PARTNER FÜR AVIATION
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- Linus Brahms
- vor 8 Jahren
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1 PARTNER FÜR AVIATION
2 HERAUSFORDERUNG FLUGHAFENSICHERHEIT Luftverkehr verbindet Menschen und Kulturen weltweit, während Unternehmen mit dem Flugzeug neue Märkte auf allen Kontinenten erschließen. Flugverbindungen sind somit eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und damit für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Die wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs besteht dabei sowohl in der Wertschöpfung und Beschäftigungsfunktion der Luftverkehrswirtschaft selbst, als auch in der Transportfunktion etwa in Form von Geschäfts- und Urlaubsreisen oder des Transports von Waren und Gütern. Die Luftfahrt hat also eine besondere Bedeutung für die Volkswirtschaft und bietet in Deutschland eine große Anzahl an Arbeitsplätzen mit unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus. Sie ist Verbindungsglied zwischen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt und bedeutet höchste Flexibilität und Mobilität sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende. Im Jahr 2013 wurden an den deutschen Flughäfen über 200 Mio. Fluggäste abgefertigt. Diese wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens geht einher mit speziellen, komplexen Herausforderungen, etwa für die Sicherheit an Flughäfen. Die privaten Sicherheitsdienstleister beschäftigen hier mehr als Mitarbeiter. Im Vordergrund stehen die outgesourcten, übertragenen Aufgaben nach den 5, 8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Damit gewährleisten die Sicherheitsdienstleister einen sicher en und reibungslosen Flug- und Frachtverkehr. Die Wirtschaftsprognosen für die kommenden Jahre zeigen für diesen Bereich ein stetig steigendes Wachstum. Die Mitgliedsunternehmen des BDSW stellen den überwiegenden Anteil der Personen, die an den sensiblen Stellen deutscher Verkehrsflughäfen für Sicherheit sorgen. Die einsatzgerechte Qualifizierung und kontinuierliche Fortbildung dieses Personals verstehen die Mitgliedsunternehmen als eine der wichtigsten Kernaufgaben ihres unternehmerischen Wirkens. 2
3 HINTERGRUND: DAS LUFTSICHERHEITSGESETZ Die Anschläge vom 11. September 2001 und andere sicherheitsrelevante Ereignisse, wie die Drohung eines verwirrten Motorseglers im Januar 2003, sein Flugzeug in eines der Hochhäuser in Frankfurt am Main stürzen zu lassen, haben zu wichtigen gesetzlichen Veränderungen im Bereich der Luftsicherheit geführt. Das neue LuftSiG wurde am 15. Januar 2005 in Kraft gesetzt und berücksichtigte insbesondere die Vorgaben des Europäischen Parlaments. Das LuftSiG verpflichtet Luftsicherheitsbehörden ( 5 LuftSiG), Flughafenbetreiber ( 8 LuftSiG) und Fluggesellschaften ( 9 LuftSiG) zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen, um auf diese Weise u. a. der Gefahr möglicher Terror anschläge vorzubeugen. Feste Bestandteile dieser Sicherheitskomponenten sind neben weiteren Regelungen die Fluggast- und Gepäckkontrollen. Bereits die Einführung der Verordnung (EG) 2320/2002 vom 16. Dezember 2002 zielte auf eine Erhöhung der Sicherheitsstandards im Luftverkehr ab und wurde durch die Verordnung (EG) 185/2010 konkretisiert. Auch im operativen Bereich gab es Veränderungen durch Innovationen in der Sicherheitstechnik. Dadurch haben sich ebenso die Anforderungen an die Personalauswahl sowie die Aus bildungsund Fortbildungsverfahren verändert, die durch private Sicherheitsdienstleister umgesetzt werden. Dies führte zu einer weiteren Spezialisierung im Bereich der Luft sicherheit. Der versuchte Paketbombenanschlag via Luftfrachtversendung aus dem Jemen, im Oktober 2010, stellt ein weiteres sicherheitsrelevantes Ereignis dar, das zur Erweiterung der Luftfrachtsicherheit führte. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung der sicheren Lieferkette bzw. der Zertifizierung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Regle mentierte Beauftragte oder behördlich anerkannte Bekannte Versender. Weiterhin wurde die LBA-Zertifizierung für den Einsatz von Sprengstoffspürhunden als zusätzliches Hilfsmittel zur Frachtkontrolle eingeführt. 3
4 AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS Flughafensicherheit erfordert umfassendes Fachwissen. Eine spezielle Qualifikation ist deshalb Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich. Gemäß Nummer des Anhangs der VO (EU) 185/2010 müssen Inhalte für die Schulung von Sicherheitspersonal von der zuständigen Behörde festgelegt oder genehmigt werden. Am 1. November 2013 wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das neue Modulare Schulungs system verbindlich festgelegt, so dass eine gesonderte Genehmigung von Schulungsprogrammen nicht mehr erforderlich ist. Ausbildern gibt dies die Möglichkeit, für die jeweils zu schulenden Personen gruppen selbständig Schulungsinhalte zusammenzustellen. Dieses Modulsystem unterliegt einer vorläufigen Erprobungsphase bis zum 31. Juli 2014 und kann danach Anpassungen oder Änderungen erfahren. Daher stellt der BDSW auf Anfrage stets die neuesten Informationen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang werden entsprechend der EU-Vorgaben die zu schulenden Personengruppen nach Kapiteln der VO (EU) 185/2010 wie folgt auszugsweise benannt: a: Kontrollkräfte für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck, entspricht dem 5 LuftSiG b: Kontrollkräfte für Personal- und Warenkontrolle sowie Fahrzeugkontrollen, entsprechen zusammen dem 8 LuftSiG : Kontrollkräfte für Fracht und Post, entspricht dem 9 LuftSiG 4
5 QUALIFIZIERUNG DER AUSBILDER Für die Schulung der verschiedenen Personengruppen dürfen nur behördlich zertifizierte Ausbilder eingesetzt werden, die für die unterschiedlichen Kapitel der VO (EU) 185/2010 eine Zulassung haben. Die Aufsichtspflicht der einzelnen Behörden schließt auch eine Dienst- und Fachaufsicht sowie Hospitationen im Unterricht der Ausbildung mit ein. AUSZÜGE AUS DEN SCHULUNGSINHALTEN: Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit Methodikwissen zur Identifizierung verbotener Gegenstände Erlernte Verhaltensweisen zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Fertigkeiten zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen FORTBILDUNGEN UND TESTS IM ECHTBETRIEB Das Thema Mitarbeiterfortbildung hat auch nach der Ausbildung weiter zentrale Bedeutung: So wird der Qualitätsstandard durch regelmäßige Weiterbildung gewährleistet. Diese Fortbildungsstunden sind für die Personengruppen nach a mit 40 Stunden, für die nach b mit 36 Stunden und für die nach mit 28 Stunden vorgeschrieben. Zudem werden Überprüfungen des Qualitätsstandards der Luftsicherheitskontrollen von den jeweils zuständigen Behörden durch Testpersonen im Echtbetrieb durchgeführt. 5
6 5PASSAGIER- UND GEPÄCKKONTROLLE PARTNER DER ÖFFENTLICHEN HAND Guten Tag bitte legen Sie Ihr Handgepäck auf das Band. Führen Sie noch metallische Gegenstände oder Flüssigkeiten bei sich? Nein? Vielen Dank, dann können Sie jetzt durch die Torsonde gehen. Mit diesem freundlichen und routinierten Ablauf werden die Passagiere täglich an den deutschen Verkehrsflughäfen begrüßt und das immer häufiger von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Sicherheitsdienstleister, den sogenannten Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten. Sie übernehmen diese hoheitlichen Aufgaben gemäß 5 LuftSiG als Beliehene im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und in der Fachaufsicht der Bundespolizei (BPOL). EINSATZBEREICH UND UMFELD Ob Geschäftsreisender oder Urlauber: Wenn es darum geht, wie der Passagier seine Reise beurteilt, stehen die Fluggast- und Gepäckkontrollen genauso im Fokus wie Check-in und der eigentliche Flug. Die Serviceorientierung hat somit ebenso wie die höchstmögliche Sicherheit einen zentralen Stellenwert für die Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten. Die Balance zwischen Sicherheits- und Serviceorientierung wird noch aus einem anderen Grund immer wichtiger: So werden in immer kürzeren Abständen neue Kontrolltechniken eingeführt, die von Sicherheitspersonal bedient werden müssen. Hierfür sind entsprechende Schulungen nötig, wie zum Beispiel bei der Einführung von neuen Flüssigkeitskontrollgeräten. Gleichzeitig erfolgt eine stetige Optimierung und Anpassung der Kontrollprozesse, etwa durch geänderte Konfiguration von Kontrollstellen, um so für einen noch reibungsloseren und in Stoßzeiten vor allem schnelleren Passagierdurchfluss zu sorgen. TÄTIGKEITEN NACH a Kontrollen für Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck Passagierkontrollen Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen Kontrolle der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten Abwehr der Einbringung von gefährlichen /verbotenen Gegenständen Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Körperscannern 6
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8 8EIGENSICHERUNG DES FLUGHAFENBETREIBERS SICHERUNG DER SICHERHEITSBEREICHE Gemäß 8 LuftSiG ist der Flughafenbetreiber zur Eigensicherung seiner gesamten Sicherheitsbereiche verpflichtet. Das heißt, dass alle Beschäftigten, die sich in den Sicherheitsbereichen des Flughafens aufhalten oder diese betreten wollen, durchsucht werden müssen. Ebenso werden alle Fahrzeuge durchsucht sowie Waren kontrolliert. Dies soll verhindern, dass unberechtigte Personen Zutritt zum Sicherheitsbereich erhalten bzw. unerlaubte oder verbotene Gegenstände in den Sicherheitsbereich gebracht werden. Diese Aufgaben und auch der Objektschutz für die Flughafenanlagen werden im Auftrag des Flughafenbetreibers von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht. EINSATZBEREICH UND UMFELD Die Eigensicherung findet an allen Übergängen vom allgemein zugänglichen Bereich in den Sicherheitsbereich sowie im Sicherheitsbereich selbst statt. Dies sind beispielsweise Ankunftsund Abflugbereiche sowie die Gepäckbereiche in den Terminals. Die Frachtbereiche, das Vorfeld mit seinen Rollbahnen und die Außenanlagen zählen ebenfalls dazu. Im Zusammenspiel mit den zuständigen Behörden und den Flughafenbetreibern ist der Sicherheitsdienstleister in der Lage, die Vorgaben des Luftsicherheitsplanes umzusetzen und somit die Sicherheit an den Flughäfen zu gewährleisten. TÄTIGKEITEN NACH b Kontrollkräfte für Personal- und Warenkontrolle sowie Fahrzeugkontrolle Personal- und Warenkontrollen Bordkartenkontrollen Alarmverfolgungen Kontrollgänge / Streifen und Festposten Rücklaufverhinderungen Fahrzeugkontrollen Sicherheitsbegleitungen für Flughafenanlieferungen und Überwachung von Externen, z. B. Bauarbeitern, Lieferanten, Handwerkern usw. 8
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10 9SICHERHEIT IM SENSIBLEN BEREICH SERVICE GEWINNT AN BEDEUTUNG Private Dienstleister leisten einen entscheidenden Beitrag zu einem sicheren Luftverkehr. Insbesondere im Hinblick auf sich ändernde Gesetzeslagen und sicherheitsrelevante Vorkommnisse bieten sie Luftfahrtunternehmen speziell ausgebildetes Personal und umfangreiches Expertenwissen. Als Spezialisten für Luftsicherheit legen private Dienstleister vor allem Wert auf eine sorgfältige und gewissenhafte Ausführung ihrer Aufgaben. Sie verbinden die Dienstleistungen zunehmend mit einem serviceorientierten Vorgehen, zeigen Verständnis für das Geschäft, die Marken und Philo sophien der weltweit agierenden Unternehmen. EINSATZBEREICH UND UMFELD Die Dienstleistungen finden im sensiblen Sicherheitsbereich eines Flughafens statt: auf dem Vorfeld oder im Flugzeug. Strenge Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeiten sichern hier gleichzeitig ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kontrolle von Luftfracht, Post und Warenpaketen kann in überlassenen Bereichen eines Flughafens oder öffentlich zugänglichen Frachthallen stattfinden und als Teil der sicheren Lieferkette mit Auflagen versehen werden. Grundsätzlich tragen die Luftfahrtunternehmen die Verantwortung und dürfen nur kontrollierte Fracht entgegennehmen. TÄTIGKEITEN NACH Kontrollkräfte für Fracht und Post Röntgenkontrollen von Frachtgut, Post und Warenpaketen Im Auftrag von Luftfahrtunternehmen Flugzeug- bzw. Kabinendurchsuchung und Flugzeugversiegelung Sicherung abgestellter Flugzeuge vor unberechtigtem Zugang Zugangskontrollen zum Luftfahrzeug Kontrollen von Bordvorräten und Versiegelung 10
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12 VORFELD Flugzeugbewachung 9 mobile Bestreifung 8 Objektbestreifung 8 sichere Lieferungen 9 (Catering/ Bordvorräte) Sperrgepäck 5 PWK 8 Flugg B PWK 8 KFZ 8 EING SCHEMATISCHE DARSTELLUNG VON TÄTIGKEITEN AN EINEM FLUGHAFEN 12
13 Kabinendurchsuchung 9 Zugangskontrolle 9 Flugzeugversiegelung 9 Sicherheitsbegleitung 8 Reisegepäckkontrolle 5 Fracht 9 astkontrolle 5 Check-in 9 ordkarte ANG 8 Objektbestreifung 8 PWK 8 13
14 SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN An den deutschen Flughäfen sind neben den Tätigkeiten gemäß LuftSiG viele weitere Dienstleistungen für einen reibungslosen und angenehmen Ablauf notwendig sei es bei den internen Abläufen des Flughafens oder im direkten Kontakt mit den Fluggästen. Viele Sicherheitsunternehmen bieten daher ihren Service auch in folgenden Bereichen an: VIP-Service für Fluggäste (Annahme des Reisegepäcks und Abgabe beim Check-in bzw. der Sperrgepäckannahme, Orientierungshilfen und Quick Check-in) Begrüßungs- und Orientierungshilfen für Fluggäste in der jeweiligen Landessprache Klassische Bewachungstätigkeiten der Airport-Hotels und Shops, wie zum Beispiel die Alarmverfolgung und Diebstahlsicherung Parkplatzbewirtschaftung Fahrdienste auf dem Rollfeld (z. B. der Transport von Fluggästen vom Terminal zum Flugzeug) Flugzeugeinweisung Push-Back (Schleppen von Luftfahrzeugen) Sonstige Groundhandler-Tätigkeiten Dokumentenberatung im Auftrag der Fluggesellschaft um Einreisestrafen für Luftfahrtunternehmen zu vermeiden Passagierdatenerfassung und Profiling der Reiseabsicht und Aufenthaltsberechtigung Line-Management für ein geordnetes Zuführen zum Check-in oder zur Sicherheitskontrolle 14
15 DER BDSW STELLT SICH VOR Dr. Harald Olschok Hauptgeschäftsführer BDSW Der BDSW vertritt die Interessen der Sicherheitswirtschaft gegenüber Politik und Behörden sowie Wissenschaft und Wirtschaft. Zu unseren Mitgliedern zählen Unternehmen aus allen Bereichen der Sicherheitswirtschaft ihr Gesamtumsatz lag im Jahr 2012 bei knapp 5 Milliarden Euro. Das entspricht 80 Prozent des Umsatzes im Bereich Sicherheitsdienstleistungen. Die aktuell 850 Mitglieder beschäftigen Sicherheitsmitarbeiter/innen in Unte r- nehmen und damit 72 Prozent der Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen für hochwertige Dienstleistungen von der Flughafensicherheit über den Schutz von Kernkraftwerken, militärischen Liegenschaften und Industrieanlagen bis hin zu Geld- und Wertdiensten. Der BDSW liefert und gestaltet die Standards einer modernen Sicherheitswirtschaft: So entwickelten wir unter Einbeziehung des CoESS Bestbieter Handbuchs und in Kooperation mit der DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) die europäische DIN EN für Flughafen- und Luftsicherheitsdienstleistungen. Dadurch wurden erstmalig die Kriterien festgelegt, die zukünftig die hochwertige und kompetente Sicherheitsdienstleistung im Bereich der Luftsicherheit gewährleisten. Mitgliedsbetriebe des BDSW stehen nachweislich für Sachkunde und Zuver lässigkeit und garantieren somit eine verbindliche Qualität der Leistungen. DER FACHAUSSCHUSS AVIATION RAin Cornelia Okpara Stv. Hauptgeschäftsführerin BDSW Um der Komplexität und Spezialität der Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen sowie den kontinuierlichen, europaweiten Veränderungen Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2006 der Fachaus schuss (FA) Aviation des BDSW gegründet. In diesem Fachausschuss sind all jene Mitgliedsunter nehmen tätig, die Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen erbringen. Der FA Aviation vertritt die Interessen dieser Unternehmen von der Gestaltung der tariflichen Arbeitsbedingungen bis hin zur Vertretung der Unternehmensinteressen bei Anhörungen zu Gesetzes- und Verordnungsverfahren. Zentrale Fragestellungen zu Entwicklungen im Bereich der Luftsicherheit werden mit den ver antwortlichen Behörden, dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundes polizei, zukunftsweisend erörtert. Seit 2009 werden die Luft sicherheitstage jährlich und mit großem Erfolg gemeinsam mit der Bundespolizei durchgeführt. Diese haben sich inzwischen zu einer festen Institution entwickelt, die es ermöglicht, fachspezifische Luftsicherheitsthemen und aktuelle Entwicklungen in einem produktiven Umfeld zu diskutieren. Die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Verbandes mit der Bundespolizei hat die Mitglieder des FA Aviation zu verlässlichen Partnern in der Luftsicherheit gemacht. Weiterhin trägt der FA Aviation in Interviews, Stellungnahmen und Presseveröffentlichungen zum Verständnis und der Wahrnehmung privater Sicherheitsunternehmen als verantwortliche und qualifizierte Dienstleister im Rahmen der Aviationsicherheit bei. 15
16 PARTNER FÜR AVIATION BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Norsk-Data-Straße Bad Homburg Tel.: Fax: Mail: mail@bdsw.de
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