140 Jahre GV Sängerkranz Jahre GV Harmonie 1906/1983 Watzenborn-Steinberg e. V. Chorfest. Watzenborn-Steinberg

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1 140 Jahre GV Sängerkranz Jahre GV Harmonie 1906/1983 Watzenborn-Steinberg e. V. Chorfest Watzenborn-Steinberg Chorwettbewerb ohne Pflichtchor in Pohlheim Watzenborn-Steinberg Samstag, Geldpreise, Meisterpreise, Sonderpreise, Dirigentenpreise Der Wettbewerb findet unter Konzertbedingungen statt. Weitere Informationen: watzenborn- steinberg.de E- Mail: watzenborn- steinberg.de Foto: Pambieni / pixelio.de 1. Vorsitzender Sängerkranz: Werner Funk Tel.: / Vorsitzender Harmonie: Uwe Degen Tel.: / Chorleiter: Peter Schmitt Tel.: / Chorleiter: Hans Happel Tel.: / Chorleiterin: Therese Rinderknecht Tel.: 0177 /

2 Wettbewerbsbedingungen im Überblick Der Chorwettbewerb findet am Samstag, 18. Juni 2016 in der Volkshalle Pohlheim, Ludwigstr. 33 statt. Der Beginn ist für 9:00 Uhr vorgesehen. Der Beginn kann nach dem Anmeldeschluss je nach Beteiligung geändert werden. Klassen M1, M2, F, G1, G2, J, P, S Es wird kein Wahlpflichtstück vorgegeben. Jeder Chor trägt drei Chorwerke folgender Gattung vor: 1. Sonderpreis für das beste deutsche Volkslied 2. Sonderpreis für das beste zeitgenössische Chorwerk. Dirigentenpreis: In jeder Klasse werden Dirigentenpreise vergeben. Den Preis erhält der Chorleiter / die Chorleiterin, der / die in allen drei Liedvorträgen die höchste Gesamtpunktzahl erreicht hat. Der 2. Dirigentenpreis wird nur vergeben, wenn mindestens 4 Chöre in der Klasse teilnehmen. (A) (B) (C) Anspruchsvolles Chorwerk freigewähltes Stück freiwählbares Volkslied (auch Spirituals, Folk, Pop, Jazz, ) Bewertung: Jeder Vortrag wird nach folgenden Kriterien bewertet: Auf eine stilistische und musikalische Vielfalt wird Wert gelegt. Die Stücke können in abweichender Tonart gesungen werden, sofern dies vorher dem Preisgericht mitgeteilt wurde. Preise 1. Klassenpreis: Den 1. Klassenpreis in den jeweiligen Kategorien erhält der Chor, der in der Summierung aller Vorträge die höchste Punktzahl erreicht. Die weiteren Platzierungen erfolgen entsprechend. Bei Punktgleichheit werden die Geldpreise zusammengelegt und geteilt. Sobald eine Klasse mit mehr als 3 Chören besetzt ist, wird auch ein 3. Klassenpreis vergeben. 2. Meisterpreis: Es wird je einen Meisterpreis (Pokal) für alle Kategorien (M, G, F, J, P) vergeben. Der Meisterpreis wird dem Chor zuerkannt, der in der Gesamtwertung die höchste Punktzahl erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Vergabe des Meisterpreises. Chöre der Klasse (S) werden bei der Vergabe des Meisterpreises nicht berücksichtigt. Sonderpreise: Die Jury kann für besondere herausragende Leistungen folgende Sonderpreise vergeben: Tageshöchstpreis: Erhält der Chor, der von allen teilnehmenden Chören in der Gesamtwertung die höchste Punktzahl erreicht. a) Technische Ausführung: Intonation, Rhythmik, Phrasierung und Artikulation b) Künstlerische Ausführung: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang Die Bewertung jedes Vortrages erfolgt jeweils für die technische und künstlerische Ausführung auf der Basis einer Skala von 1-25 Punkten, wobei den einzelnen Punkten bestimmte Leistungsvorstellungen zugrunde gelegt werden. Bei Punktgleichheit behält sich die Jury das Recht vor, einen Bonus für das vielseitigere Wettbewerbsprogramm zu vergeben. Diplom: Jeder Chor erhält neben dem Klassen- und Ehrenpreisen ein Diplom mit dem erreichten Prädikat in der Gesamtwertung: 22,0-25,0 Punkte: Golddiplom Mit hervorragendem Erfolg teilgenommen. 19,0-21,9 Punkte: Silberdiplom Mit sehr gutem Erfolg teilgenommen. 16,0-18,9 Punkte: Bronzediplom Mit gutem Erfolg teilgenommen. 13,0-15,9 Punkte Mit Erfolg teilgenommen. bis - 12,9 Punkte Teilgenommen. 2

3 Weitere Allgemeine Bedingungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Männerchöre (M), gemischte Chöre (G), Frauenchöre (F), Jugend- und Schulchöre (J), Chöre mit Schwerpunkt Jazz, Pop (P) und die Sonderklasse (S). Ausgenommen sind Berufschöre sowie Vereine, die unter der Leitung des Festdirigenten oder der Preisrichter stehen. 2. Anmeldungen zum Wettbewerb können ab sofort mit beiliegendem Meldebogen erfolgen. Dieser kann auch per an zurückgeschickt werden. Ein Delegiertentag wird es nicht geben. 3. Die Meldegebühr je Verein ist mit der Anmeldung, spätestens am , auf das folgende Konto zu entrichten: Kontoinhaber: GV Sängerkranz IBAN: DE BIC: SKGIDE5FXXX Sparkasse Gießen Folgende Meldegebühren sind zu entrichten: Klasse M1 = 200,00 Euro Klasse M2 = 150,00 Euro Klasse G1 = 200,00 Euro Klasse G2 = 150,00 Euro Klasse F = 150,00 Euro Klasse S = 150,00 Euro Klasse J = 100,00 Euro Klasse P = 150,00 Euro 4. Zieht ein Verein seine Meldung zurück, so hat er kein Anrecht auf Rückerstattung des bereits gezahlten Sängerbeitrages. 7. Vereine, deren Sänger/innen die Ruhe und Ordnung stören, werden vom Schiedsgericht vom Singen ausgeschlossen. Bereits errungene Preise können ihnen entzogen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Sängerbeitrages besteht nicht. 8. Ist ein Verein nicht anwesend, wenn er zum Singen aufgerufen wird, scheidet er aus dem Wettbewerb aus, wenn dem Schiedsgericht nicht überzeugende Gründe für das Fehlen angegeben werden können. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Sängerbeitrages besteht nicht. 9. Sollte ein Verein einen Vortrag - ohne äußere Einflüsse - absetzen, so entfällt die Wertung. Im Zweifelsfall entscheidet das Schiedsgericht. 10. Sollte aus irgendeinem Grund der Wettbewerb nicht zustande kommen, können gegen den festgebenden Verein keine Regressansprüche gestellt werden. Bereits gezahlte Sängerbeiträge werden in diesem Falle voll erstattet. 11. Über alle in diesen Bedingungen nicht genannten Fälle entscheidet das Schiedsgericht. Dessen Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. 12. Mit ihrer Meldung erkennen die Vereine die in dieser Ausschreibung genannten Bedingungen an. 13. Von den zum Vortrag kommenden Kompositionen sind bis zum je zwei Partituren an den festgebenden Verein zu senden. 14. Die Bekanntgabe der Wertung und die Preisverleihung erfolgen nach Ende des Wettbewerbes in der Volkshalle Pohlheim. 5. Die Reihenfolge des Auftretens innerhalb der einzelnen Klassen wird durch Los ermittelt. 6. Die 2 Festschriften werden den teilnehmenden Vereinen entsprechend der gemeldeten Sängerzahl rechtzeitig vor dem Fest kostenfrei zugesandt. Weitere Festschriften können am Tag des Wettbewerbs vor Ort erworben oder formlos bestellt werden. Diese werden dann zum Selbstkostenpreis per Nachnahme zugesandt. 3

4 Sängerzahl Meldegebühr Klassenpreise Meisterpreis Dirigentenpreis M1 über ,00 300,00 150,00 75,00 100,00 50,00 Pokal M2 bis ,00 200,00 100,00 50,00 100,00 50,00 G1 über ,00 300,00 150,00 75,00 100,00 50,00 Pokal G2 bis ,00 200,00 100,00 50,00 100,00 50,00 F J P S 100,00 200,00 100,00 50,00 Pokal 100,00 50,00 3. Klassenpreis und 2. Dirigentenpreis nur, wenn mindestens 4 Chöre in der Klasse vertreten sind. Melden sich mehr als 6 Vereine in einer Klasse, behalten wir uns eine Teilung der Klasse vor. Auswahl- bzw. strukturverwandte Chöre können nur in der Sonderklasse teilnehmen. Tageshöchstpreis: 500,00 Sonderpreise: bestes deutsches Volkslied: 250,00 bestes zeitgenössische Chorwerk: 250,00 Die Sonderpreise erhält der Chor, der von allen teilnehmenden Chören die höchste Punktzahl a) für ein deutschsprachiges Volkslied erreicht und / oder b) für ein zeitgenössisches Chorwerk erreicht.

5 Meldeadresse: GV Sängerkranz Karl-Heinz Gros Mozartstraße Pohlheim 140 Jahre GV Sängerkranz 1876 Watzenborn-Steinberg e. V. 110 Jahre GV Harmonie 1906 Watzenborn-Steinberg e. V. wettbewerb@chorfest-watzenborn-steinberg.de Anmeldeschluss ist der Meldebogen Name des Chores: Anschrift: Vorsitzende/r: Telefon: Chorleiter/in: Telefon: Männerchor M1 (ab 40 Sänger) Männerchor M2 (bis 39 Sänger) Frauenchor F Gemischte Chöre G1 (ab 40 Sänger) Gemischte Chöre G2 (bis 39 Sänger) Jugendchöre J Chöre mit Schwerpunkt Jazz, Pop P Sonderklasse S (A) Anspruchsvolles Chorwerk: (B) freigewähltes Stück: (C) freiwählbares Volkslied: Ort und Datum: Unterschrift und Stempel: Meldegebühr bitte auf das folgende Konto überweisen: IBAN: DE BIC: SKGIDE5FXXX Kontoinhaber: GV Sängerkranz 4

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