M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
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- Edith Brandt
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1 M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Guido Wolf MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße Stuttgart Stuttgart 27. Oktober 2014 Durchwahl Telefax Name Kerstin Radke Gebäude Thouretstr. 6 (Postquartier) Aktenzeichen 53-/ /78/1 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich Staatsministerium Kleine Anfrage des Abgeordneten Thaddäus Kunzmann CDU - Zusätzlicher Sport und Musikunterricht an Grundschulen - Drucksache 15/5810 Ihr Schreiben vom 07. Oktober 2014 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Können gewerblich tätige Sport- und Musikschulen an Grundschulen im Rahmen des Ganztagsbetriebs tätig sein? Im Januar 2014 haben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg und der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) eine Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport unterzeichnet. Die zentrale Aussage dieser Vereinbarung ist, dass im außerunterrichtlichen Schulsport die ortsansässigen Sportvereine die ersten Ansprechpartner der Schu-
2 - 2 - len sein sollen. Dies bedeutet, dass Schulen, sofern sie im außerunterrichtlichen Schulsport mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten möchten, möglichst mit ortsansässigen Sportvereinen kooperieren sollen. Mit dem Landesverband der Musikschulen wird derzeit an einer Rahmenvereinbarung zur Kooperation mit Ganztagsschulen gearbeitet. Grundsätzlich steht es den Schulen frei, mit welchen Partnern sie kooperieren. Wichtige Kooperationspartner im Bereich der Musik sind die öffentlichen Musikschulen, darüber hinaus, insbesondere im ländlichen Raum, Vereine der Amateurmusik, kirchenmusikalische Einrichtungen und freiberufliche Musikpädagogen. Die Wahl der Kooperationspartner hängt wesentlich von den lokalen Gegebenheiten ab. Die Zusammenarbeit mit gewerblichen Anbietern ist - sofern die qualitativen Voraussetzungen gegeben sind - nicht ausgeschlossen. 2. Können Ganztagsschulen, die einen Teil ihrer Deputate in Vereinsangebote umwandeln wollen, auch gewerbliche Sport- bzw. Musikschulen beauftragen? Das neue Ganztagsschulkonzept für Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen bietet die Möglichkeit, einen Teil der zusätzlichen Lehrerwochenstunden zu monetarisieren und damit Angebote außerschulischer Partnern zu finanzieren. Über die Auswahl der außerschulischen Partner entscheidet die Schulleitung, da diese die Gesamtverantwortung des pädagogischen Konzeptes trägt. Eine Einschränkung von Seiten des Landes bzw. eine Verpflichtung zu Kooperation mit bestimmten Einrichtungen gibt es nicht. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen die Ganztagsangebote jedoch kostenfrei sein. Am 02. April 2014 haben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Landessportverband Baden-Württemberg e.v. eine Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport unterzeichnet. Dort wurde fixiert, dass, sofern Schulen im außerunterrichtlichen Schulsport mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten möchten, die örtlichen Sportvereine die ersten Ansprechpartner sein sollen. 3. Welches Budget steht einer Schule im Rahmen des Ganztagsbetriebs zur Einbindung professioneller externer Anbieter von Sport- bzw. Musikunterricht zur Verfügung?
3 - 3 - Ganztagsschulen nach 4 a SchG können bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Lehrerwochenstunden monetarisieren, um damit die Angebote außerschulischer Partner zu finanzieren. Eine monetarisierte Lehrerwochenstunde entspricht Euro. Die Schulleitung entscheidet jährlich, wie viele Lehrerwochenstunden monetarisiert werden sollen. 4. In welcher Höhe beläuft sich nach ihrer Kenntnis der Stundenlohn für professionelle externe Anbieter von Sport- bzw. Musikunterricht im Rahmen des Ganztagsbetriebs? Das neue Ganztagsschulkonzept mit der Möglichkeit der Monetarisierung von Lehrerwochenstunden ist zu diesem Schuljahr gestartet. Bisher liegen noch keine Daten über die Ausgestaltung an den Schulen vor. Die vorgesehene Evaluation der Ganztagsschulen wird darüber einen Einblick geben. 5. Welche Herausforderungen bestehen im Rahmen des Ganztagsbetriebs bei der Einbindung externer professioneller Anbieter? Schulen sollen sich in den Sozialraum öffnen und außerschulische Partner einbinden. Dieses System ist an Schulen unterschiedlich weit vorangeschritten. Viele Projekte und Programme an Schulen werden durch externe Partner durchgeführt. Ein Beispiel für die Einbindung von außerschulischen Partnern ist das Jugendbegleiter-Programm, das an rund Schulen erfolgreich durchgeführt wird. Die Einbindung externer Partner in die Schule braucht einen regelmäßigen Austausch und eine gute Kooperationsbereitschaft von beiden Seiten. Das Kultusministerium hat Mustervereinbarungen für Kooperationsverträge bereitgestellt. Schulen haben dazu weitere Informationen erhalten. 6. Welche pädagogische Qualifikation muss bei externen professionellen Anbietern von Sport- bzw. Musikunterricht an Schulen im Rahmen des Ganztagsbetriebs vorhanden sein? Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wird als staatlicher Auftrag ausschließlich von Lehrkräften angeboten. Externe Anbieter dürfen lediglich außerhalb des Unterrichts zum Einsatz kommen. Externe Anbieter sollten generell Erfahrung im Umgang mit größeren Gruppen haben und auf unterschiedliche Bedürfnisse der Schülerinnen und
4 - 4 - Schüler eingehen können. Darüber hinaus ist es von besonderer Bedeutung, dass entsprechende fachliche Qualifikationen gegeben sind. Bei Angeboten im Bereich Musik spielen beispielsweise der richtige Einsatz der Stimme oder Erfahrungen in der Leitung musikalischer Ensembles eine wichtige Rolle. In der Regel sind musikpädagogische Fachkräfte zuzulassen, die über ein abgeschlossenes Musikstudium verfügen. Weiter in Frage kommen Fachkräfte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren erworbenen Kenntnissen entsprechende Tätigkeiten ausüben und über langjährige Unterrichtserfahrung in der musikpädagogischen Vermittlung oder in der Vereins- und Jugendarbeit im Bereich Amateurmusik verfügen. Was Angebote von Sportvereinen im außerunterrichtlichen Schulsport betrifft, haben sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Landessportverband Baden- Württemberg e. V. (LSV) dahingehend verständigt, dass dort Sportfachkräfte aus den Vereinen eingesetzt werden, die möglichst Inhaber der 1. Lizenzstufe der staatlich anerkannten Übungsleiterausbildung oder einer vergleichbaren Qualifikation sein sollten. Diese Aussage wurde in den Ausführungshinweisen zur Rahmenvereinbarung zwischen dem LSV und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport über das Bewegungs-, Spiel, und Sportangebot im außerunterrichtlichen Schulsport und in der frühkindlichen Bildung fixiert. Die staatlich anerkannte Übungsleiterausbildung der 1. Lizenzstufe basiert auf den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbunds e. V.. In 120 Lerneinheiten werden Übungsleiterinnen und Übungsleiter u. a. pädagogische, methodisch-didaktische, sportfachliche, gesellschaftspolitische Fragestellungen / Lösungen vermittelt, um diese für ihren Einsatz im Sportverein vorzubereiten. Zudem bieten die drei baden-württembergischen Sportbünde ab dem Schuljahr 2014/2015 ein Qualifizierungsmodul für Sportfachkräfte an, das diese auf den Einsatz im außerunterrichtlichen Schulsport vorbereitet. Dieses Modul wurde gemeinsam vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik und den drei Sportbünden entwickelt und wird mit Unterstützung der Regionalteams Sport der staatlichen Schulämter durchgeführt. Darüber hinaus bieten die Sportbünde auf der zweiten Lizenzstufe (Übungsleiter B- Ausbildung) den Lehrgang Sport in der Ganztagesschule für Übungsleiterinnen und Übungsleiter an. Dort werden spezifisch Themen zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag, Pädagogik, Psychologie und schulspezifische Fragen zu Haftung, Aufsicht, Versicherung und Rechtslage vermittelt.
5 - 5 - Zusätzlich empfehlen die Ausführungshinweise die Einbindung von Freiwilligen der Dienste "Bundesfreiwilligendienst" und "Freiwilliges Soziales Jahr" im Rahmen der Kooperation von Schulen mit Sportvereinen. Alle Freiwilligen werden bei den 25 gesetzlich verpflichtenden Bildungstagen für ihren Dienst und ihr Aufgabengebiet qualifiziert. Insbesondere die Teilnehmer am Format "FSJ Sport und Schule" werden während eines einwöchigen Einführungsseminars speziell auf den Einsatz in der Schule vorbereitet. Die Baden-Württembergische Sportjugend im LSV bildet diese Freiwilligen dort mit Unterstützung des vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beauftragten Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik aus. In Vertretung Andreas Stoch MdL Minister gez. Dr. Jörg Schmidt Ministerialdirektor
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