Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen
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- Hede Ziegler
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1 Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis Was wird sich durch das neue Schulgesetz kurzfristig oder auch langfristig für unsere Schülerinnen und Schüler wie auch für die Kolleginnen und Kollegen verändern? Darstellung einiger Aspekte, die die Schulen vor große Probleme stellen und aus unserer Sicht im neuen Schulgesetz nicht zufriedenstellend geregelt sind. 3. Weitergehende Fragen und Raum für die Diskussion mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops
2 Das Gemeinsame Lernen bzw. Integrative Lerngruppen an der Gesamtschule Rodenkirchen Foto: Gerhard Richter
3 Historische Entwicklung bereits zum Schuljahr 1994/95 erster Versuch zur Einrichtung des GU an der Gesamtschule Rodenkirchen Initiatoren waren Eltern, KollegInnen einer integrativ arbeitenden Grundschule und einige KollegInnen der Gesamtschule Rodenkirchen Einrichtung scheiterte am Votum der Lehrerkonferenz zum Schuljahr 1995/96 erneuter Versuch zur Einrichtung eines Schulversuchs knappes zustimmendes Votum der Lehrerkonferenz Einrichtung des GU`s zunächst unter der Prämisse der Freiwilligkeit des Kollegiums
4 Seit Sommer 1995 wird an der Gesamtschule Rodenkirchen der Gemeinsame Unterricht (GU), heute Gemeinsames Lernen (GL) praktiziert. Im gegenwärtigen 5., 6., und 9. Jahrgang gibt es durch die Ausweitung des GL`s bereits jeweils zwei integrative Lerngruppen und im 10. Jahrgang eine integrative Lerngruppe mit insgesamt 25 bis 26 SchülerInnen. Sechs SchülerInnen einer solchen Klasse haben dabei einen ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf und müssten ohne das Gemeinsame Lernen eine Förderschule besuchen. Zur Zeit besuchen 68 SchülerInnen mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf die Gesamtschule Rodenkirchen, davon 65 die Sekundarstufe I und drei die Oberstufe.
5 Förderschwerpunkte An der Gesamtschule Rodenkirchen werden gegenwärtig SchülerInnen mit folgenden Förderschwerpunkten inklusiv beschult: Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist mit dem Bezug des barrierefreien Schulneubaus im November 2009 ebenfalls möglich geworden.
6 Personelle Voraussetzungen Eine weitgehende Doppelbesetzung mit einem möglichst kleinen Team soll gewährleistet werden durch: - 2 TutorInnen der Gesamtschule - 1 LehrerIn für Sonderpädagogik - einige wenige FachlehrerInnen - zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zur zusätzlichen Unterstützung im Unterricht und der Betreuung innerhalb des Ganztages
7 Ausstattung Die Klassenräume werden durch einen angrenzenden Zusatzraum ergänzt, der jeweils den integrativen Lerngruppen eines Jahrgangs für Differenzierungs- und spezielle Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Für spezifische Förder- und Unterrichtsmaßnahmen werden vom Schulträger zusätzliche sachliche und finanzielle Ressourcen bereitgestellt (Etat für das Gemeinsame Lernen).
8 Leitlinien des Gemeinsamen Lernens Gemeinsames Lernen am gleichen Gegenstand, auf unterschiedlichen Lernniveaus ermöglichen! (lernzieldifferenter Unterricht) "Die SchülerInnen dort abholen, wo sie gerade stehen! Schule ist nicht nur Lern- sondern auch Lebensraum! Gemeinsamkeit durch Interaktion und Kooperation! Vielfalt als Bereicherung für alle!
9 Individuelle Förderung Lernzieldifferenter Unterricht wird ermöglicht durch Binnendifferenzierung Hierzu werden z. B. insbesondere folgende Unterrichtsmethoden verstärkt eingesetzt: - handlungsorientierter Unterricht - Projektarbeit - Gruppen- und Partnerarbeit - Freiarbeit - Wochenplan Neben der Binnendifferenzierung ist durch die Doppelbesetzung sowie den Differenzierungsraum auch äußere Differenzierung für bestimmte spezielle Fördermaßnahmen möglich. Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert sich konkret an individuell erstellten Förderplänen, welche unter Federführung des Sonderpädagogen bzw. der Sonderpädagogin vom Klassenteam evaluiert und regelmäßig fortgeschrieben werden.
10 Therapieangebote Der Schulneubau verfügt über einen ausgewiesenen speziellen Therapieraum. Eine angemessene Ausstattung mit therapeutischen Materialien ist nach schwierigen Verhandlungen um die Frage der Zuständigkeit und der Finanzierung durch das Amt für Schulentwicklung erfolgt. An der Schule wird an zwei Tagen der Woche Psychomotorik in der Kleingruppe durch eine externe Therapeutin angeboten (insgesamt 5 Therapiestunden).
11 Mitwirkungsgremien Das Gemeinsame Lernen ist ein fester Bestandteil in den Mitwirkungsgremien der Schule Im Bereich des GL`s gibt es folgende Konferenzen und Gremien: Klassenteams Die TutorInnen jeder integrativen Lerngruppe kommen regelmäßig zu Teamsitzungen zusammen, um sich über die Klassensituation, einzelne SchülerInnen etc. auszutauschen und Unterricht zu planen. Fachgruppe Sonderpädagogik Alle LehrerInnen für Sonderpädagogik treffen sich innerhalb dieses Gremiums zu Absprachen, Austausch und Organisation. Konferenz Gemeinsames Lernen Zweimal im Schulhalbjahr wird diese Konferenz einberufen. Deren Mitglieder sind alle TutorInnen der integrativen Lerngruppen sowie ein Mitglied der Schulleitung.
12 Was wird sich durch das neue Schulgesetz kurzfristig oder auch langfristig ändern? sehr unklare Planungsgrundlage für das Schuljahr Verringerung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen ist zu erwarten größerer Bedarf an zusätzlichen räumlichen Ressourcen veränderte Aufnahmeverfahren langfristig keine Gutachtenerstellung mehr zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bestehende Konzepte müssen verändert oder aufgegeben werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Vergangenheit bewährt haben Beispiel: Modelle zur Klassenbildung der Bedarf an Beratung, Absprachen und Koordinierung wird deutlich steigen
13 Weitere grundsätzliche kritische Aspekte Nicht ausreichende Berücksichtigung des Ganztags bei der Budgetierung für echte Ganztagsschulen Unterschiede bezüglich der vorgeschriebenen Klassengröße an Sekundar- und Gesamtschulen Keine Berücksichtigung des notwendigen zusätzlichen Bedarfs für Teamabsprachen und gegenseitige Beratung Keine Berücksichtigung des notwendigen zusätzlichen Bedarfs für Koordination und Leitung
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