Personal- und Besoldungsverordnung (PBV) des Gemeinderats 2014

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1 - und Besoldungsverordnung (PBV) des Gemeinderats 2014 Gemischte Gemeinde Diemtigen

2 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 2 - und Besoldungsverordnung (PBV) des Gemeinderates der Gemischten Gemeinde Diemtigen 2014 Inhaltsverzeichnis 1. LLGEMEINES ZUSTÄNDIGE ORGNE FÜR NEBENMTLICHE NSTELLUNGEN NCH OR UNTERSCHRIFTSBERECHTIGUNGEN DES VERWLTUNGSPERSONLS ENTSCHÄDIGUNGEN... 4 BESCHLUSS... 5 NHNG 1 ORGNIGRMM DER GEMEINDEVERWLTUNG... 6 NHNG 2 EINREIHUNG DES PERSONLS IN DIE GEHLTSKLSSEN... 7 NHNG 2 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE NSTELLUNGEN DER GEMEINDEVERWLTUNG... 7 NHNG 2B NSTELLUNGEN DER GEMEINDE NCH LEHRERNSTELLUNGSGESETZGEBUNG... 8 NHNG 2C ÖFFENTLICH-RECHTLICHE NSTELLUNGEN SCHULHUSPERSONL... 8 NHNG 2D ÖFFENTLICH-RECHTLICHE NSTELLUNGEN NTURPRK UND TOURISMUS... 8 NHNG 3 NSÄTZE FÜR STUNDENLÖHNE, SITZUNGSGELDER UND SPESEN... 9 NHNG 4 JHRESENTSCHÄDIGUNGEN, ZUORDNUNG STUNDENLÖHNE, NSPRUCH UF SITZUNGSGELD UND KM-ENTSCHÄDIGUNG... 9 Besoldungsver14.doc

3 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 3 Geltungsbereich 1. llgemeines rt. 1 Die in dieser Verordnung enthaltenen Entschädigungsansätze gelten für alle Organe und Funktionäre der Gemeinde, für die nicht in einem speziellen Erlass andere nsätze und Regelungen festgelegt sind. Organigramm der Gemeindeverwaltung rt. 2 Das Organigramm der Gemeindeverwaltung mit den personellen Unterstellungen ist im nhang 1 festgehalten. llgemeine Bestimmungen 2. Zuständige Organe für nebenamtliche nstellungen nach OR rt. 3 1 Der Gemeinderat delegiert seine nstellungsbefugnisse für nebenamtliche Mitarbeitende (nstellungen nach OR gemäss rt. 6 PBR) in den folgenden rtikeln an andere Organe der Gemeinde. 2 ls nebenamtliche Mitarbeitende gelten Personen, deren nstellungsumfang unter der Schwelle der Pensionskassenpflicht liegt. 3 Die nstellungsverträge unterschreibt für die Gemeinde der Gemeinderat. 4 Die Entschädigung für nstellungen erfolgt nach nhang 4 dieser Verordnung. Mandate rt. 4 1 Mandate können analog den Bedingungen für nstellungen erteilt werden. 2 Mandatsverträge unterschreibt das für die entsprechende usgabe zuständige Organ. Ressortleitung im Gemeinderat rt. 5 1 Nebenamtliche Mitarbeitende und ushilfskräfte werden in ihren Verantwortungsbereichen von den jeweiligen Ressortleitungen im Gemeinderat angestellt. 2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der rt Schule / Tageschule rt. 6 Nebenamtliche Mitarbeitende und ushilfskräfte der Schule bzw. der Tageschule (Schulbusfahrer, Küchenleitung, Betreuungspersonal Mittagstisch, Schulzahnpflege, Läusekontrolle, etc.) werden von der zuständigen Schulleitung angestellt. Schulhäuser rt. 7 Nebenamtliche Mitarbeitende und ushilfskräfte für die Gebäudereinigung und die Umgebungspflege werden vom Schulhauswart angestellt. Gemeindehaus rt. 8 Nebenamtliche Mitarbeitende und ushilfskräfte der Gemeindeverwaltung (Technischer Hauswart, Gebäudereinigung, Umgebungpflege, etc.) werden vom chef der Gemeindeverwaltung angestellt. Naturpark / Tourismus rt. 9 Nebenamtliche Mitarbeitende und ushilfskräfte im Bereich Naturpark und Tourismus werden von der Geschäftsführung Naturpark angestellt.

4 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 4 Unterschriftsdelegation 3. Unterschriftsberechtigungen des Verwaltungspersonals rt. 10 In Ergänzung zu den Bestimmungen im Organisationsreglement (OgR) der Gemeinde legt der Gemeinderat die Unterschriftsbefugnisse des s der Gemeindeverwaltung in den Stellenbeschreibungen / Pflichtenheften jedes einzelnen Mitarbeitenden fest. Einordnung in Gehaltsklassen 4. Entschädigungen rt Für öffentlich-rechtlich angestelltes ist die Zuordnung der Stellen zu den Gehaltsklassen im nhang 2 festgelegt. 2 Werden mehrere Funktionen in union ausgeführt, wird die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber in die höhere Gehaltsklasse eingereiht. Privatrechtliche nstellungen rt. 12 lle Funktionen, für die im nhang 4, Ziffer 3 Entschädigungsansätze festgelegt sind, werden mit Vertrag nach Obligationenrecht angestellt. Jahresentschädigungen rt. 13 Pauschale Jahresentschädigungen enthalten a) ein Jahresfixum, d.h. eine pauschale bgeltung für die Inkonvenienz des mtes (Unannehmlichkeiten), die uskunftserteilung an Bürger (Telefonate und Strassengespräche), das ktenstudium, die Sitzungs- und Geschäftsvorbereitung, Besprechungen mit Mitarbeitern, mtsstellen und Dritten, etc., solange sie im Einzelfall den üblichen ufwand nicht übersteigen. b) eine Spesenpauschale, d.h. eine pauschale bgeltung für Büro- und Computerbenutzung, Telefonate, Porti, etc. Entschädigungen nach ufwand rt rbeiten und Delegationen, die den ufwand übersteigen, der in den pauschalen bgeltungen enthalten ist, werden nach ufwand entschädigt (in der Regel Stundenansatz während den üblichen rbeitszeiten bzw. Sitzungsgeld am bend und an Wochenenden). 2 Fahrspesen werden nach ufwand entschädigt (km-pauschale oder Fahrpreis 2. Klasse öv). 3 Die Mitglieder von Organen und Funktionäre, welche berechtigt sind Sitzungsgelder und Fahrspesenentschädigungen zu beanspruchen, sind im nhang 4 aufgeführt. nsätze rt Die festen Jahresentschädigungen für Mitglieder von Organen und Funktionäre sowie Spesenentgelte sind im nhang 4 festgelegt. 2 Die nsätze für Stundenlöhne, Sitzungsgelder und Fahrspesenentschädigungen sind im nhang 3 festgelegt. Weitere Entschädigungen rt. 16 Weitere Entschädigungen legt der Gemeinderat im Einzelfall analog zu den Einordnungen in den nhängen 2 4 fest.

5 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 5 bendsitzungen des Gemeindepersonals rt Für ngestellte in den Gehaltsklassen bis und mit 18 gelten bendsitzungen als rbeitszeit. Sie können zusätzlich ein Sitzungsgeld Sitzung ngestellte bend geltend machen, wenn die Sitzung um Uhr oder später beginnt. 2 Kaderangestellte in den Gehaltsklassen 19 und höher beziehen ein Sitzungsgeld Gemeinderatssitzung bend, bzw. Sitzung bend, wenn die Sitzung um Uhr noch andauert oder später beginnt. Berufliche Verpflichtungen bis um Uhr gelten als rbeitszeit. Weiterbildung rt Kosten für fachliche Weiterbildungen im rbeitsbereich bis zu vier Tagen Dauer pro Jahr übernimmt auf ntrag die Gemeinde. 2 Für länger dauernde Weiterbildungskurse regeln der Gemeinderatspräsident und der chef die Einzelheiten mit der gesuchstellenden Person im Rahmen der Richtlinien in rt. 11. Richtlinien für umfangreiche Weiterbildungen rt Die nstellung kann weiterhin 100 % bei gleichem Lohn betragen, auch wenn ein Teil der usbildung während der rbeitszeit stattfindet. 2 Die/der ngestellte sichert der Gemeinde zu, dass sie/er im Rahmen ihrer/seiner nstellungshöhe weiterhin die anfallenden rbeiten ohne weitere Entschädigung vollständig erledigt, im Einzelfall auch nach rbeitsschluss. 3 Die Kurskosten gehen im Prinzip zu Lasten der/des ngestellten. 4 Die schriftlichen Kursunterlagen stehen auf Wunsch auch allen anderen Gemeindeangestellten für deren persönliche Weiterbildung zur Verfügung. Inkrafttreten rt Diese - und Besoldungsverordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. 2 Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird diejenige vom 18. November 2013 aufgehoben. Das gleiche gilt für weitere widersprechende Bestimmungen und Beschlüsse. Beschluss Diese - und Besoldungsverordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. Dezember 2014 beschlossen Der Gemeinderatspräsident Der Gemeindeschreiber sig. M. Wiedmer sig. M. Mösching

6 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 6 nhang 1 Organigramm der Gemeindeverwaltung In der Gemeindeverwaltung der Gemischten Gemeinde Diemtigen gelten die folgenden personellen Unterstellungen (für die fachlichen Weisungsbefugnisse sind die Pflichtenhefte, die Stellenkurzbeschriebe, bzw. die Funktionendiagramme massgebend): Gemeinderat bteilungsleitersitzung (Leitung chef) Gemeindeschreiber/-in Finanzverwalter/-in Gemeindeschreiber- Stellvertreter/-in Finanzverwalter- Stellvertreter/-in Sekretariate Soziales; Kultur, Kirche, Tourismus; Landwirtschaft Schulsekretariat Steuerregisterführer/-in Finanzverwaltung Gemeindeschreiberei Bauverwalter- Stellvertreter/-in Bauverwalter/-in HV-Zweigstellenleiter /-in HV-Zweigstellenleiter- Stellvertreter/-in Bauverwaltung HV-Zweigstelle Schulleiter/-in Tagesschulleiter/-in Schulbusfahrer; nicht-pädagogisch. der Schule Naturpark und Tourismusbüro Geschäftsführer/-in Naturpark Schulhauswarte Tagesschule Reinigungspersonal Schulanlagen

7 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 7 nhang 2 Einreihung des s in die Gehaltsklassen nhang 2 öffentlich-rechtliche nstellungen der Gemeindeverwaltung Der Gemeinderat ordnet die Stellen der öffentlich-rechtlich angestellten Personen der Gemeindeverwaltung der Gemischten Gemeinde Diemtigen wie folgt den Gehaltsklassen zu: a) GKL 20 Gemeindeschreiberin / Gemeindeschreiber mit Diplom* b) GKL 19 Finanzverwalterin / Finanzverwalter mit Diplom* c) GKL 18 Bauverwalterin / Bauverwalter mit Diplom* d) GKL 16 HV-Zweigstellenleiterin / -leiter mit F-HV* / *** e) GKL 14 Stellvertretung der Gemeindeschreiberin / des Gemeindeschreibers mit FG** Stellvertretung der Finanzverwalterin / des Finanzverwalters mit FG** Stellvertretung der Bauverwalterin / des Bauverwalters mit FG** f) GKL 12 Stellvertretung der Gemeindeschreiberin / des Gemeindeschreibers ohne FG** Stellvertretung der Finanzverwalterin / des Finanzverwalters ohne FG** Stellvertretung der Bauverwalterin / des Bauverwalters ohne FG** Leiterin / Leiter Einwohnerdienste (EWK und Gemeindepolizei) mit FG** Steuerregisterführerin / -führer mit FG** HV-Zweigstellenleiterstellvertreterin / -stellvertreter mit F-HV*** Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter HV mit F-HV*** g) GKL 10 Leiterin / Leiter Einwohnerdienste (EWK und Gemeindepolizei) ohne FG** Sozialhilfe- und Vormundschaftssekretärin / -sekretär ohne FG** Steuerregisterführerin / -führer ohne FG** Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter HV ohne F-HV*** Qualifizierte/r Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter mit kleinem Teilpensum h) GKL 8 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter ohne selbständigen rbeitsbereich Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für kurzfristige Stellvertretungen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter als kurzfristige ushilfe * Solange das entsprechende Diplom bzw. eine gleichwertige usbildung nicht vorliegt, wird die Stelleninhaberin, bzw. der Stelleninhaber zwei Gehaltsklassen tiefer eingereiht. ** Fachausweis für bernische Gemeindeaufgaben (der Gemeinderat entscheidet bei der Einreihung, ob eine gleichwertige usbildung vorliegt). *** Fachausweis für ufgaben bernischer HV-Zweigstellen (der Gemeinderat entscheidet bei der Einreihung, ob eine gleichwertige usbildung vorliegt).

8 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 8 nhang 2B nstellungen der Gemeinde nach Lehreranstellungsgesetzgebung Die Tagesschulleitung und weitere in der (Tages-) Schule tätige Lehrpersonen werden gemäss Lehreranstellungsgesetzgebung eingereiht. a) GKL 12 Tagesschulleitung b) GKL 6 in der Tagesschule tätige Lehrpersonen nhang 2C öffentlich-rechtliche nstellungen Schulhauspersonal Der Gemeinderat ordnet die nstellungen im Hausdient der Schulanlagen wie folgt den Gehaltsklassen zu: a) GKL 12 Schulhauswartin / Schulhauswart (hauptamtlich)* b) GKL 10 Schulhauswartin / Schulhauswart (nebenamtlich) c) GKL 6 Reinigungspersonal * Solange die verlangte Fachausbildung nicht vorliegt, wird die Stelleninhaberin, bzw. der Stelleninhaber zwei Gehaltsklassen tiefer eingereiht. nhang 2D öffentlich-rechtliche nstellungen Naturpark und Tourismus Der Gemeinderat ordnet die Stellen der öffentlich-rechtlich angestellten Personen der Gemischten Gemeinde Diemtigen, die für den Regionalen Naturpark Diemtigtal und im Tourismusbüro tätig sind, wie folgt den Gehaltsklassen zu: a) GKL 18 Geschäftsführerin / Geschäftsführer b) GKL 16 Leiterin / Leiter Marketing/Kommunikation als Stellvertr. der Geschäftsführung Projektleiterin / Projektleiter Naturpark als Stellvertretung der Geschäftsführung c) GKL 14 Projektleiterin / Projektleiter Naturpark Leiterin / Leiter Marketing/Kommunikation Leiterin / Leiter dministration und Tourismusbüro d) GKL 12 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Tourismusbüro mit Fachausbildung* e) GKL 10 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Tourismusbüro ohne Fachausbildung f) GKL 8 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für kurzfristige Stellvertretungen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter als kurzfristige ushilfe * Der Gemeinderat entscheidet bei der Einreihung, auf ntrag der Geschäftsführung, ob die geforderte Fachausbildung vorliegt.

9 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 9 nhang 3 nsätze für Stundenlöhne, Sitzungsgelder und Spesen Für rbeiten zu Gunsten der Gemischten Gemeinde Diemtigen gelten die folgenden nsätze: Stundenlohn Fr. 24. Stundenlohn B Fr. 28. Stundenlohn C Fr. 32. Sitzungsgeld Sitzung ngestellte bend Fr. 20. Sitzungsgeld Sitzung, bend Fr. 50. Sitzungsgeld Gemeinderatssitzung, bend Fr. 60. Sitzungsgeld halber Tag Fr. 70. Sitzungsgeld ganzer Tag Fr Entschädigung Privat-PW, pro km Fr Die nsätze für die Stundenlöhne sind der Teuerung entsprechend den Löhnen für das Gemeindepersonal per 1. Januar 2011 angepasst. Sie verstehen sich inkl. 13. Monatslohn aber ohne Ferienentschädigung. nhang 4 Jahresentschädigungen, Zuordnung Stundenlöhne, nspruch auf Sitzungsgeld und km-entschädigung 1. Gemeindepräsidium, Gemeinderat Jahres fixum Spesenpauschale Stundenansatz Sitzungsgeld km-entschädig. Gemeindepräsident C X X Gemeindevizepräsident C X X Gemeinderatspräsident C X X Gemeinderatsvizepräsident C X X Gemeinderäte C X X 2. Kommissionen Kommissionsmitglieder (allgemein) X X externes Kommissionssekretariat Rechnungsprüfungskommission (total) B X X Baukommissionspräsidium C X X Friedhofkommissionspräsidium C X X Koordinationskommissionspräsidium C X X Kulturkommissionspräsidium C X X Landschaftskommissionspräsidium C X X Landwirtschafts- und Marktkommissionspräsidium C X X Naturparkkommissionspräsidium C X X Schulkommissionspräsidium C X X

10 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 10 Schutzdienstkommissionspräsidium C X X Ressortleitung Soziales C X X Präsidien nicht-ständiger Kommissionen C X X Wahl- + bstimmungsausschuss, pro bstimmung: Präsident Mitglieder usmittlung bei Wahlen X X X 3. Funktionen Gemeindeverwaltung, Benutzung privates Mobiltelefon (Datenexchange + Gespräche), pro Mt. 30. Gemeindeweibel 500. X Stimmmaterialtransport, pro bstimmung 50. X Ortsquartiermeister X Gemeindeschätzer (Elementarschäden) X Erhebungsstellenleitung / -Stellvertretung X Feuerbrandkontrolleur X Neophytenbekämpfung X Insektenbekämpfung X Platzwart, Reinigung Markt- und Viehschauplätze Beistand (falls Gemeinde entschädigungspflichtig), pro Berichtsperiode Beistand, ausserordentlicher ufwand im uftrag der Kommission Prüfung Beistandschaftsberichte Läusebekämpfung X Pflegekinderaufsicht X ltersbetreuung X X sylantenbetreuung X C X Schulbusfahrer Tageseinsätze ausserhalb der Gemeinde, pro Tag 170. Entschädigung von Lehrpersonen für obligatorische 4. Weiterbildung, pro Stunde Fahrten von Lehrpersonen und Freiwilligen im X Rahmen der Schule Begleitpersonen von Schulanlässen ab 2 Tagen, 120. pro Tag Küchenleitung Tagesschule B X Tagesschule X weitere Funktionen Schule X Schulzahnpflegeleitung Läusekontrolle X B

11 - und Besoldungsverordnung der Gemischten Gemeinde Diemtigen 11 Geschäftsführer Naturpark Diemtigtal X* Mitarbeiter Naturpark Diemtigtal / Tourismus X X * nur für Fahrten über 50 km pro einfachen Weg Baukontrollen (in Vertretung des Bauverwalters) B X X Feueraufseher (Stellvertretung) B X bwasserwart B X Totengräber C X Totengräber-Stellvertreter C X Reinigung ufbahrungshalle Friedhofunterhalt Betreuer Tierkörpersammelstelle Burgholz Betreuer ltstoffsammelstellen Raumpflege Gemeindeliegenschaften Umgebungsarbeiten Gemeindehaus Technischer bwart Gemeindehaus

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