Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 26. August 2014 BAnz AT B4 Seite 1 von 5

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1 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung 1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse Vom 25. August 2014 Die Innovations- und Technikanalyse (ITA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein wichtiges Instrument der strategischen Vorausschau. Im Vorfeld der Strategieentwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik werden mit der ITA die vielfältigen Dimensionen technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen identifiziert, analysiert und bewertet. Ziel ist es, zukünftige Entwicklungen mit ihren Herausforderungen, Chancen und Risiken zu antizipieren und aufzuzeigen, welche Maßnahmen und Akteure im Innovationsgeschehen zu einer positiven Gesamtentwicklung beitragen können. Zentral für die ITA ist die Verknüpfung von technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen mit der sich daraus ergebenden politischen Relevanz. Dabei konzentriert sich die ITA auf bevorstehende bzw. zu erwartende Entwicklungen mit einem mittelfristigen Zeithorizont von bis zu fünf Jahren. Weitere Informationen zur ITA finden Sie auf Entsprechend der Ausrichtung der ITA sind grundsätzlich alle Wissenschaftsbereiche angesprochen. Forscherinnen und Forscher bzw. Forschergruppen der Geistes-, Natur-, Technik-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind gleichermaßen dazu aufgerufen, sich um Zuwendungen zu Forschungsprojekten im Rahmen der ITA zu bewerben. Das BMBF fördert im Rahmen der vorliegenden Forschungsprojekte, die insbesondere darauf angelegt sind, politikrelevante Ergebnisse zu den unten genannten Themenbereichen auszuformulieren. Für die nicht-wissenschaftliche Verwertung der Ergebnisse ist eine allgemeinverständliche Aufbereitung der Forschungsergebnisse vorgeschrieben. Forschungsprojekte, die im Rahmen der ITA Zuwendungen erhalten sollen, müssen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität, ihrer politischen Relevanz und der Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse für die Strategieentwicklung des BMBF überzeugen. Um die wissenschaftliche Qualität sicherzustellen, werden die Anträge einen wissenschaftlichen Gutachterprozess durchlaufen. Da die ITA Innovationsprozesse als technisch-gesellschaftliche Entwicklungen versteht, sind partizipative sowie inter- bzw. transdisziplinäre Ansätze naheliegend und ausdrücklich erwünscht, sofern der Mehrwert eines solchen Ansatzes klar herausgearbeitet wird. Die ITA ist inhaltlich mit dem Foresight-Prozess des BMBF verknüpft, der einen längerfristigen Zeithorizont hat (rund 15 Jahre). In der Beschreibung der Themenbereiche der vorliegenden ITA-Ausschreibung werden daher die korrespondierenden Themen des aktuellen Foresight-Prozesses genannt. Es wird empfohlen, diese im Sinne einer Hintergrundinformation zu berücksichtigen. Die Foresight-Themenkomplexe sind ab dem 28. August 2014 unter bmbf.de/de/18380.php abrufbar. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Forschungsvorhaben zu innovationspolitischen Handlungsfeldern in den unten aufgeführten Themenfeldern. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die neuartige wissenschaftliche Erkenntnisse und politikrelevante Ergebnisse generieren. Themenfeld 1: Partizipation in Forschung und Innovation Es zeichnet sich eine immer aktivere Rolle von Bürgerinnen und Bürgern in Forschung und Innovation (FuI) ab, Partizipationsprozesse werden immer wichtiger. Die Bandbreite reicht von der Einbindung der Zivilgesellschaft in das Agenda Setting sowie in Dialogformate zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten bis hin zu eigenständigen Forschungsaktivitäten und -vorhaben aus der Zivilgesellschaft selbst heraus. Eine wichtige Rolle für die FuI-Politik spielt die systematische Bestandsaufnahme der möglichen Chancen, Einsatzgebiete und Grenzen von Bürgerforschung und -beteiligung. Der entsprechende Foresight-Themenkomplex heißt Bürgerinnen und Bürger als Akteure im Forschungs- und Innovationssystem.

2 Seite 2 von 5 Themenfeld 2: Chancen und Risiken der Digitalisierung In Themenfeld 2 sollen die gesellschaftlichen Chancen und Grenzen der Digitalisierung untersucht werden. Für das 21. Jahrhundert sind hochdynamische, sich exponentiell beschleunigende Veränderungen der Lern- und Arbeitswelt absehbar. Vernetzung, intelligente Algorithmen und Automatisierung erhöhen die Effizienz von Prozessen, haben aber wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen, die in wichtigen Bereichen noch kaum antizipiert werden. Der entsprechende Foresight-Themenkomplex heißt Lernen und Arbeiten in einer smarten Welt. Themenfeld 3: Neue globale Innovationspfade Schwellenländer waren bisher die Werkbänke der Globalisierung, jetzt entwickeln sie sich zu Denkfabriken der Zukunft. Mit der räumlichen Verschiebung der Innovationszentren könnte sich die Qualität der Innovationsprozesse ändern. Des Weiteren könnten frugale, an regionalen Bedarfen orientierte Innovationen Massenmärkte auch in den entwickelten Ländern erschließen. Diese Veränderungen der Innovationsprozesse und -modelle bieten Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung, nicht nur in den Schwellenländern, und werden voraussichtlich neue Innovationspfade aufzeigen sowie die Bedeutung der Akteure im globalen Innovationskontext verschieben. Der entsprechende Foresight-Themenkomplex heißt Neue Treiber und Akteure im globalen Innovationswettbewerb. Themenfeld 4: Flexible Konsum- und Eigentumsmodelle Car-Sharing, Open Source, Creative Commons und Ansätze des 3D-Druck sind bereits heute existierende Beispiele neuer und flexibler Konsum- und Eigentumsmodelle. Das Themenfeld 4 adressiert Entwicklungen, die über solche bereits etablierten Ansätze neuer Konsum- und Eigentumsmodelle hinausgehen und/oder diese fortentwickeln. Der Trend, Produkte zu leihen oder zu teilen statt zu besitzen, zu tauschen statt zu kaufen oder Produkte selbst herzustellen, könnte ein enormes Potenzial für neue Lösungen darstellen, aber auch Risiken (nicht-intendierte Folgen, Regulierungsfragen etc.) beinhalten. Der entsprechende Foresight-Themenkomplex heißt Neue Dimensionen des Wachstums und die Balance zwischen Nachhaltigkeit, Wohlstand und Lebensqualität. Themenfeld 5: Einstellungsforschung Die Einstellungsforschung stellt einen wichtigen Schlüssel zum Verständnis gesellschaftlichen Verhaltens im Hinblick auf technologische Entwicklungen dar. Dabei steht im Fokus, unter welchen Bedingungen Einstellungen (Akzeptanz, Indifferenz und Ablehnung) zustande kommen, wie dauerhaft diese sind und unter welchen Bedingungen sie sich verändern. Dem Verständnis dieser Prozesse kommt eine stetig wachsende Bedeutung zu, zumal partizipative Elemente eine immer größere Rolle spielen und gleichzeitig im digitalen Zeitalter Meinungsbildungsprozesse wesentlich dynamischer über soziale Netzwerke verlaufen. Themenfeld 6: Themenoffen Mit dem Themenfeld 6 wird die Möglichkeit geboten, Forschungsprojekte einzureichen, die sich nicht den Themenfeldern 1 bis 5 zuordnen lassen. Dabei kann es sich auch um explorative Ansätze handeln. Die Projekte im Themenfeld 6 sind in der Themenwahl frei, müssen aber einen klaren Bezug zur generellen Zielsetzung der ITA haben und methodisch dem wissenschaftlichen Standard entsprechen. In diesem Themenfeld werden Verbundprojekte besonders begrüßt. 3 Antragsteller/Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Einzelprojekten und Verbundprojekten sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (zur Definition von KMU siehe mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Eine Förderung von staatlichen und/oder staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann nur im Bereich der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Die Antragsteller müssen durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet und Themenfeld ausgewiesen sein. Die notwendigen Forschungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der wissenschaftlichen Risiken (zu erwartende theoretische und empirische Herausforderungen, usw.) zu planen. Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Nicht förderfähig sind Projekte, die im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden.

3 Seite 3 von 5 Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt (Vordruck 0110) entnommen werden. ( 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projektlaufzeit soll nicht mehr als 24 Monate betragen. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die Projektpauschale ist in der beantragten Fördersumme zu berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschung und Entwicklung (FuE)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Für die allgemeinverständliche und barrierefreie * Darstellung der Forschungsergebnisse können im Projektbudget entsprechende Mittel zur wissenschaftsjournalistischen Aufarbeitung eingeplant werden. Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung. Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind unter zu finden. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Auftragsvergaben, die im Rahmen der Zuwendung vorgesehen sind, sind von den Zuwendungsempfängern grundsätzlich die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Genaue Regelungen hierzu werden im Zuwendungsbescheid und seinen Anlagen vorgegeben. Die Tatsache, dass schon in der Skizze oder ggf. im Antrag potentielle Auftragnehmer benannt werden, entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften. 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Innovations- und Technikanalyse, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Projektträger Innovations- und Technikanalyse Steinplatz Berlin Ansprechpartner: Dr. Sebastian von Engelhardt beauftragt. Unter der Telefonnummer: 0 30/ ist eine Hotline eingerichtet. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr besetzt. Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. * Maßgeblich ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

4 Seite 4 von Zweistufiges Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet eine fachliche Begutachtung unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Forschungsvorhaben sind einem der Themenfelder 1 bis 6 (siehe Nummer 2: Gegenstand der Förderung) zuzuordnen, hierbei soll vorrangig die Passfähigkeit zu einem der Themenfelder 1 bis 5 geprüft werden. Es ist nicht möglich, sich mit einem Forschungsvorhaben auf mehrere Themenfelder zu bewerben. Antragstellern steht es frei, mehrere Forschungsvorhaben einzureichen, sofern diese inhaltlich hinreichend voneinander abgegrenzt sind Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Stufe sind beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab sofort bis spätestens zum 24. Oktober 2014 Projektskizzen in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung in Papierform als ungebundene Kopiervorlage und rechtsverbindlich unterschrieben an den Projektträger zu übersenden. Der Papierversion ist eine elektronische Version (im pdf-format) auf CD-ROM beizulegen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Es gilt das Datum des Poststempels. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Einreichung sind in einem spezifischen Leitfaden dargelegt, der unter de/1324.php abrufbar ist. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzusenden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis der Begutachtenden eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des wissenschaftlichen Projektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung sowie der Relevanz für die Innovations- und Technikanalyse erläutert werden. Für die geplanten Arbeiten muss eine überzeugende Begründung sowie ein wissenschaftliches Verwertungskonzept vorgelegt werden. Die formalen Kriterien der Projektskizzen sind in einem spezifischen Leitfaden für die Einreichenden dargelegt, der unter abrufbar ist. Für die Projektskizze ist das Word-Formular zu verwenden, das Sie ebenfalls unter der angegebenen Webseite herunterladen können. Die Nichteinhaltung der formalen Kriterien führt zum Ausschluss der Projektskizze. Bei Fragen und Unklarheiten wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 0 30/ (Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr). Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung der externen Expertinnen und Experten bewertet. Dabei werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt: Adressierung des Zuwendungszwecks der, wissenschaftliche Qualität und Originalität, gesellschaftliche und politische Relevanz, Qualifikation der beteiligten Einrichtung(en), Vorhandensein von fachlich qualifizierten personellen Ressourcen zur Umsetzung des Projektes, Qualität des Verwertungskonzeptes, Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen. Auf der Grundlage der Bewertungen wählt das BMBF die für eine Förderung geeigneten Projekte aus. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird den Interessenten durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Projektskizzen zu fördern, stehen die Projektskizzen unter Anwendung der unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Kriterien in den Themenfeldern im Wettbewerb zueinander. Aus der Vorlage einer Projektskizze und/oder der Auswahl der Projektskizze für die zweite Stufe kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Bei positiver Bewertung der eingereichten Skizzen werden in einem zweiten Schritt die Interessenten unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-online zu nutzen ( Nach abschließender Prüfung der formalen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.

5 Seite 5 von 5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 25. August 2014 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Nicole Burkhardt

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