Eröffnungsbilanz zum
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- Pia Glöckner
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1 Eröffnungsbilanz zum
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3 Vorwort des Landrats Eröffnungsbilanz 2010 Im Landkreis Konstanz werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre schrittweise Module des sogenannten Neuen Steuerungsmodells eingeführt. Ziele dieser Modernisierungsmaßnahmen sind vor allem die effektivere und effizientere Steuerung der öffentlichen Leistungen und des periodengerecht nachgewiesenen Ressourcenverbrauchs, die Generationengerechtigkeit und eine bessere Transparenz. Die bisherige Kameralistik konnte diese Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen. Die Doppik ist keinesfalls ein Allheilmittel, sie ist aber auf jeden Fall für die anstehenden Aufgaben die bessere Alternative. Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung) wurden im letzten Jahr die Voraussetzungen für eine umfassende Reform geschaffen. Das Land Baden-Württemberg hat die Einführung der Doppik bis spätestens 2016 vorgeschrieben und auf ein Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik verzichtet. Der Doppik gehört also die Zukunft! Mit der Vorstellung der Eröffnungsbilanz wird ein weiterer wichtiger Meilenstein im Reformkonzept erreicht. Die Eröffnungsbilanz gibt einen Überblick über die Vermögenslage des Landkreises und stellt die Finanzierung dieses Vermögens dar. Mit dem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen werden lediglich die Werkzeuge für eine neue Steuerung bereitgestellt. Die Akteure in Politik und Verwaltung sind aufgefordert, diese zu nutzen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Diese Eröffnungsbilanz soll einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Konstanz, 20. Mai 2011 Frank Hämmerle Landrat
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5 Landratsamt Konstanz Eröffnungsbilanz zum Eröffnungsbilanz zum Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN VORGEHENSWEISE GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN / BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE ÜBERSICHT ÜBER DAS KREISGEBIET ÜBERSICHT ÜBER DIE KREISORGANE Landrat Kreistag ERÖFFNUNGSBILANZ AKTIVA PASSIVA ALLGEMEINE BEWERTUNG ÜBERSICHT ANHANG ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ VERMÖGEN (AKTIVA BILANZPOSITION 1) Immaterielle Vermögensgegenstände (Bilanzposition 1.1) Sachvermögen (A-Bilanzposition 1.2) Unbebaute Grundstücke (A-Bilanzposition 1.2.1) Bebaute Grundstücke (A-Bilanzposition 1.2.2) Infrastrukturvermögen (A-Bilanzposition 1.2.3) Bauten auf fremden Grundstücken (A-Bilanzposition 1.2.4) Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (A-Bilanzposition 1.2.5) Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (A-Bilanzposition 1.2.6) Betriebs- und Geschäftsausstattung (A-Bilanzposition 1.2.7) Vorräte (A-Bilanzposition 1.2.8) Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (A-Bilanzposition 1.2.9) Finanzvermögen (A-Bilanzposition 1.3) Anteile an verbundenen Unternehmen (A-Bilanzposition 1.3.1) Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen (A-Bilanzposition 1.3.2) Sondervermögen (A-Bilanzposition 1.3.3) Ausleihungen (A-Bilanzposition 1.3.4) Wertpapiere (A-Bilanzposition 1.3.5) Forderungen ÖFFENTLICH-RECHTLICHE FORDERUNGEN (A-BILANZPOSITION 1.3.6) FORDERUNGEN AUS TRANSFERLEISTUNGEN (A-BILANZPOSITION 1.3.7) PRIVATRECHTLICHE FORDERUNGEN (A-BILANZPOSITION 1.3.8) Liquide Mittel (A-Bilanzposition 1.3.9) ABGRENZUNGSPOSTEN (AKTIVA BILANZPOSITION 2)...30
6 3.3 KAPITALPOSITION (PASSIVA BILANZPOSITION 1) SONDERPOSTEN (PASSIVA BILANZPOSITION 2) Sonderposten für Investitionszuweisungen (P-Bilanzposition 2.1) Sonstige Sonderposten (P-Bilanzposition 2.3) RÜCKSTELLUNGEN (PASSIVA BILANZPOSITION 3) Lohn- und Gehaltsrückstellungen (P-Bilanzposition 3.1) Unterhaltsvorschussrückstellungen (P-Bilanzposition 3.2) Altlastensanierungsrückstellungen (P-Bilanzposition 3.5) Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängige Gerichtsverfahren (P-Bilanzposition 3.6) Sonstige Rückstellungen (P-Bilanzposition 3.7) VERBINDLICHKEITEN (PASSIVA BILANZPOSITION 4) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (P-Bilanzposition 4.2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (P-Bilanzposition 4.4) Verbindlichkeiten auf Transferleistungen (P-Bilanzposition 4.5) Sonstige Verbindlichkeiten (P-Bilanzposition 4.6) PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (PASSIVA BILANZPOSITION 5) SONSTIGE ANLAGEN GEMÄß 53 ABS. 2 GEMHVO Einfluss auf die 3 Komponenten-Rechnung bei Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Anteil des Landkreises Konstanz an den Pensionsrückstellungen des KVBW Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung der Investitionen Haushaltsübertragungen Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre...37
7 Landratsamt Konstanz 1 Eröffnungsbilanz zum Einleitung Wichtiger Hinweis Das dokumentierte Bewertungsvorgehen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Konstanz orientiert sich weitgehend an den Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung ( welcher in abgestimmter Form am veröffentlicht wurde. 1.1 Allgemeine Erläuterungen Schlagworte wie Verwaltungsmodernisierung, New public management und Neues Steuerungsmodell kreisen seit vielen Jahren durch die öffentlichen Verwaltungen. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) brachte Anfang der 90er-Jahre den Reformgedanken des Neuen Steuerungsmodells ins Rollen. Ein Grundproblem der Kommunalverwaltungen über den Rückgang der finanziellen Leistungsfähigkeit hinaus wurde in der mangelhaften nachhaltigen Steuerung des Haushalts gesehen. Ebenfalls wurde die fehlende Verzahnung der einzelnen Planungsinstrumente, Aufgabenkritik und Haushaltsplanung sowie wenig entwickeltes Kostenbewusstsein und unzureichendes Controlling in den Verwaltungen hervorgehoben. 1 Das bisherige System der Kameralistik bildet die kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben ab, nicht aber Erträge und Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne. Unter anderem der Ressourcenverbrauch sowie Rückstellungen werden folglich lediglich unzureichend ausgewiesen. Somit fehlt eine aussagekräftige Entscheidungs- und Planungsgrundlage. Der Begriff Neues Steuerungsmodell steht für die Integration von betriebswirtschaftlichen Konzepten, Methoden und Techniken in die Strukturen der öffentlichen Verwaltung, um eine leistungsfähige, effiziente und dienstleitungsorientierte Verwaltungsorganisation zu schaffen. 2 Das Generationengerechtigkeitsprinzip, die Steigerung von Kostenbewusstsein und Eigenverantwortung des einzelnen Mitarbeiters sowie die Verbesserung der Steuerungsqualität sind weitere Ziele des Projekts. Das ursprünglich durch die KGSt entwickelte Konzept wurde weiterentwickelt und wird in den Kommunalverwaltungen Baden-Württembergs generell unter dem Begriff Neues Kommunales Haushaltsrecht oder Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen behandelt. Federführend erfolgt die Auseinandersetzung und Durchführung der Thematik von den Finanzbereichen / Kämmereiämtern. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 64. Sitzung am 22. April 2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens geschaffen. Die Neufassungen der GemHVO sowie der GemKVO wurden am 22. Dezember 2009 verkündet und rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Umstellungsprozess soll spätestens zum Jahr 2016 in allen baden-württembergischen Kommunen abgeschlossen sein. 1 Vgl. Reichwein, Dr. Alfred, Das Neue Steuerungsmodell: Bilanz der Umsetzung, 2007, S Vgl. Hopp, Helmut; Göbel, Astrid, Management in der öffentlichen Verwaltung, 2004, S. 42.
8 Landratsamt Konstanz 2 Eröffnungsbilanz zum Das beschlossene Reformgesetz ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und unzähligen Veränderungen der Arbeitsentwürfe. Auf der Grundlage des Reformkonzepts vom 15. Februar 1993 der Arbeitsgruppe Umgestaltung des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens und des Gemeindewirtschaftsrechts unter Vorsitz des Innenministeriums wurden in den 1990-er Jahren einige Modellprojekte, u. a. das Modellprojekt Doppik als kommunales Rechnungswesen bei der Großen Kreisstadt Wiesloch durchgeführt. Nach erfolgreicher Erprobung und einem Parallelbetrieb mit dem kameralistischen System wurde in der Großen Kreisstadt Wiesloch ab 1. Januar 1999 die Doppik im Alleinbetrieb eingeführt. Neben Ergebnis- und Finanzhaushalt tritt die Bilanz, in welcher die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf Vermögen und Kapital systematisch und vollständig abgebildet werden. 3 Der Kommunalen Doppik liegen generell die kaufmännischen Buchführungsgrundsätze zugrunde. Der abweichende Begriff soll aber darauf hinweisen, dass dennoch gewisse Anpassungen an die öffentlichen Haushalte enthalten sind. Der Landkreis Konstanz hat die Umstellung auf die Kommunale Doppik zum vollzogen. Der Einstieg in die Projektarbeit erfolgte bereits Mitte des Jahres Das Gesamtprojekt Neues Kommunales Haushaltsrecht wurde in folgende Teilprojekte gegliedert: TP 1 TP 2 TP 3 TP 4 TP 5 Haushalt / Kosten- und Leistungsrechnung Kasse Technik Bilanz Schulung Die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist somit das Element des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts, mit welchem das Gesamtprojekt nun weitgehend zum Abschluss gebracht werden kann. Die Teilprojektgruppe 4 wurde durch die Firma KPMG (Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft) unterstützt, die insbesondere bei der Aufstellung der notwendigen Rahmenregelungen (u. a. Bilanzstrategie, Inventurrichtlinie) die erforderliche fachliche und rechtliche Hilfestellung gab. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum war es unerlässlich, neben den vollständigen Schulden auch das komplette Vermögen zu erfassen und zu bewerten. Teilbewertungsbereiche sind im Besonderen die Kreisstraßen, die Gebäude wie Verwaltungsgebäude und Schulen sowie das bewegliche Vermögen. 1.2 Vorgehensweise Gemäß der Badischen Gemeinderechnungsordnung von 1922 und der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07. Februar 1973 führte der Landkreis Konstanz sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände in einem sogenannten Anlagennachweis nach 38 GemHVO-kameral. Der Landkreis verfügte damit seit Jahren über eine Vollvermögensrechnung, die auf den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten basierte, weswegen ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die Vollvermögensrechnung den bisherigen rechtlichen Anforderungen genügt. Die Vermögenswerte wurden gemäß ihrer betriebsge- 3 Vgl. Bals, Hansjürgen, Neues kommunales Finanz- und Produktmanagement, 2004, S. 157ff.
9 Landratsamt Konstanz 3 Eröffnungsbilanz zum wöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Anlagennachweis wurde jeweils im Zuge der jährlichen Rechnungslegungsarbeiten überprüft und mit dem Jahresabschluss abgestimmt. Somit war die Vollständigkeit des Anlagennachweises mit den im Vermögenshaushalt abgewickelten Einnahmen und Ausgaben gegeben. Nach den Vereinfachungsregeln zur Eröffnungsbilanz gemäß 62 Abs. 1 GemHVO können diese Werte aus dem Anlagennachweis nach 38 GemHVO vom 7. Februar 1973 übernommen werden. Im Kreistag wurde am folgender Beschluss (einstimmig) zur Bilanzierungsstrategie gefasst: Es ist eine konservative (niedrige) Vermögensbewertung anzustreben und dabei dem Vorsichtsprinzip besonderer Vorrang einzuräumen. Es sind deshalb weitestgehend o die Werte aus der bestehenden Vermögensrechnung (fortgeführte historische Anschaffungs- und Herstellungskosten) zu übernehmen, o die gesetzlich eingeräumten Wahlrechte und Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen o keine Vermögenstrennung vorzusehen. 4 Mit Umstieg auf die neuen Informationstechnologien in den Jahren wurde der Anlagennachweis in ein EDV-System eingebunden. Die Bestände werden seither in der Anlagenbuchhaltung fortgeführt und mit den Verantwortlichen jährlich abgestimmt (permanente Inventur). Durch eine Umfrage bei allen kreisangehörigen Kommunen ist gewährleistet, dass alle kreiseigenen Flurstücke erfasst und bewertet wurden. Darüber hinaus erfolgte ein Abgleich mit dem Geoinformationssystem (GIS). Im weiteren Verlauf der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie im Rahmen der örtlichen Prüfung stellte sich jedoch immer stärker heraus, dass für die bisherige Vollvermögensrechnung kein Bestandschutz besteht und die Regelungen des NKHR Vorrang haben. Es waren umfassende Anpassungsarbeiten erforderlich. Insbesondere im Bereich der Gebäude- sowie der Straßenbewertung jeweils inklusive der Sonderposten ergaben sich weitere Nachbewertungserfordernisse. In der bestehenden Vermögensrechnung waren beispielsweise alle Gebäudekomplexe in einer Anlage bewertet und wurde auf eine gemeinsame Restnutzungsdauer abgeschrieben; unerheblich davon, wie lange die einzelnen Herstellungszeitpunkte der einzelnen Gebäude(-teile) auseinanderlagen. Des Weiteren waren u. a. folgende Änderungen vorzunehmen: Zuordnungen der jährlich summarisch geführten Baukosten zu den einzelnen Straßen, Anpassungen der Nutzungsdauern der Kreisstraßen von 20 auf 25 bzw. 30 Jahre, Aufteilungen von Zuschüssen, Nachermittlungen von Umstufungen, Bewertungen von Sonderposten etc. Weitere Bewertungsarbeiten ergaben sich beim immateriellen Vermögen, bei den Beteiligungen und bei den offenen Forderungen. ( ) Letztendlich ergab sich in fast allen Bereichen Überarbeitungsbedarf, welcher in seinem zeitlichen Ausmaß einer Neubewertung nahezu gleich kommt. Detaillierte Erläuterungen erfolgen bei den entsprechenden einzelnen Bilanzkonten. 4 Siehe Beschlüsse und Zusagen vom (öffentlich).
10 Landratsamt Konstanz 4 Eröffnungsbilanz zum Gesetzliche Rahmenbedingungen / Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Kreistag des Landkreises Konstanz hat bereits im Jahre 2007 die Anwendung der Bestimmungen des NKHR ab dem Jahre 2009 beschlossen. Dieser Termin musste nach den Umstellungsplanungen der KIVBF auf den verschoben werden. Nach Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts hat der Landkreis zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die neuen Bestimmungen anzuwenden sind, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststellung der letzten Jahresrechnung (kameral), spätestens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde, der Prüfungsbehörde ( 113 GemO) und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Das Rechnungsprüfungsprüfungsamt prüft die Eröffnungsbilanz innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage, die Beschlussfassung des Kreistages erfolgt spätestens zusammen mit dem ersten Jahresabschluss. 1.4 Übersicht über das Kreisgebiet Das Kreisgebiet umfasst rd. 818 Quadratkilometer Fläche mit 25 Gemeinden und Städten. Die Einwohnerzahl des Landkreises Konstanz stieg im Jahr 2009 auf Der Zuwachs an Einwohnern betrug damit seit der Kreisreform im Jahr 1973 durchschnittlich rd. 0,5%.
11 Landratsamt Konstanz 5 Eröffnungsbilanz zum Kreisgebiet Einwohner- Einwohner- Einwohner- Einwohner- Einwohner- Einwohner- Einwohner- Gemarkungs- Lfd. Gemeinden/Städte zahl zahl zahl zahl zahl zahl zahl größe Einwohnerzahl qm Nr. Stand jeweils Aach Allensbach Hegne, Kaltbrunn, Langenrain 3 Bodman-Ludwigshafen Büsingen Eigeltingen Heudorf i. H., Honstetten, Münchhöf, Reute i. H., Rorgenwies 6 Engen Anselfingen, Bargen, Biesendorf, Bittelbrunn, Neuhausen, Stetten, Welschingen, Zimmerholz 7 Gaienhofen Gundholzen, Hemmenhofen, Horn 8 Gailingen Gottmadingen Bietingen, Ebringen, Randegg 10 Hilzingen Binningen, Duchtlingen, Riedheim, Schlatt a. R., Weiterdingen 11 Hohenfels Deutwang, Kalkofen, Liggersdorf, Mindersdorf, Selgetsweiler 12 Konstanz Dettingen, Dingelsdorf, Litzelstetten, Wallhausen 13 Moos Bankholzen, Iznang, Weiler 14 Mühlhausen-Ehingen Mühlingen Gallmannsweil, Mainwangen, Schwackenreute, Zoznegg 16 Öhningen Schienen, Wangen 17 Orsingen-Nenzingen Radolfzell Böhringen, Güttingen, Liggeringen, Markelfingen, Möggingen, Stahringen 19 Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Beuren a. d. A., Bohlingen, Friedingen, Hausen a. d. A., Schlatt u. Kr., Überlingen a. R. 22 Steißlingen Wiechs 23 Stockach Espasingen, Hindelwangen, Hoppetenzell, Mahlspüren i. T., Mahlspüren i. H., Raithaslach, Wahlwies, Winterspüren, Zizenhausen 24 Tengen Beuren a. R., Blumenfeld, Büßlingen, Talheim, Uttenhofen, Watterdingen, Weil, Wiechs a. R. 25 Volkertshausen Summen EW 2009 nach FAG 1. TZ 2010 EW 2008 nach Internet STALA angepasst 1.5 Übersicht über die Kreisorgane Landrat Seit 2. Oktober 1997 ist Frank Hämmerle Landrat des Landkreises Konstanz. Er leitet das Landratsamt und ist Vorsitzender des Kreistages. Am wurde er nahezu einstimmig für weitere 8 Jahre in seinem Amt bestätigt. Frank Hämmerle studierte in seiner Geburtsstadt Tübingen Rechtswissenschaften und trat nach dem zweiten Juristischen Staatsexamen in den Staatsdienst ein. Seine erste Dienststelle war das Landratsamt in Konstanz. Dort nahm er zunächst die Aufgaben des Dezernatsreferenten wahr. Im Jahr 1983 übernahm er das Verwaltungsdezernat und war fortan als Kreisbeamter für die Angelegenheiten der inneren Verwaltung, das Nahverkehrsund Schulwesen sowie den Katastrophenschutz und Sonderaufgaben zuständig.
12 Landratsamt Konstanz 6 Eröffnungsbilanz zum Vor seiner Wahl zum Landrat im Jahr 1997 absolvierte Frank Hämmerle drei Jahre in der freien Wirtschaft. Er baute in Sachsen und Brandenburg neurologische Rehabilitationskliniken auf und war als Geschäftsführer der Betreibergesellschaft tätig Kreistag Am wurde der Kreistag neu gewählt. Seit dem setzt sich der Kreistag (68 Mitglieder) wie folgt zusammen: CDU 22 Sitze Freie Wähler SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP Neue Linie e. V. DIE LINKE 15 Sitze 11 Sitze 10 Sitze 7 Sitze 2 Sitze 1 Sitz Mitglieder des Kreistages des Landkreises Konstanz (Stand: ) Partei/WV Name Vorname Ort 01 FDP Amann Karl Gaienhofen 02 SPD Baumert Ralf Rielasingen-Worblingen 03 FWV Baumgartner Dietmar Radolfzell 04 GRÜNE Beyer-Köhler Günter Konstanz 05 CDU Binder Hans-Peter Steißlingen 06 CDU Blum Ralf Reichenau 07 CDU Freiherr von Bodman Johannes Bodman-Ludwigshafen 08 CDU Freiherr von Bodman Dr. Konrad Radolfzell 09 CDU Boldt Claus Konstanz 10 FW Both Dr. Hubertus Singen 11 GRÜNE Brachat-Winder Birgit Konstanz 12 CDU Brennenstuhl Heinz Gailingen 13 Neue Linie Czajor Marion Singen 14 CDU Demmler Kurt Konstanz 15 CDU Denzel Wolfgang Singen 16 CDU Ehret Oliver Singen 17 FW Eickmeyer Dr. Horst Konstanz 18 CDU Eisch Uwe Gaienhofen 19 GRÜNE Engelmann Klaus Gaienhofen 20 FDP Fezer Isabel Radolfzell 21 GRÜNE Frank Horst Konstanz 22 SPD Friedrich Peter, MdB Konstanz 23 CDU Fritschi Alois Orsingen-Nenzingen 24 FDP Geiger Dr. Georg Konstanz 25 SPD Hahn Dr. Max Tengen 26 FDP Hänssler Peter Singen 27 GRÜNE Happle-Lung Ines Reichenau 28 FWV Herberger Veronika Gottmadingen 29 FWV Hettesheimer Klaus Steißlingen 30 GRÜNE Hofer Dr. Sigrid Konstanz 31 CDU Hoffmann Andreas, MdL Allensbach 32 CDU Jüppner Manfred Mühlingen 33 FW Kammerer Barbara Rielasingen-Worblingen 34 SPD Karcher Bernd Singen
13 Landratsamt Konstanz 7 Eröffnungsbilanz zum FDP Keck Jürgen Radolfzell 36 CDU Kennerknecht Helmut Allensbach 37 FW Kessler Peter Moos 38 FW Klinger Dr. Michael Gottmadingen 39 DIE LINKE Krause Michael Mühlhausen-Ehingen 40 GRÜNE Kreitmeier Dr. Christiane Konstanz 41 FDP Kuppel Oliver Stockach 42 CDU Lehmann Hans-Peter Mühlhausen-Ehingen 43 GRÜNE Lehmann Siegfried, MdL Radolfzell 44 SPD Leipold Brigitte Konstanz 45 SPD Leipold Jürgen Konstanz 46 GRÜNE Luick Prof. Dr. Rainer Hilzingen 47 CDU Maier Bernhard Engen 48 CDU Moser Franz Hilzingen 49 FW Moser Johannes Engen 50 CDU Müller-Fehrenbach Wolfgang Konstanz 51 CDU Mutter Alfred Volkertshausen 52 CDU Netzhammer Veronika, MdL Singen 53 GRÜNE Özdemir Zekine Radolfzell 54 FW Ostermaier Artur Steißlingen 55 FW Pilz Walter Konstanz 56 Neue Linie Rühland Dieter, Prof. Dr Singen 57 SPD Ruf Georg Gottmadingen 58 SPD Sargk Susanne Singen 59 CDU Schmid Andreas Öhningen 60 SPD Schmidt Dr. Jörg Radolfzell 61 FW Steffens Volker Reichenau 62 FW Stolz Rainer Stockach 63 CDU van der Goten Dr. Michael Radolfzell 64 FW Volk Bernhard Orsingen-Nenzingen 65 SPD Volz Tobias Allensbach 66 FDP Wäschle Dieter Konstanz 67 FW Wehrle Pius Allensbach 68 SPD Wolf Peter Orsingen-Nenzingen 2 Eröffnungsbilanz 2.1 Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz werden das Vermögen, die Abgrenzungsposten und erforderlichenfalls die Nettoposition, welche gegebenenfalls einen (durch Eigenkapital) nicht gedeckten Fehlbetrag enthält, dargestellt. Das Vermögen ist zu gliedern in Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzvermögen. Die Abgrenzungsposten werden differenziert nach aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Der Landkreis Konstanz hat schon vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eine Vollvermögensrechnung geführt und in diesem Zusammenhang sämtliche Vermögensgegenstände in einem Anlagennachweis mit Anschaffungs- und Herstellungskosten, Abschreibungen / Zuschreibungen und Restbuchwerten ausgewiesen. Die Neu- bzw. Nachbewertungen der einzelnen Bereiche werden im jeweiligen Abschnitt detailliert erläutert.
14 Landratsamt Konstanz 8 Eröffnungsbilanz zum Die immateriellen Vermögensgegenstände waren bisher nicht im Anlagennachweis geführt. Sie wurden neu inventarisiert und bewertet. Das Finanzvermögen wurde weitestgehend aus der kameralen Rechnung übernommen. Im Wesentlichen handelt es sich um Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen und liquide Mittel. Für die Beamtengehälter des Monats Januar 2010, welche bereits im Dezember 2009 ausgezahlt wurden, sowie für die Sozialauszahlungen aus dem Vorverfahren WAUS wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Auf die Ausweisung von geleisteten Investitionszuschüssen wurde verzichtet (Wahlrecht) Passiva Die Passivseite der Bilanz macht deutlich, wie das Vermögen des Landkreises finanziert ist. Neben der Kapitalposition werden die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Das Eigenkapital des Landkreises (Basiskapital) wird im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz als Differenz aus Vermögen und Schulden rechnerisch ermittelt. Teile des Eigenkapitals werden bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz für die Bildung von Rückstellungen (Verpflichtungen, die zum Stichtag bereits bestehen) in Anspruch genommen. Die Sonderposten waren wie das Sachvermögen in der Regel im bestehenden Anlagennachweis bereits mit den Anschaffungswerten, Auflösungen und Restbuchwerten enthalten. Es waren jedoch wie beim Aktivvermögen umfangreiche Nacherhebungen sowie Neuaufteilungen erforderlich. Rückstellungen sind Verpflichtungen des Landkreises, die hinsichtlich ihrer Höhe, ihrer Fälligkeit und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Die wirtschaftliche Ursache liegt vor dem Bilanzstichtag, die Vermögensminderung wird erst nach dem Bilanzstichtag eintreten. In der Eröffnungsbilanz gebildete Rückstellungen verursachen bei ihrer Auflösung in den Folgeperioden keinen Aufwand, gehen aber voll zu Lasten der Liquidität. Die GemHVO unterscheidet zwischen Pflichtrückstellungen und freiwilligen Rückstellungen. Pflichtrückstellungen wurden gebildet für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen und für die Verpflichtung gegenüber dem Land aus der Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden die nicht in Anspruch genommenen Ansätze des Jahres 2009 für den Gebäudeunterhalt bilanziert. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich aus dem letzten kameralen Jahresabschluss (Kassenreste) übernommen. Aufgrund der neuen Vorschriften waren auch in diesem Bereich Anpassungen vorzunehmen. 5 Näheres hierzu siehe unter Punkt 3.2.
15 Landratsamt Konstanz 9 Eröffnungsbilanz zum Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die Sozialeinzahlungen aus dem Vorverfahren WAUS abgegrenzt. 2.3 Allgemeine Bewertung Die Vermögensstruktur des Landkreises ist wie für gewöhnlich bei öffentlichen Bilanzen sehr anlagenlastig, was bedeutet, dass eine Belastung mit Fixkosten enorm hoch ist. Der Anteil des Sachvermögens beträgt rd. 82%. Das langfristig gebundene Anlagevermögen sollte gemäß der Goldenen Bilanzregel auch durch langfristiges Kapital gedeckt sein. Das Basiskapital sowie die Sonderposten decken das Sachvermögen zu rd. 74%. Bei einer zusätzlichen Berücksichtigung der langfristigen Kredite wird ein Deckungsgrad von nahezu 100% (exakt 99,59%) erreicht. Weitere Bewertungskennzahlen werden im Rahmen der folgenden Jahresabschlüsse erarbeitet.
16 Landratsamt Konstanz 10 Eröffnungsbilanz zum Übersicht Aktivseite Euro Euro 1 Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Infrastrukturvermögen , Bauten auf fremden Grundstücken , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Vorräte , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen , Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, ,60 Stiftungen und anderen kommunalen Zusammenschlüssen Sondervermögen , Ausleihungen , Wertpapiere 0, Öffentlich-rechtliche Forderungen , Forderungen aus Transferleistungen ,12 davon Mündelgelder , Privatrechtliche Forderungen , Liquide Mittel , ,93 davon Mündelgelder ,75 davon Mündelvermögen ,59 2 Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten , , Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,00 0,00 3 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 Bilanzsumme ,52
17 Landratsamt Konstanz 11 Eröffnungsbilanz zum Passivseite Euro Euro 1 Kapitalposition 1.1 Basiskapital , Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0, Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0, Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses Fehlbeträge aus Vorjahren 0, Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch 0,00 Entnahme aus den Ergenisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2 Sonderposten 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen , Sonderposten für Investitionsbeiträge 0, Sonderposten für Sonstiges , ,70 3 Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen , Unterhaltsvorschussrückstellungen , Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0, Gebührenüberschussrückstellungen 0, Altlastensanierungsrückstellungen 0, Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, ,23 Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.7 Sonstige Rückstellungen , ,80 4 Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ,59 davon Mündelgelder , Sonstige Verbindlichkeiten , ,13 davon Mündelgelder ,38 davon Mündelvermögen ,59 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten , ,15 Bilanzsumme ,52 Konstanz, 20. Mai 2011 Frank Hämmerle Landrat
18 Landratsamt Konstanz 12 Eröffnungsbilanz zum Anhang zur Eröffnungsbilanz Vermögen (Aktiva Bilanzposition 1) Im Gegenteil zur Gliederung einer Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen nach dem Handelsgesetzbuch sieht die Gemeindehaushaltsverordnung eine Gliederung in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor Immaterielle Vermögensgegenstände (Bilanzposition 1.1) DV-Software (Bilanzkonto ) Definition Immaterielle Vermögensgegenstände gehören neben den Sach- und Finanzanlagen zum Anlagevermögen einer Kommune. Es handelt sich dabei um Vermögensgegenstände, die nicht körperlich fassbar sind. Für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf gemäß 40 Abs. 3 GemHVO kein Aktivposten angesetzt werden. Dies bedeutet ein Bilanzierungsverbot z.b. für die von dem Landkreis selbst erstellte Software. Diese Bilanzposition enthält die Unterpositionen: Konzessionen Lizenzen (DV-Software) Ähnliche Rechte 0 EUR ,41 EUR 0 EUR Eine Auswertung der kontinuierlich fortgeführten Anlagenbuchhaltung zum Stichtag belegt, dass keinerlei Konzessionen und ähnliche Rechte seit der Überführung der Anlagenbuchhaltung auf SAP erworben wurden. Eine im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz zusätzlich durchgeführte Abfrage des Bereichs ÖPNV sowie des Schifffahrtsamts kam ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Die Konzessionen für etwaige Gleisanlagen liegen entweder beim Eigenbetrieb seehäsle oder bei den Verkehrsunternehmen. Zum Bilanzstichtag befanden sich folglich keine entgeltlich erworbene Konzession noch ähnliche Rechte im Bilanzeigentum des Landkreises. Unter der Position Lizenzen sind im Landkreis Konstanz ausschließlich die entgeltlich erworbenen Software-Lizenzen aufgeführt. Der ausgewiesene Wert konnte nicht aus dem Anlagennachweis übernommen werden, da kameral alle Softwarebeschaffungen im Verwaltungshaushalt abgewickelt wurden. Nach der Vereinfachungsregel 62 Abs. 1 Satz 3 kann bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Demnach wurden alle Softwarebeschaffungen über einem Wert von EUR netto seit mit Restbuchwert zum aufgenommen. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde bei unbegrenzter Lizenzlaufzeit 4 Jahre, bei begrenzter Lizenzlaufzeit die Lizenzlaufzeit hinterlegt. Dies führt zu einem Bestand an DV-Software im Schulbereich i.h.v ,28 EUR, im Verwaltungsbereich i. H. v ,13 EUR. 6 Gemäß 53 GemHVO.
19 Landratsamt Konstanz 13 Eröffnungsbilanz zum Sachvermögen (A-Bilanzposition 1.2) Das Sachvermögen wird, sofern die Anlage weiterhin bestehen bleibt, immer auf den Restbuchwert von 1,- EUR abgeschrieben Unbebaute Grundstücke (A-Bilanzposition 1.2.1) Unbebaute Grundstücke, welche sich im Eigentum des Landkreises befinden, sind in erster Linie Grundstücke, die im Zuge des Straßenbaus als Ausgleichsflächen erworben wurden, jedoch nicht direkt einer Straße oder einem Gebäude des Landkreises zuzurechnen sind. Diese Bilanzposition in Höhe von insgesamt ,34 EUR enthält folgende Unterpositionen: Grünflächen (Anlagenklasse A1000) 0,00 EUR Ackerland (Anlagenklasse A1020) Wald, Forsten (Anlagenklasse A1040, G+B) Wald, Forsten (Anlagenklasse A1050, Aufwuchs) Sonstige unbebaute Grundstücke ,58 EUR 928,98 EUR 2.572,56 EUR ,22 EUR Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für den Fall, dass der tatsächliche Anschaffungswert nicht mehr ermittelt werden kann, vor, zum Zeitpunkt der Anschaffung geltende Erfahrungswerte anzusetzen. So wurden bei diesen Positionen die Anschaffungsjahre ermittelt, die zum Anschaffungsjahr gültigen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Bodenrichtwerte zusammengestellt und entsprechend der Wert des Grundstücks ermittelt. Die letzten zusammenhängenden Waldgrundstücke des Landkreises, mit einer Fläche von ca. 5 Hektar wurden im Jahr 2008 verkauft. Bei dem bilanzierten Wert handelt es sich nur noch um vereinzelte Waldflächen, die insgesamt eine Fläche von m² umfassen. Bei Waldflächen wurde für die Grundstücksfläche ein Betrag von EUR je Hektar und für den Aufwuchs der niedrigere Wert von EUR je Hektar nach 62 Abs. 4 GemHVO zugrunde gelegt Bebaute Grundstücke (A-Bilanzposition 1.2.2) Unter der Position der bebauten Grundstücke sind der Wert für das Grundstück und das auf ihm errichtete Gebäude inklusive Aufbauten und Aufwuchs zusammengefasst dargestellt. Die weitere Untergliederung der Bilanzkonten erfolgt nach Gebäudearten. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde der bestehende Anlagennachweis im Bereich der Gebäudebewertung vollständig überarbeitet. Selbstständig bewertbare Gebäude wurden einzeln bewertet; es wurde jeweils eine individuelle Nutzungsdauer hinterlegt. Die empfohlene Nutzungsdauer des BMF beläuft sich für Gebäude auf 50 Jahre. Da bei der Beschaffenheit unseres Gebäudebestands keine Besonderheiten erkennbar sind, welche eine Abweichung von der Empfehlung erforderlich machen würden, wurde die Nutzungsdauer grundsätzlich auf 50 Jahre festgelegt mit Ausnahme der Außenanlagen, Garagen, Gerätelager und sonstigen Lagerbauten. Für die Aufteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die einzelnen Gebäude wurde auf die Gebäudeversicherungswerte 1914 zurückgegriffen, die auf die jeweiligen Her-
20 Landratsamt Konstanz 14 Eröffnungsbilanz zum stellungsjahre der einzelnen Gebäudeteile entsprechend der Indextabelle im Bilanzierungsleitfaden rückindiziert wurden. Die sich daraus ergebenden Werte wurden als Verteilerschlüssel für die Aufteilung der bekannten und tatsächlich angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Der Restbuchwert der bebauten Grundstücke inklusive aller Gebäude und sonstigen Aufbauten (Anlagenklassen A1200 bis A1650) zum Eröffnungsbilanzstichtag beträgt ,22 EUR. Der saldierte Netto-Restbuchwert 7 beläuft sich auf ,20 EUR. Bei den Wohnbauten besteht lediglich ein Restbuchwert für das Hausmeisterhaus beim BSZ Radolfzell in Höhe von 5.094,00 EUR. Der Restbuchwert der Schulen beläuft sich auf ,24 EUR 8, der saldierte Netto- Restbuchwert auf ,22 EUR. Der Restbuchwert bei den Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäuden umfasst ,98 EUR, der saldierte Netto-Restbuchwert ,98 EUR. Im Folgenden werden die gesamten Anlagenbestände je Gebäude(-teil) inklusive des Passivkapitals aufgeführt. Wohnbauten (Bilanzkonto ) Anlagenbezeichnung Klasse Aktivdatum AHK Buchwert Hausmeisterhaus BSZ Radolfzell, Flst. Nr A ,77 EUR 5.094,00 EUR Summe je Anlagenklasse A ,77 EUR 5.094,00 EUR 7 Restbuchwert des Aktivvermögens abzüglich Restbuchwert des Passivkapitals. 8 Restbuchwert gesamt, d. h. jeweils inklusive Grund und Boden.
21 Landratsamt Konstanz 15 Eröffnungsbilanz zum Schulen (Bilanzkonten , ) Anlagenbezeichnung Aktivdatum Aktiva Passiva AHK Buchwert AHK Buchwert Grundstück BSZ Radolfzell, Flst ,62 EUR ,62 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück BSZ Stockach, Flst. 678/2, 678/3, 678/ ,20 EUR ,20 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Haldenwangschule, Flst ,45 EUR ,45 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück HGS Singen, Robert-Gerwig-Schule Flst ,62 EUR ,62 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Mettnau-Schule, Flst. 2137, ,73 EUR ,73 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Mettnau-Schule, Flst. 574/ ,13 EUR 7.160,13 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Regenbogenschule, Flst ,80 EUR ,80 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Sonnenlandschule Flst ,26 EUR ,26 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Wessenbergschule KN, Flst. 1685/ ,75 EUR ,75 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Zeppelin-GS, Flst. 1758/9, 1775/21,1775/ ,88 EUR ,88 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Sporthalle Singen, Flst ,34 EUR ,34 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Mettnau-Schule Turnhalle, Flst ,79 EUR ,79 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Summe Grund und Boden Schulen ,57 EUR ,57 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Außenanlagen ,00 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Theoriegebäude alt ,78 EUR 22,00 EUR ,93 EUR -1,00 EUR BSZ Radolfzell Theoriegebäude neu ,10 EUR ,00 EUR ,26 EUR ,00 EUR BSZ Radolfzell Werkstatt neu ,79 EUR ,00 EUR ,13 EUR -1,00 EUR BSZ Radolfzell Werkstatt alt ,25 EUR 1,00 EUR ,40 EUR ,00 EUR BSZ Radolfzell überdachte Verbindung ,59 EUR 1.677,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Sporthalle ,14 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Gymnastikhalle ,92 EUR ,00 EUR ,48 EUR ,00 EUR BSZ Radolfzell Gartengerätelager ,16 EUR 1,00 EUR ,26 EUR ,00 EUR BSZ Radolfzell Sportgerätelager ,32 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Fahrradstellplätze ,51 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Radolfzell Gesamt ,56 EUR ,00 EUR ,46 EUR ,00 EUR BSZ Stockach Außenanlagen Sporthalle ,47 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Stockach Außenanlagen ,73 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Stockach Innenhof, Außenanlage, Spende ,02 EUR 723,00 EUR -803,02 EUR -723,00 EUR BSZ Stockach Schulgebäude ,21 EUR ,00 EUR ,34 EUR ,00 EUR BSZ Stockach Werkstatt ,26 EUR ,00 EUR ,68 EUR ,00 EUR BSZ Stockach Fahrradstellplatz überdacht ,50 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR BSZ Stockach Sporthalle ,59 EUR ,00 EUR ,14 EUR ,00 EUR BSZ Stockach Erweiterungsbau Schulgebäude ,94 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR BSZ Stockach Gesamt ,72 EUR ,00 EUR ,18 EUR ,00 EUR Haldenwang-Schule Gebäude Altbau ,62 EUR ,95 EUR ,00 EUR ,00 EUR Haldenwang-Schule Gebäude Neubau ,95 EUR ,61 EUR ,00 EUR ,51 EUR Haldenwang-Schule Außenanlage ,16 EUR ,82 EUR ,00 EUR ,51 EUR Haldenwang-Schule Gebäude ,73 EUR ,38 EUR ,00 EUR ,02 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Außenanlage, Parkplatz, -beleucht ,40 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Außenanlagen ,49 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Theoriegebäude Teil I ,83 EUR ,00 EUR ,72 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Theoriegebäude Teil II ,62 EUR ,00 EUR ,79 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Theoriegebäude Teil III ,16 EUR ,00 EUR ,75 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Zwischenbau ,29 EUR ,00 EUR ,18 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Sporthalle ,54 EUR ,00 EUR ,10 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Werkstätten alt ,68 EUR ,00 EUR ,84 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Werkstätten neu ,20 EUR ,84 EUR ,00 EUR ,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Gerätelager ,76 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Garage ,44 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Hohentwiel-Gewerbeschule Gesamt ,41 EUR ,84 EUR ,38 EUR ,00 EUR Mettnau-Schule Außenanlagen ,18 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Mettnau-Schule Schulgebäude Altbau ,96 EUR ,00 EUR ,08 EUR ,00 EUR Mettnau-Schule Schulgebäude Neubau Teil I ,34 EUR ,00 EUR ,49 EUR ,00 EUR Mettnau-Schule Schulgebäude Neubau Teil II ,98 EUR ,00 EUR ,25 EUR ,00 EUR Mettnau-Schule Trafostation ,05 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Mettnau-Schule Garagen ,17 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Mettnau-Schule Turnhalle ,97 EUR ,00 EUR ,97 EUR ,00 EUR Mettnau-Schule Gesamt ,65 EUR ,00 EUR ,79 EUR ,00 EUR Regenbogenschule Fahrrad-Abstellanlage ,72 EUR 3.364,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Regenbogenschule Neu- / Umbau ,25 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Regenbogenschule Altbau ,58 EUR ,00 EUR ,27 EUR ,00 EUR Regenbogenschule Garage ,71 EUR 3.339,45 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Regenbogenschule Gesamt ,26 EUR ,45 EUR ,27 EUR ,00 EUR Robert-Gerwig-Schule Gebäude ,58 EUR ,00 EUR ,42 EUR ,00 EUR Robert-Gerwig-Schule Sporthalle ,42 EUR ,00 EUR ,66 EUR ,00 EUR Robert-Gerwig-Schule Gesamt ,00 EUR ,00 EUR ,08 EUR ,00 EUR Sonnenlandschule Garage und Geräteschuppen ,79 EUR 4.305,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Sonnenlandschule ERW.Gebäude (Speisesaal) ,95 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Sonnenlandschule Stockach Außenanlage ,50 EUR ,00 EUR ,07 EUR ,00 EUR Sonnenlandschule Altbau ,42 EUR ,00 EUR ,86 EUR ,00 EUR Sonnenlandschule Gesamt ,66 EUR ,00 EUR ,93 EUR ,00 EUR Wessenberg-Schule Schulgebäude ,82 EUR ,00 EUR ,87 EUR ,00 EUR Wessenberg-Schule Verbindungsgang ,03 EUR 5.774,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Wessenberg-Schule Sporthalle ,47 EUR ,00 EUR ,44 EUR ,00 EUR Wessenberg-Schule Sanitär/ Umkleide ,04 EUR ,00 EUR ,27 EUR ,00 EUR Wessenberg-Schule Gymnastikhalle ,07 EUR ,00 EUR ,85 EUR ,00 EUR Wessenberg-Schule Hausmeister ,68 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Wessenberg-Schule Garagen ,70 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Wessenberg-Schule Fahrradstellplatz überdacht ,96 EUR 1.427,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Wessenberg-Schule Gesamt ,77 EUR ,00 EUR ,43 EUR ,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Außenanlage ,78 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Theoriegebäude ,20 EUR 1,00 EUR ,38 EUR -1,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Lehrwerkstatt Farbe, Medien ,27 EUR 1,00 EUR ,76 EUR -1,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Holz- und Baulager ,24 EUR 1,00 EUR ,63 EUR -1,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Hausmeisterhaus Bauwerkstatt ,07 EUR 1,00 EUR ,88 EUR -1,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Lehrwerkstatt Metall Installat ,12 EUR ,00 EUR ,20 EUR ,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Theoriegebäude neu/aula/verw ,62 EUR ,00 EUR ,76 EUR ,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Sporthalle ,57 EUR ,00 EUR ,49 EUR ,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Holzwerkstatt ,36 EUR ,00 EUR ,28 EUR ,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Druckwerkstatt ,36 EUR 1,00 EUR ,10 EUR -1,00 EUR Zeppelin-Gewerbeschule Gesamt ,59 EUR ,00 EUR ,48 EUR ,00 EUR Summe Gebäude und Aufbauten Schulen ,35 EUR ,67 EUR ,00 EUR ,02 EUR
22 Landratsamt Konstanz 16 Eröffnungsbilanz zum Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude (Bilanzkonten , ) Anlagenbezeichnung Klasse Aktivdatum Aktiva Passiva AHK Buchwert AHK Buchwert Benediktinerplatz 1, Flst , A ,02 EUR ,02 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Bauhof Reichenaustr. 37, Flst A ,86 EUR ,86 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Kfz-Zul.Singen, Flst A ,33 EUR ,33 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück Waldstr. 28, Flst A ,50 EUR ,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Grundstück SM Engen-Welschingen Flst 3488 A ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Summe je Anlagenklasse Grund und Boden Verwaltgsgeb. A ,71 EUR ,71 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR VERWALTUNGSGEBÄUDE BENEDIKTINERPLATZ 1 s. Zusatz A ,98 EUR ,00 EUR ,18 EUR ,00 EUR VERW.GEBÄUDE BENED.PLATZ - AUßENANLAGEN (FLST. NR A ,47 EUR 1,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Benediktinerplatz 1 Aktives + Passives Datennetz A ,31 EUR 7.829,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Verwaltungsgebäude RGS- Schule, FLST A ,82 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Verwaltungsgebäude Waldstr. 28, Radolfzell A ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Verwaltungsgebäude Waldstr , Radolfzell A ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Garagen Waldstr. 28, Radolfzell A ,50 EUR 6.897,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Verwaltungsgebäude SM Engen-Welschingen A ,42 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Außenanlage SM Engen-Welschingen A ,42 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Fahrzeughalle SM Engen-Welschingen A ,31 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Salz- Gefahrgutlager SM Engen-Welschingen A ,85 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR GEBÄUDE KFZ-ZULASSUNG SINGEN, FLST.NR PFAF A ,99 EUR ,27 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR GEBÄUDE REICHENAUSTR. 37 (FLST.NR ) A ,80 EUR 1,00 EUR ,80 EUR -1,00 EUR GEBÄUDE REICHENAUSTR. 37 Lagerschuppen A ,60 EUR 1,00 EUR ,60 EUR -1,00 EUR Summe je Anlagenklasse Gebäude / Aufbauten Verwaltgsgeb. A ,47 EUR ,27 EUR ,58 EUR ,00 EUR Infrastrukturvermögen (A-Bilanzposition 1.2.3) Bereits seit dem Jahr 2001 wurden der Grund und Boden, die Baukosten und die Zuweisungen in die Vermögensrechnung sowie die Anlagenbuchhaltung mit einer im Vergleichsring festgelegten betriebsbedingten Nutzungsdauer von 20 Jahren aufgenommen; Vorgänge vor 2001 wurden in jährlichen Summen erfasst. Gemäß dem Leitfaden zur Bilanzierung liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Kreisstraßen (Straßenart I) bei 25 bis 30 Jahren. Die Nutzungsdauern alle Kreisstraßen wurden demnach gemäß ihrer individuellen verkehrsbedingten Auslastung auf 25 bzw. 30 Jahre festgelegt. Die Baukosten der Jahre 1986 bzw. bei den Straßen mit 30-jähriger Nutzungsdauer 1981 bis 2009 wurden den einzelnen Straßen zugeordnet. Die Baukosten bis einschließlich 1985 gelten als abgeschrieben. Zum wurden gemäß dem Verhältnis der Herstellungskosten sowie den Zugangsdaten individuelle Restnutzungsdauern je Kreisstraße berechnet. Das Amt für Straßen und Nahverkehr konnte ausschließen, dass einzelne Abschnitte in diesem Zeitraum mehrfach aus- bzw. umgebaut wurden. Im am veröffentlichten Leitfaden zur Bilanzierung wurde festgeschrieben, dass Ausgaben für bisher korrekterweise im Vermögenshaushalt verbuchte Straßendeckenerneuerungen zukünftig laufende Aufwendungen darstellen, und auch die Restbuchwerte dieser rückwirkend für die Eröffnungsbilanz zu entnehmen sind. Das Sachanlagevermögen und somit auch das Basiskapital sind durch diese Entscheidung zum Bilanzstichtag um rd. 4,6 Mio. EUR gesunken. Unentgeltliche Wertübergänge wie Umstufungen wurden mit dem gleichen Wert aktiviert wie passiviert. Der Restbuchwert des gesamten Infrastrukturvermögens beträgt ,06 EUR. Der saldierte Netto-Restbuchwert des gesamten Infrastrukturvermögens zum Eröffnungsbilanzstichtag beträgt ,10 EUR.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
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