Förderprogramme Existenzgründung, -festigung
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- Ingrid Giese
- vor 8 Jahren
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1 in der MEO-Region Förderprogramme Existenzgründung, -festigung (Stand: Juli 2015)
2 Inhalt Allgemeine Voraussetzungen und Bestimmungen... 1 I. Zinsgünstige Kredite Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung ERP-Innovationsprogramm KfW-Gründerkredit ERP-Gründerkredit StartGeld ERP-Gründerkredit Universell KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital NRW.BANK.Gründungskredit NRW.BANK.Mittelstandskredit NRW.BANK.Universalkredit NRW/EU.Investitionskapital NRW.BANK.Kreativwirtschaftsfonds Mikromezzanin der KBG NRW Mikrokredit Deutschland NRW/EU.Mikrodarlehen NRW.Bank.Seed Fonds II. Zuschüsse Meistergründungsprämie NRW Gründungszuschuss nach 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III Einstiegsgeld nach 16 b SGB II Meister BAföG Weiterbildungsprämie des Bundes Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich III. Bürgschaften Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW GmbH ExpressBürgschaft Bürgschaften des Landes NRW IV. Gründungs- und Betriebsberatung Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW Potenzialberatung Bundes-Programm KfW-Gründercoaching Deutschland UnternehmensWert: Mensch Regionales Wirtschaftsförderungsprogamm (RWP)- Beratung
3 Allgemeine Voraussetzungen und Bestimmungen - Der Antragsteller muss in der Regel eine entsprechende Vorbildung haben. - Vor Einreichung des Förderantrages darf mit der Durchführung des Vorhabens nicht begonnen werden; Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden in der Regel nicht gefördert. - Der Antragsteller soll sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen. - Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. - Öffentliche Kredite sind in der Regel banküblich abzusichern, eventuell durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW oder des Landes NRW. Bei einigen Programmen kann auch eine Haftungsfreistellung durch die Hausbank beantragt werden. - Die öffentlichen Mittel sind nach Erhalt der Zusage unverzüglich für den festgelegten Zweck zu verwenden; über die Verwendung ist ein Nachweis zu führen. - Ein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften besteht in der Regel nicht. - Die Anträge können, soweit bei den Einzelprogrammen nichts anderes angegeben wird, über jedes beliebige Kreditinstitut eingereicht werden, und zwar auf Formularen, die dort erhältlich sind. - Grundsätzlich 100% Auszahlung bei allen gewerblichen Förderprogrammen - Grundsätzlich Tilgung gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung
4 I. Zinsgünstige Kredite 1. Unternehmerkapital 1.1 ERP-Kapital für Gründung Nachrangkapital für Existenzgründer und Jungunternehmer Förderbar sind: Das Programm ermöglicht Gründern, Freiberuflern und Mittelständlern, die noch keine drei Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, Kosten für die erste Teilnahme an einer Messe/Ausstellung, Material-, Waren- und Ersatzteillager, Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen Antragsberechtigte: natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen durchführen Kredithöchstbetrag, Sicherheiten: Zinssatz: Max pro Antragsteller Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehn, für das keine Sicherheiten zu stellen sind. Neben der persönlichen Haftung des Antragstellers haftet auch der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Vor Ende der Zinsbindung unterbreitet die KfW der Hausbank ein Prolongationsangebot. Das Garantieentgelt beträgt 1 % p. a. des jeweils valutierenden Nachrangdarlehens, welches in den angegebenen Effektivzinssätzen enthalten ist. Laufzeit: Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Die Tilgung erfolgt nach 7 tilgungsfreien Jahren. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten. Danach tilgen sie in
5 gleich hohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige, vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten Zinsbindungsphase gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ERP-Innovationsprogramm Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen Förderbar sind: Das ERP-Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, ihrer wesentlichen Weiterentwicklung sowie ihrer Markteinführung in Deutschland. Im Rahmen der Energiewende werden auch größere Vorhaben zur Entwicklung von Technologien zur Einsparung von Energie gefördert. Antragsberechtigte: Das Programm wendet sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens 2 Jahre am Markt aktiv sind. Das Unternehmen muss das innovative Vorhaben selbst durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen oder aber eine solche Innovation am Markt einführen. Kredithöchstbetrag: Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt max. 5 Mio. pro Vorhaben. Im Rahmen der Energiewende max. 25 Mio. pro Vorhaben sowie 50 Mio. pro Unternehmen und Kalenderjahr Zinssatz: Laufzeit: risikogerechter/bonitätsabhängiger Zinssatz 10 Jahre für beide Tranchen (2 Tilgungsfreijahre beim Fremdkapital und 7 Tilgungsfreijahre beim Nachrangkapital) 2
6 2. KfW-Gründerkredit 2.1. ERP-Gründerkredit StartGeld Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung. Förderbar sind: Gründungsinvestitionen, Festigungsinvestitionen, Betriebsmittel, betriebliche Investitionen. Nebenerwerb der mittelfristig auf den Haupterwerbe ausgerichtet ist. Antragsberechtigte: Kredithöchstbetrag: Zinssatz: Sicherheiten: Natürliche Personen, sowie Freiberufler und kleine Unternehmen bis 3 Jahre nach der Gründung max (Fremdkapitalbedarf); davon Betriebsmittel maximal Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Monatlicher Kapitaldienst. Die KfW macht keine Angaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Laufzeit: max. 10 Jahre, davon sind höchstens 2 Jahre tilgungsfrei oder 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (monatliche Tilgung) Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP- Programmen ist nicht möglich ERP-Gründerkredit Universell Förderbar sind: Gründer, Freiberufler und KMUs, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, haben die Möglichkeit einer zinsgünstigen Finanzierung Ihres Vorhabens im In- und Ausland Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung. Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb 3
7 ausgerichtet ist, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung Antragsberechtigte: Kredithöchstbetrag: Zinssatz: Sicherheiten: Laufzeit: Natürliche Personen, sowie Freiberufler und EU-KMU bis 5 Jahre nach der Gründung max. 25 Mio. pro Vorhaben (auch Betriebsmittel) Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr Investitionsfinanzierung: 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren 20 Jahre mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen. Monatliche Tilgung Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs. Eine Kombination einer Finanzierung mit anderen Förderprogrammen ist zulässig. (außer mit KfW- Gründerkredit StartGeld). 3. KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital Förderziel: Antragsberechtigte: Kredithöchstbetrag: Der KfW- Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. Max. 25 Mio. pro Vorhaben 4
8 Zinssatz: Sicherheiten: Laufzeit: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Betriebsmittelfinanzierungen: 2 Jahre endfällig Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr Investitionsfinanzierungen: Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerblichen Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligungen entfallen 4. NRW.BANK.Gründungskredit Förderbar sind: Förderfähig sind Gründungsvorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Gründungsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Folgende Maßnahmen können finanziert werden: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen Anschaffung und / oder Herstellung von Betriebsund Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.) Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mindestens 10 %) Betriebsmittelbedarf Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen Kosten für erste Messeteilnahmen 5
9 Antragsberechtigte: Bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme werden gefördert: Existenzgründer, Freiberufler sowie neu gegründete KMU Kredithöchstbetrag: Mindestkredit: max. 10 Mio. Zinssatz: Laufzeit: Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität und Besicherungsklasse des Endkreditnehmers. Betriebsmitteldarlehn: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr Investitionsdarlehn: 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr; 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren; 20 Jahre bei 1,2 oder 3 tilgungsfreien Jahren monatliche Tilgung Sicherheiten: Besicherung: Die Förderdarlehen sind banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Bürgschaft (optional): Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten bietet das Programm die Option der Beantragung einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW. Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. 5. NRW.BANK.Mittelstandskredit Förderbar sind: Antragsberechtigte: Wachstumsvorhaben, die einen positiven NRW-Effekt haben, z.b. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Übernahme- bzw. Beteiligungskosten, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers sowie Betriebsmittel (nur zusätzliche Liquidität, keine Umschuldungen). Gewerbliche Unternehmen, EU-KMU und Freiberufler (Gruppenumsatz max. 500 Mio. ) ab 5 Jahre Unternehmenstätigkeit Kredithöchstbetrag: Investitions- und Betriebsmitteldarlehn max. 10. Mio. pro Vorhaben, Mindestkredit:
10 Zinssatz: Laufzeit: Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität und Besicherungsklasse des Endkreditnehmers. 5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr; 10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren; 20 Jahre bei 1,2 oder 3 tilgungsfreien Jahren bei jeweils 10 Jahren Zinsbindungsfrist vierteljährliche Tilgung Sicherheiten: Die Förderdarlehen sind banküblich abzusichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Finanzierungsanteil: Investitions- und Betriebsmitteldarlehen bis zu 100 %. 6. NRW.BANK.Universalkredit Förderbar sind: Antragsberechtigte: Investitionen, die einen positiven NRW-Effekt haben, Betriebsmittel-/Liquiditätsbedarf, Umschuldungen ohne Haftungsfreistellung (keine KfW- oder NRW.BANK- Kredite!) Beginn der Maßnahme für Finanzierung unerheblich Existenzgründer, mittelständische Unternehmen, Freiberufler (Gruppenumsatz max. 500 Mio. ) Kredithöchstbetrag: Investitions- und Betriebsmitteldarlehen mind. 25 T, max. 10. Mio. Sicherheiten: Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Bei Unternehmen, die bereits seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Haftungsfreistellungen werden ausschließlich für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab angeboten Zinssatz: Laufzeit: Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität und Besicherungsklasse des Endkreditnehmers. Zins/Tilgung vierteljährlich 3-10 Jahre 7
11 7. NRW/EU.Investitionskapital Investitionen, die zu künftigem Unternehmenswachstum führen können. Finanzierungspaket, das aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) und einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) besteht. Die Nachrangtranche wird zu 100 % haftungsfreigestellt. Antragsberechtigte: Zinssatz: Grundsätzlich förderfähig sind investierende KMU die die zu fördernde Investition selbst nutzen. Das KMU muss in den vergangenen beiden Geschäftsjahren ein Unternehmenswachstum aufweisen. Der mit Investitionen verbundene Arbeitsplatzeffekt ist darzulegen. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehnslaufzeit und orientiert sich an der Bonität und der Besicherungsklasse des Endkreditnehmers. Laufzeit: 15 Jahre inkl. 7 tilgungsfreien Jahren Die Tilgung setzt mit Beginn des nächsten Quartales nach Ablauf der Tilgungsfreijahre ein und erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Kreditbetrag: Mind max. 2 Mio. Nachrangtranche: 50% der finanzierbaren Investitionskosten, max. 1 Mio Fremdkapitaltranche: mind. 20% des Finanzierungspaketes, max. bis zur Höhe der Nachrangtranche Finanzierungsanteil: max. 62,5 % der förderfähigen Kosten, davon 12,5% als Fremdkapitaltranche und max. 50 % als Nachrangtranche (max. 1 Mio. ) Eigenobligo Hausbank mind. 20% der geförderten Kosten 8
12 8. NRW.BANK.Kreativwirtschaftsfonds Förderbar sind: Antragsberechtigte: Kredithöchstbetrag: Zinssatz: Auszahlung: Der NRW.BANK Kreativwirtschaftsfonds investiert Eigenkapital und fördert damit das Wachstum eines Unternehmens Gefördert werden: Erwerb eines anderen Unternehmens Markterschließung/Markteinführung Vertriebsaufbau/Vertriebsausbau Nachfolgeregelungen Produktionserweiterung/Aufbau von Produktionskapazitäten Diversifikation Erschließung von neuen Absatzmärkten Forschung und Entwicklung Das Unternehmen muss durch fundierte Planung belegen, dass ein positiver Cash-Flow innerhalb von 3 Jahren erreicht wird und die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Junge sowie etablierte mittelständische Wachstumsunternehmen aus folgenden Segmenten: Film, Rundfunk, Fernsehen, Verlage, Musik, Entertainment, Werbung, Kommunikation, Mode, Design, Architektur, Multimedia, Games, Software, Kunst- und Ausstellungsmarkt Der Mindestbetrag einer Eigenkapitalfinanzierung beträgt ; der Höchstbetrag beläuft sich auf 3 Mio. pro Unternehmen. Die Gesellschaftsform sollte eine Kapitalgesellschaft sein und mindestens ein weiterer Investor sollte ebenfalls Kapital zur Verfügung stellen. Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität und Besicherungsklasse des Endkreditnehmers. Die Laufzeit beträgt 5-7 Jahre. Die Bereitstellung des Kapitals erfolgt in Form einer Mezzanine- oder einer direkten Beteiligung. 9. Mikromezzanin der KBG NRW Dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis, da Mezzaninkapital im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellt. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht. 9
13 Mittelverwendung: Antragsberechtigte Investitionen, Betriebsmittel Keine Ablösung bestehender Finanzierungen Kombination mit Bankkredit/Bürgschaft der Bürgschaftsbank möglich Kleinst- und Kleinunternehmen und Existenzgründer (alle gewerblichen Unternehmen, keine Freiberufe) Kredithöchstbetrag, Bis zu Sicherheiten: Zinssatz: Festentgelt 8% p.a. Gewinnbeteiligungsentgelt 1,5 % p.a. 3,5 % Zusageprovision bei Genehmigung Max. einmalig 500 bei Nichtzustandekommen Laufzeit: Max. 10 Jahre, Rückzahlung nach dem 7. Jahr in 3 gleich hohen Jahresraten Sicherheiten: Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen. 10. Mikrokredit Deutschland Förderbar sind: Antragsberechtigte: Die Kredite werden von der Grenke Bank vergeben. Die Kreditbetreuung vom Erstgespräch bis zur Rückzahlung erfolgt durch ein Mikrofinanzinstitut Ihrer Wahl. Es werden nur unternehmerische Aktivitäten finanziert. Investitionen und Betriebsmittel Kleine und junge Unternehmen, die über die Hausbank keine Kredite erhalten. Insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen, wobei keine Personengruppe ausgeschlossen ist. Kredithöchstbetrag: Max Zinssatz: Tilgung: Laufzeit: Der Zinssatz beträgt derzeit 9,9 % p.a. effektiv und wird mit monatlicher Verrechnung fest für die gesamte Laufzeit vereinbart. Die Abschlussgebühr beträgt 100. i.d.r. monatlich, in Sonderfällen auch endfällig. Tilgungsfreie Zeiten werden nicht vereinbart. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Mikrokredite haben kurze Laufzeiten von wenigen Monaten, maximal jedoch 4 Jahre 10
14 Antragsweg: Sicherheiten: Die Grenke Bank vergibt die Kredite auf Empfehlung der Mikrofinanzinstitute. Diese entscheiden selbst, welche Sicherheiten sie akzeptieren. Bankenübliche Sicherheiten sind in der Regel nicht erforderlich. Bürgschaft eines Dritten oder Sicherungsübereignung. Sollten diese Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen, werden von einigen Mikrofinanzinstituten alternative Lösungen erprobt. Mikrofinanzinstitute : DMK Dresdner Mikrokredit AG Tel: GOLDRAUSCH e.v. Tel: MONEX Mikrofinanzierung Baden-Württemberg e.v. Tel: (NL Mannheim) Tel: (NL Donaueschingen) Mikrokredit Schleswig-Holstein GmbH Tel: (Büro Schleswig-Holstein) Tel: (Büro Hamburg) Tel: (Büro Mecklenburg-Vorpommern) Kreativ Finanz Mecklenburg GmbH indaro Mikrofinanz GmbH & Co. KG Tel: GLC Mikrofinanz Tel: Dut mikrofinanz GmbH Tel: NordHand eg Tel: REGIOS eg Tel: Dr. Wolfganag Krause & Joachim Tautz GbR Tel:
15 11. NRW/EU.Mikrodarlehen Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen. Förderbar sind: Gefördert werden: - Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt - Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum. Antragsberechtigte: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in NRW, die ein Kleinstunternehmen in NRW gründen möchten oder vor weniger als fünf Jahren gegründet haben Kredithöchstbetrag: bis Zinssatz: Fester Zinssatz für die komplette Kreditlaufzeit (kann unter abgerufen werden) Auszahlung: 100% Laufzeit: Antragstellung: 6 Jahre (6 Monate tilgungsfrei) Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehns oder in Teilbeträgen ist ohne Kosten jederzeit möglich. Die Antragstellung ist in dem für Sie zuständigen STARTERCENTER NRW möglich. Die Antrag stellende Person füllt den Antrag vollständig aus und reicht diesen zur Prüfung beim STARTERCENTER NRW ein. Eine direkte Antragstellung bei der NRW.BANK ist nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens von Ihnen insbesondere noch folgende Unterlagen einzureichen sind: - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass keine Steuerrückstände bestehen) - Bankauskunft über eine geordnete Geschäftsbeziehung Sollten bei diesen Unterlagen absehbar Probleme zu erwarten sein, bitten wir um Mitteilung. 12
16 12. NRW.Bank.Seed Fonds Neue Technologien und junge dynamische Unternehmen prägen das Innovationsklima eines Landes. Zur Unterstützung und Verstärkung der Gründung dieser Unternehmen wurde die Seed.Fonds.Initiative gestartet. Antragsberechtigte: Technologieorientierte Unternehmen mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen im Bereich der: Informations- und Softwaretechnologie Mikro- und Nanotechnologie Biotechnologie und Robotertechnik Umwelttechnologie und alternative Energie sowie Maschinenbau Life Sciences und Medizintechnik Kommunikationstechnologie Ingenieurwissenschaft Verfahrens- und Automatisierungstechnik Voraussetzungen: Das Unternehmen sollte max. 18 Monate alt und technologieorientiert sein. Das Vorhaben soll einen hohen Innovationsgrad aufweisen und möglichst durch Patente bereits abgesichert sein. Ein potenziell nachhaltiger Wettbewerbsvorteil sollte aufgewiesen werden. Gründer sollten darüber hinaus einen finanziellen Eigenbeitrag leisten. Art und Höhe der Förderung: Antragsverfahren: Direkte Minderheitsbeteiligung Investitionsvolumen beträgt bis zu Euro pro Unternehmen Gesellschaftsform: Kapitalgesellschaft Beteiligungsdauer: 5 bis 7 Jahre NRW.Bank- Bereich Beteiligungen Abteilung Technologie- und Innovationsfinanzierung Kavalleriestraße Düsseldorf Telefon Telefax beteiligungen@nrwbank.de 13
17 II. Zuschüsse 1. Meistergründungsprämie NRW Um Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern die Gründung einer selbständigen Existenz zu erleichtern kann bei Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätigen Beteiligungen eine einmalige Prämie gezahlt werden. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die eine selbständige Vollexistenz gründen. Voraussetzungen: In dem Betrieb muss mindestens 1 sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für insgesamt mindestens 24 Monate (anteilig auch Teilzeitarbeitsplätze) beschäftigt werden. Die Voraussetzung ist für 12 Monate erfüllt, wenn ein Auszubildender beschäftigt wird. Bei einer Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze in der Regel mindestens 12 Monate erhalten bleiben. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens bei Vorhaben von Frauen mindestens betragen. Bei Antragstellung muss ein Gründungskonzept vorgelegt werden, in dem die Schaffung der erforderlichen Arbeitsbzw. Ausbildungsplätze nachgewiesen wird. Der Antragsteller kann die Meistergründungsprämie nur 1x in Anspruch nehmen. Art und Höhe der Förderung: Antragsverfahren: Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einzureichen über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks (LHG) e. V. Auf m Tetelberg Düsseldorf Tel. (02 11) Fax (02 11) HUinfo@lgh.deU Internet: HUhttp:// 14
18 2. Gründungszuschuss nach 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III Der Gründungszuschuss hat die Ziele Sicherung des Lebensunterhaltes und Unterstützung der sozialen Absicherung. Unterstützung von Arbeitslosengeld-I- Empfängern bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Antragsberechtigte: Mit dem Gründungszuschuss werden nur Gründer/-innen gefördert, die tatsächlich arbeitslos sind und noch mindestens einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von 150 Tagen haben. Der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld (ALG I) wird während der Förderung eins zu eins verbraucht. Damit wird ein Wiederaufleben des ALG-I-Anspruches ausgeschlossen. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Zuschuss gewährt wird. Höhe der Förderung: Antragsweg: Der Zuschuss ist ein 2-Phasen-Modell. In den ersten 6 Monaten erhalten GründerInnen pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale für die soziale Absicherung in Höhe von 300. Nach Überprüfung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit am Ende der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur für weitere 9 Monate die pauschalen Zuschüsse von monatlich 300 gewähren. Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers 3. Einstiegsgeld nach 16 b SGB II Antragsberechtigte: Bezieher von Arbeitslosengeld-II können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Gründer und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit getroffen wird. Höhe der Förderung: Antragsweg: Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Arbeitslosengeld- II gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes richten sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit. Träger der Grundsicherung 15
19 4. Meister BAföG Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das auch als Meister-BAföG bekannt ist, hat der Gesetzgeber Fachkräften die Tür zu einer selbständigen Existenz weit geöffnet. Die finanzielle Unterstützung, die nach dem AFBG gewährt wird, ist zweigleisig: Sie besteht aus Zuschüssen und subventionierten, zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschüsse werden durch die jeweiligen Landesbehörden ausgezahlt; Darlehen gewährt die KfW. Der Darlehens- Teilerlass: Das AFBG bietet die Option auf einen Teilerlass des Maßnahmendarlehens. Wer sich innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss seiner Fortbildung selbständig macht oder ein Unternehmen übernimmt, kann beantragen, dass ihm 66 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Voraussetzungen hierfür: Die Abschlussprüfung wurde bestanden. Das Unternehmen besteht seit einem Jahr. Das Unternehmen beschäftigt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 2 Mitarbeiter, die seit mindestens 4 Monaten sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen spätestens drei Jahre nach Existenzgründung eingerichtet worden sein. Wo kann man Leistungen nach dem AFBG beantragen? Bezirksregierung Köln, - Ausbildungsförderung Theaterplatz 14, Aachen; Beratung und Antragsannahme auch durch die Kammern 5. Weiterbildungsprämie des Bundes Die Weiterbildungsprämie des Bundes wurde eingeführt, um insbesondere Geringverdienende zu mehr beruflicher Weiterbildung zu motivieren. Auch Selbständige, die die Voraussetzungen erfüllen, sind anspruchsberechtigt. Antragsberechtigte: Geringverdiende Erwerbstätige (auch selbständig Tätige) mit einem Jahresgehalt von maximal , bzw bei gemeinsam Veranschlagten. Voraussetzungen: Antragssteller müssen erwerbstätig in Deutschland sein. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, mithelfende Familienangehörige und Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit, Berufsrückkehrende. 16
20 Förderhöhe: Antragsweg: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500,--. Der Prämiengutschein kann einmal im Jahr in Anspruch genommen werden und ist nicht abhängig von bereits erfolgten Weiterbildungsmaßnahmen. Detaillierte Informationen und Beratung zum Bildungsscheck NRW, zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Durchführung erhalten Sie von der NRW Regionalagentur MEO e. V. mit Sitz im Hause der IHK zu Essen, Tel.: 0201/ ,-252, Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes. Gefördert werden: Errichtung einer neuen Betriebsstätte (ausgenommen reiner Betriebsverlagerung) Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte und grundlegende Änderungen des Gesamtproduktverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Maßnahmen in den Bereichen Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind. Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind. Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. 17
21 Umfang und Konditionen: Förderart: Zuschuss C-Fördergebiete für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen: Max. 25% für kleine Unternehmen (D-Fördergeb. 20%) Max. 20% für mittlere Unternehmen (D- Fördergeb. 10%) 15% bzw. max. 2,5 Mio. für große Unternehmen (D-Fördergeb.: 10% bzw. max auf Basis der De-Minimis-Regelung ) Sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und mittlere Unternehmen (D- Fördergeb. max. 15% für kleine und max. 10% für mittlere Unternehmen) Förderfähige Ausgaben: Bei Investitionsvorhaben beträgt die max. Höhe der förderfähigen Ausgaben je gefördertem Dauerarbeitsplatz bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen Förderumfang und höhe bei nicht-investiven Vorhaben: Die Höhe der Zuschüsse beträgt bei Schulungen: Bis zu 40% in C-Fördergebieten Bis zu 35% in D-Fördergebieten Insgesamt max Humankapitalbildung: Bis zu 50% des Bruttoarbeitslohnes, max im ersten und bis zu 25% des Bruttoarbeitslohnes, max im zweiten Jahr pro zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max auf Basis der De- Minimis Regelung Antragsweg: Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare zum RWP finden Sie unter produkte/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm- RWP-gewerblich/15354/nrwbankproduktdetail.html 18
22 III. Bürgschaften 1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW GmbH Bürgschaftszweck: Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben wie: Errichtung und Erwerb von Unternehmen sowie tätige Beteiligungen, Erweiterung oder Verlagerung von Betrieben, Rationalisierung- oder Modernisierungsmaßnahmen, Aufstockung des Warenlagers, Gewährleistungen und Garantiegewährungen, Beschaffung von Betriebsmitteln Antragsberechtigte: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, mittelständische Genossenschaften sowie Bauträger. Höhe der Bürgschaft: Bedingungen: Konditionen: Antragsweg: 80 % des Kreditbetrages, max. jedoch 1,25 Mio. Bürgschaftssumme. Sonstige Sicherheiten stehen nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Der Kreditnehmer muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein. Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % der Bürgschaftssumme (mindestens 400 ) sowie laufende Provision in Höhe von 1,0 % p. a. des verbleibenden Kreditbetrages. Die Laufzeit beträgt max. 15 Jahre (23 Jahre bei Bauvorhaben), Ablehnungen sind gebührenfrei. Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank). Bei einem Bürgschaftsantrag bis zu kann der Antrag auch direkt bei der Bürgschaftsbank NRW GmbH, Hellersbergstr. 18, Neuss, Telefon: / , gestellt werden. Das Bearbeitungsentgelt liegt bei 250. Eine vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der IHK/Handwerkskammer wird empfohlen. 2. ExpressBürgschaft Antragsberechtigte: KMU sowie Angehörige der Freien Berufe Bürgschaftshöhe: 60% ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten für Kredite bis (max Bürgschaft) Das Gesamtfremdfinanzierungsvolumen des Vorhabens darf nicht mehr als betragen. 19
23 Laufzeit Kosten: Antragsweg: Regelmäßig 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierung bis zu 23 Jahren, bei Betriebsmitteldarlehn, Kontokorrent- und Avalkrediten 6 Jahre. Es kann jeweils ein Freijahr beantragt werden. 1,5% einmalige Bearbeitungsgebühr, mind. 400 und 1% des verbürgten Kreditbetrages jährlich Bürgschaftsprovision. Der Antrag wird von der Hausbank per Internet der Bürgschaftsbank zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung über den ExpressBürgschaftsantrag wird in der Regel innerhalb von fünf Werktagen getroffen. Weiter Informationen finden Sie unter: 3. Bürgschaften des Landes NRW Bürgschaftszweck: Besicherung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen: Neuinvestitionen und Nachfinanzierung von Investitionen Beschaffung von Betriebsmitteln Konsolidierung oder Sanierung Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Personen, die sich tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Höhe der Bürgschaft: Bedingungen: Konditionen: Antragsweg: Das Bürgschaftsvolumen liegt über Sie wird im Einzelfall von Finanzminister festgesetzt (Erfahrungswert: ca. 80 %). Sicherheiten stehen nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung. Der Kreditnehmer muss vertrauenswürdig sein. Die Bürgschaftsbank NRW ist nicht zuständig. Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5% der Bürgschaftssumme (mindestens 250, max ) sowie laufende Provision in Höhe von 0,5 bis 1,0 % p.a. des verbleibenden Kreditbetrages. Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers. 20
24 IV. Gründungs- und Betriebsberatung 1. Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten UvorU der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals als selbständiger Vollexistenz zugrunde liegt. Antragsberechtigte: Natürliche Personen, die beabsichtigen ein gewerbliches Unternehmen / eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen gründen oder übernehmen oder sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit 50 % des gekennzeichneten Kapitals beteiligen. Voraussetzungen: Förderhöhe: Anzahl Tagewerke: Antragsweg: Die eingesetzten, unabhängigen Berater und Beratungsgesellschaften müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Erfahrung und Sachkunde nachweisen. Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Person durchzuführen. Eine gleichzeitige Beratungsförderung durch andere Programme der öffentlichen Hand ist ausgeschlossen. Der Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 pro Tagewerk, erhöht werden. Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss maximal 500. Der Eigenanteil beträgt mindestens 150. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu 4 Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Der Antrag ist über eine zugelassene Anlaufstelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung) zu stellen. 21
25 2. Potenzialberatung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch externe Beratungskompetenz werden unter Einbeziehung der Mitarbeiter die Potenziale des Unternehmens ermittelt. Darauf aufbauend wird die Umsetzung erster Veränderungsschritte im Unternehmen eingeleitet, die nach Abschluss der Beratung auf Basis eines betrieblichen Handlungsplans vom Unternehmer zur Zielerreichung weiter umgesetzt werden sollen. Antragsberechtigte: Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in NRW, die bereits länger als 5 Jahre am Markt existieren und mindestens eine/n sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/in haben. Voraussetzungen: Förderhöhe: Anzahl Tagewerke: Antragsweg: Die Unternehmen müssen sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen. Nicht gefördert werden Unternehmen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Die Beratung hat grundsätzlich mit aktiver Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. In Ausnahmefällen ist auch die Beratung an anderen Orten förderfähig. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert. Sofern die Beratung die Abstimmung bzw. Kooperation mit Dritten, z. B. Bildungsanbietern oder der Agentur für Arbeit erfordert, sind die Beratungszeiten auch ohne die Anwesenheit eines Unternehmensvertreters förderfähig. Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig. 50 % der Beratungskosten, maximal 500,-- pro Beratungstag max. 15 Beratungstage Detaillierte Informationen und Beratung zur Potenzialberatung, zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Durchführung erhalten Sie von der NRW Regionalagentur MEO e. V. mit Sitz im Hause der IHK zu Essen, Tel.: 0201/ ,-252,
26 3. Bundes-Programm Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen, die der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. erzielten. Voraussetzungen: Förderhöhe: Antragsweg: Die Beratungen dürfen nur von selbständigen Betriebsberatern oder Beratungsgesellschaften durchgeführt werden, die die für den Beratungsauftrag erforderliche Qualifikation besitzen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Der Antragsteller muss die in Rechnung gestellten Beratungskosten einschließlich Umsatzsteuer vor Antragstellung bezahlt haben. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- je Beratung. Hhttp:// 23
27 U 4. KfW-Gründercoaching Deutschland Gefördert werden: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die KfW unterstützen der KfW Coaching Maßnahmen, um Existenzgründern die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen. Gefördert werden Coaching Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten 2 Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Gründungsberatung und schulung, Unternehmensberatung und schulung, Existenzgründung und festigung, Unternehmensführung. Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden 2 Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Das Unternehmen muss im letzten Geschäftsjahr vor Beginn des Coachings die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Sitz und Betrieb in der BRD haben. Voraussetzungen: Förderhöhe: Anzahl Tagewerke: Antragsweg: Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. Die eingesetzten Berater müssen in der Kfw- Beraterbörse (HUwww.kfw-beraterboerse.deUH) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50 % des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal nicht überschreiten. Anträge sind vor Abschluss eines Coachingvertrages über die von der KfW akkreditierten Regionalpartner (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung) an die KfW zu richten. 24
28 5. UnternehmensWert: Mensch Das Förderprogramm unterstützt kleine Unternehmen bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik. Gefördert werden Beratungsleistungen in vier Handlungsfeldern: Personalführung Chancengleichheit & Diversity Gesundheit Wissen & Kompetenz Gefördert werden: Voraussetzungen: Förderhöhe: Anzahl Tagewerke: Antragsweg: Selbständige Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gemeinnützige Unternehmen Für NRW gilt: Weniger als 10 Beschäftigte bei der Berechnung werden Azubis und geringfügig Beschäftigte unberücksichtigt gelassen, Teilzeitbeschäftigte sind anteilig hinzuzurechnen. Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland bei Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen (bei Unternehmen, deren ursprüngliche Gründung mindestens 5 Jahre zurückliegt, können Änderungen der Rechtsform oder der Eigentumsverhältnisse vernachlässigt werden.) Bei Ausstellung des Beratungsschecks kann eine Fachberatung mit bis zu 80% bezuschusst werden- Ein Tag darf mit max netto berechnet werden 1 bis 15 Tage ( max. 8 Stunden pro Tag) Regionale Beratungsstellen finden Sie unter: Unternehmen/Beratungsstellen/inhalt.html 6. Regionales Wirtschaftsförderungsprogamm (RWP)- Beratung Die anteilige Beratungsförderung ermöglicht landesweit kleinen und mittleren Unternehmen die notwendige Analyse und Umsetzung einer betriebswirtschaftlichen Restrukturierung. Der Fokus liegt auf der Krisenprophylaxe. Zentrales Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen. Gefördert werden: Beratungsdienstleistungen, die aus Anlass der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur einer grundlegenden Umstrukturierung 25
29 der notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte einer geplanten Übergabe des Unternehmens auf eine Unternehmensnachfolgerin oder nachfolger einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder eines anderen Unternehmens von Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt, erforderlich sind. Antragsberechtigte: Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismusgewerbes) die älter als 5 Jahre sind. Voraussetzungen: Zuwendungsanträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der NRW.BANK in Münster gestellt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist vom Antragsteller zu bestätigen. Die vom Antragsteller beauftragte Beratungsgesellschaft muss den Nachweis einer mindestens 2-jährigen Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt erbringen. Förderhöhe: Bis zu 50% der Beratungskosten von maximal pro Tagewerk. Anzahl Tagewerke: Antragsweg: Bis zu 4 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, Möglichkeit einer zweiten Phase der begleitenden Umsetzungsberatung mit bis zu 4 weiteren Tagewerken. Bei Belegschaftsinitiativen können mehr als 8 Tagewerke gefördert werden mit einer Förderung bis zu 80% der Beratungskosten. Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare zum RWP finden Sie unter Weitere Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen erteilt Ihnen Ihr STARTERCENTER NRW. Das Merkblatt ist im Übrigen unter Ausnutzung aller Quellen mit Sorgfalt zusammengestellt worden. Für die Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 26
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