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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10534 Reformbedarf für Genossenschaften Vorbemerkung der Fragesteller DieGeneralversammlungderVereintenNationenhatdasJahr2012zumInternationalenJahrderGenossenschaftenerklärt.InderResolutionruftdieGeneralversammlungdieMitgliedstaatenauf,Genossenschaftenzufördernund ihrenbeitragzursozialenundwirtschaftlichenentwicklungstärkerbekanntzumachen sowie dierechts-undverwaltungsvorschriftenfürdietätigkeit von Genossenschaften gegebenenfalls weiter zu prüfen. ImJahr1996wurdenzugleichmitdemGesetzzurEinführungderEuropäischenGenossenschaftundzurÄnderungdesGenossenschaftsrechtszum einengenossenschaftenweiterderstrukturvonkapitalgesellschaftenangeglichen,zumanderenaberauchunteranderemsozialeundkulturellezwecksetzungenzugelassenunderleichterungenfürkleinegenossenschaftenbeschlossen. Zwaristfür kleinegenossenschaften miteinerbilanzsummebis1mio.euro oderumsätzenbis2mio.euroimrahmendergenossenschaftlichenpflichtprüfungkeineumfassendejahresabschlussprüfungmehrnotwendig.jedoch habenkleinegenossenschaftenweiterhineingroßesproblemmitdemunangemessenhohenprüfungsaufwandundteurenpflichtmitgliedschafteninprüfverbandundkammern.kleinegenossenschaftenwerdenhierdurchregelrechttotgeprüft.diesführtdazu,dassvielesolidarischeinitiativen,derengeeignete OrganisationsformdieeinerGenossenschaftwäre,andereRechtsformenwählen.SiekonstituierensichbeispielsweisealseingetragenerVerein.DiesesProblemderzuhohenKostenfürkleineGenossenschaftenmussgelöstwerden,wie zuletztauchderpetitionsausschussdesdeutschenbundestagesfestgestellthat. Eswirdberichtet (hib,9.mai2012),dassdiebundesregierungausdiesem GrundeÜberlegungenanstellt,beiganzkleinenGenossenschaftenaufPflichtmitgliedschaftundPflichtprüfungzuverzichten. TrotzdergenanntenHürdenwurdenindenletztenJahrenwiedermehrGenossenschaftengegründet.EingroßerTeildieserNeugründungenbestehtaussogenanntenEnergiegenossenschaften,dieeinenwichtigenBeitragzurRegionalisierungderEnergieversorgungundzumUmstiegauferneuerbareEnergien leisten. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom7.September2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheInitiativenergreiftdieBundesregierunganlässlichdesvonderGeneralversammlungderVereintenNationenausgerufenenInternationalen JahresderGenossenschaften,umGenossenschaftenbekanntzumachen, diegründungvongenossenschaftenzuunterstützenunddensolidargedanken der Genossenschaften zu stärken? DieBundesregierungbegrüßtdasvondenVereintenNationenausgerufeneinternationaleJahrderGenossenschaften2012.SieistderAuffassung,dassgenossenschaftlichesHandelnundgenossenschaftlichesWirtschafteneinenwesentlichenBeitragzurFörderungdesgesellschaftlichenZusammenhaltsund dersolidaritätdergenerationenleisten.nebenderwirtschaftlichenzweckbestimmungwurdedaherdiesozialeundkulturellezweckbestimmungdergenossenschaftenmitdernovelledesgenossenschaftsgesetzes2006ausdrücklichanerkannt.zahlreichevonderbundesregierunggeförderteprojekte,zum BeispielimRahmendesProgramms Wohnenfür (Mehr)Generationen sind alsgenossenschaftenorganisiert.diebundesregierungbeteiligtsichaußerdem aktivanzentralenveranstaltungendergenossenschaftsverbände.sohatetwa diebundeskanzlerinbeieinerzentralenveranstaltungderdeutschengenossenschaftsverbändeimapril2012diefestredegehalten.imfebruar2012hat imbundesministeriumderjustizzumauftaktdesinternationalenjahresder GenossenschafteneineVeranstaltungstattgefunden,inderinsbesonderedieBedeutungvonGenossenschaftenfürdasbürgerschaftlicheEngagementhervorgehobenwurde.DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung wirddiebedeutsamenbeiträgegenossenschaftlicherunternehmenimwohnungswesen,derstadtentwicklung,dernahversorgungimländlichenraumsowiederenergieversorgungund-erzeugungmiteinerveranstaltungzumabschlussdesinternationalenjahresdergenossenschaftenam6.dezember2012 würdigen.mehreremitgliederderbundesregierunghabenzudemaufdervom DeutschenGenossenschafts-undRaiffeisenverbandzumInternationalenJahr dergenossenschafteneingerichteteninternetseite Grußworte veröffentlicht. 2. Hat die Bundesregierung die Genossenschaftsnovelle von 2006 evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wird dies nachgeholt? DasBundesministeriumderJustizhat,wieesbeigesetzlichenNeuregelungen üblichist,auchdieauswirkungendergenossenschaftsnovellevon2006verfolgt.eswurdebeobachtet,wiesichdieneuenregelungeninderpraxisbewährenundobesgegebenenfallsproblemeodernachbesserungsbedarfgibt.zudemwurdeeinespezielleevaluationzuderfragedurchgeführt,welcheauswirkungendieneueregelungüberdiebefreiungkleinergenossenschaftenvon derverpflichtungzurjahresabschlussprüfunghat,daderrechtsausschussdes DeutschenBundestagesimRahmenderBeratungenderGenossenschaftsgesetznovellevon2006umeinenentsprechendenBerichtgebetenhatte.Dieser BerichtwarimMai2009andenRechtsausschussdesDeutschenBundestages gesandtworden.fürdieerstellungdesberichtshattedasbundesministerium derjustizimzweitenhalbjahr2008dieaufbundesebenetätigengenossenschaftlichenverbändeundsonstigeeinrichtungenimgenossenschaftsbereich um eine Stellungnahme und die Zulieferung von Zahlenmaterial gebeten. DasErgebnisderallgemeinenEvaluationwieauchdasderspeziellenÜberprüfungderRegelungüberdieBefreiungvonderJahresabschlussprüfungwar, dasssichdieneuenregelungenbewährthaben.problemeinderpraxissind nichtbekanntgeworden.eskannauchfestgestelltwerden,dassesseitder Novelle2006zueinervermehrtenNeugründungvonGenossenschaftengekommen ist.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10654 IndemBerichtüberdieAuswirkungenderBefreiungkleinererGenossenschaftenvonderVerpflichtungzurJahresabschlussprüfungwirdallerdingsdarauf hingewiesen,dassdiekostenersparnisdurchdieneueregelungmitdurchschnittlichetwa20prozentgeringeralserhofftausgefallenist.umdasproblem zulösen,dassdierechtsformdergenossenschaftgegenüberanderenrechtsformenvonkleinerenexistenzgründernhäufigfürzuteuerundzuaufwändig gehaltenwird,wirddaherimberichtempfohlen,zuerwägen,durchänderung desgenossenschaftsgesetzeseine KleineGenossenschaft oder Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) einzuführen,dievonderpflichtmitgliedschaftundpflichtprüfungbefreitist,umnachdemvorbildder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ExistenzgründungenimGenossenschaftsbereich zu erleichtern. 3. Sieht die Bundesregierung weiteren Reformbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? DerÄnderungsbedarfimGenossenschaftsbereichwurdenachAnsichtderBundesregierungdurchdieNovellevon2006bereitsweitgehendausgeschöpft. ÜberdieinderAntwortzuFrage2genannteFragederEinführungeiner KleinenGenossenschaft oder Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) hinaussiehtdiebundesregierungdahernurgeringenreformbedarf.dieser ReformbedarfbetriffteinzelnebürokratischeErleichterungenfürGenossenschaften,zumBeispielkönntevorgesehenwerden,dassGenossenschaftenbestimmteUnterlagennichtmehrinPapierformvorhaltenmüssen,sonderneine Veröffentlichung auf der Internetseite der Genossenschaft ausreichen kann. 4.WievieleGenossenschaftenmitwievielenMitgliedernsindnachKenntnis derbundesregierungindeutschlandregistriert (bittenachbranche,bundesland, Größe und Art aufschlüsseln)? NachderaktuellenJustizstatistikwarenzumEndedesJahres2010inDeutschlandindenGenossenschaftsregisterninsgesamt9134Genossenschaftenregistriert. Diese verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt: Baden-Württemberg1035 Bayern1486 Berlin219 Brandenburg559 Bremen27 Hamburg116 Hessen412 Mecklenburg-Vorpommern410 Niedersachsen722 Nordrhein-Westfalen911 Rheinland-Pfalz273 Saarland35 Sachsen755 Sachsen-Anhalt1443 Schleswig-Holstein265 Thüringen466

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EineAufschlüsselungderDatennachBranche,GrößeundArtistdabeinicht möglich;dadieseangabennichtindasgenossenschaftsregistereingetragen werden, liegen diese Daten bei den Registergerichten nicht vor. InsgesamthattendiedeutschenGenossenschaftenimJahr201020,74Millionen Mitglieder,diesichwiefolgtaufdiewichtigstenArtenvonGenossenschaften verteilen (Quelle:DiedeutschenGenossenschaften2011,DG-Verlag,S.40): Zahl der Mitglieder in Tausend Unternehmen Kreditgenossenschaften Ländliche Genossenschaften Gewerbliche Genossenschaften Konsumgenossenschaften33355 Wohnungsgenossenschaften WievielederGenossenschaftenverfolgennachKenntnisderBundesregierunggemeinnützigeZwecke (bittenachbundesland,tätigkeitsfeldund Größe aufschlüsseln)? Datendarüber,wievielederGenossenschaftengemeinnützigeZweckeverfolgen,liegenderBundesregierungnichtvor.ZudemsindnachArtikel108Absatz2 Satz1desGrundgesetzes (GG)fürdievonderFragestellungerfasstenFälledie Landesfinanzbehörden zuständig. DarüberhinausliegenauchbeimStatistischenBundesamtsowiedenbeidengenossenschaftlichen Spitzenverbänden dazu keine Zahlen vor. 6.WievieleGenossenschaftenwurdennachKenntnisderBundesregierung seit2000gegründet (bittenachjahr,branche,bundeslandundgrößeaufschlüsseln)? ImJahr2001wurden56neueGenossenschaftengegründet,imJahr200258,im Jahr200360,imJahr200474,imJahr200575,imJahr200683,imJahr ,imJahr ,imJahr ,imJahr undimJahr (Quelle:DZBank:GenossenschafteninDeutschland,2011,S.47).Daten zubranche,bundeslandundgrößeliegeninsoweitnichtvor,sodasseineentsprechende Aufschlüsselung nicht möglich ist. FolgendeAufteilungaufdieeinzelnenBundesländerIässtsichderGewerbeanzeigenstatistikdesStatistischenBundesamts (Stand:30.August2012)entnehmen,inderDatenzuNeugründungen (hier:genossenschaften)seitdemjahr 2003erhobenwerden.EineAufschlüsselungnachBranchenerfolgtinsoweit nicht; Daten zur Größe liegen nicht vor Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden- Württemberg

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10654 EineAufschlüsselungderDatennachBranche,GrößeundArtistdabeinicht möglich;dadieseangabennichtindasgenossenschaftsregistereingetragen werden, liegen diese Daten bei den Registergerichten nicht vor. Esistjedochdaraufhinzuweisen,dassdieLöschungeinerGenossenschaftaus einemgenossenschaftsregisternichtbedeutenmuss,dassdiebetreffendegenossenschaftaufgelöstwurde.eskannsichvielmehrauchumbloßebestandsbereinigungenbeieinemregisterhandeln,zumbeispieldeswegen,weil ZweigniederlassungenvonGenossenschaftennichtmehrgesondertbeimRegisterderZweigniederlassungeingetragenwerden.AuchzumBeispielder Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Nichts vorhanden.zahlenwert geheimzuhalten 7.WievieleGenossenschaftenwurdennachKenntnisderBundesregierung seit2000ausdemgenossenschaftsregisterausgetragen (bittenachjahr, Branche, Bundesland und Größe aufschlüsseln)? NachdenjeweiligenJustizstatistikenwurdenimJahr GenossenschaftenausdenGenossenschaftsregisterngelöscht,imJahr ,imJahr ,imJahr ,imJahr ,imJahr ,imJahr , im Jahr , im Jahr , im Jahr und im Jahr Dies verteilt sich auf die Bundesländer wie folgt: Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig Holstein Thüringen

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WechselderZuständigkeitdesRegistergerichtsetwaimFalleeinerSitzverlegungderGenossenschaftführtdazu,dassdieGenossenschaftineinemRegistergelöschtwird,ohnedassdieGenossenschaftaufgelöstwurde.DieZahlen überdielöschungenvongenossenschaftenimregisterhabendahernureinen begrenzten Aussagewert. 8.WorinsiehtdieBundesregierungdiewesentlichenUrsachenfürGenossenschaftsauflösungen? NachEinschätzungderBundesregierungistderwesentlicheGrunddieFusion zwischengenossenschaften.diesistinsbesonderebeikreditgenossenschaften zubeobachten,wokleinerevolksbankensichzugrößereneinheitenzusammengeschlossenhaben;entsprechendsankdieanzahlderkreditgenossenschaftenvon7096imjahr1970auf1121imjahr2011 (Quelle: unter Finanzgruppe, Zahlen,Daten,Fakten ).InsolvenzenalsAuflösungsgrund spielen dagegen im Genossenschaftsbereich kaum eine Rolle. 9.Wievielederseit2006gegründetenGenossenschaftenlassennach KenntnisderBundesregierunginvestierendeMitgliedernach 8desGenossenschaftsgesetzes (GenG)zu (bittenachbrancheundgrößeaufschlüsseln)? 10.Wievieledervor2006gegründetenGenossenschaftenführtennach KenntnisderBundesregierungdieMöglichkeitinvestierenderMitglieder nach 8GenGnachträglichein (bittenachbrancheundgrößeaufschlüsseln)? Datendarüber,wievieleGenossenschafteninvestierendeMitgliedernach 8 desgenossenschaftsgesetzeszulassen,liegenderbundesregierungnichtvor. AuchdasStatistischeBundesamtsowiediebeidengenossenschaftlichenSpitzenverbändekonntendazukeineZahlenliefern.SolcheDatenwärenauch schwerzubeschaffen,dahierzusämtlichegenossenschaftenbefragtbzw.deren Satzungeneingesehenundausgewertetwerdenmüssten.NachEinschätzung derbundesregierungwurdevondermöglichkeit,investierendemitgliedernach 8desGenossenschaftsgesetzeszuzulassen,nurwenigGebrauchgemacht.Ein Bedürfnis,investierendeMitgliederzuzulassen,undentsprechendeBeispielsfällegibtesaberjedenfallsimBereichdergewerblichenGenossenschaften; dortkannmitgliedern,dieihrengewerbebetriebetwaausaltersgründenaufgeben,diemöglichkeitgegebenwerden,dergenossenschaftweiterhinalsinvestierendes Mitglied anzugehören. 11.InwievielenGenossenschaftensindnachKenntnisderBundesregierung Mehrfachstimmrechtezugelassen (bitteentsprechenddenkriteriennach 43 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 GenG aufschlüsseln)? DatenzuMehrstimmrechtenliegenderBundesregierungnichtvor;solche Datenwärenebenfallsschwerzubeschaffen,dahierzusämtlicheGenossenschaftenbefragtbzw.derenSatzungeneingesehenundausgewertetwerden müssten.auchdasstatistischebundesamtsowiediebeidengenossenschaftlichenspitzenverbändekonntendazukeinezahlenliefern.nacheinschätzung derbundesregierungsindmehrstimmrechteebenfallsinsbesonderebeigewerblichen Genossenschaften verbreitet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WievieleEuropäischeGenossenschaften (SCE)gründetensichnach KenntnisderBundesregierungseitderenEinführungmitSitzoderMitgliedern in Deutschland? EineaktuelleAbfrageimHandelsregisterportal ( ergeben,dassderzeitviereuropäischegenossenschaften (SCE)indeutschen Genossenschaftsregisterneingetragensind.InsämtlichenEU-Mitgliedstaaten gabesimnovember2011insgesamt24sce (Quelle:BerichtderKommission andaseuropäischeparlament,denrat,deneuropäischenwirtschafts-und SozialausschussunddenAusschussderRegionenüberdieAnwendungder Verordnung (EG)Nr.1435/2003desRatesvom22.Juli2003überdasStatut dereuropäischengenossenschaft (SCE),Ratsdok.-Nr.:6886/12);wievielevon diesenscemitgliederindeutschlandhaben,istderbundesregierungnichtbekannt. 13.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilkleinerGenossenschaftennach 53Absatz2GenGandenGenossenschaftsneugründungen seit 2006 sowie an allen Genossenschaften? BeiderAbfragedesBundesministeriumsderJustizbeidenGenossenschaftsverbändenimzweitenHalbjahr2008zurVorbereitungdesBerichtsanden RechtsausschussdesDeutschenBundestageshattensichfolgendeZahlenergeben:DerBundesverbanddeutscherWohnungs-undImmobilienunternehmen e.v. (GdW),deralsSpitzenverbanddieWohnungsgenossenschaftenvertritt, hattemitgeteilt,dassvoninsgesamt1874genossenschaften933genossenschaftenunterdieregelungüberdiebefreiungvonderverpflichtungzurjahresabschlussprüfungfallen,d.h.etwa50prozent;regionalvariieredieser Prozentsatzzwischen33und66Prozent.DerdeutscheGenossenschafts-und Raiffeisenverbande.V. (DGRV),deralsSpitzenverbanddiesonstigenGenossenschaftenvertritt,hattemitgeteilt,dassvondeninsgesamt4869Genossenschaften2528GenossenschaftenunterdieBefreiungsregelungfallen,d.h. etwa52prozent.zudenschätzungsweiseetwa350genossenschaften,diewederdemgdwnochdemdgrvangehören,konntendamalskeinedatenermittelt werden. AktuellereDatenliegennichtvor;nachEinschätzungderBundesregierung,die seitensdergenossenschaftlichenspitzenverbändebestätigtwurde,istaberdavonauszugehen,dassdiegrößenordnungeninetwakonstantgebliebensind, d.h.dassetwa50prozentdergenossenschaftenunterdiebefreiungsregelung fallen.eineeinschätzung,wievieledavongenossenschaftsneugründungenseit 2006 darstellen, ist jedoch mangels Zahlenmaterials nicht möglich. 14.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdiedurchschnittlichen KostenfürPrüfungundPflichtmitgliedschaftenkleinerGenossenschaften auch im Vergleich zu anderen Rechtsformen? DerjährlicheBeitragfürdiePflichtmitgliedschaftbeieinemgenossenschaftlichenPrüfungsverbandbeträgtnachAuskunftderbeidengenossenschaftlichen Spitzenverbändejährlichetwa50bis500Euro.BeidenPrüfungskostenist zwischendergründungsprüfungundderregelmäßigenprüfungzuunterscheiden.diekostenfürdiegründungsprüfungkönnenbeiwohnungsgenossenschaftenjenachkomplexitätdesgeschäftsmodellszwischen500und5000 Eurovariieren (Quelle: &Antworten,Stand:August2012),imÜbrigenetwazwischen500und1500 Euro.DieHöhederGebührenfürdieregelmäßigePflichtprüfungistvomjeweiligenEinzelfallabhängig,eskommtinsbesondereaufdiekonkretenVerhältnissebeiderzuprüfendenGenossenschaftan;auchgibtesUnterschiede zwischendeneinzelnenprüfungsverbänden.statistischedatenzuderhöheder

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode PrüfungsgebührenliegenderBundesregierungnichtvor;auchdasStatistische BundesamtsowiediebeidengenossenschaftlichenSpitzenverbändekonnten hierzukeinestatistischendatenliefern.verlässlichezahlenkönntennurdurch eineabfragebeiallenprüfungsverbändenbzw.allengeprüftengenossenschaften gewonnen werden. Esistaberdaraufhinzuweisen,dassesInitiativenbeidenGenossenschaftsverbändengibt,kleineGenossenschaftenbeidenGebührenzuentlasten.Sohatder GdWmitgeteilt,dasskünftigdieGebührenfürdieGründungsprüfungnurnoch bei500bis1000euroliegensollenunddassfürdielaufendeprüfungkleiner GenossenschafteneinePauschalgebührvon500bzw.1000Euro (jenach GrößedesWohnungsbestandes)zuzahlenseinsoll.DadiePrüfungbeikleinen GenossenschaftennurallezweiJahrestattfindet,ergibtsichdarauseinerelativ geringejährlichekostenbelastung.auchimbereichdesdgrvgibtesmaßnahmenzurkostenentlastungvonkleinengenossenschaften.sobietenbereits jetztverschiedeneprüfungsverbändediegründungsprüfungkostenfreian,teilweisewerdengünstigeprüfungspauschalensowiebeitragsfreiheitfürdieersten Jahre der Geschäftstätigkeit gewährt. 15.WenndieBundesregierungzudenFragen4bis14teilweisekeinestatistischenDatenvorlegenkann,welcheSchätzungensindderBundesregierungjeweilsbekannt,undbeabsichtigtdieBundesregierungdieentsprechenden Daten zu erheben? EswurdebeidenAntwortenzudenjeweiligenFragendaraufhingewiesen,ob statistische Daten vorliegen oder welche Schätzungen jeweils bekannt sind. 16.HatsichnachAnsichtderBundesregierungdieBelastungkleinerGenossenschaftendurchdenWegfallderJahresprüfungbeieinerBilanzsumme biszu1mio.eurooderumsätzenbiszu2mio.eurorelevantverringert? DieobenerwähnteEvaluationderRegelungüberdenWegfallderJahresabschlussprüfunghatergeben,dasssichdiePrüfungsgebührendadurchum durchschnittlichetwa20prozentverringerthaben.nacheinschätzungderbundesregierungstellteineetwa20-prozentigeabsenkungeinedurchausrelevante Verringerung dar. 17.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassfürkleineGenossenschaftendiehohenRechtsformkostendurchPflichtmitgliedschafteninPrüfverbändenundKammernsowiedurchdiePflichtprüfungennachwievor ein großes Problem darstellen? PauschalkanndieBundesregierungdieAuffassung,dassfürkleineGenossenschaftendiehohenRechtsformkostendurchPflichtmitgliedschafteninPrüfverbändenundKammernsowiedurchdiePflichtprüfungennachwievoreingroßesProblemdarstellen,nichtteilen.EskommtvielmehraufdenkonkretenEinzelfallan,obdiesvonderjeweilsbetroffenenGenossenschaftalsProblemempfundenwird.FüreinUnternehmen,dasausreichendefinanzielleMittelzur VerfügunghatundauchineineranderenRechtsformprofessionelleBeratungin AnspruchnehmenundfreiwilligPrüfungendurchführenlassenwürde,zum BeispielzumBonitätsnachweisbeikreditgewährendenBanken,dürftedieKostenbelastungwenigereinProblemdarstellenalsfüreineSelbsthilfeeinrichtung mitsehreingeschränktenfinanziellenmitteln,diefürsichaucheineandere Rechtsform in Betracht ziehen könnte, in der sie keine Prüfungskosten hätte.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassGenossenschaften imvergleichmitanderenrechtsformenbezüglichderrechtsformkosten benachteiligt sind? NachAuffassungderBundesregierungkanndieserAuffassungnichtpauschal zugestimmtwerden.mittelgroßeundgroßeunternehmenwärenauchinder RechtsformeinerKapitalgesellschaftprüfungspflichtig ( 316desHandelsgesetzbuchs HGB).ZudemhatdieRechtsformderGenossenschaftauchkostenmäßigeVorteilegegenüberanderenRechtsformen.SokannbeiderGenossenschaftderEintrittneuerMitgliederundderAustrittvonMitgliedernvonder Genossenschaftselbstgeregeltwerden;dagegenmussbeimEin-undAustritt vongesellschafterneinergmbhjeweilsdiegesellschafterlistegeändertwerden.dazumusseinnotareingeschaltetwerdenunddiegeändertegesellschafterlistemusszumhandelsregistereingereichtwerden;diedamitverbundene KostenbelastungentstehtbeiderGenossenschaftnicht.AuchhabenGenossenschaftenmitmehrals1500MitgliederndieMöglichkeit,dieGeneralversammlunginFormeinerVertreterversammlungabzuhalten;Aktiengesellschaftenmit einervielzahlvonaktionärenhabeneinevergleichbarekostengünstigemöglichkeit zur Abhaltung ihrer Hauptversammlung nicht. 19.WasbeabsichtigtdieBundesregierungzuunternehmen,umdieRechtsformderGenossenschaftattraktiverzumachenunddieSituationkleiner Genossenschaften zu verbessern? NachAnsichtderBundesregierungwurdenmitderGesetzesnovelle2006die Möglichkeiten,umdurchGesetzesänderungendieRechtsformenderGenossenschaftattraktiverzumachen,bereitsweitestgehendausgeschöpft.Gleichwohl wirdgeprüft,obesnochweiterebürokratischebelastungengibt,diezugunsten dergenossenschaftenabgebautwerdenkönnen.dazugehörtdieüberlegung, obbeikleinengenossenschaften,diegeringenumsatzbzw.gewinnhaben,auf die Pflichtprüfung verzichtet werden kann. 20.BeabsichtigtdieBundesregierungdieEinführungeiner kleinengenossenschaft odereiner haftungsbeschränktenkooperativgesellschaft ohne genossenschaftliche Prüfpflichten und Pflichtmitgliedschaften? Wenn ja, welche Kriterien und Regeln werden hierfür diskutiert? WiebereitsindemobengenanntenBerichtandenRechtsausschussdesDeutschenBundestagesausgeführtwurde,sollteauchnachAuffassungderBundesregierungderGesetzgebererwägen,eine kleinegenossenschaft odereine Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) einzuführen,dievonder PflichtmitgliedschaftineinemgenossenschaftlichenPrüfungsverbandundder genossenschaftlichenpflichtprüfungbefreitist.diese kleinegenossenschaft oder Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) würdedurchbestimmte Größenmerkmaledefiniertwerden;werdendieseGrößenmerkmalewiederholt überschritten,würdedie kleinegenossenschaft oder Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) zueiner normalen Genossenschaftwerden.Siemüsste danndiemitgliedschaftineinemgenossenschaftlichenprüfungsverbanderwerbenundkünftigdiegenossenschaftlichenpflichtprüfungendurchführenlassen. 21.IstvonderBundesregierungbeabsichtigt,dieSchwellenwertefürdieBefreiungvonderJahresabschlussprüfungnach 53Absatz2GenGanzuheben? Wenn ja, auf welche Höhe? WieindemobengenanntenBerichtandenRechtsauschussdesDeutschenBundestagesausgeführtwurde,solltenachAuffassungderBundesregierungder

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gesetzgebererwägen,dieSchwellenwertefürdieBefreiungvonderJahresabschlussprüfunganzuheben.WieindemBerichtdargestelltwurde,hatsichdie Regelungbewährt.DurcheineAusweitungderBefreiungsregelungenwürden nochmehrunternehmenvonderkostenentlastungprofitierenundeswürde aucheinestärkeregleichbehandlungzwischengenossenschaftenundkapitalgesellschaftenerreicht,dennbeikapitalgesellschaftensindnurmittelgroßeund großeunternehmenprüfungspflichtig.hinsichtlichderhöhederanhebung wirdindemberichtempfohlen,aufdiegrößenmerkmaledes 267Absatz1 HGB abzustellen. 22.WannbeabsichtigtdieBundesregierungihreVorschlägezurVerbesserung der Situation kleiner Genossenschaften vorzulegen? ImBundesministeriumderJustizwirdaneinemGesetzentwurfgearbeitet. HierzulaufenaufFachebeneGesprächemitdengenossenschaftlichenSpitzenverbänden.NachAbschlussderEntwurfsarbeitenwerdendieVorschlägeim Ressortkreisabgestimmt.DanachwirddieBundesregierungihreVorschläge vorlegen. 23.PlantdieBundesregierungweitereÄnderungendesGenossenschaftsrechts? Wenn ja, welche? WieinderAntwortzuFrage19dargelegt,istdieBundesregierungderAuffassung,dassderNovellierungsbedarfimGenossenschaftsrechtdurchdieGesetzesnovellevon2006bereitsweitgehendausgeschöpftwurde.Eskommendaher nurnochpunktuelleänderungendesgenossenschaftsrechtsinbetracht,insbesonderezumzweckedesbürokratieabbausbeigenossenschaften.eskönnte zumbeispielvorgesehenwerden,dassgenossenschaftenbestimmteunterlagennichtmehrinpapierformvorhaltenmüssen,sonderneineveröffentlichung auf der Internetseite der Genossenschaft ausreichen kann. 24.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungdaraus,dassSelbsthilfeinitiativenaufgrundderhohenKostendurchPrüfgebührenundPflichtmitgliedschafthäufigandereRechtsformenderderGenossenschaften vorziehen insbesonderewasdasausweichenaufvereinenach 21des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betrifft? Wiebereitsdargelegt,solltenachAuffassungderBundesregierungerwogen werden,eine kleinegenossenschaft oder Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) einzuführen,dievonderpflichtmitgliedschaftundpflichtprüfung befreitist.damitkönntevermiedenwerden,dassnurwegendermitpflichtmitgliedschaftundpflichtprüfungverbundenenkostenbelastungeineandere RechtsformalsdiederGenossenschaftgewähltwird,auchwennimEinzelfall die Genossenschaft die besser geeignete Rechtsform wäre. 25.TeiltdieBundesregierungdieÜberlegungBetroffener,dassfürkleine KooperativenmitgeringenErlösenoftkeinederanderenRechtsformen zumutbaristundfürdiesedaherdiemöglichkeitderzulassungals wirtschaftlicher Verein nach 22 BGB bestehen sollte? Wenn nein, warum nicht?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10654 Wennja,beabsichtigtdieBundesregierungdiesbezüglichbundeseinheitlicheRegelungenzuschaffenoderbezüglichderZulassungspraxisentsprechend Einfluss auf die Bundesländer zu nehmen? DieRechtsformdesVereinsistnichtaufwirtschaftlicheBetätigungausgerichtet.DasVereinsrechtdesBürgerlichenGesetzbuchs (BGB),daszwarauchfür wirtschaftlichevereinenach 22BGBgilt,istaufdenIdealvereinzugeschnitten.ZurVerfolgungwirtschaftlicherZweckewurdenbesondereRechtsformen, insbesonderediekapitalgesellschaftenunddiegenossenschaftgeschaffen.das RechtdieserRechtsformenistaufdiewirtschaftlicheBetätigungausgerichtet undgewährleistetaucheinendaraufabgestimmtengläubiger-undmitgliederschutz.derrechtsfähigewirtschaftlichevereinistnureinesubsidiärerechtsform,diegegenüberdenrechtsformenderkapitalgesellschaftenunddergenossenschaftnureineauffangfunktionhat.einemwirtschaftlichenvereindarf Rechtsfähigkeitnach 22BGBdeshalbnur inermangelungbundesgesetzlichervorschriften verliehenwerden.wenneswegenderbesonderenumständedeskonkretenfallseinervereinigungunzumutbarist,ihrenzweckin derrechtsformeinerkapitalgesellschaftodergenossenschaftzuverfolgen, dannkommtfürdiesevereinigungdierechtsformdesrechtsfähigenwirtschaftlichen Vereins in Betracht. 26.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemVorschlagunteranderemdesZentralverbandesdeutscherKonsumgenossenschaftene.V.,desDeutschenLandFrauenverbandese.V.undderDritte- Welt-Läden,dieRechtsformwirtschaftlicherVereinenach 22BGBfür kleinekooperationenzunutzen,diebeidauerhafterüberschreitungeiner festgelegtenumsatz-odergewinnschwelleineinegenossenschaftmit allen Pflichten und Kosten umgewandelt werden? AuchfürkleineKooperativenkanndieFrage,obsiezumutbarnuralswirtschaftlicheVereinebetriebenwerdenkönnen,nichtallgemeinbeantwortetwerden.DeshalbmussesauchfürdiesebeiderEinzelfallentscheidungnach 22 BGBbleiben,umzuverhindern,dassdurchdieGründungvonrechtsfähigen wirtschaftlichenvereinendiestrengerenregelungendeskapitalgesellschaftsrechts- oder Genossenschaftsrechts umgangen werden. 27.WeristindenBundesländernfürdieZulassungwirtschaftlicherVereine nach 22 BGB zuständig (bitte einzeln benennen)? NachKenntnisderBundesregierungsindindenLändernfolgendeBehörden für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine zuständig: Baden-Württemberg: die Regierungspräsidien ( 1 Absatz 2 AGBGB) Bayern: die Regierung von Schwaben (Artikel 2 Absatz 1 AGBGB) Berlin:derSenatorfürJustiz ( 4Absatz1desAllgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) i. V. m. Nummer 3 Absatz 3 der Anlage zum AZG) Brandenburg: das Ministerium des Inneren ( 1 Absatz 1 Nummer 1 AGBGB) Bremen: der Senator des Innern ( 2 AGBGB) Hamburg: die Behörde für Justiz und Gleichstellung (NummerIIderAnordnungzurDurchführungHamburger AGBGB vom 23. Juni 1970) Hessen:dieMagistrateoderderKreisausschuss ( 1Nummer 1 AGBGB)

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern: der Innenminister ( 1 Absatz 1 der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des bürgerlichen Vereinsrechts vom 26.April 1991) Niedersachsen: die Landkreise oder die kreisfreie Städte ( 1 Absatz 1 AGBGB) Nordrhein-Westfalen: die Bezirksregierung ( 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Vereinswesens vom 28. April 1970) Rheinland-Pfalz:dieAufsichts-undDienstleistungsdirektorien ( 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem BGB auf den Gebieten des Vereinsrechts und der Vollziehung von Auflagen vom 20.Dezember 1976) Saarland: das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten ( 1 Gesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze vom 5. September 1997) Sachsen: die Regierungspräsidien ( 55 Absatz 1 des Sächsischen Justizgesetzes vom 24. November 2000) Sachsen-Anhalt: die Regierungspräsidien (Beschluss der Landesregierung zur Bestimmung zuständiger Behörden auf dem Gebiet des bürgerlichen Vereinsrechts vom 11. Februar 1992 (MBl. S. 182) Schleswig-Holstein: das Innenministerium ( 1 Absatz 1 der Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach den 22, 23, 43 BGB vom 21. Dezember 1999) Thüringen:das Innenministerium ( 1 AGBGB). 28.WieunterscheidetsichnachKenntnisderBundesregierungdie ZulassungspraxiswirtschaftlicherVereinezwischendenBundesländern, vor allem hinsichtlich kleiner Selbsthilfeinitiativen? DieBundesregierunghatkeineKenntnisseüberdieVerwaltungspraxisderLänder hinsichtlich der Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine. 29.WievielewirtschaftlicheVereinegemäß 22BGBgibtesnachKenntnis derbundesregierung (bittenachbundesländernundtätigkeitsfeldern aufschlüsseln)? DerBundesregierungistnichtbekannt,wievielerechtsfähigewirtschaftliche Vereine es gibt. 30.WievieleGenehmigungenwirtschaftlicherVereinegemäß 22BGB wurdennachkenntnisderbundesregierungindeneinzelnenbundesländernindenletztenzehnjahrenerteilt (bittenachjahr,bundeslandund Tätigkeitsfeld des wirtschaftlichen Vereins aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeineAngabendazuvor,wievielenwirtschaftlichenVereinenindenletztenzehnJahrendurchdiezuständigenBehördender Länder Rechtsfähigkeit verliehen wurde.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ UnterstütztdieBundesregierungdieInitiativevonehemaligenSchlecker- Beschäftigten,ehemaligeSchlecker-FilialeninFormeinerGenossenschaft wieder zu eröffnen? 32.WelcheInstrumentestehenausSichtderBundesregierungzurUnterstützungderGenossenschaftsbestrebungendergekündigtenSchlecker-BeschäftigtenzurVerfügung,bzw.aufwelcheFörderprogrammekönnten sie zugreifen? Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. ImExistenzgründungsportaldesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie ( RechtsformGenossenschaftfürGründerinnenundGründerabrufbar,dieeine Genossenschaftsgründung anstreben. Existenzgründernstehen,unabhängigvonderRechtsform,dierelevantenFörderprogrammederMittelstandsbankderKfWBankengruppe (v.a.erp-gründerkredit StartGeld,ERP-Gründerkredit Universell,ERP-KapitalfürGründung)zurVerfügung (sieheantwortenzudenfragen40und41).diesekönnen somitauchvonehemaligenschlecker-beschäftigten,diesichmitderübernahme einer Schlecker-Filiale selbständig machen wollen, genutzt werden. DarüberhinausstellenauchdieLänderundLandesförderinstitutezahlreiche UnterstützungsleistungenfürGründerinnenundGründerbereit.EinenÜberblicküberalleFörderprogrammeenthältdieFörderdatenbankdesBundes 33.WievieleGründungenvonEnergiegenossenschaftenwurdennachKenntnisderBundesregierungindenletztenzehnJahrenregistriert (bittenach Jahren,Bundesland,Tätigkeitsfeld allgemein,netz,photovoltaik, Wind, Biogas etc. aufschlüsseln)? IndenletztenzehnJahren (2002bis2011)erfolgteninsgesamt506Gründungen vonenergiegenossenschaften (Quelle:KlausNovyInstitut).InderStatistikdes DeutschenGenossenschafts-undRaiffeisenverbande.V. (DGRV)wurdenin denletztenzehnjahren (2002bis1.Halbjahr2012)511Neugründungenvon Energiegenossenschaften erfasst. Nach DGRV stellen sich die Zahlen für die letzten zehn Jahre wie folgt dar: JahrAnzahl 1. Hj InderMachbarkeitsstudiedesKlausNowyInstitute.V. (2011) GenossenschaftlicheUnterstützungsstrukturfüreinesozialräumlichorientierteEnergiewirtschaft findensichverschiedenetrendentwicklungenzumbestandvonenergiegenossenschaftenaufgeteiltnachländern (abs.93).diestudieistunter: Geno.pdfabrufbar.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WelcheFörderprogrammestehennachKenntnisderBundesregierungzur GründungvonEnergiegenossenschaftenimBereichregenerativerEnergienzurVerfügung,wievieleAnträgewurdengestellt,wievielepositiv beschieden, wie viele abgelehnt, und aus welchen Gründen? ZurGründungvonEnergiegenossenschaftenimBereichregenerativerEnergien stehendierelevantenförderprogrammedermittelstandsbankderkfwbankengruppefürunternehmensgründungen (v.a.erp-gründerkredit StartGeld,ERP- Gründerkredit Universell,ERP-KapitalfürGründung)zurVerfügung (siehe AntwortenzudenFragen40und41).EinedetaillierteAuswertungderAntragstellung,ZusagenundAblehnungennachGenossenschaften,dieimBereichder erneuerbarenenergientätigwerden,liegtnichtvor. 35.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassregionaleEnergiegenossenschafteneinwichtigerBausteinfürdiebeschlosseneEnergiewendezuerneuerbarenEnergiensindunddiedamitverbundeneDezentralisierungderStromproduktiondennotwendigenÜbertragungsnetzausbau verringern kann? Wennja,welcheMaßnahmenbeabsichtigtdieBundesregierungzurUnterstützung von regionalen Energiegenossenschaften? BeiderEnergiewendegehtesumeineumfassendeTransformationunseresgesamtenEnergiesystems,zuderzahlreicheeinzelneAkteurevorOrtwesentlich beitragen.dazugehörenauchdieenergiegenossenschaften.dernetzausbaubedarfistimnetzentwicklungsplanaufgrundlageeinesszenariorahmensermittelt,dervonderbundesnetzagenturgenehmigtwurde.derszenariorahmen decktauchdiewahrscheinlicheentwicklungderdezentralenstromerzeugung indennächstenzehnbzw.20jahrenab.aussichtderbundesregierungist nichtdavonauszugehen,dasseinedezentralisierungderstromproduktionden erforderlichen Netzausbaubedarf deutlich reduzieren kann. RegionalenEnergiegenossenschaftenstehtdieFörderungdurchMaßnahmen offen,diesichgrundsätzlichanalleenergieerzeugerrichten,wiezumbeispiel fürdenausbaudererneuerbarenenergiedieförderungnachdemerneuerbare- Energien-Gesetz sowie die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung. 36.WiewerdenGenossenschaftsanteile insbesonderevonwohnungsgenossenschaften beibezugvonsozialleistungennachdemarbeitslosengeld II (ALG II) behandelt? 37. Werden Genossenschaftsanteile als Schonvermögen angesehen? Die Fragen 36 und 37 werden im Zusammenhang beantwortet. LeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendewerdenbeiVorliegender übrigenvoraussetzungennurerbracht,soweitleistungsberechtigtehilfebedürftigsind.deshalbwirdaußereinkommenauchdasverwertbarevermögenberücksichtigt,soweitesdiefreibeträgedes 12Absatz2desZweitenBuches Sozialgesetzbuch (SGB II) übersteigt. SoweitGenossenschaftsanteilefürdenBezugoderdenErhalteinerWohnung erforderlichsindundderenveräußerungdemnacheinenauszugausderwohnungbedingenwürde,sindsienichtalsverwertbarimsinnedes 12Absatz1 SGBIIanzusehen.SiewerdendemnachnichtalsVermögenberücksichtigtund mindernauchnichtdiefreibeträgefürweiteresschonvermögen.verwertbar sindhingegensolchegenossenschaftsanteile,dieoberhalbdesmindesteinlagebetragesderjeweiligengenossenschaftssatzungliegenodersolche,dieohne Eingehen eines Mietverhältnisses erworben wurden.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ WirdderErwerbvonGenossenschaftsanteilenanWohnungsgesellschaftenvonALG-II-BezieherndurchdiezuständigenÄmterübernommen oder kann er anderweitig gefördert werden? Nach 22Absatz6Satz1SGBIIkönnenWohnungsbeschaffungskostenund UmzugskostenbeivorherigerZusicherungdurchdenbiszumUmzugörtlich zuständigenkommunalenträgerdergrundsicherungfürarbeitsuchendeals Bedarfanerkanntwerden;eineMietkautionkannbeivorherigerZusicherung durchdenamortderneuenunterkunftzuständigenkommunalenträgerals Bedarfanerkanntwerden.SoweitdieszumBezugeinerWohnungerforderlich ist,istdaherauchdieübernahmevongenossenschaftsanteilengrundsätzlich möglich.dieentscheidungimeinzelfalltrifftderzuständigekommunaleträger, der der Landesaufsicht unterliegt. 39.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassdieGründungvon GenossenschafteninHinsichtaufFördermaßnahmengegenüberanderen Rechtsformen (z. B. GmbH) benachteiligt ist? Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung dies zu ändern? 40.WelcheFörderprogrammekönnenaufBundes-undnachKenntnisder BundesregierungaufLandesebenebeiGründungeinerGenossenschaft genutzt werden? DerZweckderGenossenschaftistimVergleichzuanderenRechtsformeneingeschränkt.Gemäß 1desGenossenschaftsgesetzesistderZweckeinerGenossenschaftdaraufgerichtet,denErwerboderdieWirtschaftihrerMitglieder oderderensozialeoderkulturellebelangedurcheinengemeinschaftlichengeschäftsbetriebzufördern.einegenossenschaftmussauchmindestensdreimitgliederhaben.demgegenüberkannbeispielsweiseeinegmbhzujedemgesetzlichzulässigenzweckdurcheineodermehrerepersonenerrichtetwerden ( 1GmbHG).EineEntscheidungüberdie passende RechtsformimRahmen einergründungmussdeshalbindividuelldurchdiegründerinnen/gründerabgewogenwerden.überdasexistenzgründungsportaldesbundesministeriums fürwirtschaftundtechnologie ( BeiGründungeinergewerblichenGenossenschaftkönnengrundsätzlichdierelevantenFörderprogrammederMittelstandsbankderKfWBankengruppegenutztwerden.SpeziellfürGründungenstehtder ERP-Gründerkredit Start- Geld,der ERP-Gründerkredit Universell sowiedas ERP-Kapitalfür Gründung zurverfügung.indiesengründungsprogrammenistunterbestimmtenvoraussetzungenaucheinepersonenbezogeneförderungvonvorstandsmitgliederngewerblichergenossenschaftenmöglich.inanalogiebestehtauch indemprogramm GründercoachingDeutschland (Beratungsprogramm)eine Antragsberechtigung von Vorstandsmitgliedern von Genossenschaften. 41.WelcheweiterenProgrammeaufBundes-undnachKenntnisderBundesregierungaufLandesebenezurFörderungdesGenossenschaftswesens undzumerwerbvongenossenschaftsanteilenexistiereninderbundesrepublik Deutschland? ImRahmendergewerblichenFörderprogrammestehenüberdiezuFrage40genanntenFördermöglichkeitenhinausfürInvestitionenbestehendergewerblicher GenossenschaftendieProgrammederallgemeinenUnternehmens-,Innovations-

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undumweltfinanzierungdermittelstandsbankderkfwbankengruppe zurverfügung.umdieantragstellungindengewerblichenprogrammenweiterzuerleichtern,istaktuellbeieinzelnenaspektenderantragsberechtigungaußerdem eineverstärkteanpassungderkriterienandiespezifikadergenossenschaftlichen Rechtsformgeplant. DerErwerbvonGenossenschaftsanteilendurcheinzelneMitgliederaneiner WohnungsgenossenschaftkannimRahmendesWohneigentumsprogrammes derkfwbankengruppefinanziertwerden.gleichesgiltfürdieförderungim RahmendesEigenheimrentengesetzes (sog.wohnriester).außerdembesteht eineantragsberechtigungfürgenossenschaftenindenwohnwirtschaftlichen ProgrammenderKfWBankengruppezumenergieeffizientenBauenoder SanierensowieimEigenmittelprogrammderKfWBankengruppe AltersgerechtUmbauen.SofernessichbeiInvestitionenindiesozialeInfrastrukturum gemeinnützigeundnichtkörperschaftsteuerpflichtigegenossenschaftenhandelt,stehtdasprogramm SozialInvestieren derkommunalbankderkfw Bankengruppe zur Verfügung. AufgrundderföderalenStrukturderFörderlandschaftinDeutschlandisthier keinevollständigeaufzählungmöglich.aufderebenederförderbankendes BundesbestehtnebendenFörderprogrammenderKfWBankengruppeeinentsprechendesAngebotderLandwirtschaftlichenRentenbank insbesonderefür AntragstellerinderlandwirtschaftlichenPrimärproduktion (Unternehmender Landwirtschaft,desGarten-undWeinbaus)sowieUnternehmenderAgrar-und Ernährungswirtschaft zur Verfügung. 42.WievieleAnträgewurdenaufBundes-undnachKenntnisderBundesregierungaufLandesebene2010und2011gestellt,undwievielewurden positivoderabschlägigbeschieden (bittenachförderprogrammenaufschlüsseln)? DieKrediteausdenFörderprogrammenderKfWBankengruppewerdenimsogenanntenHausbankprinzipvergeben.Dasheißt,beiBereitschaftderHausbank desantragstellers,einenteildesrisikoszuübernehmen,wirddiekfwbankengruppeeingebunden.ausdiesemgrundkanneszukreditablehnungenbereitsdurchdiehausbankkommen,vondenenwederdiekfwbankengruppe noch die Bundesregierung Kenntnis hat. DienachfolgendeAufstellungbeinhaltetnurdieinderKfWBankengruppe positiv votierten Kreditentscheidungen, aufgestellt nach Förderbereichen: Gesamt Anzahl Zusagen Zusagevolumen TEUR Anzahl Zusagen Zusagevolumen TEUR Anzahl Zusagen Zusagevolumen TEUR Innovation 2500, 2500, Umwelt , , ,40 Allgemeine , , ,90 Investitionen Wohnen , , ,80 Infrastruktur 2348,2348, Gesamt , , ,00 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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