Energieaufsicht - Aufgaben

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1 - Präsentation LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) und seine Bedeutung aus Sicht der Energieaufsicht

2 Energieaufsicht - Aufgaben Aufgaben der Energieaufsicht der Länder nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind im Wesentlichen: Technische Energieaufsicht ( 49 EnWG; GasHDrLtgV), Technische Betriebssicherheit von Energieanlagen Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Referat 97 - Landesbergdirektion Genehmigung Netzbetrieb ( 4 EnWG), Regulierung Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg

3 Technische Energieaufsicht - Aufgaben landesweit zuständig durch 49 EnWG und zugehörige Verordnungen überwiegend anlassbezogen tätig, gesetzlich ist keine kontinuierliche Überwachung vorgesehen, z.b. bei: Gasschäden oder Unfällen (Bsp. St. Leon-Rot, Sigmaringen) Sanierungsprogramme (Grauguss, Thomasstahl) falls Anhaltspunkte für Mängel an Energieanlagen vorliegen Unterstützung bei technischen Fragestellungen für Netzbetreiber, Kommunen, Bürger, Regulierung Stichprobenhafte Überprüfungen von Netzbetreibern hier in Anlehnung an TSM Leitfäden zur Selbsteinschätzung nicht TSM geprüfte Unternehmen derzeit bevorzugt

4 Technische Energieaufsicht - Recht Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 49 Anforderungen an Energieanlagen (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., 2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. eingehalten worden sind

5 Anforderungen an Netzbetrieb 4 Genehmigung des Netzbetriebs (1) Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen. (2) Die Genehmigung nach Absatz 1 darf nur versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch der Betrieb einer in Absatz 1 genannten Anlage untersagt werden, für dessen Aufnahme keine Genehmigung erforderlich war

6 Technische Energieaufsicht - TSM passiv eingebunden im GW-PK-TSM Erfahrungen und Rückmeldungen aus den stichprobenhaften Überprüfungen der Netzbetreiber bisher nicht selbst in Prüfungen und im Prüfablauf involviert freiwillige dafür sind noch gesucht

7 Erfahrungen aus Aufsichtsprüfungen ohne TSM Verantwortliche Mitarbeiter wünschen meist eine TSM Überprüfung, aber auf Grund der Arbeitsbelastung oft kaum umsetzbar. Oft sind Abläufe im Unternehmen nicht klar geregelt. Psychische Zusatzbelastung für Mitarbeiter, die um mögliche Schwachstellen in der Organisation oder Mängel wissen bzw. verunsichert sind. Im Schadensfall, Vorwurf von Organisationsverschulden (Führungskräfte, Geschäftsführung). Anforderungen aus dem Regelwerk werden teilweise nicht eingehalten. Beispiele: unzureichende Rohrnetzprüfungen; fehlende Odorkontrolle; unzureichende Mitarbeiterqualifikation; mangelhafte Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus den Bereichen Arbeitsschutz, BetrSichV, Gefahrstoffrecht,

8 Erfahrungen aus Aufsichtsprüfungen mit TSM positiv TSM-Überprüfte Unternehmen erscheinen deutlich besser strukturiert, erforderliche Unterlagen sind schneller griffbereit. TSM -> als ein in der Praxis erprobtes Managementsystem für viele betriebliche Bereiche. Systematisches, nachvollziehbares Handeln belegbar und erkennbar. Extern als auch intern! Mitarbeiter wirken oft gelassener, motivierter und auch entlasteter. Mit TSM sind Verantwortlichkeiten klar geregelt

9 Erfahrungen aus Aufsichtsprüfungen mit TSM negativ Nicht immer wird TSM nach Zertifizierung auch gelebt. - Keine oder unzureichende Überprüfung/Anpassung von Abläufen und Unterlagen nach erfolgreicher Überprüfung. - Mitarbeiter z.t. nicht durchgängig in TSM-Prozesses einbezogen, damit wenig Akzeptanz auf Mitarbeiterebene. Zum Teil auch Klagen von Mitarbeitern aus TSM- Überprüften Unternehmen. Z.B. dass Arbeiten auf Grund von Budget- bzw. Personalknappheit kaum noch oder nicht mehr Regelwerkskonform erledigt werden können, trotz erfolgreicher TSM-Überprüfung

10 Fazit Technische Energieaufsicht TSM Ein eindeutiges JA zum TSM Als aktive Maßnahme zur Erhöhung der technischen Sicherheit durch Aufdeckung von tatsächlichen Unzulänglichkeiten im Betriebsablauf. Selbstkontrolle mittels TSM zeigt, dass die sicherheitstechnische Eigenverantwortung der Energiewirtschaft wahrgenommen wird. Voraussetzung für den Erhalt des Prinzips der technischen Eigenverantwortung. Für eine schlanke Verwaltung und wenig Bürokratie. Als flexibles, praxis- und sach- nahes Instrument zur Überprüfung und Sicherstellung der fachlichen Kompetenz der Unternehmen. Von Praktikern für Praktiker

11 Fazit Technische Energieaufsicht TSM Für Mitarbeiter, v.a. Geschäftsführung und Technische Führungskräfte, als Weg aus dem möglichen Vorwurf von Organisationsverschulden im Falle eines Schadens. Zur Mitarbeitermotivation, durch klar abgegrenzte Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche. Nachweiserfüllung der Anforderungen an ein Managementsystem als Bestandteil der Betriebsführung, aus der Verordnung über Gashochdruckleitungen (vgl. 4 Abs. 3 GasHDrLtgV). Marketing, Verantwortungsbewusstsein nach außen zeigen

12 Überblick Anzahl Netzbetreiber / TSM in BW Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich ca. 190 davon ca.: 140 Stromnetzbetreiber 120 Gasnetzbetreiber (also 70 Betreiber mit beiden Sparten) Stand Ende Februar 2012 sind 31 Stromnetzbetreiber (ca. 22 %) 52 Gasnetzbetreiber (ca. 43 %) TSM-Überprüft

13 Technische Energieaufsicht TSM Wünsche Ist eine formale TSM Überprüfung nicht absehbar, sollten die Fragen der TSM Leitfäden zur Selbsteinschätzung selbstkritisch beantwortet und mögliche Schwachstellen erfasst, bewertet und behoben werden. TSM-Leitfäden als Fahrplan für internes Audit. Zukünftig auch aktive Teilnahme der Energieaufsicht an TSM-Überprüfungen. Ziel: 100% der Netzbetreiber in Baden-Württemberg TSM geprüft. TSM Prüfungen in die Tiefe und Praxis. Prüfen ob die Unternehmensmitarbeiter beschriebene Abläufe kennen und umsetzen

14 TSM und seine Bedeutung aus Sicht der Energieaufsicht Fragen?

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktdaten: Michael Rapp Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Landesbergdirektion (Ref. 97 Energieaufsicht) mail: Zentrale Postanschrift: Albertstraße 5 Dienstgebäude: Sautierstraße Freiburg Freiburg

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