Eingliederungsbericht 2010

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1 Amt proarbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke Eingliederungsbericht 2010 Minden - Lübbecke - Bad Oeynhausen - Porta Westfalica - Petershagen - Espelkamp - Rahden - Preußisch Oldendorf - Hüllhorst - Hille - Stemwede

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 0. Vorwort 4 1. Arbeitslosenzahlen SGB II und SGB III Arbeitslosenzahlen SGB II und SGB III Arbeitslosenzahlen SGB II Erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren 7 2. Bedarfsgemeinschaften und Hilfeempfänger Bedarfsgemeinschaften Hilfeempfänger Aufstocker Eingliederung Integration/ Praktikum Personen mit Erwerbseinkommen Ausbildung Qualifizierung Arbeitsgelegenheiten Ausblick Anhang 9. Glossar Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Schreibweise verwendet. Diese schließt automatisch die weibliche Form mit ein. Wir bitten alle Leserinnen und Leser um Verständnis.

3 0. Vorwort 2010 war ein bewegtes Jahr. Die Wirtschafts- und Finanzkrise von 2009 hatte auch in der ersten Jahreshälfte noch deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Viele Menschen waren gezwungen den Weg in die Arbeitslosigkeit anzutreten. Entgegen den Erwartungen, konnte die SGB II-Arbeitslosigkeit im Mühlenkreis trotz der Auswirkungen der Krise weiterhin unter dem Durchschnittsniveau in der Region Ostwestfalen und erheblich unter dem Landesdurchschnitt gehalten werden. Dies fand nicht zuletzt seinen Ursprung darin, dass die Einstellungsbereitschaft der heimischen Betriebe zur Mitte des Jahres dafür sorgte, dass die Vermittlerinnen und Vermittler des Amtes proarbeit deutlich mehr arbeitslosen Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- Leistungen eine neue berufliche Perspektive aufzeigen konnten. Gegenüber dem Vorjahr konnte ein Anstieg der Integrationen in Arbeit um über 18 % erreicht werden. Die Weiterentwicklung junger Menschen war und ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik des Mühlenkreises ist es erneut gelungen den Anteil der Arbeitslosigkeit im SGB II von Jugendlichen auf niedrigem Niveau zu halten. Rd. 3,9 % betrug im Dezember 2010 der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen im SGB II. Damit nimmt der Mühlenkreis im nordrheinwestfälischen Vergleich ebenso wie im Bundestrend eine weit überdurchschnittliche Positionierung ein. Auch in den Folgejahren soll hier ein besonderes Augenmerk insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels liegen. Dies wird allerdings durch die vorgesehene massive Reduzierung der Eingliederungsmittel in der Zukunft erschwert werden. Ein weiteres bewegendes Themenfeld war die Frage nach der Fortführungsmöglichkeit der kommunalen Option. Mit Ablauf des endete die gesetzlich vorgesehene Experimentierphase. Der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeit den Bestand der vorhandenen Optionskommunen gesichert und darüber hinaus ab 2012 auch 41 weiteren bundesdeutschen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt die Grundsicherungsleistungen zukünftig ohne Einbeziehung der Arbeitsagenturen zu erbringen. Damit ist eine erhebliche Planungssicherheit geschaffen worden und die bisherige erfolgreiche Arbeit kann im Mühlenkreis fortgesetzt werden.

4 1. Arbeitslosigkeit 1.1 Arbeitslosenzahlen SGB II und SGB III Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt in Minden-Lübbecke waren nicht zuletzt an der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen abzulesen. Ausgehend von 2008 mit jahresdurchschnittlich Arbeitslosen, waren im Jahresmittel 2009 rund Menschen als arbeitslos registriert. Die Konjunkturpakete und die Abwrackprämie führten in 2010 zu einer Belebung des Arbeitsmarktes. Der Jahresdurchschnitt betrug registrierte Arbeitslose im Mühlenkreis, das waren 1,3 % weniger als im Vorjahr gesamt SGB II SGB III Jan 08 Feb 08 Mrz 08 Apr 08 Mai 08 Jun 08 Jul 08 Aug 08 Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Die Arbeitslosenquote im Kreis Minden-Lübbecke betrug zum Jahresende über alle Rechtskreise 6,7%. Damit liegt der Kreis Minden-Lübbecke unter der Arbeitslosenquote von Nordrein-Westfalen mit 8,1%. Als arbeitslos gilt, wer zwischen 15 und 65 Jahre alt ist länger als drei Stunden am Tag arbeiten kann nicht an einer Ausbildung oder Qualifizierung teilnimmt nicht durch Betreuung von Familienangehörigen gebunden ist weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet

5 1.2. Arbeitslosenzahlen SGB II Dem starken Anstieg der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) im Jahr 2009 und dem darauf folgenden deutlichen Rückgang im Jahr 2010, steht eine sehr moderate Entwicklung im Rechtskreis des SGB II (Arbeitslosengeld II) gegenüber. Im Laufe des Jahres 2010 sank die Zahl der Arbeitslosen im SGB II um 3,0% und liegt damit um 2,2% unter dem Wert vom Januar Im Dezember 2010 waren insgesamt Menschen im Kreisgebiet als arbeitslos registriert. Davon entfielen auf den Rechtskreis SGB III und auf den Rechtskreis SGB II. Im Jahr 2010 waren durchschnittlich rd Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Prozentual ausgedrückt betrug die mittlere SGB II-Arbeitslosenquote 2010 im Kreis Minden-Lübbecke 4,6 %. Zwar ist diese Quote nicht mit den Werten im Münsterland, hier gab es SGB II-Arbeitslosenquoten von knapp 2 %, vergleichbar, dennoch liegt der Kreis mit seinem Mittelwert unter dem Landesdurchschnitt mit 6,2 % 1 bzw. im Ostwestfalenvergleich unter dem dortigen Mittelwert von 5,1 % 2. Anhand der nachstehenden Tabelle lässt sich der Verlauf der SGB II-Arbeitslosigkeit gut nachvollziehen. Hier wird sehr deutlich, dass die positive Wirtschaftsentwicklung erst in der zweiten Jahreshälfte, verstärkt sogar erst im letzten Quartal im SGB II- Leistungsbereich ankam. Entwicklung der Arbeitslosen im SGB II Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1 vergl. Datenreport des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS); Berichtszeitraum Juni bis Sep s.o.

6 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Regionalteams lässt sich anhand der nachstehenden Grafik gut ablesen. Nachdem auch im Kreisgebiet die Erholung der Wirtschaft spürbar wurde, ist die Zahl der Arbeitslosengeld I -Empfänger in allen Regionalteams deutlich gesunken. Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2010 in den Regionalteams 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Minden- Lübbecke Bad Oeynhausen Espelkamp Lübbecke Minden Petershagen Porta Westfalica ALG II ALG I Erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Jugendlicher zeigte sich im Kreis Minden-Lübbecke weiterhin recht freundlich. Erneut konnte in NRW mit einer Quote von 4,9 % 3 ein hervorragender Wert erreicht werden. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt bewegte sich bei 8,9 % 4 und in Ostwestfalen lag er sogar bei 9,8 % 5 3 s. Datenreport MAIS Stand Juni bis Sept s. Datenreport MAIS Stand Juni bis Sept s. Datenreport MAIS Stand Juni bis Sept. 2010

7 2. Bedarfsgemeinschaften und Hilfeempfänger 2.1. Bedarfsgemeinschaften Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zeigt an, wie viele Familien oder Einzelpersonen mit eigenem Hausstand im Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeit stehen. Sie gibt keinen Aufschluss über die tatsächliche Anzahl der leistungsbeziehenden Menschen. Sie zeigt vielmehr an, wie viele Haushalte von Transferleistungen abhängig sind. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften erreichte im April 2010 mit knapp ihren Dreijahreshöchststand. Von diesem Zeitpunkt an sank die Anzahl wieder, zuerst rasch und ab dem Hochsommer langsamer bis auf Ende Dezember. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 2008 bis 2010 im Vergleich Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat um 1,5 % gegenüber dem Dezember 2009 abgenommen. Dieser Rückgang liegt über dem Vergleichswert für das Bundesgebiet. Kreis Dez 2009 Kreis Dez 2010 Bund Anzahl Bedarfsgemeinschaften Veränderung in % von Dez 09 auf 10-1,5 % - 1,1 % Durchschnittliche Hilfeempfängerzahl pro Bedarfsgemeinschaft Kreis Dez 2009 Kreis Dez 2010 Bund Dez ,11 2,02 1,87

8 Der Rückgang der Leistungsempfänger verlief zeitgleich mit der Abnahme der Bedarfsgemeinschaften. Dabei verließen überproportional mehr Bedarfsgemeinschaften mit einer als hilfebedürftig gezählten Person sowie große Familien den SGB II- Bezug, so dass die durchschnittliche Hilfeempfängerzahl pro Bedarfsgemeinschaft sank. Anzumerken ist, dass auch Alleinerziehende, deren Kinder durch Unterhalt und Kindergeld ausreichende Einkünfte haben, als so genannte 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft gezählt werden. Anteil Bedarfsgemeinschaften mit 1 Person Dez 2008 Dez 2009 Dez 2010 Kreis Minden-Lübbecke 47,8 % 52,6 % 49,1 % Bund 52,5 % 54,6 % 55,5 % Hilfeempfänger Den eigentlichen Stand der Entwicklungen eines Trägers im SGB II spiegelt die Zahl der Leistungsbezieher wider. Sie bildet all diejenigen Menschen ab, die finanzielle Unterstützungsleistungen aus dem SGB II erhalten. Wie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ging die Zahl der Leistungsbezieher zurück. Prozentual gesehen war der Rückgang größer als auf Bundesebene. Im Vergleich zum Dezember des Vorjahres waren Menschen weniger von SGB II-Leistungen abhängig. Dies entspricht einer Verminderung von 5,6 Prozent. Wie bei der Bedarfsgemeinschaftsentwicklung liegt der Kreis Minden-Lübbecke damit über dem Entwicklungstrend auf Bundesebene. Entwicklung der Hilfeempfängerzahl 2008 bis Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 6 aktuellster verfügbarer Stand Sept. 2010

9 Anzahl Leistungsempfänger/-innen Veränderung in % von Dez 09 auf Dez. 10 Anzahl Alg-II-Empfänger/-innen Anzahl Sozialgeld-Empfänger/-innen Kreis Dez 2009 Kreis Dez 2010 Bund ,6 % - 2,2 % Kreis Dez 2009 Kreis Dez 2010 Veränderung in % von Dez 09 auf Dez ,9 % ,6 % Während die Anzahl der Alg II-Empfänger lediglich um 1,9 % innerhalb eines Jahres sank, ging die Zahl der Sozialgeld-Empfänger um 15,6 % zurück. Zu den Sozialgeld-Empfängern zählen vor allem Kinder und Jugendliche. Die starke Erhöhung des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle Anfang 2010 in Verbindung mit Kindergeld und Wohngeld ließ einen Teil dieser Gruppe aus dem SGB II-Bezug herausfallen. Hinzu kamen statistische Verfeinerungen in der Zählweise. 7 Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Altersstruktur der Bevölkerung und der Hilfeempfänger des Kreises Minden-Lübbecke. Altersstruktur Kreis Minden-Lübbecke Anteil an Kreisbevölkerung 8 Anteil an Leistungsempfängern im Jahresdurchschnitt Jahre 19,3 % 27,3 % 25,3 % Jahre 15,3 % 16,0 % 15,6 % Jahre 65,4 % 56,7 % 59,1 % Anteil an Leistungsempfängern im Jahresdurchschnitt 2010 Es wird deutlich, dass weiterhin über ein Viertel der Leistungsempfänger Kinder sind, die der SGB-II-Leistungen bedürfen. Dieser Anteil wurde durch die bereits erwähnten Verbesserungen beim Unterhalt kleiner Aufstocker Viele Menschen erhalten neben ihrer Erwerbstätigkeit finanzielle Unterstützung aus dem Leistungssystem SGB II, da das Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Lebensunterhalt sicherzustellen. Sie werden in diesem Bericht als Aufstocker bezeichnet. Bei der Betrachtung der Vergleichsmonate Dezember 2009 und 2010 ist bei dieser Personengruppe eine Zunahme von 3,7 % zu beobachten. Wie anhand der nachstehenden Tabelle 7 Bestimmte Personen ohne SGB-II-Leistungsbezug in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften konnten herausgefiltert werden und die Anzahl der Sozialgeldempfänger zwischen 15 und 25 Jahren konnte genauer ermittelt werden. Hierdurch kam es zu Verschiebungen in Richtung Alg-II-Bezug. 8 aktuellster verfügbarer Stand: ; Prozentsätze bez. auf 0 bis unter 65-Jährige

10 ersichtlich, basiert die Zunahme erfreulicher Weise im Wesentlichen auf einer Ausweitung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Die abgebildete Beschäftigungsquote zeigt den Anteil der Aufstocker an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der Wert ist im Vergleich zu Dezember 2009 um rd. 1,7 % gestiegen. Dez 2008 Dez 2009 Dez Aufstocker davon Mini-Jobs bis 400 Euro Beschäftigungsquote 31,6 % 30,7 % 32,4 %

11 3. Eingliederung Die Integration in Arbeit ist vorrangiges Ziel des Gesetzes. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird. Vorrangiges Ziel ist es also, den hilfesuchenden Menschen durch Integration in Arbeit dazu zu befähigen, den Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung selbst sicherzustellen. Besonderen Wert legt der Kreis Minden- Lübbecke dabei auf möglichst nachhaltige Integrationen in den Arbeitsmarkt. Nicht immer ist eine Arbeitsmarktintegration unmittelbar möglich. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Da spielt die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes ebenso eine Rolle wie die persönlichen Umstände und Voraussetzungen bei den Leistungsbeziehern. Sofern Vermittlungshemmnisse bei den Kunden bestehen, die eine Arbeitsmarktintegration verhindern, wendet der Kreis Minden-Lübbecke verschiedenste arbeitsmarktpolitische Instrumente an, um die Arbeitsfähigkeit überhaupt oder wieder herzustellen. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium umfasst neben intensiven Begleitungen bei Vermittlungen auch Zuschüsse an Arbeitgeber, Vermittlung von Praktika, Vermittlung in Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen und Aktivierungsmaßnahmen, wie z.b. Arbeitsgelegenheiten. Prozentuale Verteilung des Eingliederungstitels auf Förderschwerpunkte 35% 30% 25% 20% 18% 19% 28% 24% 15% 18% 29% 32% % 10% 6% 5% 5% 3% 3% 0% Vermittlung, berufliche Eingliederung Qualifizierung spezielle M aßnahmen für Jüngere REHA-Leistungen Beschäftigung schaffende M aßnahmen M obilitätsförderung

12 Insgesamt wurden im Jahr 2010 für arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaßnahmen 19 Mio. eingesetzt. Lag noch 2009 bei der Mittelverwendung ein deutlicher Schwerpunkt auf Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, wurden 2010 verstärkt Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt. Hier hat sich wiederholt die Flexibilität der Optionskommunen bewiesen, kurzfristig die Maßnahmeschwerpunkte den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Seit 2005 hilft der Kreis Minden-Lübbecke als Optionskommune eigenverantwortlich Arbeitslosengeld II- Empfängern bei der Integration in Arbeit. In den vergangenen Jahren konnten durchschnittlich pro Jahr rd Menschen einer Beschäftigung zugeführt werden. Im Jahr 2010 konnten insgesamt Menschen in eine Tätigkeit und 397 junge Menschen in eine Ausbildung, also insgesamt Menschen in Beschäftigung vermittelt werden. Integration in Arbeit und Ausbildung Integration und Aktivierung Arbeit Ausbildung Praktikum Qualifizierung Arbeitsgelegenheit

13 3.1. Integration und Praktikum Die konjunkturelle Erholung ist im Jahr 2010 auch im SGB II-Bereich erkennbar. So ist die Zahl der Integrationen in den Arbeitsmarkt gegenüber 2009 deutlich angestiegen. Weniger erfreulich ist die Entwicklung im Ausbildungsbereich. Hier ist die Zahl der Ausbildungsaufnahmen deutlich zurück gegangen. Der deutliche Anstieg der Aufnahmen von nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten spiegelt den erholten Arbeitsmarkt wieder. sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ohne Förderung Existenzgründung sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Förderung sozialversicherungsfreie Tätigkeit Zur Vorbereitung einer Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist es für Arbeitgeber möglich, dem potentiellen Arbeitnehmer in einem maximal 4-wöchigen Praktikum die Möglichkeit zu geben, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Auch kann so getestet werden, ob Arbeitnehmer, Stelle und Arbeitgeber zusammen passen. Dies ist ein wesentliches Kriterium, um möglichst nachhaltige Integrationen zu erreichen. Vermittlung in Praktikum über 25 Jahre, weiblich über 25 Jahre, männlich unter 25 Jahre, weiblich unter 25 Jahre, männlich 318

14 3.2. Personen mit Erwerbseinkommen Eine Arbeitsaufnahme insbesondere im Niedriglohnbereich bedeutet nicht zwingend ein Ende der Hilfebedürftigkeit. Für diese Menschen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, ergänzende SGB II-Leistungen zu gewähren. Seit Januar 2006 ist die stetige Zunahme dieser Entwicklung zu beobachten. Die Höhe des dem Bedarf gegenübergestellten Einkommens steigt allerdings nicht im gleichen Maße, sondern wird im Schnitt immer geringer Personen mit angerechnetem Einkommen Höhe des angerechneten Einkommens Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug 08 Sep 08 Okt 08 Nov Dez Jan 09 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 09 Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 10 Nov Dez Daher ist auch die Aussage über die Verweildauer von Personen im Hilfebezug nach SGB II keine abschließende Aussage über die Langzeitarbeitslosigkeit. Es wird an dieser Stelle deutlich, dass Arbeit in persönlicher Vollzeit nicht immer ausreicht, um auskömmlich für den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft sorgen zu können Ausbildung Der Optionskommune ist es aufgrund gesetzlicher Regelungen verwehrt, auf junge SGB II-Leistungsbezieher frühzeitig, bspw. bereits während der Schulzeit zuzugehen, um sie auf eine Ausbildung vorzubereiten. So kommt es oftmals zu einem Bruch in der Betreuung, die erst nach der Berufsvorbereitung durch die Agentur für Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Im Rahmen der wieder aufgenommenen Betreuung wird eine Vermittlung in Ausbildung angestrebt. 159 Übergang in Ausbildung über 25 Jahre, weiblich über 25 Jahre, männlich unter 25 Jahre, weiblich unter 25 Jahre, männlich 174

15 3.4. Qualifizierung Auch im Jahr 2010 wurde ein großes Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten, wobei ein Schwerpunkt im Bereich der assistierten Vermittlung lag. 241 Qualifizierungsangebote 341 über 25 Jahre, weiblich über 25 Jahre, männlich unter 25 Jahre, weiblich unter 25 Jahre, männlich Arbeitsgelegenheiten Arbeitsgelegenheiten dienen in der Regel der Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist an enge gesetzliche Regelungen geknüpft. Sie müssen im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein. Außerdem sollen sie nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Um diesen nur schwer erfüllbaren Kriterien nachzukommen, prüft der Kreis Minden-Lübbecke seit 2005 anhand eines strengen Schemas die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten. Dieses Schema ist mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren vor Ort abgestimmt. Die Anwendung soll eine Wettbewerbsverzerrung und eine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze vermeiden. Bei jeder beantragten Arbeitsgelegenheit wird die Gemeinnützigkeit des Trägers und des geplanten Einsatzes überprüft. Werden Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich beantragt, kommt das Prüfschema zum Einsatz. Nach Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit finden regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung von beantragten und bewilligten Tätigkeiten durch das Qualitätsmanagement des Amtes proarbeit statt. 76 Eintritt in Arbeitsgelegenheiten über 25 Jahre, weiblich über 25 Jahre, männlich unter 25 Jahre, weiblich unter 25 Jahre, männlich 589

16 Arbeitslose im SGB II zum Erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) zum Integration von ehb in Arbeit im Jahr Bad Oeynhausen Espelkamp Hille Hüllhorst Lübbecke Minden Petershagen Porta Westfalica Preußisch Oldendorf Rahden Stemwede Kreis Minden-Lübbecke

17 Glossar Begriffsdefinitionen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Aktivierung Arbeitsgelegenheiten Arbeitslose Die Aktivierung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erfolgt durch Vermittlung in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Rechtskreis des SGB II. Dazu zählen vor allem: - Arbeitsgelegenheiten gem. 16 d SGB II - Qualifizierungsmaßnahmen und Praktikum Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach 16 d SGB II ist eine Form der Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Diese Eingliederungsmaßnahmen sind auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen. Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und soweit zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Sie können als Mehraufwandsvariante (sozialversicherungsfrei) oder als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtig) durchgeführt werden. Entgeltvariante: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle des ALG II erhält. Zusatzjobs (Mehraufwandsvariante): Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern Zusatzjobs geschaffen werden. Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Während der Teilnahme erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige zuzüglich zum ALG II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Argentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mind. 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen, - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehöri-

18 Arbeitslosengeld II (ALG II) Ausbildung Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) gen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus: - Regelleistung ( 20 SGB II) - für ALG II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze, - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II), - Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II), - befristeter Zuschlag ( 24 SGB II) Hierzu zählt die Aufnahme einer schulischen (z. B. Beginn Studium, Schulausbildung, schulische Reha-Maßnahmen, Techniker-/Meisterausbildung, Altenpflegehelfer/in, usw.) oder betrieblichen Ausbildung. Außer- oder überbetriebliche Ausbildungsverhältnisse fallen ebenfalls unter dem Begriff Ausbildung. Abgänge in allgemeinbildende Schulen werden nicht als Beginn einer Ausbildung gezählt. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mind. einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) gelten gem. 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit

19 Integration Sozialgeld (SozG) sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, v. a. nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Eine Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erfolgt durch Vermittlung in eine abhängige oder selbständige Erwerbstätigkeit (siehe Erwerbstätigkeit). Daneben werden auch Vermittlungen in Ausbildung als Integration gezählt (siehe Ausbildung). Es handelt sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem ALG II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben ( 28 SGB II). Sie setzt sich zusammen aus: - Regelleistung ( 20 SGB II) - für ALG II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze, - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II), - Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II)

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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