Gefährdung des Kindeswohls in Stuttgart 2012

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1 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Gefährdung des Kindeswohls in Stuttgart 2012 Robert Gunderlach Hintergrund des am in Kraft getretenen neuen Bundeskinderschutzgesetzes ist, dass auf Grund mehrerer schwerwiegender Vorfälle in Deutschland der Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich verbessert werden sollte. Dies mündete schließlich in die Neufassung des 8a des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe), welche einen expliziten Schutz bei Gefährdung als gesetzlichen Auftrag zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vorsieht. Damit verbunden ist in 98 Abs. 1 Nr. 13 SGB VIII eine neue Bundesstatistik geschaffen worden, die erstmals für das Erhebungsjahr 2012 Daten bereitstellt. Diese Daten liegen auch für die Landeshauptstadt Stuttgart vor. Die Aufgabe der Jugendämter ist es, nach 8a SGB VIII die fachliche Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Das Jugendamt muss allerdings vorher gewichtige Anhaltspunkte haben, um eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und sich daher einen unmittelbaren Eindruck von der Lebenssituation des oder der Minderjährigen verschaffen. Diese Gefährdungseinschätzung wird in der unmittelbaren Umgebung eines betroffenen Kindes oder Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des (Kreis)Jugendamtes vorgenommen. Das kann durch einen Besuch zu Hause oder bei einer Kindertageseinrichtung oder in der Schule des betroffenen Kindes geschehen oder die Eltern können zur Beurteilung des Gefährdungsrisikos in das Jugendamt einbestellt werden. In schweren Fällen kann auch die Anrufung des Familiengerichts erforderlich sein, wobei eine dringende Gefahrenabwehr auch eine sogenannte Inobhutnahme des Kindes oder der/des Jugendlichen durch das Jugendamt nötig machen kann. Ein interdisziplinäres Zusammenwirken mehrerer Fachleute (z.b. Sozialarbeiter, Ärzte, Kinderpfleger) ist dabei erforderlich, um das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche vernachlässigt werden oder Kinder und Jugendliche körperlich oder psychisch misshandelt werden oder sexueller Gewalt beziehungsweise sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind. Oft sind es auch Kombinationen aus diesen Merkmalen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom ). Die Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter werden in vier Kategorien eingeteilt: Einerseits in akute oder latente Fälle der Kindeswohlgefährdung, andererseits in Fälle, die zwar keine momentane Kindeswohlgefährdung darstellen, aber sehr wohl ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf in der Familie, den Sorgeberechtigten oder bei einem oder mehreren Kindern/Jugendlichen besteht. Zudem gibt es auch begutachtete Fälle ohne Gefährdung des Kindeswohls, bei denen auch aktuell kein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf besteht. Falls Hilfsmaßnahmen nötig sind, dann können das beispielsweise folgende sein: ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung, allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, familienersetzende Hilfen der Erziehung, gemeinsame Wohnformen für Väter/Mütter und Kinder, Eingliederungshilfe, psychiatrische Hilfen, vorläufige Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahme, Scheidungs- und/oder Trennungsberatung sowie allgemeine Erziehungsberatung oder auch die Anrufung des Familiengerichts zur Klärung strittiger Konflikte, die kommunikativ nicht zu lösen sind. Die Zahlen sprechen für sich Bundesweit wurden zum Jahresende 2012/Jahresanfang 2013 rund Gefährdungseinschätzungen ( bei Jungen und bei Mädchen) vorgenommen und statistisch registriert. In Baden-Württemberg waren es zum selben Stichtag 9630 sfälle (4873 Jungen und 4747 Mädchen) oder statistisch gesehen 5,2 je 1000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgten 1132 zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos von Kindern und Jugendlichen (581 Jungen und 551 Mädchen). Das sind 12,6 sfälle je 1000 minderjährige Kinder und Jugendliche in Stuttgart und damit rund 2,4-mal so viele wie im Bundesland Baden- Württemberg. Die Landeshauptstadt Stuttgart liegt damit landesweit an vierter Stelle, hinter dem Spitzenreiter Stadtkreis Mannheim mit 17,6 sfällen, dem Stadtkreis Karlsruhe mit 17,3 und dem Stadtkreis Heilbronn mit 16,7 sfällen zur Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls. Die Stadt Tübingen liegt mit 0,7 sfällen je 1000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren am Ende dieser landesweiten Rangliste. Ein Grund könnte auch sein, dass es möglicherweise bei dieser Ersterstellung der Bundesstatistik mancherorts zu Anlaufschwierigkeiten gekommen ist, die dann zu den großen regionalen Unterschieden beigetragen haben. Künftige Zeitreihen werden dies klären helfen. 121

2 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Wie aus Abbildung 1 ersichtlich, gab es im Stadtkreis Stuttgart 2012 nach der vorhin genannten Kategorisierung 166 akute Fälle der Kindeswohlgefährdung das sind 14,7 Prozent oder zirka jeder sechste der 1132 sfälle. Bei 280 oder jedem vierten Fall (24,7 %) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. In 363 Fällen oder fast jedem dritten Fall (32,1 %) handelte es sich nach Einschätzung des Jugendamtes zwar um keine Kindeswohlgefährdung, aber nach fachlicher Einschätzung war ein (weiterer) neuer Hilfebedarf erforderlich. In 323 Fällen oder 28,5 Prozent aller sfälle konnte fachlicherseits keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden und eine Hilfe wurde vom Jugendamt nicht für nötig befunden. Abbildung 1: zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII in Deutschland, Baden-Württemberg und Stuttgart Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 32,3 % Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 31,8 % Deutschland Insgesamt Akute Kindeswohlgefährdung 15,8 % Latente Kindeswohlgefährdung 23,1 % 122 Im Überblick ergibt sich, dass in vier von zehn Fällen (39,4 %) eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, aber in sechs von zehn Fällen (60,6 %) durch die Überprüfung des Jugendamtes keine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde jedoch in rund der Hälfte der Nichtgefährdungseinschätzungen ein konkreter vorsorglicher Hilfebedarf bei Kindern, Jugendlichen oder in der Familie für nötig befunden wurde. Damit ist zusätzlich zu den akuten und latenten Kindergefährdungsfällen in einem weiteren Drittel (32,1 %) aller sfälle eine präventive Hilfe nötig und angeboten worden. Damit konnte in Stuttgart 2012 in über zwei Drittel der sfälle (71,5 %) ein Gefährdungsrisiko erkannt und eine entsprechende Hilfe angeboten werden. Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 30,0 % Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 34,0 % Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 28,5 % Baden-Württemberg Insgesamt Landeshauptstadt Stuttgart 166 Akute Kindeswohlgefährdung 15,6 % Latente Kindeswohlgefährdung 20,4 % Akute Kindeswohlgefährdung 14,7 % 323 Insgesamt Latente Kindeswohlgefährdung 24,7 % 363 Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 32,1 % Quellen: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

3 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Tabelle 1: zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im regionalen Vergleich 2012 nach dem Ergebnis des s, Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen Davon nach Geschlecht männlich weiblich Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung akute Kindeswohlgefährdung davon nach dem Alter des/der Minderjährigen von bis unter Jahren unter Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung latente Kindeswohlgefährdung 123 davon nach dem Alter des/der Minderjährigen von bis unter Jahren unter Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg

4 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Noch Tabelle 1: zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im regionalen Vergleich 2012 nach dem Ergebnis des s und Alter des/der Minderjährigen Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen von bis unter Jahren unter Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen von bis unter Jahren unter Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg

5 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Wer meldet Fälle von Kindeswohlgefährdung? Staatliche Behörden (Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften) mit 368 bekannt gemachten sfällen, der Soziale Dienst des städtischen Jugendamtes mit 124 bekannt gemachten sfällen und Bekannte/Nachbarn mit 106 bekannt gemachten sfällen sind 2012 die drei Hauptmeldeinstanzen respektive Personen in der Landeshauptstadt Stuttgart (vgl. Tabelle 2). Mit 598 Verdachtsmeldungen machen diese drei Verdachtsmelder über die Hälfte (53 %) aller 1132 sfälle aus. Weitere Verdachtsmeldungen erfolgten durch Eltern/Sorgeberechtigte (91 Fälle), Hebammen/Ärzten/Kliniken oder Gesundheitsamt (78 Fälle), Schulen (75 Fälle), Kindestageseinrichtungen (66 Fälle), Erziehungshilfedienst (64 Fälle), anonyme Melder (54 Fälle), Verwandte (33 Fälle), Einrichtungen der Jugendarbeit (24 Fälle), sonstige (21 Fälle), Minderjährige(r) selbst (20 Fälle) und allgemeine Beratungsstellen (18 Fälle). Auffällig ist die geringe Zahl von Verdachtsmeldungen durch Verwandte (2,9 %). Womöglich kann hier der geringe Verwandtschaftskontakt oder die verwandtschaftliche Scham als Grund angenommen werden. Tabelle 2: zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im regionalen Vergleich 2012 nach der/den bekanntmachenden Institution oder Person/-en Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/-en Sozialer Dienst/ Jugendamt andere/-r Einrichtung/ Dienst der Erziehungshilfe Beratungsstelle Einrichtung der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe Kindertageseinrichtung/ -pflegeperson Schule Hebamme/Arzt/ Klinik/Gesundheitsamt/u. ä. Dienste Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg Davon nach der/den bekannt machenden Institution oder Person/-en Polizei/Gericht/ Staatsanwaltschaft Eltern(-teil)/ Personensorgeberechtigte/-r Minderjährige/-r selbst Verwandte Bekannte/ Nachbarn anonyme/-r Melder/-in sonstige Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg

6 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls und Hilfeangebote 446 sfälle oder 39,4 Prozent aller Stuttgarter Kindergefährdungsmeldungen 2012 sind der Kategorie der akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung zugeordnet. In diesen Fällen wurden 488 neu eingerichtete Hilfen zugesprochen. Tabelle 3 zeigt die Übersicht: In 136 sfällen wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung eingerichtet und in 60 sfällen eine Familien ersetzende Hilfe zur Erziehung angeboten. In 45 Fällen erfolgte eine Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung/Scheidung, Erziehung sowie des Sorge- und Umgangsrechts. 43-mal wurde Erziehungshilfe angeboten, 20-mal erfolgte eine vorläufige Schutzmaßnahme und 9-mal eine Hilfe durch die Kinder- beziehungsweise Jugendpsychiatrie. In 171 sfällen (35,0 %) wurde keine neue Hilfe eingerichtet. Darüber hinaus musste das Familiengericht in 107 Fällen eingeschaltet werden. Tabelle 3: zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ergebniss einer akuten oder latenten Gefährdung im regionalen Vergleich 2012 nach der Art der neu eingerichteten Hilfe Davon nach der Art der neu eingerichteten Hilfe Zusammen Summe Spalten 4-12 Unterstützung nach SGB VIII gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII ambulante/ teilstationäre Hilfe zur Erziehung ( 27, 29-32, 35 SGB VIII) (4) (5) (6) (7) Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg Davon nach der Art der neu eingerichteten Hilfe familienersetzende Hilfe zur Erziehung ( 27, SGB VIII) Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII vorläufige Schutzmaßnahme nach 42 SGB VIII Kinder- und Jugendpsychiatrie keine neu eingerichtete Hilfe/ keine der vorgenannten Hilfen (8) (9) (10) (11) (12) Anrufung des Familiengerichts Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg

7 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Schutzmaßnahmen 2012 mussten im Stadtkreis Stuttgart 395 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgenommen werden, wobei Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren mehr betroffen waren als Kinder unter 14 Jahren. Eine vorübergehende Inobhutnahme als Schutzmaßnahme erfolgte bei 388 oder 98,2 Prozent der sfälle. Davon betroffen waren zu knapp zwei Drittel Jungs (238 oder 61,4 %) und zu 38,4 Prozent Mädchen. Der Grund für eine sozialpädagogische Inobhutnahme war bei 354 Kindern und Jugendlichen (91,2 %) eine akute oder eine latente Gefährdung des Kindeswohls. In 34 Fällen erfolgte eine Inobhutnahme auf eigenen Wunsch des Kindes/Jugendlichen (Selbstschutz). 56-mal mussten Schutzmaßnahmen auf Grund einer bereits vorangegangenen Gefährdungseinschätzung vorgenommen und eine gänzliche Herausnahme aus der eigenen Familie erfolgte in Stuttgart 2012 siebenmal. Nachrichtlich zum Vergleich: 1990 wurden in Stuttgart 419 Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut genommen (siehe Robert Gunderlach, Kinder und Jugendliche als sozialpädagogische Notaufnahmefälle in Stuttgart 1990, Landeshauptstadt Stuttgart, Statistischer Informationsdienst 1/1992). Tabelle 4: Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im regionalen Vergleich 2012 nach Alter, Geschlecht, Art der Maßnahme und vorangegangenen Gefährdungseinschätzungen Insgesamt Im Alter von bis unter Jahren unter männlich Inobhutnahme weiblich auf eigenen Wunsch wegen Gefährdung Herausnahme Und zwar (Sp. 1) Schutzmaßnahmen auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung Stadtkreis Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Region Stuttgart Baden-Württemberg

8 Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 4/2014 Kooperativer Kinderschutz in Stuttgart In Stuttgart arbeitet ein multidisziplinäres Kinderschutzteam am Olgahospital. Seit 1990 gab es bereits ein klinikinternes Fachteam. Neu ist jetzt die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem. Diese startete 2009 mit einem ersten Konzept und einer Aufbau- und Umsetzungsphase in den Jahren 2011 und Dazu wurden vier Stellen, die dem Jugendamt zugeordnet sind, geschaffen. Drei Stellen sind für Sozialarbeit, eine 0,5 Stelle für eine Ärztin/einen Arzt und eine 0,5 Stelle für Familien-/Gesundheits-/Kinderpflege. In geteilter Verantwortung koordiniert dieser professionelle Fachdienst bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung den Aufklärungsprozess und die weiteren Prozessschritte nach gemeinsamen Handlungsstandards. Sensibilisieren, abklären und sichern der Gefährdungseinschätzung wird in Sozialvisiten, Fallkonferenzen und Teambesprechungen durchgeführt. Dabei kommt der Stuttgarter Kinderschutzbogen des Jugendamtes zum Einsatz. Vernetztes Fachwissen und Kooperation zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sind dabei besonders wichtig. Quelle: Gemeinderatsdrucksache 901/2012 Die zentrale, stationäre Notaufnahmeeinrichtung des Jugendamtes der Landeshaupstadt Stuttgart ist ganzjährig an jedem Tag und rund um die Uhr geöffnet. Sie ist als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen erreichbar. Für die Sozialen Dienste bietet die Einrichtung zudem ein stationäres Clearing- und Trainingsprogramm für Mütter mit Kindern, zu Fragestellungen des Kinderschutzes und der Erziehungsfähigkeit. Notaufnahme Eduard-Pfeiffer-Gruppe Zielgruppe: Kinder und Jugendliche (weiblich/männlich) zwischen 0 und ca. 14 Jahren in Krisenfällen und bei (drohender) Kindeswohlgefährdung Angebot: Ad-hoc-Inobhutnahme und Krisenintervention rund um die Uhr; gruppenpädagogisches Setting, teilweise begleiteter Umgang im Rahmen von Besuchsnachmittagen Arbeitsschwerpunkte: Grundversorgung und Sicherung des Kindeswohls; Beratung, Mitwirkung bei der Rückführung und Vermittlung von Hilfen Platzzahl: 11 (teilweise Geschlechtertrennung) 128 Notaufnahme Jugendschutzgruppe Zielgruppe: Jugendliche (weiblich/männlich) zwischen 14 und 18 Jahren in Krisenfällen und bei (drohender) Kindeswohlgefährdung Angebot: Ad-hoc-Inobhutnahme und Krisenintervention rund um die Uhr; gruppenpädagogisches Setting, Erstanlaufstelle für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Arbeitsschwerpunkte: Grundversorgung und Sicherung des Kindeswohls; Beratung, Mitwirkung bei der Rückführung und Vermittlung von Hilfen Platzzahl: 16 (5 Plätze ausschließlich für Mädchen/junge Frauen räumlich getrennt) sowie 8 Plätze in zwei Außenwohnungen Julie-Pfeiffer-Gruppe Zielgruppe: minderjährige/volljährige Mütter und deren Kinder in schwierigen Lebenssituationen (Kindeswohlgefährdung) Angebot: zeitlich begrenztes Clearing (1 Woche) und Training (bis zu 3 Monaten), sowie Umgangsbegleitung für Mütter mit ihren Kindern in Krisensituationen Arbeitsschwerpunkte: Möglichkeiten Entwicklungspsychologischer Beratung (EPB) videogestützt ergänzen die Arbeit mit Müttern und Kindern Platzzahl: 3 (wobei immer nur 1 Platz für Clearing zur Verfügung steht) Clearing: Klärung von Ressourcen der Mütter beziehungsweise Väter im Hinblick auf die Sicherung des Kindeswohles oder Kinderschutzes und zur Ausübung der elterlichen Sorge als Grundlage für die Hilfeplanung der Sozialen Dienste, gegebenenfalls auch zur Vorbereitung familienrechtlicher Entscheidungen. Die Clearingphase ist auf die Dauer einer Woche beschränkt. Mutter-Kind-Training: Nach einem Clearing kann gegebenenfalls ein gezieltes Training für drei Monate stattfinden. Inhalt des Trainings ist die praktische Unterstützung der Mütter oder Väter hinsichtlich Versorgungssicherheit und Sicherung des Kindeswohles beziehungsweise Kinderschutzes auf Dauer und die Vermeidung einer Fremdunterbringung des Kindes. Diese Unterstützung ist zeitlich und inhaltlich in Modulen strukturiert. Sie ist abhängig von den jeweiligen Schwerpunkten der Hilfeplanung. Im Fokus stehen dabei die Stärkung der Erziehungsfähigkeit und die Festigung vorhandener Ressourcen der Mütter oder Väter. Bearbeitung von Fragen der Bindungstheorie, der Entwicklungspsychologie und der Erziehungsfähigkeit sind konzeptioneller Bestandteil des Trainings. Über Anschlusshilfen entscheiden die Sozialen Dienste. Quelle:

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