Ausbildungsrichtlinie DMSB Instruktoren im Automobilsport (Rennen und Rallye)

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1 Ausbildungsrichtlinie DMSB Instruktoren im Automobilsport (Rennen und Rallye) (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand:

2 Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Anforderungen Ausbildungsstufen Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen zur Lizenz-Stufe B Zulassungsvoraussetzungen zur Lizenz-Stufe A Ausbildung zum Leitenden Instruktor der Lizenz-Stufe A Prüfung Prüfung zum Leitenden Instruktor der Lizenz-Stufe A Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leitenden Instruktor Stufe A Theoretischer Teil (1 Tag) Wechsel der Lizenz Fortbildung der Instruktoren... 7 Anlage Seite 2/8

3 1. Allgemeines (1) In der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Ausgabe von Lizenzen an Fahrer zuständig ist. (2) Da die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen an die Fahrer besondere Voraussetzungen hinsichtlich ihrer geistigen und körperlichen Eignung stellt, ist die Qualifikation an anspruchsvolle Kriterien geknüpft. Diese kann einerseits durch erfolgreiche Teilnahme an Motorsportveranstaltungen nachgewiesen werden, andererseits besteht die Möglichkeit, die Lizenzberechtigung durch Teilnahme an einem Fahrer-Lizenzlehrgang zu erhalten. (3) Fahrer-Lizenzlehrgänge werden durch vom DMSB dazu autorisierten Organisationen in den Disziplinen Rennen und Rallye durchgeführt. Die Durchführung von Lehrgängen ist an Kriterien gebunden, die gewährleisten, dass die Fahrer-Lizenzlehrgänge auf hohem Niveau stattfinden. Hierbei sind die Bestimmungen zur Durchführung von DMSBanerkannten Fahrer-Lizenzlehrgängen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. (4) Die bei den Lehrgängen eingesetzten Instruktoren sind lizenzierte Sportwarte des DMSB und werden vom DMSB aus- und fortgebildet. 2. Anforderungen (1) Die verantwortungsvolle Aufgabe des DMSB-Instruktors setzt voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung in der jeweiligen Disziplin besitzt, die zur Teilnahme an Automobilsportveranstaltungen notwendigen Gesetze, Reglements und Bestimmungen kennt und methodisch-didaktisch in der Lage ist, dies den Teilnehmern an Fahrer-Lizenzlehrgängen zu vermitteln. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Erwerb der Instruktor-A-Lizenz in einer schriftlichen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden. (2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere Grundvoraussetzung. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der DMSB-Instruktor verpflichtet, sich stets und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich. 3. Ausbildungsstufen Die Ausbildung zum DMSB-Instruktor findet in folgenden Abschnitten statt: Instruktor der Lizenz-Stufe B (Assistent) Leitender Instruktor der Lizenz-Stufe A Der Ablauf von Prüfungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DMSB (DMSB- APO) festgelegt. Seite 3/8

4 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1 Zulassungsvoraussetzungen zur Lizenz-Stufe B Die Erteilung der Instruktor-Lizenz der Stufe B setzt voraus, dass der Antragsteller: Mitglied des ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD oder VfV ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat und als Inhaber einer Int. Fahrerlizenz in den letzten drei Kalenderjahren bei mindestens 5 Internationalen oder Nationalen Meisterschaftsläufen in Wertung teilgenommen und sich unter den ersten 50% der gestarteten Teilnehmer qualifiziert hat. Die Lizenz kann über den ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD oder VfV beim DMSB beantragt werden und wird von dort nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ausgestellt. 4.2 Zulassungsvoraussetzungen zur Lizenz-Stufe A Die Erteilung der Instruktor-Lizenz Stufe A setzt voraus, dass der Antragsteller: Mitglied des ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD oder VfV ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat und als Instruktor der Lizenz-Stufe B in den letzten zwei Kalenderjahren bei mindestens 4 vom DMSB anerkannten Fahrer-Lizenzlehrgängen in den Disziplinen Rennen und / oder Rallye, davon mindestens zwei disziplinbezogenen Fahrer-Lizenzlehrgängen, nachweislich tätig war (Vorlage der Ausschreibungen) und in den letzten 5 Jahren mindestens ein Jahr im Besitz einer Int. Fahrerlizenz des DMSB war und an einem Lehrgang des DMSB für Leitende Instruktoren der Stufe A teilgenommen und die Prüfung bestanden hat. Ein Instruktor der Lizenzstufe B, der die spätere Tätigkeit als Instruktor A in der Disziplin Rennen anstrebt, muss also bei mindestens zwei Fahrer-Lizenzlehrgängen im Bereich Rennen eingesetzt gewesen sein. Der weitere Einsatz oder beide weitere Einsätze können auch bei Fahrer-Lizenzlehrgängen im Bereich Rallye abgeleistet werden (und umgekehrt). Die Lizenz kann über den ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, PCD oder VfV beim DMSB beantragt werden und wird von dort nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgreicher Prüfung ausgestellt. 5. Ausbildung zum Leitenden Instruktor der Lizenz-Stufe A (1) Ziel der Ausbildung ist, ihm die Befähigung für eine Tätigkeit als Leitender Instruktor der Lizenz-Stufe A zu vermitteln. (2) Der Leitende Instruktor der Lizenz-Stufe A muss Kenntnisse über folgende Bestimmungen / Gesetze / Reglements besitzen, die für Teilnehmer an Automobilsportveranstaltungen relevant sind: Organisation des Automobilsports International FIA Begriffe und Definitionen Aufbau und Gliederung der FIA Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen Seite 4/8

5 National DMSB Aufbau und Gliederung des DMSB Rechtsstellung und Befugnisse des DMSB Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) DMSB-Gerichte: Sportgericht Berufungsgericht DMSB Automobilsportveranstaltungen: Status, Sportrechtliche Genehmigung, Lizenzpflicht, Versicherungen DMSB-Automobilsport-Lizenzbestimmungen für Fahrer DMSB-Gebührenliste (Strafen, Protest- und Berufungsgebühren) DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB-Wettbewerbsreglements Rundstreckenreglement Leistungsprüfungsreglement Bergreglement Nennungen / Nennungsbestätigung Parc Fermé Bestimmungen Signalgebung / Safety Car / Startarten Allgemeine Vorschriften Fahrzeugvorbereitung DMSB-Geräuschvorschriften DMSB-Abgasvorschriften Fahrerausrüstung Verhalten auf der Strecke Fitness und Ernährung Motorsport und Umwelt Verhalten bei Dopingkontrollen Funktionen und Kompetenzen der Sportwarte FIA-/DMSB-Vorschriften zu Startnummern und Werbung an Fahrzeugen DMSB-Wagenpass-Bestimmungen Internationale und Nationale Fahrzeuggruppen Kenntnisse über die Grundvoraussetzungen zur Homologation Protestverfahren Protestfristen Einlegung des Protestes Zulässigkeit des Protestes Rücknahme des Protestes Protestverhandlung Protestentscheidung Rechtsmittelbelehrung Technische Proteste: Kostenvorschuss Untersuchung Kostenverteilung Strafen Strafskala Abgrenzung: Wertungsstrafen - Strafen Verfahren - Verhandlung Bestrafung technischer Verstöße Bestrafung von Fahrverstößen Missachtung von Flaggenzeichen und Signalgebungen Seite 5/8

6 Verursachung von Kollisionen Sonstige Verstöße Entscheidung evtl. Nebenentscheidungen Verkündung der Entscheidung Rechtsmittelbelehrung Berufungen Berufungsfristen Berufungsankündigung Berufungseinlegung - Berufungsbegründung Rechtsmittelverzicht Rücknahme der Berufung Aufschiebende Wirkung der Berufung Fahrphysik Die Linie Bremsvorgänge Start Fahrphysik Sofern eine spätere Tätigkeit in der Disziplin Rallye angestrebt ist, gelten anstatt der o.g. Bestimmungen für den Rennsport die einschlägigen Bestimmungen für den Rallyesport einschließlich des DMSB-Rallyereglements. Der Leitende Instruktor der Lizenz-Stufe A darf DMSB-anerkannte Fahrer- Lizenzlehrgänge durchführen und Instruktoren der Lizenz-Stufe B auf ihre zukünftige Tätigkeit als Leitender Instruktor der Lizenzstufe A vorbereiten. 6. Prüfung 6.1. Prüfung zum Leitenden Instruktor der Lizenz-Stufe A (1) Die Prüfung zum Leitenden Instruktor der Lizenz-Stufe A wird durch den DMSB gemäß DMSB-APO durchgeführt. (2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der 2 Tage dauert, davon ein Tag theoretischer Teil und ein Tag praktischer Teil. (3) Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht. (4) Die Prüfung besteht aus schriftlichen und praktischen Teilen sowie ggf. einem mündlichen Teil. (5) In der Prüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Leitender Instruktor der Lizenz-Stufe A erfüllt sind Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leitenden Instruktor Stufe A Theoretischer Teil (1 Tag) Theoretischer Teil (1 Tag) International FIA National DMSB DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB-Wettbewerbsreglements 30 Minuten 60 Minuten 60 Minuten 60 Minuten Seite 6/8

7 (Rundstrecke, Leistungsprüfung, Berg) Allgemeine Vorschriften Protestverfahren Strafen Berufungen Methodik / Didaktik Praktischer Teil (1 Tag) Aufbau einer Strecke für die Praktische Ausbildung Praktische Ausbildung 120 Minuten 30 Minuten 30 Minuten 30 Minuten 120 Minuten 180 Minuten 360 Minuten 7. Wechsel der Lizenz Ein Wechsel der Lizenz von Instruktor A Rennen in Instruktor A Rallye und umgekehrt ist möglich, wenn zuvor mindestens zwei Tätigkeiten als Assistent bei Fahrer-Lizenzlehrgängen der jeweils anderen Disziplin nachgewiesen werden. 8. Fortbildung der Instruktoren (1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von wesentlichen Neuerungen und dem Erfahrungsaustausch. (2) Die Fortbildung der Instruktoren der Lizenz-Stufen A und B findet durch den DMSB statt. (3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind die DMSB- Instruktoren der Stufe A und B verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. Anlagen Anlage 1: Einsatznachweise als DMSB-Instruktor der Lizenz-Stufe B Seite 7/8

8 Anlage 1 Einsatznachweise als DMSB-Instruktor der Lizenz-Stufe B Disziplin: Rennen* Disziplin: Rallye* (* Nichtzutreffendes streichen) Name: Straße: Telefon-Nr.: Liz.-Nr.: Wohnort: Fax-Nr. / Veranstaltung Reg.-Nr. Datum Funktion Unterschrift des Leitenden Instruktors Stufe A Liz.-Nr. des Instruktors Einsätze als DMSB-Instruktor der Lizenz-Stufe B sind vom jeweiligen Leitenden DMSB-Instruktor der Lizenz-Stufe A zu bestätigen. Seite 8/8

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