VERTRAG ZUR TEILNAHME AM PROJEKT PERFEKT 2016/2017

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1 VERTRAG ZUR TEILNAHME AM PROJEKT PERFEKT 2016/2017 zwischen und AGW-Beratung GmbH Ringstr. 9a Minden Teilnahmebedingungen I. Allgemeines: Das Projekt PERFEKT steht für die Personal- und Führungskräfte-Entwicklung in KMU mit der Teilhabe und Umsetzung der Fachkräftesicherung in OWL im Verbund. Problem: Im Kreis Minden-Lübbecke zeichnet sich verstärkt der Fachkräftemangel ab. Unzureichende Bewerbungen führen teilweise zum Ausbleiben der Stellenbesetzung. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist jedoch eine nötige Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Der vorherrschende Fachkräftemangel wirkt sich zwangsläufig auf mehreren Ebenen negativ aus. Er hemmt durch geringere Innovation die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, sowie den wirtschaftlichen Erfolg. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels nur mit zukunftsorientiertem und systematischem Personalmarketing und -rekrutierung gehalten werden kann. Hingegen ist das geringe Wissen in KMU zu Methoden und Instrumenten einer Personalentwicklung und außerdem der Mangel an systematischen, auf das betriebliche Umfeld abgestimmte Schulungen des Personals und der Führungskräfte für die Fachkräftesicherung hinderlich. Doc-Nr.: F_BEP_Perfekt_2016_2017(Teilnahmebedingungen)_V4.doc 1

2 Zahlreiche Ausbildungsabbrüche aufgrund kognitiver oder zwischenmenschlicher Probleme zeigen auf, dass auch die Auszubildenden systematischere Strukturen und stabilere Rahmenbedingungen benötigen. Die aufgezeigten Problemfelder sind den KMU zwar bekannt, aber aufgrund begrenzter Personalkapazitäten, das Fehlen qualifizierter eigener Personalentwickler und eines ohnehin umfangreichen Tagesgeschäfts, kann nicht hinreichend auf die Probleme reagiert werden bzw. neue Strukturen erarbeitet werden. Hier setzt das Projekt PERFEKT an. II. Zielsetzung des Projekts: Ziele des Projektes sind es, die Fachkräftesicherung sicherzustellen, alle Potentiale innerhalb des Unternehmens auszuschöpfen, Netzwerke für einen überbetrieblichen Austausch und Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Ein Expertenteam mit profunder Erfahrung und Expertise unterstützt interdisziplinär die Betriebe beim Analysieren der komplexen Ursache-Wirkung-Beziehungen. Das Team besteht aus erfahrenen PersonalentwicklerInnen, Soziale AnsprechpartnerInnen und ReferentInnen. Die Vernetzung der AGW über die Region hinaus garantiert die Einbindung aller zusätzlich benötigten Fachkräfte, z.b. von Hochschulen, Berufsschulen, Kommunen, Kammern, Arbeitgeberverband. Das Angebot ist ein integriertes System, das individuelle Gesundheitsvorsorge mit betrieblichen Organisationsentwicklungsprozessen verknüpft und auf bestehende Angebote, Strukturen und Netzwerke zugreift. Für die Teilnahme am Programm PERFEKT 2016/2017 gelten die in der Folge aufgeführten Bedingungen. 2

3 III. Leistungen des Projekts: Im Rahmen des Programmes PERFEKT 2016/2017 erbringt das Projektteam folgende Leistungen (gem. Unternehmensgrößeneinteilung): a) Erhebung und Auswertung des Ist-Zustand Personalentwicklung in den teilnehmenden Betrieben 1. Begutachtung der Personalarbeit 2. Bedarfsanalyse im Bereich der Rekrutierung 3. Workshops mit Führungskräften 4. Mitarbeitergespräche (nach Bedarf) 5. Einordnung einer Personalentwicklung und Erstellung einer Skill-Matrix mit Blick auf die Gesamtunternehmensstrategie 6. Auswertung der Ergebnisse unter Beachtung der Datenschutzgesetze 7. Erstellung eines Maßnahmenpakets zur Schaffung von Strukturen eines guten Personalmanagements 8. Weiterbildungspaket Führungskräfte 9. Präsentation Ergebnisse des Unternehmens, direkte und ausführliche Rückmeldung b) PE-Entwicklungsansatz und Organisationsentwicklung 1. Begleitende Workshops für Personalverantwortliche und Führungskräfte 2. Vorstellung von Instrumenten der Personalentwicklung 3. Unterstützung bei Personalentwicklung und Personalmanagement 4. Betreiben von Hotline und Chat für Führungskräfte c) Ausbildungszirkel und Betreuung der Auszubildenden 1. Einrichtung des Ausbildungszirkels 2. Betreiben von Hotline und Chat für Ausbilderinnen, Ausbilder und Auszubildende 3. Vorstellung der Sozialen AnsprechpartnerInnen (SAP) im Unternehmen 4. Verbesserung der Ausbildungsstrukturen in den Betrieben zusammen mit den Kooperationspartnern d) Aufbau eines PE-Netzwerks e) Kommunikationskonzepte erstellen und einführen 3

4 f) Ergebniskontrolle und Nachhaltigkeit 1. Ergebnisevaluierung der Maßnahmen und Transfer in den betrieblichen Alltag 2. Abschlussquote in den Auszubildendenlehrgängen Sollten die teilnehmenden Betriebe über die oben beschriebenen Beratungsvolumen weitere Beratungsleistungen in Anspruch wollen, ist der über die Leistungen des Projektes PERFEKT hinausgehender Kostenanteil von dem Unternehmen zusätzlich zu erbringen. Diese Zusatzkosten können individuell vom Unternehmen eingefordert werden. Es entstehen dem teilnehmenden Unternehmen nur dann zusätzliche Kosten, wenn es diese direkt beauftragt hat. IV. Pflichten der Teilnehmer: Mit der Teilnahme am Programm übernehmen die teilnehmenden Unternehmen folgende Pflichten: 1. Teilnahme an den Workshops 2. Durchführung einer Ist-Zustandserhebung im Betrieb mit Offenlegung der notwendigen Dokumenten für eine betriebliche Personalentwicklung; Übermittlung der zugehörigen Daten an das Projektteam 3. Unterstützung des Aufbaus der Netzwerkarbeit 4. Benennung einer Projektverantwortlichen, die auf Seiten des teilnehmenden Betriebes für die Durchführung des Programms PERFEKT verantwortlich ist und dem Projektteam als AnsprechpartnerIn zur Verfügung steht 5. Sicherstellung des betriebseigenen Personal- und Zeitaufwandes für die im Programmablauf erforderlichen Arbeitsschritte 4

5 V. Kosten: Für die Teilnahme am Programm PERFEKT vom (24 Monate) ist der Grundbeitrag der Teilnahmegebühr zu leisten. Dieser beträgt (Bitte zutreffendes Ankreuzen): 100 monatlich bis 30 Beschäftigte 250 monatlich bis 50 Beschäftigte 500 monatlich bis 100 Beschäftigte 1000 monatlich bis 150 Beschäftigte 1500 monatlich mit mehr als 150 Beschäftigte Über den Grundbeitrag hinaus sind wir als Unternehmen zur Vertiefung und Festigung der Leistungsinhalte bereit, nach Bedarf zusätzlich einen Beitrag von. zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu entrichten. Die Rechnung erfolgt monatlich/ vierteljährlich. Die Rücksendung dieser unterschriebenen Teilnahmebedingungen gilt als verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Programm PERFEKT. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr ist unabhängig von der Anwesenheit. VI. Gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten der Teilnehmer Bei jeder öffentlichkeitswirksamen Erwähnung oder Präsentation des geförderten Projekts (Veranstaltungen, Internetauftritt, Schriftverkehr) muss auf die finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) verwiesen werden. Alle Veröffentlichungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben müssen folgende Elemente enthalten: EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in unsere Zukunft Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Diese Elemente ergeben somit folgende Darstellung, die die Mindestanforderungen an die Publizität erfüllt: Der Hinweis muss die gleiche Größe aufweisen, wie das größte von weiteren eingesetzten Logos. Die Höhe muss mindestens 20 mm betragen. 5

6 Ausdrücklich erwünscht ist die zusätzliche Platzierung des EFRE.NRW-Logos für das Förderprogramm : Die verschiedenen Logos in deutsch und englisch stehen auf folgender Website zum Download bereit: VII. Sonstiges Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Mitarbeiter von AGW e. V., AGW-Beratung GmbH, AGW- Bildungswerk GmbH während der Dauer dieses Vertrages und einer Sperrfrist von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages selbst oder in einem verbundenen Unternehmen zu beschäftigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von ,- fällig. Dem Vertragspartner bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sonstige Absprachen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Minden. 6

7 Die Teilnahmebedingungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Administrative Auflagen des Fördermittelgebers sind zu beachten wie z. B. Logo-Verwendung, Datenablage etc...., den... Firmenbezeichnung Unterschrift Unternehmen Unterschrift AGW-Beratung GmbH 7

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