Pool-Billard-Verband Mittelrhein Sport- und Turnierordnung (STO) Sport und Turnierordnung ( S T O )
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- Carl Förstner
- vor 7 Jahren
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1 Sport und Turnierordnung ( S T O ) Präambel Zweck der ist es, die Grundlagen für den Sportbetrieb des Pool-Billard-Verbandes Mittelrhein zu schaffen. Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der Ausübung des Billardsports die Grundsätze von Sportlichkeit und Fairness zu beachten. Die STO gibt den Rahmen für den Spielbetrieb des PBVM vor. Außerdem regelt die STO die Einzelheiten über das Schiedsrichterwesen und gibt die Richtlinien für die Werbung vor. Die jeweils gültigen Spielregeln sind Bestandteil der STO. 1. Richtlinien für den Spielbetrieb 1.1 Spielmaterial und Spielraum Das Spielmaterial und der Spielraum müssen von dem zuständigen Sportwart nach dem Normenkatalog der DBU abgenommen sein. Ausnahmegenehmigungen können durch den Sportwart erteilt werden. 1.2 Spielkleidung Bei allen in der STO vorgesehenen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer in der jeweils vorgeschriebenen Kleidung, die ständig sichtbar getragen werden muss, antreten. Sie besteht aus : 1.) Trikot mit Vereinsemblem, das ganzflächig angebracht (bei Mannschaften an der gleichen Stelle) und aus Stoff bestehen muss. Das Emblem muss als einzigen Schriftzug den Vereinsnamen enthalten. Bedruckung bzw. Beflockung ist statthaft. 2.) schwarzen Schuhen (keine Sandalen oder Schlappen) 3.) langer schwarzer Stoffhose (keine Jogging-, Strick- oder Lederhosen) Für Sportlerinnen gilt sinngemäß auch schwarzer Stoffrock Für Sportler mit Körperschäden und für werdende Mütter, die auf Grund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage sind, in der vorgeschriebenen Kleidung antreten zu können, kann (gegebenenfalls nach Vorlage eines ärztlichen Attestes) eine Sondergenehmigung durch den Verband erteilt werden. Seite 1 von 11 Seiten
2 1.2.3 Für Mannschaften ist es vorgeschrieben, dass alle Sportler dieser Mannschaft in einheitlicher Kleidung antreten. Vor Spielbeginn müssen alle Sportler, die in der Mannschaftsbegegnung eingesetzt werden sollen, in der vorgeschriebenen Kleidung zur Begrüßung anwesend sein. 1.3 Verhalten der Sportler Sportler und Schiedsrichter sollen während den Partien auf übermäßigen Alkoholgenuss verzichten (siehe Dopingbestimmungen des IOC) 1.4 Werbung Werbung auf Ausrüstungsgegenständen oder Kleidung ist im Wettkampf grundsätzlich zulässig. Die Genehmigung wird durch den Verband erteilt. 1.5 Spielzeit Die Spielzeit beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni eines jeden Jahres Die Terminplanung des PBVM soll mit dem Terminplan des BLMR und der DBU abgestimmt sein. Die Spieltermine werden vom PBVM festgelegt und den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben. Änderungen im Terminplan des BLMR und der DBU rechtfertigen Abänderungen des Terminplanes des PBVM Der Spielbeginn für alle Einzel- und Mannschaftswettbewerbe ist den jeweiligen Zeitplänen bzw. Ausschreibungen zu entnehmen. Ansonsten gilt: Spielbeginn: - samstags um Uhr und - sonntags um Uhr. Seite 2 von 11 Seiten
3 Sind sich alle beteiligten Mannschaften und der austragende Verein einig, können Mannschaftsbegegnungen in den Oberligen innerhalb folgender Rahmenzeiten selbstständig verlegt werden: - freitags: bis Uhr, - samstags: bis Uhr und - sonntags bis Uhr. Ansonsten sind die angegebenen Spielzeiten einzuhalten. Mannschaften müssen zu Oberligaspielen erst zu der im Zeitplan angegebenen Zeit antreten. Eine Karenzzeit von 30 Minuten beginnt ab der vorgegebenen Startzeit oder ab dem Spielende der vorigen Spielpaarung, je nachdem, welche Zeit die spätere ist. Bei allen anderen Wettbewerben gibt es keine Karenzzeit. 1.6 Spielberechtigung und Gastspielgenehmigungen Die Vereine sind als Mitglieder Träger des Billardsports. Die Vereinsnamen sollen dieser Bedeutung entsprechen. Vereine, die einen Gaststätten oder Firmennamen als Vereinsnamen führen, erhalten für ihre Mannschaften keine Spielberechtigung. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden Vorraussetzung zur Erteilung einer Spielgenehmigung ist, dass der Sportler einem Verein des PBVM angeschlossen ist Sportler dürfen nur für einen Verein spielen, in dem sie auch als aktive Mitglieder gemeldet sind. Es ist Ihnen jedoch gestattet, bei einem anderen Verein zu spielen, wenn ihr Stammverein die Disziplin einer anderen Spielart nicht ausübt und der Stammverein eine schriftliche Genehmigung erteilt Hat ein Sportler an einer Einzelmeisterschaft teilgenommen, ist es ihm auch bei einem Verbandswechsel nicht gestattet, in der gleichen Spielzeit an der Einzelmeisterschaft eines andren Verbandes teilzunehmen. 1.7 Vereinswechsel Wechselt ein Sportler den Verein, muss der alte Verein eine Freigabebescheinigung (FB) in dreifacher Ausfertigung erstellen. Je ein Exemplar erhalten der Sportler, der abgebende Verein und der betreffende Verband. Die Bescheinigung selbst darf dem Sportler in keinem Falle verweigert werden. Sie muss spätestens 14 Tage nach dem Seite 3 von 11 Seiten
4 Tag, an dem der Sportler nachweislich aus dem Verein ausgetreten ist bzw. den Übergang in die passive Mitgliedschaft erklärt hat, den o.g. Empfängern vorliegen. Will der Sportler weiter am Spielbetrieb teilnehmen, so muss die positive FB vor Ablauf der allgemeinen Wartezeit dem nunmehr zuständigen Sportwart vorliegen. Den Nachweis der Austrittserklärung hat der Sportler zu erbringen. Die FB muss von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des abmeldenden Vereines unterschrieben sein, ausgenommen vom abgemeldeten Sportler selbst. Wurde einem Spieler eine negative FB ausgestellt und hat dieser Spieler seine Verbindlichkeiten schließlich beglichen, muss dieser Tatbestand dem Verband umgehend mitgeteilt werden Ist eine FB ohne Bedenken ordnungsgemäß erteilt, kann sie nicht widerrufen werden. Die FB gilt als bedenkenfrei erteilt, wenn die Bescheinigung nicht binnen der Frist von 14 Tagen erteilt wurde Ein Vereinswechsel ohne Sperre ist nur vom Tag nach dem letzten Mannschaftsspieltag einer Saison bis zum 30. Juni eines jeden Spieljahres möglich. Außerhalb der sperrefreien Zeit zieht ein Vereinswechsel bei Mannschaftswettbewerben eine dreimonatige Wartezeit nach sich Mehrmaliger Vereinswechsel während der sperrefreien Zeit hat ebenfalls eine dreimonatige Wartzeit zur Folge Hat ein Sportler eine positive FB erhalten, beginnt die Wartezeit mit dem Datum, an dem der Austritt schriftlich bekundet wurde (maßgebend ist die Vereinssatzung) Hat ein Sportler gegenüber dem ehemaligen Verein noch Verpflichtungen (negative FB) beginnt die Wartezeit mit dem Tag, an dem die Verpflichtungen beglichen werden Bei einem Ausschluss ist der Stichtag der Tag, an dem die Rechtsmittelbelehrung endet Vereinsmitglieder, die in ihrem ehemaligen Verein den passiven Mitgliedsstatus gewählt haben, sind von der Wartezeit befreit. Als passiv kann nur derjenige angesehen werden, der bis zum Tag des Vereinswechsels mindestens drei Monate passives Vereinsmitglied war. Seite 4 von 11 Seiten
5 2. Einzelspielbetrieb Pool-Billard-Verband Mittelrhein Im Bereich des BLMR werden folgende Einzelmeisterschaften angeboten: 2.1 Pool 8er-Ball, 9er-Ball, 14.1-Endlos 8er-Ball Pokal Damen / Herren / Senioren Damen / Herren / Senioren 2.2 Snooker Einzelmeisterschaft Damen / Herren 2.3 Definitionen Vor Beginn der Einzelmeisterschaft ist die Spielberechtigung sowie die Spielkleidung zu überprüfen. Einmal zugelassene Sportler, die bereits an einem Wettkampf teilgenommen und ihre Kleidung nicht verändert haben, können nicht mehr aus diesem Grund disqualifiziert werden Ist ein Sportler bei Aufruf und nach Ablauf einer fünfminütigen Karrenzeit nicht spielbereit, ist die Begegnung für den betroffenen Sportler als verloren zu werten und hat den Ausschluss aus dem Wettbewerb zur Folge. Die bereits ausgetragenen Spiele, sind im gespielten Ergebnis zu werten Wenn ein Sportler ein einzelnes Spiel aufgeben muss oder die Spiele der laufenden Runde nicht zu Ende spielen kann, bzw. den Wettbewerb abbricht, werden die Spiele annulliert. Eine grundlose Aufgabe ist nicht zulässig und wird als unsportliches Verhalten gewertet und nach dem Strafgeldkatalog des BLMR geahndet Entschuldigungen haben nur Gültigkeit, wenn sie bis Donnerstag nach dem Spieltag (Poststempel Mittwoch) auf der Geschäftsstelle vorliegen und ausreichend begründet (Urlaub, Krankheit oder Arbeit) sind. Bei einer vorzeitigen Abmeldung eines Sportlers oder einer Sportlerin, muss diese rechtzeitig vor Beginn des Spieltages dem Landessportwart bzw. der Landesdamenwartin vorliegen. Die Bezirksverbände haben die Pflicht, für diesen freigewordenen Platz einen Nachrücker bzw. eine Nachrückerin zu stellen. Entschuldigungen oder vorzeitige Abmeldungen haben nur Gültigkeit, wenn sie über die Bezirksverbände an den Landesverband weitergeleitet werden. Seite 5 von 11 Seiten
6 2.3.5 Der Austragungsmodus der jeweiligen Einzelmeisterschaft ist dem Sportprogramm des BLMR zu entnehmen Tritt ein Sportler zu Einzelmeisterschaften unentschuldigt nicht an, so ist er in dieser Disziplin in der kommenden Saison gesperrt. 3. Mannschaftsspielbetrieb Im Bereich des BLMR werden folgende Mannschaftsmeisterschaften angeboten. 3.1 POOL Kombi - Mannschaft Kombi - Mannschaft Kombi - Mannschaft 8er-Ball Pokal Mannschaft Oberliga Damen Senioren 3.2 SNOOKER Snooker 3er-Mannschaften 3.3 Teilnahmeberechtigung Aufstiegsberechtigt sind nur die Mannschaften, die zumindest eine Spielzeit in der höchsten Spielklasse ihres Bezirksverbandes gespielt haben. 3.4 Regularien Oberliga - Mannschaftsmeisterschaft Es dürfen nur Sportler eingesetzt werden, die im Mannschaftspass eingetragen sind und sich ausweisen können. Änderungen im Mannschaftspass (Neuanmeldungen / Nachmeldungen) können nur über den Bezirksverband an den Landessportwart eingereicht werden. Für einen Oberliga Spieltag können nur die Nachmeldungen Berücksichtigung finden, die bis spätestens am Dienstag vor dem entsprechenden Spieltag beim Landessportwart eingegangen sind Der Mannschaftspass muss vor Spielbeginn der zuständigen Turnierleitung zur Einsicht übergeben werden. Seite 6 von 11 Seiten
7 3.4.3 Jede Mannschaft muss vor Spielbeginn einen Mannschaftsführer benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Dieser muss nicht der Mannschaft angehören. Vor Spielaufnahme ist durch die Mannschaftsführer das Spielmaterial auf Einhaltung der technischen Bestimmungen und die Spielkleidung der eingesetzten Sportler zu überprüfen. Nach dem Spielbeginn (1. Stoß) sind Änderungen und Reklamationen durch die Mannschaftsführer nicht mehr zulässig Die Entscheidung an wie viel Tischen die Mannschaftsbegegnung ausgetragen wird, liegt beim Gastgeber. Für jeden Spieltag muss jedoch mindestens die im Zeitplan angegebene Tischzahl ausgenutzt werden. Vorraussetzung für die Austragung von Oberliga-Heimspieltagen ist aber, dass min. zwei 9-Fuß Billard Tische in einwandfreiem Zustand vorhanden sind. Der Gastgeber ist hierfür verantwortlich, der Bezirksverband hat Kontrollfunktion Im ersten bzw. zweiten Durchgang kann jeweils ein vorher im Spielbericht eingetragener Spieler bei Ausfall eines anderen eingesetzt werden. Der ausgefallene Sportler darf in dieser Mannschaftsbegegnung jedoch nicht mehr eingesetzt werden Pro Mannschaft müssen mindestens 6 Sportler namentlich gemeldet werden. Die ersten 4 Sportler sind Stammspieler und dürfen in keiner anderen Mannschaft auf Bezirksebene mehr eingesetzt werden Werden mehr als 4 Sportler gemeldet so sind diese Reservespieler, die solange auf Bezirksebene eingesetzt werden können, bis sie in 4 Mannschaftspartien in der Oberliga zum Einsatz gekommen sind. Es können so viele Reservespieler wie möglich zu einem Zeitpunkt in einem Mannschaftspass eingetragen sein. Das Nachmelden von Reservespielern ist zulässig. Nach dem vierten Einsatz eines Reservespielers in der Oberliga wird dieser zum Stammspieler. Beim Einsatz eines weiteren Reservespielers werden alle zuvor eingesetzten Reservespieler ebenfalls zu Stammspielern Im Verlauf eines Spielwochenendes (Fr bis So Uhr) darf jeder Spieler nur in einer Mannschaft des Vereins zum Einsatz kommen. Seite 7 von 11 Seiten
8 3.4.9 Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, ist die Mannschaftsbegegnung verloren und mit dem größtmöglichen Ergebnis für das gegnerische Team zu werten. Zudem erfolgt eine Ahndung nach 9 der STO des BLMR Eine Mannschaft ist nur dann spielberechtigt, wenn sie zumindest mit der vorgeschriebenen Mannschaftsstärke antritt, dies sind mindestens 4 Sportler In der Oberliga dürfen 2 Mannschaften eines Vereins vertreten sein Die Staffelstärken sowie die Austragungsmodi werden im Sportprogramm des BLMR geregelt. 3.5 Spielberichte / Spielergebnisse Nach erstmaligem Ausfüllen des Spielberichts dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. (Ausnahme: 3.4.5) Die Berichtigung offensichtlicher Fehler ist zulässig Die Spielberichte müssen von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Vorkommnisse, die den Spielablauf betreffen (unkorrekte Spielkleidung etc.) Sind auf dem Spielbericht einzutragen. Dies gilt auch für alle Strafen ab "Unsportlichem Verhalten". Ohne diese Eintragungen sind später eingehende Proteste nicht zulässig Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass nach jedem Meisterschaftswochenende bis Montag h nach dem Spielwochenende die Ergebnismeldung beim Landessportwart eingeht. Die Mannschaftsspielberichte (Originalspielplan sowie der gelbe Durchschlag) müssen bis zum Mittwoch nach dem Spieltag (Poststempel: Dienstag) an den Landessportwart des BLMR gesandt werden. Bei Fristversäumnis werden gemäß 9 der STO des BLMR Strafgelder verhängt. Seite 8 von 11 Seiten
9 3.6 Abmelden, Nichtantreten von Mannschaften Nichtantreten zu Mannschaftswettbewerben wird nach 9 der STO des BLMR geahndet Mannschaften, die während einer Spielzeit insgesamt viermal nicht angetreten oder disqualifiziert worden sind, sowie abgemeldete Mannschaften, verlieren für die laufende Spielsaison ihre Spielberechtigung. Die Spiele dieser Mannschaften werden annulliert und aus der Tabellenwertung herausgenommen. Die betreffende Mannschaft ist bei neuer Anmeldung in die unterste Leistungsklasse einzustufen. Stammspieler dürfen in der laufenden Saison in keiner anderen Mannschaft des Vereins mehr eingesetzt werden Mannschaften, die nicht zu Play-off Runden antreten, werden nicht zu Qualifikationsturnieren der DBU gemeldet. 3.7 Ligawettbewerbe Die Gastmannschaften müssen eine Stunde vor Spielbeginn Zugang zum Spielraum haben Tritt eine Mannschaft eine halbe Stunde nach der festgesetzten Anfangszeit gemäß nicht zu einer Begegnung an, so ist diese für sie als verloren zu werten Ist das Nichtantreten durch unvorhersehbare Umstände zu entschuldigen (der Nachweis ist gegenüber dem zuständigen Sportwart zu erbringen), kann eine Bestrafung gemäß der Rechts- und Strafordnung des BLMR entfallen. Bei Vorlage von amtlichen Beweisen (z.b.: Polizeibericht), müssen die Mannschaftspartien neu angesetzt werden. 3.8 Mannschaftswettbewerbe in Turnierform (Pokal-, Damen-, Senioren- und Snooker-Mannschaft) Die Gastmannschaften müssen eine Stunde vor Spielbeginn Zugang zum Spielraum haben. Seite 9 von 11 Seiten
10 3.8.2 Bei Mannschaftswettbewerben in Turnierform entfällt die in Ligawettbewerben übliche Karenzzeit. Die Mannschaften müssen zu der festgesetzten Anfangszeit in spielberechtigter Besetzung anwesend sein Ist eine Mannschaft nach Aufruf und Ablauf einer 15 minütigen Karenzzeit nicht spielbereit, wird sie vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen und disqualifiziert. 3.9 Mannschaftswechsel innerhalb eines Vereins Ummeldungen von Sportlern zu den Landesmeisterschaften in den Mannschaftswettbewerben Pokal, - Damen, - Senioren und Snooker Mannschaft sind nicht zulässig. Neuanmeldungen bzw. Sportler die in diesem Wettbewerb auf Bezirksebene nicht gemeldet waren, dürfen nachträglich spielberechtigt gemacht werden. Ebenfalls dürfen Sportler eingesetzt werden, die auf Bezirksebene zwar für eine Mannschaft gemeldet waren, jedoch nachweislich nicht zum Einsatz gekommen sind. Die Bezirksverbände haben Kontrollfunktion zur Einhaltung Wird ein Spieler trotz unkorrektem Wechsel in der Mannschaftsbegegnung eingesetzt, so verliert dieser die Spielberechtigung. 4. Schiedsrichter 4.1 Die Schiedsrichterrichtlinien werden vom Landesverband herausgegeben. Diese Richtlinien sind für alle Wettbewerbe verbindlich. 4.2 Bei Turnieren bzw. Einzelmeisterschaften muss die Turnierleitung die Schiedsrichterregelung zu Beginn der Veranstaltung bekannt geben. Die teilnehmenden Sportler (auch die eventuell Ausgeschiedenen) sind verpflichtet, das Amt des Schiedsrichters zu übernehmen. Bei Verweigerung der Schiedsrichtertätigkeit wird der betreffende Sportler vom Turnier bzw. der Einzelmeisterschaft disqualifiziert. Ist ein Sportler aus dem Wettbewerb ausgeschieden und verweigert er die zumutbare Schiedsrichtertätigkeit, wird er für die Einzelmeisterschaft für die nächste Saison gesperrt. Er hat kein Anrecht auf die bisher erreichte Platzierung und es wird nach der Rechts- und Strafordnung des BLMR bestraft. Die bis dahin ausgetragenen Spiele bleiben im gespielten Ergebnis in der Wertung der Gegner. Seite 10 von 11 Seiten
11 5. Turnierleitung und Oberschiedsrichter / Auslosungen 5.1 Bei Turnieren bzw. Einzelmeisterschaften muss von den Vereinen eine regel- und sachkundige Turnierleitung gestellt werden, falls der Landessportwart nicht vor Ort ist. Die Turnierleitung entscheidet in Regelfragen und achtet auf die Einhaltung der STO. Sie muss im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sein und übernimmt die Aufgaben eines Oberschiedsrichters als höchste Instanz vor Ort. 5.2 Die Auslosung zu den Wettbewerben erfolgt 30 Minuten vor Spielbeginn, nachdem die Passkontrolle der teilnehmenden Sportler vollzogen ist. Die Turnierleitungen sind verantwortlich für eine korrekte Auslosung. Zur Auslosung kommen nur frist- und formgerecht eingegangene Meldungen. 6. Siegerehrung Bei Siegerehrungen haben grundsätzlich alle platzierten Sportler pünktlich und in Spielkleidung zu erscheinen, ansonsten erhalten diese Sportler keine Auszeichnung. Vorzeitiges Verlassen ist nur mit Zustimmung der Turnierleitung möglich. 7. Bußgeldkatalog Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Bußgeldkatalog des jeweils aktuellen Sportprogramms des PBVM. Die STO tritt mit Beschluss der Vorstandssitzung vom und der Sportwartetagung vom in Leverkusen in Kraft. Seite 11 von 11 Seiten
Pool-Billard-Verband Mittelrhein Sport- und Turnierordnung (STO)
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