Handlungsfeld 1 Unternehmensstrategien und Management

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1 Handlungsfeld 1 Unternehmensstrategien und Management Anforderungssituation 1.1 Unternehmensgründung Leitfragen n Welche Arten von Unternehmen gibt es? n Welche Position nimmt ein Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang ein? n Welche Geschäftsideen liegen den Unternehmen zugrunde? n Welche grundlegenden Gründungsentscheidungen müssen getroffen werden? n Wiekann die betriebliche Aufgabenteilung strukturiert werden? n Wiekann der betriebliche Wertschöpfungsprozess beschrieben werden? Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler n beschreiben ein Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang und vergleichen verschiedene Unternehmenstypen. n vollziehen eine Geschäftsidee nach und erkennen Chancen und Risiken. n beschreiben wesentliche Gründungsentscheidungen. n kennen verschiedene Rechtsformen und begründen eine Rechtsformwahl. n analysieren und vergleichen verschiedene Aufbauprinzipien von Unternehmen mit Hilfe von konkreten Organigrammen. n beschreiben den grundlegenden betrieblichen Wertschöpfungsprozess. 1 Betrieb und Unternehmen 1.1 Begriffliche Abgrenzung In unserer Alltagssprache verwenden wir die Begriffe Betrieb und Unternehmen recht unscharf. In der Fachsprache der Betriebswirtschaftslehre ist der Begriff Betrieb jedoch eindeutig festgelegt. Betrieb Der Betrieb ist der Ort der Leistungserstellung durch Kombination der Produktionsfaktoren. Beispiel 1. Landwirtschaft Leistungserstellung: Produktionsfaktoren: Produktion landwirtschaftlicher Produkte (Getreide, Zuckerrüben, Gemüse usw.) n Menschliche Arbeit des Landwirts und seiner Mitarbeiter n Gebäude und Maschinen (Bauernhof, Stall, Scheune, Traktoren, Erntemaschinen usw.) n Betriebsstoffe (Dünger, Saatgut, Energie usw.)

2 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 2.Bäckerei Leistungserstellung: Produktionsfaktoren: Herstellung von Brot, Brötchen und Gebäck n Menschliche Arbeit des Bäckermeisters und seiner Mitarbeiter n Gebäude und Maschinen (Backstube, Knet- und Rührmaschinen, Backofen usw.) n Betriebsstoffe (Mehl, Wasser, Hefe, Energie usw.) Beispiel 3. Verbrauchermarkt Leistungserstellung: Produktionsfaktoren: Bereitstellung der Güter, die wir zum täglichen Leben benötigen n Menschliche Arbeit der Mitarbeiter n Gebäude und Maschinen (Verkaufsraum, Lager, Kühltheken, Regale, Transportkarren usw.) n Betriebsmittel (Waren aller Art, die das Sortiment des Verbrauchermarktes ausmachen, Energie usw.) 4. Reisebüro Leistungserstellung: Produktionsfaktoren: Beratung und Verkauf von Reisen n Menschliche Arbeit der Mitarbeiter n Gebäude und Maschinen (Geschäftsraum und Ausstattung, Computer usw.) n Betriebsmittel (Büromaterial, Energie usw.) Unternehmen Der Begriff Unternehmen (gleichbedeutend mit dem Begriff Unternehmung) bezeichnet die wirtschaftliche und rechtliche Organisationsform des Betriebs. Hier steht nicht die Leistungserstellung im Vordergrund der Betrachtung, sondern die Beschreibung n der Zielsetzung (z. B. Gewinnerzielung), n der Strategien zur Zielerreichung (z. B. sinnvoller Umgang mit knappen Mitteln), n des organisatorischen Aufbaus (z. B. Aufgabenverteilung, Über-und Unterordnung) und n der gewählten Rechtsform (z. BAktiengesellschaft, GmbH, Einzelunternehmen). Eine rechtlich verbindliche Definition des Unternehmensbegriffs liefert unter anderem das Umsatzsteuergesetz. 2Unternehmer,Unternehmen (1)Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. ( ) 1.2 Die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Das Ziel der Betriebe ist es, Sachgüter oder Dienstleistungen zu erbringen. Dazu werden im betrieblichen Leistungsprozess menschliche Arbeitskräfte, Betriebsmittel und in Fertigungsbetrieben auch Werkstoffe eingesetzt. Diese Mittel Produktionsfaktoren genannt werden zielgerichtet miteinander kombiniert. Die Kombination der Produktionsfaktoren ist das Ergebnis leitender (dispositiver) Tätigkeit

3 Man gliedert daher aus dem Faktor menschliche Arbeitskraft die leitende (dispositive) Arbeit als selbstständigen Produktionsfaktor aus und unterscheidet somit: Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren elementare Faktoren n ausführende Arbeit n Betriebsmittel n Werkstoffe dispositiver Faktor n Betriebsfürung (Planung, Organisation, Überwachung) Die Produktionsfaktoren ausführende Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe haben eine unmittelbare Beziehung zum Produktionsobjekt. Man bezeichnet sie daher als objektbezogene oder elementare Faktoren. Ihren Einsatz lenkt der dispositive Faktor Betriebsführung Menschliche Arbeitsleistung Arbeit im wirtschaftlichen Sinne ist jede Tätigkeit des Menschen, um Güter und Dienstleistungen bereitzustellen, die menschliche Bedürfnisse befriedigen. Nach den Aufgaben in den Betrieben unterscheidet man n leitende (dispositive) Arbeit und n ausführende Arbeit. Die leitende Arbeit obliegt der Betriebsführung, die das zukünftige betriebliche Geschehen so zu lenken hat, dass der Betrieb seine gesetzten Ziele erreicht. Führen eines Betriebes ist in erster Linie ein Entscheiden. Durch die Entscheidungen werden im Betrieb Sollwerte gesetzt, die für das spätere Handeln ausschlaggebend sind, d. h., es müssen in allen betrieblichen Bereichen die Einzelheiten genau geplant werden, so z. B. das Warensortiment in Handelsbetrieben, das Fertigungsprogramm in Industriebetrieben, die Investition von Betriebsmitteln. Betriebliche Ziele lassen sich in der Regel auf verschiedenen Wegen erreichen. Daher muss die Planung Alternativpläne ausarbeiten und die Betriebsführung muss einen dieser Pläne für verbindlich erklären. Den Entscheidungen müssen Anweisungen folgen, wie sie zu verwirklichen sind. Aufgabe der Organisation ist es, die Arbeiten aufzuteilen, Anordnungsbefugnisse zu übertragen und die Verkehrswege zwischen den betrieblichen Bereichen zu regeln. Damit sich die Betriebsführung einen Überblick verschaffen kann, inwieweit und in welcher Weise die gesteckten Ziele verwirklicht worden sind, muss sie den betrieblichen Ablauf überwachen. Das betriebliche Rechnungswesen (Buchführung, Kostenrechnung und Statistik) ist hierfür ein Hilfsmittel. Die Betriebsführung hat demnach n Ziele zu setzen, n zu planen, n zu entscheiden, n zu realisieren und n zu überwachen. Zwischen diesen Aufgaben der Betriebsführung bestehen Abhängigkeiten. Sie sind nicht alle zeitlich nachgeordnet. Stellt sich aufgrund von Informationen heraus, dass z. B. ein Teilziel nicht zu erreichen ist, muss es berichtigt werden. Fürdie ausführende Arbeit ergehen Anordnungen. In einer Fabrik für Werkzeugmaschinen n sind Ingenieure in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung tätig; n planen kaufmännische Führungskräfte die zukünftige Produktion aufgrund der Marktbeobachtungen und Marktanalysen; n ordnen Betriebsleiter (Ingenieure) die Durchführung der Fertigung an und sorgen für deren reibungslosen Ablauf; n kontrollieren Meister ständig die Herstellungsvorgänge

4 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Außer diesen dispositiven Arbeitskräften erledigen Facharbeiter (Dreher, Fräser, Elektriker) im Fertigungsbereich und kaufmännische Kräfte (z. B. Buchhalter) in der Verwaltung ihre Arbeiten nach Anordnungen. Manunterscheidet nach der Art der Tätigkeit: n vorwiegend körperliche Arbeit, n vorwiegend geistige Arbeit, nach der Ausbildung: n gelernte, n angelernte und n ungelernte Arbeit Betriebsmittel Neben den Leistungen des Produktionsfaktors Arbeit gehen auch die der Betriebsmittel in das Produkt ein. Betriebsmittel sind alle betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, ohne die Leistungen nicht erstellt werden können. Zu ihnen gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Verkehrsmittel, Transport- und Büroeinrichtungen. Um eine rationelle Gestaltung des Produktionsablaufs zu garantieren, gilt es zunächst, das Problem des innerbetrieblichen Standortes also die zweckmäßige Anordnung von Gebäuden und Anlagen auf einem Grundstück durch die Wahl eines geeigneten Grundstückes hinsichtlich Größe, Verkehrslage und Beschaffenheit zu lösen. Auf dem Grundstück sollten die Anlagen und Gebäude so angeordnet werden, dass die Erzeugnisse möglichst ohne Umweg die Anlagen durchlaufen; dabei ist die Lage der Verkehrsanschlüsse am Anfang und Ende des Produktionsdurchlaufes sehr wichtig. Hilfsbetriebe sollten möglichst so liegen, dass hohe Transportkosten fürdie Beförderung ihrer Leistungen entfallen. Maschinen produzieren, transportieren und rechnen automatisch. Siemüssen nur noch eingestellt und überwacht werden. Da die Kosten dieser Betriebsmittel in vielen Betrieben die Kosten für Arbeitsleistungen übersteigen, müssen sie rationell genutzt werden. Bei der Auswahl der Maschinen ist darauf zu achten, dass ihre Qualität und Leistungsfähigkeit dem Produktionsprogramm entspricht. Durchlaufen die Produkte mehrere Bearbeitungsstufen, muss die Leistungsfähigkeit (Kapazität) der einzelnen Maschinen aufeinander abgestimmt sein. Soweit mit den Fertigungsverfahren ein hoher Verbrauch an Energien verbunden ist, werden oft eigene Energieversorgungsanlagen errichtet. Lebensdauer. Während Rohstoffe bei einem Produktionsvorgang verbraucht werden (Repetierfaktoren), haben z. B. Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge eine bestimmte Lebensdauer, d. h., sie können ihre Nutzungen über mehrere Jahre hinweg abgeben und verlieren erst im Laufe der Zeit an Wert (Potenzialfaktoren). Für den Betrieb ist es wichtig, die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Betriebsmittel, d. h. die Zeitspanne, zu schätzen, in der es wirtschaftlich sinnvoll ist, das Betriebsmittel zu benutzen, sowie die Wertminderung richtig zu ermitteln und in die Kosten der Erzeugnisse einzurechnen. Diese Wertminderungen werden im Rechnungswesen durch die Abschreibungen 1 erfasst. Mit Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstellkosten auf die Dauer der Nutzung verteilt. Abschreibungen stellen den Teil der Anschaffungskosten eines Gutes dar, der über die Umsatzerlöse als liquide Mittel ins Unternehmen zurückfließt, sofern die Erlöse die Abschreibungen decken. Für Wertsteigerungen, die selten vorkommen, werden Zuschreibungen ermittelt. Die technische Nutzungsdauer, die Zeitspanne, in der eine Anlage technisch einwandfreie Nutzungen abgeben kann, ist im Allgemeinen länger als die wirtschaftliche Nutzungsdauer. 1 Vgl. Band 2, Abschnitt E,

5 Die Kapazität und ihre Ausnutzung. Das Leistungsvermögen eines Betriebsmittels hängt außer von seiner Lebensdauer auch von seiner Kombination mit anderen Faktoren ab. Daher muss der Betrieb bestrebt sein, die Betriebsmittel so einzusetzen, dass sie mengen- und gütemäßig so günstig wie möglich genutzt werden. Stillstand oder nur geringe Nutzung bedeutet Zinsverlust, da die in den Betriebsmitteln gebundenen Kapitalien zu tilgen und zu verzinsen sind. Fürdie Abstimmung eines Betriebsmittels auf das Betriebsbedürfnis sind wichtig: n die Leistungsmenge, die es abzugeben in der Lage ist (quantitative Kapazität), und n die Qualität der Leistungen, die dem Betriebsmittel abverlangt wird (qualitative Kapazität). Investitionsrechnungen bereiten die Entscheidung vor,welche Betriebsmittel (Verfahren) optimal sind, eine betriebliche Aufgabe zu verwirklichen. 1 Jedes Betriebsmittel kann aufgrund seiner technischen Daten eine bestimmte Menge an Leistungen einer bestimmten Qualität abgeben (Kapazität). Arten der Kapazität n Die maximale Kapazität ist eine technische Größe. Jede Anlage ist auf eine bestimmte technische maximale Kapazität hin konstruiert, die nicht überschritten werden darf. Anlagen sind aber ebenso wie Menschen niemals auf die Dauer mit Erfolg maximal beanspruchbar. n Die optimale Kapazität, d. h. die Ausbringungsmenge, die vom wirtschaftlichen Standpunkt aus optimal ist, liegt darunter.nur sie lässt sich auf die Dauer verwirklichen. n Die minimale Kapazität ist die Ausbringungsmenge, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht unterschritten werden darf. Der enge Kapazitätsspielraum moderner Betriebsmittel lässt sich nicht beliebig verringern, wenn man die Betriebsmittel nicht verschleißen will, die aus technischen Gründen eine Mindestleistung erbringen müssen. Maximal- und Minimalkapazität sind technische Werte, während die optimale Kapazität unabhängig von einem technischen Leistungswert nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt wird. Der Leistungsquerschnitt umfasst die Leistungsmengen, die ein Betriebsmittel zwischen Minimal- und Maximalkapazität liefern kann (Output). In der optimalen Nutzungszone, dem Bereich um die optimale Kapazität, sind die Stückkosten relativ niedrig. 2 Diese Zonen sind bei den einzelnen Betriebsmitteln verschieden groß. So hat z. B. eine Spezialmaschine eine schmale optimale Nutzungszone. Die Stückkosten wachsen bei ihr stark an, wenn sie nicht ausgenutzt oder überbeansprucht wird. Je breiter die optimalen Nutzungszonen sind, je eher ist es möglich, die Betriebsmittel aufeinander abzustimmen. Die Gesamtkapazität eines Betriebes ist von der Kapazität der einzelnen Produktionsfaktoren abhängig. Erstellt ein Betrieb nur eine Leistungsart in einer zeitlich hintereinanderliegenden Fertigung in verschiedenen Faktorgruppen, so bestimmt die Kapazität des Engpassfaktors das Leistungsvermögen des gesamten Betriebes. Ist es schon nicht einfach, die Kapazität der einzelnen Produktionsfaktoren in einem Betrieb abzustimmen, der nur ein Erzeugnis herstellt, so ist es ungleich schwerer, die optimale Abstimmung der Einzelkapazitäten zu erreichen, je differenzierter und mehrstufiger der Leistungsprozess ist, da die Betriebsmittel, die in mehreren Verwendungsrichtungen einsetzbar sind, in jeder dieser Verwendungsrichtungen eine andere Kapazität haben. Der Engpass kann daher je nach dem Produktionsprogramm in einem anderen Produktionsbereich des Betriebes liegen. 1 Vgl. dazu HF 6 2 Vgl. dazu Band 2, Abschnitt F,

6 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Betriebsmittelzeit. Betriebsmittel müssen ebenso wie die Arbeitskräfte optimal eingesetzt werden. Deshalb ist der Arbeitsablauf zu analysieren. Betriebsmittel können nach Refa 1 (Datenermittlung) im und außer Einsatz sein und Betriebsruhe haben. Der Betrieb muss stets darauf bedacht sein, die Zeiten der Unterbrechung immer mehr zugunsten der Nutzungszeiten zu verringern. Sorgfältige Wartung der Anlagen und zügige Zulieferung von Werkstücken der vorgelagerten Produktionsabteilungen tragen u. a. dazu bei. Betriebsmittel im Einsatz außer Einsatz Betriebsruhe Nutzung Hauptnutzung Nebennutzung zusätzliche Nutzung Unterbrechen der Nutzung ablaufbedingtes Unterbrechen störungsbedingtes Unterbrechen erholungsbedingtes Unterbrechen persönlich bedingtes Unterbrechen Abb Gliederung der Betriebsmittelzeit Werkstoffe Werkstoffe sind die meisten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fertigteile. Sie bilden in der Regel nur in Erzeugungsbetrieben den Ausgangs- und Grundstoff für die Produktion. Durch Umformung, Änderung der Substanz oder Einbau werden aus ihnen neue Fertigerzeugnisse hergestellt. Diese Stoffe haben bereits andere Betriebe gewonnen, bearbeitet oder erzeugt. n Rohstoffe gehen als Hauptbestandteil in die Fertigerzeugnisse ein. n Hilfsstoffe gehen zwar auch als Bestandteile in die Fertigerzeugnisse ein, spielen aber wertoder mengenmäßig oft nur eine so geringe Rolle, dass es sich nicht lohnt, sie pro Stück genau zu erfassen (z. B. Anstrichmittel). n Betriebsstoffe sind notwendig, um den Betrieb arbeitsfähig zu erhalten, gehen aber nicht in ein Erzeugnis ein (z. B. Öl, Schmierfette). Die betrieblichen Produktionsfaktoren lassen sich aus den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren n Boden (Anbau- und Abbauboden; Standort des Betriebs), n Arbeit (leitende Arbeit, ausführende Arbeit) und n Kapital (Sachkapital wie Maschinen, Geldkapital aus eigenen und fremden Quellen) ableiten Gesamtwirtschaftlicher Zusammenhang In der Frühzeit der Menschheit waren die Stammes- oder Familiengemeinschaften wirtschaftlich selbstständig und ohne wirtschaftliche Beziehungen zu anderen Stämmen. Sie waren auf sich gestellt (autark). 1 Refa=Verband für Arbeitsgestaltung

7 Doch sehr bald ergaben sich innerhalb und außerhalb dieser Gemeinschaften Spezialisierungen. Nach der Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau bildeten sich Berufe heraus. Als es dann zu ersten Stadtgründungen kam und die Arbeitsteilung in Berufe unabdingbar wurde, ergab sich auch die Arbeitsteilung zwischen Stadt (z. B. Handwerk) und Land (Viehhaltung, Ackerbau). Der Kaufmannsberuf schließlich und die Entwicklung von Geld wurden notwendig, als es darum ging, die arbeitsteilig an verschiedenen Plätzen erstellten Produkte auszutauschen. Der Übergang zu einer Arbeitsteilung zwischen einzelnen Ländern oder gar Erdteilen konnte sich hiernach fließend entwickeln. Wirtschaftsbereiche. Begreift man die Arbeitsteilung als eine gesamtwirtschaftliche Aufgabenteilung in der Arbeit an einem bestimmten Produkt, so lassen sich einzelne Wirtschaftsbereiche oder Produktionsstufen unterscheiden: Urerzeugung (Primärer Wirtschaftsbereich): Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau Weiterverarbeitung (Sekundärer Wirtschaftsbereich): Industrie, Handwerk, Bau, Energieund Wasserversorgung Handel und andere Dienstleistungsbetriebe (Tertiärer Wirtschaftsbereich): Groß-und Einzelhandel, Außenhandel, Verkehrsbetriebe, Banken, Versicherungen, Nachrichtenübermittlung, Dienstleistungsbetriebe (z. B. Beratung) Diese drei Wirtschaftsbereiche lassen sich an jedem Konsumgut nachweisen, seien es Nahrungsmittel, Textilien oder Schulbedarf. Betrachtet man die aufgeführten Produktionsstufen oder Wirtschaftsbereiche unter dem Aspekt der hier verfügbaren Arbeitsplätze, so ist eine beständige Zunahme im tertiären Bereich festzustellen. Abb Wirtschaftsbereiche Die Weiterverarbeitung. Nur in seltenen Fällen können die Naturprodukte unverändert, so wie die Natur sie uns bietet, verbraucht werden. In der Regel müssen die Rohstoffe (Erze, Holz, Erdöl, Baumwolle u. a.) durch Bearbeitung und Verarbeitung, durch mechanische oder chemische Umwandlung zu Werkstoffen (Metallen, Hölzern, chemischen Grundstoffen u. a.) und Produktionsgütern, Produktionsmitteln (Maschinen und Werkzeuge) umgestaltet werden, die dann der Herstellung von Gebrauchsgütern (Möbel, Kleidung, Rundfunk- und Fernsehgeräten usw.) und Verbrauchsgütern (Nahrungs- und Genussmittel) dienen. Diese Gewinnung, Veredlung oder Verarbeitung von Stoffen und Energie ist Aufgabe der Industrie und des Handwerks, d. h. der gewerblichen Betriebe. Manunterscheidet: n Grundstoffindustrie (Bergbau, Eisen schaffende Industrie, Metallgießereien, Mineralölverarbeitung, Kautschukindustrie, Zellstoffindustrie, chemische Industrie u. a.); n Investitionsgüterindustrie (Maschinenbau, Elektroindustrie, Fahrzeugbau, feinmechanische Industrie, Eisen-, Blech-, Metallwarenindustrie u. a.); n Konsumgüterindustrie (Schuh-, Textil-, Bekleidungs-, Glas-, Lederwaren-, Möbelindustrie, Bierbrauereien, Nahrungs- und Genussmittelindustrie). Die handwerklichen Betriebe sind besonders stark vertreten im Nahrungsmittelgewerbe (Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien), im Metall verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft. Die Verteilung. Den Austausch von Gütern zwischen den einzelnen Wirtschaftsstufen (Urerzeugung, Produktion, Verbrauch) bezeichnet man als Verteilung oder Handel. Dieser Handel kann von den genannten Wirtschaftsstufen selbst durchgeführt werden. Dann verkauft z. B. der Bauer direkt an den Haushalt, der Industriebetrieb kauft sein Erz direkt beim Bergwerk usw. Der Handel kann aber auch von selbstständigen Wirtschaftseinheiten, den Handelsbetrieben, durchgeführt werden

8 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Manunterscheidet deshalb n den institutionellen Handel. Er umfasst alle selbstständigen Betriebe und Einrichtungen, deren Hauptaufgabe der Warenumsatz ist. Dazu gehören Groß- und Einzelhandelsbetriebe, aber auch Ein- und Verkaufsvereinigungen der Gewerbebetriebe, der Landwirtschaft und der Privathaushalte. n den funktionellen Handel. Darunter verstehen wir alle Arten von Handelstätigkeiten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Aufgabe von institutionellen Handelsbetrieben oder von Betrieben anderer Wirtschaftsstufen und Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die wichtigsten institutionellen Handelsformen sind n der Einzelhandel. Er ist das letzte Glied im Verteilungsweg der Güter zwischen Hersteller und Verbraucher. Neben der Vorratshaltung erfüllt er auch Beratungs- und Kundendienstfunktionen. n der Großhandel. Er kann zwischen alle Wirtschaftsstufen geschaltet sein. So arbeitet er als Rohstofflieferer für die Industrie, als Aufkäufer in der Landwirtschaft, als Zulieferer für den Einzelhandel und für den Güteraustausch zwischen Industriebetrieben. Durch Lagerhaltung, Kreditgewährung und Erfüllung weiterer Aufgaben spielt er eine wesentliche Rolle. n der Außenhandel. Er erfüllt die Aufgaben des Großhandels im Güterverkehr mit dem Ausland. Er arbeitet sowohl als Ausfuhrhandel (Export) als auch als Einfuhrhandel (Import). Die Dienstleistungsbetriebe. Zum reibungslosen Ablauf des Wirtschaftslebens sind ferner die Dienstleistungen der Kreditinstitute, der Verkehrs- und Versicherungsbetriebe und der freien Berufe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Ärzte usw.) unentbehrlich. n Die Kreditinstitute wickeln den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr ab, nehmen Einlagen zur Verzinsung an und stellen sie der Wirtschaftals Kredite (= Geldkapital) zur Verfügung. Sie vermitteln den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und wirken mit bei der Kapitalbeschaffung von Aktiengesellschaften, der sog. Emission von Wertpapieren. n Die Verkehrsbetriebe (Eisenbahn, Post, Schifffahrtsgesellschaften, Luftverkehrsgesellschaften, Kraftfahrzeugunternehmen, Spediteure, Lagerhalter) stehen im Dienst eines riesigen Personen-, Güter-und Nachrichtenverkehrs. n Die Versicherungsbetriebe kommen gegen Zahlung eines bestimmten Betrags (der Prämie) für den Schaden, den ein Versicherter erleidet, auf. Sie gleichen das Risiko in der Gefahrengemeinschaftder Versicherten aus. n Die Angehörigen der freien Berufe leisten als Gutachter und Berater den Kaufleuten wertvolle Dienste. Die internationale Arbeitsteilung. Bisher wurde die nationale Arbeitsteilung zwischen den Wirtschaftsbereichen betrachtet. Arbeitsteilung ist notwendig, um die vorhandenen Produktionsfaktoren effektiv einzusetzen. Es findet eine Spezialisierung auf Teilgebiete wirtschaftlichen Handelns statt. Durch die Spezialisierung kann eine Leistung in der Regel besser und kostengünstiger erbracht werden. Die Auslagerung ursprünglich innerbetrieblicher Aufgabenbereiche (z. B. Transport, Lagerhaltung, Werbung usw.) an Spezialbetriebe nennt man Outsourcing. Die internationale Arbeitsteilung beruht auf demselben Grundprinzip, der Spezialisierung auf das, was man am besten kann. Dabei spielen die unterschiedlichsten Faktoren eine Rolle (z. B. Klima, vorhandene Bodenschätze, technischer Entwicklungsstand, Tradititon, kulturelle Besonderheiten u. v. m.). Die internationale Arbeitsteilung kann aber auch Frieden sichern und vormals sozialistische Staaten an die freiheitliche Marktwirtschaft heranführen (z. B. die Staaten der ehemaligen UdSSR)

9 Nach Aussage des Instituts der deutschen Wirtschaft werden etwa 15 bis 20 %des Welthandels in der Form des Countertrade durchgeführt. Hierbei wird Handel auf der Grundlage eines Tauschgeschäftes Ware gegen Ware abgewickelt. Dadurch können auch devisenschwache Länder (z. B. Entwicklungsländer) an der internationalen Arbeitsteilung teilnehmen. Internet Abb soll die Verflechtung Deutschlands im Welthandel verdeutlichen. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus einer dynamischen Grafik, die Sie auf den Internetseiten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln finden. Durch ziehen des Mauszeigers auf ein anderes Land, verändern sich die Werte entsprechend. Abb Globale Handelsströme Umwelt als Bedingungsrahmen Die Diskussionen über Notwendigkeit und Aufgabe des Umweltschutzes entspringen der Angst der Menschen, industrielle Verfahren und technische Entwicklung könnten zu unwägbaren Risiken führen. Drei Problemkreise lassen sich hierbei erkennen: Gesundheitsschädigungen, zu starken Abbau von Ressourcen (Rohstoffe) und soziale Probleme

10 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Unternehmen müssen daher die Qualität und Quantität ihrer Produktion auf die Belange des Umweltschutzes abstimmen. Die Beziehung zwischen Unternehmen und Umwelt lässt sich wie folgt darstellen: belastetdurch Schadstoffe beseitigt (recycelt) Schadstoffe Betrieb benötigt Schutz Umwelt liefert Ressourcen Abb Umwelt und Betrieb Gesundheitsschädigungen Siekönnen durch SchadstoffeinBoden, Wasser und Luft entstehen. SchadstoffeimBoden. Die Belastung des Bodens resultiert überwiegend aus der Düngung der Böden sowie dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln; aber auch aus Immissionen der Industrie, deren Schadstoffe über die Luft als Transportmittel auf die Pflanzen und in den Boden gelangen. Konsequenzen hieraus ergeben sich u. a. für das Nahrungsangebot des Menschen und für die Artenvielfalt (Pflanzen und Tiere sind bedroht). Schadstoffe im Wasser werden verursacht durch Einleitung von Stoffen wie Blei, Quecksilber, chemischen Lösungen u. a. in die Flüsse. Verursacher sind nicht nur die Industrie, sondern auch die Landwirtschaft. Hier gilt heute als schwerwiegendes Problem die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Doch auch der private Wasserverbrauch der Bundesbürger belastet durch die beim Waschen und Baden benutzten Chemikalien die Umwelt. Jeder Bundesbürger braucht täglich (Stand 2012) 122 lwasser für: n 44 lbaden/duschen/körperpflege n 15 lwäschewaschen n 33 ltoilettenspülung n 11 lkleingewerbe n 7 lputzen, Garten, Autopflege n 7 lgeschirrspülen n 5 lessen und Trinken Insgesamt werden in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr rund 32 Milliarden Kubikmeter Wasser verbraucht. Davon benötigen Versorgungsbetriebe als Kühlwasser ca. 19 Milliarden, die Industrie 8 Milliarden und die privaten Haushalte etwa 3,6 Milliarden Kubikmeter. Schadstoffeinder Luft entstehen hauptsächlich durch die Nutzung sog. fossiler Energieträger (Holz, Kohle, Öl). Die bei der Verbrennung dieser Stoffe frei werdenden Oxide (Verbindung eines chemischen Grundstoffes z. B. Schwefel mit Sauerstoff ergibt Schwefeldioxid) sind zurückzuführen auf die Emissionen (Ausstoß von Schadstoffen) von Kraftwerken, Industrieunternehmen und Häuserbränden

11 KünftigeTreibhausgas-Emissionen OECD-Prognose zur Entwicklung der Treibhausgase, wenn die Staaten der Erde ihre derzeitige Klimapolitik beibehalten. in Milliarden Tonnen CO 2 -Equivalent (Klimaschädlichkeit eines Treibhausgases umgerechnet in CO 2) Brasilien, Indien, Indonesien, China, Südafrika übrige Welt Russland und sonstige osteuropäische Staaten OECD-Staaten (ohne Mexiko, Südkorea) 0 Quelle: OECD Environmental Outlook Abb Künftige Treibhausgas-Emissionen Schonender Umgang mit Ressourcen Hierbei geht es um eine sinnvolle und schonende Verwendung der Energiereserven (Öl, Kohle, Gas), außerdem um den maßvollen Einsatz von Erzen und Metallen. Einen Überblick über die Energiereserven zeigt die Abbildung Insbesondere die Energiewirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist als Verursacher für unrationelle und die Umwelt belastende Verwendung von Energiereserven ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Eines der großen Probleme in diesem Zusammenhang betrifft die Tatsache, dass die (natürlichen) Ressourcen nicht unerschöpflich sind und manche der erwähnten Rohstoffe(z. B. Kohle und Erdöl) nach Meinung von Wissenschaftlern zu schade sind, um sie ausschließlich oder überwiegend für die Energiegewinnung zu verwenden. (Zur Verdeutlichung:Erdölist z. B.ein wichtiger Stoff bei der Erzeugung von Kunststoffen.) Die Öl- und Gasreserven Ende 2010 gab es weltweit 1383 Milliarden Barrel nachgewiesene Ölreserven und 187 Billionen Kubikmeter Gasreserven Länder mit den größten Reserven 4347 Saudi-Arabien Globus Venezuela Iran Irak Kuwait Ver. Arab. Emirate Russland Libyen Kasachstan Nigeria Kanada USA Katar China Brasilien Angola Algerien Mexiko 46,4 39,8 37,2 32,1 30,9 25,9 14,8 14,2 13,5 12,2 11,4 77,4 115,0 101,5 97,8 264,5 Mrd. Barrel 137,0 211,2 ÖL 3,2 1,8 1,5 1,8 1,7 0,4 0,0 0,5 2,8 5,5 6,0 5,3 4,5 Quelle: BP Statistical Review of World Energy 8,0 Billionen m 3 7,7 25,3 29,6 44,8 GAS 1 Barrel = 159 Liter Abb Öl- und Gasreserven

12 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Umweltschutz und Haftung Die im vorigen Abschnitt erwähnten Schädigungen der Umwelt haben in der Öffentlichkeit, aber auch beim Gesetzgeber zu der Frage geführt, wer im Schadensfalle zu haften hat. Zurzeit haftet grundsätzlich derjenige für Personen- oder Sachschäden, der sie schuldhaft verursacht hat. Beweispflichtig ist im Schadensfalle der Geschädigte. Das heißt also, dass ein Unternehmen (oder die mit seiner Leitung Beauftragten) für Schäden haftbar gemacht werden kann. Eine erweiterte Haftung gibt es im Wasserrecht. Hier spricht man von einer sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass die Verschmutzung eines Flusses durch ein Industrieunternehmen auch zur Haftung dieses Unternehmens im Schadensfalle führt, wenn kein schuldhaftes Handeln der Unternehmensleitung vorliegt. Im Übrigen werden Umweltdelikte auch strafrechtlich verfolgt. Seit 1980 enthält das Strafgesetzbuch (StGB) Paragrafen zur Umweltkriminalität. So sind im 324 StGB Gewässerverunreinigungen unter Strafe gestellt, im 325 StGB Luftverunreinigungen und Lärm, in 326 StGB unbefugte Abfallbeseitigung. Kosten des Umweltschutzes Es leuchtet ein, dass eine Volkswirtschaft, die den Schutz der Umwelt ernst meint, höhere Kosten zu tragen hat als eine solche, die sich aus ökonomischen Gründen nicht um den Umweltschutz kümmern kann oder will, weil z. B. kein Umweltbewusstsein vorhanden ist. Es entstehen zweierlei Kostenarten: Zum einen die Kosten, die im Zusammenhang mit Gesundheitsschädigungen beim Menschen stehen (Beispiel: Der lärmgeschädigte Arbeitnehmer in einer Maschinenfabrik braucht ein Hörgerät); zum anderen Kosten, die als Folgekosten von Umweltverschmutzung (Beispiel: Gebäudeschäden durch aggressive Chemikalien) entstehen. Die Aufwendungen für den Umweltschutz sind nicht zuletzt bedingt durch Gesetze und Verordnungen des Gesetzgebers recht hoch, wie die folgende Abbildung zeigt: Geld für eine saubere Umwelt Jährliche Ausgaben für Umweltschutz in Deutschland: 33,0 Milliarden Euro (= 1,3 %der Wirtschaftsleistung*) privatisierte öffentliche Unternehmen Gewiss wird es noch weiterer Anstrengungen bedürfen, den Umweltschutz zu verbessern. Dies kann nur im Zusammenwirken aller Beteiligten geschehen. Hoffnungsvoll stimmt, dass einerseits die Industrie freiwillig (Beispiel: Aufgabe der Produktion von Sprays mit schäd- Gewässerschutz 44 % Abfallentsorgung 47 % Staat 21 % 60 % Wofür? Wer? 20 % Investitionen laufende Ausgaben 8 Industrie 24 % 76 % Luftreinhaltung 1 Lärmbekämpfung Was? 4680 Globus rundungsbed. Differenz *Bruttoinlandsprodukt Stand 2008 Quelle: Stat. Bundesamt Abb Ausgaben für Umweltschutz In den zurückliegenden Jahren haben Staat und Industrie hohe Summen für den Umweltschutz ausgegeben. Den größten Teil davon für den Gewässerschutz, gefolgt von Abfallbeseitigung und Reinhaltung der Luft

13 lichem Treibgas), andererseits der Gesetzgeber dafürsorgt, dass Belange des Umweltschutzes beachtet werden. Die vor allem in den letzten Jahren erlassenen Gesetze oder Verordnungen (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz u. a.) zeigen, dass man sich in zunehmendem Maße der Verantwortung fürdie Umwelt bewusst wird. 1.3 Unternehmenstypen Die Unternehmenstypen sollen zunächst nach der Art der Leistungserstellung (Betriebstypen) beschrieben werden Betriebstypen und Arten der Betriebe Die Wirtschaftbesteht aus zahlreichen wirtschaftlichen Einheiten, den Einzelwirtschaften, die entweder als Betriebe (Produktionswirtschaften) Sachgüter oder Dienstleistungen bereitstellen (produzieren) oder als Haushalte (Einzel-, Familien- und Anstaltshaushalte) die bereitgestellten materiellen und immateriellen Güter (= Dienstleistungen) verbrauchen. Im Betrieb werden Arbeitskräfte, Betriebsmittel (Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Energie) und Werkstoffe(Rohstoffe, Hilfsstoffe, unfertige Erzeugnisse und bezogene Fertigteile), die so genannten elementaren Leistungsfaktoren, planmäßig vom Unternehmer dem dispositiven Leistungsfaktor zu einer Einheit zusammengefasst, um eine bestimmte Leistung so wirtschaftlich wie möglich zu erstellen, d. h. n Sachgüter herzustellen (wie im Handwerks- und Industriebetrieb), n Güter zu verteilen (wie im Handelsbetrieb) und n Dienstleistungen bereitzustellen (wie z. B. im Bank-, Versicherungs- und Verkehrsbetrieb). Aufgabe des Unternehmers bzw. der Personen, die die Unternehmerfunktion wahrnehmen, z. B. die Vorstandsmitglieder einer AG, ist die Leitung des Betriebes, die Planung, Organisation und Überwachung des betrieblichen Geschehens. Mankann die Betriebe nach verschiedenen Gesichtspunkten einteilen, nämlich: nach Wirtschaftszweigen in n Industrie- und Handwerksbetriebe und n Handels-, Bank-, Versicherungs-, Verkehrs- und sonstige Dienstleistungsbetriebe. nach der Art der erstellten Leistung in n Sachleistungsbetriebe (Produktionsbetriebe i. e. S.) wie Rohstoffgewinnungsbetriebe (z. B. Bergwerke), Produktionsmittelbetriebe (z. B. Maschinenfabriken) und Verbrauchsgüterbetriebe (z. B. Schuhfabriken) und n Dienstleistungsbetriebe, wie z. B. Handels-, Bank-, Versicherungs- und Verkehrsbetriebe. nach der Zielsetzung in n erwerbswirtschaftliche Betriebe, die einen Gewinn erstreben, d. h. einen Überschuss des Ertrags gegenüber dem Aufwand, der dann dem Inhaber zufließt. Sie prägen die Marktwirtschaftder westlichen Welt. n gemeinwirtschaftliche oder öffentliche Betriebe (z. B. die Verkehrsbetriebe und Versorgungsbetriebe Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke der Gemeinden), die nicht in erster Linie einen Überschuss erzielen wollen, sondern den Verbrauchern ihre Leistungen so billig wie möglich, allerdings unter Deckung der Selbstkosten, zur Verfügung stellen (= Kostendeckungsbetriebe)

14 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 n genossenschaftliche Betriebe (Genossenschaften), die die Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder (Klein- und Mittelbetriebe) durch Kooperation stärken bzw. die Hauswirtschaft ihrer Mitglieder fördern wollen (Beispiel: Verbrauchergenossenschaften). Das sie beherrschende Wirtschaftsprinzip ist das der Solidarität(einer füralle, alle füreinen). nach der Größe der Betriebe in n Kleinbetriebe, n Mittelbetriebe und n Großbetriebe. Als Maßstab für diese Einordnung der Betriebe können dienen: die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des investierten Kapitals oder der Umsatz. nach der Verarbeitungsstufe in n Betriebe der Urproduktion (Urerzeugung). Sie dienen der Stoffgewinnung vorwiegend mithilfe mechanischer Produktionsverfahren. Ihre Produkte werden für produktive (Weiterverarbeitung) und konsumtive (Verbrauch) Zwecke verwendet. Zu den Industrien der Urproduktion zählen z. B. der Bergbau, die Erdöl- und Erdgasförderung. n Betriebe der Grundstofferzeugung dienen der Stoffumwandlung mithilfe physikalisch-chemischer, aber auch mechanischer Produktionsverfahren. Ihre Sachgüter werden in der Produktions- und Konsumgüterindustrie weiterverwendet. Ihre Erzeugnisse sind: synthetischer Gummi, Benzin, Zellwolle, Fasern, Kunstleder, Kunststoffe, Kunstdünger, Seifen und Waschmittel, Eisen und Stahl, sonstige Metalle, Zellstoffeund Papier, Holz, Baustoffeu. a. Zur Grundstoffindustrie gehören die chemische Industrie, Erdölraffinerien, Hüttenbetriebe und andere. n Betriebe der Weiterverarbeitung und Veredlung dienen der Stoffumformung und dem Zusammenbau mithilfe mechanisch-physikalischer Produktionsverfahren. Zu ihnen zählen die Produktions- oder Investitionsgüterindustrie und die Konsumgüterindustrie, die Konsum- und Gebrauchsgüter herstellen (Stahlbau, Metall-, Eisen- und Blechwarenindustrie, Maschinen-, Fahrzeug-, Möbel-, Leder- und Textilbetriebe, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik, Nahrungsmittelbetriebe u. a.). nach der Kostenstruktur in n anlage- oder kapitalintensive Betriebe. Diese Betriebe sind mit großen und hoch mechanisierten Produktionsanlagen ausgerüstet. Dabei handelt es sich vielfach um Betriebe mit industrieller Massenfertigung, wie die Automobilindustrie, Hüttenwerke, Elektrizitätswerke, chemische Industrie. Bei diesen Betrieben liegt der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen ungefähr bei %. Dementsprechend hoch sind die Investitions- und Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen -Vgl. HF 6). n Materialintensive Betriebe. Bei diesen Betrieben ist der Anteil der Materialkosten an den gesamten Produktionskosten verhältnismäßig groß, z. B. in der Nahrungsmittelindustrie. n Lohnintensive Betriebe. Bei diesen Betrieben überwiegt der Lohnkostenanteil an den betrieblichen Kosten, z. B. in der Bauwirtschaft und im Großhandel. n Energieintensive Betriebe. Diese Betriebe sind zum wesentlichen Teil für die Herstellung ihrer Produkte auf den Bezug oder die Eigenherstellung von Energien angewiesen, z. B. die Elektrolysebetriebe in der chemischen Industrie oder die Aluminiumindustrie. nach der Herstellungsweise in n Betriebe mit einheitlicher Massenfertigung, z. B. Gaswerke, Ziegeleien mit einer Steinsorte, Brauereien mit einer Biersorte, Elektrizitätswerke, n Betriebe mit Sortenfertigung, z. B. Spinnereien, Webereien, Kohlenbergwerke, n Betriebe mit Serienfertigung, z. B. Automobilwerke, Textilindustrie (Konfektion), Maschinenfabriken mit bestimmten Typen und n Betriebe mit Einzelfertigung, z. B. Spezialmaschinen

15 nach der Organisationsstruktur in n Werkstatt-/Werkstättenfertigung, n Fließ- und Reihenfertigung, n Gruppenfertigung und n Baustellenfertigung. Darüber hinaus können zur Systematisierung der verschiedenen Unternehmen auch Kriterien wie die Größe (Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiteranzahl) und das Tätigkeitsumfeld (regionale Begrenzung oder internationale Ausdehnung) herangezogen werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Rechtsform (Einzelunternehmen, Aktiengesellschacht, GmbH usw.) mit der das Unternehmen nach außen auftritt. 1.4 Gründungsentscheidungen Chancen und Risiken Fürviele ist der Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit die Erfüllung eines Lebenstraums. Einige wagen diesen Schritt, um einer drohenden oder bestehenden Arbeitslosigkeit zu entgehen. Jährlich werden in Deutschland rund neue Unternehmen gegründet. Dadurch entstehen mehr als neue Arbeitsplätze. Der Staat fördert den Schritt in die Selbstständigkeit durch Planungshilfen und finanzielle Unterstützungen. Gleichzeitig müssen ca Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb jährlich einstellen, weil sie in eine unüberwindbare Krise geraten sind. Besonders betroffen sind junge Unternehmen (bis zu drei Geschäftsjahren). Ihr Anteil liegt bei knapp 25 %. Häufige Gründe für das Scheitern der unternehmerischen Selbstständigkeit sind Fehleinschätzung der Marktsituation (Konkurrenz und Nachfrage) sowie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund einer mangelhaften Planung der Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens (Liquiditätsplanung). Eine kritische Einschätzung der eigenen Kompetenzen und der Marktbedingungen verbunden mit einer sorgfältigen Planung der Gründung und Aufnahme der Unternehmertätigkeit, können das Risiko eines Scheiterns verringern. Ein wichtiges Planungsinstrument ist der Businessplan. Der zukünftige Unternehmer kann sich an der Struktur bereits vorhandener Planvorgaben orientieren. Dabei muss er sich mit wichtigen Gründungsentscheidungen auseinandersetzen und diese schriftlich formulieren. Nach außen stellt der Businessplan das zukünftige Unternehmen vor. Der Businessplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Kreditantrags zur Startfinanzierung. Der Businessplan weist in der Regel folgende Gliederung auf: A. Zusammenfassung Dem eigentlichen Businessplan wird eine Zusammenfassung (executive summary) vorangestellt. Sie beinhaltet die wesentlichen Gesichtspunkte der Geschäftsidee, die grundlegende Marktstrategie und die Finanzierung. B. Produkt- oder Geschäftsidee Siestellt die Ideen klar gegliedert und als Problemlösung bzw.kundennutzen vor. Die folgenden Fragen werden im Rahmen dieses Abschnittes beantwortet: n Welche Probleme löse ich mit der Geschäftsidee, bzw. welche Kundenbedürfnisse spreche ich an?

16 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 n Wasbiete ich an? (Sortiment, Dienstleistung ) n Wasist neu an dieser Idee? n Wiewird die Einzigartigkeit geschützt? C. Unternehmer- oder Teamvorstellung Der oder die Gründer stellen sich vor.sie geben Einblick in ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen. Die Teamvorstellung beinhaltet auch die geplante Arbeitsteilung und Entscheidungsfindung im Unternehmen. D. Marketing An dieser Stelle wird der Zielmarkt definiert (Kundenprofil, Konkurrenten, Marktgröße und Umsatzerwartung). Anschließend sind die absatzpolitischen Instrumente genau vorzustellen. E. Geschäftsorganisation Der Personalbedarf, die Verantwortung und die Arbeitsteilung werden skizziert. Der Betrachter erhält einen Überblick über die Aufbauorganisation des Unternehmens. Darüber hinaus sollen elementare Arbeitsabläufe beschrieben werden. Die Rechtsformwahl ist begründet vorzunehmen. F. Realisationsfahrplan Dieser Teil des Businessplans gibt Aufschluss über die Zeitspanne bis zur Produkt- oder Marktreife. Etappenziele und Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung sollten nachvollziehbar und realistisch aufgelistet werden. G. Risikoanalyse Im Rahmen der Risikoanalyse sollen mögliche Ursachen für ein Scheitern der Geschäftsidee aufgedeckt werden. Risikofelder sind hierbei das Unternehmen, die Konkurrenten, die Kunden und das soziokulturelle und politische Umfeld. Strategien zur Risikoabsicherung sollten erkennbar sein. H. Finanzierung Der Finanzplan zeigt über einen Zeitraum von mehreren Jahren den erwarteten Finanzbedarf und die geplante Bereitstellung eigener und fremder Mittel. Mittelzu- und -abflüsse werden tabellarisch dargestellt Ideenfindung Der Start in die unternehmerische Selbstständigkeit ist eng verbunden mit der Suche nach einer geeigneten Geschäftsidee. Erst eine zündende Geschäftsidee löst Folgeentscheidungen in Richtung einer zukünftigen Unternehmensgründung aus. Unvollständige Liste von Möglichkeiten zur Ideenfindung n Der Gedankenblitz n Analyse der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten n Analyse bestehender Unternehmen mit dem Ziel der Verbesserung und Nischenfindung n Übernahme von fertigen Konzepten Franchising n Management-Buy-In oder Management-Buy-Out

17 Franchising Das wohl bekannteste Franchise-Unternehmen ist McDonald s. Rund 80 %der in Deutschland betriebenen Restaurants gehören nicht der McDonald s Deutschland Inc., sondern selbstständigen Unternehmern, die das Restaurant im Franchise-Modell betreiben. Aus der Sicht des Franchise-Gebers handelt es sich um eine Vertriebsform. Die Geschäftsidee als solche wird vermarktet. Der Franchise-Geber entwickelt das Konzept und verkauft bestimmte Rechte und Erfahrungswerte gegen eine Lizenzgebühr. Aus der Sicht des Franchise-Nehmers ist es eine komfortable Möglichkeit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und gleichzeitig auf ein bewertes Konzept zurück zu greifen. Aus rechtlicher Sicht ist Franchising eine meist langfristige vertragliche Bindung von zwei oder mehr Personen. Der umfangreiche Vertrag sichert meist eine regionale Exklusivität zu, regelt die Höhe der Lizenzgebühr und die Art der Fälligkeit, legt Beschaffungsmöglichkeiten fest und beschreibt verbindlich die weitere Zusammenarbeit von Franchise-Geber und -Nehmer z. B. auf den Gebieten Produktentwicklung und Produktvermarktung. Management-Buy-Out und Management-Buy-In Sowohl beim Management-Buy-Out (MBO) als auch beim Management-Buy-In (MBI) wird nicht ein Management ausverkauft oder eingekauft, sondern es geht um den Unternehmensverkauf, bzw. Erwerb eines bestehenden Unternehmens. In und Out geben die Richtung an. Bei Out wird das Unternehmen an das Management oder den Manager des eigenen Unternehmens verkauft, bei In an externe Führungskräfte Rechtsformwahl Rechtsformen Nach außen tritt das Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform auf: n als Einzelunternehmen (mit einem Inhaber), n als Personengesellschaft (mehrere Personen betreiben ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma), n als Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaftmit beschränkter Haftung), n als Genossenschaft oder in einer anderen Rechtsform. Kapitalgesellschaften auch Genossenschaften sind juristische (durch die Rechtsordnung geschaffene) Personen. Sie entstehen mit der Eintragung in das Handelsregister bzw. Genossenschaftsregister und handeln durch ihre Organe (Vorstand), die sie vertreten. Die verschiedenen Unternehmensformen unterscheiden sich durch n n n die Leitungsbefugnis der Teilhaber; die Haftung der Inhaber gegenüber Dritten; Art und Umfang der Gewinnbeteiligung der Inhaber; n die Art der Aufbringung des Kapitals (Einlagen der Teilhaber oder Ausgabe von Anteilsscheinen auf das Grundkapital) u. a. Häufig entsteht ein Unternehmen als Einzelunternehmen und wird später bei wachsender Betriebsgröße und dadurch wachsendem Kapitalbedarf in ein Gesellschaftsunternehmen umgewandelt. Als weitere Gründe für eine Umwandlung kommen infrage: Hinzukommen eines hervorragenden Fachmannes als mitverantwortlicher Gesellschafter, Risikoverteilung, Haftungsbeschränkung, steuerliche Vorteile, persönliche Gründe (Alter, Krankheit, Erbfall)

18 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Genossenschaften Personengesellschaften z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Partnergesellschaft GmbH &Co. KG Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Kapitalgesellschaften z. B. Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Abb Übersicht über die Unternehmensformen (Rechtsformen) 1.5 Das Einzelunternehmen Bei Klein- und Mittelbetrieben, insbesondere im Handel, ist das Einzelunternehmen die verbreitetste Unternehmensform. Die Firma muss bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau oder eine verständliche Abkürzung ( e. K., e. Kfm. oder e. Kffr. ) enthalten. Herr Rolf Rütten betreibt als alleiniger Inhaber ein Dienstleistungsunternehmen in der Datenverarbeitungsbranche. Zum Mitarbeiterstamm von sechs Personen zählenauch seine beiden Kinder Anja und Frank. Als Firma hat er Rolf-Rütten-Datensysteme e.k. gewählt. Beispiel Das Einzelunternehmen unterscheidet sich von den übrigen Unternehmensformen durch eine Reihe von Merkmalen, die zugleich seine Stärken und Schwächen offenbaren: n Der Inhaber/die Inhaberin bringt allein das gesamte Geschäftskapital auf. Darum geht der Gewinn allein an ihn bzw.sie. n Er/sie trägt allein das Risiko. Wenn auch das Privatvermögen meist getrennt verwaltet wird, haftet es doch unbeschränkt für die Geschäftsschulden. 1 n Er/sie ist in seinen/ihren betrieblichen Entscheidungen völlig frei. Das Schicksal des Unternehmens, Erfolg oder Misserfolg, sind an seine/ihre Person gebunden. n Die Vererbung eines Einzelunternehmens von Generation zu Generation begegnet daher natürlichen Schwierigkeiten der Sohn oder die Tochter des Unternehmers/der Unternehmerin braucht nicht unbedingt die Qualifikation für die Nachfolge zu besitzen und führt häufigzur Umwandlung in eine Gesellschaft(eine OHG, GmbH oder KG). n Die Kreditbasis ist im Allgemeinen schmal, weil sich das haftende Kapital auf das Vermögen des Inhabers/der Inhaberin beschränkt. Damit sind auch einer Erweiterung des Unternehmens durch Aufnahme langfristiger Kredite Grenzen gesetzt. Die Bedeutung des Einzelunternehmens liegt darin, dass es hierbei auch Kaufleuten mit einem relativ geringen Startkapital möglich ist, sich selbstständig zu machen. Helfende Hinweise für diese erste Unternehmensgründung, die Ausgangsbasis für andere Unternehmensformen (wie OHG, KG oder GmbH) sein kann, gibt die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw.handwerkskammer. 1 Um diese unbeschränkte Haftung einzugrenzen, wäre allerdings denkbar, dass der Einzelunternehmer eheliche Gütertrennung (Eintragung ins Güterrechtsregister) vornimmt und Teileseines Vermögens (Privathaus, Grundstücke, Wertpapiere) seiner Ehefrau übereignet

19 1.6 Die Gesellschaftsunternehmen In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Gründen, die zur Gründung eines Gesellschaftsunternehmens führen können. Die in der Wirtschaftspraxis wichtigsten Gründe sind: n Erhöhter Kapitalbedarf. Der Einzelunternehmer kommt häufig an eine Grenze, bei der sein Geschäfts- und Privatvermögen nicht mehr ausreicht, um notwendige Wareneinkäufe, Investitionen oder Ähnliches zu finanzieren. n Verbesserung der Kreditbasis. Für das Einzelunternehmen haftet nur das Vermögen des Inhabers. Durch Hinzunahme von Gesellschaftern kann diese Basis oft erheblich vergrößert werden. n Risikostreuung und Risikobegrenzung. Bei Gesellschaftsunternehmen ist das Risiko auf mehrere Schultern verteilt. Dazu kommt noch, dass eine Begrenzung des Risikos, insbesondere der Haftung, auf das Geschäftsvermögen bei Einzelunternehmen gesetzlich nicht möglich ist. Nur bestimmte Gesellschaftsformen, insbesondere die Kapitalgesellschaften, können die Haftung auf das Firmenkapital beschränken Die offene Handelsgesellschaft (OHG) Begriff Die OHG ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter haften den Gesellschaftsgläubigern mit ihrem ganzen Vermögen ( 105 Handelsgesetzbuch HGB). Die OHG ist eine verbreitete Form der Handelsgesellschaften. Beispiel In unserem Eingangsbeispiel Rolf-Rütten-Datensysteme e. K., einem Einzelunternehmen, bietet sich die Umwandlung in eine OHG sozusagen von selbst an. Es hieß ja, dass Herr Rütten bereits seine beiden Kinder Anja und Frank als Mitarbeiter in sein Geschäft aufgenommen hatte. Er selbst nähert sich der Altersgrenze und möchte sein Unternehmen den gleichberechtigten und gleich qualifizierten Kindern Anja und Frank übertragen. Werden nun im Erbfall Anja und Frank Rütten die Eigentümer des Unternehmens, so ist aus dem Einzelunternehmen vorausgesetzt, man schließt einen entsprechenden Vertrag ein Gesellschaftsunternehmen geworden. Haften die beiden Geschwister wie zuvor der Vater mit ihrem gesamten Vermögen, ist eine OHG entstanden. Die Gründung der OHG Die OHG entsteht durch einen gewöhnlich schriftlich abgeschlossenen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Aus ihm bestimmen sich in erster Linie die Rechtsverhältnisse der Teilhaber. Er enthält u. a. Bestimmungen über die Höhe der Einlagen der Gesellschafter, das Recht der Geschäftsführung und Vertretung, die Höhe der möglichen Privatentnahmen, die Art der Gewinnverteilung und über die Frage der Fortführung der Firma, wenn ein Gesellschafter stirbt oder seine Teilhaberschaft aufkündigt. Bringt ein Gesellschafter anstelle einer Bareinlage Sachwerte, z. B. Grundstücke oder Gebäude, in die Gesellschaft ein, bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Bei der Wahl der Firma müssen die Vorschriften des 19 HGB beachtet werden, d. h., sie muss die Bezeichnung offene Handelsgesellschaft oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten

20 U NTERNEHMENSGRÜNDUNG HF 1 Wenn die Gesellschafter keine anderen Vereinbarungen getroffen haben, gelten die Bestimmungen der HGB: Danach haben alle Gesellschafter die gleichen Pflichten und Rechte. Pflichten der Gesellschafter Einlagepflicht. Wenn nichts über die Höhe der Einlage vereinbart ist, hat jeder Gesellschafter den gleichen Betrag zu leisten (Geld oder Sachen). Haftpflicht ( HGB). Alle Gesellschafter haften den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. n Unbeschränkt bedeutet: Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Geschäfts- und Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter. n Unmittelbar heißt: Jeder Gesellschafter kann von Gesellschaftsgläubigern unmittelbar in Anspruch genommen werden (z. B. Mahnbescheid direkt gegen einen Gesellschafter,ohne dass vorher die Beitreibung des Schuldbetrages gegenüber der Gesellschaft versucht worden ist). n Solidarisch besagt: Einer für alle und alle für einen! Jeder einzelne Gesellschafter haftet zugleich für alle anderen. Ein Gesellschaftsgläubiger kann sich also den zahlungsfähigsten Gesellschafter heraussuchen, um durch Zustellung eines Mahnbescheides oder auf dem Klageweg schnell zu seinem Geld zu kommen. Wenn der Gesellschafter Frank Rütten der Rütten OHG einen Firmenwagen ohne Wissen des anderen Gesellschafters gekaufthat, kann der Kraftfahrzeughändler die Begleichung der Schuld auch vom anderen Gesellschafter (Anja Rütten) verlangen, den er für den zahlungskräftigsten Gesellschafter hält. Beispiel Der Gläubiger kann in Anspruch nehmen: unmittelbar unmittelbar unmittelbar Privatvermögen Frank Rütten Vermögen der Gesellschaft Rütten OHG Privatvermögen Anja Rütten Abb Ansprüche des Gläubigers Haftung neu eintretender Gesellschafter ( 130 HGB). Wer in eine bereits bestehende Gesellschaft als neuer Teilhaber eintritt, haftet mit den übrigen Gesellschaftern auch für die vor seinem Eintritt entstandenen Schulden, dies selbst dann, wenn mit Eintritt des neuen Gesellschafters die Firma abgeändert wird. Haftung ausscheidender Gesellschafter. Scheidet ein Gesellschafter aus, so haftet er noch fünf Jahre für alle vor seinem Ausscheiden entstandenen Schulden. Dieselbe Haftung besteht auch bei der Auflösung der Gesellschaft ( 159, 160 HGB). Pflicht zur Mitarbeit ( 114 HGB). Meist sind alle Gesellschafter an der Ausführung der leitenden Arbeiten gleichmäßig beteiligt. Wettbewerbsverbot ( 112 HGB). Kein Gesellschafter darf ohne Einwilligung der anderen im Handelszweig der Gesellschaft für sich selbst Geschäfte machen. Auch darf er nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt sein

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