BAUSCHADENGUTACHTEN. Diplom-Ingenieur Marcus Krull. Wassenberg, 13. Mai Einfamilienhaus als Doppelhaus mit Garage.
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1 Dipl.-Ing Marcus Krull Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken D BAUSCHADENGUTACHTEN Website: Wassenberg, 13. Mai 2013 d i g e r f ü r d i e Objekt: Adresse: Auftraggeber: Einfamilienhaus als Doppelhaus mit Garage B e w e r t u n g v o n Aktenzeichen: Gutachtendatum: PG Mai 2013 b e b a u t e n u n d u n b e b a u t e n G r u n
2 Inhalt 1. Auftraggeber und Aufgabenstellung Grundlagen des Gutachtens Quellen zur Feststellung des Ist-Zustandes Quellen zur Feststellung des Soll-Zustandes Regelwerke und sonstige Quellen Allgemeine Angaben zur Situation Eigene Feststellungen während der Ortstermine Gesamtansicht des Gebäudes Dachterrasse im Staffelgeschoss Wärmedämmverbundsystem / Oberputzarbeiten Innentreppe Garage Fenster Sonstiges Bewertung der Feststellungen vor Ort Dachterrasse im Staffelgeschoss...27 Aufbauhöhe, U-Wert des Bauteils...27 Gefällegebung / Entwässerung...28 Anschlusshöhe Terrassentürelemente...30 Zinkabdeckungen / Direkte, durchdringende Befestigung...31 Zinkabdeckungen / Anschluss an angrenzende Bauteile...32 Zinkabdeckungen / Tropfkanten Wärmedämmverbundsystem...32 Anschlüsse an Fensterelemente...33 Fugenausbildung Bauwerksfuge...34 Fußpunktausbildung...35 WDVS / Sonstiges Innentreppe Garage Fenster Sonstiges...38 Außenanlagen / Garten / Terrassentrennwand...38 Wrasenabzug Sanierungsempfehlung / Kostenschätzung Dachterrasse im Staffelgeschoss...39
3 6.2. Wärmedämmverbundsystem Innentreppe Garage Fenster Sonstiges Zusammenfassung...47
4 1. Auftraggeber und Aufgabenstellung Im April 2013 beauftragten den Verfasser ein schriftliches Gutachten zu im Rahmen des Kaufs des Objektes aufgetretenen Fragen zu erstellen. Nach einem Vorgespräch am hat am ein Ortstermin zur Aufnahme der von den Bauherren vorab dokumentierten Mängel an dem Objekt stattgefunden. Auf die detaillierte Überprüfung der Planungsgrundlagen soll bei dieser Begutachtung zunächst verzichtet werden. 2. Grundlagen des Gutachtens 2.1. Quellen zur Feststellung des Ist-Zustandes Der Auftraggeber stellte dem Verfasser zur Gutachtenerstellung die folgenden Informationen und Dokumente zur Verfügung: Bilderdokumentation der Kanzlei Weitere Informationen des Auftraggebers zum chronologischen Ablauf der Baumaßnahme Zudem fließen die eigenen Feststellungen bei den Ortsterminen am und in dieses Gutachten ein Quellen zur Feststellung des Soll-Zustandes Zur Bewertung der im Rahmen des Bauträgervertrages geschuldeten Leistung überließ der Auftraggeber dem Verfasser die folgenden Dokumente: Bauträgervertrag beurkundet durch Notar Dr. vom Bauabnahmeprotokoll vom Werkvertrag über zusätzliche Leistungen vom Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme im Hinblick auf die Förderung bei der KfW vom Energieausweis der Gebäudes vom Energetische Berechnung nach DIN V / DIN V
5 2.3. Regelwerke und sonstige Quellen DIN Abdichtung für nicht genutzte Dächer DIN Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen DIN EN Putz- und Stuckarbeiten DIN Putz- und Putzsysteme - Ausführung - Flachdachrichtlinie - Fachregeln für Abdichtungen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerkes Verarbeitungsrichtlinien zum Wärmedämmverbundsystem des Herstellers STO AG Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und der Feststellungen während des Ortstermins erstatte ich das Gutachten wie folgt: 3. Allgemeine Angaben zur Situation Die Auftraggeber haben mit Notarvertrag vom von der das im Jahre 2012 auf dem Gebäude erworben. errichtete Das Gebäude sollte der als Vertragsbestandteil vereinbarten Baubeschreibung entsprechend errichtet und bis spätestens zum fertiggestellt sein. In dem zusätzlichen Werkvertrag vom wurden zusätzliche Leistungen mit der Firma - - vereinbart. Hierbei handelte es ich um Leistungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen, sowie Fliesen und Pflasterarbeiten. Im Rahmen des Bauablaufes kam es, wie die Auftraggeber erläuterten zu Verzögerungen, die dazu geführt hätten, dass dieser Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten worden sei. Bei der am durchgeführten Abnahme wurden verschiedene Mängel und Restleistungen dokumentiert.
6 Die zugesicherte Mängelbeseitigung sei jedoch nicht durchgeführt worden. Man habe dies fruchtlos bemängelt und sich daher juristisch beraten lassen. Auch die Aufforderungen der Kanzlei seien allerdings fruchtlos geblieben, so dass nach deren Ablauf eine entsprechende Ersatzvornahme geplant sei. Vor diesem Hintergrund soll der Verfasser die aktuelle Situation dokumentieren, die vorgefundenen Mängel im Hinblick auf die geschuldeten Leistungen und die anerkannten Regeln der Technik bewerten und die zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten schätzen. 4. Eigene Feststellungen während der Ortstermine Entsprechend der o.g. Vorgaben nahm der Verfasser das Gebäude in Augenschein und stellte Folgendes fest: Datum: Mittwoch, , 18:00 Uhr und Samstag, , 09:00 Uhr Teilnehmer: Frau (Auftraggeberin) Herr (Auftraggeber) 4.1. Gesamtansicht des Gebäudes Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit Pultdach ausgestattet. Auf der Decke auf Obergeschoss ist eine Dachterrasse vorhanden. Die rechte Doppelhaushälfte ist Vertragsgegenstand.
7 4.2. Dachterrasse im Staffelgeschoss Gesamtansicht der Dachterrasse. Sie war mit einer bituminösen Abdichtung versehen. Unter ihr war eine Dämmschicht spürbar. Die Abdichtungsebene wies kein Gefälle auf. 7 In der vorderen, linken Ecke in Richtung Straße waren ein Flachdachablauf und ein Notüberlauf in die Flachdachabdichtung eingearbeitet.
8 Die umlaufende Attika war mit einer Zinkabdeckung versehen, die mit Gefälle nach innen ausgebildet war. Die Abdeckungen waren überall mit Spenglerschrauben durch das Blech verankert (Pfeil). Der Überstand der Abdeckung variierte im Verlauf der Attika zwischen 4 und 1 cm. 8 Die Aufkantungen der Abdeckungen reichten an angrenzende Bauteile und stießen stumpf an diese an. Sie waren von oben dauerelastisch versiegelt.
9 Diese Versiegelung war bei der Abdeckung auf der Trennwand in Richtung Nachbarn bereits abgerissen. Messung der Gesamthöhe von Oberkante Rohbetondecke bis Oberkante Schwelle des Terrassentürelementes. Die Höhe betrug 22 cm. 9 Messung der Anschlusshöhe von Oberkante Terrassenabdichtung bis Oberkante der Schwelle des Terrassentürelementes. Die Anschlusshöhe betrug 12,5 cm.
10 4.3. Wärmedämmverbundsystem / Oberputzarbeiten Durch das Wärmedämmverbundsystem am Staffelgeschoss war die Satellitenschüssel in das Rohmauerwerk verankert. 10 Im Wärmedämmverbundsystem waren Fehlbohrungen zu erkennen, die mit dauerelastischem Fugmaterial verschlossen worden waren. Die Kabel nach innen führten oberhalb der Verankerung ins Innere. Die Verankerung wurde mit Gewindestanden durchgeführt.
11 Ansicht Straßenseite. An der Bauwerksfuge in Richtung Nachbarn war ein Dehnfugenprofil in die Fassade eingearbeitet worden 11 Die beiden Schenkel des Profils waren press aneinander gearbeitet. Das Profil war teilweise überputzt worden.
12 An allen Fensterbankabschlussprofilen war der Anschluss der Laibung der Fassade mangelhaft ausgeführt worden. 12 Es besteht die Gefahr, dass dauerhaft Niederschlagswasser in diesen Anschlusspunkt eindringt und die Fassadenfläche schädigt.
13 Am Fußpunkt des Wärmedämmverbundsystems im Spritzschutzstreifen laufen die Putzebenen Armierungsputz und Oberputz ohne weitere Maßnahmen aus. Die beiden Putzebenen sind gut zu erkennen. 13 In der Fassadenfläche waren verschiedene Fehlstellen im Oberputz zu erkennen. Hier offenbar ein nachträglich verschlossenes Loch für einen Gerüstanker
14 Beschädigung im Putz über Garagendach. Dauerelastisch verschlossen. 14 An der Türe in Richtung Garage waren erste Anzeichen einer Kerbrissbildung in der oberen rechten Ecke der Öffnung zu erkennen.
15 Die obere Laibung des Fensters im Staffelgeschoss in Richtung Garageneinfahrt verlief unregelmäßig Einseitig war hier ein Polystyrol- Dämmstoffstreifen von bis zu 1 cm Breite eingelegt worden. 15 Die Breite der rechten Leibung des Fensters betrug 6 cm.
16 Die linke Laibung des Fensters war 7,5 cm breit. Das Fenster muss 1,5 cm von der parallelen Linie der Fassadenflucht abweichen. So kommt es zu dem asymmetrischen Laibungsverlauf Innentreppe Die Ausführung der Innentreppe weicht von der vertraglich zugesicherten ab. 16 Das an der Wand montierte Außenband der Treppe wies einen deutlichen Riss auf.
17 Die Klarlackierung es Pfostens im Obergeschoss war unsauber ausgeführt Garage Die rechts neben dem Gebäude angeordnete Garage grenzt direkt an eine Stützwand zur Garageneinfahrt des Nachbargrundstückes an. 17
18 Die Garagenaußenwand in Richtung Nachbargrundstück besaß keinen Oberputz als witterungsbeständige Schicht. Hier war lediglich der Armierungsputz als Grundlage vorhanden. Die horizontale Fuge zwischen Außenwand und Zinkabdeckung der Stahlbetonstützwand war offen (Pfeile). 18 Die Garage war mit einem Gipsputz versehen und im Bereich der oben abgebildeten Außenwand im Sockelbereich, bis auf eine Höhe von ca. 1 m nass.
19 Die Feuchtewerte erreichen mit rund 160 digits den Höchstwert der Skala Fenster Verunreinigungen auf den Fenstern innen und außen deuteten auf unzureichende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Innenputz- und WDVS-Arbeiten hin. 19
20 Putzrückstände auf Terrassentürschwelle 20 Putzrückstände auf Fensterelement
21 Die Aluminiumfensterbänke waren an mehreren Stellen verkratzt. Auch die Glasfüllungen waren an verschiedenen Stellen beschädigt worden Kratzer Außenfensterbank Badezimmer OG. 21 Die Außenfensterbank des Badezimmerfensters im OG war nicht mit Gefälle montiert worden
22 Auch an den Rahmen der Fensterelemente waren an verschiedenen Elementen Kratzer zu erkennen. 22 Klebebandreste auf Rahmen
23 4.7. Sonstiges Das Gartengrundstück sei in Ihrem Auftrag von einem Garten- und Landschaftsbauunternehmen planiert worden. Hierzu habe man den Geländesprung mit einer Winkelstützmauer versehen müssen, erklärten die Auftraggeber Ein Teil der zweiten Abdichtungslage im Bereich der Attika der Garage fehlte 23 Die Absturzsicherung des gartenseitig gelegenen rechten Fensters im Obergeschoss war an einem Verankerungspunkt lose
24 In der Küche war keine Anschlussmöglichkeit für die Entlüftung der Dunstabzugshaube vorhanden Die Zuleitungen in Richtung Außengerät der Wärmpumpe waren ohne Abdichtungsmaßnahmen in die Außenrückwand der Garage eingeführt. 24 Die Unterverteilung der Fußbodenheizung im Obergeschoss wies mehrere, widersprüchliche Beschriftungen auf. Die Auftraggeber erläuterten, dass in der jüngsten Vergangenheit Probleme mit der Fußbodenheizung aufgetreten seien. Die Auftraggeber hätten inzwischen mehrere Nachbesserungen mit dem Nachunternehmer selbst durchgeführt. Die Funktion der Heizkreise im Kinderzimmer sei aber nach wie vor nicht gegeben. Für eine nähere Untersuchung wäre hier ein weiterer Termin erforderlich.
25 Die Anschlussfuge der Terrassentrennwand in Richtung Nachbarhaus öffnete sich im oberen Bereich. Die Witterungsdichtigkeit der versiegelten Fuge war hier bereits nicht mehr gegeben, so dass die Auftraggeber hier provisorisch erneut dauerelastisch versiegelt haben um weiteres Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern. 25 Die Auftraggeber erklärten, dass Sie ein Abkippen der Trennwand beobachtet hätten in dessen Folge es zu dem Abriss kam. Die Fugenbreite betrug beim Ortstermin ca. 10 mm
26 Die Anputzleisten an der Hauseingangstüre hatten sich von dem Bauelement teilweise abgelöst und offenbarten eine Fuge von ca. 4 mm 26
27 5. Bewertung der Feststellungen vor Ort Nachfolgend führt der Verfasser eine Bewertung der vorgefundenen Situation im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Art und Güte der Bauausführung, relevante Normen und die anerkannten Regeln der Technik durch Dachterrasse im Staffelgeschoss Aufbauhöhe, U-Wert des Bauteils Zu den von den Auftraggeber übermittelten Unterlagen gehört die Ausführungsgrundlage Energetische Berechnung nach DIN V 4108/DIN V des Büros Bauplanung, Dipl.-Ing Die auch als Wärmeschutznachweis bezeichnete Dimensionierung der Außenbauteile legt unter anderem die nach der Energiesparverordnung 2009 erforderlichen Eigenschaften der thermischen Hülle eines Wohngebäudes fest. Wichtige Kenngröße ist hierbei der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenbauteile, der sich aus der Dicke der Einzelschichten und deren Wärmeleitzahl (Lambda) ergibt. 27 Auf Seite B-9 des vorliegenden Dokumentes wird der erforderliche U-Wert des Bauteiles Decke gegen Außenluft, wobei es ich um das Bauteil Dachterrasse handelt wie folgt ermittelt: Bild: Auszug aus dem Wärmeschutznachweis Wie oben markiert ist die Dämmschicht auf der Decke über Obergeschoss als Polyurethan-Hartschaum mit einer Wärmeleitzahl von 0,030 W/mK und einer Schichtstärke von 10 cm projektiert.
28 Wie im Abschnitt 4.2. auf Seite 9 dieses Gutachtens dokumentiert wurde beim Ortstermin durch die Trennfuge am Fensterelement innen eine Höhe von der Oberkante der Terrassentürschwelle bis zur Oberkante der Betondecke von 22 cm gemessen. Die Höhe von Oberkante der Terrassenabdichtung bis Oberkante der Terrassentürschwelle betrug 12,5 cm. Somit ergibt sich für die Schichten Dampfsperre Dämmschicht Bituminöse Abdichtung, zweilagig eine mögliche Gesamtaufbauhöhe von 8,5 cm. Abzüglich der Dicken der Abdichtung und der Dampfsperre, von insgesamt mindestens 1,5 cm ist davon auszugehen, dass die Dämmschicht lediglich eine Dicke von 8 cm aufweist. Dies stellt eine Abweichung vom Wärmeschutznachweis dar, die sich im Hinblick auf den U-Wert des Bauteiles negativ auswirkt. Die Qualität der Dämmung im Hinblick auf Material und dessen Wärmeleiteigenschaften wurde beim Ortstermin zunächst nicht geprüft, da hierzu eine Bauteilöffnung erforderlich wäre. Gefällegebung / Entwässerung 28 Wie im Abschnitt 4.2. auf Seite 7 dieses Gutachtens dokumentiert wurde die Abdichtung der Dachterrasse ohne Gefälle ausgebildet. Als anerkannte Regeln der Technik sieht der Unterzeichner dir folgenden Normen und Regelwerke maßgeblich: DIN DIN Flachdachrichtlinie Abdichtung für nicht genutzte Dächer Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen Fachregeln für Abdichtungen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes Die DIN sagt in ihrem Abschnitt 6 Bauliche Erfordernisse unter Punkt 6.5: Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann.
29 In den Fachregeln für Abdichtungen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, die auch die Vorgaben aus den relevanten DIN-Normen übernehmen, werden die Anforderungen an Abdichtungen nach deren Nutzung unterschieden. Eine Dachterrassennutzung oberhalb der Abdichtung führt zu der Einordnung in die Gruppe Abdichtungen genutzter Dächer und Flächen, somit zu Abschnitt 3 der Flachdachrichtlinie. Diese gibt in Punkt Gefälle und Entwässerung vor: (1) Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausüben kann. Bei planmäßiger Anstaubewässerung darf der Wasserstand maximal 100 mm betragen. (2) Sollten sich geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z.b. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten auswirken(z.b. bei Plattenbelägen im Mörtelbett), ist durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen für eine vollständige Wasserableitung zu sorgen. 29 Beide normativen Vorgaben sagen deutlich, dass durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen ist, dass das anfallende Wasser wirksam und dauerhaft abgeleitet wird. In der Flachdachrichtlinie wird darüber hinaus berücksichtigt, dass die auf der Abdichtungsebene zurückbleibenden Wasseransammlungen einen schädigenden Einfluss auf den Terrassenbelag und seine Konstruktion haben. Dies wäre sowohl bei einem Plattenbelag im Mörtelbett, als auch bei einer Holzkonstruktion relevant. Als Richtlinie für das mindestens einzuhaltende Gefälle kann hier die DIN dienen, die in Abschnitt 6.4. Dachneigung vorgibt, dass Dachabdichtungen...für die Ableitung des Niederschlagswassers ( ) grundsätzlich mit einem Gefälle von mindestens 2 % zu planen sind. Im vorliegenden Fall ist kein besonderer planerischer oder baulicher Zwang bekannt, der eine Unterschreitung des Mindestgefälles rechtfertigen würde. Vor diesem Hintergrund wird die im vorliegenden Fall gefällelos verlegte Abdichtungsebene als Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik und als technischer Mangel an der geschuldeten Leistung gesehen.
30 Anschlusshöhe Terrassentürelemente Wie im Abschnitt 4.2. auf Seite 9 dokumentiert, beträgt die Höhe zwischen der Schwelle der Terrassentüre und der Oberseite der Abdichtung der Dachterrasse ca. 13 cm. Auch hier werden die bei der Betrachtung der Gefällesituation zitierten Normen als technische Vorgabe für die Ausführung gesehen. So sagt die DIN in Abschnitt 8. Ausführung, Absatz Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließenden, höher gehenden Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder die Überschüttung hochzuführen und dort zu sichern ( ). Ist dies im Einzelfall nicht möglich, z. B. bei Balkon- oder Terrassentüren, sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen (z. B. ausreichend große Vordächer, Rinnen mit Gitterrosten). Die Fachregeln für Abdichtungen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes gehen auf die Anschlusshöhen an Türen in Abschnitt 4.4. ein: 30 Die Anschlusshöhe soll mindestens 0,15 m über der Oberfläche des Belages, der Kiesschüttung oder der Begrünung betragen. und Dadurch soll verhindert werden, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist möglich wenn gemäß (2) bedingt durch die örtlichen Verhältnisse zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. Und die Spritzwasserbelastung minimiert wird. Dies ist dann der Fall, wenn im unmittelbaren Türbereich z. B. ein wannenförmiger Entwässerungsrost mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung eingebaut wird. In solchen Fällen soll die Anschlusshöhe jedoch mindestens 0,05 m betragen (oberes Ende der Abdichtung oder von Anschlussblechen unter dem Wetterschenkel/Sockelprofil).
31 Ein unmittelbarer Anschluss einer Rinne ist aufgrund der baulichen Verhältnisse nicht möglich es liegt keine Anschlussmöglichkeit in der Nähe der Türschwelle vor. Die oben zitierte Ausnahmeregelung greift daher nach Meinung des Verfassers nicht. Maßgeblich für die Anschlusshöhe ist also der Abstand zwischen der Oberkante des zukünftigen Terrassenbelages und der Türschwelle. Sowohl bei Platten-, als auch bei Holzbelägen ist von einer Mindestkonstruktionshöhe von 8 cm auszugehen, so dass die resultierende Anschlusshöhe an der Terrassentüre mit maximal 5 cm gegen die a. R. d. T. verstoßen wird. Zinkabdeckungen / Direkte, durchdringende Befestigung Alle Zinkabdeckungen an dem Gebäude sind mit offen liegenden Durchgangsbefestigungen montiert. Obwohl die hier verwendeten Spenglerschrauben mit einem Dichtring auf der Zinkabdeckung abschließen ist diese Art der Befestigung als Verstoß gegen die Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk zu sehen, die in Abschnitt 8. Abdeckungen, Absatz 8.2. Abdeckungsarten (1) sagt Die Befestigung erfolgt indirekt versteckt mit mindestens korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln. 31 Dies unterstützt die ATV DIN Klempnerarbeiten in Ihrem Abschnitt 3.4. Bauklempnerarbeiten Dachrandabschlüsse, Mauerwerksabdeckungen und Anschlüsse sind mit korrosionsgeschützten Befestigungselementen verdeckt anzubringen. Die im vorliegenden Fall ausgeführte Art der das Blech durchdringenden Abdeckungsbefestigung birgt die Gefahr, dass mittelfristig Wasser durch Befestigungsöffnungen eindringt und Beschädigungen an dem darunter liegenden Bauteil verursacht. Sie wird daher als Verstoß gegen die a. R. d. T. und technischer Mangel vertraglich geschuldeten Werk gesehen.
32 Zinkabdeckungen / Anschluss an angrenzende Bauteile Die Anschlüsse der Zinkabdeckungen an angrenzende Bauteile, also die mit Wärmedämmverbundsystem versehenen Gebäudeaußenwände weisen Aufkantungen auf, die oberseitig dauerelastisch versiegelt sind. Die Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk fordern in Abschnitt 8. Abdeckungen, Absatz 8.1. Allgemeines (2): Die Abdeckungen erhalten an den Enden Kopfstücke oder Maueranschlussstücke. Die im vorliegenden Fall gewählte Ausführung widerspricht demnach den a. R. d. T. Es besteht die Gefahr, dass nach Versagen der Versiegelung im Anschlussbereich Wasser hier eindringt und die darunterliegenden Bauteile beschädigt. Sie wird daher als technischer Mangel am vertraglich geschuldeten Werk gesehen. Zinkabdeckungen / Tropfkanten Der Abstand der Tropfkanten der Zinkabdeckungen zum darunterliegenden Bauteil beträgt in Teilbereichen weniger als 1 cm. Diese Ausführung widerspricht den Vorgaben der Flachdachrichtlinie, die hierfür bei Einbauorten, die höher als 8 m liegen einen Mindestabstand von 2 cm fordert. 32 Die von den a. R. d. T. abweichende Ausführung kann dauerhaft zu Schlierenbildung (Verunreinigung) der unter den Abdeckungen liegenden Bauteile durch hier abtropfendes Niederschlagswasser führen Wärmedämmverbundsystem Für die Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) gibt es weder nationale, noch europäische Normen. Die anerkannten Regeln der Technik können bei den bauaufsichtlich zugelassenen Produkten daher ausschließlich über die Herstelleranweisungen und zur Verfügung gestellten Regeldetails für die unterschiedlichen Systeme hergeleitet werden. Diese Anweisungen machen Vorgaben zur Detailausbildung, die insbesondere die Schlagregendichtigkeit und Witterungsbeständigkeit der Fassade gewährleisten sollen.
33 Hierbei ähneln sich die Details der verschiedenen Hersteller und Systeme und sind in Ihrer Zielrichtung identisch. In Ermangelung an Informationen zum vorliegenden System werden hier die Herstellervorgaben der Fa. STO GmbH, Stühlingen zu Grunde gelegt. Anschlüsse an Fensterelemente Wie in Abschnitt 4.3. auf Seite 13 dokumentiert waren die Anschlüsse des Oberputzes an die Fensterbankabschlussprofile an allen besichtigten Elementen mangelhaft ausgeführt. Der Putz lief hier lose auf und löste sich in Folge der Bewegung des Fensterbankprofiles, zum Beispiel aufgrund thermischer Ausdehnung bei Sonneneinstrahlung teilweise bereits ab. Ein Kellenschnitt mit Verjüngung des Putzes zum Anschluss hin fehlt. Die Laibung überdeckt hierbei das Abschlussprofil nicht vollständig. Ein Fugendichtband, das die Schlagregendichtigkeit des Anschlusses gewährleisten würde war nicht zu erkennen. Aufgrund dieser Abweichungen von den Herstellervorgaben (siehe unten angefügtes Regeldetail) besteht die Gefahr des Eindringens von Niederschlagswasser an diesem Anschlusspunkt und in der Folge die Beschädigung des Putzsystems. 33 Bild: Regeldetail Fensterbankanschluss Hersteller STO
34 Fugenausbildung Bauwerksfuge An der Bauwerksfuge in Richtung Nachbargebäude war ein Dehnfugenprofil in die Putzflächen eingearbeitet worden (Siehe Abschnitt 4.3. auf Seite 10 dieses Gutachtens). Die Schenkel des Profis stießen allerdings abweichend von dem Regeldetail des Herstellers direkt aneinander. Die Funktion als Bewegungsfuge ist bei dieser Form der Ausführung nicht gegeben. Eben die Bewegungen zwischen den getrennten Bauteilen, für die die Fuge beweglich ausgebildet wurde, können so nicht aufgenommen werden. 34 Bild: Regeldetail Bauwerksfugenausbildung Hersteller STO
35 Fußpunktausbildung Wie im Abschnitt 4.3. auf Seite 13 dieses Gutachtens dokumentiert liefen am Fußpunkt des WDVS die beiden Putzebenen Armierungs- und Oberputz ohne weitere Maßnahmen im Spritzschutzstreifen der Außenanlagen aus. Der kapillaraktive Armierungsputz wird hier aufstauendes Sickerwasser emporbefördern und zu Feuchteflecken und in deren Folge Schäden am Putz führen. Ein Sockelputz ist nicht ausgeführt. Kapillarität ist das Verhalten von Flüssigkeiten, das sie bei Kontakt mit Kapillaren, z. B. engen Röhren, Spalten oder Hohlräumen, in Feststoffen zeigen. Im vorliegenden Fall bilden die feinen Poren des Armierungsputzes diese Röhren und befördern hier anreichendes Wasser im Bauteil empor. Die korrekte Ausführung des Sockelbereiches wird im Regeldetail des Herstellers STO (s. unten) beschrieben. Um den oben geschilderten Schadenmechanismus zu verhindern ist eine Abdichtungsmaßnahme im Spritzwasserbereich vorzusehen, die die Kapillarität der Putzschichten bricht und so Beschädigungen durch aufsteigendes Wasser verhindert. 35 Bild: Regeldetail Sockelputzausbildung Hersteller STO
36 WDVS / Sonstiges An allen Fassadenseiten des Gebäudes waren Fehlstellen und Strukturfehler im Oberputz nur unzulänglich überarbeitet worden. An der oberen rechten Ecke der Garagentüre war ein Kerbriss vorhanden. Diese Rissausbildung sollte eine zusätzliche Eckbewehrung gem. Herstellervorschriften verhindern. Man muss daher davon ausgehen, dass diese Eckbewehrung zumindest hier nicht aufgeführt wurde. Um dies zu verifizieren wäre das Bauteil zu öffnen. 36 Bild: Regeldetail Diagonalarmierung Hersteller STO
37 Das Fenster im Staffelgeschoss in Richtung Giebelseite war nicht parallel zur Fassadenflucht montiert worden das Wärmedämmverbundsystem verläuft daher hier nicht regelmäßig. Die Laibungsbreiten differieren um ca. 1,5 cm. Die obere Laibung läuft diagonal zur Fassade und wurde mittels eines Dämmstoffstreifens ausgeglichen (siehe Abschnitt 4.3. auf Seite 15 dieses Gutachtens) Innentreppe In Anlage 9 des dem Verfasser überlassenen Bauträgervertrages ist die Art der Ausführung der Innentreppe durch Fotos festgelegt. Die vom Bauträger gelieferte Treppe weicht von dieser im Bereich der Pfosten am Treppenauge ab. Die Referenztreppe aus dem Vertrag besitzt hier eine mit Edelstahlbolzen in den Pfosten verankerte Kopfplatte als gestalterisches Mittel. Diese ist wie in Abschnitt 4.4. auf Seite 16 dieses Gutachtens dokumentiert nicht ausgeführt worden. Die gelieferte Treppe weicht also von der geschuldeten Güte ab. Wie auf Seite 16 dieses Gutachtens dokumentiert weist das Randband der Geschosstreppe zwischen Obergeschoss und Staffelgeschoss kopfseitig einen Riss auf. Die vertraglich geschuldete Leistung ist hier also mangelhaft Garage In der Garage ist der Innenputz vollständig als Gipsputz ausgeführt. Der Putz entspricht nach der relevanten Norm DIN der Mörtelgruppe PIV und ist als solcher lediglich geeignet als Innenputz für normale und geringe Beanspruchung. In der Garage ist mindestens eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zu erwarten. Entsprechend den normativen Vorgaben wäre ein kalk oder zementgebundener Mörtel der Gruppe P I P III zu verwenden gewesen. Bei dem Ortstermin war die auf der Grundstücksgrenze in Richtung Geländesprung / Stahlbetonstützwand vorhandene Garagenwand von außen nicht mit einem Oberputz versehen. Der Witterungsschutz ist für diese Wand somit aktuell nicht gegeben.
38 Die Fuge zwischen der Stahlbetonstützwand und der Garagenaußenwand war nicht verschlossen. Es ist davon auszugehen, dass hier anfallendes Niederschlagswasser in die Fuge eindringt und die vorab dokumentierten Feuchteschäden im Innenbereich verursacht. (s. Abschnitt 4.5 auf Seite 17 dieses Gutachtens) 5.5. Fenster Die Fenster und Fensterbänke waren wie in Abschnitt 4.6. auf Seite 19 bis 22 dieses Gutachtens beispielhaft dokumentiert an verschiedenen Stellen im Innenund Außenbereich verschmutz bzw. beschädigt. So waren außen Kratzer und weitere Beschädigungen auf Rahmen, Glasfüllungen und Alufensterbänken vorhanden. Reste von Klebebändern und Putzrückstände wurden nicht beseitigt. Die in der Regel glatte Kunststoffoberfläche der Fensterelemente wirkte innen aufgeraut. Es waren Rückstände des Innenputzes vorhanden, so dass davon auszugehen ist, dass diese im Rahmen der Innenputzarbeiten nicht oder nur unzureichend geschützt wurden Sonstiges 38 Außenanlagen / Garten / Terrassentrennwand Die Baubeschreibung, die als Anlage 1 Vertragsbestandteil wurde weist auf Seite 3 aus: Außenanlagen: Terrasse ca. 20 m2 Verbundpflaster, anthrazitfarben im Sandbett verlegt mit Frostschutz-Unterbau. Das Grundstück wird vom groben Bauschutt gereinigt und der vorhandene Mutterboden einplaniert. Die übrigen Arbeiten an der Außenanlage erfolgen in Eigenleistung. Beim Ortstermin erklärten die Auftraggeber, dass der Bauträger lediglich die Terrasse ausgeführt habe. Der Schutt sei im Gartenbereich verblieben. Die geschuldete Planierung sei nicht ausgeführt worden. Diese Leistungen waren, wie die AG beschrieben, nach verschiedenen Fristsetzungen an den Bauträger im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Auftraggeber veranlasst worden. Hierzu erhielt der Unterzeichner die in der Anlage beigefügte Rechnung der Fa.
39 Das Abkippen der Terrassentrennwand ist nach Meinung des Verfassers auf eine unregelmäßige Setzung des Fundamentes der Wandscheibe zurückzuführen. Die Setzung wird im dem Garten zugewandten Bereich stärker sein als am Gebäude, so dass es zu einem Drehen der Mauerscheibe um die horizontale Achse im Uhrzeigersinn kommt. Es ist davon auszugehen, dass die Gründung von den a. R. d. T. abweichend nicht auf gewachsenem Boden durchgeführt wurde. Wrasenabzug Die Baubeschreibung sagt hier: Bohrung: Kernbohrung in der Küche für den Dunstabzug. Wie in Anschnitt 4.7. auf Seite 24 dieses Gutachtens dokumentiert wurde die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht. 6. Sanierungsempfehlung / Kostenschätzung Dachterrasse im Staffelgeschoss Wie oben dokumentiert liegen bei der Abdichtung der Dachterrasse verschiedene Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik vor. Dies sind im Einzelnen: Kein Gefälle der Abdichtungsebene Zu geringe Anschlusshöhe an der Terrassentüre Vom Wärmeschutznachweis abweichende Dämmstärke Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung lässt sich nach Meinung des Verfassers nur nach dem Rückbau der Flachdachaufbaus inklusive der am Terrassenaustritt vorhandenen Fensterelemente umsetzen. Zur Ausbildung des erforderlichen Mindestgefälles ist eine Kombination aus der nach Wärmeschutznachweis erforderlichen Polyurethan-Dämmung und einer Polystyrol-Platte als Gefälledämmung erforderlich.
40 Die Montage der Metallmauerwerksabdeckungen auf den Attiken der Dachterrasse und der Garage sowie der Trennwand in Richtung Nachbarterrasse ist wegen der direkten Befestigung durch das Blech hindurch wider den a. R. d. T. ausgeführt. Es besteht die Gefahr des Eintrittes von Niederschlagswasser. Zur fachgerechten Herstellung der Abdeckungen sind die vorhandenen Bleche zu demontieren und zu entsorgen. Sie sind im Anschluss durch verdeckt befestigte und damit witterungssichere Abdeckungen zu ersetzen. Die Anschlüsse an die aufgehenden Bauteile sind mit Maueranschlussstücken durchzuführen. Auf Basis dieser Vorgaben ermittelt der Verfasser die Sanierungskosten für den Teilbereich Dachterrasse im Staffelgeschoss wie folgt: Pos. Beschreibung Einheit EP GP Titelsumme Titel 1 Pos 1.1. Demontage und Entsorgung Rückbau von Abdichtung; Dämmung und Mauerwerksabdeckungen im Bereich der Dachterrasse 15,00 h 45,00 675,00 Pos 1.2. Entsorgung zu Vorposition 1,00 psch 500,00 500, ,00 40 Pos 1.3. Demontage der Fensterelemente 16,00 h 45,00 720,00 Pos 1.4. Entsorgung zu Vorposition 1,00 psch 200,00 200,00 Titel 2 Pos 2.1. Pos 2.2. Pos 2.3. Herstellung Flachdachkonstruktion Brüstung der Terrassenaustritte aufmauern, inkl. Material. Fensterelemente zur Herstellung der den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausbildung der Anschlusshöhe der Dachterrassenabdichtung liefern und montieren. Inkl. Beiputz innen. Nebenarbeiten am WDVS in entsprechender Ermittlung berücksichtigt. Ausgleichs- und diffusionsdichte Schicht sd- Wert größer gleich 1500 m DIN (Dampfsperre) 1,00 psch 300,00 300,00 2,00 Stück 1.000, ,00 20,77 m 2 12,00 249, ,34
41 Pos 2.4. Dämmschicht aus Polyurethan- Hartschaum (PUR), Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,030 W/mK, Baustoffklasse B 1 DIN 4102, schwerentflammbar, Dicke 100 mm, Kantenausführung mit Nut und Feder. 20,77 m 2 55, ,35 Pos 2.5. Gefälledämmschicht als Flachdachdämmung, für nicht belüftetes Dach, aus Polystyrol-Hartschaum in Platten, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,032 W/(mK), mittlere Dicke 10 mm, punktweise kalt kleben. 20,77 m 2 45,00 934,65 Pos 2.6. Dachabdichtung, 2-lagig, Anwendungskategorie K1, Beanspruchungsklasse I A, Dachneigung größer gleich 2 %. 1. Lage aus Bitumenbahnen, Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn. 2. Lage aus Bitumenbahnen, Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahn. 21,77 m 3 30,00 653,10 41 Sanierungskosten Flachdach, netto 7.374,34 Die Kosten für die fachgerechte Sanierung der mangelhaften Arbeiten des Gewerkes Bedachungs- und Klempnerarbeiten im Bereich Dachterrasse und Garage werden auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt Wärmedämmverbundsystem Wie oben dokumentiert liegen im vorliegenden Fall verschiedene Verstöße gegen die Herstellervorgaben für die Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen vor.
42 Dies sind im Einzelnen: Mangelhafte Ausführung der Bauwerksfuge Mangelhafte Ausführung der Laibungsanschlüsse der Fensterelemente Mangelhafte Fußpunktausbildung Für die Herstellung eines dauerhaft witterungsdichten Laibungsanschlusses sind sie gemäß den Herstellerangaben auszubilden. Der Unterzeichner empfiehlt hierzu das Aufbringen eines 10 mm starken Dämmstoffstreifens auf die vorhandene Laibungsoberfläche. Hierdurch wird die geforderte Überdämmung des Fensterbankabschlussprofiles erreicht. Diese Ausführung ermöglicht zudem die Montage eines Fugendichtbandes in allen Anschlussbereichen. Auf der Laibung ist das zweilagige Putzsystem aufzubringen, bestehend aus einem Armierungsputz, der ums Eck in die vorhandene Fassadenfläche einzubinden ist. Die Laibung und Einbindungsflächen sind dann mit einem Kratzputz zu versehen. Punktuelle Fehlstellen sind auszubessern. Das Dehnfugenprofil ist zu demontieren und durch ein den Herstellervorgaben entsprechend montiertes zu ersetzen. Hierzu sind die Putzflächen in der Nähe aufzunehmen und zu erneuern. Die gesamte Fassadenfläche ist dann zum Ausgleich von Arbeitsübergängen mit einer Fassadenfarbe zu streichen. Für die Gesamtmaßnahme ist die Einrüstung des Gebäudes erforderlich. Auf Basis dieser Vorgaben ermittelt der Verfasser die Sanierungskosten für den Teilbereich Dachterrasse im Staffelgeschoss wie folgt: 42 Pos. Beschreibung Einheit EP GP Titelsumme Titel 1 Pos 1.1. Titel 2 Gerüstbauarbeiten Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN , einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN , Lastklasse 3 (2 kn/m2), Breitenklasse W06, Höhenklasse H1. Wärmedämmverbundsystem / Oberputz 250,00 m 2 7, , ,00
43 Pos 2.1. Untergrund der Laibungen vorbereiten, Fugendichtband im Fensteranschluss anbringen. Dämmstreifen d= 10 m aufbringen. Armierungsputz inklusive Armierungsgewebe um die Ecke herstellen. Oberputz aufbringen. Pro Fenster 4h 48,00 h 45, ,00 Pos 2.2. Pos 2.3. Pos 2.4. Pos 2.5. Pos 2.6. Putzflächen im Bereich des Dehnfugenprofiles aufnehmen. Dehnfugenprofil entfernen. Dehnfugenprofil liefern und gemäß Herstellervorgaben am Arbeitsfugenbereich in den Armierungsputz einarbeiten. Oberputz anarbeiten Laibungen des Fensters um Staffelgeschoss, giebelseitig auftrennen (innen und außen). Fensterelement lösen, fluchtgerecht in die Fassadenfläche integrieren und verankern. Innenputz beiarbeiten. Außenputzarbeiten in Vorpositionen enthalten. Spritzschutzstreifen, Pflaster und Terrassenbelag demontieren und seitlich lagern um Arbeiten am Sockelanschluss durchführen zu können. Flexible Dichtschlämme im Fußpunkt des gemäß WDVS gemäß Herstellervorgaben aufbringen. Höhe im Mittel 40 cm. Wiederherstellung von gem. Pos demontiertem Spritzschutzstreifen, Pflaster und Terrassenbelag. 16,00 h 45,00 720,00 16,00 h 46,00 736,00 20,00 h 45,00 900,00 24,00 m 30,00 720,00 32,00 h 45, , ,75 43 Pos 2.7. Einmalige Beschichtung aus Dispersionssilikatfarbe, auf Wänden, im Farbton des Oberputzes DIN EN und DIN V 18550, 230,75 m 2 5, ,75 Pos 2.8. Schutzmaßnahmen für Bauelemente, Pflasterflächen, etc. 1,00 psch 500,00 500,00 Sanierungskosten Garage, netto ,75
44 Die Kosten für die fachgerechte Sanierung der mangelhaften Arbeiten im Bereich Wärmedämmerbundsystem werden auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt Innentreppe Sowohl der Riss im Randband des Treppenlaufes in Richtung Staffelgeschoss als die Abweichung von der vereinbarten Gestaltung der Treppenpfosten wird als optischer Mangel gesehen. Die vertraglich geschuldete Ausführung der Innentreppe lässt sich allerdings mit verhältnismäßig geringem Aufwand herstellen. So ist die Kopfplatte auf dem Pfosten nachträglich zu montieren. Der Riss im Randband kann punktuell aufgeweitet, verdübelt, gespachtelt und dann lackiert werden. Die Kosten für die fachgerechte Sanierung der nicht vertragskonformen Arbeiten im Bereich der Innentreppe werden auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt Garage Für die Sanierung der oben dokumentierten Beschädigungen am Innenputz der Garage ist zunächst die Schadenursache zu beseitigen, indem die Witterungsbeständigkeit der Fassadenfläche in Richtung Nachbargrundstück durch das Aufbringen eines Silikonharzputzes hergestellt und der Eintritt von Niederschlagswasser in die Bauwerksfuge in Richtung Stahlbetonwand durch Montage einer Zinkabdeckung mit Fassadenanschlussschiene verhindert wird. Der Rückbau des Gipsputzes im gesamten Garagenbereich und die Erstellung eines Kalkzementputzes, gemäß den anerkannten Regeln der Technik werden nicht empfohlen - der Aufwand für diese Mängelbeseitigung wird als nicht angemessen gesehen. Im Hinblick auf die geplante Nutzung als PKW-Stellplatz werden bei üblichem Feuchteeinfluss nach Beseitigung der baulichen Mängel keine weiteren Schadenausprägungen erwartet. Der durchfeuchtete Putz ist allerdings zu demontieren. Nasse Wandflächen sind zu trocknen und Oberflächen wiederherzustellen. Auf Basis dieser Vorgaben ermittelt der Verfasser die Sanierungskosten für den Teilbereich Garage wie folgt:
45 Pos. Beschreibung Einheit EP GP Titelsumme Titel 1 Beseitigung der Schadenursache Herstellung des fehlenden Pos 1.1. Oberputzes auf Garagenaußenwand. 18,00 m 2 18,00 324,00 Montage von Zinkabdeckung und Wandanschlusschiene Pos 1.2. über offener Fuge zwischen 6,50 m 105,00 682, ,50 Fassade und Stahlbetonstützwand. Pos 1.3. Gerüstgestellung zur Ausführung der Vorpositionen 1,00 psch 400,00 400,00 als Rollgerüst Titel 2 Rückbau, Trocknung, Wiederherstellung Rückbau des dauerhaft durchfeuchteten Gipsputzes Pos 2.1. im Bereich der Garagenaußenwand. Höhe ca. 1 m 6,00 m 2 30,00 180,00 Wand- und Pos 2.2. Raumlufttrocknung durch Strahlungswärme und 1,00 psch 300,00 300,00 807,50 Luftkondenstrockner. Pos 2.3. Energiekosten zu Vorposition, geschätzt 1,00 psch 100,00 100,00 Wiederherstellung der Pos 2.4. Putzflächen inkl. Materialanteil 6,50 m 2 35,00 227,50 Sanierungskosten Garage, netto 2.214,00 45 Die Kosten für die fachgerechte Sanierung der Schäden und Restarbeiten im Bereich der Garage werden auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt Fenster Die Kratzer und Beschädigungen sowie die Verunreinigungen lassen sich durch punktuelle Maßnahmen instand setzen. Hierfür ist pro Fensterelement mit einem Aufwand für einen Facharbeiter von rund 2 Stunden zu rechnen. Die verkratzten Glasscheiben können punktuell nicht saniert werden. Hier ist ein Austausch angezeigt.
46 Auf Basis dieser Vorgaben ermittelt der Verfasser die Sanierungskosten für den Teilbereich Fenster wie folgt: Pos. Beschreibung Einheit EP GP Titelsumme Titel 1 Reparatur und Austausch Fensterelemente Kratzer, Stoßmarken und weitere Beschädigungen an Pos 1.1. Kunststofffensterrahmen 20,00 h 45,00 900,00 und Aluminiumfensterbänken 2.200,00 ausbessern Pos 1.2. Austausch verkratzter Glasfüllungen, 3- fachverglasung 2,00 Stück 650, ,00 Sanierungskosten Fenster, netto 2.200,00 Die Kosten für die fachgerechte Sanierung der Beschädigungen an den Fenstern werden auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt Sonstiges Die Kosten für die Beseitigung der sonstigen Mängel werden wie folgt eingeschätzt: 46 Pos. Beschreibung Einheit EP GP Titelsumme Titel 1 Reparatur und Austausch Fensterelemente Kernbohrung in Küche Pos 1.1. herstellen, inklusive 1,00 Stück 150,00 150,00 Wasserhaltung Pos 1.2. Wiederherstellung der Wandflächen nach 1,00 psch 500,00 500,00 Kernbohrung Pos 1.3. Durchführung der 1,00 psch 200,00 200,00 Kälteleitungen eindichten 1.045,00 Pos 1.4. Geländer befestigen 1,00 h 45,00 45,00 Pos 1.5. Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfuge der Terrassentrennwand an Fassade mittels besandetem PU-Fugendichtstoff 1,00 psch 150,00 150,00 Sanierungskosten Fenster, netto 1.045,00
47 Die Kosten für die fachgerechte Beseitigung der sonstigen Mängel wird auf rund Euro zzgl. MwSt. geschätzt. 7. Zusammenfassung Bei der Inaugenscheinnahme des von den Auftraggebern erworbenen Einfamilienhauses wurden verschiedene Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen aus dem vorliegenden Bauträgervertrag festgestellt. Insbesondere die Bedachungs- und Klempnerarbeiten im Bereich der Dachterrasse weisen im Hinblick auf die Gefällegebung, die Anschlusshöhen und die Befestigung der Mauerabdeckungen verschiedene Verstöße gegen die Vorgaben der anerkannten Regeln der Technik auf. Das Wärmedämmverbundsystem weicht insbesondere an den Detailpunkten Fensterlaibungen, Gebäudetrennfugenausbildung und Sockelabschluss von den Herstellervorgaben für die ungeregelten WDVS-Systeme ab. Aufgrund der mangelhaften Ausführung der Garagenaußenwand und deren Anschluss an die Grenzwand zum Nachbargrundstück ist es hier bereits zur Ausbildung eines Feuchteschadens gekommen. Für die Herstellung der Vertragskonformität im Hinblick auf die Bedachungs- und WDVS-Arbeiten sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. 47 Hierzu ist das Gebäude vollständig einzurüsten. Die Konstruktion über der Stahlbetondecke auf dem Obergeschoss kann nur den anerkannten Regeln der Technik entsprechend hergestellt werden, wenn die vorhandenen Aufbauten rückgebaut und mit Gefälle hergestellt werden. Für den mindestens 15 cm hohen Anschluss der Abdichtung an die Fensterelemente sind die vorhandenen zu demontieren und durch höher positionierte zu ersetzen. Auf Basis dieser Vorgaben wurden in Abschnitt 6 dieses Gutachtens die zu erwartenden Sanierungskosten detailliert eingeschätzt. Die Gesamtkosten ergeben sich dem folgend zu: Summe Bedachungs- und Klempnerarbeiten 7.374,34 Summe Wärmedämmverbundsystem ,75 Summe Garage 2.214,00
48 Summe Fenster 2.200,00 Summe Sonstiges 1.048,00 Sanierungskosten gesamt, netto ,09 Mehrwertsteuer 19 % 4.377,81 Sanierungskosten gesamt, brutto ,90 Die zu erwartenden Sanierungskosten werden auf rund Euro geschätzt. Die von den Auftraggebern übermittelte Rechnung für die Herstellung der Außenanlagen betrug 3.312,60 Euro inkl. MwSt. Wassenberg, den Dieses Gutachten umfasst 48 Seiten und wurde dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung, sowie in digitaler Form überlassen.
Alfred Eckertsberger Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Tel.: 0676/5531588 E-Mail: alfred.eckertsberger@aon.at INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE ANGABEN... 1.1 Auftrag... 1.2 Zweck... 1.3 Vorgangsweise und Methodik... 1.4 Ortsbesichtigung und Befundaufnahme...
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