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1 Leistungsbeschreibung NEU STARTEN -- JOBSUCHE MIT KOMPETENZ INTENSII IV FÜR DIE SERVICEZONE DER REGIONALEN GESCHÄFTSSTELLE REDERGASSE ((962)) QUALLI IFFI IZZI IERUNG Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER MAßNAHME DEFINITION DER ZIELGRUPPE VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL DEFINITION DES ZIELES DER MAßNAHME ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG AUFBAU UND INHALT DER MAßNAHME Informationsveranstaltung Einzelgesprächstermin im Anschluss an die Informationsveranstaltung Workshops Einzelcoaching Betreutes Bewerbungsbüro Nachbetreuung KALKULATIONSGRUNDLAGE PERSONAL TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel TrainerInnentyp 1: Formale Qualifikation (60%): Erfahrung (40%): Mindestalter: SONSTIGES Zuweisung der TeilnehmerInnen Austritt vor Maßnahmenende Berichtswesen...21 Seite 2

3 1 Bezeichnung der Maßnahme Aktivierung: Neu Starten Jobsuche mit Kompetenz intensiv für die Kundinnen/die Kunden der Servicezone der regionalen Geschäftsstelle Redergasse (RGS 962) 2 Definition der Zielgruppe Bei der regionalen Geschäftsstelle Redergasse des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien unter drei Monate arbeitslos vorgemerkte Personen. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/ des AMS- Beraters der Servicezone der regionalen Geschäftsstelle Redergasse. 3 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Die vorliegende Maßnahme ist für maximal TeilnehmerInnen konzipiert. Das AMS behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal auf maximal aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. 4 Definition des Zieles der Maßnahme Integration von kurzfristig arbeitslos gemeldeten Personen in den Arbeitsmarkt. Erfolgsmessung: Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger) Beschäftigung zum Stichtag plus 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme gemessen. Nicht berücksichtigt werden bei dieser Messung Personen, die zum Stichtag in Qualifizierung sind. Der erwartete Bestand an Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger) Beschäftigung liegt bei 50 Prozent. 5 Zeitraum Gesamtförderzeitraum: Durchführungszeitraum: = 79 Wochen (ohne zweiwöchiger Weihnachtssperre vom bis einschließlich ) = 77 Wochen Erster Einstieg: Letzter Einstiegstermin: (5 Wochen Maßnahme und 3 Wochen Nachbetreuung) Seite 3

4 Gesetzliche Feiertage (exklusive Weihnachtssperre) während des Durchführungszeitraumes der Maßnahme: Jahr 2009: Jahr 2010: (Mo) Pfingstmontag (Mo) Ostermontag (Do) Fronleichnam (Do) Christi Himmelfahrt (Mo) Nationalfeiertag (Mo) Pfingstmontag (Di) Maria Empfängnis (Do) Fronleichnam (Di) Nationalfeiertag (Mo) Allerheiligen Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum der Maßnahme, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Maßnahme. Maßnahmenstunden, die an einem Feiertag nicht abgehalten werden, KÖNNEN (müssen jedoch nicht) eingearbeitet werden. Im Falle der Einarbeitung der Feiertage werden die gehaltenen Stunden im Rahmen der Endabrechnung bis maximal zum Höchstausmaß (Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen und Personal) anerkannt. Jene Stunden, welche NICHT eingearbeitet wurden, werden im Zuge der Endabrechnung als Stornostunden (zu 35 % des Einheitspreises) berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit aller Angebote zu gewährleisten, müssen im Kalkulationsformular die vorgegebenen Maßnahmenstunden (TeilnehmerInnen und Personal) in VOLLEM Ausmaß kalkuliert werden. Als schulungsfreier Zeitraum sind insgesamt 2 Wochen Weihnachtssperre vom bis einschließlich vorzusehen. Kurszeiten der Maßnahme: Montag bis Freitag, mindestens 10 Maßnahmenstunden pro Woche und TeilnehmerIn, aufgeteilt auf mindestens 2 Tage. Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag, täglich 8:00 17:00 Uhr. Die genaue Gestaltung und Handhabung der genannten Teilbereiche im Zusammenhang mit der Organisation der Kurszeiten obliegt dem Bildungsträger. Beendigung der Maßnahme: Die Maßnahme muss so konzipiert sein, dass alle TeilnehmerInnen die Maßnahme spätestens mit beenden. 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Seite 4

5 7 Aufbau und Inhalt der Maßnahme INFORMATIONSVERANSTALTUNG Information + Einzelgespräche Diverse Workshops (verpflichtende und zusätzliche) im Ausmaß von jeweils 4 Maßnahmenstunden pro TeilnehmerIn mindestens 2 verpflichtende Workshops pro Woche über einen Zeitraum von 5 Wochen Einzelcoaching im Ausmaß von 2 x 1 Maßnahmenstunde pro TeilnehmerIn/Woche über einen Zeitraum von 5 Wochen Betreutes Bewerbungsbüro Nachbetreuung bei Bedarf maximal 3 Wochen im Ausmaß von 1 Stunde Einzelcoaching pro Woche/TeilnehmerIn Seite 5

6 Erläuterungen zur Grafik Die TeilnehmerInnen werden zu der Informationsveranstaltung durch das AMS Wien zugebucht. Durch eine Informationsveranstaltung in der Gruppe sind die Personen über den Ablauf und Inhalt der Kursmaßnahme zu informieren. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung ist für jede/n TeilnehmerIn ein Einzelgesprächstermin von 1 Maßnahmenstunde vorzusehen. Nach der Absolvierung der Informationsveranstaltung und des Einzelgespräches werden die TeilnehmerInnen zu den Workshops und den Einzelcoachingterminen (für die erste Kurswoche) zugewiesen. Die erste Kurswoche startet mit der Informationsveranstaltung, d.h. in derselben Woche beginnen die TeilnehmerInnen mit den ersten beiden Workshops und den ersten beiden Einzelcoachingterminen. Über einen Zeitraum von 5 Wochen muss jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer 2 Workshops (insgesamt 8 Maßnahmenstunden pro Woche) pro Woche verpflichtend besuchen. Darüber hinaus können auch noch weitere, zusätzliche Workshops gewählt werden. Während der 5 Wochen ist für die TeilnehmerInnen ein Einzelcoaching im Ausmaß von 2 MS pro Woche verpflichtend. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer 3-wöchigen Nachbetreuung im Ausmaß von 1 Einzelcoachingstunde pro TeilnehmerIn und Woche. 7.1 Informationsveranstaltung Die Informationsveranstaltungen müssen in den Räumen des Bildungsträgers stattfinden. Zu diesen Veranstaltungen werden die TeilnehmerInnen über die Servicezone der regionalen Geschäftsstelle Redergasse des AMS Wien zugebucht. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wird den TeilnehmerInnen der Ablauf und der Inhalt der Maßnahme vorgestellt. Ziel der Informationsveranstaltung ist, den TeilnehmerInnen eine klare Vorstellung von der Maßnahme zu vermitteln. Die Teilnehmenden sollen darüber informiert werden welche Lerninhalte, Unterstützung und Betreuung sie erwarten dürfen und weiters welchen Nutzen oder Möglichkeiten die erfolgreiche Teilnahme an der Bildungsmaßnahme für die individuelle Lebensplanung der TeilnehmerInnen bedeuten kann. TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 2 MS x 100 Gruppen = 200 MS 2 MS x 100 Gruppen x 1 TrainerIn = 200 MSP (MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen, MSP = Maßnahmenstunden Personal) TrainerInneneinsatz: TrainerInnentyp 1 Seite 6

7 7.1.1 Einzelgesprächstermin im Anschluss an die Informationsveranstaltung Im Anschluss an die Informationsveranstaltung ist für jede/n TeilnehmerIn ein Einzelgesprächstermin von 1 Maßnahmenstunde vorzusehen. Die Motivation der Kundin/des Kunden muss erörtert, sowie die Workshopwünsche und Einzelcoachingtermine für die erste Maßnahmenwoche festgelegt werden. Inhalt dieses Gesprächs (halbstrukturiertes Interview) soll vor allem folgendes sein: kurze biographische Orientierung: Aufarbeitung der Lebensläufe: Ausbildungsweg, Berufsausbildung, Berufserfahrung, sonstige Vorkenntnisse, persönliche Biographie etc. Individuelle Rahmenbedingungen, die eine Teilnahme an der Maßnahme erschweren (z.b.: Kinderbetreuung, Betreuung von Angehörigen, Schulden, Partnerschaftskonflikte, unzulängliche Wohnsituation usw.) Zusammenfassung der gesammelten Informationen in ein Personenprofil (Potenzialanalyse: Standortbestimmung, Perspektivenentwicklung) kurze Besprechung des voraussichtlichen Workshopplanes + Abklärung, ob der Wunsch besteht an zusätzlichen Workshops teilzunehmen, anschließende Fixierung des Teilnahmeplanes für die ersten beiden Workshops in der ersten Maßnahmenwoche Einteilung der ersten 2 Einzelcoachingtermine in der ersten Maßnahmenwoche Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass alle TeilnehmerInnen den Einzelgesprächstermin wahrnehmen (1.000 TeilnehmerInnen). TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 1 MS x TeilnehmerInnen = MS 1 MS x TeilnehmerInnen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz: TrainerInnentyp 1 Hinweis: Um Wartezeiten möglichst gering zu halten, sollen die Einzelgesprächstermine parallel von 4 TrainerInnen durchgeführt werden. Somit kann gewährleistet werden, dass die Wartezeit für eine/n TeilnehmerIn maximal 2 MS beträgt Nach der Absolvierung der Informationsveranstaltung und des Einzelgespräches werden die TeilnehmerInnen zu den jeweiligen Workshops und Einzelcoachings in der ersten Maßnahmenwoche (Beginn der ersten Maßnahmenwoche ist die Informationsveranstaltung und das Einzelgespräch) zugewiesen. Jedem/r TeilnehmerIn muss ein schriftlicher Plan ausgehändigt werden, in dem folgende Inhalte festgehalten und von dem/der TeilnehmerIn unterschrieben werden: Workshopplan für die erste Woche der Maßnahme: ausgewählte Workshops mit Beginn- und Enddaten, Uhrzeit, Raumnummer / Stockwerk Einzelcoachingplan für die erste Maßnahmenwoche, mit den ersten beiden Terminen, Uhrzeit, Raumnummer, Stockwerk Seite 7

8 Name einer Ansprechperson während der Maßnahme mit Telefonnummer und deren -Adresse Kursregeln, Regeln im Krankheitsfall, bei Pflegeurlaub, etc. 7.2 Workshops Über einen Zeitraum von 5 Wochen müssen alle TeilnehmerInnen die nachfolgenden Workshops verpflichtend besuchen (2 Workshops pro Woche). Je nach Bedarf und Interesse können weitere Workshops besucht werden. Verpflichtende Workshops mit folgenden Inhalten sind vom Anbieter anzubieten: Dauer Der Arbeitsmarkt: Trends am Arbeitsmarkt, Orientierung am Arbeitsmarkt, der offene und versteckte Arbeitmarkt, Recherchetechniken, Jobsuche im Internet Das Beschäftigungsverhältnis: Formen von Beschäftigungsverhältnissen, das Dienstverhältnis (Teilzeit/Vollzeit), Freiberuflichkeit, Selbständigkeit, Personalleasingfirmen, Unternehmensgründung Grundlagen der Erstellung von optimalen Bewerbungsunterlagen: aktualisieren von bereits vorhandenen Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsunterlagen aussagekräftig und optisch ansprechend gestalten Bewerbungsformen: schriftliche Aktivbewerbung, telefonische Bewerbung, persönliche Kontaktaufnahme, Bewerbung per , Bewerbung auf Inserate, Personalfragebögen und gängige Aufnahmeverfahren in Unternehmen Vorstellungstermine/Vorstellungsgespräche: Vorbereitung auf Vorstellungstermine, Training der Selbstpräsentation, Lebenslaufanalyse, schwierige Fragen im Vorstellungsgespräch, Körpersprache, Outfit, Gehaltsverhandlungen Selbstpräsentation: Selbstbild Fremdbild, Vermittlung von Strategien die eigenen Fähigkeiten hervorzuheben, Zuziehung von Videoanalysen, Gesprächstechniken, Konfliktmanagement, Kommunikation und Stilberatung: vertiefte Grundlagen der Kommunikation, Wahrnehmungsprozesse, Selbstbild/Fremdbild, Kommunikations- und Argumentationstechniken Persönliche Perspektiven: Stärken-Schwächen-Profil, Leistungsprofil, Persönlichkeitsentfaltungstechniken, Stabilisierung und Motivation, Berufsorientierung: Erhebung der aktuellen Situation, Stärken/Schwächen-Analyse, aktuelle Arbeitsmarktsituation, Tendenzen und Chancen am Arbeitsmarkt, meine persönlichen Berufschancen Zeit- und Selbstmanagement: Optionen des persönlichen Zeit und Selbstmanagement, Lern- und Arbeitstechniken, Stressmangement, 4 Maßnahmenstunden (MS) pro Workshop TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 100 Gruppen x 5 Wochen x 2 Workshops/Woche (= 8 MS) = MS 100 Gruppen x 5 Wochen x 2 Workshops/Woche (= 8 MS) x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz während aller Workshops: TrainerInnentyp 1 Seite 8

9 Workshops mit folgenden Inhalten sind vom Träger zusätzlich (fakultativ) vom bis anzubieten: Informationen über die Eingliederungsbeihilfe und sonstige Fördermöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice Arbeits- und Sozialrecht Schuldnerberatung Farb- und Outfitberatung Gesunde Ernährung, Wellness, Worklife Balance Englische Bewerbung Gehaltsverhandlungen Körpersprache, Stimm- und Sprachtraining Es steht dem Bieter frei noch zusätzliche Themen anzubieten Dauer 4 Maßnahmenstunden (MS) pro Workshop TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 2 Workshops/Woche (= 8 Stunden) x 73 Wochen (= Durchführungszeitraum abzüglich erster Kurswoche und Nachbetreuung) = 584 MS 2 Workshops/Woche (= 8 Stunden) x 73 Wochen (= Durchführungszeitraum abzüglich erster Kurswoche und Nachbetreuung) x 1 TrainerIn = 584 MSP TrainerInneneinsatz: : während aller Workshops: TrainerInnentyp 1 Berechnung: Während des gesamten Durchführungszeitraumes (abzüglich erster Kurswoche und Nachbetreuungszeitraum) sollen für alle TeilnehmerInnen parallel zu den verpflichtenden Workshops 2 zusätzliche Workshops pro Woche angeboten werden. 7.3 Einzelcoaching Während der 5 Wochen ist für die TeilnehmerInnen ein Einzelcoaching im Ausmaß von 2 MS pro Woche verpflichtend. Das intensive Einzelcoaching ist dazu gedacht, individualisierte Problemfelder zu behandeln und abgestimmt auf die Person den erneuten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erzielen. Das Einzelsetting soll die Möglichkeit bieten, eventuelle Hemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen, lösungsorientiert zu bearbeiten. Inhalte: Lösungsorientierte Bearbeitung individuell vermittlungshinderlicher Faktoren aufbauend auf folgenden Themen (fakultativ angeführt), je nach Bedarf der Teilnehmerin/des Teilnehmers Stabilisierung der persönlichen Situation (Basis für arbeitsmarktrelevante Aktivitäten bei der Jobsuche) Seite 9

10 Detaillierte Erhebung des Ausbildungs- und Berufweges Berufliche Standortbestimmung Fachliche und außerfachliche Kompetenzen Persönliche Interessen und Neigungen Erfassung von einschränkenden Faktoren Analysegespräche Persönliche Erfolgsstrategien Stärken-Schwächen-Profil Bearbeitung individueller Frage- und Problemstellungen Erhöhung arbeitsmarktrelevanter persönlicher Kontakte und Beziehungen Zielweg- und Karriereplanung Definition des Bewerbungszieles Definition und Eingrenzung des Stellenmarktes Mobilität und zeitliche Flexibilität Aufbau und Planung individuell sinnvoller beruflicher Perspektiven mit Hilfe einer Stärken- und Schwächen-Analyse sowie Umsetzung der Ergebnisse im individuellen Bewerbungsverfahren Erhöhung von Selbstmanagement, Eigenmotivation und verantwortung, sowie selbständiger Wissensaneignung und -vertiefung Persönliche Marktwertanalyse Erarbeiten realistischer Gehaltsvorstellungen Erarbeiten eines persönlichen Aktionsplanes Chancen erkennen und nutzen Reflexion zu bisherigen Ergebnissen im Arbeitssuchprozess Bei Bedarf gezielte Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche Besprechung von Bewerbungsstrategien Klärung der wirtschaftlichen Situation Klärung der familiären Situation Auffangen der Frustration wegen des Jobverlustes Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, wie z.b. Partnerschaftskonflikte, konkrete Unterstützungsangebote bei familiären Engpässen wie Krankenbetreuung, Kinderbetreuung u.ä. Stabilisierung für das zukünftige Berufsleben, Steigerung der Eigenmotivation Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung Erstellen eines Coachingsplans je TeilnehmerIn: Im Coachingplan legen Einzelcoach und TeilnehmerIn gemeinsam fest, welche Workshops der/die KursteilnehmerIn während des 5- wöchigen Kurszeitraumes absolviert. Der Coachingplan kann im Verlauf der weiteren Einzelcoaching-Termine noch flexibel erweitert oder adaptiert werden. Im Coachingplan wird jedenfalls festgelegt: Themenbereiche/Inhalte jeweiliges Ziel (Was soll erreicht werden?) Zu besuchende Workshops: Name der Workshop-Trainerin/des Workshop- Trainers, Datum, Themenbereich Seite 10

11 Beschreibung der vereinbarten Bewerbungsaktivitäten Termine der nächsten Einzelcoachinggespräche Hinweis: Alle Inhalte müssen nachweislich im Coachingplan dokumentiert bzw. beschrieben sein und sowohl von dem/r jeweiligen TrainerIn als auch von dem/r jeweiligen TeilnehmerIn unterfertigt werden. Der Coachingplan, welcher jeweils nachweislich zu dokumentieren ist, ist als Vereinbarung zu interpretieren, die ein/e TeilnehmerIn zusammen mit dem/r TrainerIn festlegt. Die Maßnahmenstunden für das Einzelcoaching sind so zu bemessen, dass genügend Zeit für die schriftliche Dokumentation bzw. Beschreibung des Coachingsplans seitens des/r TrainerIn vorhanden ist. Im jeweils letzten Einzelcoachingtermin je TeilnehmerIn ist ein Abschlussgespräch zu führen; dieses dient einer mündlichen Zusammenfassung des jeweiligen, individuellen Coaching- Prozesses ( Was wurde erreicht?, Was ist notwendig, um vereinbarte Ziele zu erreichen? etc.) TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 5 Wochen x 2 MS x TeilnehmerInnen = MS 5 Wochen x 2 MS x TeilnehmerInnen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz: TrainerInnentyp Betreutes Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro muss jeden Tag während der gesamten Rahmenschulungszeit (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr) geöffnet sein. Die TeilnehmerInnen müssen während der gesamten Maßnahmendauer die Möglichkeit zur eigenständigen Erstellung von Bewerbungsunterlagen und zur Jobsuche per Internet haben. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen mit Betreuung ( Bewerbungscoach ) zur Verfügung gestellt werden. Der Bewerbungscoach soll die TeilnehmerInnen bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und bei der Job-Recherche im Internet unterstützen. Ziel des Bewerbungsbüros ist die Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Es soll die Möglichkeit geboten werden, die Nutzung von EDV-Geräten für die TeilnehmerInnen zwecks freiwilliger weitergehender Bewerbungsaktivitäten außerhalb der Workshops und Einzelcoachings sicherzustellen. Kalkulation Bewerbungscoach: 77 Wochen x 45 Stunden (Rahmenschulungszeit) x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz: TrainerInnentyp 1 Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation unter Ausstattung Maßnahmenstunden (77 Wochen mal 45 MS) heranzuziehen (siehe auch Vorgaben zur räumlichen Ausstattung und technischen Ausstattung in der Verdingungsunterlage) Seite 11

12 7.5 Nachbetreuung Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer 3-wöchigen Nachbetreuung im Ausmaß von 1 Einzelcoachingstunde pro Woche. Inhalte je nach Bedürfnis der Teilnehmerin/des Teilnehmers: Unterstützung bei den laufenden Bewerbungen Reflexion zu bisherigen Bewerbungsergebnissen Etc. TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 250 TN x 3 Wochen x 1 Stunde x 1 TrainerIn = 750 MSP TrainerInneneinsatz: TrainerInnentyp 1 Für die Nachbetreuung sind in der Kalkulation unter Ausstattung 750 Maßnahmenstunden heranzuziehen (siehe auch Vorgaben zur räumlichen Ausstattung und technischen Ausstattung in der Verdingungsunterlage) Für die Kalkulation wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Erfahrungswerte des Arbeitsmarktservice Wien ¼ der TeilnehmerInnen die Nachbetreuung in Anspruch nehmen werden. Seite 12

13 8 Kalkulationsgrundlage Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum der Maßnahme, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Maßnahme. Maßnahmenstunden, die an einem Feiertag nicht abgehalten werden, KÖNNEN (müssen jedoch nicht) eingearbeitet werden. Im Falle der Einarbeitung der Feiertage werden die gehaltenen Stunden im Rahmen der Endabrechnung bis maximal zum Höchstausmaß (Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen und Personal) anerkannt. Jene Stunden, welche NICHT eingearbeitet wurden, werden im Zuge der Endabrechnung als Stornostunden (zu 35 % des Einheitspreises) berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit aller Angebote zu gewährleisten, müssen im Kalkulationsformular die vorgegebenen Maßnahmenstunden (TeilnehmerInnen und Personal) in VOLLEM Ausmaß kalkuliert werden. Maßnahmenstunden TrainerInnenstunden Veranstaltungen: TeilnehmerInnen (MS) (MSP): insgesamt: Informationsveranstaltungen Einzelgesprächstermine im Anschluss an die Informationsveranstaltung Verpflichtend anzubietende Workshops Workshops, die vom Träger zusätzlich anzubieten sind Einzelcoachings Zwischensumme Betreutes Bewerbungsbüro Nachbetreuung 750 Summe gesamt: MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. Seite 13

14 9 Personal Während der gesamten Dauer der Maßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Maßnahme und der administrativen Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten. 9.1 TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel Informationsveranstaltung 10 : 1 Einzelgesprächstermin im Anschluss an die Informationsveranstaltung 1 : 1 Verpflichtend anzubietende Workshops 10 : 1 Workshops, die vom Träger zusätzlich anzubieten sind 10 : 1 Einzelcoachings 1 : 1 Betreutes Bewerbungsbüro 10 : 1 Nachbetreuung 1 : 1 Für alle Verbindlichen Erklärungen (VEs) gilt: Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition in der Leistungsbeschreibung angeführten VE akzeptiert. Überschneidungszeiträume der VE und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert; d.h. VE werden nur in kalendarischer Abfolge anerkannt. Maßnahmenzeiten, die durch Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal gezählt werden. Der angeführte Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein. 9.2 TrainerInnentyp 1: Informationsveranstaltung (siehe Pkt. 7.1.) Einzelgespräche im Anschluss an die Informationsveranstaltung (siehe Pkt ) Workshops (siehe Pkt. 7.2) Einzelcoaching (siehe Pkt. 7.3) Betreutes Bewerbungsbüro (siehe Pkt. 7.4) Nachbetreuung (siehe Pkt. 7.5) Seite 14

15 9.2.1 Formale Qualifikation (60%): Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. Seite 15

16 Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich 6 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. Seite 16

17 abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Abschluss: Bachelor of Arts in Business (BA) - Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. Seite 17

18 abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Financial Management bzw. Volkswirtschaft bzw. Handelswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. internationale Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Masterstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Seite 18

19 Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). Seite 19

20 9.2.2 Erfahrung (40%): Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, 5 Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) 10 oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. Seite 20

21 10 Sonstiges Die Kontrolle über eine gleichmäßige Auslastung der jeweiligen Maßnahme obliegt dem Bildungsträger. Der Bildungsträger ist verpflichtet, Auslastungsprobleme den AMF-ExpertInnen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle rechtzeitig zu melden Zuweisung der TeilnehmerInnen Erfolgt mittels Einladungsschreiben des AMS-Beraters/der AMS-Beraterin der Servicezone der regionalen Geschäftsstelle Redergasse (RGS 962) Austritt vor Maßnahmenende Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme ist dem/der zuständigen AMS-BeraterIn folgendes bekannt zu geben: Datum des Arbeitsantritts, Dienstgebername, -adresse und -telefonnummer. Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme ohne Arbeitsaufnahme ist dem/der zuständigen BeraterIn ein Bericht zu übermitteln. Die Maßnahme ist so zu planen, dass Personen nach einem kurzen Krankenstand direkt wieder in die Maßnahme einsteigen können (die Tage des Krankenstandes verlängern die individuelle Verweildauer des/der TeilnehmerIn in der Maßnahme nicht). Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Bildungsträgers festzustellen, ob es auf Grund der Dauer eines etwaigen Krankenstandes oder anderer Fehlzeiten zu einem möglichen Nicht-Erreichen des Kurszieles kommen wird. In diesen Fällen ist jedenfalls die zuständige Geschäftsstelle schriftlich in Form eines Berichtes zu informieren (Aufstellung der entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten) und ein vorzeitiger Kursausschluss/Kursabbruch (mit entsprechender Begründung) vorzunehmen Berichtswesen Spätestens 3 Monate nach Ende der Gesamtmaßnahme ist den Abteilungen 6 und 8 der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien ein Gesamtbericht mit folgenden Inhalten zu übermitteln: Ausgangsposition (= Status Quo zu Beginn der Maßnahme) die relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen betreffend Dropout-Rate mit Begründungen Darstellung allfälliger Probleme während der Maßnahme. Abschlussbericht je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / dem zuständigen AMS- Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterarbeit mit der Kundin / dem Kunden dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Maßnahmenabschluss an die zuständige AMS-Beraterin / den zuständigen AMS-Berater zu übermitteln ist. Seite 21

AKTIVIERUNG und BERUFSORIENTIERUNG:

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