der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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- Nelly Huber
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1 VerBaFin März 2006 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherungsaufsicht 55. Jahrgang Nr. 3 Bonn, März 2006 Amtl. Abk.: VerBaFin Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes Übertragung eines Versicherungsbestandes Errichtung einer Zweigniederlassung Verschmelzung von Versicherungsunternehmen Namens- und Adressänderung Erlöschen der Erlaubnis Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Einstellung des Geschäftsbetriebes einer EWR- oder Drittlandsniederlassung Zum Direktversicherungsgeschäft nach 13b oder 13c VAG angemeldete Versicherungsunternehmen unter Rechts- und Finanzaufsicht Zum Dienstleistungsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadenrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen Statistik Entwicklung der Kapitalanlagen für das 4. Quartal
2 Bereich Wertpapieraufsicht Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen ausländische Investmentgesellschaft 2
3 Bereich Versicherungsaufsicht Bekanntmachungen Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 15. März 2006 der Stuttgarter Versicherung AG Stuttgart die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte und Risikoart Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden - unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen (Nr. 18 b der Anlage A zum VAG) erteilt. VA 43 VU /2 3
4 Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 15. März 2006 der Familienschutz Versicherung AG Stuttgart die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte und Risikoart Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden - unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen (Nr. 18 b der Anlage A zum VAG) erteilt. VA 43 VU /2 Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 2. März 2006 der TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft, München, die Erlaubnis zum Betrieb der Risikoarten Krankheit a.) Tagegeld (Teil A Nr. 2 Buchstabe a der Anlage zum VAG) 4
5 Verschiedene finanzielle Verluste Miet- oder Einkommensausfall (Teil A Nr. 16 Buchstabe h der Anlage zum VAG) erteilt. VA /6 Übertragung eines Versicherungsbestandes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 23. Januar 2006 den Vertrag vom 24. Juni 2005 genehmigt, durch den der Versorgungsverein für die Angestellten der Magdeburger Versicherung AG und verbundenen Gesellschaften Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München seinen gesamten Versicherungsbestand auf die Allianz Versorgungskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München überträgt. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 09. Februar 2006 wirksam geworden. VA 54 VU /6 5
6 Übertragung eines Versicherungsbestandes nach 14 Versicherungsaufsichtsgesetz Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 23. Januar 2006 den Vertrag vom 21. Juni 2005 genehmigt, durch den die Pensionskasse der Vereinten Versicherungen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München ihren gesamten Versicherungsbestand auf die Allianz Versorgungskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München überträgt. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 06. Februar 2006 wirksam geworden. VA 54 VU /4 Übertragung eines Versicherungsbestandes durch ein EU/EWR- Versicherungsunternehmen Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 111d VAG hat das französische Versicherungsunternehmen Zurich International (France) Companie d Assurances 96, rue Edouard Vaillant Levallois Perret seinen gesamten Versicherungsbestand, in dem auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf die französische Niederlassung des irischen Versicherungsunternehmens 6
7 Zurich Insurance Ireland Limited 96, rue Edouard Vaillant Levallois Perret übertragen. VA 31 VU /1 Errichtung einer Zweigniederlassung Das britische Versicherungsunternehmen SLLC Limited Standard Life House 30 Lothian Road Edinburgh Midlothain EH 2DH Scotland ist ab dem 16. März 2006 berechtigt, den Geschäftsbetrieb über eine Niederlassung in Deutschland in folgenden Versicherungssparten (Bezifferung gem. Anlage zum VAG) aufzunehmen: Leben, fondsgebundene Lebensversicherung sowie Permanent Health (Nr. 19, 21 sowie Klasse IV) Als Hauptbevollmächtigter wurde Herr Bertram Valentin Lyoner Straße Frankfurt bestellt. VA 22 EU 2006/0006 7
8 Verschmelzung von Versicherungsunternehmen Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß 14a VAG durch Verfügung vom 5. Januar 2006 die Verschmelzung der Allianz Versicherungs Aktiengesellschaft, München, als übernehmender Gesellschaft und der Frankfurter Versicherung Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als übertragender Gesellschaft genehmigt. VA 41 - VU /33 Namensänderung Die SV Sparkassen-Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Stuttgart, hat ihre Firma in SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft, Stuttgart, geändert. VA /2 8
9 Namensänderung Die Allgemeine Kreditversicherung Coface Aktiengesellschaft, Mainz hat ihre Firma in Coface Kreditversicherung AG, Mainz geändert. VA 32 VU /4 Adressänderung Das in der Bundesrepublik Deutschland durch Errichtung einer Zweigniederlassung tätige französische Versicherungsunternehmen EUROMAF SA Niederlassung Deutschland hat seine Anschrift in EUROMAF SA Niederlassung für Deutschland c/o AIA AG Herrn Thomas Kowalke Kaistraße Düsseldorf geändert. VA 31 VU /2 9
10 Adressänderung Das in der Bundesrepublik Deutschland durch Errichtung einer Zweigniederlassung tätige britische Versicherungsunternehmen GE Mortgage Insurance Limited Niederlassung Deutschland Sachsenring 83 D Köln hat seine Firma und Anschrift in Genworth Financial Mortgage Insurance Limited Niederlassung Deutschland Herr Matthias Dous Im Mediapark Köln geändert. VA 31 -VU /1 Erlöschen der Erlaubnis Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 gegenüber der RS Reise-Schutz Versicherung AG, Weinsberg, festgestellt, dass deren Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte Allgemeine Haftpflicht (Nr. 13 der Anlage A zum Versicherungsaufsichtsgesetz) gemäß 6 Abs. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz erloschen ist. VA 31 VU /3 10
11 Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 23. Januar 2006 der Pensionskasse der Vereinten Versicherungen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München die Auflösung genehmigt. VA 54 VU /4 Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 23. Januar 2006 dem Versorgungsverein für die Angestellten der Magdeburger Versicherung AG und verbundenen Gesellschaften Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, München die Auflösung genehmigt. VA 54 VU /6 Einstellung des Geschäftsbetriebes einer EWR- oder Drittlandsniederlassung Die Hampden Insurance N.V. Niederlassung für Deutschland Bachemstraße Köln hat Ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. VA 46 VU /2 11
12 Zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadensversicherungsrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen Folgende Versicherungsunternehmen (Lebensversicherung und Schaden-/Unfallversicherung) wurden gemäß Artikel 35 der Dritten Richtlinie (92/96 EWG) und der Dritten Schadensversicherungsrichtlinie (92/49 EWG) zum Dienstleistungsverkehr neu angemeldet 7975 ERISA Société Anonyme dont le siège social est situé 15, rue Vernet Paris 5862 Leben, fondsgebundene Lebensversicherung, Kapitalisierungsgeschäfte (Nr. 19, 21, 23) VHV Allgemeine Versicherung AG Constantinstrasse Hannover Dienstleistungsverkehr in Griechenland VA 31 -VU /2 Irland VA 31 -VU /3 Malta VA 31 -VU Slowenien VA 31 -VU /5 Ungarn VA 31 -VU /6 Zypern VA 31 -VU /7 Vereinigtes Königreich VA 31 -VU /8 Island VA 31 -VU /9 Liechtenstein VA 31 -VU /10 Nr. 1 Unfall a) Summenversicherung b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen Nr. 8 Feuer- und Elementarschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch: a) Feuer b) Explosion c) Sturm d) andere Elementarschäden außer Sturm f) Bodensenkungen und Erdrutsch Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen anderer Art (wie beispielsweise Diebstahl) 12
13 hervorgerufen, soweit diese Ursachen nicht unter 8 erfasst sind Nr. 13 Allgemeine Haftpflicht Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen Folgende zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungsunternehmen haben ihre Namen geändert Bisheriger Name 7776 Neuer Name GE Mortgage Insurance Limited 80 Strand GB-London WC2R 0GR United Kingdom Genworth Financial Mortgage Insurance Limited 80 Strand GB-London WC2R 0GR United Kingdom Statistik Die Entwicklung der Kapitalanlagen für das 1. Quartal 2005 finden Sie im Anhang. Klicken Sie bitte hier, um weitergeleitet zu werden. Ab sofort finden Sie die Statistik auch unter Datenbanken und Statistiken >>> Statistiken >>> VA. 13
14 Bereich Wertpapieraufsicht Bekanntmachung über eine ausländische Investmentgesellschaft Vom 3. März 2006 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach 144 Abs. 2 Satz 3 des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2676) geändert worden ist, in Verbindung mit 15d Abs. 6 Satz 2 des Auslandinvestment-Gesetzes (AuslInvestmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 2820), das zuletzt durch Artikel 32 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, bekannt, dass der PanAlpina SICAV 4, boulevard Royal 2449 Luxembourg Luxembourg am 23. Februar 2006 der weitere öffentliche Vertrieb von Anteilen an dem Teilfonds PanAlpina SICAV Alpina V im Wege des öffentlichen Anbietens, der öffentlichen Werbung oder in ähnlicher Weise in der Bundesrepublik Deutschland untersagt worden ist. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. WA 45 EG
15 Bekanntmachung über eine ausländische Investmentgesellschaft Vom 17. März 2006 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach 138 Abs. 3 des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005 (BGBl. I, S. 2676) geändert worden ist, bekannt, dass die Stellung von Dr. Hans Karl Kandlbinder p.a. Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA Unter Sachsenhausen Köln nach 136 Abs. 1 Nr. 2 InvG als Repräsentant für den M-Fonds Aktien und den M-Fonds Balanced der Oppenheim Pramerica Asset Management S.à r.l. 4, rue Jean Monnet 2180 Luxembourg Luxembourg mit Ablauf des 16. März 2006 endete. WA 45 W 433 und W
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