den Geschäftsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt (insbesondere, wenn die erforderlichen Angaben oder die notwendige Deckung durch Kontoguthaben oder offene Kreditlinie fehlen); die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder innerstaatliche Regelungen oder gegen eine richterliche oder behördliche Anordnung verstoßen würde; ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung eine strafbare Handlung darstellen würde..2 Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen (Cut-off-Zeiten) Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der ING-DiBa noch am selben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der ING-DiBa an einem Geschäftstag bis zu den aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkten einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser als erst am nächsten Geschäftstag eingegangen. Geschäftstage der ING-DiBa sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 2. Dezember und Karfreitag. Auftragsart Währung Annahmezeit und Durchführung für taggleiche Bearbeitung Online- und Mobile-Banking/Banking App Telefonbanking SEPA-Überweisung EUR bis 1:0 Uhr bis 1:0 Uhr Auslandsüberweisung Fremdwährungen/EUR bis 1:00 Uhr bis 1:00 Uhr Eilzahlung an Fremdbank EUR EUR bis 15:0 Uhr (Montag Donnerstag) bis 1:00 Uhr (Freitag). Durchführung/Dauer von Zahlungsaufträgen Bei Zahlungsaufträgen in Euro stellt die ING-DiBa sicher, dass der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsauftrages ist, spätestens einen Geschäftstag nach Einlangen des Zahlungsauftrages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum einlangt. Für in Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die oben angeführten Fristen jeweils um einen weiteren Geschäftstag verlängert. Für Zahlungsaufträge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht auf Euro, sondern auf eine andere Währung eines EWR-Vertragsstaates lauten, beträgt die Ausführungsfrist maximal vier Geschäftstage. Bei Zahlungsaufträgen zugunsten von Empfängerkonten, die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in anderen Währungen als Euro oder einer Währung eines EWR-Vertrags-staates ist die ING-DiBa verpflichtet, für die schnellstmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrages Sorge zu tragen und hierfür sofern vom Kunden nicht vorgegeben geeignete weitere Zahlungsdienstleister einzuschalten.. Haftung der ING-DiBa für nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung von Zahlungsaufträgen Die ING-DiBa haftet dem Kunden gegenüber bei Zahlungsaufträgen in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates zugunsten eines in dem Europäischen Wirtschaftsraum geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorganges bis zum Eingang des Betrages beim Zahlungsdienstleister des Empfängers. Ab dem Eingang des Betrages haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsgemäße weitere Ausführung des Zahlungsvorganges. Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrages an den Zahlungsdienstleiter des Zahlers und für die Bearbeitung des Zahlungsvorganges entsprechend seinen Pflichten betreffend Wertstellung und Verfügbarkeit.
8 .5 Informationen zu einzelnen Zahlungsvorgängen Die ING-DiBa wird dem Kunden unmittelbar nach Durchführung einer Zahlungstransaktion nachfolgende Informationen zum Abruf über das Onlineund Mobile-Banking/die Banking App zur Verfügung stellen: eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der das Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet wird; gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegten Wechselkurs und das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Einganges des Zahlungsauftrages. Des Weiteren wird die ING-DiBa auf dem gleichen Wege eine Aufstellung der im Vormonat für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen angefallenen Entgelte dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden dem Kunden sowohl als Auftraggeber als auch als Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt. Haftung und Erstattungspflicht im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen.1 Vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge.1.1 Berichtigung der Kontobelastung Wurde ein Zahlungsauftrag zulasten eines Kundenkontos ohne Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so wird die ING-DiBa unverzüglich das belastete Konto des Kunden wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte, d. h. insbesondere die Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zahlungsvorganges mit Wertstellung der Belastung rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung dieser Berichtigung die ING-DiBa unverzüglich zu unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autorisierten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden auf Berichtigung endet spätestens 1 Monate nach dem Tag der Belastung..1.2 Haftung des Kunden Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstrumentes, so ist der Kunde der ING-DiBa zum Ersatz des gesamten ihr daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den Eintritt des Schadens in betrügerischer Absicht ermöglicht hat; oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung von Zahlungsinstrumenten treffenden Pflichten herbeigeführt hat. Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt (beging er eine Sorgfaltswidrigkeit, die auch bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kunden für den Schaden auf den Betrag von 150 Euro beschränkt. Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen im oben angesprochenen Fall) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag an die ING-DiBa, das Zahlungsinstrument zu sperren, mittels dieses Zahlungsinstrumentes veranlasst werden..2 Erstattung eines autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorganges Der Kunde hat gegen die ING-DiBa einen Anspruch auf Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorganges. Bei einer SEPA-Lastschrift kann die Erstattung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem betreffenden Betrag verlangt werden. Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von 10 Geschäftstagen entsprochen. Beschwerden Die ING-DiBa bemüht sich selbstverständlich, die Kunden hinsichtlich aller Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die ING-DiBa dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwerde an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße, 105 Wien zu wenden bzw. die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien damit zu befassen. Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kontoführung oder Zahlungsdienstleistungen sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemeine Gerichtsstand der ING-DiBa ist im Punkt 1.1 ersichtlich.
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