Gründerland Steiermark

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1 Gründerland Steiermark Ein Projekt initiiert und gefördert von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG im Auftrag des Wirtschaftslandesrates EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

2 Gründer- und Jungunternehmertag 2008 Wirtschaftskammer Steiermark Gleisdorf, 4. Juni 2008

3 Regionalstellenobmann Hans Spreitzhofer Herzlich Willkommen!

4 i2b & GO! 2008 Der Businessplan

5 i2b & GO! Was ist ein Businessplan? schriftliches, systematisches Unternehmenskonzept nicht zu verwechseln mit einem Geschäftsbericht optische Visitenkarte des Unternehmens oftmals auch eine geforderte Unterlage

6 i2b & GO! Wozu einen Businessplan? zur Strukturierung und Konkretisierung der Gründungsidee zur Planung und Kontrolle der eigenen Unternehmensziele zur Präsentation des eigenen Unternehmens gegenüber externen Partnern zur Vorlage bei Banken, Investoren und Förderstellen

7 i2b & GO! Aufbau eines Businessplanes? Executive Summary Unternehmen Produkt oder Dienstleistung Branche, Markt und Marketing Management, Schlüsselpersonen und Umsetzung Chancen und Risiken Planung für die kommenden Geschäftsjahre und Finanzbedarf vollständig, klare Struktur, verständliche Sprache, max. 35 Seiten

8 i2b & GO! Tipps für die Erstellung? Handbücher, Leitfäden zur Hand nehmen Gliederung überlegen Informationen sammeln, Beratungen aufsuchen an den Leser denken komplex denken einfach schreiben selbst schreiben als dynamisches Instrument ansehen Feedback einholen (Experten, Berater, i2b )

9 i2b & GO! 2008 Was ist i2b? ideas to business gemeinnütziger Verein von Wirtschaftskammer sowie Erste Bank und Sparkassen Initiative zur Erstellung von Unternehmenskonzepten Informationen Feedbacks Wettbewerb

10 i2b & GO! 2008 Feedback und Wettbewerb ganzjähriges Service Wettbewerbsphase nach Einreichschluss Online-Einreichung des Businessplans Fachfeedbacks durch ExpertInnen Reihung für jede Kategorie Private Equity Day (Präsentationen) Endreihung und Prämierung gesamte Abwicklung über zwei kostenlose, schriftliche Feedbacks innerhalb von fünf Kalenderwochen Plausibilitätsprüfung bzw. Bestätigung der Ergebnisse aus den Fachfeedbacks durch eine Fachjury Präsentation der besten Businesspläne in jeder Kategorie vor einer Jury in Linz Gewichtung: - 50% Fachfeedbacks - 50% PED-Jury in Wien

11 i2b & GO! 2008 Informationen Aktuelle Infos unter Emanuel Bröderbauer Christian Radauer Sonja Hager Alexander Kager

12 Rechtliche Rahmenbedingungen Mag. Andreas Schlemmer Wirtschaftskammer Steiermark Regionalstelle Weiz

13 Rechtliche Fragen Einzelunternehmen oder Gesellschaft? Welche Gewerbeberechtigung? Voraussetzungen dazu? Passt der Betriebsstandort? Die Neugründungsförderung Die behördlichen Schritte

14 Was braucht ein Unternehmer? Die Qualifikation Habe ich Fachkenntnisse & Branchenerfahrung? Habe ich kaufmännische Grundkenntnisse? Das Umfeld Unterstützt mich auch die Familie?

15 Einzelunternehmen oder Gesellschaft Allein oder mit Partner? Wer bringt was ein? Finanzierung durch Beteiligungen? Wie wichtig ist die Haftungsbegrenzung? Auswirkungen auf die Sozialversicherung Steuerliche Behandlung Kosten der Rechtsform Mitsprache- und Kontrollrechte

16 Die Gewerbeberechtigung 1 Wird eine Tätigkeit selbständig auf eigene Rechnung und Gefahr regelmäßig mehrmals in Wiederholungsabsicht oder über einen längeren Zeitraum in Ertragsabsicht Absicht der Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils ausgeübt, dann ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich! Ausnahmen: z.b. Freie Berufe, Landwirtschaft, Unterricht, Kunst etc.

17 Die Gewerbeberechtigung 2 Zuordnung auf Grund der ausgeübten Tätigkeiten Es gibt: Reglementierte Gewerbe Teilgewerbe Freie Gewerbe

18 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 1 Allgemeine persönliche Voraussetzungen Eigenberechtigung Österreichische/EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige Keine Ausschließungsgründe

19 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 2 Befähigungsnachweis Formell Meister- oder Befähigungsprüfung Schulen, Lehrabschluss, Praxis, Unternehmerprüfung Individuell Ermessen der Behörde

20 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 3 Sachliche Voraussetzungen Betriebsanlagengenehmigung Ausstattungsvorschriften Besondere Zuverlässigkeit

21 Befähigungsnachweis wird nicht erbracht Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers Arbeitnehmer, der mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt ist oder das zu Geschäftsführung und Vertretung befugte Organ einer Gesellschaft

22 Der Standort Ist die Gewerbeausübung am Standort zulässig? Stimmt die Widmung? Bedarf es einer Baubewilligung (Änderung der Nutzung)? Wohnbauförderung Betriebsanlagengenehmigung

23 Neugründungsförderung Für Gründer und Betriebsübernehmer keine Bundesverwaltungsabgaben keine Gerichtsgebühren für die Eintragung in Firmenbuch und Grundbuch kein DB, DZ, WF-Beitrag und UV-Beitrag in den ersten 12 Monaten ab Gründung

24 Voraussetzungen der Neugründungsförderung Echte Neugründung mit Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur Betriebsübertragung Erstmalige Selbständigkeit in der Branche Erklärung des Gründers amtliches Formular Beratung durch die zuständige Berufsvertretung (WK für den gewerblichen Bereich) und Bestätigung Befreiung muss im Vorhinein geltend gemacht werden!

25 Welche behördlichen Schritte sind notwendig? 1 Wirtschaftskammer Gründungs-Check, NeuFöG- Beratung Firmenbuchgericht Antrag auf Eintragung Gewerbebehörde BH, Magistrat, LH Gewerbeanmeldungen/ Ansuchen Betriebsanlagengenehmigung

26 Welche behördlichen Schritte sind notwendig? 2 Finanzamt Betriebseröffnungsanzeige SVA der gewerblichen Wirtschaft Versicherungserklärung Gebietskrankenkasse Anmeldung Arbeitnehmer Gemeinde Baubewilligung, Kommunalabgabe

27 Unser Service für Gründer Gründungs-Check Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratungen NeuFöG-Beratung Bestätigung für die Gebührenbefreiung Gewerbeanmeldung Erstellen der Formulare, Online-Anmeldung Gründerleitfaden, Checklisten, Infoblätter Vermittlung weiteren Expertenwissens Teamberatung, Gründer-Coaching, Spezialsprechtage

28 Das Gründer-Service-Leistungsangebot gibt es: in 10 Wirtschaftskammer- Regionalstellen im Gründer- Service Graz WK Erdgeschoss im Internet: wko.at/stmk/gruender

29 Viel Erfolg!

30 Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

31 Personenkreis GSVG Personenkreise Mitglieder der Wirtschaftskammern Gesellschafter einer OG (OHG/OEG) Persönlich haftende Gesellschafter einer KG (KEG) Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH Neue Selbständige (z.b. selbständig Erwerbstätige, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Journalisten, Kunstschaffende) Pensionisten PV KV UV ASVG ASVG ASVG ASVG ASVG FSVG Ärzte ASVG Apotheker Patentanwälte Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

32 Gilt nur für Gewerbetreibende (ab ) Ärzte (ab ) Kleinstunternehmerregelung ( 4 (1) 7 GSVG) wenn Umsätze unter ,-- (ab ; bis 2006: ,--) Einkünfte (versicherungspflichtige) unter 4.188,12 (Wert 2008) Voraussetzung nicht mehr als 12 GSVG-Monate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren weiters möglich bei Vollendung des 60./65. Lebensjahres (ab ) Vollendung des 57. Lebensjahres und in den letzten 5 Jahren unter den Grenzen (ab ) AUSNAHME in der Pensions- und Krankenversicherung!!! Unfallversicherung bleibt aufrecht Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

33 Neue Selbständige (Freiberufler) ab Definition Selbständige Erwerbstätigkeit im Inland (keine WK-Kammermitgliedschaft) betriebliche Tätigkeit keine Pflichtversicherung aufgrund dieser Tätigkeit (z.b. freier Dienstvertrag) Einkünfte gemäß 22 und/oder 23 EStG Überschreiten der Versicherungsgrenzen Versicherungsgrenzen bei hauptberuflicher Tätigkeit: bei nebenberuflicher Tätigkeit: 6.453,36 /Jahr 4.188,12 /Jahr 1998: 3.340, : 3.400, : 3.468, : 3.554, : 3.618, : 3.712, : 3.794, : 3.881, : 3.997, : 4.093, : 4.188,12 Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

34 Beitragsermittlung Beitragsgrundlage x Beitragssatz = BEITRAG PV: 15,75 % KV: 7,65 % Vorläufige Beitragsgrundlage NACHBEMESSUNG mit endgültigem Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

35 Beitragsermittlung Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 15,75 % KV: 7,65 % Maximale mtl. Höchst-BGRL: 4.585,00 (2008) 2008 Monatsbeitrag PV: 84,70 KV: 41,14 UV: 7,65 Vorsorge: 8,23 141,72 Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

36 Selbständigenvorsorge Pflichtmodell Pflichtversicherte in der KV nach 2/1/1-4 GSVG (Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, Neue Selbständige) 1/2 Freiwilliges Modell Freiberufler mit PV-Pflicht nach dem GSVG/FSVG Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Patentanwälte, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder ehemals 4/3 ASVG-Versicherte (z.b. Bildende Künstler, Musiker ) mit ASVG-KV, Sonstige Selbständige (z.b. Hebammen, Bergführer ) mit ASVG-KV, Gewerbetreibende mit AG 18 in KV BSVG-Versicherte (Zuständigkeit bei SVB) Rechtsanwälte, Notare (Zuständigkeit bei jeweiliger Kammer) Ausnahme vom Pflichtmodell Opting In Kleinstunternehmerregelung 14a/b GSVG Ausgeschlossen von beiden Modellen Ziviltechniker (bis zur Lösung, ob Wohlfahrtfonds oder gesetzl. Pensionsversicherung) Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

37 Selbständigenvorsorge Pflichtmodell 1,53 % der vorläufigen KV-Beitragsgrundlage 2/2 1,53 % der endgültigen KV-Beitragsgrundlage (Zwangseinbeziehungen) Freiwilliges Modell 1,53 % der vorläufigen PV-Beitragsgrundlage Beiträge Höchst (GSVG/FSVG): 70,15 Mindest GSVG (alt): 9,52 Mindest GSVG (neu, VG I): 8,23 Mindest GSVG (VG II): 5,34 Mindest FSVG (alt): 14,56 Mindest FSVG (neu): 8,23 Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

38 Differenzvorschreibung Differenzvorschreibung (ASVG-GSVG) Auf Antrag wird nach dem GSVG nur mehr die Differenz zwischen der ASVG-Beitragsgrundlage und der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Unterschreiten der Mindestbeitragsgrundlage Diff. ASVG Höchst-BGRL Wird nach dem ASVG bereits die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage überschritten, so wird nach dem GSVG nur mehr von den tatsächlichen Einkünften vorgeschrieben. Beispiel 1: ASVG: mtl ,--, GSVG: Verlust (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 0,-- Diff. Mindest-BGRL ( 951,87) Beispiel 2: ASVG: mtl ,--, GSVG: 200,-- (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 200,-- ASVG ASVG ASVG Beispiel 3: ASVG: mtl. 700,--, GSVG: 200,-- (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 251,87 Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

39 Fälligkeit & Einhebung Fälligkeit Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist 18 Tage nach Fälligkeit (28.2., 31.5., 31.8., ) Verzugszinsen Ab 19. Tag nach Fälligkeit (7,32 % ) Mahnung Mittels Mahnschreiben ( 1,--) Eintreibung Fahrnis-, Gehaltsexekution, Konkursantrag Bei Zahlungsproblemen DRINGEND Ratenvereinbarung Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

40 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ein Plus für UnternehmerInnen Mag. Bauer /

41 Mein erster Mitarbeiter Mag. Karin Loh Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice Körblergasse Graz T: 0316/ F: 0316/ E:

42 Mein erster Mitarbeiter Karl Glanzer Arbeitsmarktservice Gleisdorf Bahnhofstraße Gleisdorf T: 03112/2577 F: 03112/ E:

43 (Work) Life Balance Wie Sie als Jungunternehmer Stress und Burnout wirksam begegnen Mag. Birgit Freidorfer

44 Mag. Birgit Freidorfer

45 Sie sind jetzt selbständig ndig ALSO: Arbeiten Sie künftig SELBST & STÄNDIG! Mag. Birgit Freidorfer

46 Wer ausbrennt, muss einmal gebrannt haben! Mag. Birgit Freidorfer

47 Im Brennpunkt: Stress & Burnout oder: Die Sehnsucht nach Balance 80 % aller modernen Krankheiten stehen damit in direktem Zusammenhang 1,5 Millionen Österreicher sind gefährdet 15 bis 25 % aller Führungskräfte und Selbständigen sind betroffen Mag. Birgit Freidorfer

48 Typisch körperliche k Symptome Konzentrations-, Gedächtnisstörungen Denkblockaden Mangelnde Kreativität und Antriebskraft Gereiztheit, Aggressivität, Fehlleistungen Innere Unruhe, Hektik Mag. Birgit Freidorfer

49 Typisch körperliche k Symptome Unaufmerksamkeit, Zuhörprobleme Negative Beurteilung anderer Schnelleres Sprechen, Verteidigungshaltung Fahrige Bewegungen, Körperliche Beschwerden Mag. Birgit Freidorfer

50 Stress erhöhte Beanspruchung, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Anspannung ausgesetzt sein Mag. Birgit Freidorfer

51 Stress EUSTRESS (von griech.: eu = gut) DISSTRESS (von lat.: dis = schlecht) Positiver, vitalisierender und lebensnotwendiger Stress Negativer, schädlicher, lebenszerstörender Stress Mag. Birgit Freidorfer

52 Burnout bei Reaktoren das Durchbrennen von Wärmetauschern oder Brennstoffhülsen (Brockhaus) Burnout ist keine einheitliche Krankheit, sondern ein Syndrom, ein Sammelsurium von möglichen schwächeren oder stärkeren Symptomen, die durchaus Krankheitswert bekommen können! Mag. Birgit Freidorfer

53 Hauptsymptome Körperliche Symptome und Erkrankungen Tiefe Erschöpfung Depersonalisation Leistungseinschränkung Mag. Birgit Freidorfer

54 Risikogruppen Alle, die alt genug sind, eine Schularbeit zu schreiben, und sich jung genug fühlen, um bis zum Umfallen zu arbeiten! Führungskräfte in Wirtschaftsunternehmen (Manager oder Selbständige) Mitarbeiter in sozialen Berufen Mag. Birgit Freidorfer

55 Ursachen Persönlichkeit Arbeitsstil, Zeitmanagement Ungenügende Stressbewältigungsstrategie Unrealistische Erwartung Mag. Birgit Freidorfer

56 Verlauf eines Burnout- Syndroms Phase I Aggression und erhöhte Aktivität Phase II Flucht Erschöpfung Phase III Isolation und Passivität Mag. Birgit Freidorfer

57 Nichts gegen Burnout zu tun ist Brandstiftung! Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren. (André Gide) Werkzeugkasten für Veränderungsprozesse Wege ins Gleichgewicht Mag. Birgit Freidorfer

58 (Work)) Life Balance Leben im Gleichgewicht Mag. Birgit Freidorfer

59 Was ist Ballast? Gerümpel Gedanken Sprache Be- ziehungen Aufgaben Infor- mationen Körper Mag. Birgit Freidorfer

60 Mag. Birgit Freidorfer Blumentopf & Bier

61 (Work)) Life Balance Modell (Nossrat Peseschkian) Spiritualität Hobbies Gesundheit Freunde Arbeit Finanze n Familie Partnerschaft Mag. Birgit Freidorfer

62 (Work)) Life Balance Leben im Gleichgewicht Ganzheitliches Lebensmanagement Prioritäten setzen Beziehungen pflegen, die gut tun Freizeittermine wie Geschäftstermine planen und einhalten NEIN sagen lernen! Gedankenhygiene Glaubenssätze hinterfragen Mag. Birgit Freidorfer

63 (Work)) Life Balance Leben im Gleichgewicht Erfolgstagebuch schreiben Bewegung (Ausdauersport) Entspannungstechniken einsetzen Ausgewogene Ernährung Persönliche Akkuliste schreiben Immer wieder Bilanz ziehen Humor! Mag. Birgit Freidorfer

64 Die 2 großen Sehnsüchte der Österreicher Lieben Arbeiten Mag. Birgit Freidorfer

65 Herzlichen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!

66 Vitality ABC A B C D E F R L X X R L G H I J K L L R X L L R M N O P Q R S X X R L R L X T U V W X Y Z L R R R L X X Mag. Birgit Freidorfer

67 Pause

68 Mein Unternehmen richtig finanziert Renate Leskosek Steiermärkische Sparkasse GründerCenter Liebenauer Hauptstraße Graz T: F: E:

69 Mein Unternehmen richtig gefördert Mag. Manfred Kink Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH Nikolaiplatz Graz T: 0316/ F: 0316/ E: manfred.kink@sfg.at

70 Mein Unternehmen richtig versichert Gerald Kainz UNIQA Landesdirektion Steiermark Annenstraße Graz T: 0316/ F: 0316/ E:

71 Starthilfe durch das Gründerland Steiermark Mag. Manfred Kink Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH Nikolaiplatz Graz T: 0316/ F: 0316/ E: manfred.kink@sfg.at

72 Junge Wirtschaft das Netzwerk für UnternehmerInnen unter 40 Klaus Buchgraber Junge Wirtschaft Steiermark Bezirksvorsitzender Weiz Hauptplatz Anger T: 0676/ E: buchgraber@k-m-a.at

73 Herzlich Willkommen! Gründer- und Jungunternehmertage 2008

74 Steuertipps für JungunternehmerInnen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

75 Was sollte man vor dem Unternehmensstart abklären? Gewerberechtliche Voraussetzungen Kranken- Pensions- und Unfallversicherung Rechtsform der betrieblichen Tätigkeit Informationsverpflichtungen Finanzamt Versicherungsanstalt Aufzeichnungsverpflichtungen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

76 Berührungspunkte eines Jungunternehmers Budgetierung und Finanzplanung Kapitalbedarfs- Finanzierungs- und Liquiditätsplanung Förderungen EU, Bund, Land, Gemeinde Neugründungsförderungsgesetz Einrichtung des Rechnungswesen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

77 Arten von Aufzeichnungen Einnahmen- Ausgabenrechnung (Geldflussrechnung) Zufluss- Abflussprinzip Sonderform: Pauschalierung Betriebsvermögensvergleich (doppelte Buchführung) wirtschaftliche Betrachtungsweise Gründer- und Jungunternehmertage 2008

78 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer Gesamtbetrag der sieben Einkunftsarten - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

79 Die sieben Einkunftsarten Betriebliche Einkunftsarten - Land- und Forstwirtschaft - Selbständige Arbeit - Gewerbebetrieb Außerbetriebliche Einkunftsarten - Nicht selbständige Arbeit - Kapitalvermögen - Vermietung und Verpachtung - Sonstige Gründer- und Jungunternehmertage 2008

80 Verlustausgleich und Verlustabzug Verlustausgleich Positive Einkünfte können im selben Jahr mit negativen Einkünften grundsätzlich ausgeglichen werden. Verlustabzug Sofern ein Verlustausgleich im selben Jahr nicht möglich ist, können negative Einkünfte aus betrieblichen Einkunftsarten in das nächste Jahr vorgetragen werden. Für Abgabepflichtige, die im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart ihren Erfolg nach der Einnahmen- Ausgaben- Rechnung ermitteln, gilt dies nur für die vorangegangenen drei Veranlagungszeiträume. Gründer- und Jungunternehmertage 2008

81 Betriebsausgaben: Beispiele Absetzung für Abnutzung Abwehraufwand Arbeitsmittel Arbeitszimmer Ausbildungsaufwand Ausstellungen, Messen Beiträge und Gebühren Beratungsaufwand Betriebsausgabenpauschale Betriebsunterbrechungsversicherung Bürobedarf Betriebsaufwand Computer Fachliteratur Finanzierungsaufwand (Zinsen, Spesen) Forschungsaufwand Fortbildungsaufwand Freiwilliger Sozialaufwand Geschenke? Geringwertige Wirtschaftsgüter Incentive-Reisen Internet KFZ - Aufwand (Berufs-) Kleidung? Lizenzgebühren, Literatur Lohnaufwand Gründer- und Jungunternehmertage 2008

82 Betriebsausgaben: Beispiele Miet- und Pachtzahlungen nachträgliche Betriebsausgaben Provsionen Pflichtversicherung (KV, PV, UV) Porto Prozesskosten Reiseaufwand (Diäten, Fahrtkosten) Reparaturen Repräsentation Rückzahlung von Betriebseinnahmen Sachversicherungen Schadenersatz Spenden? Sponsoraufwand Säumnis- und Verspätungszuschläge Strafen? Steuern Sachversicherungen Trinkgelder Tageszeitungen? Telefonaufwand vorbereitende Betriebsausgaben Werbung Gründer- und Jungunternehmertage 2008

83 Pauschalierungen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

84 Formen der Pauschalierung Gesetzliche Basispauschalierung Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende Pauschalierung für die Land- und Forstwirtschaft Pauschalierung für den Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel Pauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe Gründer- und Jungunternehmertage 2008

85 Formen der Pauschalierung Pauschalierung für Drogisten Pauschalierung für Handelsvertreter Pauschalierung für Künstler, Schriftsteller und Sportler Werbungskostenpauschalierung (Dienstnehmer) Gründer- und Jungunternehmertage 2008

86 Funktionsweise der Pauschalierung Umsatz - Pauschalbetrag in % vom Umsatz - Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) -Fremdlöhne - Gesetzliche Sozialversicherungsbeträge - Wareneinsatz = Gewinn / Verlust Gründer- und Jungunternehmertage 2008

87 Umsatzsteuerliche Aspekte Umsatzsteuer und Vorsteuer Befreiungen Kleinunternehmerregelung ( ) Befreiung bestimmter Umsätze Gründer- und Jungunternehmertage 2008

88 Umsatzsteuerliche Aspekte Umsatzsteuersatz 20%; 10%; 12%, 19% ordnungsgemäße Rechnungslegung (Vorsteuerabzug)! Umsatzsteuervoranmeldung Ermittlung der Zahllast als Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer monatlich vierteljährlich Gründer- und Jungunternehmertage 2008

89 Steuerbegünstigungen Gründer- und Jungunternehmertage 2008

90 Steuer- und Investitionsbegünstigungen Besteuerung nicht entnommener Gewinne Freibetrag für investierte Gewinne Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Lehrlingsfreibetrag und Lehrlingsprämie Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie Gründer- und Jungunternehmertage 2008

91 Links im Internet Bundesministerium für Finanzen - Kammer der Wirtschaftstreuhänder - Amtswege - Sozialversicherung - Wirtschaftskammer - Gründer- und Jungunternehmertage 2008

92 Viel Glück in der Selbständigkeit!

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