anlässlich der Verleihung der Honorarprofessur für das Lehrgebiet Pflege- und Gesundheitsrecht

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1 Prof. Dr. Hanika Laudatio für Herrn Rechtsanwalt Robert Roßbruch anlässlich der Verleihung der Honorarprofessur für das Lehrgebiet Pflege- und Gesundheitsrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes Sehr geehrter Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes, Herr Prof. Dr. Wolfgang Cornetz, sehr geehrte Frau Prof. Dr. Martha Meyer, Prodekanin der Fakultät für Sozialwissenschaften, sehr geehrter Herr Kollege Rechtsanwalt Robert Roßbruch, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende, als mich die HTW des Saarlandes fragte, ob ich die Laudatio für Herrn Rechtsanwalt Robert Roßbruch anlässlich der Verleihung seiner Honorarprofessur für das Lehrgebiet Pflege- und Gesundheitsrecht halten möchte, habe ich dem sehr gerne entsprochen. Die Gründe hierfür liegen zum einen an dem innovativen Arbeitsumfeld und großen Potential in das diese Honorarprofessur eingebettet ist und zum anderen an der herausragenden fachlichen wie persönlichen Qualifikation von Herrn Kollegen Roßbruch. I. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes / Fakultät für Sozialwissenschaften Gesundheit und Pflege Hervorzuheben ist die eindrucksvolle Geschichte der HTW von der Errichtung der Ecole pratique des mines 1807 in Geislautern bis zur Umbenennung der Fachhochschule des Saarlandes in Hochschule für Technik und Wirtschaft durch das Fachhochschulgesetz vom Seitdem wurden eine Vielzahl von neuen Studiengängen eingerichtet, Studienschwerpunkte entwickelt und Erweiterungsbauten errichtet. Mit der Einrichtung des Studiengangs Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, einem Bachelor-Studiengang, der nach einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Pflege- und Gesundheitsfachberuf und Berufserfahrung aufgenommen werden kann, hat die HTW ihr Studienangebot seit dem Wintersemester 2004 um den wichtigen Bereich der Pflege- und Gesundheitswissenschaften in der Fakultät für Sozialwissenschaften erweitert. Aktuell bietet die HTW für Angehörige von Pflege- und Gesundheitsfachberufen ab dem WS 2008/09 den von 7 auf 6 Semester verkürzten Bachelor-Studiengang an, der für neue Tätigkeiten in der pflegerischen oder gesundheitlichen Versorgung qualifiziert. Entsprechend der Schwerpunktsetzung, fachlichen Vertiefung und Spezialisierung im Studium erwerben die Absolventinnen und Absolventen Kompetenzen im Management oder in der Pflege- und Gesundheitsexpertise. Management und Betriebswirtschaft gewinnen im Pflege- und Gesundheitssektor zunehmend an Bedeutung. Komplexer werdende Pflege- und Gesundheitsbedürfnisse sowie die Veränderungen und eine Erweiterung des Aufgabenspektrums pflegerischer Versorgung verlangen eine Neuorientierung pflegerischen Handelns: Die pflegerische Versorgung wird sich zunehmend an wissensbasierten und forschungsgestützten Erkenntnissen orientieren. Die Qualität der Pflege und ihre Sicherung rücken immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses. 1

2 Dies markiert gewandelte Anforderungen an die Hochschulausbildung von Pflege- und Gesundheitsfachberufen, denen mit einer breit angelegten und wissenschaftlichen fundierten Ausbildung in einem zielführenden Trägerverbund Rechnung getragen wird. Insbesondere wurde das Institut für Gesundheitsforschung und -technologie (igft) im Hinblick auf eine sich im Wandel befindende Gesellschaft, die sich neuen gesundheitstechnischen Herausforderungen gegenüber sieht, gegründet. Das Institut versteht sich als interdisziplinäre Forschungseinrichtung aus den Bereichen Biomedizinische Technik, Elektrotechnik, Ökonomie sowie Sozial- und Pflegewissenschaft. Mit diesem Kompetenzprofil will das igft aus unterschiedlichen Perspektiven sowohl die Gesundheitswirtschaft als auch die Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung in der Region bei Veränderungsprozessen begleiten, beraten und in gemeinsamen Projekten zur nachhaltigen Weiterentwicklung zukunftsorientierter Märkte beitragen. Fortschreitende Innovationssprünge im gesundheitstechnischen Bereich, Rationalisierungszwänge im Gesundheitswesen und eine demographische Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft führen zu neuen interdisziplinär zu behandelnden Fragestellungen für die Gesundheitsforschung. Bisher wurden neue technische Möglichkeiten, wie sie beispielweise das Internet und das intelligente Haus bieten, ökonomische Methoden und gesundheitswissenschaftliche Kompetenzen nicht miteinander verknüpft. Daraus ergibt sich ein Forschungsdefizit an der Schnittstelle Biomedizinische Technik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Pflege und Gesundheit. Hierbei entstehende neue Fragestellungen müssen mit den Mitteln des Rechts gelöst werden. Hierzu bedarf es analytisch und konstruktiv denkender Juristen. Die HTW hat sich bei der Besetzung der Honorarprofessur in ihrem innovativen Umfeld aus guten Gründen für Herrn Kollegen Roßbruch entschieden. Denn Herr Kollege Roßbruch ist hierfür in exzellenter Weise qualifiziert. Dies zeigt bereits sein beeindruckender Werdegang: Herrn Rechtsanwalt Robert Roßbruch kenne ich seit über 10 Jahren und habe ihn seit dieser Zeit im Rahmen seiner Vortragstätigkeit zu gesundheits- und pflegerechtlichen Themen, als Leiter des Instituts für Gesundheits- und Pflegerecht in Koblenz, als Herausgeber der Zeitschrift PflegeRecht sowie des Internetportals sehr genau beobachtet. Dabei konnte ich mich von seiner besonderen wissenschaftlichen, fachlichen und menschlichen Qualifikation überzeugen. II. Zur Person Der Lebenslauf und Werdegang von Herrn Rechtsanwalt Robert Roßbruch dokumentiert in eindrucksvoller Weise Wissenschaftlichkeit, Transferleistungen und fachpraktische Kenntnisse und Tätigkeiten, wie folgt: Von studierte er Rechtswissenschaften und Philosophie in Marburg und Gießen. Seit 1990 ist der Dozent und Lehrbeauftragter an diversen Akademien und Hochschulen (u.a. Kreuznacher Akademie, Hochschule Zwickau, Hochschule Fulda, HTW des Saarlandes, Donau- Universität Krems/Österreich). Seit 1990 ist Herr Roßbruch niedergelassener Rechtsanwalt in Koblenz mit eigener Kanzlei. Seit 1995 berät er bundesweit diverse Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Pflegedienste zu betreuungs-, haftungs-, sozialversicherungs-, arbeits- und berufsrechtliche Fragen. Seit 2002 leitet Herr Rechtsanwalt Roßbruch das Institut für Gesundheits- und Pflegerecht in Koblenz. 2

3 Im Februar 2003 war er als Einzelsachverständiger im Rahmen der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes beteiligt. Im Januar 2008 war er als Einzelsachverständiger im Rahmen der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes beteiligt. Seit März 2008 führt er die Geschäfte des Fachverlages Pflegerecht Ltd. mit Sitz in Troisdorf. III. Zur Forschungsqualifikation Herr Rechtsanwalt Roßbruch hat sich in Deutschland und Europa in herausragend engagierter Weise wie sonst kaum jemand für das Pflegerecht verdient gemacht. Hierzu zählen eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Buchveröffentlichungen, digitalen Medien, mehr als 600 Urteilsbesprechungen in namhaften Fachzeitschriften sowie vielbeachtete Vorträge in ganz Deutschlandund und im europäischen Ausland. Sämtliche Publikationen, Veröffentlichungen, Urteilsbesprechungen und Vorträge von Herrn Rechtsanwalt Roßbruch zeichnen sich durch klare Aussagen, Verständlichkeit komplexer Sachverhalte sowie konstruktiver Vorschläge für Gesetzgebung und Rechtssprechung aus. Hierbei gelingt es Herrn Rechtsanwalt Roßbruch in verständlicher Weise wissenschaftsbasiert und praxisorientiert zu argumentieren und in hohem Maße Beachtung zu finden. Herausragend hierbei ist auch die Fähigkeit der Transferleistungen, nämlich die Wissenschaftlichkeit in die Praxis zu übertragen und umgekehrt. Darüber hinaus hat er zahlreiche Rechtsgutachten zu gesundheits-, pflege- und haftungsrechtlichen sowie berufsrechtlichen Fragen für Einrichtungsträger, Berufsverbände und öffentlich-rechtliche Institutionen erstellt. IV. Zur Lehrqualifikation Herr Rechtsanwalt Roßbruch verfügt über eine herausragende pädagogische Eignung", dies belegen zahlreiche Evaluationen seiner Seminare und Vorlesungen sowie diverse studentische Bewertungen seiner Veranstaltungen. Insbesondere ist seine didaktisch überzeugende Vortragstechnik herauszustellen, die seine Hörerschaft in die Lage versetzt auch komplexe Inhalte nachzuvollziehen und systemische Zusammenhänge zu erkennen. Dabei legt Herr Rechtanwalt Roßbruch größten Wert auf die Transferleistung zwischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung und den praktischen Herausforderungen, denen sich Führungskräfte und Entscheider im Gesundheitswesen in immer stärkerem Maße zu stellen haben. V. Ehrenamtliches Engagement und Gremien Von war Herr Rechtsanwalt Roßbruch Mitglied des Krankenhausausschusses der Stadt Koblenz. Seit 1995 ist er Mitglied von Pro Familia e.v. in Koblenz. Seit 1994 ist er beratendes Mitglied des Koblenzer Frauenhauses. 3

4 Seit 2000 ist er Mitglied des Koblenzer Hospizvereins e.v., welches ein ambulantes Erwachsenen- und Kinderhospiz und zusammen mit dem Stiftungsklinikum Mittelrhein in Koblenz ein stationäres Erwachsenenhospiz führt. Seit 2001 ist er Mitglied des Beirates der Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) e.v. Seit 2004 ist Herr Rechtsanwalt Roßbruch Mitglied in Ethikkommissionen diverser Krankenhäuser. VI. Zusammenfassende Würdigung Die Rechtswissenschaft auf dem Gebiet des Pflegerechts ist nicht mehr so notleidend wie vor 10 und mehr Jahren. Gerade die Anwaltschaft hat das Pflegerecht als wichtige Domäne neben dem Medizinrecht entdeckt. Davon zeugen seriöse Zeitschriften und zu nennen ist hier unumstritten und unumstößlich an 1. Stelle in Deutschland die Zeitschrift PflegeRecht (Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Altenpflege. Herausgegeben von Kollegen Robert Roßbruch, der seit weit mehr als 10 Jahren die Rechtsentwicklung in der Pflege dokumentiert und kritisch begleitet Er setzt Standards wie z.b. als eingeladener Einzelsachverständiger zum Gesetzesentwurf des Pflege- Weiterentwicklungsgesetz anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags, In seinem jüngsten Buchprojekt mit dem Titel: Berufsbild Pflege. Neue Ausbildungsmöglichkeiten und Kompetenzen und deren Auswirkungen auf das Ausbildungs- und Berufsrecht und den Berufsstatus der Pflege darf ich als Mitautor erleben, wie klar und nachhaltig Herr Roßbruch die insgesamt 12 nationalen und internationalen Mitautoren inhaltlich, nachhaltig und selbstverständlich unter Einhaltung der Fristen motiviert und antreibt Höchstleistungen zu erbringen. Die bisherigen Ausführungen konnten sehr deutlich herausstellen, dass Herr Rechtsanwalt Roßbruch für die Honorarprofessur an der HTW des Saarlandes hervorragend fachlich und menschlich qualifiziert ist. Die durch ihn dargestellte Kombination von fachlicher Kompetenz, außerordentlichem Engagement und Zuverlässigkeit findet man äußerst selten. Herr Rechtsanwalt Roßbruch verbindet herausragende Fähigkeiten als Wissenschaftler, Dozent und freiberuflicher Unternehmer. Insgesamt handelt es sich bei Herrn Rechtsanwalt Roßbruch um einen hervorragenden, praxisorientiert ausgerichteten Wissenschaftler, der über beeindruckend umfangreiche Berufserfahrungen verfügt. Der Lehrkörper der Hochschule für Technik und Wissenschaft des Saarlandes (HTW) erfährt eine hervorragende Ergänzung mit der Verleihung der Honorarprofessur an Herrn Rechtsanwalt Roßbruch. Der HTW des Saarlandes kann man dazu gratulieren, Herrn Rechtsanwalt Robert Roßbruch für die Honorarprofessur für das Lehrgebet Pflege- und Gesundheitsrecht gewonnen zu haben. Herrn Kollegen Roßbruch wünsche ich auch in Zukunft große Schaffenskraft und eine gute Gesundheit, damit das Gesundheits- und Pflegerecht, die Heilberufe, die Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt Wissenschaft, Forschung und die Lehre von seinen fundierten Kenntnissen und seiner Präzision weiterhin bereichert werden. 4

5 Herr Kollege Roßbruch, meinen herzlichen Glückwunsch und weiterhin besten Erfolg! 5

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