Geschäftsbericht 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsbericht 2012"

Transkript

1 Geschäftsbericht 2012 n Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

2 Auf einen Blick in Mio Kapitalanlagen Deckungsrückstellung Verlustrücklage Bilanzsumme Beitragseinnahmen Kapitalerträge Versicherungsleistungen Anzahl Versicherungen aktive Pensionsversicherungen aktive Zulagenversicherungen beitragsfreie Pensionsversicherungen Pensionsversicherungen in der Leistungsphase davon aus Zulagenversicherungen

3 n Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Inhalt Seite Abkürzungsverzeichnis 2 Bericht über das Geschäftsjahr Lagebericht 13 Jahresabschluss A. Bilanz zum 31. Dezember B. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember C. Anhang 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss Entwicklung der Aktivposten im Geschäftsjahr Angaben zur Bilanz zum 31. Dezember Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember Organe der Pensionskasse 46 D. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 50 E. Bericht des Aufsichtsrats 51

4 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. Abs. AltEinkG ATZ AVB AVmG BaFin BetrAVG BilMoG bzw. CTA DAX EStG Absatz Euro EZB ff. GDV ggf. GmbH HGB IAS IDW IFRS Alterseinkünftegesetz Altersteilzeit Allgemeine Versicherungsbedingungen Altersvermögensgesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz beziehungsweise Contractual Trust Arrangement Deutscher Aktienindex Einkommensteuergesetz Europäische Zentralbank fortfolgende Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsgesetzbuch International Accounting Standards Institut der Wirtschaftsprüfer International Financial Reporting Standards ISAE 3402 International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3402 IT MaRisk VA Mio. Pensionskasse PwC RechVersV RV- Nachhaltigkeitsgesetz Tsd. US-GAAP VAG VVaG VFPK Informationstechnik Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei Versicherungsunternehmen Million(en) Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung Tausend z. B. zum Beispiel ZfA United States Generally Accepted Accounting Principles Versicherungsaufsichtsgesetz Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Fachverband der Firmenpensionskassen Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 2

5 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Schließung der Pensionskasse für Neueintritte zum 31. Dezember 2011 In den vergangenen Jahren haben fast alle Trägerunternehmen der Pensionskasse die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse geschlossen und führen die betriebliche Altersversorgung für Neueintritte überwiegend über die Höchster Pensionskasse VVaG durch. Im Hinblick auf die sich verändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Vertreterversammlung am 1. Dezember 2010 die Schließung der Pensionskasse für Neueintritte nach dem 31. Dezember 2011 beschlossen. Ab 2012 konnten somit keine neuen Mitgliedschaften mehr in der Kasse begründet werden. Verstärkung der biometrischen Rechnungsgrundlagen Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden alle Annahmen bezeichnet, die mit dem Leben der Leistungsberechtigten im weitesten Sinne in Zusammenhang stehen. Dies sind Annahmen zur Sterblichkeit der Versicherten, der Rentenbezieher und deren Ehegatten. Des Weiteren gehen Annahmen zur Verheiratungswahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Todes, zum Altersunterschied der Ehegatten sowie zur Invalidisierungswahrscheinlichkeit in die Rechnungsannahmen ein. Im Hinblick auf den beobachteten Trend des Anstiegs der ferneren Lebenserwartung wurde mit der BaFin das Verfahren zur weiteren Verstärkung der biometrischen Rechnungsgrundlagen der Pensionskasse abgestimmt. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt unter Verwendung des Technischen Geschäftsplans in der durch die BaFin zuletzt mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 genehmigten Fassung. Damit ist sichergestellt, dass die Pensionskasse auch künftig über ausreichende Sicherheiten in den biometrischen Rechnungsgrundlagen verfügt. Die im Jahr 2009 begonnene Umstellung auf die neuen Rechnungsgrundlagen RT Heubeck 1998 mod 2009 erfolgt in gleichen Schritten über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Verstärkung der biometrischen Rechnungsgrundlagen wurde in 2012 plangemäß fortgesetzt und wird voraussichtlich in 2013 abgeschlossen werden. Erhöhung Firmenbeitrag Zur Finanzierung der Versicherungsleistungen der Pensionskasse stehen die Mitgliedsbeiträge der Versicherten, die Firmenbeiträge der Trägerunternehmen, die Zulagenversicherungsbeiträge sowie die Erträge des Kassenvermögens zur Verfügung. Während sich die Höhe des Mitgliedsbeitrags aus der Satzung in Verbindung mit den AVB der Pensionskasse ergibt, sind die Kapitalerträge und die Firmenbeiträge grundsätzlich variable Größen, die sich gegenseitig beeinflussen. Höhere Kapitalerträge reduzieren vom Grundsatz her die Höhe der benötigten Firmenbeiträge, niedrigere Kapitalerträge erfordern dagegen grundsätzlich höhere Firmenbeiträge. Insbesondere das niedrige Zinsniveau für Neuanlagen, die sich abzeichnende Konzentration in der Finanzindustrie und gestiegene Kreditrisiken werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich belastend auf die erzielbaren Kapitalerträge auswirken. Zum Ausgleich der künftig erwarteten geringeren Kapitalerträge und in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars gefolgt und hat den Firmenbeitrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 auf 400 % der Mitglieds beiträge erhöht. 3

6 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Einführung Enterprise-Content-Management-System Bereits in den Vorjahren wurde im Rahmen eines Projektes mit der Ablösung der bisherigen Papierarchive durch ein Enterprise-Content-Management-System begonnen. Ein Enterprise-Content-Management-System umfasst die Technologien zur Erfassung, Verwaltung, Speicherung, Bewahrung und Bereitstellung von Inhalten (Content) und Dokumenten zur Unterstützung organisatorischer Prozesse. Mit der Digitalisierung aller Versichertenakten wurde zum Jahresende 2012 die 2. Projektphase abgeschlossen. Bestand an Pensionsversicherungen Der Versichertenbestand untergliedert sich in aktive Pensionsversicherungen (ordentliche Mitgliedschaften), beitragsfreie Pensionsversicherungen (außerordentliche Mitgliedschaften), aktive Zulagenversicherungen sowie Pensionsversicherungen in der Leistungsphase. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit davon, ob noch Beiträge an die Pensionskasse gezahlt oder bereits Leistungen von ihr bezogen werden. Das mit Abstand größte Bestandssegment ist bereits seit mehreren Jahren das Segment der Pensionsversicherungen in der Leistungsphase. Das ist Ausdruck des Reifegrads der Pensionskasse. Zum 31. Dezember 2012 umfasst der Versicherungs bestand der Pensionskasse insgesamt Ver sicherungsverhältnisse. Gegenüber dem Vorjahr ist er aufgrund der eingeleiteten Schließung der Pensions kasse für Neueintritte nach dem 31. Dezember 2011 nur noch leicht angestiegen. Die Zugänge resultieren insbesondere aus neuen Zulagenversicherungen und neuen Versicherungsverhältnissen infolge von Versorgungsausgleichsverfahren im Rahmen von Ehescheidungen. Anzahl Bestand an Pensionsversicherungen jeweils zum 31. Dezember beitragsfreie Pensions- versicherungen Leistungsempfänger aktive Pensionsversicherungen aktive Zulagenversicherungen Bestand an Pensionsversicherungen Veränderung Anzahl Versicherungen % aktive Pensionsversicherungen ,8 aktive Zulagenversicherungen ,7 beitragsfreie Pensionsversicherungen ,9 Summe Pensionsversicherungen in der Ansparphase ,4 Pensionsversicherungen in der Leistungsphase ,7 Gesamt zum 31. Dezember ,5 4

7 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Der Bestand von Versicherungen entfällt auf insgesamt versicherte Personen. Die Anzahl der Versicherungen übertrifft die Anzahl der versicherten Personen, da für Versicherte, die Zulagen aus der Riester-Förderung erhalten, ein zweites Versicherungsverhältnis begründet wird, in welchem die gewährten Zulagen als Beiträge vereinnahmt werden. Die Abbildung zeigt die Altersstruktur der in der Pensionskasse versicherten Personen. Alter = Altersstruktur der Versicherten zum 31. Dezember weiblich männlich a) Pensionsversicherungen in der Anwartschaftsphase Zum 31. Dezember 2012 bestehen in der Pensionskasse Anwartschaften auf Rentenleistungen aus insgesamt Versicherungsverhältnissen. Während sich der Bestand an aktiven Versicherungsverhältnissen durch die Schließung der Pensionskasse und die Umstellung und Schließung von Versorgungswerken der Trägerunternehmen weiter auf Versicherungsverhältnisse reduziert hat, ergibt sich bei den beitragsfreien Pensionsversicherungen ein weiterer leichter Anstieg. Dieser resultiert neben dem Ausscheiden von Versicherten mit unverfallbaren Anwart schaften aus Beschäftigungsverhältnissen bei Trägerunternehmen vor Erreichen des Renteneintrittsalters auch aus der Umsetzung des Versorgungsausgleichs in Folge von Ehescheidungen von Versicherten. Der Versorgungsausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten führte in 2012 zu 528 zusätzlichen beitragsfreien Versicherungen. Der Bestand an beitragsfreien Versicherungen hat somit insgesamt auf Versicherungsverhältnisse zugenommen. Bei den Zulagenversicherungen hat sich in 2012 der positive Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Aufgrund der Attraktivität der Riester-Förderung nehmen immer mehr Versicherte die staatliche Förderung auf die aus dem Nettoeinkommen geleisteten Mitarbeiterbeiträge in Anspruch. Der Bestand an aktiven Zulagenversicherungen hat sich daher weiter auf erhöht. Eine Zulagenversicherung kann parallel zu einer aktiven Pensionsversicherung oder beitragsfreien Pensionsversicherung bestehen. Anwartschaften nach Geschlecht Veränderung Anzahl Versicherungen % männliche Versicherte ,8 weibliche Versicherte ,1 Gesamt zum 31. Dezember ,4 5

8 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Aktive Pensionsversicherungen Der Bestand an aktiven Pensionsversicherungen hat sich in 2012 weiter vermindert. Zum 31. Dezember 2012 umfasste er aktive Pensionsversicherungen. Hiervon entfallen (Vorjahr: ) Versicherungen auf männliche und (Vorjahr: 7.629) auf weibliche Versicherte. Der Trend zu sich reduzierenden Beständen wird durch die Schließung der Pensionskasse für Neueintritte nach dem 31. Dezember 2011 weiter anhalten. Das Durchschnittsalter der Versicherten mit aktiven Pensionsversicherungen beträgt 47,5 Jahre (Vorjahr: 46,4 Jahre). Anzahl Bestand aktive Pensionsversicherungen *) jeweils zum 31. Dezember *) ohne Zulagenversicherungen Altersstruktur der Versicherten mit aktiven Pensionsversicherungen männlich weiblich Gesamt Alter Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , , , , , , , , , , ,84 Gesamt , , ,00 Beitragsfreie Pensionsversicherungen Als beitragsfreie Pensionsversicherungen werden die Versicherungsverhältnisse ausgewiesen, für die bis zum Rentenbeginn keine Pensionskassenbeiträge mehr geleistet werden. Der Bestand an beitragsfreien Pensionsversicherungen hat sich im Berichtsjahr weiter um 361 (1,9 %) auf Versicherungen erhöht. Hiervon entfallen (Vorjahr: ) auf männliche und (Vorjahr: 6.440) auf weibliche Versicherte. Das Durchschnittsalter der beitragsfrei Versicherten beträgt 48,6 Jahre (Vorjahr: 47,6 Jahre). Bestand beitragsfreie Pensionsversicherungen *) jeweils zum 31. Dezember Anzahl *) ohne Zulagenversicherungen 6

9 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Zulagenversicherungen Anzahl Aufgrund verschiedener Reformen, insbesondere der Einführung des AVmG im Jahr 2001 und durch das RV- Nachhaltigkeitsgesetz im Jahr 2004, wird das Leistungs niveau der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 um rund 20 Prozent absinken. Das Nettorentenniveau vor Steuern sinkt bis zum Jahr 2020 auf 46 % des Durchschnittseinkommens der Erwerbstätigen und wird bis zum Jahr 2030 auf 43 % zurück gehen. Um das sinkende Rentenniveau auszugleichen, werden die betriebliche und die private kapitalgedeckte Alters versorgung staatlich gefördert. Die gezahlten Mitgliedsbeiträge zur Pensionskasse sind grundsätzlich förderfähig. Die von der ZfA bewilligten Zulagen werden in einem separaten Tarif vereinnahmt. Die Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung, die Ausweitung der Förde rung und die durch das AltEinkG eingeführten Vereinfachungen des Zulagenantragsverfahrens haben zu einer stetig steigenden Akzeptanz der Riester-Rente geführt. So entscheiden sich immer mehr Versicherte dafür, die vom Staat mit Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten umfassend geförderte Riester-Rente in Anspruch zu nehmen. Dies zeigt sich deutlich in der Bestandsentwicklung der Zulagenversicherungen. Zum Jahresende umfasst der Bestand aktive Zulagenversicherungen (Vorjahr: ) und ist damit trotz der sinkenden Anzahl an aktiven Versicherungen, wie in den Vorjahren, weiter angestiegen Bestand aktive Zulagenversicherungen jeweils zum 31. Dezember b) Pensionsversicherungen in der Leistungsphase Bestand Leistungsempfänger *) jeweils zum 31. Dezember Anzahl Die Pensionskasse zahlt ihren Versicherten und deren Hinterbliebenen nach den Bestimmungen ihrer Satzung und ihrer AVB Alters-, Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Die Pensionskasse leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards und des Auskommens der Versicherten im Alter oder bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch auf Kassenleistungen setzt im Allgemeinen voraus, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird und die Wartezeit von fünf Mitgliedsjahren erfüllt ist. Die Rentenzahlungen werden monatlich nachträglich geleistet. Sie beginnen mit dem Monat, der dem Eintritt des Versicherungsfalls folgt, und enden mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungs bezug nicht mehr gegeben sind. Zum 31. Dez ember 2012 zahlte die Pensionskasse Rentenleistungen aus Versicherungsverhältnissen. Der stetige Anstieg des Bestands an Pensionsversicherungen in der Leistungsphase hat sich somit auch im Geschäftsjahr 2012 fortgesetzt *) ohne Zulagenversicherungen

10 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Zusammensetzung des Bestands an Pensionsversicherungen nach Leistungsarten Veränderung Anzahl Versicherungen % Altersrenten ,6 Hinterbliebenenrenten ,6 Dienstunfähigkeitsrenten ,5 Zwischensumme ,9 Renten aus Zulagenversicherungen ,8 Gesamt zum 31. Dezember ,7 Altersrenten Zum Geschäftsjahresende 2012 zahlte die Pensionskasse aus Versicherungen Altersrenten. Der kontinuierliche Anstieg des Bestandes der Altersrentner hat sich in 2012 fortgesetzt und wird sich voraussichtlich auch zukünftig fortsetzen. Die Höhe der Altersrente und die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung sind in der Satzung und den AVB der Pensionskasse festgelegt. Die jährliche Altersrente beträgt 42 % der von dem Mitglied an die Pensionskasse entrichteten Mitgliedsbeiträge. Das Durchschnittsalter der Altersrentner beträgt zum Bilanzstichtag 72,6 Jahre (Vorjahr: 71,7 Jahre). Die älteste Altersrentnerin und der älteste Altersrentner der Pensionskasse sind jeweils 102 Jahre alt. Anzahl Bestand Altersrentner *) jeweils zum 31. Dezember *) ohne Zulagenversicherungen Alterstruktur der Bezieher von Altersrenten männlich weiblich Gesamt Alter Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , , , , , , , , , ,60 Gesamt , , ,00 8

11 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Hinterbliebenenrenten Zu den Kassenleistungen der Pensionskasse zählt auch die Gewährung von Hinterbliebenenrenten. Wenn die Voraussetzungen der Satzung und der AVB erfüllt sind, erhält der hinterbliebene Ehegatte bei Tod des/der Versicherten 60 % der Mitgliedsrente als Hinterbliebenenrente. Die älteste Bezieherin einer Witwenrente ist 104 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Bezieher von Hinterbliebenenrenten (ohne Waisen) beträgt zum Bilanzstichtag 74,8 Jahre (Vorjahr: 74,1 Jahre). Zusätzlich wird an hinterbliebene minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder des Mitglieds Waisenrente gezahlt. Die Pensionskasse zahlte zum 31. Dezember 2012 aus insgesamt Versicherungen Hinterbliebenenrenten aus. Anzahl Bestand Hinterbliebenenrentner *) jeweils zum 31. Dezember *) ohne Zulagenversicherungen Zusammensetzung des Bestands der Hinterbliebenenrentner Veränderung Anzahl Versicherungen % Witwen ,8 Witwer ,5 Waisen ,5 Eltern ,0 Gesamt zum 31. Dezember ,6 Altersstruktur der Bezieher von Hinterbliebenenrenten männlich weiblich Gesamt Alter Anzahl % Anzahl % Anzahl % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,32 Gesamt 722 5, , ,00 9

12 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Dienstunfähigkeitsrenten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen von Satzung und AVB Dienstunfähigkeitsrenten. Diese werden für die Dauer der Dienstunfähigkeit, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, gezahlt. Gemäß 8 der AVB wird ab dem Folgemonat nach Vollendung des 65. Lebensjahres Altersrente in gleicher Höhe gezahlt. Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich für die Dauer von mindestens einem Jahr infolge der Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nicht mehr im Stande ist, die Dienstobliegenheiten seines Arbeitsverhältnisses zu erfüllen. Zum Jahresende 2012 zahlte die Pensionskasse Bestand Dienstunfähigkeitsrentner *) jeweils zum 31. Dezember aus Versicherungen Dienstunfähigkeitsrenten. Der anhaltende Rückgang seit 2002 folgt dem Absinken der Pensionsversicherungen in der Anwartschaftsphase und wird sich voraussichtlich auch künftig weiter fortsetzen. Anzahl *) ohne Zulagenversicherungen Leistungsempfänger aus Zulagenversicherungen Deutlich zugenommen hat der Bestand an Leistungsempfängern aus Zulagenversicherungen. Gemäß den Bestimmungen des Zulagentarifs erstreckt sich dessen Leistungsspektrum ebenfalls auf die Gewährung von Alters-, Hinterbliebenen- und Dienstunfähigkeitsrenten. Die Wartezeit für die Gewährung von Leistungen aus der Zulagenversicherung beträgt fünf Jahre. Zum Jahresende 2012 zahlte die Pensionskasse Leistungen aus Zulagenversicherungen. Hiervon entfallen auf Altersrenten, 239 auf Dienstunfähigkeitsrenten und 241 auf Hinterbliebenenrenten. Anzahl Bestand Leistungsempfänger aus Zulagenversicherungen jeweils zum 31. Dezember Altersrentner Hinterbliebenenrentner Dienstunfähigkeitsrentner Versicherungsleistungen Entwicklung Versicherungsleistungen Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1,6 % von 246,6 Mio. auf 250,5 Mio. angestiegen. Sie umfassen die ausgezahlten Mitglieds- und Hinterbliebenenrenten, Beitrags erstattungen an ausgeschiedene Versicherte sowie die angefallenen Regulierungskosten. Entsprech end der Altersstruktur des Versichertenbestands der Pensionskasse hat die Anzahl der Empfänger von Ver sich e- rungsleistungen in den letzten Jahren stetig zugenommen und wird auch künftig weiter zunehmen. Dies spiegelt den Reifegrad der Pensionskasse wider. 10 Mio

13 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Kapitalmärkte und Kapitalanlagen 2012 Ziel der Vermögensanlagetätigkeit der Pensionskasse ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Deckungsmittel die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionsversicherungsverträgen dauerhaft sicherzustellen. Eine verantwortungsbewusste und risikokontrollierte Kapitalanlagepolitik gehört daher zu den wichtigsten Unternehmenszielen der Pensionskasse. Nach 54 Abs.1 VAG sind die Vermögensanlagen der Pensionskasse unter Berücksichtigung des betriebenen Versicherungsgeschäfts so anzulegen, dass die Anlageziele Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht werden. Die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen und die Rundschreiben der BaFin konkretisieren diese Vorgaben. Danach sind Versicherungsunternehmen unter anderem verpflichtet, interne Anlagegrundsätze zur Definition der Anlagepolitik zu erstellen und im Rahmen des Risikomanagements mindestens vierteljährlich Stresstests bezüglich der Risikotragfähigkeit der Kapitalanlagen durchzuführen. Zu allen Stichtagen hat die Pensionskasse diese Stresstests in allen Szenarien bestanden. Die Niedrigzinspolitik der EZB zur Bewältigung der Staatsschulden- und Bankenkrise hat sich nachhaltig negativ auf die Kapitalanlagemöglichkeiten der Pensionskasse ausgewirkt. Die Diskussion, ob und inwieweit Gläubiger bei der Entschuldung von Staaten und Banken künftig mit herangezogen werden können, zeigt, dass sich die Anlagerisiken für die Pensionskasse grundsätzlich erhöht haben, ohne dass diesen Risiken entsprechende Erträge gegenüberstehen. Im Hinblick auf die andauernde Niedrigzinsphase und die dadurch erwarteten geringeren künftigen Kapital erträge hat der Vorstand der Pensionskasse im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars der Kasse entsprochen und den Firmenbeitrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 auf 400 % der Mitgliedsbeiträge erhöht. Die Kapitalmärkte standen auch in 2012 unter dem Eindruck der Staatsschulden- und Finanzkrise und Anleger erlebten ein regelrechtes Wechselbad der Gefühle. Die ungelöste Staatsschuldenkrise, die Angst vor steigenden Inflationsraten und zunehmende Sorgen um eine Abschwächung der weltweiten Konjunktur prägten das Börsengeschehen. Nach einem fulminanten Start der Aktienmärkte folgte im 2. Quartal ein ebenso starker Kurseinbruch, der seine Tiefststände Ende Mai erreichte. Gründe hierfür waren erneute Sorgen um die europäischen Peripheriestaaten sowie aufkommender Konjunkturpessimismus. Während sich der deutsche Leitindex DAX und weitere Indizes der Industrieländer im Anschluss deutlich erholen konnten, erreichten die Börsen vieler Emerging Markets bereits in der ersten Jahreshälfte ihre Höchststände. Insbesondere in China führte die Furcht vor einer harten Landung der chinesischen Konjunktur zu neuen Tiefstkursen bis in den Dezember hinein, bevor der Abwärtstrend Mitte Dezember gebrochen werden konnte. Gegensätzlich zum DAX-Index entwickelten sich die Kurse 10-jähriger Bundesanleihen. Anfang Juni erreichten die Kurse einen Höhepunkt, was das erhöhte Sicherheitsbedürfnis der Anleger im Hinblick auf die Euroschuldenkrise widerspiegelte. Die Umlaufrendite ermäßigte sich im Jahresverlauf von rund 1,5 % zum Jahresbeginn auf rund 1,0 % zum Jahresende. Kursgewinnen des Wertpapierbestands stehen daher deutlich verschlechterte Konditionen für Neuanlagen gegenüber. Insgesamt verharrte der Realzins in Deutschland das ganze Jahr über im negativen Bereich. Die Diskussionen bezüglich der Peripheriestaaten verloren im Laufe des Jahres etwas an Spannung. Den Wendepunkt markierte eine Rede des Präsidenten der EZB Mario Draghi, Ende Juli in London: Die EZB wird alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten, sagte Draghi. Im Rahmen des geldpolitischen Mandats sei die Notenbank bereit, alles Nötige zu tun: Und glauben Sie mir es wird ausreichen. Dies führte zu einer Beruhigung der Kapitalmärkte und zu deutlich fallenden Zinsen der Staats- und Bankanleihen der Peripheriestaaten. Trotz der Inflationsängste vieler Anleger stieg der Goldpreis in 2012 kaum noch. Die in Euro gerechnete Rendite lag knapp unter 2,0 Prozent. Anders als viele Euroskeptiker vermutet haben, ist der Euro eine stabile Währung geblieben. Der Kurs des Euro gegenüber dem amerikanischen Dollar stieg nach Tiefstständen um 1,20 Dollar zur Jahresmitte gegenüber dem Jahresbeginn sogar leicht von 1,30 Dollar auf 1,32 Dollar zum Jahresende an. 11

14 Bericht über das Geschäftsjahr 2012 Die Kapitalanlagen der Pensionskasse haben sich in 2012 insgesamt um 153,3 Mio. auf 6.474,6 Mio. erhöht. Das entspricht einem Zuwachs um 2,4 %. Im Jahresverlauf wurde die Anlagestruktur entsprechend der Kapitalmarktsituation und der Anlagestrategie laufend überwacht und wenn nötig angepasst. Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel wurden überwiegend in Inhaber- und Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Investmentanteile investiert. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 4,31 % nach 4,72 % im Vorjahr. Kapitalanlagen Veränderung in Mio. 4 % Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 419,5 419,7 0,2 Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen 5,0 5,0 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 242,6 21,6 221, ,1 Inhaberschuldverschreibungen 323,4 123,0 200,4 162,9 Hypotheken- und Grundschuldforderungen 198,1 221,2 23,1 10,4 Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 3.251, ,1 5,7 0,2 b) Schuldscheinforderungen 1.774, ,7 54,1 3,0 Einlagen bei Kreditinstituten 260,0 445,0 185,0 41,6 Gesamt zum 31. Dezember 6.474, ,3 153,3 2,4 12

15 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Die Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des 53 VAG. Sie betreibt die Pensionsversicherung als selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft. Eine Rückdeckung wird nicht vorgenommen. Trägerunternehmen der Pensionskasse sind die Hoechst GmbH sowie alle Unternehmen, deren Mitarbeiter auf Antrag des jeweiligen Unternehmens durch Beschluss des Vorstands und mit Zustimmung des Aufsichtsrats ordentliche Mitglieder der Pensionskasse sein können. Die Pensionskasse erfüllt die Voraussetzungen des 118a VAG. Sie ist von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27. September 2005 nach 118b VAG reguliert worden. Die Pensionskasse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v., Heidelberg (aba) und der innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft bestehenden Fachvereinigung Pensionskassen. Sie ist des Weiteren in den Fachausschüssen Arbeitsrecht und Steuerrecht der aba vertreten. Als regulierte Pensionskasse ist sie auch Mitglied des Fachverbands der Firmenpensionskassen (VFPK). Entsprechend den Bestimmungen ihrer Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt die Pensionskasse Alters-, Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Ebenso übernimmt sie etwaige Anpassungen gemäß 16 BetrAVG nach Eintritt des Versicherungsfalls auf diese Leistungen, soweit ihr die geschäftsplanmäßig erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden. Über die Übernahme der Anpassungsverpflichtung entscheidet der Vorstand der Pensionskasse jährlich in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase an den Rentenmärkten und um dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars der Pensionskasse zu folgen, hat der Vorstand der Pensionskasse entschieden, dass die originäre Firmenverpflichtung zur Überprüfung und ggf. erforderlichen Anpassung der laufenden Pensionskassenrenten zum 1. Januar 2013, für die zu diesem Termin zu überprüfenden laufenden Pensionskassenrenten, wie in den Vorjahren, bei den jeweiligen Firmen verbleibt bzw. nicht von der Pensionskasse übernommen wird. 2. Geschäftsverlauf Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen Durch die Schließung der Pensionskasse für Neueintritte und die Umstellung von Versorgungssystemen der Trägerunternehmen hat sich der Bestand an aktiven Pensionsversicherungen weiter von um 4,8 % auf Versicherungen vermindert. Der Rückgang des Bestands an ordentlichen Versicherten wird sich aufgrund der Schließung der Pensionskasse für Neueintritte nach dem 31. Dezember 2011 auch künftig fortsetzen. Gegenläufig entwickelt sich der Bestand an aktiven Zulagenversicherungen. Im Geschäftsjahr 2012 gewährte Zulagen aus der Riester-Förderung führten per Saldo zu (5,7 %) zusätzlichen aktiven Zulagenversicherungen. Der Bestand an Versicherungsverhältnissen aus der Zulagenversicherung hat sich somit auf erhöht. Insgesamt bestehen zum Geschäftsjahresende aktive Versicherungsverhältnisse (Vorjahr: ). Der Bestand an beitragsfreien Anwartschaften hat um 361 (1,9 %) auf (Vorjahr: ) zugenommen. Die Anzahl der Leistungs em p- fänger hat sich in 2012 um 464 Leistungsempfänger (0,9 %) auf insgesamt (Vorjahr: ) erhöht. Der Anstieg der Anzahl der Leistungsempfänger wird sich aufgrund der Altersstruktur des Bestands auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Hinzu kommen (Vorjahr: 2.314) Leistungsfälle aus Zulagenversicherungen, so dass aus insgesamt Versicherungsverhältnissen (Vorjahr: ) Leistungen gezahlt werden. 13

16 Lagebericht Finanz- und Ertragslage Die Einnahmen der Pensionskasse resultieren aus den Beiträgen der Versicherten, den Firmenbeiträgen der Trägerunternehmen, den Zulagenversicherungsbeiträgen und den Erträgen des Pensionskassenvermögens. Der rückläufige Bestand an aktiven Versicherungsverhältnissen hat in 2012 zu einem Rückgang der gezahlten Mitgliedsbeiträge geführt. Diese belaufen sich auf 31,7 Mio. (Vorjahr: 32,3 Mio. ). Die Trägerunternehmen leisten einen Beitrag, der unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars vom Vorstand der Kasse im Benehmen mit dem Aufsichtsrat jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt wird. Der Firmenbeitrag beträgt im Berichtsjahr 300 % der gezahlten Mitgliedsbeiträge. Die gezahlten Beiträge der Trägerunternehmen belaufen sich somit auf 95,2 Mio. (Vorjahr: 96,8 Mio. ). Die von der ZfA an die Pensionskasse gewährten Zulagen haben weiter zugenommen. Sie betragen 2,9 Mio. (Vorjahr: 2,6 Mio. ). Die Beitragseinnahmen belaufen sich im Geschäftsjahr 2012 insgesamt auf 129,8 Mio. (Vorjahr: 131,6 Mio. ). Die Kapitalerträge inklusive der Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen und Zuschreibungen auf Kapitalanlagen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6,8 % auf 303,8 Mio. (Vorjahr: 325,9 Mio. ) vermindert. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sind um 1,6 % auf 250,5 Mio. (Vorjahr: 246,6 Mio. ) angestiegen. In 2012 beträgt die Zuführung zur Deckungsrückstellung 141,1 Mio. (Vorjahr: 150,6 Mio. ). Die Verwal tungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb betragen nahezu unverändert 1,2 Mio. und somit 0,9 % der Beitragseinnahmen. Die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen einschließlich der Abschreibungen auf Kapitalanlagen betragen 28,1 Mio. (Vorjahr: 31,7 Mio. ). Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sind wie im Vorjahr nicht angefallen. Das versicherungstechnische Ergebnis beläuft sich auf 12,8 Mio. (Vorjahr: 27,6 Mio. ). Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Sonstigen Aufwendungen beträgt 7,1 Mio. (Vorjahr: 6,7 Mio. ). Der Jahresüberschuss in Höhe von 5,7 Mio. (Vorjahr: 20,9 Mio. ) wird der Verlustrücklage zugeführt. Versicherungsmathematische Prüfung der Vermögenslage Nach 21 der Pensionskassensatzung ist mindestens alle drei Jahre eine versicherungsmathematische Prüfung der Vermögenslage der Pensionskasse durch den Verantwortlichen Aktuar durchzuführen. Demgemäß hat der Verantwortliche Aktuar der Pensionskasse, Herr Dr. Georg Thurnes, zum 31. Dezember 2011 turnusmäßig eine versicherungsmathematische Überprüfung der Vermögenslage der Pensionskasse durchgeführt. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt unter Verwendung des Technischen Geschäftplans in der durch die BaFin zuletzt mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 genehmigten Fassung. Der Rechnungszins beträgt 4,0 %. Um dem beobachteten anhaltenden Anstieg der künftigen Lebenserwartung Rechnung zu tragen, wurde im Geschäfts jahr 2009 begonnen, die Rechnungsgrundlagen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren auf die neuen Rechnungsgrundlagen RT Heubeck 1998 mod 2009 umzustellen. Durch die Umstellung wird die Pensionskasse auch künftig über ausreichende Sicherheiten in den biometrischen Rechnungsgrundlagen verfügen. Die Umsetzung der Riester-Förderung erfolgt in einem separaten Tarif. Diesem flossen in 2012 die gewährten Zulagen in Höhe von 2,9 Mio. (Vorjahr: 2,6 Mio. ) zu. Aufgrund des in 2012 erwirtschafteten Überschusses erfolgt zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung der Anwartschaften und laufenden Renten aus der Zulagenversicherung. Grundlage des Tarifes ist ein Rechnungszins von 3,25 %. Verteilt über fünf Geschäftsjahre erfolgt hier ebenfalls bis 2013 die Umstellung auf die neuen Rechnungsgrundlagen RT Heubeck 1998 mod Die Deckungsrückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 6.229,4 Mio. (Vorjahr: 6.088,3 Mio. ). Der Anpassungsbetrag aus der Umstellung auf die neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 114,4 Mio., davon 28,0 Mio. aus dem Jahr Die Pensionskasse hat in den Jahren 2006 und 2007 die Möglichkeit nach 53c VAG genutzt und zur Verstärkung ihrer Kapitalbasis zwei nachrangige Darlehen in Höhe von zusammen 80 Mio. aufgenommen. Zum Jahresende 2012 beträgt die Eigenkapitalquote der Pensionskasse unter Einbeziehung der Nachrangdarlehen insgesamt 5,3 % der Deckungsrückstellung. 14

17 Lagebericht Kapitalanlagen Die Anlagepolitik der Pensionskasse wird maßgeblich durch die Entwicklung der versicherungstechnischen Verpflichtungen und die gesetzlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung sowie die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen beeinflusst. Der Erfolg jeder einzelnen Asset-Klasse wird objektiv als Abweichung zu einer Benchmark bzw. als Abweichung zu einer Planvorgabe gemessen. Das historisch niedrige Zinsniveau für Neuanlagen hat sich belastend auf das Kapitalanlagenergebnis ausgewirkt. Dennoch hat es die risikoadjustierte Vorgehensweise ermöglicht, dass in der Pensionskasse weiterhin keine stillen Lasten entsprechend 341b Abs. 2 HGB bilanziert werden müssen und eine ausreichende Rendite erwirtschaftet werden konnte. Die von der BaFin vorgegebenen Stresstests wurden von der Pensionskasse zu allen Terminen bestanden. Unter Anwen dung der vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen e.v. empfohlenen Formel zur Ermittlung der Nettoverzinsung beträgt die Verzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt 4,31 % (Vorjahr: 4,72 %). Im Geschäftsjahr 2012 sind die Kapitalanlagen von 6.321,3 Mio. um 153,3 Mio. auf 6.474,6 Mio. angestiegen. Im Geschäftsjahr wurde der Immobilienbestand durch den Erwerb von zwei Objekten und die Aktivierung angefallener Baukosten weiter ausgebaut. Ferner werden Zuschreibungen gemäß 253 Abs. 5 HGB in Höhe von 1,2 Mio. (Vorjahr: 3,4 Mio. ) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen (11,1 Mio. ) hat sich der Immobilienbestand zum Jahresende 2012 dennoch leicht auf 419,5 Mio. (Vorjahr: 419,7 Mio. ) vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen waren in 2012 nicht vorzunehmen (Vorjahr: 3,3 Mio. ). Die zu 100 % gehaltene Kapitalbeteiligung an der ansonsten völlig unabhängig agierenden Höchster Pensions Benefits Services GmbH wird handelsrechtlich als Anteile an verbundenen Unternehmen bilanziert. Der Buchwert beträgt unverändert 5,0 Mio.. Die Bilanzposition Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere haben sich um den Abgang eines Genussscheins (10,0 Mio. ) und durch Investitionen in Investmentanteile (231,0 Mio. ) per Saldo um 221,0 Mio. auf 242,6 Mio. deutlich erhöht. Durch den Erwerb von Inhaberschuld verschreibungen hat sich der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere auf 323,4 Mio. (Vorjahr: 123,0 Mio. ) erhöht. Die Anlagen in Hypotheken- und Grundschuldforderungen sind in 2012 von 221,2 Mio. auf 198,1 Mio. weiter abgesunken. Die Auszahlung zugesagter Darlehen konnte die Abgänge in Folge von planmäßigen und außerordentlichen Tilgungen nicht kompensieren. Das bedeutendste Anlagesegment der Pensionskasse wird weiterhin unter der Bilanzposition Sonstige Ausleihungen, bestehend aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, ausgewiesen. Durch Fälligkeit bzw. Kündigung und Rückzahlung einzelner Titel hat sich der Bestand um insgesamt 59,8 Mio. auf 5.026,0 Mio. (Vorjahr: 5.085,8 Mio. ) reduziert. Zur Anlage freier Liquidität unterhält die Pensionskasse zum Geschäftsjahresende Termineinlagen in Höhe von 260,0 Mio. (Vorjahr 445,0 Mio. ), die als Einlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen werden. 3. Risikobericht Als Versicherungsunternehmen hat die Pensionskasse die dauerhafte Leistungserfüllung und damit die jederzeitige Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtung mit möglichst großer Sicherheit zu erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, dass die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems rechtzeitig erkannt, bewertet, bewältigt und überwacht werden. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Pensionskasse erfolgt in enger Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, so insbesondere den Vorschriften des 64a VAG, des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) und der weiteren Rundschreiben der BaFin. Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die ein angemessenes Risikomanagement voraussetzt. Das Risikomanagementsystem ist aufgrund seiner Bedeutung integraler Bestandteil des unternehmensinternen Führungs- und Steuerungssystems. Bereits im Jahr 2009 hat PwC eine Qualitätssicherung zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durchgeführt. Die Anforderungen der MaRisk VA wurden grundsätzlich als erfüllt angesehen. Dies wurde anlässlich einer freiwilligen Folgeprüfung im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2012 durch den Abschlussprüfer wiederum bestätigt. 15

18 Lagebericht Geschäfts-, Risikostrategie Im Rahmen der strategischen Planung der Pensionskasse werden die Unternehmensziele definiert, eine Analyse der internen und externen Einflussfaktoren vorgenommen sowie die Geschäftsstrategie und daraus abgleitet die Risikostrategie formuliert. In der Risikostrategie werden Orientierungs- bzw. Richtgrößen für den Umgang mit den sich aus der Geschäftsstrategie ergebenden Risiken vorgegeben und die Grundsätze der Risikosteuerung beschrieben. Das vorrangige Unternehmensziel der jederzeitigen Sicherstellung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen soll durch ein risikoadjustiertes Verhalten in allen Teilbereichen erreicht werden. Die strategische Planung ist schriftlich dokumentiert und wird mindestens einmal jährlich überprüft und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Risikoorganisation Der Vorstand legt insbesondere die Geschäfts- und Risikostrategie fest und trifft die wesentlichen risikostrategischen Entscheidungen. Die Stabsstelle Risikomanagement koordiniert den Risikomanagementprozess, analysiert und überwacht die unternehmensweite Risikolage und versorgt den Vorstand mit den wesentlichen Informationen für die Risikosteuerung. Die einzelnen operativen Einheiten analysieren und steuern die Einzelrisiken im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches. Die Interne Revision überprüft als unabhängige Stelle die Funktionalität, Wirtschaft lichkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Zu jeder Prüfung wird ein Prüfungs bericht erstellt. Gemäß den Vorschriften des 55c VAG werden die wesentlichen Prüfungsfeststellungen des vergangenen Geschäftsjahres sowie die geplanten Prüfungsthemen des laufenden Geschäftsjahres der BaFin in einem Jahresbericht vorgelegt. Zur Absicherung gegen rechtliche Risiken werden grundsätzlich nur standardisierte Verträge verwendet. Bei rechtlichen Grundsatzfragen wird die Abteilung Recht & Compliance einbezogen. Alle Vertragsmuster werden kontinuierlich daraufhin überprüft, ob Anpassungen aufgrund von gesetzgeberischen Änderungen oder der Rechtsprechung erforderlich sind. Darüber hinaus befindet sich die Einrichtung eines Compliance Management Systems im Aufbau. Der Verantwortliche Aktuar hat eine ordnungsgemäße Berechnung der Versicherungsbeiträge und der Deckungsrückstellung sicherzustellen. Dabei prüft er die Finanzlage der Kasse insbesondere daraufhin, ob die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflich tungen jederzeit gewährleistet ist und die Kasse über ausreichende Eigenmittel verfügt. Dem Treuhänder obliegt die Aufsicht über das Sicherungsvermögen. Er wacht darüber, dass der jeweilige Sollbetrag des Sicherungsvermögens auch unterjährig mit Anlagewerten bedeckt ist, die sämtliche Anforderungen an das Sicherungsvermögen erfüllen. Ohne die Zustimmung des Treuhänders kann die Pensionskasse nicht über das Sicherungsvermögen verfügen. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse der Kasse sind in Ablaufbeschreibungen dokumentiert, die einen systematischen Überblick über Risiken, Prozesse und Kontrollen geben. Risikotragfähigkeitskonzept und Limitsystem Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Pensionskasse und das daran ausgerichtete Limitsystem orientieren sich hauptsächlich an den für die Pensionskasse maßgeblichen Vorschriften des Aufsichtsrechts und der Rechnungslegung. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kapitalanlage und Versicherungstechnik sowie das Asset-Liability- Management. Die Beurteilung und Steuerung der Risikotragfähigkeit wird unter anderem auf Basis von speziellen Analysen und Berechnungen (z. B. Sensitivitätsanalysen, Stresstests, Hochrechnungen, Überwachung der Kreditrisiken, Liquiditätsplanungen, versicherungstechnische Risikountersuchungen) vorgenommen. Für die wesentlichen Steuerungskennzahlen sind Limite definiert. Im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird regelmäßig anhand von Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Hochrechnungen untersucht, ob auch bei einer anhaltenden Krisensituation an den Kapitalmärkten die Leistungsverpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitäts anforderungen noch bedeckt sind und die in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegten Zielsetzungen und Limite erreicht bzw. eingehalten werden. Bei Bedarf werden notwendige Maßnahmen (z. B. Anpassung der Kapitalanlagestrategie) eingeleitet. 16

19 Lagebericht Um die vom Gesetzgeber geforderte Solvabilitätsquote in Höhe von rd. 4,2 % der jeweiligen Deckungsrückstellung ausweisen zu können, wurde die Aufstockung der expliziten Eigenmittel in den letzten Jahren vorangetrieben. Außerdem wurde Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist und als Eigenmittel im Sinne des Versicherungsaufsichtsrechts gilt, aufgenommen. Per 31. Dezember 2012 betragen die Eigenmittel 5,3 % der Deckungsrückstellung. Risikomanagementprozess und Risikokategorien Der Risikomanagementprozess umfasst fünf wesentliche Phasen: Risikoidentifikation: Durchführung einer umfassenden und nach Risikokategorien strukturierten Inventur der im Unternehmen bestehenden Risiken Risikobewertung: Beurteilung der Risiken nach den Parametern Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (quantitativ wie auch qualitativ) in Bezug auf die festgestellte Schadensdimension (z. B. finanzieller Schaden, Imageschaden) ohne bzw. mit Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikoverminderung (Brutto/Netto) im Rahmen eines einheitlichen Bewertungsmodells (Ampelsystem). Risikosteuerung: Festlegung von Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken (Vermeidung, Verringerung, Begrenzung, Übertragung auf Dritte). Risikoüberwachung: Überwachung der Risikotragfähigkeit, der Risikoentwicklung, der Limite und Indikatoren, Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie, der Risikohandhabung und der risikorelevanten Methoden und Prozesse, Kontrolle der verwendeten Methoden und Daten. Risikoberichterstattung: Regelmäßige und ausführliche quartalsweise Berichterstattung über die Risikolage an die Entscheidungsträger und die BaFin. Vierteljährlich wird eine Überprüfung der Risiken vorgenommen und die Risikolage an den Vorstand berichtet. Daneben erfolgen bei wesentlichen Änderungen in der Entwicklung der Risiken Ad-hoc Meldungen. Gemäß der Vorschrift des 55c VAG wird der vierteljährliche Risikobericht spätestens einen Monat nach Einreichung bei der Geschäftsleitung auch der BaFin vorgelegt Die von der Pensionskasse untersuchten Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet: Die Kapitalanlagerisiken beinhalten alle mit der Vermögensanlage in Zusammenhang stehenden Risiken. Die versicherungstechnischen Risiken betreffen insbesondere die mit den Leistungsversprechen verbundenen biometrischen Risiken. Die operativen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebes, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen. Hierzu zählen auch Rechtsrisiken in Bezug auf bestehende rechtliche Bestimmungen. Relevante Risiken aus externen Entwicklungstendenzen insbesondere im politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Unternehmung werden als globale Risiken kategorisiert (wie z. B. absehbare Änderungen in der Gesetzgebung). Als strategische Risiken werden diejenigen Risiken bezeichnet, welche die Erfolgsposition bzw. die Erfolgsfaktoren des Unternehmens betreffen und aus der Unternehmensplanung her resultieren (z. B. Produktgestaltung, Leistungssystem/Asset-Liability-Management). 17

20 Lagebericht Die jeweiligen Risiken können sich z. B. als finanzielles Risiko oder Reputationsrisiko darstellen. Risikomanagementprozess Um die Entwicklung einzelner Risiken frühzeitig zu erkennen, werden geeignete Indikatoren und Kennzahlen analysiert. Darüber hinaus werden eingetretene Schäden und Verluste erfasst, um die Einschätzung der Risikolage und die Eignung der ergriffenen Maßnahmen ex post zu überprüfen. Die Organisation des Risikomanagementsystems, das Konzept zum Risikomanagementprozess sowie die Regelungen zur Berichterstattung sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Zur Überwachung und Steuerung der Einzelrisiken und der Gesamtrisikolage werden die Ergebnisse des regelmäßig durchzuführenden Risikomanagementprozesses in einer zentralen Risikodatenbank aufbereitet. Kapitalanlagerisiken Versicherungstechnische Risiken Operative Risiken Globale Risiken Strategische Risiken Risikobewertung Risikosteuerung Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung Risikoidentifikation Kapitalanlagerisiken Für die Pensionskasse gehört eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlagepolitik zu den wichtigsten Unternehmenszielen. Ziel der gesamten Vermögensanlagetätigkeit ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Vermögensanlagen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Pensionsverpflichtungen durch die Erwirtschaftung der erforderlichen Nettokapitalerträge sicherzustellen. Die Ziele Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie Mischung und Streuung werden vom Versicherungsaufsichtsgesetz vorgegeben. Interne Vorgaben und Limite sind in einer detaillierten Kapitalanlagerichtlinie festgehalten. Die wichtigsten zu beachtenden Kapitalanlagerisiken sind dabei das Marktrisiko: Wertveränderungen von Kapitalanlagen aufgrund von Schwankungen der zugrunde liegenden Markt parameter, wie z. B. Zinssätze, Wertpapier- oder Devisenkurse, Kreditrisiko: Verluste durch den Ausfall oder durch die Herabstufung der Bonität von Schuldnern, Liquiditätsrisiko: Risiko, dass die Pensionskasse auf Grund mangelnder Fungibilität der Anlagen nicht in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Um das Erreichen der Investmentziele zu gewährleisten, wird die Kapitalanlagestruktur fortlaufend überprüft und wenn nötig den Bedürfnissen der Kapitalmarktsituation angepasst. Mögliche negative Kapitalmarktentwicklungen werden über Sensitivitätsanalysen und Stresstests periodisch simuliert. Den Zins- und Kursrisiken wird unter anderem durch eine breite Mischung nach Anlagearten und eine dem versicherungstechnischen Leistungsversprechen folgende Streuung der Kapitalanlagen Rechnung getragen. Bei der Auswahl der Asset-Klassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. So besteht das Rentendirektanlagenportfolio vorwiegend aus Namenspapieren oder Schuldscheindarlehen, die wie auch die Baudarlehen zum Nennwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Im Immobilienbereich wird durch die Fokussierung auf Spitzenobjekte und nachhaltige Nutzungskonzepte sowie die laufende Aktualisierung der Anlagestrategie dem Werthaltigkeitsrisiko aktiv begegnet. Für schwankungsintensive Asset-Klassen existieren feste, an die Risikotragfähigkeit angelehnte Risikobudgets. Bezogen auf einen mittelfristigen Zeitraum ist das Neu- und Wiederanlagerisiko für die Kasse wesentlich. Der Neuanlagezins ist der maßgebliche Treiber für die künftige Entwicklung der Nettoverzinsung. Ein Anhalten der Niedrigzinsphase hätte daher einen nachhaltigen Effekt auf die Höhe der erzielbaren Nettoverzinsung. Dem Kreditrisiko wird vor allem durch strenge Anlagerichtlinien und Bonitätsanforderungen sowie eine laufende Beobachtung der Anlagen Rechnung getragen. So sind die Anlagen in Sonstige Ausleihungen bis auf einzelne Titel durch die einschlägigen Sicherungssysteme abgedeckt, als Pfandbrief ausgestaltet oder durch die öffentliche Hand abgesichert. Bei Erwerb von Rentenanlagen müssen Mindestratings je nach Art der Anlage eingehalten sein und eine ökonomische und rechtliche Analyse im Vorfeld durchgeführt werden. Bonitätskennzahlen 18

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1

StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1 StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1 Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts StBV Lagebericht

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums

zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums Fachgutachten-RL.qxd 23.01.2007 20:36 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne des Erlasses des

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Gewinnausschüttung der Sparkasse

Gewinnausschüttung der Sparkasse Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung

Mehr

Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung

Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung BA510_201601 txt 2 3 Wir unterscheiden im Rahmen der Tarifoptimierung folgende Tarifarten Konventionell Konzeptversicherungen Dax-Rente Fondsgebunden OptimumGarant

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds

Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds Deutscher Bundestag Drucksache 17/8225 17. Wahlperiode 19. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015 Anhang Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Finanzielle Ausgestaltung der Beendigung der Mitgliedschaft gemäß 15a 1.1 Ausgleichsbetrag 1.2 Berechnungsparameter

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Dr. Claudia Vogt legt gute Geschäftszahlen vor. Trotz Niedrigzinsen gute Erträge

Dr. Claudia Vogt legt gute Geschäftszahlen vor. Trotz Niedrigzinsen gute Erträge Vorstellung des Geschäftsberichtes 2014 innerhalb der Kammerversammlung am 17. Juni 2015 Auf sicherem Kurs Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) kann auf ein erfolgreiches Jahr 2014

Mehr

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung,

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung, PB Pensionsfonds AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Altersvorsorge-Check.de Renten- und Altersvorsorge Analyse und Planung. Altersvorsorge-Planung. für. Max Mustermann 02.07.2004

Altersvorsorge-Check.de Renten- und Altersvorsorge Analyse und Planung. Altersvorsorge-Planung. für. Max Mustermann 02.07.2004 Altersvorsorge-Planung für Max Mustermann 02.07.2004 Sie wurden beraten durch: Michael Schmidt 1. Warum private Altersversorgung? 2. Wie viel Rente brauchen Sie im Alter? 3. Was haben Sie bereits für Ihre

Mehr

Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung

Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung FaRis & DAV Symposium, Köln, 14. Juni 2013 Fachhochschule Köln, Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften Gliederung 1. Betriebliche Altersversorgung

Mehr

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Klassik modern klassisch sicher, Chance auf mehr Das Thema Altersvorsorge ist für uns alle wichtig. Denn um den Lebensstandard im Alter zu halten,

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während der Aufschubdauer (Perspektive)

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 6: Externe Bilanzanalyse. 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott Externe Bilanzanalyse

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 6: Externe Bilanzanalyse. 2007 KPMG Herbert Loy, Peter Ott Externe Bilanzanalyse Inhaltsverzeichnis Kapitel 6: Externe Bilanzanalyse 6. Bilanzkennzahlen 6.1 Grundlagen 6.1.1 Adressaten 6.1.2 Interessen der einzelnen Gruppen 6.1.3 Grenzen und Schwierigkeiten der externen Bilanzanalyse

Mehr

Beitrittsvereinbarung

Beitrittsvereinbarung Zwischen der Firma und der wird folgende geschlossen: nachfolgend Mitgliedsunternehmen genannt Dresdener Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Überbetriebliche Pensionskasse Ludwig-Crößmann-Str.

Mehr

Rententafelgarantie. Langlebigkeit: Fluch oder Segen?

Rententafelgarantie. Langlebigkeit: Fluch oder Segen? Rententafelgarantie Rententafelgarantie Langlebigkeit: Fluch oder Segen? Je länger wir leben, desto mehr Kapital ist im Alter nötig, um ein entsprechendes Auskommen zu finden! Ich habe nicht gewusst, dass

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen zu parallelen Pensionslösungen EINLEITUNG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die

Mehr

Integrierte Bilanzplanung

Integrierte Bilanzplanung Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

4. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern. 5. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft an:

4. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern. 5. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft an: 208 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2. Immaterielle Vermögensgegenstände 3. Kapitalanlagen, soweit sie nicht zu Nr. 4 gehören 4. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

Bilanz zum 30. September 2013

Bilanz zum 30. September 2013 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts Anlage IV/1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 I. Gesetzliche und satzungsmäßige Grundlagen Das Versorgungswerk

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen. Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016

Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen. Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016 Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016 Agenda 1. Studiendesign 2. Studienergebnisse 3. Fazit 1. Studiendesign Repräsentative Studie über das

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Hinweise zu den Tabellen II Tabellenteil Vorbemerkung Umfang der Erhebung Hinweise zu einzelnen Tabellen

Hinweise zu den Tabellen II Tabellenteil Vorbemerkung Umfang der Erhebung Hinweise zu einzelnen Tabellen Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

1. Halbjahr 2003 1. Halbjahr 2002 in Mio. Euro zu VJ in % in Mio. Euro zu VJ in %

1. Halbjahr 2003 1. Halbjahr 2002 in Mio. Euro zu VJ in % in Mio. Euro zu VJ in % Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr 1 1 Vorbemerkung Seit dem Geschäftsjahr 1995 melden die Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher Bundesaufsichtsamt für das

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten

Mehr

Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972)

Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972) Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972) 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte (nachfolgend Berechtigte) erhält die gleichen Leistungsarten,

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr