Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH. Aktenzeichen: KEK 301. Beschluss

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1 Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv GmbH Aktenzeichen: KEK 301 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der jobtv GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rainer Zugehör, Bötzowstraße 7, Berlin, - Veranstalterin - Bevollmächtigter: w e g e n Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vom aufgrund der Sitzung vom am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dörr (Vorsitzender), Prof. Dr. Huber, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Dr. Rath-Glawatz und Prof. Dr. Sjurts entschieden: Die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) mit Schreiben vom zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegten Beteiligungsveränderungen bei der jobtv GmbH werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.

2 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anmeldung 1.1 Mit Schreiben vom hat die jobtv GmbH ( jobtv, künftiger Name: JobTV24 GmbH) die geplante Aufnahme von insgesamt neun weiteren Gesellschaftern angemeldet: Demnach sollen jobtv im Zuge einer Kapitalerhöhung folgende Gesellschafter beitreten: die HUB Holding GmbH mit 5,83 % der Anteile, die BonVenture I GmbH & Co. KG mit 3,64 %, die Mountain Partners AG mit 2,83 %, die WenVest GmbH mit 2,19 %, die Live Holding AG mit 1,87 %, Herr Falk Strascheg mit 1,44 %, die EMTW Equity Partners Beteiligungsgesellschaft mbh mit 0,96 %, Herr Dr. Hellmut Kirchner mit 0,75 % und Herr Christian Mangstl von Sicherer mit 0,53 % der Anteile. Durch die Kapitalerhöhung reduzieren sich die prozentualen Beteiligungen der bisherigen Gesellschafter wie folgt: Herr Dr. Rainer Zugehör ist noch in Höhe von 34,76 % beteiligt (bislang: 43,48 %); die Tiburon Unternehmensaufbau GmbH hält noch 24,33 % der Anteile (bislang: 30,43 %); auf Herrn Dr. Gunther Bös und die RM Beteiligungsverwaltungs GmbH entfallen jeweils noch 10,43 % des Stammkapitals (bislang: jeweils 13,04 %). 1.3 Nach der Aufnahme der Neugesellschafter bestehen bei der Veranstalterin die folgenden Beteiligungsverhältnisse: Dr. Rainer Zugehör 34,76 % Tiburon GmbH 24,33 % RM Beteiligungsverwaltung 10,43 % Dr. Günther Bös 10,43 % HUB Holding GmbH 5,83 % BonVenture I GmbH & Co. KG 3,64 %

3 3 Mountain Partners AG 2,83 % WenVest GmbH 2,19 % Live Holding AG 1,87 % Falk Strascheg 1,44 % EMTW Equity Partners Beteiligungsgesellschaft mbh 0,96 % Dr. Hellmuth Kirchner 0,75 % Christian Mangstl von Sicherer 0,53 % 2 Veranstalterin und beteiligte Unternehmen 2.1 jobtv GmbH Gesellschaftszweck von jobtv ist die Produktion von Programmen rund um die Themen Arbeit und Beruf sowie der Betrieb eines TV-Senders JobTV hält eine Zulassung der NLM für das Spartenprogramm jobtv 24, dessen Sendestart in Form eines Soft Launch für Anfang Dezember 2005 geplant ist; der offizielle Starttermin ist für die zweite Januarwoche 2006 vorgesehen. Die Gesellschaft bildet einen Aufsichtsrat, dem derzeit Dr. Klaus von Dohnanyi, Dr. Georg-Peter Kränzlin, Dr. Roland Metzger, Tim Schwenke und Michael Wölfle angehören. Michael Wölfle ist auch Geschäftsführer der bundesweiten Fernsehveranstalterin Contento GmbH, ferner Aufsichtsratsmitglied der Deluxe GmbH, die das bundesweite Fernsehprogramm Deluxe Music veranstaltet, sowie geringfügig an der Questico AG beteiligt, der Veranstalterin des bundesweiten Fernsehprogramms Astro TV (vgl. Beschluss i. S. Contento, Az.: KEK 208-1/223). 2.2 Beteiligte Altgesellschafter Die Tiburon Unternehmensaufbau GmbH ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit Sitz in München, an der ihr Geschäftsführer Daniel Wild und Herr Tim Schwenke jeweils zur Hälfte beteiligt sind. Sämtliche Anteile an der RM Beteiligungsverwaltung hält Dr. Roland Metzger, Gründer und vormaliger Vorstandsvorsitzender der Internet-Jobbörse jobpilot AG. Nach Auskunft von jobtv im Zulassungsverfahren sind weder diese Beteiligten noch die anderen Altgesellschafter Herr Dr.

4 4 Zugehör und Herr Dr. Bös anderweitig im Rundfunkbereich tätig oder beteiligt oder halten sonstige Verbindungen zu Unternehmen im Medienbereich, die nach Auffassung von jobtv von konzentrationsrechtlicher Relevanz wären (vgl. Beschluss i. S. jobtv 24, Az.: KEK 283, I 3.2) Neugesellschafter Die Anteile an der HUB Holding GmbH, Berg, werden von Ulf Klenk zu 70 %, Barbara Meyer zu 25 % und Henry Klenk zu 5 % gehalten. Die BonVenture I GmbH & Co. KG, München, ist eine auf eine Vielzahl von Investoren ausgerichtete Kommanditgesellschaft. An ihr sind zur Zeit folgende Kommanditisten beteiligt: Die Anteile der Mountain Partners AG, Zürich/Schweiz, werden von Dr. Cornelius Boersch zu 75 %, Daniel Wenzel zu 20 % und Christine Schmitz-Riol zu 5 % gehalten. Alleingesellschafter der WenVest GmbH, München, ist Bernard Jan Wendeln. An der Live Holding AG, Berlin, sind Hernjö Klein in Höhe von 96 %, Prof. Dr. Gerhard Laule mit 2 %, Erhard Wendling mit 1 % und der Family Trust mit 1 % beteiligt. An der EMTW Equity Partners Beteiligungsgesellschaft mbh, Kirchberg, Tirol/Österreich, halten Petra Tschunke-Rehm, Michael L. Wassiluk, Günter Etschel und Dr. Rainer Mauer jeweils 25 % der Anteile. Keiner der neuen Gesellschafter hält nach Angaben der Veranstalterin andere Beteiligungen im Medienbereich. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Einem Vertreter der NLM wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

5 5 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt Die angemeldeten Veränderungen sind noch nicht vollzogen. Damit ist der Vorschrift des 29 Satz 1, 4 RStV genügt. 2 Zurechnung von Programmen und Zuschaueranteile JobTV 24 ist der Veranstalterin und Dr. Rainer Zugehör zuzurechnen ( 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RStV). Weitere Programme werden ihnen nicht zugerechnet. Das beantragte Programm hat mangels Ausstrahlung noch keine Zuschaueranteile. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht bestehen nicht. Den angemeldeten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei jobtv stehen keine medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken entgegen. (gez.) Dörr Huber Lübbert Mailänder Rath-Glawatz Sjurts

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