Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
|
|
- Heidi Lange
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen werden als Abgaben bezeichnet. Es handelt sich dabei um Steuern, Gebühren und Beiträge. Ordnen Sie bitte die folgenden Begriffe den einzelnen Abgabearten zu bzw. benennen Sie die Begriffe, die keine Abgaben darstellen: a) Solidaritätszuschlag b) Kindergeld c) Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung d) Krankenkassenbeitrag an die private Krankenkasse e) Zahlung an die Stadt für die Ausstellung eines neuen Personalausweises f) Eigenheimzulage g) Zahlung an den Bund für die Benutzung der Autobahn (Maut) 2. Steuern können anhand des Prinzips der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit systematisiert werden. Unterscheiden Sie bitte direkte von indirekten Steuern. Wie lassen sich die direkten, wie die indirekten Steuern weiter unterscheiden? Welche der folgenden Steuerarten sind Verkehrsteuern Sachsteuern Verbrauchsteuern Personensteuern? Versicherungssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kaffeesteuer, Körperschaftsteuer und Energiesteuer. 3. Die Märchensteuer hat folgende Tarifvorschrift: Die Märchensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis Euro: 0; 2. von 8.000,01 Euro an: 0,2 * (w 8.000), w entspricht dem zu versteuernden Einkommen. Bearbeiten Sie bitte folgende Aufgaben: 1) Stellen Sie den Verlauf der Steuerschuld grafisch dar. 2) Ermitteln Sie den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz für beide Tarifstufen. 3) Stellen Sie den Verlauf des Durchschnitts- und Grenzsteuersatzes aus Teilaufgabe 2) grafisch dar. 4) Erläutern und charakterisieren Sie den Tarif der Märchensteuer. 1
2 4. Wie würden Sie bei den folgenden Steuerarten die Steuertarife, aufgrund der hier angegebenen Tarifvorschriften, jeweils beschreiben? a) Einkommensteuer: 32a Einkommensteuergesetz: von bis : (228,74 * z ) * z + 971;... z ist ein Zehntausendstel des übersteigenden Teils des auf einen vollen -Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. b) Energiesteuer: 2 Energiesteuergesetz: Die Steuer beträgt... für l Benzin ,80.. c) Erbschaftsteuer: 19 Erbschaftsteuergesetz: Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Vomhundertsätzen erhoben: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (in Euro): bis % 15 % 30 % über % 43 % 50 % d) Grunderwerbsteuer: 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz: Die Steuer beträgt 3,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. e) Gewerbesteuer: 11 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz: Der Gewerbeertrag ist... bei Unternehmen im Sinne des 2 Abs um einen Freibetrag in Höhe von Euro... zu kürzen 11 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz: Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 vom Hundert. 5. Das Besteuerungsverfahren lässt sich in unterschiedliche Verfahrensabschnitte untergliedern. Nehmen Sie diese Unterteilung vor und erläutern Sie kurz die einzelnen Verfahrensabschnitte. 2
3 Einkommensteuer: 6. Prüfen Sie, welche Einkunftsart in den folgenden Fällen vorliegt: a) Ein Rentner erhält von der GmbH, an der er beteiligt ist, Dividenden; b) eine natürliche Person ist an einer gewerblich tätigen KG beteiligt und erhält Beteiligungserträge; c) ein Rechtsanwalt ist bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt; d) eine natürliche Person macht sich als Winzer selbständig; e) ein Arzt macht sich nach Ablegung der erforderlichen Prüfungen als Orthopäde selbständig; f) eine natürliche Person erhält eine Vergütung für die Tätigkeit als Aufsichtsrat. 7. Bitte erläutern Sie, welchen Einkunftsarten die folgenden Kapitalerträge zuzuordnen sind: a) Der Steuerberater Stefan S. beteiligt sich an der DATEV e.g. Aus dieser Beteiligung erhält er Dividenden. b) Der Tontechniker Toni T. erhält aus einem vor Jahren geerbten Wertpapierdepot Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren. c) Familienvater Franz F. hat seine gesamten Ersparnisse in Aktien angelegt und erhält am Ende des Jahres eine Dividende. d) Die Ingenieurin Ilse I. verfügt über mehrere Bürogebäude, die sie vermietet. Auf ihrem Mietkonto werden Zinsen gutgeschrieben. e) Rentner Rudi R. veräußert seine 30%-Beteiligung an der XY-GmbH. 8. Sie erhalten von einem Steuerpflichtigen in loser Schüttung eine Anzahl von Belegen, die Sie für dessen einkommensteuerliche Zwecke sortieren sollen, indem Sie diese zuordnen a) seinen Einkünften getrennt nach verschiedenen Einkunftsarten, b) seinen Sonderausgaben, c) seinen außergewöhnlichen Belastungen und d) nach steuerlich nicht relevanten Privatausgaben. Es handelt sich um folgende Belege: Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014, Belege über Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren 2014, Rechnung über die Kreuzfahrt in der Karibik 2014, Beleg über Krankenversicherungsbeiträge 2014, 12 Monatskarten öffentlicher Personennahverkehr zu seinem Arbeitsplatz, seinen Mietvertrag für seine Mietwohnung, in der er seit drei Jahren wohnt, 3
4 Jahreskosten für ein Abonnement der wichtigsten Fachzeitschrift für seinen Beruf, Rechnung über Depotgebühren für seine Wertpapiere, Kostennachweis über zwei Abendessen mit seiner Freundin, Belege über Krankheitskosten im Volumen von Ein lediger und konfessionsloser Steuerpflichtiger hat im Veranlagungszeitraum 2014 folgende Kapitalerträge erhalten : Zinsen auf seinem Tagesgeldkonto bei der ING DIBA: 1.801,00 ; Dividenden für die Aktien der RWE AG, die sich in seinem Depotkonto bei der ING DIBA befinden: 1.000,00. a) Welchen Betrag muss die ING DIBA dem Kapitalertragsteuerabzug unterwerfen, wenn der Steuerpflichtige diesem Kreditinstitut den höchstmöglichen Freistellungsauftrag erteilt hat? b) Wie hoch ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer? c) Unterstellt, der Steuerpflichtige hätte keine weiteren Einkünfte im Jahr: Welche Möglichkeiten in Bezug auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer können Sie ihm aufzeigen? 10. Der ledige Steuerpflichtige Anton gibt Ihnen folgende Informationen zur Bestimmung seiner Summe der Einkünfte im Jahr 2014: Er erzielt 2014 als Arzt in einem Krankenhaus einen Bruttoarbeitslohn von monatlich Nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer werden ihm auf sein Konto überwiesen. Das Gehalt wird 13 mal gezahlt. Anton spendet jedes Jahr 500 an die Kinderkrebshilfe. An Werbungskosten macht Anton Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem PKW geltend (230 Tage je 9 km Entfernung). Daneben hatte er Aufwendungen für Fachzeitschriften (500 ). Anton hat ein Mehrfamilienhaus (mit insgesamt vier Wohnungen) von seiner Oma geerbt. Drei Wohnungen werden vermietet; für jede Wohnung erhielt er 600 Miete pro Monat in Die vierte Wohnung im Dachgeschoss nutzt Anton selbst. Die Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben betrugen 510. Zudem fielen Reparaturen am Haus für an. Ferner hat Anton im Januar auf dem Flohmarkt ein altes Gemälde für erworben. Eigentlich wollte er dieses in seiner Wohnung aufhängen. Da seine Freundin es aber grässlich findet, musste er sich hiervon wieder trennen. Auf dem nächsten Flohmarkt im März fand er sogar einen Käufer für Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Summe der Einkünfte und denken Sie an ausreichende Erläuterungen! 4
5 11. Der ledige, kinderlose, unbeschränkt steuerpflichtige S macht Ihnen für 2014 über sein Einkommen folgende Angaben: Bruttoarbeitslohn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Wie hoch ist sein zu versteuerndes Einkommen unter der Berücksichtigung von abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von Außerdem hat der Steuerpflichtige Aktien, die er am für erworben hat, bereits am für veräußern können. Ein Antrag auf Veranlagung dieser Kapitalerträge nach 32d Abs. 6 EStG ist nicht vorteilhaft. Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf diesen Veräußerungsgewinn? 12. Ein Paar ist seit mehreren Jahren glücklich verlobt. Der Mann ist berufstätig, sein zu versteuerndes Einkommen beträgt Die Frau kümmert sich um den Haushalt und geht keiner anderen Beschäftigung nach. Ihr zu versteuerndes Einkommen beläuft sich auf 0. Nun hat das Paar gehört, dass es durch eine Heirat und die Wahl der Zusammenveranlagung die gemeinsame Einkommensteuerbelastung reduzieren könnte. Schildern Sie die Funktionsweise des Splittingverfahrens unter Angabe der Rechtsvorschrift. Erläutern Sie dabei auch, warum das Splittingverfahren regelmäßig zu einer günstigeren Einkommensteuerbelastung eines Ehepaares führt. Berechnen Sie anschließend die mögliche Steuerersparnis für 2014 ausschließlich unter Verwendung des 32a EStG (alle Zwischenschritte in der Berechnung müssen erkennbar sein!). 13. Der Gesetzgeber hat zum eine Abgeltungssteuer für Kapitalerträge mit zahlreichen Ausnahmen beschlossen. Zeigen Sie die Unterschiede in der Besteuerung von Dividenden, die im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vereinnahmt werden, anhand einer Dividendenzahlung in Höhe von für einen ledigen, konfessionslosen Steuerpflichtigen mit einem Grenzsteuersatz von 42 % auf. Werbungskosten/Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Dividende sind in Höhe von angefallen. 14. Ein Steuerpflichtiger hat nach derzeit geltendem Einkommensteuerrecht in 2014 die Wahl zwischen der Gewährung von Kindergeld oder der Geltendmachung von Kinderfreibeträgen. Geben Sie einem Ehepaar mit einem Kind und einem Einkommen von einen begründeten Rat zur Ausübung dieses Wahlrechts! 5
6 Körperschaftsteuer: 15. Ermitteln Sie für die M.E.N.S.A. AG die Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 mittels der beigefügten GuV: Aufwand: GuV der M.E.N.S.A AG für das Jahr 2014: Ertrag: Materialaufwand Umsatzerlöse Personalaufwand Abschreibungen Gewerbesteuer Sonstiger Aufwand Gewinn Erläuterungen zur Position Sonstiger Aufwand : Hier sind Vergütungen an den Aufsichtsrat in Höhe von Euro enthalten. 16. Ermitteln Sie für die U. N. I. GmbH die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die maximal mögliche Dividende für das Jahr 2014 mittels der beigefügten GuV: Aufwand: Ertrag: Materialaufwand Umsatzerlöse Personalaufwand Zinsaufwand Abschreibungen Gewerbesteuer Gewinn Gewerbesteuer: 17. Im Jahre 2014 beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde beträgt 400 %. Wie hoch ist die Gewerbesteuer einer KG bzw. einer GmbH, wenn weder Hinzurechnungen noch Kürzungen vorliegen? 18. Eine GmbH erwirtschaftet einen vorläufigen Gewinn vor GewSt von Euro. Im Betriebsvermögen befindet sich ein Grundstück. Dieses Grundstück wurde vor 10 Jahren von der GmbH für umgerechnet Euro erworben. Der Einheitswert dieses Grundstücks beträgt Euro und der heutige Verkehrswert beläuft sich auf Euro. Berechnen Sie die Höhe der GewSt der GmbH bei einem GewSt-Hebesatz von 400 %. 6
7 19. Ermitteln Sie für die S.T.E.U.E.R. AG die Gewerbesteuer für das Jahr 2014 mittels der beigefügten GuV: Aufwand: Ertrag: Personalaufwand Umsatzerlöse Zinsaufwand Beteiligungserträge Abschreibungen übernommener Verlustanteil Grundsteuer vorläufiger Gewinn Erläuterungen zu einigen GuV Positionen: zu Zinsaufwand: Hierbei handelt es sich um ein endfälliges Darlehen über mit 5-jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 6 %. zu Abschreibungen: zu Verlustanteil: zu Grundsteuer: Hierbei handelt es sich um die Büroeinrichtung mit Anschaffungskosten von und einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Die Büroeinrichtung wird linear abgeschrieben. Hierbei handelt es sich um einen Verlustanteil, der auf Grund einer 50%igen Beteiligung an der Müller & Co. Büroservice-OHG dem Unternehmen zugewiesen wurde. Die Grundsteuer wird für ein Betriebsgrundstück, welches vor zwei Jahren für erworben wurde, gezahlt. Der Einheitswert des Grundstücks beträgt zu Beteiligungsertrag: Hierbei handelt es sich um die Erträge aus einer 9%igen Beteiligung an der inländischen Meier und Sohn Steuerdienstleistungs-KG. a) Nehmen Sie zur Gewerbesteuerpflicht der S.T.E.U.E.R AG, die ausschließlich Steuerberatung betreibt, begründet Stellung. b) Ermitteln Sie für die S.T.E.U.E.R AG die Gewerbesteuer für das Jahr 2014 in einer übersichtlichen Darstellung. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde beträgt dabei 500 %. Denken Sie bitte auch an ausreichende Erläuterungen Ihrer Vorgehensweise. 7
8 Umsatzsteuer: 20. Charakterisieren Sie die Umsatzsteuer anhand folgender Begriffe: Steuerobjekt, Steuertarif, Steuerdestinatar, Steuerträger und Steuerzahler. 21. Prüfen Sie, ob folgende Umsätze steuerbar/nicht steuerbar und ggf. steuerpflichtig oder steuerfrei sind: a) ein Autohändler verkauft seinen privat genutzten Fernseher b) Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten eine Steuer-Erklärung und stellt ihm eine Rechnung über 350 aus. c) Ein Student verkauft seinen Computer an einen Kommilitonen d) Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken Übergreifende Aufgaben: 22. Ordnen Sie jedem Begriff der linken Spalte einen Begriff der rechten Spalte zu: a) Nebeneinkunftsart 1) Beiträge b) Hinzurechnungen 2) GmbH c) Opfertheorie 3) Zusammenveranlagung d) Rechtsverordnungen 4) Legislative e) Splittingverfahren 5) Abgeltungsteuer f) Haupteinkunftsart 6) Exekutive g) Gesetze 7) Teileinkünfteverfahren h) Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform 8) Steuern i) Personensteuer 9) Gewerbesteuer j) Äquivalenztheorie 10) Körperschaftsteuer 23. Eine Duisburger Studentin gibt Nachhilfeunterricht in Mathematik bei Gymnasialschülern. Sie erhält pro Unterrichtsstunde 12,50. Im Jahr 2014 kommt sie auf 250 Stunden, die jedes Mal bar bezahlt werden. Beantworten Sie unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschriften die folgenden Fragen: a) In welcher Einkunftsart müsste die Studentin (falls sie eine Einkommensteuererklärung für 2014 abgeben würde) die Einkünfte erfassen? b) Erfüllt sie die Voraussetzungen für einen steuerbaren Umsatz? c) Ist der Nachhilfeunterricht eine umsatzsteuerfreie Leistung? d) Warum zahlt die Studentin im Jahr 2014 wahrscheinlich keine ESt und keine USt? Muss sie Angst haben, sich eines Steuervergehens schuldig zu machen? 8
9 24. Welche Begriffe verbergen sich hinter den folgenden Aussagen? Füllen Sie bitte die Lücken aus. (Hinweis: Die mit angedeuteten Lücken können auch mehr als ein Wort repräsentieren.) 1) erfassen unmittelbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. 2) sind Aufwendungen für die private Lebensführung, deren Abzugsfähigkeit ausnahmsweise vom Gesetzgeber aus sozial-, wirtschafts- oder kulturpolitischen Gründen gestattet wird. 3) Die besteuert als indirekte Steuer (spezielle Verkehrsteuer) den Umsatz von Grundstücken nach einem proportionalen Tarif. 4) mit allen in- und ausländischen Einkünften sind lt. 1 insbesondere Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie bestimmte Genossenschaften, die alle ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben müssen. 5) Die (mit Polizeibefugnissen ausgestattete) beschäftigt sich vor allem mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie mit der Aufdeckung unbekannter Steuerfälle. 25. Geben Sie Erläuterungen zu den folgenden Feldern der Matrix an, indem Sie unter Verwendung der Nummerierungen schildern, ob und warum bestimmte Steuerpflichten der Rechtsformen zutreffen. ESt-Pflicht KSt-Pflicht GewSt-Pflicht USt-Pflicht Einzelunternehmer GmbH Personengesellschaft Sie erhalten für die S.T.E.U.E.R. GmbH die beigefügte GuV für das Jahr 2014: Aufwand: Ertrag: Materialaufwand Umsatzerlöse Personalaufwand Beteiligungserträge Zinsaufwand Abschreibungen aus der Uni Verwaltungs-KG übernommener Verlustanteil vorl. Gewinn Erläuterungen zu einigen GuV Positionen: zu Zinsaufwand: Hierbei handelt es sich um ein endfälliges Darlehen über Euro mit 4-jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 5 % und Kontokorrentzinsen in Höhe von Euro. 9
10 zu Verlustanteil: zu Beteiligungsertrag: Hierbei handelt es sich um einen Verlustanteil, der auf Grund einer 50%igen Beteiligung an der Uni Verwaltungs-KG der GmbH zugewiesen wurde Hierbei handelt es sich um die Erträge aus einer 20%igen Beteiligung an einer steuerpflichtigen GmbH. Ermitteln Sie die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer für diese GmbH! Berücksichtigen Sie dabei, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde 500 % beträgt. 27. Eine Y-GmbH mit zwei Gesellschaftern, die natürliche Person Peter (mit 65 %) und eine Beteiligungs-GmbH (mit 35 %), erwirtschaftet vor Steuern einen Gewinn von Der GewSt-Hebesatz der Gemeinde beträgt 426 %. Die GmbH möchte eine Gewinnausschüttung in maximaler Höhe tätigen. a) Bestimmen Sie die Höhe der Steuerfestsetzungen für die Y-GmbH. b) Bestimmen Sie die Höhe der maximalen Gewinnausschüttung (auf Grundlage der obigen Zahlen) und verteilen Sie die Gewinnausschüttung auf die Gesellschafter. c) Peter ist verheiratet und hat neben den Dividenden aus der Y-GmbH keine weiteren Einkünfte. Besteuern Sie die Dividende bei Peter. Ein Antrag nach 32d Abs. 6 EStG braucht dabei nicht geprüft werden. d) Besteuern Sie die Dividende bei der Beteiligungs-GmbH unter der Voraussetzung, dass die Beteiligungs-GmbH keine Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Y-GmbH hat. 28. Durch die Unternehmenssteuerreform hat der Gesetzgeber zum die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eines Gewerbetreibenden auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags erhöht. Zeigen Sie die Berechnung (der Einkommensteuer 2014 nach Anrechnung der Gewerbesteuer) für einen jungen Gewerbetreibenden, der einen Gewinn aus Gewerbebetrieb (vor Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 500 %) in Höhe von erzielt, der keine weiteren Einkünfte hat und bei der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens lediglich Sonderausgaben von absetzen kann. 10
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
MehrÜbung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen
MehrÜbung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen
MehrÜbung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen
MehrProf. Dr. Volker Breithecker, StB Dipl.-Kfm. Martin Berg WS 12/13. Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: Aufgabe 1 Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese
MehrÜbung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Mercator Scool of Management Prof. Dr. Volker Breitecker, StB Dr. Marco Tönnes, StB SS 2007 Übung zur Vorlesung Einfürung in die Betriebswirtscaftlice Steuerlere Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnamen
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrAufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
Mehr130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010
Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS
ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrPreis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters
Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrZum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz
Foto: dpa Die Reform der Unternehmenssteuer Auswirkungen auf die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus GmbH : Dr. M. Kaufmann, Dr. F. Schmitz-Herscheidt Die
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrDie Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrErmittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst
Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrWer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung
1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der
MehrAufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrDer Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.
Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche
MehrFreiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Mehr2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben
2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrAbgeltungssteuer 2009
Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle
MehrDie Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
Mehrwie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.
Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrSteuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrGewinnvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrDie besten Steuertipps für den Ruhestand
Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrPrüfungsfraining '''Steuerlehre
Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrDGVT Ausbildungsakademie
DGVT Ausbildungsakademie Praxisfragen A. Einführung 3 Abgabenordnung Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
MehrIHK - Gründertag. Steuern und Buchführung 18.2.2009. Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel.
IHK - Gründertag Steuern und Buchführung 18.2.2009 Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten, Tel. 0831-52184-17 Vorbereitung auf die Unternehmensgründung Was ist bei
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrWie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage?
Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Vortrag von RA/StB Dr. Stefan Rode 4. Treffen des Photovoltaikforums am 9./10. Oktober 2009 in Kassel RA/StB Dr. Stefan
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrAnlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.
Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrDer Fachbereich Wohnen informiert über
Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
MehrEINKOMMENSTEUER CHECKLISTE
EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE Wir kümmern uns um Ihre Steuern für das Jahr Sie halten unsere Steuer Checkliste in den Händen. Wir bitten Sie, diesen auszufüllen und unterschrieben mit den notwendigen Belegen
MehrInhaltsverzeichnis. Klausurentraining Weiterbildung...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9
Inhaltsverzeichnis Klausurentraining Weiterbildung...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Aufgaben 1 Grundbegriffe des Steuerrechts...19 01. Ziele der Besteuerung...19 02. Definitionen Steuern, Gebühren,
MehrPeriodengerechte Abgrenzungen
Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerberatungskosten, Einkommensteuervorauszahlungen. 2
Einkommensteuererklärung 2013 Inhaltsverzeichnis Fach Spenden 1 Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerberatungskosten, Einkommensteuervorauszahlungen. 2 Aussergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten,
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
Mehr