Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Arbeitsmittel Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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- Charlotte Hofer
- vor 8 Jahren
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1 Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Immobilienkaufleute suchen, vermitteln, kaufen und verkaufen Immobilien. Sie beraten ihre KundInnen, betreuen im Büro die Kundenkarteien (mittels Computer und Datenbankprogrammen) und erledigen den Telefon-, - und Schriftverkehr. Dabei unterstützen sie die Arbeit von ImmobilienmaklerInnen. Sie schalten Inserate und Anzeigen in Print- und Onlinemedien, führen Besichtigungen und Verkaufsgespräche durch und setzen Miet- und Kaufverträge auf. Immobilienkaufleute arbeiten im Team mit ImmobilienmaklerInnen und weiteren Fach- und Hilfskräften von Immobilienbüros und Hausverwaltungen. Sie haben Kontakt mit MieterInnen und VermieterInnen, KäuferInnen und VerkäuferInnen, aber auch mit MitarbeiterInnen von Behörden oder Banken usw. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Immobilienkaufleute unterstützen Fachleute der Immobilienwirtschaft wie z. B. ImmobilienmaklerInnen und ImmobilientreuhänderInnen bei der Suche, Vermittlung, beim Kauf und Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien. Immobilienkaufleute sind für alle Büro- und Verwaltungstätigkeiten zuständig. Sie führen über Verwaltungsprogramme Aufzeichnungen über die Bestandsobjekte (Häuser, Wohnungen, Büros usw.) die ihr Immobilienbüro in Verwaltung und Vermittlung übernommen hat. Sie führen Berechnungen zu Mieten, Kaufpreisen, Betriebskosten und Abgaben durch und wickeln den Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden und AuftraggeberInnen per oder Brief durch und halten die KundInnenkarteien und -datenbanken aktuell. Außerdem wickeln sie den Postein- und Postausgang ab, erledigen die Ablagen und führen den gesamten Telefon-, - und Schriftverkehr. Immobilienkaufleute organisieren Haus- und Wohnungsbegehungen und -besichtigungen und koordinieren die Besprechungen zwischen ImmobilienmaklerInnen, HausverwalterInnen und Kundinnen/Kunden und AuftraggeberInnen. Bei nötigen Instandhaltungen und Reparaturen holen im Auftrag und in Abstimmung mit den EigentümerInnen Angebote von Handwerksbetrieben ein und beauftragen die Arbeiten. Sie werten betriebsspezifische Kennzahlen und Statistiken aus und kontrollieren Zahlungseingänge. In der Immobilienvermittlung arbeiten sie auch an der Bewerbung von Immobilien mit, indem sie Inserate in Print- und Onlinemedien schalten. Sie geben Auskünfte an KundInnen und InteressentInnen, stellen Informationsmaterialien zusammen und führen Beratungen durch. Außerdem bereiten sie die Formalitäten für Vertragsabschlüsse vor. Arbeitsmittel Immobilienkaufleute arbeiten mit Computer, Internet, und Bürosoftware. Sie bedienen verschiedenste Bürogeräte (Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen). Sie führen Ordner, Protokolle und Terminkalender und diverse Datenbanken und benutzen verschiedenste Büromaterial. Weiters kennen und verwenden sie die einschlägigen Gesetzestexte der Immobilienbranche wie z. B. Mietrechtsverordnungen, Vertragsrecht usw. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Immobilienkaufleute arbeiten in Büros von Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen sowie im Außendienst vor Ort bei KundInnen und Immobilienbesichtigungen. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen, Vorgesetzten und verschiedenen Fachkräften und haben Kontakt zu KundInnen und MitarbeiterInnen von Behörden und Kammern (siehe z. B. ImmobilienmaklerIn, Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), Facility-ManagerIn). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick KundInnen betreuen und beraten, Anfragen bearbeiten, Auskünfte geben
2 Korrespondenz, Telefon-, - und Schriftverkehr erledigen Immobilien und Liegenschaften verwalten Immobilienobjekte auffinden, analysieren und bewerten Vertragsabschlüsse vorbereiten, Konditionen und Preise verhandeln und festlegen Immobilienobjekte vermieten und verpachten Miet- und Kaufverträge aufsetzen und abschließen Finanzierungskonzepte erstellen und präsentieren bei wohnbaulichen Sanierungsmaßnahmen mitwirken Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen Zahlungsverkehr, Ein- und Auszahlungen durchführen Buchführung, Kostenrechnung und Kostenkontrolle erledigen KundInnenkarteien, Datenbanken, Akten führen Unternehmen und Institutionen Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsunternehmen Hausverwaltungen, Immobilientreuhandfirmen Banken und andere Unternehmen des Kredit- und Versicherungswesens Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer) Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Deutschkenntnisse IT-Kenntnisse kaufmännisches Verständnis Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit systematische Arbeitsweise Verkaufstalent Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
3 Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Rechtsbewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Betriebsdienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" DrogistIn (Lehrberuf), "1. voll" EDV-Kaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" EinkäuferIn (Lehrberuf), "1. voll" Einzelhandel (Lehrberuf), "1. voll" Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), "1., 2. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Foto- und Multimediakaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1., 2. voll" Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1., 2. voll" Steuerassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll"
4 Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf), "1. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): ImmobilientreuhänderIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Für die selbstständige Ausübung des Berufes ist die Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter notwendig (BGBl. Nr. II 58/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung)). Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: Nachweis einer fachlichen Tätigkeit bei einem/r ImmobilienmaklerIn bzw. ImmobilienverwalterIn. Das erforderliche Ausmaß dieser Fachpraxis beträgt für Prüfungswerber, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: mindestens sechs Jahre nach erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung mindestens vier Jahre nach erfolgreichem Besuch der Hochschule für Welthandel in Wien entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung (BGBl.Nr. 318/1930) oder der rechtswissenschaftlichen, staatswissenschaftlichen, soziologischen, sozialwirtschaftlichen, sozial- und wirtschaftsstatistischen, volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, handelswissenschaftlichen oder wirtschaftspädagogischen Studienrichtung einer inländischen Universität mindestens zwei Jahre. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
5 (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKOInternet: Immojobs - Jobbörse für den ImmobilienbereichInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: ÖVI Österreichischer Verband der ImmobilientreuhänderInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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