Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 zu Drucksache 5/ A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/962 - Situation der Hebammenarbeit in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2009 wie folgt beantwortet: Grundsätzliche Anmerkungen In die Beantwortung der Großen Anfrage hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Landesärztekammer Thüringen, die Thüringer Krankenhäuser und die Thüringer Gesundheitsämter, den Hebammenlandesverband Thüringen und das Thüringer Landesamt für Statistik einbezogen. Im Ergebnis dieser Beteiligung bleibt festzustellen, dass landesweit belastbare Zahlen nur im Rahmen der amtlichen Statistik vorliegen. Auch der Hebammenlandesverband Thüringen kann die beklagten Defizite in der Hebammenversorgung in Thüringen nicht durch Zahlen untersetzen. Dem Hebammenlandesverband liegen nach eigener Angabe dazu keine sicheren Daten vor. Auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 17/1587 vom 5. Mai 2010), mit dem die Erhebung von Daten zu der Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Arbeits- und Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern eingefordert wird, wird verwiesen. Mit der Begründung, dass in Deutschland keine systematisch erfassten Daten, die über die Versorgung mit Hebammenhilfe Auskunft geben, existieren, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die zitierte amtliche Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten erst bis zum Jahr 2008 verfügbar ist. Entsprechend konnte bei der Beantwortung einiger Fragen das Jahr 2009 nicht ausgewiesen werden. Zudem wird angemerkt, dass die Krankenhausstatistik aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aussagen für die Landkreise und kreisfreien Städte zulässt. Die amtliche Statistik enthält zudem keine Zahlen zu Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus sowie zu durch Be leghebammen betreuten Geburten im Krankenhaus. I. Allgemeine Ausgangslage 1. Wie viele Geburten erfolgten in Thüringen 2000 bis 2009 klinisch-stationär, klinisch-ambulant, nichtklinisch-außerhäuslich bzw. häuslich? Die gemäß der durch das Thüringer Landesamt für Statistik geführten Krankenhaus statistik erfassten Geburten in Thüringer Krankenhäusern sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die Statistik ermöglicht keine Unterscheidung in klinisch-ambulant und klinisch-stationär. Druck: Thüringer Landtag, 14. Oktober 2010

2 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu beachten ist, dass die Zahlen der Krankenhausstatistik deutlich von den Zahlen der Statistik der Geburten abweichen, da die Krankenhausstatistik Geburten von Frauen - unabhängig von ihrem Wohnsitz - in allen Thüringer Krankenhäusern berücksichtigt; die Geburtenstatistik hingegen die Geburten von Frauen mit Wohnsitz in Thüringen aus weist, unabhängig davon, in welchem Bundesland bzw. Land entbunden wurde. Die Umfrage bei den Thüringer Krankenhäusern erbrachte für eine landesweite Aussage keine verwertbaren Zahlen über im Krankenhaus erfolgte ambulante und stationäre Ge burten. Tabelle 1: In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen 2000 bis 2008 Jahr In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen 1) insgesamt ) unabhängig von deren Wohnort Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik Die amtliche Statistik enthält keine Angaben zu Hausgeburten und Geburten in Ge burtshäusern, ebenso nicht die Anzahl der durch Beleghebammen betreuten Geburten. Tabelle 2 wurde durch den Hebammenlandesverband Thüringen zur Verfügung gestellt. Danach sind sowohl bei den Hausgeburten als auch den Geburten in einem Geburts haus kontinuierliche Rückgänge von 2000 bis 2009 zu verzeichnen. Tabelle 2: Jahr Hausgeburten Geburtshausgeburten insgesamt Datenquelle: Hebammenlandesverband Thüringen 2. Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten dabei durch Kaiserschnitt? Gemäß den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik betrug der Anteil der Kai serschnitte (Sectio caesarea) an allen Geburten in Thüringer Krankenhäusern zwischen 17,2 Prozent im Jahr 2000 und 25,7 Prozent im Jahr

3 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 Tabelle 3: In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen insgesamt 2000 bis 2008 Jahr KH mit Entbindungen Entbundene Frauen insgesamt Zangengeburt Darunter durch Vakuumextraktion Summe der drei geburtshilflichen Methoden Kaiserschnitt Anzahl Anteil , , , , , , , , ,1 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik 3. Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 waren dabei Totgeburten? In Tabelle 4 sind die Zahlen der in Thüringer Krankenhäusern Lebend- und Totgeborenen dargestellt. Das heißt, es sind dabei auch die Kinder von Frauen erfasst, die ihren Wohnsitz nicht in Thüringen haben. Tabelle 4: In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen und Geborene 2000 bis 2008 Jahr KH mit Entbindungen Entbundene Frauen insgesamt in Thüringer Krankenhäusern geborene Kinder 1) lebend geboren Davon tot geboren Anteil , , , , , , , , ,3 1) unabhängig vom Wohnort der Mutter Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten 4. Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten komplikationslos? Die amtliche Krankenhausstatistik erhebt das Merkmal "entbundene Frauen mit Kompli kationen" bundesweit nur bis zum Jahr Danach ist eine solche Aussage nicht mehr möglich. Siehe dazu Tabelle 5. 3

4 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Tabelle 5: In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen mit Komplikationen 2000 bis 2008 Jahr KH mit Entbindungen Entbundene Frauen insgesamt Entbundene Frauen mit Komplikationen Anteil Anzahl in Prozent Wegen Fehlgeburt behandelte Frauen , , , , , ab 2005 werden diese Merkmale in der Krankenhausstatistik nicht mehr erhoben Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik 5. Wie hoch ist in Thüringen der Anteil derjenigen klinischen Geburten, die ohne Interventionen erfolgen? Siehe auch Tabelle Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll und welche will sie ergreifen, um den Anteil an Kaiserschnittgeburten zu reduzieren? Die Entscheidung über den Einsatz der geburtshilflichen Methode Kaiserschnitt liegt ein zig und allein in der Verantwortung des ärztlichen Geburtshelfers, der diese Entschei dung nach medizinischen Kriterien und in Abstimmung mit seiner Patientin zu treffen hat. Insofern hat die Landesregierung hierauf keinen Einfluss. 7. Welche Tendenzen haben sich hinsichtlich der Anteile von klinisch-stationären, klinisch-ambulanten, nichtklinisch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburten an der Zahl der Geburten in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren gezeigt und welche zeichnen sich ab? Bezug nehmend auf die durch das Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung ge stellte Tabelle 4 kann auch unter Beachtung von Tabelle 2 ausgeführt werden, dass seit Jahren der Anteil der in Thüringer Krankenhäusern Geborenen rund 95 Prozent beträgt. Der Anteil der Hausgeburten und der in den Thüringer Geburtshäusern Geborenen ist nach Angabe des Hebammenlandesverbandes Thüringen seit 2000 deutlich rückläufig, siehe Tabelle Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der amtlichen Statistik sind dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu entnehmen. 9. Wie viele klinische Entbindungsstätten gab bzw. gibt es in Thüringen 2000 und 2009? Gemäß Krankenhausstatistik gab es in Thüringen im Jahr Krankenhäuser mit Entbindungen; im Jahr 2008 gab es 24, siehe Tabelle 6. 4

5 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 Tabelle 6: Thüringer Krankenhäuser mit Entbindungen 2000 bis 2008 Jahr Krankenhäuser in Thüringen insgesamt darunter mit Entbindungen Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik Gemäß Thüringer Krankenhausplan gab es im Jahr 2000 an 31 klinischen Standorten gynäkologische und geburtshilfliche Abteilungen, davon drei Belegabteilungen waren es 26. Einige Krankenhäuser unterhalten an mehr als einem Standort Entbindungsabteilungen. 10. Sofern die Zahl der Entbindungsstätten abgenommen hat: Worin liegen nach Kenntnis der Landesregierung die Ursachen für die Schließung bzw. Fusionierung (und damit auch Reduzierung) der Einrichtungen? Fusionen bzw. Schließungen sind nach Kenntnis der Landesregierung darin begründet, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsgrößen zu erreichen. Wirtschaftlich schwächere Häuser sollten durch die Anbindung an einen größeren Partner stabilisiert werden. Detailkennt nis über einzelne Fusionen und Schließung von Einrichtungen liegen der Landesregie rung nicht vor. 11. Wie groß war bzw. ist der potenziell weiteste Weg a) in Kilometern, b) in zeitlicher Distanz in die nächstgelegene klinische Entbindungsstätte in Thüringen 2000 und 2009? Das Gutachten zum 3. Thüringer Krankenhausplan enthält keine Angaben über die Ent fernungen zu den einzelnen Entbindungsstätten. Daher kann die Frage für das Jahr 2000 nicht beantwortet werden. Das Gutachten zur Erstellung des 6. Thüringer Krankenhausplanes hat für das Jahr 2008 Entfernungen in Kilometern ermittelt. Zugrunde gelegt wurden Radien von 0 bis 10 Kilometern, von 10 bis 25 Kilometern und von 26 bis 40 Kilometern, bezogen auf die Entfernung der Gemeinden. Von einer Entfernung zur klinischen Entbindungsstätte zwischen 26 und 40 Kilometern sind in Nordthüringen 11,2 Prozent der Gemeinden, in Südthüringen 4,9 Prozent der Gemeinden, in Ostthüringen 3,7 Prozent der Gemeinden und in Mittelthüringen keine Gemeinde betroffen. Alle übrigen Gemeinden liegen maximal 25 Kilometer von einer klinischen Entbindungsstätte entfernt. 12. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei einer klinisch-stationären, klinisch-ambulanten, nichtklinisch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburt ohne Komplikationen? a) Klinisch-stationäre Entbindung ohne Komplikationen: Die Kosten einer stationären Entbindung ohne komplizierte Diagnose belaufen sich auf 1 448,29 Euro zuzüglich der Versorgung des Neugeborenen in Höhe von 736,90 Euro. Bei der Versorgung in einer Belegabteilung werden die Entbindungskosten in Höhe von 1 210,22 Euro sowie die Versorgung des Neugeborenen in Höhe von 649,04 Euro vergü tet. 5

6 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode b) Klinisch-ambulante Entbindung: Die Kosten einer einfachen vaginalen Entbindung als Tagesfall betragen 813,42 Euro, die Versorgung des Neugeborenen wird mit 277,75 Euro berechnet. Bei der Versorgung in einer Belegabteilung werden 935,30 Euro für die Entbindung so wie 195,56 Euro für die Versorgung des Neugeborenen vergütet. Soweit bei einer Geburt im Krankenhaus sowohl klinisch-stationär als auch klinisch-ambulant eine Hebamme als Beleghebamme hinzugezogen wird, werden diese Leistungen gemäß Hebammenvergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2010 unverändert in Höhe von 237,85 Euro bzw. 285,42 Euro (mit Nachtzuschlag) gesondert vergütet. c) nichtklinisch-außerhäusliche Entbindung (außerklinische Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung): Die Vergütungssätze für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer außerklinischen Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung stimmen mit denen für die Leistung als Beleghebamme überein (237,85 Euro bzw. 285,42 Euro). Die Vergütung für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer außerklinischen Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung beträgt 467,20 Euro (bis 30. Juni 2010: 445 Euro) bzw. 560,64 Euro (mit Nachtzuschlag) (bis 30. Juni 2010: 534 Euro). Die Leistungen der nichtklinisch-außerhäuslichen Geburt regelt zudem der bundes einheitliche Ergänzungsvertrag nach 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen. Die hier enthaltene Vergütungsvereinbarung, die ab 1. Juli 2010 gültig ist, sieht für eine außerklinische Geburt Vergütungssätze für die Betriebskosten pauschale vor. Siehe dazu Tabelle 7. Tabelle 7: Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Ein richtungen Position 900 Betriebskostenpauschale für eine vollendete Ge burt in einer von Hebammen geleiteten Einrich tung, sofern die Einrichtung mit der Einführung des QM-Systems gemäß 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einführung abgeschlossen hat. 910 Betriebskostenpauschale für eine vollendete Ge burt in einer von Hebammen geleiteten Einrich tung bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems. 920 Betriebskostenpauschale für eine nicht voll endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach weniger als vier Stunden, sofern die Einrich tung mit der Einführung des QM-Systems gemäß 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einführung abgeschlossen hat. 930 Betriebskostenpauschale für eine nicht vollendete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach weniger als vier Stunden bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems. 940 Betriebskostenpauschale für eine nicht voll endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach mehr als vier Stunden, sofern die Einrichtung mit der Einführung des QM-Systems gemäß 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einfüh rung abgeschlossen hat. 950 Betriebskostenpauschale für eine nicht voll endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach mehr als vier Stunden bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems. Quelle: Ergänzungsvertrag gemäß 134a SGB V Betrag in Euro 550,00 500,50 412,50 375,38 550,00 500,50 6

7 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 In der Betriebskostenpauschale nicht enthalten sind insbesondere Materialien und Arz neimittel, die die Hebamme nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zusätzlich abrechnen kann. d) häusliche Entbindung: Die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer Hausgeburt wird gemäß der ab 1. Juli 2010 geltenden Vergütungsvereinbarung in Höhe von 548,80 Euro (bis 30. Juni 2010: 537 Euro) bzw. 658,56 Euro (bis 30. Juni 2010: 644,40 Euro) (mit Nacht zuschlag) vergütet. Daneben sind im Rahmen der Geburtshilfe sowohl als ambulante hebammenhilfliche Leistung als auch als Beleghebamme weitere Leistungen gesondert abrechnungsfähig, u. a.: - Versorgung einer geburtshilflichen Schnitt- oder Rissverletzung mit Ausnahme Dammriss III oder IV: 30,00 Euro, - Zulage für die Hilfe bei der Geburt von Zwillingen und mehr Kindern, für das zweite und jedes weitere Kind, je Kind: 70,00 Euro. 13. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei einer operativen Entbindung? Eine pauschale Aussage zu den Kosten einer operativen Entbindung kann nicht getroffen werden. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der notwendigen operativen Versorgung. Die Kosten reichen dabei von ca Euro bis ca Euro. 14. Wie werden diese Unterschiede begründet? Inwiefern gedenkt die Landesregierung darauf Einfluss zu nehmen, dass Unterschiede beseitigt werden? Die Kostenunterschiede begründen sich mit den unterschiedlichen Aufwendungen, die ein Krankenhaus für die jeweilige Entbindung hat. Die Kalkulation dieser Leistung erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Auf diese Kosten ha ben entsprechend weder die Krankenkassen noch die Landesregierung Einfluss. 15. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Kostenunterschiede - je nach finanzieller Möglichkeit der Schwangeren - auf die Wahl der Gebärmöglichkeit sowie gegebenenfalls auf die Verweildauer auswirken? Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung werden den Versicherten die Leistungen unmittelbar zur Verfügung gestellt, ohne dass es einer Vorauszahlung bedarf. Zuzahlungen werden im Rahmen von Entbindungsleistungen nicht erhoben. Schwangere können daher unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten frei über die Art der Geburt und die Geburtseinrichtung entscheiden. 16. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen von Hebammen dahin gehend verändert werden sollte, dass weitere Leistungen aufgenommen und/oder Kostensätze für bereits aufgenommene Leistungen erhöht werden (bitte gegebenenfalls nach klinisch, nichtklinisch-außerhäuslich bzw. häuslich erbrachten Leistungen differenzieren)? Grundlage für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ist die Hebammen-Vergütungsvereinbarung des Vertrages nach 134a SGB V. Diese sind ausschließlich Angelegenheit der Selbstverwaltungen. Eine Beteiligung der Länder ist hierbei nicht vor gesehen. Alle dort aufgeführten Positionen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollumfänglich übernommen. Auf die Beantwortung der Frage 37 wird hingewiesen. Die Verhandlungen und die Erhö hung der Kostensätze erfolgen entsprechend den Regelungen des 134a SGB V. Es wird angemerkt, dass die Gesundheitsministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz gemäß ihrer Anfang des Jahres 2010 verabschiedeten Be schlüsse den gemeinsam erarbeiteten Bericht zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen und die für den Gesundheits bereich unter Federführung von Thüringen dazu ergänzend erarbeiteten Vorschläge dem Bundesgesundheitsminister und der Bundesfamili- 7

8 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode enministerin zugeleitet und darum gebeten haben, auf dieser Grundlage im Rahmen einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe zu dem sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen ergebenden Änderungsbedarf gesetzliche und untergesetzliche Lösungen zu entwickeln. Zu den Vorschlägen gehört auch die Überprüfung der Regelungen zu Hebammen leistungen auf ihren Änderungsbedarf, insbesondere auch mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebammen. Im Einzelnen wurde gebeten um - die Überprüfung der Erweiterung des derzeitigen Abrechnungszeitrahmens von Hebammenleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung über die bisherigen acht Wochen hinaus; - die Prüfung einer Änderung des 134a SGB V Versorgung mit Hebammenhilfe hinsichtlich der Erweiterung der zur Abrechnung von Hebammenleistungen be rechtigten Leistungserbringer um die Gruppe der angestellten Hebammen sowie sonstiger Leistungserbringer (z. B. Jugendhilfeträger, soziale Einrichtungen, Ju gend- bzw. Gesundheitsämter); - die Neuregelung des Leistungsumfangs bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch Aufnahme von weiteren präventiven Leistungen (Unterstützung der Mutter/Eltern-Kind-Bindung, Gesundheitskompetenz) sowie von familien bezogenen sozialrelevanten Leistungen zur Verhinderung von Vernachlässigung und Misshandlung unter Einbeziehung der Ergebnisse der laufenden Modellprojekte; - die Beschreibung der von Hebammen erbrachten gesundheitlichen und familien bezogenen sozialrelevanten Leistungen unter Einbeziehung von laufenden oder noch zu veranlassenden Modellprojekten als Voraussetzung für die Zusammen führung der von Hebammen erbrachten Leistungen in einer Komplexleistung und die dafür erforderliche eindeutige Zuordnung der jeweiligen Leistung zum zuständigen Kostenträger. 17. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung begründet, dass die zunehmenden bürokratischen Pflichten von Hebammen (z. B. auch Bestätigungsregelung/Quittierungspflicht seit 1. August 2007) keinen Niederschlag im Leistungsverzeichnis finden bzw. gefunden haben? 4 der Hebammen-Vergütungsvereinbarung (als Anlage 1 zum Vertrag nach 134a SGB V) wurde zwischen den Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt, er regelt den Nachweis über erbrachte Leistungen. Danach hat die Hebamme die Versichertenbestätigung bei der Abrechnung mit der Krankenkasse beizufügen. Anhang A zu Anlage 1 benennt die seit dem dafür gültigen Modalitäten. Dieses Verfahren ist nicht unüblich und wird auch bei der Abrechnung durch andere Gesundheitsfachberufe angewandt. 18. Hat nach Kenntnis der Landesregierung der Kostendruck auf die gesetzliche Krankenversicherung einen Einfluss derart, dass sich der Anteil klinisch-stationärer Geburten an allen Geburten verändert bzw. dass er gegebenenfalls abnimmt? Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen. Die Fragen 19, 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. 19. Wie viele Hebammen sind derzeit in Thüringen bei Behörden bzw. Ämtern, in Kliniken oder bei anderen Trägern freiberuflich bzw. angestellt beschäftigt und mit welchem Stundenbudget (bitte jeweils gesondert für einzelne Behörde bzw. Amt, Klinik und Träger angeben)? 20. Wie viele Hebammen sind in Thüringen a) freiberuflich tätig b) angestellt tätig und c) wie viele arbeiten als Beleghebammen und mit welchem Stundenbudget jeweils? 8

9 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie viele Hebammen gibt es insgesamt in Thüringen? Die durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) zur Verfügung gestellten Zahlen zu freiberuflich tätigen Hebammen, im Krankenhaus fest angestellten Hebammen und Beleghebammen sowie zur Gesamtanzahl der in Thüringen tätigen Hebammen (Indika tor 8.22 des Länderindikatorenkatalogs und Bestandteil des Gesundheitsportals Thü ringen beim TLS) sind der Tabelle 8 zu entnehmen. Angaben zum Stundenbudget liegen dem TLS nicht vor. Tabelle 8: Hebammen und Entbindungspfleger in freiberuflicher Tätigkeit und stationären Einrichtungen in Thüringen am 31. Dezember der Jahre 2001 bis 2008 Hebammen und Entbindungspfleger Jahr insgesamt freiberuflich tätig 1) im Krankenhaus fest angestellt nachrichtlich Beleghebammen/Entbindungspfl. 2) Anzahl je je 1000 Thüringer Thüringer Frauen von Geborene 15 bis unter 45 Jahren Anzahl je Frauen von 15 bis unter 45 Jahren Anzahl je Frauen von 15 bis unter 45 Jahren je 1000 Geborene 3) ,7 24, , ,4 12, ,4 24, , ,2 12, ,5 24, , ,9 12, ,5 24, , ,0 12, ,9 27, , ,4 12, ,7 28, , ,7 12, ,7 27, , ,1 12, ,4 26, , ,3 11,3 75 1) schließt freiberufliche und stationäre Tätigkeit ein und enthält ab Berichtsjahr 2005 auch Hebam men/entbindungspfleger ohne Entbindung; 2) Beleghebammen/-entbindungspfleger werden nachrichtlich erst ab Berichtsjahr 2002 erfasst; 3) im Krankenhaus Geborene; Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik Teil I - Grunddaten; Fortschreibung des Bevölkerungsstandes; Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebam men/ Entbindungspfleger; 22. Wie viele Hebammenstellen sind in den in Frage 19 genannten Einrichtungen derzeit nicht besetzt (bitte jeweils gesondert für die einzelnen Einrichtungen angeben)? Nach dem Ergebnis der Krankenhausabfrage sind in keinem der Thüringer Krankenhäuser, die sich an der Umfrage beteiligt haben, Hebammenstellen unbesetzt. Soweit die Krankenhäuser nur mit Beleghebammen arbeiten, sind jeweils ausreichend Hebammen vertraglich gebunden. 23. Wie viele Geburten betreute eine Hebamme durchschnittlich in den letzten fünf Jahren in den in Frage 19 genannten Einrichtungen (bitte jeweils gesondert für einzelne Behörde bzw. Amt, Klinik und Träger angeben)? Nach dem Ergebnis der Krankenhausabfrage entfallen in den einzelnen Krankenhäusern pro Jahr durchschnittlich zwischen 43 und 99 Geburten auf eine Hebamme. Die Einzelangaben entnehmen Sie bitte der Tabelle 9. 9

10 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Tabelle 9: Anzahl Geburten je Hebamme und Jahr im Krankenhaus ø Einrichtung Nordthüringen Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff OT Reifenstein - Heiligenstadt Hufeland Klinikum - Bad Langensalza Mühlhausen DRK Krankenhaus - Sondershausen 70 Mittelthüringen Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt Helios Klinikum, Erfurt 92 Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda 82 Helios Kreiskrankenhaus Gotha- Ohrdruf k.a DRK Krankenhaus - Sömmerda k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Ostthüringen Universitätsklinikum Jena 96 Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" 50 - Saalfeld Kreiskrankenhaus Schleiz 80 Kreiskrankenhaus Greiz 50 Klinikum Altenburger Land, Altenburg Südthüringen SRH Zentralklinikum Suhl 57 Kreiskrankenhaus Schmalkalden 45 Henneberg-Kliniken 50 - Hildburghausen - Schleusingen Klinikum Bad Salzungen 94 Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg - Sonneberg Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern Zahlen gerundet k. A. = keine Angabe 10

11 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie hat sich die Situation entsprechend der Fragen 19 bis 22 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Wie viele Mütter machten in Thüringen von ihrem Anspruch auf eine enge Begleitung durch eine Hebamme während der gesamten Schwangerschaft in den letzten fünf Jahren Gebrauch? Gemäß den Angaben des TLS, siehe Tabelle 8, hat sich die Gesamtzahl der Hebammen, die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen und die Zahl der Beleghebammen von 2001 bis 2008 deutlich erhöht. Gab es im Jahr freiberuflich tätige Hebammen, waren es im Jahr Gleiches gilt für die davon auch als Beleghebamme tätigen Hebammen. Betrug ihre Zahl , arbeiteten als Beleghebammen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen von 210 im Jahr 2001 auf 185 verringert. Ein Grund dafür ist unbestritten der zunehmende Wunsch von schwangeren Frauen, "ihre, sie in der Schwangerschaft betreuende Heb amme" mit zur Entbindung in die Klinik nehmen zu wollen. Entsprechend ist die Anzahl der als Beleghebamme tätigen Hebammen deutlich gestiegen. Einfluss haben sicher auch die Entwicklung der Geburtskliniken sowie die Anzahl der Geburten selbst, so dass man diese Entwicklung nicht grundsätzlich auf Sparmaßnahmen der Krankenhäuser reduzieren kann. Zur Zahl der Mütter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Verweildauer der Frauen in den Kliniken a) nach normaler Geburt, b) nach Kaiserschnittentbindung entwickelt (bitte nach Kliniken getrennt angeben)? Zur Anpassung an die Behandlungswirklichkeit werden die der Krankenhausvergütung zugrunde liegenden Fallpauschalen (Disease related groups = DRG) jährlich von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Siegburg angepasst. Danach beträgt zurzeit die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen im Krankenhaus für eine vaginale Entbindung ohne komplizierende Diagnose 3,4 Tage und für eine Kaiser schnittentbindung ohne komplizierende Diagnose 4,9 Tage. Für die medizinisch unter schiedlichen Fallkonstellationen gibt es aber je nach medizinischem Erfordernis zahlrei che weitere Fallpauschalen mit deutlich längeren Verweildauern. Ein eindeutiger Trend hin zu einer Verweildauerreduzierung lässt sich aus den von den Krankenhäusern übermittelten Zahlen nicht entnehmen, zumal ein Teil der Häuser ge rundete Durchschnittswerte angegeben hat. Allenfalls lässt sich tendenziell eine Ver weildauerreduzierung nach Kaiserschnitt erkennen. Die Einzelangaben sind Tabelle 10 zu entnehmen. Tabelle 10: Durchschnittliche Verweildauer von Frauen nach einer Geburt im Krankenhaus in Tagen normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio Einrichtung Nordthüringen Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff OT Reifenstein k.a. k.a. 5,89 11,06 4,60 8,09 4,45 7,29 4,31 7,39 - Heiligenstadt Hufeland Klinikum - Bad Langensalza 3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00 - Mühlhausen DRK Krankenhaus - Sondershausen 6,39 5,93 5,43 5,22 5,17 Mittelthüringen Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt 3,89 6,59 3,68 5,82 3,41 5,67 3,56 6,26 3,42 5,49 Helios Klinikum, Erfurt k.a. k.a. 3,60 9,70 3,40 9,40 3,70 8,70 3,70 9,00 Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar 2,50 7,00 2,50 7,00 2,50 5,00 2,50 4,00 2,50 3,50 Krankenhaus Waltershausen- Friedrichroda 4,80 7,58 4,73 7,54 4,79 8,03 4,29 7,77 4,38 7,95 11

12 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio Einrichtung Mittelthüringen Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf 4,20 7,00 4,30 7,20 4,10 6,80 4,10 6,80 3,90 6,40 DRK Krankenhaus - Sömmerda 3,50 5,50 Ostthüringen Universitätsklinikum Jena 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" 3,00 6,00 - Saalfeld Kreiskrankenhaus Schleiz 4,50 6,50 Kreiskrankenhaus Greiz 3,50 5,00 Klinikum Altenburger Land, Altenburg k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Südthüringen SRH Zentralklinikum Suhl 4,87 14,89 4,06 8,99 4,09 7,46 3,97 7,44 3,95 7,09 Kreiskrankenhaus Schmalkalden k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Henneberg-Kliniken - Hildburghausen 4,00 6,96 3,85 7,62 3,76 7,92 3,97 7,14 4,00 7,47 - Schleusingen Klinikum Bad Salzungen k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. 3,70 - Sonneberg Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern (k. A. = keine Angabe) 26. Wie ist die nachgeburtliche Betreuung der Frauen und Kinder zu Hause gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Wohnsitz, z. B. urbaner Raum, ländlicher Raum, sozialer Brennpunkt usw., gesichert? und 27. Gibt es in Thüringen regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Hebammenhilfe bzw. -betreuung? Die Versorgung mit Hebammenhilfe in Thüringen ist sichergestellt. Der nachfolgenden Tabelle 11 kann die durchschnittliche Inanspruchnahme einer Hebamme für die Leis tung während der Wochenbettbetreuung nach Kreisen und kreisfreien Städten entnom men werden. Eine generell schlechtere Verfügbarkeit von Hebammen in den ländlichen Gebieten kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Versorgungslage in sozialen Brennpunkten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Tabelle 11: Inanspruchnahme von Hebammenleistungen während des Wochenbetts in Thüringen Kreis Einwohner Lebendgeborene Anzahl Hebammen mit Angebot Wochenbettbetreuung durchschnittliche Wochenbettbetreuung je Hebamme Altenburger Land Eichsfeld Gotha Greiz Hildburghausen Ilm-Kreis Kyffhäuserkreis Nordhausen

13 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 Kreis Einwohner Lebendgeborene Anzahl Hebammen mit Angebot Wochenbettbetreuung durchschnittliche Wochenbettbetreuung je Hebamme Saale-Holzland- Kreis Saale-Orla-Kreis Saalfeld-Rudolstadt Schmalkalden- Meiningen Sömmerda Sonneberg Unstrut-Hainich- Kreis Wartburgkreis Weimarer Land Kreisfreie Städte Eisenach Erfurt Gera Jena Suhl Weimar Thüringen Quelle Hebammenanzahl: bundesweite Vertragspartnerliste Hebammen des GKV-Spitzenverbandes, Stand 30. September 2009 Quelle für Einwohnerzahl und Geburtenzahl: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31. Dezember 2008 Es wird angemerkt, dass die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen gemäß Ver tragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes deutlich höher liegt als die in Tabelle 8 für das Jahr 2008 durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebammen/Entbindungspfleger benannte Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen von 282. Ursache dafür ist vor allem der unterschiedliche zeitliche Stichtag (31. August 2008: 282, 30. September 2009: 361). Auch die Bundesregierung betont in einer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/2285, Frage 78), dass die Zahl der Hebammen/Geburtshelfer sowie die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren spürbar gestiegen sind. 28. Wie ist die Altersstruktur der Hebammen in Thüringen? Welche regionalen Unterschiede bestehen in dieser Hinsicht? Die Antworten der Krankenhäuser waren sehr unterschiedlich. Um eine gewisse Ver gleichbarkeit herzustellen, wurden Altersklassen gebildet. Danach lässt sich erkennen, dass die Mehrzahl der Hebammen in den Krankenhäusern älter als 40 Jahre ist. Ein regionaler Trend in der Altersverteilung ist nicht erkennbar. Die Einzeldaten entnehmen Sie bitte der Tabelle

14 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Tabelle 12: Altersstruktur der Hebammen in Jahren Einrichtung >59 Nordthüringen Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff OT Reifenstein Ø 48 - Heiligenstadt Hufeland Klinikum - Bad Langensalza Mühlhausen DRK Krankenhaus Sondershausen Mittelthüringen Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt Ø 36,1 Helios Klinikum, Erfurt Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda Ø 48 Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf DRK Krankenhaus Sömmerda Ostthüringen Universitätsklinikum Jena k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" - Saalfeld Ø <50 Kreiskrankenhaus Schleiz 4 Kreiskrankenhaus Greiz Ø 36 Klinikum Altenburger Land, Altenburg k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Südthüringen SRH Zentralklinikum Suhl Ø 47 Kreiskrankenhaus Schmalkalden k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. Henneberg-Kliniken - Hildburghausen Schleusingen Klinikum Bad Salzungen Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg 45 - Sonneberg Quelle: Aktuelle Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern Zahl kursiv: Beleghebammen In Tabelle 13 sind die im Ergebnis einer Abfrage erfolgten Angaben einzelner Landkreise sowie der Landeshauptstadt Erfurt zusammengestellt. Tabelle 13: Regionale Unterschiede der Altersstruktur der freiberuflich tätigen Hebammen, Angaben der Landeshauptstadt Erfurt und einzelner Landkreise Landkreis/kreisfreie Stadt Altersdurchschnitt der freiberuflichen Hebammen in Jahren Erfurt 40,5 Altenburger Land 46 Hildburghausen Ilm-Kreis 2 jünger als 30, 2 älter als 50, alle weiteren zwischen 30 und 50 14

15 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 Landkreis/kreisfreie Stadt Altersdurchschnitt der freiberuflichen Hebammen in Jahren Kyffhäuserkreis 43 Schmalkalden-Meiningen 45,6 Sömmerda 42 Unstrut-Hainich-Kreis 43 Wartburgkreis 37,3 Quelle: Abfrage bei den Thüringer Gesundheitsämtern 29. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes für alle Frauen in Thüringen sichergestellt ist? Die bestehenden Angebote gewährleisten nach Auffassung der Landesregierung die Sicherstellung der Wahlfreiheit. Wie bereits in der Beantwortung von Frage 7 ausgeführt, beträgt der Anteil der in Thüringer Krankenhäusern Geborenen seit vielen Jahren konstant rund 95 Prozent. Frauen entscheiden sich bewusst für eine ambulante oder stationäre Entbindung im Krankenhaus, wo neben Hebammen und ihren als Beleghebamme tätigen Hebammen auch ärztliche Geburtshelfer und Kinderärzte für den Bedarfsfall bereit stehen. Hinzu kommt, dass Thüringen über 26 Standorte gynäkologischer und geburtshilflicher Krankenhausabteilungen verfügt (siehe Frage 9), die gut erreichbar sind (siehe Beantwortung der Frage 11). 30. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung in einem Präventionsgesetz des Bundes finden sollte (bitte begründen)? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung in einem Präventionsgesetz des Bundes finden sollte. Denn, neben ihren gesetzlich verankerten gesundheitlichen Leistungen, die regelhaft bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bei medizinischem Erfordernis und entsprechender ärztlicher Verordnung auch darüber hinaus gewährt werden, werden Hebammen zunehmend auch präventiv und sozialmedizinisch tätig. Sie nehmen dabei unmittelbar Einfluss auf die Gesundheits-, Erziehungs-, Alltags- und Haushaltskompetenz von Eltern und Kindern sowie auf die Eltern/Mutter-Kind-Beziehung. Damit Hebammen diesem präventiven Aspekt stärker als bisher gerecht werden können, bedarf es einer Überprüfung des bisherigen Leistungsumfangs. Daher haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, den auch diesbezüglich aufgezeigten Handlungsbedarf gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und einer Lösung zuzuführen. Siehe dazu auch die Beantwortung von Frage 16. Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig nicht, den Gesetzgebungsprozess für ein Präventionsgesetz des Bundes fortzuführen. 31. Inwieweit bezieht die Landesregierung in die Erarbeitung von rechtlichen Rahmenbedingungen die thüringischen berufsständischen Verbände ein? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bei den bisherigen landesgesetzlichen Regelungen betreffend den Gesundheitsfachberuf der Hebamme und des Entbindungspflegers den Hebammenlandesverband Thüringen stets einbezo gen. Das letzte Gespräch mit Frau Ministerin Taubert fand am 10. Februar 2010 statt. Die Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Gesundheit ist konstruktiv. 32. Gibt es in Thüringen Hebammen, die präventiv in Schulen tätig sind? Wenn ja: a) Wie viele Hebammen sind dies, b) wo arbeiten diese c) und wie werden sie finanziert? Nein, das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt dazu mit, dass Hebammen in Thüringer Schulen nicht tätig sind. 15

16 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode II. Freiberufliche Hebammen 33. Wie viele Hebammen beziehen ihr Einkommen aus rein freiberuflicher Tätigkeit? Nach Angabe des TLS (siehe Beantwortung der Frage 21, Tabelle 8) sind 282 Hebammen freiberuflich tätig, darunter sind 75 auch als Beleghebamme. Auf die Anmerkung zu Tabelle 11 im Rahmen der Beantwortung der Fragen 26 und 27 wird aufmerksam gemacht. 34. Wie viele Geburten betreuen freiberufliche Beleghebammen tatsächlich? Hierzu können keine Aussagen gemacht werden. Soweit einzelne Angaben zur Zahl der Beleghebammen und der Geburten gemacht werden, lassen sich daraus nur Durch schnittszahlen errechnen, nicht aber die Zahl der durch die jeweilige Beleghebamme tatsächlich betreuten Geburten. 35. Wie hoch ist der Bedarf an freiberuflichen Beleghebammen a) aus Sicht der Kliniken, b) aufgrund der Nachfrage durch die Frauen? Im Ergebnis der Abfrage bei den Thüringer Kliniken gibt es Kliniken, die nur mit an gestellten Hebammen arbeiten, Kliniken, die nur mit Beleghebammen arbeiten sowie auch Kliniken, die den Schwangeren beide Möglichkeiten anbieten. Aus der Beantwortung der Frage 22 ergibt sich, dass derzeit alle Hebammenstellen in Thüringer Krankenhäusern besetzt sind. Auch für Beleghebammen gibt die überwiegende Zahl der Krankenhäuser an, ausreichend versorgt zu sein. Für den südlichen Teil des Saale-Orla-Kreises wird ein zusätzlicher Bedarf an Beleghebammen von ein bis zwei Hebammen gesehen. Siehe auch die Beantwortung der Frage Welche Angebote werden von den freiberuflichen Hebammen unterbreitet? Das Leistungsspektrum freiberuflich tätiger Hebammen und Beleghebammen wird in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung als Anlage 1 zum Vertrag nach 134a SGB V für den Bereich Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung (Abschnitt A), den Bereich Geburtshilfe (Abschnitt B), den Bereich Leistungen während des Wochen betts (Abschnitt C) sowie sonstige Leistungen (Abschnitt D) genau definiert. Zum Bereich der Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung gehören u. a. die Beratung der Schwangeren, Vorsorgeuntersuchungen der Schwangeren nach den Mutterschafts- Richtlinien, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburts vorbereitung durch Unterweisung in der Gruppe oder auch durch Einzelunterweisung. Zu den Leistungen während des Wochenbetts gehören insbesondere die aufsuchende Wochenbettbetreuung bei der Wöchnerin nach der Geburt, die Beratung der Wöchnerin und die Erstuntersuchung des Kindes U 1 gemäß Kinder-Richtlinien. Die sonstigen Leistungen sind u. a. die Rückbildungsgymnastik, die Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings Nach Aussage des Hebammenlandesverbandes bietet nicht jede freiberufliche Hebamme alle Leistungen gemäß der vorbenannten Hebammen-Vergütungsvereinbarung an. Über die Leistungen der Hebammen-Vergütungsvereinbarung hinaus werden auch Kurse, wie Babymassage, Säuglingspflege, Beckenbodentraining, angeboten. 37. Welche dieser Angebote werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen und welche nicht? Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Leistungsverzeichnis der Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach 134a SGB V) geregelt. Siehe Beantwortung der Frage 36. Die den jeweiligen Leistungsbereichen zugehörigen Einzelleistungen können der beigefügten Hebammen-Vergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2010 entnommen werden (Anlage 1). 16

17 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche Leistungsangebote zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)? Zu den individuellen Gesundheitsleistungen, welche von freiberuflichen Hebammen erbracht werden können, gehören: - Rufbereitschaftspauschale, - Teilnahme der Väter an Geburtsvorbereitungskursen, - Kurse für Väter zum Umgang mit den Neugeborenen, - Kinderwunschberatung, - Yoga in der Schwangerschaft, - Wassergymnastik "für zwei", - Geburtsvorbereitende Akupunktur, - Homöopathische Behandlungen, - Harmonische Babymassage, - Babyschwimmen, - PEKIP-Kurse (Prager-Eltern-Kind-Programm). Das Programm ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren Kindern im ersten Lebensjahr. 39. Bei welchen Angeboten, bei denen die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden, geschieht das auch für Partner? Grundsätzlich umfasst das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen für Mutter und Kind. Im Ausnahmefall (z. B. Tod der Mutter, Adoption) können Leistungen für das Kind (Ernährungsberatung, Wochenbettbetreuung mit Ge wichtskontrolle, Nabelpflege usw.) auch im Rahmen des Versicherungsschutzes des Ehemannes/Vaters erbracht werden. 40. Welche Krankenkassen in Thüringen übernehmen nach Kenntnis der Landesregierung auch Kosten für welche Angebote, obwohl diese nicht übernommen werden müssten? Inwieweit betrifft dies auch Partnerkosten? Folgende Krankenkassen übernehmen nach Kenntnis der Landesregierung auch Leis tungen, die nicht im Leistungskatalog der Vergütungsvereinbarung gemäß 134a SGB V aufgeführt sind: - Betriebskrankenkassen: Zuschüsse zu Geburtsvorbereitungskursen für Partner; - Betriebskrankenkasse der Thüringer Energieversorgung: Unterstützung der Einlagerung von Nabelschnurblut bei VITA 34 (Nabelschnur blutbank); - Innungskrankenkasse classic in Thüringen: Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse auch in physiotherapeutischen Praxen; Über Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten wird die Teilnahme an der Mutterschaftsvorsorge für Schwangere, an Geburtsvorbereitungskursen für Schwangere und werdende Väter sowie an Rückbildungskursen für Mütter honoriert. - Allgemeine Ortskrankenkasse PLUS: Geburtsvorbereitungskurse für Partner. Angaben zum Bereich der Ersatzkassen liegen nicht vor. 41. Inwieweit befürwortet die Landesregierung im Sinne umfassender Gesundheitsförderung die Übernahme von nicht vorgeschriebenen Kosten durch die Krankenkassen a) für die Frauen, b) für Partner oder gegebenenfalls Partnerinnen? Die durch die Krankenkassen in den verschiedenen Formen vorgesehene zusätzliche Unterstützung wird seitens der Landesregierung begrüßt. 17

18 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 42. Wie viele freiberufliche Hebammen sind in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten tätig (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Auf die Beantwortung von Frage 27 und Tabelle 11 wird hingewiesen. Nach aktueller Aussage der Krankenkassen sind gemäß Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes zum Stichtag Hebammen in die ambulante Wochen bett-betreuung einbezogen gewesen. 43. Wie verhalten sich die Zahlen der freiberuflichen Hebammen zur Gesamtzahl der Geburten sowie zur Zahl der Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Auf die Tabelle 8 in der Beantwortung der Fragen 19 bis 21 sowie Tabelle 11 in der Beantwortung der Fragen 26 und 27 wird verwiesen. In Tabelle 8 sind die Gesamtzahl der in Thüringen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger, die Anzahl der freiberuflichen sowie der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen und Entbindungspfleger in Relation zu je Thüringer Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren sowie die Gesamtzahl der Hebammen in Relation zu je 1000 Thüringer Geborenen bzw. die Anzahl der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen in Relation zu je im Krankenhaus Geborenen in den Jahren 2001 bis 2008 dargestellt. Die amtliche Statistik enthält keine Angabe zu den zu Hause Geborenen bzw. Gebore nen im Geburtshaus, so dass Tabelle 8 nicht um die entsprechende Aussage für die freiberuflich tätigen Hebammen ergänzt werden kann. Der Tabelle 11 ist die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen mit Angebot von Wochenbett-Leistungen in Bezug auf die Einwohnerzahlen sowie Lebendgeborenen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entnehmen. 44. Falls in Thüringen unterschiedliche Versorgungs- bzw. Betreuungsgrade zu verzeichnen sind: Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Landesregierung für die unterschiedlichen Versorgungs- bzw. Betreuungsgrade vor? Der Landesregierung sind keine Defizite in der Versorgung mit Hebammenleistungen bekannt. Siehe dazu die Beantwortung der Fragen 22 und 26/ Wie viele Hebammen haben nach Kenntnis der Landesregierung a) direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung oder B) während ihrer Berufstätigkeit Thüringen seit dem Jahr 2000 verlassen? Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 46. Inwieweit gedenkt die Landesregierung Einfluss dahin gehend zu nehmen, die Versorgungs- bzw. Betreuungsgrade in Thüringen auszugleichen? Siehe Beantwortung der Frage Welche Geburtshäuser bzw. ähnliche Einrichtungen existieren wo in Thüringen? In Thüringen bestehen folgende drei Geburtshäuser: - Geburtshaus Gera, Beethovenstr. 27, Gera, - Geburtshaus und mehr e. V., Carl-Zeiss-Platz 12, Jena, - Geburtshaus Bewusste Geburt & Elternschaft e. V., Clara-Zetkin-Str. 92, Erfurt. 48. Wie viele Geburten erfolgten in den letzten fünf Jahren jeweils in den einzelnen Geburtshäusern bzw. ähnlichen Einrichtungen? Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor. In den drei Thüringer Geburtshäusern wurden nach Angabe des Hebammenlandesverbandes Thüringen in den letzten 5 Jahren 843 Geburten registriert. Siehe dazu Tabelle 2 (Beantwortung von Frage 1). 18

19 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie viele Geburten betreute eine Hebamme im Jahr 2009 jeweils in den Geburtshäusern bzw. in ähnlichen Einrichtungen? Im Jahr 2009 wurden 162 Geburten im Geburtshaus betreut (siehe Tabelle 2). Weitere Angaben liegen nicht vor. 50. Welchen Einfluss haben die Sozialversicherungen (zum Beispiel hinsichtlich der Mindestbeiträge etc.) auf die Arbeitsgestaltung freiberuflicher Hebammen? Die Sozialversicherungsträger haben hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen keinen Einfluss. Die Arbeitsgestaltung der Hebammen richtet sich nach der zu betreuenden Region, der Anzahl der zu betreuenden werdenden Mütter sowie der Anzahl der Mütter und ihrer Neugeborenen, dem eigenen Leistungsangebot und der in dieser Region ebenfalls tätigen Hebammen (Mitbewerber). Zur Leistungserbringung wird auf die Beantwortung der Fragen 36 und 37 verwiesen. Seitens der Landesregierung wird ein Zusammenhang zwischen den Sozialversiche rungsbeiträgen und den genannten Aspekten der Arbeitsgestaltung nicht gesehen. 51. Welche Gründe hat die Erhöhung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen? Im Beschluss der 83. GMK zur Sicherung des Versorgungsangebotes durch Hebammen wird dazu ausgeführt, dass es bei der Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht um eine zwischenzeitlich erhöhte Schädigungsrate geht, sondern vielmehr darum, dass die Ge samtsummen, die von der Berufshaftpflicht im Einzelfall zu übernehmen sind, stark angestiegen sind. Ursache dafür sind zum einen die dank der medizinischen, pflege rischen, rehabilitativen und therapeutischen Möglichkeiten deutlich gestiegene Lebens erwartung von Kindern, die bei der Geburt geschädigt wurden, und zum anderen die Entwicklung der Rechtsprechung in Schadensersatzklagen zugunsten der geschädigten Kinder und ihrer Eltern. Im Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Auswirkungen der Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien auf die Vergütungssituation von Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 18. Mai 2010 (Bundestags-Ausschussdrucksache 17(14)0041 TOP 6 (Verschiedenes) Punkt 3 der TO am 19. Mai 2010) wird ebenfalls ausgeführt: "Ursächlich für die hohen Beiträge für die Berufshaftpflicht sind nach inzwischen vor liegenden Informationen des Bundesministeriums für Finanzen weniger eine hohe Zahl von Schäden, als vielmehr die hohen und überproportional steigenden Kosten pro Leistungsfall. Anzeichen dafür, dass die Erhöhungen der Haftpflichtbeiträge darauf beruhen, dass Versicherungsunternehmen die Lage der Hebammen ausnutzen, liegen derzeit nicht vor." Die Aufwendungen für die Berufshaftpflichtversicherungen müssen als Kostenfaktor bei den Vergütungsvereinbarungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband adäquat Beachtung finden, da 134a SGB V ausdrücklich vorschreibt, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen der Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen sind. Die Vergütung für freiberufliche Hebammen und Beleghebammen wurde durch Schiedsspruch inzwischen rückwirkend ab 1. Juli 2010 angehoben. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 12 (Vergütungssätze). 52. Inwieweit beeinflusst(e) der Anstieg der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen mit Geburtshilfe das Angebot für außerklinische Geburten und Beleggeburten in der Weise, dass Hebammen die außerklinische Geburtshilfe aufgeben mussten bzw. müssen, so dass faktisch die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere eingeschränkt wurde bzw. wird? Auf die Beantwortung der Frage 29 und auch der Fragen 22, 26/27 und 44 wird verwiesen. Danach hat der Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien offenbar bisher keine Auswirkungen auf die Versorgung mit Hebammenhilfe in Thüringen. In Thüringen gibt es seit vielen Jahren mit rund 95 Prozent eine konstant hohe Rate an Geburten im Krankenhaus. 19

20 Drucksache 5/1616 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 53. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die gegebenenfalls nach Frage 19 konstatierten Entwicklungen rückgängig zu machen bzw. um die Kostenbelastung für freiberuflich tätige Hebammen zu verringern? Zunächst wird nochmals auf die Beantwortung der Fragen 19 bis 21 verwiesen, aus denen eine derartige Entwicklung in Thüringen nicht zu erkennen ist. Ungeachtet dessen hat auch Thüringen den durch die GMK einstimmig verabschiedeten Beschluss unterstützt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Lösungs möglichkeiten zur Sicherung des Versorgungsangebotes durch Hebammen im Hinblick auf die erhöhten Berufshaftpflichtprämien zu prüfen. Dieser Beschluss der 83. GMK ist der Anlage 2 zu entnehmen. 54. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung begründet, dass Hebammen - im Unterschied zu anderen freien Berufen - rentenversicherungspflichtig sind? Der Gesetzgeber hat Hebammen und Entbindungspfleger generell für schutzbedürftig angesehen und sie als Versicherungspflichtige in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Andere freie Berufe, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, haben ein Sonder versorgungssystem für die Alterssicherung bzw. für die Absicherung bei Erwerbsminde rung. 55. Wie hoch sind Anzahl und Anteil freiberuflicher Hebammen, die aufgrund geringer Einkommen zusätzlich staatliche Transferleistungen erhalten? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 56. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit Hebammen für Bereitschaftsdienste (Rufbereitschaften, Bereitschaften in Entbindungsstätten, d. h. in Geburtshäusern oder Kliniken) entsprechend vergütet werden? Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Vergütung für Rufbereitschaften oder Bereitschaften in Entbindungsstätten. Auf die Beantwortung der Frage 16 wird hingewie sen. Darüber hinaus unterliegt die Vergütung der Hebammen innerhalb der Geburts häuser und Kliniken der Vergütungsgestaltung der jeweiligen Einrichtungsträger. III. Arbeitssituation der Hebammen in Kliniken 57. Wie stellt sich das Verhältnis von fest- und befristet angestellten Hebammen in den Kliniken sowie Beleghebammen dar (bitte für die Kliniken einzeln angeben und die jeweiligen Stundenbudgets der Hebammen aufführen)? Die Auswertung der im Rahmen der Krankenhausabfrage nur durch einige Kliniken er folgten Rückmeldungen, von 25 Kliniken haben 17 geantwortet, ergab, dass von den insgesamt 178 in den Krankenhäusern beschäftigten Hebammen 122 angestellte Hebammen sowie 56 Beleghebammen sind, das entspricht einem Anteil an Beleghebammen von 31 Prozent. Von den 122 angestellten Hebammen sind nur 5 befristet beschäftigt, das entspricht 4 Prozent. Die in Tabelle 14 aufgeführten Stundenbudgets wurden aus den Angaben der Krankenhäuser zum Beschäftigungsumfang der Hebammen errechnet. 20

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