Qualitative Aspekte bei der Stresstest- Durchführung

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1 G Inhalt 1, 6 Qualitative Aspekte bei der Stresstest-Durchführung 3 Standpunkt, Kurz & Bündig 10 Neue Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungstransaktionen 16 Buchbesprechung 17 FIRM News 26 Risikodatenaggregation und Risikoreporting nach BCBS Personalien 31 Produkte & Unternehmen EBA/EZB-Stresstests Qualitative Aspekte bei der Stresstest- Durchführung Vor dem Hintergrund des aktuellen EBA/EZB-Stresstests gilt momentan in der öffentlichen Debatte und auch bankintern die Aufmerksamkeit naturgemäß in erster Linie den quantitativen Fragen der ausreichenden Kapitalausstattung der Banken, der hinreichenden Bereinigung von Bankbilanzen und der ausreichenden Risikovorsorge für Problemkreditportfolien. Unseres Erachtens werden zunehmend aber auch immer stärker qualitative Aspekte bei der Stresstest-Durchführung in den Banken eine entscheidende Rolle spielen, spiegeln diese doch die Qualität des Risikomanagements, der Steuerungsprozesse sowie der verfügbaren Systeme und Daten wider. Sowohl um die gestiegenen Anforderungen der Bankaufsicht zu erfüllen als auch um Stresstests sinnvoll in die interne Steuerung und Planung bis hin zur Ableitung von Sanierungsplänen zu integrieren, sind weit entwickelte Tools und Methoden erforderlich. Diese Anforderungen an Stresstests und das interne Rahmenwerk werden im Folgenden skizziert und fortgeschrittene Lösungsansätze präsentiert. EBA und EZB haben die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die Methodik sowie die makroökonomischen Szenarien Fortsetzung auf Seite 6 Anzeige Menschen beraten, Ideen realisieren. Know-how für Ihre MaRisk-konforme Steuerung des Vertriebsrisikos Seminar: Vertriebsrisiko als wesentliches Risiko nach MaRisk Vertriebsrisiko erkennen, bewerten und steuern am 4. November 2014 in Würzburg >

2 2 Ausgabe 13/2014

3 3 standpunkt Verschleppte Strukturreform Ein negativer Zins auf die Einlagen der Geschäftsbanken bei der Europäischen Zentralbank (EZB) wird kaum zur gewünschten Belebung der Kreditvergabe und des Interbankenmarkts führen. Die Folgen des negativen Einlagezinses sind mehr als ungewiss. Die EZB geht nun davon aus, dass die Banken ihre überschüssige Liquidität stärker in Kreditvergabe lenken und nicht bei der Notenbank parken. Ob dieses Ziel durch einen negativen Einlagenzins erreicht werden kann, darf aber bezweifelt werden. An Liquidität zur Kreditvergabe mangelt es im Eurosystem nicht. Es sind eher überschuldete Unternehmen bzw. hohe Kreditrisiken, die in den Peripherieländern eine Ausweitung der Kreditvergabe verhindern. Banken werden daher vermutlich entweder ihre Überschussliquidität weiter abbauen oder lieber Verluste durch den negativen Einlagenzins in Kauf nehmen, als zu hohe Risiken an anderer Stelle einzugehen etwa durch zusätzliche Interbankenkredite. In Dänemark ist beispielsweise kein positiver Effekt auf die Kreditvergabe zu beobachten gewesen, nachdem die Notenbank negative Einlagezinsen eingeführt hat. Die EZB hätte bei den Leitzinsen ihr Pulver trocken halten können, da die Wirtschaft im Euro-Raum inzwischen auf einen wenn auch noch schwachen Erholungskurs eingeschwenkt ist. Auch die derzeit viel diskutierte Deflationsgefahr sehen wir kaum. Zumal die Arbeitslosigkeit im gesamten Euro-Raum seit Ende letzten Jahres leicht gesunken ist. Geldpolitisch befindet sich der Euro-Raum aber nach wie vor in einer Ausnahmesituation. Dies müssen wir immer wieder herausstellen. Investoren, Unternehmen, Konsumenten und der Staat dürfen sich nicht zu stark an das extrem billige Geld gewöhnen. Klar ist, dass die Geldpolitik auf Dauer kein geeignetes Instrument ist, um die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Euro- Länder zu stärken. Ein geldpolitischer Kurswechsel bleibt deshalb mittelfristig unausweichlich. Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer Bundesverband deutscher Banken e. V. Foto: Bundesverband deutscher Banken (BdB) Regulierung schlägt auf Dienstleister durch Eine aktuelle Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zeigt, dass die immer strengere Regulierung der Institute zunehmend auch die Geschäftsmodelle ihrer Dienstleister beeinflusst. Im Rahmen der Analyse wurden insgesamt 21 Zulieferer aus den Bereichen Kreditgeschäft, Kontoverwaltung und Zahlungsverkehr befragt. Rund 71 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, ihre eigenen Prozesse regelmäßig auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen hin zu prüfen. Die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien wird sogar von 90 Prozent der Anbieter regelmäßig überprüft. Dabei haben sich die Prozesse in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbessert. Gemäß der vorgelegten Studie haben die meisten Dienstleister auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und ihre Dokumentation, aber auch ihr Vertriebsmanagement und die Servicesteuerung deutlich verbessert. Aufgrund der regulatorischen Anforderungen und dem damit Gemäß dem vom Industrieversicherungsmakler Marsh vorgelegten Bericht M&A Transactional Risk Solutions: Global Growth Special Edition ist die weltweite Nachfrage nach Versicherungslösungen für Transaktionsrisiken in den letzten drei Jahren stark gestiegen. Zusätzlich angetrieben wird diese Entwicklung durch die wachsende Zahl strategischer Investoren sowie Private-Equity- und Infrastrukturfonds, die sich für diese Versicherungslösung entscheiden, um ihre Transaktionen abzusichern. In den Jahren 2010 bis 2013 erhöhte sich die Anzahl der von Marsh weltweit platzierten Policen zur Absicherung von Transaktionsrisiken um 155 Prozent. Zu der steigenden Nachfrage auf Kundenseite trägt laut Marsh auch die erhöhte Bereitschaft des Versicherungsmarkts bei, für entsprechende Risiken, vor allem auch in Schwellenländern, entsprechende Versicherungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Der Transfer von Risiken auf eine sogenannte Gewährleistungsversicherung kann bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen schnell verbundenen Aufwand sei zudem die Bereitschaft der Institute gesunken, Teile ihrer Prozesse auszulagern. Daneben sei bei einigen Instituten der Trend zu beobachten, Prozesse im eigenen Hause stärker zu automatisieren und nicht mehr nach außen zu vergeben. Die dadurch entgangenen Aufträge üben entsprechenden Druck auf die Dienstleister aus. Vor diesen Hintergründen geht die Studie sehr umfangreich auf die Wachstumsaussichten der untersuchten 13 Segmente ein. So sehen beispielsweise viele der Befragten in der Abwicklung von Kreditgeschäft, bei Compliance-Dienstleistungen oder der Kontoverwaltung noch Potenzial zur Umsatzsteigerung. Mit weniger Wachstum sei hingegen in der Wertpapierabwicklung, bei Wertpapiertransporten oder bei Zahlungsverkehr zu rechnen, da diese Märkte bereits als sehr gesättigt gelten. Weitere Informationen sind auf der PwC-Website ( in der Rubrik /Presse /Pressemitteilungen verfügbar. Absicherung von Transaktionsrisiken und kosteneffizient zur Bewältigung von ansonsten nur schwer überwindbaren Hindernissen beitragen. Die Gewährleistungsversicherung ist dabei sowohl für die Käufer, als auch für die Verkäufer vorteilhaft, da sie Schutz für den Fall bietet, dass bestimmte Transaktionsbestandteile (wie Beschäftigungslage, Steuereffekte oder gewerbliche Schutzrechte) nicht eingehalten werden. Der in der Vergangenheit in Westeuropa und den USA konzentrierte Versicherungsmarkt für Transaktionsrisiken hat sich zwischenzeitlich zu einer globalen Branche weiterentwickelt. Zu dieser Entwicklung trugen sicherlich auch sinkende Prämien bei. Der durchschnittliche Prämiensatz für die EMEA-Region betrug im Jahr 2013 rund 1,5 Prozent der abgeschlossenen Deckungssumme. Im Jahr 2010 lag der Satz noch bei 2,1 Prozent. Weitere Informationen sind auf der Website des Versicherungsmaklers Marsh ( in der Rubrik /News & Presse /Presse verfügbar.

4 4 Ausgabe 13/2014 Statistik über geschlossene Beteiligungen Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß einer von der FERI EuroRating Services AG vorgelegten Analyse im ersten Quartal 2014 insgesamt 17 Fonds nach dem Vermögensanlagegesetz gestattet und damit noch einmal zwölf Fonds weniger als im Vergleichszeitraum Dabei lagen nur für acht Fonds auswertbare Zahlen vor, für welche insgesamt 96,9 Mio. Eigenkapital genehmigt wurden. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist dies ein Rückgang um 91 Prozent und gegenüber dem vierten Quartal 2013 ein Rückgang von 45 Prozent. Bezogen auf die unterschiedlichen Fondskategorien wurden ein Immobilienfonds in Genussrechtsstruktur mit insgesamt 50 Mio. sowie fünf New Energy Fonds mit insgesamt 14 Mio. Eigenkapitalvolumen gestattet. Ferner wurden zwei Spezialitätenfonds mit 32,9 Mio. Eigenkapitalvolumen genehmigt jedoch kein einziger Private Equity-, Flugzeug- oder Schiffsfonds. Zusätzlich zu den acht auswertbaren Fonds wurden neun weitere Fonds von der BaFin genehmigt, für welche keine Eigenkapital- oder Fondsvolumina verfügbar sind. Weitere Informationen sind auf der Website der FERI EuroRating Services AG ( de) in der Rubrik /Produkte & Dienstleistungen verfügbar. [ online-umfrage ] Vor dem Hintergrund der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Risk Data Aggregation Anforderungen sehen wir 23,5 % 5,9 % 11,8 % 58,8 % 58,8 % signifikanten Anpassungsbedarf an unseren IT-Systemen. 11,8 % marginalen Anpassungsbedarf an unseren IT-Systemen. 23,5 % zwar keinen signifikanten Anpassungsbedarf an unseren IT-Systemen, jedoch im Hinblick auf bestehende Prozesse. 5,9 % weder signifikanten Anpassungsbedarf an den IT-Systemen noch an bestehenden Prozessen. Quelle: Online-Umfrage auf Reformpaket für Lebensversicherungen Die aktuelle Niedrigzinsphase stellt die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 4. Juni 2014 ein Reformpaket beschlossen, mit dem sie die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland sicherstellen und die Verbraucher schützen will. Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Mit dem Maßnahmenpaket greift die Bundesregierung auch entsprechende Empfehlungen der Deutschen Bundesbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf. So weist die Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 darauf hin, dass das aktuelle Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotenzial für die Solvabilität der Lebensversicherer birgt. Der IWF sieht an dieser Stelle ebenfalls Handlungsbedarf und spricht sich dafür aus, die Regeln zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zu ändern, um die Interessen der Versichertengemeinschaft zu schützen. Das vorgelegte Gesetz beinhaltet daher Maßnahmen, die verhindern, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, obwohl diese nur in Form stiller Reserven vorliegen. Soweit notwendig wird darüber hinaus die Ausschüttung von Bewertungsreserven an ausscheidende Versicherte begrenzt, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern. Für das Neugeschäft wird zudem ein niedrigerer Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent festgelegt. Allerdings setzt das Gesetz auch an anderen Stellen an. So werden beispielsweise Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können. Daneben wird die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung angepasst, sodass Versicherte künftig mit mindestens 90 Prozent, statt wie bisher mit 75 Prozent, an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Ferner werden die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden weiter gestärkt, um problematischen Entwicklungen früher begegnen zu können. Auch wird die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte erhöht und der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten gesenkt. Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert den Entwurf und bemängelt die außergewöhnliche Hast zur Umsetzung des Vorhabens sowie die geplanten Kürzungen bei der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven. Der BdV behält sich daher juristische Schritte vor und wird intensiv prüfen, ob die Pläne der Regierung rechtens sind. Der Vorschlag, die kalkulierten Abschlusskosten zu senken, wird vom BdV ausdrücklich begrüßt. Gleiches gilt für das Vorhaben, die Ausschüttung an die Aktionäre zu reglementieren. Aber auch die Versicherungsbranche ist mit den Plänen unzufrieden wenn auch aus anderen Gründen. Hier wird die Kürzung an der Beteiligung der Bewertungsreserven begrüßt; die geplanten Auflagen sowie die Ausschüttungssperre hingegen werden abgelehnt. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Teile des Gesetzes bereits im Juli 2014 in Kraft treten. Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen ( in der Rubrik /Presse /Pressemitteilungen sowie des Bundes der Versicherten ( in der Rubrik /Aktuelles/ News /Pressemitteilungen verfügbar.

5 5 EZB sollte in Normalmodus übergehen Im Zusammenhang mit der erneuten Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) plädiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für einen behutsamen Ausstieg aus der Niedrigzinsphase ab Mitte Die hierzu vom IW vorgestellte Studie, welche im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wurde, nennt insbesondere die konjunkturelle Erholung in der Eurozone als Grund für eine baldige Zinswende. Frühindikatoren, wie Auftragseingänge und Einkaufsmanager-Indizes, zeigten bereits seit längerer Zeit nach oben, die Strukturreformen in den Krisenländern zeitigen erste Erfolge und die Stabilisierung des Bankensektors mache spürbare Fortschritte. So steigerten die großen Institute der Eurozone den Durchschnitt (Median) ihrer risikogewichteten Eigenkapitalquote deutlich von rund acht Prozent im Jahr 2007 auf zuletzt rund 13 Prozent. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen seien die aktuell viel diskutierten Deflationsängste nach Meinung des IW unbegründet. Wenn sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld weiter wie erwartet normalisiert, könne die EZB nach Ansicht der IW- Experten bald vom Krisen- in den Normalmodus umschalten. Der Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Alexander Erdland, räumte in diesem Zusammenhang ein, dass die EZB als Krisenmanagerin dazu beigetragen habe, die Staatsschuldenkrise im Euroraum in den Griff zu bekommen. Allerdings seien die Nebenwirkungen der damit verbundenen expansiven Geldpolitik umso größer, je länger diese Maßnahmen eingesetzt würden. Insbesondere die Altersvorsorgesparer würden unter den seit Jahren niedrigen Zinsen leiden. Der IW-Studie zufolge ist für die Zinswende jedoch Augenmaß erforderlich. Ein zu schneller Ausstieg aus der Niedrigzinsphase könne die Langfristzinsen zu schnell steigen lassen. Die IW-Forscher schlagen daher eine schonend gestaltete Zinswende vor, in deren Rahmen die EZB die Leitzinsen anfangs nur in sehr kleinen Schritten anhebt. Wichtig sei zudem, die Märkte rechtzeitig auf Zinserhöhungen vorzubereiten, um Verunsicherungen zu vermeiden. Weitere Informationen sind auf der Website des Instituts der deutschen Wirtschaft ( in der Rubrik /Presse /Pressemitteilungen sowie des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft ( in der Rubrik /Medienzentrum verfügbar. EZB veröffentlicht Finanzstabilitätsbericht Gemäß dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgelegten Finanzstabilitätsbericht war das Finanzsystem des Eurogebiets im vergangenen Halbjahr weiterhin nur einem mäßigen Druck ausgesetzt. Die Besorgnis der Anleger hinsichtlich der weltweiten Finanzkrise hat in Anbetracht der fortgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken aus Altlasten vergangener Krisen für Banken und Staaten weiter nachgelassen. Mit dem stärkeren Fokus auf die umfassende Bewertung (Comprehensive Assessment) durch die EZB haben die Institute im Euroraum das Tempo bei der Bereinigung und Stärkung ihrer Bilanzen beschleunigt. Daneben hat das Staatenrisiko aufgrund der Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen abgenommen, wenngleich der Fortschritt in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausfiel. Allerdings zeichnen sich nach Auffassung der EZB neue Risiken ab, insbesondere in Gestalt einer zunehmenden Renditesuche in allen Regionen und Marktsegmenten. Mit der Suche nach Rendite wächst auch die Sorge über die Entstehung neuer Ungleichgewichte und die Möglichkeit einer plötzlichen und ungeordneten Korrektur der aktuellen Investitionsströme. Vor diesem Hintergrund hat die EZB basierend auf einer umfassenden Auswertung der makrofinanziellen Entwicklung für die nächsten 18 Monate die folgenden zentralen Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets identifiziert: (1) eine plötzliche Umkehr der weltweiten Suche nach Rendite bei Auftreten vereinzelter Liquiditätsengpässe und Fehlentwicklungen der Vermögenspreise. (2) eine anhaltend schwache Ertragslage und angespannte Bilanzsituation der Institute in einem Umfeld niedriger Inflation und schwachen Wachstums. (3) eine Rückkehr von Bedenken über die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung aufgrund unzureichender gemeinsamer Letztsicherung (Backstop), stagnierender politischer Reformen sowie einer lang anhaltenden Phase geringen Nominalwachstums. Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Zentralbank ( in der Rubrik /Press / Press Releases verfügbar. BAI kritisiert Novelle der Anlageverordnung Die zur Konsultation gestellten Entwürfe einer neuen Anlagenverordnung bzw. Pensionsfonds-Anlageverordnung werden aus Sicht des Bundesverbands Alternative Investments e.v. (BAI) im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sowie während der Überleitung in das zukünftige Solvency-II-Regime den Bedürfnissen der Investoren nur eingeschränkt gerecht. Der vorgelegte Entwurf enthält zwar durchaus innovative Elemente. Andererseits stellen zu viele geografische, quotale und sonstige Beschränkungen handfeste Investitionshindernisse dar. Zudem kritisiert der BAI, dass amerikanische oder asia- tische Fonds für Versicherer ausgeschlossen werden sollen. Daneben sehen die vorgelegten Entwürfe vor, dass Fonds, die dem vereinfachten Registrierungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen, ebenfalls vom Erwerb durch Versicherungsunternehmen ausgeschlossen bzw. nur im Rahmen der Öffnungsklausel vorgesehen sind. Weitere Informationen sind auf der Website des BAI ( de) in der Rubrik /Presse /Pressemitteilungen und -kontakt verfügbar.

6 6 Ausgabe 13/2014 Fortsetzung von Seite 1 für den diesjährigen Stresstest verlautbart. Die Schwellen für die Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1) sind mit acht Prozent im Basisszenario und 5,5 Prozent im adversen Szenario ambitionierter als im Stresstest der EBA Der Stresstest wird über einen Zeitraum von drei Jahren (2014 bis 2016) gerechnet und insbesondere das adverse makroökonomische Szenario fällt deutlich härter aus als im letzten EBA-Stresstest [vgl. EBA 2014a und EBA 2014b]. Aktuell gilt in der öffentlichen Debatte und auch bankintern die Aufmerksamkeit naturgemäß in erster Linie den quantitativen Fragen der ausreichenden Kapitalausstattung, der hinreichenden Bereinigung von Bankbilanzen und der ausreichenden Risikovorsorge für Problemkreditportfolien. In dieser Hinsicht haben die Banken auch schon Erhebliches geleistet und die Kapitalquoten deutlich verbessert. Unseres Erachtens werden zunehmend aber auch qualitative Aspekte bei der Stresstest-Durchführung in den Banken eine entscheidende Rolle spielen, spiegeln diese doch die Qualität des Risikomanagements, der Steuerungsprozesse sowie der verfügbaren Systeme und Daten wider. FED lässt Banken wegen qualitativer Mängel durchfallen Ein deutlicher Hinweis, dass die Anforderungen an die Fähigkeit der Banken zur Umsetzung von Stresstests und zur internen Kapitalplanung ansteigen, zeigt der jüngste Stresstest der US Federal Reserve, bei dem insgesamt fünf Institute durchgefallen sind. Interessant dabei ist, dass nur ein Institut wegen einer zu geringen Kapitalausstattung im Stressszenario durchgefallen ist, während die Kapitalpläne von vier weiteren Banken wegen qualitativer Mängel abgelehnt wurden. Dabei handelt es sich neben der Citigroup Inc. vor allem um die US-Töchter großer europäischer Institute (HSBC North America Holdings; RBS Citizens Financial Group, Santander Holdings USA). The Federal Reserve s objection to Citigroup s CCAR 2014 capital plan in part reflects significantly heightened supervisory expectations [ ] in all aspects of capital planning. [ ] Practices with specific deficiencies included Citigroup s ability to project revenue and losses under a stressful scenario for material parts of the firm s global operations, and its ability to develop scenarios for its internal stress testing that adequately reflect and stress its full range of business activities and exposures. [ ] The Federal Reserve objected to the capital plans from HSBC and RBS Citizens due to significant deficiencies in their capital planning processes, including inadequate governance and weak internal controls around the processes. The Federal Reserve identified deficiencies in RBS Citizens s practices for estimating revenue and losses under a stress scenario and for ensuring the appropriateness of loss estimates across business lines given a specific stress scenario. With regard to HSBC, the Federal Reserve found specific deficiencies in HSBC s practices for estimating revenue and losses for material aspects of its operations under a stress scenario [ ] [FED 2014, S. 7 f.]. Die Kritik der FED bezieht sich also im Wesentlichen auf die Fähigkeit der betroffenen Banken, in den Stressszenarien Erträge und Verluste für materielle Geschäftszweige abzuschätzen sowie adäquate Stressszenarien für die internen Stresstests zu entwickeln. Kritische Schwachstellen werden dabei gleichermaßen bei den internen Prozessen zur Abschätzung der Entwicklung von Erträgen und Verlusten im Stressszenario wie auch bei der Angemessenheit der Verlustschätzungen selbst festgestellt. Bei HSBC, RBS Citizens und Santander hat die FED die festgestellten Defizite als hinreichend materiell eingestuft, sodass dies insgesamt die Verlässlichkeit des Kapitalplanungsprozesses infrage stellt und eine Überarbeitung der jeweiligen Kapitalpläne dieser Banken eingefordert wurde [vgl. FED 2014, S. 7 ff.]. Dies verdeutlicht, dass die Anforderungen seitens der Bankaufsicht an die Fähigkeiten der Banken komplexe Stresstests durchzurechnen in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Dabei kommt vor allem folgenden Anforderungen eine große Bedeutung zu: a) Stressszenarien in Risiko- und Ertragsgrößen übersetzen Makro-Szenarien müssen konsistent auf der Basis historischer Zeitreihen und Benchmarks in die relevanten Output-Größen, die sich in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen, übersetzt werden. b) Stresstestberechnung differenziert und nachvollziehbar machen Sowohl die Durchführung der Stresstestberechnung als auch die Modellierung der Risikotreiber muss differenziert nach Teilportfolien und Risikotreibern dokumentiert und nachvollziehbar sein. Die Größen Erwarteter Verlust (Risikokosten) und RWA müssen in Abhängigkeit von bankspezifischen internen Modellen und Ansätzen ermittelt und konsistent in die Kapitalplanung integriert sein. Aus bank-interner Sicht kommt hinzu, dass das Set-up und die verwendeten Tools stabil und flexibel sein sollten, um schnell und effizient auch mehrere unterschiedliche Szenarien durchrechnen zu können. Übersetzung der Stressszenarien in Risiko- und Ertragsgrößen Die Stressszenarien müssen in Risikound Ertragsgrößen übersetzt werden, dabei handelt es sich insbesondere um Marktpreise wie Zinsen, um Risikoparameter, wie Erwarteter Verlust, PD, LGD, sowie die Entwicklung von Aufwands- und Ertragspositionen, die sich in der GuV niederschlagen. Die Modellierung sollte möglichst auf der Ebene der Risikotreiber selbst ansetzen und nicht erst bei den Outputgrößen. Nur dies gewährleistet tiefere Einblicke in die Risikotreiber, ein besseres Verständnis der potenziellen Risikoentwicklung und ermöglicht ein gezieltes Management der Portfolien. Für den aktuellen EBA/ECB Stresstest versorgt die EBA die nationalen Aufsichtsbehörden (Competent Authorities CA) mit statistischen Benchmarks für die wesentlichen Risikoparameter sowie mit Variablen zur Unterstützung der Qualitätssicherung, um sicherzustellen, dass die makroökonomischen Szenarien durch die Banken für vergleichbare Portfolien und bzgl. des zurückliegenden historischen Trends konsistent übersetzt werden. Die CA können zusätzliche spezifische makroökonomische Sensitivitäten und Marktrisikoschocks entwickeln, um länderspezifische Besonderheiten abzubilden. In jedem Fall aber müssen die Banken die Ergebnisse auf der Basis der zentral durch EBA/EZB vorgegebenen Szenarien liefern [vgl. EBA 2014 S. 21 ff.].

7 7 Freiheitsgrade bei der Übersetzung der Stressszenarien Die Auswirkung der makroökonomischen Szenarien, ein Basis- sowie ein adverses Szenario, auf die zukünftigen Kreditrisikoverluste und die Qualität der Kredite, müssen von den Banken abgeschätzt werden. Dies erfordert den Einsatz statistischer Methoden und die Abschätzung der Beziehung zwischen makroökonomischen Variablen und bankspezifischen Variablen. Die EBA gibt diesbezüglich detaillierte Anforderungen gesondert vor für die Ermittlung der Erwarteten Verluste (Impairments), die Ratingmigration, die sich in den RWA niederschlägt, sowie weitere Einflussgrößen (RWA für ausgefallene Kredite sowie IRB Shortfall/Excess). Eine wichtige Rolle spielt dabei die Point-In-Time Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD pit), da sie Risikokosten als eine der wichtigsten GuV-Faktoren und auch die regulatorischen Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDreg) treiben, welche wiederum die RWAs als Nenner der Kernkapitalquote treiben [vgl. EBA 2014]. Gleichwohl verbleiben für die Banken nicht unbeträchtliche Freiheitsgrade bei der Übersetzung der Szenarien in Risikoparameter, und sie sind gehalten, historische Zeitreihen zu nutzen und die von der EBA bereitgestellten Benchmarks zu berücksichtigen, um Konsistenz zwischen den historischen Beobachtungen und den Szenario-Ergebnissen zu gewährleisten. Direkte Modellierung der Risikotreiber Auf der Basis möglichst umfassender historischer Zeitreihen sollten dabei soweit möglich die Abhängigkeiten der Risikotreiber von makroökonomischen Entwicklungen direkt modelliert werden, um konsistent die Auswirkungen auf Ratingmigrationen und Kreditausfälle abzuschätzen. Point-In-Time Risikoparameter (PDpit und LGDpit) sollen dabei explizit vorwärts gerichtete Projektionen sein, die aktuelle Trends im Wirtschaftszyklus abbilden. Diese PDpit und LGDpit sind für alle Berechnungen und Portfolien bzgl. Kreditrisiko mit Ausnahme der RWA anzuwenden. Die Vorgaben der EBA sehen vor, dass Risikokosten/ Kreditwertberichtigungen auf PIT (Point-In-Time) Parametern aufbauen sollen im Unterschied zu den RWA, für die TTC (Through the Cycle) Parameter gemäß der aufsichtsrechtlich genehmigten internen Ansätze heranzuziehen sind. Banken, die nicht über solche Parameter verfügen, müssen diese auf der Basis der EBA-Vorgaben zu den entsprechenden Parametern Default Rate und Loss Rate abschätzen. Default und Loss Rates aus 2013 sowie der Vorjahre sind eine wichtige Benchmark zur Plausibilisierung der angesetzten PDpit und LGDpit, zusätzlich zu einem sektorweiten Vergleich der angesetzten Werte und einem Vergleich mit regulatorischen Werten. Banken sind angehalten soweit verfügbar interne Modelle anzuwenden. Im besten Fall sind Institute in der Lage, die Auswirkungen makroökonomischer Szenarien segmentweise für jede Ratingklasse zu modellieren, sodass Risikoparameter je Ratingklasse und entsprechende Migrationsmatrizen generiert werden können. Wo nur die Auswirkung auf PDpit und LGDpit modelliert wird, ist dieser Effekt noch auf die Ratingklassen zu verteilen. Banken, die keine internen Parameter zur Verfügung haben, müssen auf die Benchmark-Parameter zurückgreifen, die von der ECB vorgegeben werden [vgl. EBA 2014 S. 21 ff.]. Konsistente Modellierung von Risikokosten und RWA Die Auswirkungen der makroökonomischen Stressszenarien auf Risikokosten und RWA sind separat zu modellieren, die zugrunde liegenden Annahmen und die Modellierung müssen aber konsistent sein, insbesondere beispielsweise hinsichtlich der Ratingmigrationen im Portfolio. Eine direkte Ableitung der Portfolio-Migrationen aus den Makroszenarien gewährleistet, dass die Auswirkungen auf RWA und Risikokosten auf konsistente Weise modelliert werden. Weiterhin wird von der EBA erwartet, dass sich nicht nur PIT-, sondern auch regulatorische TTC- Parameter im Stressszenario verschlechtern und dass sie gesondert in Übereinstimmung mit den angewendeten Ratingmodellen und Methoden modelliert werden müssen. Umfassende Datenhistorie notwendig zur Modellierung von Bilanz- und GuV-Positionen Führende Ansätze im Markt modellieren unmittelbar die Auswirkungen makroökonomischer Szenarien auf die Bilanz- und GuV-Positionen der Kreditnehmer im Portfolio; wie es für Firmenkunden und Banken beispielsweise durch CreditDynamix (CDX) umgesetzt ist, wird schematisch in t Abb. 01 dargestellt. Startpunkt dabei ist eine konsistente und global umfassende Datengrundlage an Bilanz- und GuV-Positionshistorien für Unternehmen und Banken mit über 100 Millionen Einzelbilanzen. Dazu kommt eine umfassende Historie an makroökonomischen Faktoren, die alle ökonomisch wichtigen Länder umfasst und auf konsistenten Definitionen fußt. Basierend darauf hat QRS ein Modell entwickelt, das auf- Anzeige BuB-Fachtagung 2014 Aufklärungspflichten im Kapitalertragsrecht Bank-Verlag GmbH Wendelinstraße Köln 20. November 2014 Bank-Verlag GmbH, Köln Jetzt anmelden

8 8 Ausgabe 13/2014 CreditDynamix (CDX) t Abb. 01 A B C D E Bilanz- und Abhängigkeitsmodell Internes Scenario- Risiko- & Portfoliomanagement GuV-Positionen Ratingmodell Analyse Geschäftsfeldplanung Makroökonomische Daten Makroökonomische Szenarien Operating Revenue vs. GDP growth GDP growth Op revenue chg Year Unerreichte Databasis konsistenter, historischer Bilanzen von mehr als 100 Millionen Firmen und Banken weltweit Abdeckung von über 160 Ländern Makroökonomische Zeitreihendaten aus internationaler, sehr renommierter Quelle Mathematischestatistische Modellierung der Abhängigkeit der Bilanzpositionen von der Makroökonomie auf Ebene der Einzelfirma Auf Kundenerfordernisse individuell anpassbar Regelmäßige Modellaktualisierungen Für führende Länder differenziert nach Branchen Eigene Ratingmodelle einbaubar ebenso wie fertige, externe QRS- Modelle verwendbar Kundenspezifische Customisierung problemlos möglich Verwendung beliebiger Szenarien (intern, regulatorisch) ebenso möglich wie Andocken makroökonomischer Szenario-Generatoren Analyse einzelner, oft Stresstests regulatorischer Szenarien Multi-Szenario Projektionen über beliebige Zeitpunkte Makroökonomische Auswirkungsanalysen und MC-Simulationen Analyse von systemischem Verhalten und makroökonomischer Rückkopplung Analyse makroökonomischer Abhängigkeiten Kapitalplanung Vorausschauende Wertberichtigung und Kapitalplanung Migrationsanalysen und Bepreisung über den Konjunkturzyklus Wallet Sizing durch den Konjunkturzyklus Vorausschauendes Portfoliomanagement Quelle: Quantic Risk Solutions grund von makroökonomischen Szenarien mittels der parametrisierten Erwartungen einer jeden Firma bzw. Bank, deren Bilanzund GuV-Positionen mehrere Perioden (beispielsweise Quartale, Jahre) vorwärts simuliert. Die Modellzusammenhänge sind dabei nach 66 Ländern (und innerhalb dieser Länder häufig nach bis zu 15 Industrien) differenziert. 96 weitere kleine bis mittlere Staaten werden in fünf Regionenmodellen erfasst, sodass die Welt komplett abgedeckt ist. Die so simulierten Bilanz- und GuV- Positionen können als Input für Point-In- Time Ratingmodelle verwandt werden und erlauben so die direkte Übersetzung eines makroökonomischen Stressszenarios in eine PDpit für jedes Kredit- und Wertpapierportfolio mit allen Konsequenzen für die Kernkapitalquote. In Verbindung mit dem QRS-eigenen Ratingmodell, aber auch mit den jeweiligen bankeigenen Ratingmodellen können segment- und branchenspezifische Ratingmigrationen prognostiziert werden, was eine genaue Analyse der zugrunde liegenden Risikotreiber und die Identifikation von Risikokonzentrationen ermöglichen. Auch die Auswirkungen auf die RWA in Abhängigkeit von bankinternen Modellen können konsistent prognostiziert werden. Stresstestberechnung differenziert und nachvollziehbar Sowohl die Durchführung der Stresstestberechnung als auch die Modellierung der Risikotreiber muss differenziert nach Teilportfolien und Risikotreibern dokumentiert und nachvollziehbar sein. Gleichzeitig muss das Set-up flexibel sein, um schnell und effizient auch mehrere unterschiedliche Szenarien durchrechnen zu können. Die Möglichkeit zur Ermittlung von Sensitivitäten einzelner Parameter für Wirtschaftszweige, Teilportfolien und Instrumente sollte möglich sein, so beispielsweise die flexible Modellierung unterschiedlicher Szenarien für das Sovereign-Portfolio. Daneben sind die Effekte des Stressszenarios auf alle weiteren Ertrags- und Aufwandskomponenten (Zinsen, Provisionen/Gebühren, Handel, Beteiligungen, Leasing, Personal- und Sachkosten etc.) ebenfalls abzubilden unter Berücksichtigung sich ändernder Preise für aktivisches und passivisches Neugeschäft, wobei in Bezug auf die Preise auch die Marktmacht der betrachteten Bank im jeweiligen Segment berücksichtigt werden muss. Die EBA-Kernannahmen von statischer Bilanzstruktur und konstantem Geschäftsmix sind zwar zwingend zu berücksichtigen, aber für künftige interne Stresstests ebenso wie für andere Anwendungen wie Design und Beurteilung von Abbauplänen für nicht mehr zum Kerngeschäft gehörende Aktivitäten muss ein entsprechender Planungsansatz auch davon abweichende Strategien modellieren können. In Kooperation mit einem führenden Softwarehaus ist dazu von QRS eine integrierte Softwarelösung entwickelt worden, die in t Abb. 02 veranschaulicht wird. Ausgehend von makroökonomischen Szenarien, die je nach Anwendung seitens des Regulators oder auch seitens des Anwenders eingespielt werden, werden darin alle Komponenten parametrisiert, die sich über alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie Zu- und Abschreibungen auf Kredite

9 9 Integriertes Stresstestmodell t Abb. 02 I Definition von Szenarien II Satellitenmodell Kreditrisiko Forecast Connectivity Total Liabilities vs. GDP PD, LGD IRBA B/S P&L III Bankstresstestmodell Versatiler Output in Echtzeit Die Definition der Szenarien ist das Schlüsselelement des regulatorischen Parameterinputs Konsistente Szenarien sowohl seitens der Makroökonomie als auch bei den Preisen der Finanzinstrumente sind sehr wichtig ESRB wird zwei Szenarien für den 2014 Stresstest zur Verfügung stellen Weitere Szenarien können von jeder Bank selber definiert werden Kreditrisikoparameter aus makroökonomischen Szenarien abzuleiten, ist häufig ein schwieriger und oft intransparenter Prozess Unser Satellitenmodell CreditDynamix stellt einen transparenten, statistisch erprobten und ökonomisch plausiblen Ansatz für diese Verknüpfung dar (für Firmen, Banken, Staaten) Basiert auf öffentlichen Bilanzinformationen Wurde für mehrere Geschäfts- & Zentralbanken schon erfolgreich getestet Berechnung der Auswirkung auf Bilanz- und GuV-Positionen Berücksichtigt dabei jeweiligen Portfoliozuschnitt einer Bank Berechnet Kernkapital und RWA nach Basel II & Basel III Berücksichtigt (gestresste) Wirkungen auf Erträge und Aufwände gemäß verwendeter Szenarien Methodik wurde beim Spanien- Stresstest 2012 erfolgreich getestet Modell gemeinsam mit führendem Softwarehaus implementiert Auf Kundenwunsch beliebig anpassbar Beurteilung von KPIs basierend auf Simulationsergebnissen Nutzung dieser Ergebnisse bspw. zur Validierung des eigenen Geschäftsmodells Beurteilung der Effekte auf den Rahmen der strategischen Planung Status quo Scenario 1 Scenario 2 Scenario 3 Alternative Goal A Goal Alternative Goal B Ableitung eines Aktionsplans für jedes Szenario zur Erreichung strategischer Ziele Quelle: Quantic Risk Solutions 2 und Wertpapiere auf den Nachsteuerprofit niederschlagen. Ebenso werden die Szenario-Effekte auf die RWAs nach Kredit-, Marktpreis- und operationellem Risiko berechnet und daraus die Wirkungen auf Kernkapitalquote und nach Wunsch weiterer KPIs (Key-Performance-Indikatoren) abgeleitet. Für Zwecke außerhalb des EBA- Stresstests können Steuerhebel wie Volumina und Laufzeit von aktivischem und passivischem Neugeschäft, Änderung der Konditionenbeiträge, Kapitalmaßnahmen etc. erwogen und im Licht der KPI-Effekte beurteilt werden, um daraus eine dem eigenen Geschäftsmodell und dem damit verknüpften Risikoappetit entsprechende optimale Strategie abzuleiten. Integrierte Lösungen ermöglichen strategische Nutzung von Stresstests Sowohl um aufsichtsrechtlichen Standards zu genügen als auch um bankintern vollumfänglich den Nutzen aus Stresstests zu ziehen, sind integrierte Lösungen notwendig. Sie ermöglichen einerseits die Beherrschung der Komplexität von Bottom-up- Stresstests bei gleichzeitiger hoher Flexibilität und Schnelligkeit, sind unverzichtbare Voraussetzung für das effiziente Durchrechnen einer Vielzahl von Szena- rien und Varianten und gewährleisten eine ausreichend tiefe Analyse der zugrunde liegenden Risikotreiber. Andererseits ist die Einbettung der Stresstest-Umgebung in ein konsistentes Rahmenwerk mit der Kapitalplanung Voraussetzung für die strategische Nutzung von Stresstests und die konsistente Ableitung von Maßnahmen zur strategischen Portfoliosteuerung. Auch der unschätzbare Wert einer so integrierten Lösung für die Entwicklung von Sanierungsplänen, die aufsichtsrechtlich geforderten Belastungsanalysen unter Berücksichtigung sowohl idiosynkratischer wie auch marktweiter Stressszenarien, die Definition von Schwellenwerten und die Identifikation vorbeugender Maßnahmen und Handlungsoptionen ist evident [vgl. BaFin 2014]. Fazit Um die steigenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und um den vollen Nutzen von Stresstests für die interne Steuerung und Kapitalplanung heben zu können, sind einerseits umfassende Datenhistorien zur Übersetzung von Szenarien in die betriebswirtschaftlichen Ergebnisgrößen und andererseits die Einbettung in einen Gesamtrahmen mit der Kapitalplanung und auch der Sanierungsplanung notwendig. Die hier beschriebenen Entwicklungen und Werkzeuge werden zukünftig den Standard für eine integrierte Risiko-, Kapital- und Gesamtbanksteuerung legen. Autoren: Dr. Martin Rohmann, Senior Advisor Quantic Risk Solutions, Frankfurt am Main Dr. Roland Demmel, Partner Quantic Risk Solutions, Wien Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise: Board of Governors of the Federal Reserve System (2014): Comprehensive Capital Analysis and Review 2014: Assessment Framework and Results, Washington, Board of Governors of the Federal Reserve System, March Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (2014): Rundschreiben 3/2014 (BA) Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan), April European Banking Authority (2014a): EBA publishes common methodology and scenario for 2014 EU-bank stress test; April European Banking Authority (2014b): Methodological note EU-wide Stress Test 2014, Version 2.0, April European Systemic Risk Board (2014): EBA/SSM stress test: The macroeconomic adverse scenario, April 2014.

10 10 Ausgabe 13/2014 Neues Baseler Verbriefungsregelwerk Neue Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungstransaktionen Im Dezember 2013 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein zweites Konsultationspapier [vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2013] zur Änderung des Verbriefungsrahmenwerks veröffentlicht. Es sieht eine wesentliche Vereinfachung der Ansätze zur Bestimmung der Kapitalanforderungen vor, insbesondere im Vergleich zum ersten Konsultationspapier. Zudem ist vorgesehen, die Anforderungsvoraussetzungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes zu lockern. Ziel der überarbeiteten Regelungen ist es, die Kapitalanforderungen für Verbriefungspositionen im Vergleich zu den aktuellen Regelungen zu erhöhen und den Rückgriff auf externe Ratings zu reduzieren. Das aktuelle Regelwerk Im Zuge der Finanzmarktkrise hat sich der Baseler Ausschuss unter anderem zum Ziel gesetzt, das Regelwerk zur Eigenkapitalunterlegung von Verbriefungen grundlegend zu überarbeiten. Aktuell gibt es separate Strukturen für den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) und den Kreditrisikostandardansatz (KSA) im Verbriefungsregelwerk, wo für beide Ansätze eigene Anwendungshierarchien etabliert sind. Abgesehen von weiteren Ausnahmeregeln und Sonderbehandlungen, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden, sind die Kapitalanforderungen entsprechend der nachfolgend beschriebenen Ansätze zu bestimmen. Die Anwendung des IRB-Ansatzes richtet sich danach, ob ein Institut für die Mehrheit der Forderungen des Verbriefungspools fähig ist, die Kapitalanforderungen nach dem IRBA zu bestimmen. Für diese Institute steht an erster Stelle der ratingbasierte Ansatz (RBA). Dabei werden die Kapitalanforderungen in Abhängigkeit eines externen Ratings einer qualifizierten Ratingagentur für die Verbriefungsposition ermittelt. Alternativ kann ein abgeleitetes Rating für eine nachrangige Verbriefungstranche verwendet werden, wenn für die gehaltene Position selbst kein Rating vorhanden ist. Liegt keine externe Bonitätsbeurteilung vor, ist der aufsichtsrechtliche Formelansatz (SFA) anzuwenden. Der SFA ist ein komplexer mehrstufiger Ansatz, bei dem die Kapitalunterlegung im Wesentlichen durch den von den Instituten zu ermittelnden Parameter Kirb (bzw. Kirbr ) bestimmt wird. Der Kirb gibt die Höhe der Eigenkapitalunterlegung für die der Verbriefung zugrunde liegenden Forderungen an, unter der Annahme, dass diese von dem Institut direkt (auf der Bilanz) gehalten werden. Dabei werden die Kapitalanforderungen für jede Forderung entsprechend dem KSA oder IRB bestimmt, abhängig davon, welchen Ansatz das Institut wählen würde bzw. müsste, wenn es die Forderung direkt halten würde. Daneben werden die Dicke der Tranche sowie die effektive Anzahl der Positionen und die Kapitalunterlegung der Poolforderungen selbst berücksichtigt. Für Asset Backed Commercial Paper (ABCP) darf mit (vorheriger) aufsichtlicher Genehmigung alternativ der interne Bemessungsansatz (IAA) angewendet werden. Dieser gilt für Positionen, die selbst nicht geratet sind, das zugehörige ABCP-Programm aber schon. Die interne Einschätzung der relevanten Verbriefungsposition durch das Institut selbst wird dann den gängigen Bonitätsstufen der externen Ratingagenturen zugewiesen und entsprechend dem RBA behandelt. Ist weder RBA, SFA noch IAA auf die relevante Verbriefungsposition anwendbar, kommt ein Risikogewicht in Höhe von Prozent zur Anwendung. Für KSA-Institute im Kontext des Verbriefungsregelwerks sind die Kapitalanforderungen ebenfalls zunächst auf Basis externer Ratings zu bestimmen. Die relevanten Zuordnungstabellen sind im Vergleich zum RBA jedoch etwas umfangreicher. Liegt für die Verbriefungsposition kein externes (qualifiziertes) Rating vor besteht die Möglichkeit zur Nutzung der Durchschaumethode. Dabei wird der Verbriefungsposition das gewichtete durchschnittliche KSA-Risikogewicht der Forderungen im Verbriefungspool zugewiesen, das sich ergeben würde, wenn die Forderungen direkt durch das Institut gehalten werden würden. Anders als im IRB-Ansatz besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines abgeleiteten Ratings im Standardansatz nicht. Wie auch im IRB kommt ein Risikogewicht in Höhe von Prozent zur Anwendung, wenn keine der vorstehend genannten Möglichkeiten genutzt werden kann. Der erste Versuch (CP1) Die wesentlichen Aspekte des aktuellen Regelwerks sind damit die Dominanz externer Ratings bei der Bestimmung der Kapitalunterlegung sowie der Vorbehalt bestimmter Ansätze für IRB-Institute. Hier setzen die neuen Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Revision der Verbriefungsregelungen an. Neben der Änderung der Ansätze selbst strebt die Aufsicht auch eine Änderung der Struktur ihrer Anwendungshierarchie an. Die ursprünglichen Vorteile, die sich aus der Verbriefung von Forderungen ergeben (Risikodiversifikation, Verlustpuffer, ), sollen sich zwar nach wie vor in reduzierten Kapitalanforderungen gegenüber dem direkten Eingehen der Risikopositionen widerspiegeln. Allerdings sind die bisherigen Ansätze zu wenig risikosensitiv und fokussieren sich zu stark auf das Vorliegen externer Ratings für die gehaltenen Verbriefungspositionen. Zur Korrektur dieser Mängel wurde unter anderem im Dezember 2012 ein erstes Konsultationspapier (CP1), veröffentlicht, das wesentliche Änderungen zu den bestehenden Ansätzen beinhaltete [vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2012]. Kernpunkte des damaligen Entwurfs waren die Einführung zweier formelbasierter Ansätze sowie die herabgestufte Bedeutung des

11 11 ratingbasierten Ansatzes. Hierzu sollte zum einen in der Anwendungshierarchie der ratingbasierte Ansatz unter dem komplexeren der beiden formelbasierten Ansätze eingeordnet werden. Zudem sollte zur Anwendung des ratingbasierten Ansatzes das Vorliegen mindestens zweier externer Ratings vorausgesetzt werden [vgl. Manns, T. / Schulte-Mattler, H., 2013]. Im Rahmen der damaligen Konsultationsphase und der durchgeführten Quantitative Impact Study (QIS) zur Untersuchung der Auswirkungen der im ersten Konsultationspapier vorgeschlagenen Änderungen kam allerdings Kritik seitens der Kreditinstitute auf. So wurden die eingeräumten Wahlrechte für nationale Aufsichtsbehörden und Institute bemängelt, die dem avisierten Weg hinsichtlich eines Level Playing Field im europäischen Wirtschaftsraum entgegenstanden. Zudem standen die restriktiven Einschränkungen für die Anwendung des eigenkapitalschonendsten modifizierten Formelansatzes (MSFA) die Anwendung sollte nur noch für Pools erlaubt werden, deren Kapitalanforderungen vollständig nach IRB-zertifizierten Ratingverfahren bestimmt werden sowie die benachteiligte Behandlung von nicht-ranghöchsten Positionen in der Kritik. Zweites Konsultationspapier (CP2) Infolge der Ergebnisse der Auswirkungsstudie und den Rückmeldungen der beteiligten Institute innerhalb der Konsultationsphase zum CP1 hat der Baseler Ausschuss ein zweites Konsultationspapier (CP2) zur Überarbeitung des Verbriefungsregelwerks auf den Weg gebracht. Am 19. Dezember 2013 wurde das Papier unter dem Titel Revisions to the securitisation framework (CP2) veröffentlicht. Die Konsultationsphase lief bis zum 21. März Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sollen wie bereits im Rahmen des CP1 im Rahmen einer weiteren quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) untersucht werden. Im neu vorgestellten Konsultationspapier sind im Vergleich zum ersten Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden, die sich im Wesentlichen auf die folgenden Aspekte beziehen: Konzentration auf eine einzelne Ansatzhierarchie. Streichung der Wahlrechte hinsichtlich der Wahl des Ansatzes innerhalb einer Hierarchiestufe. Reduzierung der Komplexität der einzelnen Ansätze. Angleichung der Eigenkapitalforderungen nach den verschiedenen Ansätzen. Ungeachtet dieser Änderungen werden auch mit CP2 dieselben Ziele verfolgt, welche schon Antrieb für das erste Konsultationspapier waren. Primär sollen Schwächen der aktuell gültigen Ansätze beseitigt werden, die sich in Folge der Finanzkrise offenbart haben, wie etwa zu starke Fokussierung auf externe Ratings, zu niedrige/ hohe Kapitalanforderungen für gut/ schlecht beurteilte Verbriefungspositionen und regulatorische Klippeneffekte infolge von Verschlechterungen der Kreditqualität der zugrunde liegenden Forderungspools. Die Kernpunkte des neuen Konsultationspapiers werden im Folgenden näher dargestellt und Änderungen zum ersten Entwurf erläutert. Erwähnenswerte Unterschiede zum aktuell gültigen Regelwerk werden an den entsprechenden Stellen ebenfalls herausgestellt. Nur noch drei einheitliche Ansätze In Zukunft soll es nur noch eine einzelne Hierarchie geben, die sowohl für den KSA als auch den IRB gelten wird. (t Abb. 01) In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Anwendung des auf externen Ansätze im neuen Verbriefungsregelwerk t Abb. 01 IRBA-Verbriefungen IRBA-Ansätze schematisch Typ der Verbriefung Wiederverbriefung Verbriefung IRBA-fähige Forderungen im Pool? Ja Internal Ratings- Based Approach (IRBA) Nein Externes Rating verfügbar? Ja External Ratings- Based Approach (ERBA) (Aufsicht erlaubt Anwendung) Nein IAA Verfahren anwendbar (nur für ABCP)? Ja Internal Assessment Approach (IAA) (Aufsicht erlaubt Anwendung) Nein KSA- Kapitalanforderungen für Poolforderungen bestimmbar? Ja Standardised Approach (SA) Nein Ungeratete Verbriefungsposition, Risikogewicht: Prozent

12 12 Ausgabe 13/2014 Ratings basierenden Ansatzes nur erlaubt ist, wenn die nationale Aufsicht der Verwendung zugestimmt hat. Für eine unbeurteilte Position kann unter bestimmten Voraussetzungen ein abgeleitetes Rating angewendet werden. Wird die Anwendung des auf externen Ratings basierenden Ansatzes erlaubt, kann für ungeratete Forderungen aus ABCP-Programmen der IAA angewendet werden, wenn ein entsprechendes Modell vorliegt und die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt werden. In diesem Fall werden die Forderungen im Rahmen der Hierarchie als geratet behandelt. Daneben ist zu beachten, dass auf Wiederverbriefungen ausschließlich der Standardansatz anwendbar ist. Im Gegensatz zum aktuellen Regelwerk entfällt grundsätzlich die Unterscheidung in KSA- und IRB-Institute im Kontext des Verbriefungsregelwerks. Beide bisher unterschiedenen Gruppen werden damit zukünftig Zugang zu den gleichen Ansätzen haben und müssen dieselben Voraussetzungen für die Nutzung der Ansätze erfüllen. Bereits im CP1 war die Reduzierung auf eine grundsätzliche gemeinsame Hierarchie vorgesehen. Es wurden aber zwei verschiedene Hierarchien vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt. An der Spitze der zuletzt vorgeschlagenen Hierarchie soll zukünftig der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB) stehen. Damit wird der Vorschlag aus dem CP1 übernommen, den ratingbasierten Ansatz in der Bedeutung herunterzustufen, um den Rückgriff auf externe Ratings einzuschränken. Der neue IRB ist ein auf Formeln basierter Ansatz und ersetzt den modifizierten aufsichtsrechtlichen Formelansatz (MSFA) aus dem ersten Entwurf. Die Verwendung des IRB für Verbriefungen ist dabei nicht an einen festgelegten Anteil von IRBAfähigen Positionen im Forderungspool der Verbriefungsposition geknüpft. Der IRB kann damit theoretisch angewendet werden, sobald für eine Forderung des Verbriefungspools die Möglichkeit besteht, die Kapitalanforderungen nach dem IRBA für die jeweilige Forderungsart zu bestimmen. Dies stellt eine Erleichterung zum MSFA, wo ein hundertprozentiger IRB- Pool vorausgesetzt wurde, und zum aktuell gültigen SFA dar, wo ein überwiegender Teil der Forderungen IRBA-fähig sein muss (in der Praxis entspricht dies einem Anteil von > 50 Prozent IRBA-fähiger Positionen im Forderungspool). Die Aufsicht kann der Nutzung des IRB allerdings weiterhin aus anderen Gründen widersprechen. Der neue IRB für Verbriefungen basiert weitestgehend auf dem simplifizierten aufsichtsrechtlichen Formelansatz (SSFA) des CP1. Damit ist der an oberster Stelle der Hierarchie stehende Ansatz weniger komplex als der ursprünglich angedachte MSFA und auch als der aktuell gültige SFA. Analog zu den bekannten Formelansätzen stellt die hypothetische Eigenkapitalanforderung der Poolforderungen im Rahmen dieses Ansatzes die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderung einer Verbriefungsposition dar. Der als Kirb bezeichnete Parameter gibt das Verhältnis der Kapitalanforderungen aller Forderungen im Pool nach dem IRBA zur Gesamtforderungssumme des Forderungspools an. Kann nicht für alle Forderungen die Eigenkapitalanforderung nach dem IRBA bestimmt werden (z. B. für gemischte, das heißt aus KSA- und IRB-Forderungen bestehende, Pools), stehen zwei alternative Möglichkeiten zur Verfügung: Im Rahmen der ersten Alternative sind die Forderungen zunächst in den IRBAfähigen Teil und den Teil, für den es nicht möglich ist, die Kapitalanforderungen nach dem IRBA zu bestimmen, zu unterteilen. Für den ersten Teil wird Kirb wie bisher bestimmt. Für den anderen Teil, also die KSA-Forderungen, wird pauschal eine Kapitalunterlegung von 100 Prozent angenommen. Das bedeutet, diesen Forderungen wird automatisch das höchstmögliche Risikogewicht von Prozent zugewiesen. Anschließend werden beide Teile zu einem gewichteten Gesamt-Kirb addiert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Forderungspool als KSA-Pool zu behandeln. Damit ist die wesentliche Anwendungsvoraussetzung für den IRB nicht mehr erfüllt, und es muss auf den nächsten Ansatz in der Hierarchie zurückgegriffen werden. Die bei der ersten Möglichkeit beschriebene Behandlung von KSA-Positionen im Forderungspool (1.250 Prozent Risikogewichtung) zeigt, dass die Nutzung des IRB für gemischte Pools nur in wenigen Fällen vorteilhaft im Sinne einer geringen Kapitalunterlegung sein wird und das Ausweichen auf andere Ansätze attraktiver erscheint. Abweichend zum SSFA aus dem ersten Konsultationspapier wird der resultierende Kirb beim IRB nicht um den Quotienten der ausgefallenen Forderungen im Verbriefungspool (sogenannte Delinquency Rate W) korrigiert, da dies über die IRBA-Informationen der Forderungen abgedeckt wird (der SSFA griff nur auf die KSA-Kapitalanforderungen zurück). Der Adjustierungsfaktor, der dazu dient die resultierende Kapitalunterlegung auf das aufsichtsrechtlich gewünschte Niveau zu skalieren, ist im Unterschied zum SSFA nicht mehr fix, sondern wird mittels einer Formel bestimmt. Die einlaufenden Parameter sind neben dem Kirb und der effektiven Forderungszahl auch die Laufzeit der Tranche. Den Einfluss der Laufzeit auf die Kapitalanforderung zu modellieren, wurde schon im CP1 angedacht und wird nun mittels des aufsichtlichen Adjustierungsfaktors umgesetzt. Zudem werden weitere Parameter mittels einer Mappingtabelle bestimmt, die sich nach Rang, Granularität und Forderungsklasse der Poolforderungen gliedert. Die Untergrenze soll bei 0,3 liegen. In der Praxis sind überwiegend Werte kleiner Eins zu erwarten und damit kleinere Werte als der fixe Adjustierungsfaktor im ursprünglichen SSFA von 1,5. Die Risikogewichte im neuen IRB dürften im Durchschnitt ungefähr auf dem Niveau des MSFA, aber über denen des aktuellen SFA liegen. Kann der IRB nicht angewendet werden, etwa weil das Institut nicht fähig ist, die IRBA-Kapitalanforderungen des Pools zu bestimmen, oder weil es die Möglichkeit wahrgenommen hat, einen gemischten Pool als KSA-Pool zu behandeln, so ist der auf externen Ratings basierende Ansatz (ERBA) zu wählen, sofern die Aufsichtsbehörde des Sitzlandes der Verwendung dieses Ansatzes nicht widersprochen hat. Entgegen den Überlegungen des CP1 wird wie auch im aktuellen Regelwerk nur ein gültiges Rating für die Verbriefungstranche benötigt. Ursprünglich wurde die Nutzung von zwei qualifizierten Ratings diskutiert, um die Anwendung eines ratingbasierten Ansatzes zu erschweren und die Abhängigkeit von externen Ratings einzuschränken. Der ERBA greift im Wesentlichen auf Risikogewichtstabellen zurück, wobei es jeweils eigene Tabellen für Senior- und Non-Senior-Tranchen gibt. Zudem wird auch weiterhin nach Lang- und Kurzfristratings unterschieden. Liegt ein gültiges Langfristrating für eine Senior-Tranche vor, wird das anzuwendende Risikogewicht direkt aus einer Tabelle übernommen. Diese Tabelle ist unterteilt in zwei Laufzeiten ein und fünf Jahre und 18 Bonitätsstufen. Im Vergleich zum aktuellen ratingbasierten An-

13 13 satz im IRB für Verbriefungen entfällt damit die Unterteilung nach der Granularität. Außerdem werden jetzt sechs Bonitätsstufen mehr unterschieden. Die vorgeschlagenen Risikogewichte liegen unter denen des ratingbasierten Ansatzes aus dem ersten Konsultationspapier (RRBA). Für Laufzeiten zwischen ein und fünf Jahren werden die abzulesenden Risikogewichte linear interpoliert. Für Non-Senior- Tranchen steht ebenfalls eine Risikogewichtstabelle für die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung zur Verfügung. Das abzulesende, beziehungsweise mittels Interpolation bestimmte Risikogewicht wird allerdings anschließend mit einem Faktor multipliziert, um das abschließende Risikogewicht zu erhalten. Dieser Faktor ergibt sich als Differenz aus Eins und der Dicke der Tranche, bei einem Minimalwert von 0,5. Als Floor wird zudem das Risikogewicht einer vergleichbaren Senior-Tranche vorgegeben. Die nach dem ERBA zu ermittelnden Risikogewichte reichen von 15 Prozent bis 530 Prozent (Senior-Tranchen) sowie bis Prozent bei Non-Senior-Tranchen. Im Vergleich zum aktuellen ratingbasierten Ansatz im IRB sind die neuen Risikogewichte wie vom Baseler Ausschuss beabsichtigt in den unteren Bonitätsklassen geringer und in den besseren Klassen höher. Der Break Evenpoint liegt abhängig von der Tranchendicke ungefähr bei der Ratingklasse BB+ (Senior) bzw. BB- (Non- Senior). Bei Kurzfristratings ergeben sich keine großen Änderungen gegenüber der ersten Konsultation. Die diesbezüglichen Risikogewichtstabellen unterscheiden vier Bonitätsstufen mit Risikogewichten von 15 Prozent (in CP1 noch 20 Prozent) bis Prozent. Damit bleiben die vorgeschlagenen Risikogewichte größer als im aktuellen Regelwerk. Es wird weiterhin unverändert möglich sein, auf abgeleitete Bonitätsbeurteilungen zurückzugreifen. Die Anforderungen zur Nutzung eines abgeleiteten Ratings bleiben im Vergleich zum CP1 im Wesentlichen gleich. Für extern unbeurteilte Positionen eines ABCP-Programmes darf außerdem (weiterhin) der IAA angewendet werden. Da der IAA als Teil des ERBA verwendet werden kann, muss der ERBA durch die nationale Aufsichtsbehörde genehmigt worden sein, damit der IAA zur Verfügung steht. Die weiteren Anforderungen zur Anwendung haben sich zum CP1 und dem aktuellen Regelwerk nicht geändert. Dadurch dass in dem veröffentlichten Konsultationspapier (wie auch schon im CP1) keine explizite Unterscheidung der Ansätze nach KSA und IRB mehr stattfindet, können abgeleitete Ratings und der IAA künftig auch durch Institute angewendet werden, die sich im Rahmen des Verbriefungsregelwerks aktuell im KSA befinden. Kann der ERBA nicht angewendet werden, beispielsweise weil kein entsprechendes Rating vorliegt oder die Nutzung durch die Aufsicht untersagt worden ist, so ist auf den Standardansatz (SA) zurückzugreifen. Der SA entspricht dem SSFA aus CP1. Die einzige Änderung wurde beim bereits oben beschriebenen Adjustierungsfaktor Anzeige Wir schärfen Ihr Profil! Für Fach- und Führungskräfte, Professionals und Unternehmen: Nutzen Sie das Know-how einer führenden Business School. Profitieren Sie von Executive Trainings und Qualifizierungs programmen im Bereich Risikomanagement, Regulierung und Accounting: Gesamtbanksteuerung Reputationsrisiken Basel II Nähere Informationen: Telefon: ,

14 14 Ausgabe 13/2014 vorgenommen, der wie schon im SSFA fix ist, aber von 1,5 auf eins gesenkt wurde. Die resultierenden Risikogewichte im SA sollten damit unter denen des ursprünglichen SSFA liegen. Kann auch der Standardansatz nicht angewendet werden, so ist die Verbriefungsposition mit einem Risikogewicht in Höhe von Prozent zu versehen Die im Rahmen der ersten Konsultation vorgeschlagenen Ansätze eines vereinfachten IRBs (CR Kirb) und SAs (BCRA) als weitere Fallback-Lösungen entfallen damit. Sonderregelungen sollen vereinfacht werden Neben den vorgestellten Neuerungen der Ansätze selbst sind im vorliegenden Konsultationspapier auch diverse Überarbeitungen verschiedener Sonderregelungen des aktuellen Regelwerks vorgesehen, die im Wesentlichen der Vereinfachung durch Verminderung der Ausnahmen und Angleichung der Kapitalanforderungen dienen sollen: Das Mindestrisikogewicht in allen Ansätzen wird von 7 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Im ersten Entwurf wurde dies noch auf 20 Prozent festgesetzt. Wiederverbriefungen müssen immer mit dem Standardansatz bewertet werden. Abweichend zum Standardansatz für andere Arten von Verbriefungen wird der beschriebene Adjustierungsfaktor für Wiederverbriefungen auf 1,5 angehoben und die Delinquency-Rate auf null gesetzt. Im Fall gemischter Pools, die aus Verbriefungspositionen und anderen Forderungen bestehen, ist ebenfalls der Standardansatz anzuwenden. Dabei sind für die Sub-Pools die entsprechenden Parameter der eingangs angesprochenen SA-Formel separat zu bestimmen. Die aus dem aktuellen Regelwerk bekannte Anwendung des durchschnittlichen Risikogewichts bei unbeurteilten Positionen im KSA (auch bekannt als Risk Weight Cap) wird auf Verbriefungen mit reinen IRB- oder gemischten Pools ausgeweitet. Außerdem muss die Verbriefungsposition nicht mehr ungeratet sein. Jedoch soll die Anwendung zukünftig auf Senior-Tranchen beschränkt werden. Die Risk Weight Cap weist im aktuellen Regelwerk einer Verbriefungsposition das gewichtete durchschnittliche Risikogewicht aller Forderungen im Pool zu, welches sich ergeben hätte, wenn die dem Pool zugrunde liegenden Forderungen durch das Institut selbst gehalten würden. Die Ausweitung auf reine IRB-Forderungen war bereits im CP1 vorgeschlagen worden. Für die im CP2 zusätzlich spezifizierte Anwendung bei gemischten Pools aus KSAund IRBA-Forderungen werden die KSA- Positionen mit ihren entsprechenden KSA-Risikogewichten bewertet (die IRB- Forderungen weiterhin mit ihrem IRB- Risikogewicht). Dies ist ein Unterschied zum weiter oben beschriebenen neuen IRB, wo zur Ermittlung des Kirb KSA- Positionen pauschal mit einem Risikogewicht von Prozent bewertet werden. Die bisher aus dem IRBA bekannte Begrenzung des maximalen gewichteten Positionsbetrags (Overall Cap) wird für Originatoren und Sponsoren auf KSA- und gemischte Pools ausgeweitet. Der Overall Cap begrenzt die Kapitalunterlegung für eine Verbriefungsposition auf den Betrag, der sich ergeben hätte, wenn die Forderungen im Pool direkt auf der Bilanz des Instituts gehalten werden würden. Die Berechnung des Overall Caps bei gemischten Pools folgt der Logik, die bei der Anwendung des Risk Weight Caps beschrieben wurde. Wie schon im Rahmen der ersten Konsultation beabsichtigt, sollen die Sonderregelungen für Verbriefungen revolvierender Positionen mit Klauseln für die frühzeitige Rückzahlung gestrichen werden. Diese Regelungen fordern von Originatoren solcher Verbriefungspositionen, einen zusätzlichen Betrag zur Kapitalunterlegung vorzuhalten. Der Baseler Ausschuss ist der Ansicht, dass der Risikotransfer auf den Investor im Sinne einer Verbriefung bei Vorliegen solcher Klauseln nicht erfolgt. Da die Risikominderungen durch Verbriefungen in solchen Fällen nicht gegeben sind, soll zukünftig auch die Erleichterung durch verminderte Kapitalanforderungen entfallen. Die Kapitalunterlegung für Originatoren bei solchen Verbriefungspositionen soll daher so erfolgen, als wären die unterliegenden Forderungen direkte bilanzielle Positionen. Nur unter bestimmten Bedingungen darf die Kapitalunterlegung nach den Ansätzen des Verbriefungsregelwerks ermittelt werden. Die besondere Behandlung von Zweitverlust- oder höherrangigen Positionen in ABCP-Programmen entfällt. Bisher ist es möglich, solchen Positionen im KSA ein Mindestrisikogewicht von 100 Prozent und maximal das KSA-Risikogewicht der zugrunde liegenden Forderungen zuzuweisen. Bereits im CP1 wurde angestrebt, diese Positionen stattdessen im Rahmen der Verbriefungsansätze zu beurteilen, um die Kapitalanforderungen zu harmonisieren. Infolge der oben beschriebenen Streichung der Sonderregelung für Zweitverlust-Positionen entfällt auch die Möglichkeit, bei Liquiditätsfazilitäten im IRB auf die KSA-Risikogewichte der zugrunde liegenden Forderungen zurückzugreifen. Die gesonderte Behandlung bestimmter unbeurteilter Liquiditätsfazilitäten im KSA mit einem Konversionsfaktor von 50 Prozent wird gestrichen. Fazit und Ausblick Mit den neuen Vorschlägen zur Überarbeitung des Verbriefungsrahmenwerks erfolgt eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Regelwerks. Durch die im Rahmen der ersten Konsultationsphase aufgekommene Kritik sah sich der Baseler Ausschuss dazu veranlasst, das erste Konsultationspapier nochmals grundlegend zu überarbeiten. Das wesentliche Resultat ist eine erhebliche Verminderung des Komplexitätsgrads, sowohl was die einzelnen Ansätze selbst betrifft als auch im Hinblick auf die hierarchische Struktur. Am bedeutendsten ist dabei die Vereinheitlichung der Ansätze für KSA- und IRB-Pools. Dies wurde im Vergleich zum CP1 sogar noch weitergeführt, indem die Anwendung bei gemischten Pools explizit mit aufgenommen wurde. In diesem Kontext ist es konsequent, einzelne Sonder- und Ausnahmeregeln zu vereinheitlichen (Caps) bzw. zu streichen (u. a. Liquiditätsfazilitäten), die aktuell nur für den KSA oder IRB gelten. Die Simplifizierung gerade der formelbasierten Ansätze sollte den Umsetzungsaufwand für Institute teils merklich reduzieren. Durch die Positionierung eines formelbasierten Ansatzes an der Spitze der Ansatzhierarchie wird ein Schritt in Richtung Verringerung des Rückgriffs auf externe Ratings getan. Dem entgegen steht allerdings die wieder gestrichene Anforderung an zwei vorhandene Ratings zur Anwendung des externen ra-

15 15 tingbasierten Ansatzes, die noch Bestandteil des ersten Konsultationspapiers war. Dieser Rückschritt wird im Wesentlichen mit zu hohen Kosten und der Vermeidung der übermäßigen Verwendung des weniger risikosensitiven Standardansatzes begründet. Gerade der zweite Punkt sollte im Hinblick auf die durchgeführte Harmonisierung der Ansätze jedoch weniger gewichtig sein. Im Hinblick auf die Schaffung eines europaweiten regulatorischen Level Playing Field ist es zudem erwähnenswert, dass im Gegensatz zum CP1 weitestgehend auf nationale bzw. institutseigene Wahlrechte verzichtet wird. Die neuen Regelungen führen grundlegend zu erhöhten Kapitalanforderungen im Vergleich zum aktuellen Regelwerk. Dies ist insbesondere am unteren Ende der Risikogewichte zu beobachten, was nicht zuletzt am erhöhten Mindestrisikogewicht liegt. Am anderen Ende wird der neue Standardansatz als zukünftiger Regelansatz für KSA-Positionen hingegen zu geringeren Kapitalbelastungen führen als der angedachte SSFA. Durch den Wegfall der Fallback-Lösungen CR Kirb und BCRA aus dem CP1 ist aber ein größerer Klippeneffekt zum abschließenden Risikogewicht von Prozent zu erwarten. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs für nicht-exklusive IRB-Positionen werden aber zukünftig weniger Positionen in der Hierarchie nach unten fallen, was einen gewissen Fallback- Effekt erzeugt. So können beispielsweise Verbriefungspositionen mit einem KSA- Anteil im Forderungspool von mehr als 80 Prozent im neuen IRB immer noch ein geringeres Risikogewicht als Prozent zugeordnet bekommen. Die genauen Auswirkungen werden sich erst im Rahmen der Auswertung der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zeigen. Es wird interessant sein zu sehen, welche weiteren Anpassungen sich im Nachlauf der Konsultationsphase und der Auswertungen der Studie an den Vorschlägen der Aufsicht ergeben. Im Hinblick auf eine Überführung der Baseler Regelungen in das gerade in Kraft getretene CRD-IV- Paket bleibt zudem abzuwarten, ob bzw. welche Änderungen der europäische Normgeber hier noch vornehmen wird. Wie schwer sich die europäische Bankenaufsicht mit der Umsetzung eines umfassend gültigen Regelwerks für Verbriefungen tut, zeigt nicht zuletzt der vor kurzem gemachte Vorstoß der EZB, bestimmte Kreditverbriefungen von einer Verschärfung des Regelwerks weitestgehend auszunehmen. Autor: Christian Haggert, Senior Consultant SKS Unternehmensberatung Literatur-/Quellenverzeichnis: Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), Revisions to the securitisation framework consultative document. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2012), Revisions to the Basel Securitisation Framework consultative document. Manns, T. / Schulte-Mattler, H. (2013), Grundlegende Überarbeitung des Baseler Verbriefungsregelwerkes, in: Die Bank, Heft 5/2013, S Anzeige 24. bis 25. September 2014 Exklusivpartner Premiumpartner Infos und Anmeldung unter

16 16 [ buchbesprechung ] Symposium Publishing Online Kurs Risikomanagement Symposion Publishing GmbH, Düsseldorf 2014, Online Kurs, 498 Euro. r Der Online-Kurs soll Grundlagenwissen über das Risikomanagement vermitteln und gliedert sich in insgesamt zehn Kapitel: Grundlagen des Risikomanagements, Risikomanagementsystem, Risikomanagement als Führungsaufgabe, Risikoermittlung, Risikoanalyse und -messung, Risikobewältigung, Risikoüberwachung, Kommunikation und Dokumentation, Organisation des Risikomanagementsystems und Projekt-Risikomanagement. Nach eigenen Angaben orientiert der Kurs sich an der österreichischen ON-Regel und weiteren Standards (etwa der ISO bzw. ISO 31010) im Risikomanagement. Der Absolvent des Online-Kurses soll nach Abschluss des Kurses Risiken methodisch korrekt ermitteln, minimieren, klassifizieren und deren Bewältigung effektiv planen und durchführen. Inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann, kann der Leser nachfolgend selber beurteilen. Zum Einstieg vermittelt der Kurs zunächst den Eindruck, dass die Inhalte nicht adäquat die aktuellen Entwicklungen widerspiegeln. So wird zunächst der Zusammenbruch der Kölner Privatbank I. D. Herstatt KGaA skizziert, die im Juni 1974 infolge von Devisenspekulationen insolvent wurde. Ergänzend werden der Cerivastatin-Skandal besser bekannt unter dem Handelsnamen Lipobay sowie weitere Skandale bzw. Unternehmenspleiten skizziert. Mögliche Gründe und gemeinsame Muster werden nicht dargestellt. Der Praktiker wird sich jedoch vor allem für die Ursachen dieser Skandale interessieren, um hieraus Erkenntnisse für das eigene Unternehmen abzuleiten. Außerdem fällt beim Durcharbeiten des Online-Kurses auf, dass Fehler beispielsweise der ONR unreflektiert übernommen werden. So wird dem Leser nicht erläutert, dass es sich bei der Standardabweichung und dem Konfidenzintervall um keine Methoden handelt, sondern vielmehr um statistische Kennzahlen zur Analyse von Risiken. Die Standardabweichung ist ein Maß für die Streuung der Werte einer Zufallsvariablen um ihren Erwartungswert. Das Konfidenzintervall gibt die Präzision der Lageschätzung eines Parameters an. Haarsträubend wird es dann bei der Definition des Value at Risk. Der Kurs führt hierzu aus: Der VaR beschreibt einen maximal möglichen Verlust einer Anlage, der in einem bestimmten Zeitraum mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit unter normalen Marktbedingungen nicht überschritten wird. Der Verlust ist somit abhängig von einer vorzugebenden Wahrscheinlichkeit. Dabei wird eine Normalverteilung (Glockenkurve) unterstellt. Die Definition zeigt recht deutlich, dass der Autor die Definition des Value at Risk weder theoretisch verstanden hat noch in der Praxis jemals berechnet hat. Vielmehr ist der Value at Risk die kleinste nicht negative Schranke für potenzielle Verluste, die mit einer vorgegebenen Mindestwahrscheinlichkeit p nicht überschritten wird. Dadurch werden die größten Verluste, die nur mit einer definierten Wahrscheinlichkeit von beispielsweise einem Prozent auftreten, vernachlässigt. Der Value at Risk ist daher kein Maximalverlust, sondern eine Verlustschranke, die höchstens mit der Wahrscheinlichkeit von einem Prozent überschritten wird. Somit ist der Value at Risk gerade die Trennlinie zwischen Normalrisiko und Restrisiko, das heißt die Untergrenze des Restrisikos oder die Obergrenze des Normalrisikos. Diese Definition haben viele Akteure leider bis heute nicht verstanden die jüngste Finanzkrise liefert hier ausreichend Anschauungsmaterial. Und die Autoren des Online-Kurses sind hier keine Ausnahme. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, indem die Autoren ausführen, dass beim Value at Risk eine Normalverteilung (Glockenkurve) unterstellt wird. Das ist falsch, denn bei einer stochastischen bzw. simulationsbasierten Berechnung eines Value at Risk ist jedwede Wahrscheinlichkeitsverteilung möglich. Auch bei der Darstellung der Methoden der Risikoaggregation konzentrieren sich die Autoren auf fehlerhafte bzw. falsche methodische Ansätze. Zielsetzung der Risikoaggregation ist die Bestimmung der Gesamtrisikoposition eines Unternehmens sowie eine Ermittlung der relativen Bedeutung der Einzelrisiken unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen (Korrelationen) zwischen diesen Einzelrisiken. Ein methodisch korrekter viele Experten behaupten der einzige methodisch fundierte Ansatz zur Risikoaggregation ist die stochastische Szenarioanalyse. Auf diese Methode gehen die Autoren überhaupt nicht ein. Dies ist erstaunlich, da dieser Ansatz bei vielen Unternehmen mit einem hohen Reifegrad im Risikomanagement weit verbreitet ist. Stattdessen konzentrieren sich die Autoren auf das Additionsverfahren, das Punktwertverfahren und die Fundamentalgleichung des Risikomanagements. Diese Ansätze sind vor allem in der Theorie verbreitet und liefern keine Aussage über den aggregierten Risikoumfang. Insgesamt fällt einem beim Lesen des Online-Kurses auf, dass das Lektorat und Korrektorat nicht besonders sorgfältig gearbeitet hat. So wird etwa aus dem Handelsnamen Lipobay der Name Liprobay. Aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird der Deutsche Corporate Governance Index (DCGI). Außerdem ist die überwiegende Anzahl der Quellen veraltet und spiegelt nicht den aktuellen Stand der Literatur wider. Auf die Angabe von Standardwerken im Risikomanagement wird komplett verzichtet. Fazit: Als erste Einführung in das Thema Risikomanagement kann der Online-Kurs nur sehr eingeschränkt empfohlen werden. Da die Inhalte sich im Wesentlichen auf statische Abbildungen und Texte beschränken, wäre das Investment in zwei oder drei gute Standardbücher der bessere Weg. Auch die angegebene Bearbeitungszeit von rund 60 Stunden überrascht. Nach rund 8 bis 16 Stunden sollte ein Einsteiger in das Thema Risikomanagement den Kurs durchgearbeitet haben. RISIKO MANAGER Rating: Praxisbezug: rqqqq Inhalt: rqqqq Verständlichkeit: rqqqq Gesamtwertung: rqqqq

17 Offsite 2014 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Anfang Juni fanden zum zweiten Mal die Forschungskonferenz sowie zum dritten Mal das Offsite 2014 des Frankfurter Instituts für Risikomanagement und Regulierung statt. An zwei Tagen konnten gemeinsam viele inhaltliche Impulse gesetzt werden, um Best-Practice-Standards für Risikomanagement und Regulierung weiter zu entwickeln. FIRM orientiert sich im Bereich Forschung und Lehre daran, internationalen Best-Practice-Standards zum Durchbruch zu verhelfen und lehnt Lobbying strikt ab. Insofern versucht der FIRM Risk Round Table aufbauend auf der Expertise der Risiko-Controller großer deutscher Banken effiziente Standards für die Risikomodellierung und andere quantitative Fragen des Risikomanagements und der Regulierung zu entwickeln und zu fördern. Hierbei sollen in Zukunft auch die quantitative Forschung und der Datenaustausch mit den Universitäten wo immer möglich und vertretbar unterstützt und gefördert werden. Satzung und Mission Statement des Frankfurter Instituts für Risikomanagement und Regulierung sehen die Förderung von Forschung als eine zentrale Aufgabe an. Hintergrund ist, dass heutige Forschungsergebnisse die Grundlage eines verbesserten Risikomanagements und einer verbesserten Regulierung morgen und übermorgen und damit auch eine wesentliche Basis für zukunftsweisende zukünftige Lehrangebote darstellen. Seit dem Jahr 2009 vergibt das FIRM substanzielle Zuschüsse zur Durchführung von Forschungsprojekten. Hierzu erfolgt jährlich im Frühling ein Call for Research Project Proposals. In diesem werden zur Förderung vorgeschlagene Forschungsprojekte entsprechend einem Strukturmuster in einer Skizze beschrieben. Nach einer doppelt-anonymen Bewertung der Reihenfolge der Skizzen durch drei ausgewiesene Gutachter/innen und einer Konsultation im FIRM-Vorstand entscheiden die beiden FIRM-Präsidenten als Repräsentanten der Wissenschaft über die Vergabe der Fördermittel. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2009 sechszehn Forschungsprojekte mit in Summe gut einer Million Euro gefördert (unter sind alle geförderten Projekte zu finden). Wir werden auch im kommenden Jahr am Konzept der FIRM-Forschungskonferenz und eines Offsite festhalten und hiermit eine Plattform bieten, um Diskussionen rund um Bestpractice im Bereich des Risikomanagements und der Regulierung weiter aktiv zu begleiten und zu gestalten. Wie bereits seit der Gründung von FIRM im Jahr Beste Grüße, Ihr INHALT 17 Editorial 18 fotonachlese HERAUSGEBER Gesellschaft für Risikomanagement und Regulierung e.v. Main Triangel Zum Laurenburger Hof 76 D Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Internet: info@firm.fm Redaktion: Frank Romeike (V.i.S.d.P.), Wolfgang Hartmann, Andreas Eicher Erscheinungsweise: 8 x im Jahr als Einhefter in der Zeitschrift RISIKO MANAGER Wolfgang Hartmann

18 18 firm Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung Rückblick FIRM Offsite und Forschungskonferenz 2014 Der gemeinnützige Verein FIRM lebt vom Engagement der FIRM-Akteure. Am 5. und 6. Juni trafen sich Wissenschaftler und Praktiker zur FIRM-Forschungskonferenz sowie zum FIRM-Offsite 2014 in der Gutenberg-Stadt Mainz. Mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern setzte Johannes Gensfleisch, genannt Gutenberg (geboren um 1400 in Mainz), das Fundament der modernen Medienkommunikation. So wählten US-amerikanische Journalisten in ihrem Buch 1000 Years People mit dem Prädikat Man of the Millennium Gutenberg zur wichtigsten Persönlichkeit des 2. Jahrtausends. Passend zum großen Sohn der Stadt Mainz stand auch bei der diesjährigen Forschungskonferenz die Kommunikation im Zentrum. So wurden aktuelle Forschungsprojekte, etwa zu den Themen systemische Risiken, neurowissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext Risikowahrnehmung sowie Risikoberichterstattung bei Nichtfinanzdienstleistern, präsentiert und diskutiert. Die Heterogenität der Vorträge und Diskussionsbeiträge spiegelte einmal mehr die Vielfalt und Interdisziplinarität der Themen im Bereich Risikomanagement und Regulierung wider. In diesem Kontext wurde deutlich, dass das Offsite 2014 sowie die Forschungskonferenz vor allem auch Brücken bauen zwischen unterschiedlichen Disziplinen (etwa Neurowissenschaften, Mathematik und Ökonomie sowie Psychologie) sowie zwischen Wissenschaft und Praxis. Der weite Ozean des Unbekannten Die Diskussionen zwischen Wissenschaftlern und Praktikern schafften vor allem auch Transparenz über die blinden Flecken im Bereich des Risikomanagements und der Regulierung. So erinnert man sich an eine Aussage des englischen Physikers, Mathematikers und Astronomen Sir Isaac Newton: In der Wissenschaft gleichen wir alle nur den Kindern, die am Rande des Wissens hie und da einen Kiesel aufheben, während sich der weite Ozean des Unbekannten vor unseren Augen erstreckt. So hat sich FIRM vor allem zum Ziel gesetzt, auch zukünftig Forschung und Lehre auf allen Gebieten des Risikomanagements und der Regulierung sowie der ganzheitlichen und praxisorientierten Ausbildung zu fördern, damit die Wissenschaft zukünftig mehr Kiesel aufheben kann. Die unsichtbare Hand, die vor dem Tausch Preise vorschlägt Juan Ignacio Aldasoro, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, präsentierte in seinem Vortrag ein endogenes Netzwerkmodell für den Interbankenmarkt, in dem risikoaverse Banken sich gegenseitig Kredite vergeben und in liquide als auch illiquide Aktiva investieren. Banken können auf dem Interbankenmarkt als Kreditneh-

19 19 19 Ausgabe 13/2014 Breakout beim FIRM-Offsite 2014 in Mogontiacum so der ursprüngliche römische Name für Mainz. Prof. Dr. Axel Adam Müller (links), Universität Trier, im Dialog mit Dr. Henning Dankenbring (KPMG). Internationale Gäste beim FIRM Offsite 2014: Chiranjeev Desai, Student des Master of Finance Programms der Frankfurt School of Finance and Management (auf der linken Seite), sowie sein Kommilitone aus Indien. Frank Romeike (RiskNET, FIRM und RISIKO MANAGER), Enya He, Ph.D. (University of North Texas), Prof. Stefan Mittnik, Ph.D. (Ludwig-Maximilians-Universität München), und Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Franke (Universität Konstanz) (von links nach rechts). mer und Kreditgeber auftreten. Das Clearing des Interbankenmarkts und des Markts illiquider Aktiva erfolgt durch den Tâtonnement- Prozess. Der Tâtonnement-Prozess beschreibt die Interpretation des Marktmechanismus als Auktionsverfahren nach dem französischen Neoklassiker Léon Walras. Hierbei wird gedanklich unterstellt, es gäbe einen Auktionator (eine unsichtbare Hand), der noch vor dem Tausch Preise für Güter und Faktoren vorschlägt. Dem Auktionator werden die von den Haushalten und Unternehmungen dazu angebotenen und nachgefragten Mengen zunächst mitgeteilt. Stimmen Angebot und Nachfrage zu diesen Preisen nicht überein, erhöht er bei einer Überschussnachfrage den Preis bzw. senkt er diesen bei einem Überschussangebot. Durch eine Preiskorrektur tastet sich der Auktionator so an die markträumenden Gleichgewichtspreise heran. Erst wenn dieses Tâtonnement zum allgemeinen Gleichgewicht auf allen Märkten geführt hat, dürfen die Kontrakte geschlossen werden. Um die gehandelten Mengen zuzuordnen, wurden in der wissenschaftlichen Analyse drei alternative Algorithmen unterstellt: Maximum Entropy, Closest Matching und Random Matching. Es wurden die Netzwerkstrukturen anhand verschiedener Maße zur Messung von Netzwerkzentralitäten analysiert, unter anderem Input-Output- Effekte sowie das systemische Risiko (Shapley Value). Das von dem Modell generierte Interbankennetztwerk repliziert verschiedene Eigenschaften empirischer Interbankennetzwerke. Das vorgestellte Modell wurde vor allem zur Analyse der Auswirkungen zweier bankenaufsichtlicher Vorschriften (Liquiditäts- und Eigenkapitalanforderungen) auf die Stabilität und Effizienz des Bankensystems entwickelt. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass Liquiditätsanforderungen die Stabilität erhöhen, aber die Effizienz reduzieren, während Eigenkapitalanforderungen zwar ebenfalls die Stabilität steigern, allerdings nicht einhergehen mit sinkenden Investitionen. Risiko-Intelligenz: Einsichten aus der Praxis Prof. Dr. Bernd Weber, Heisenberg-Professur am Center for Economics and Neuroscience der Universität Bonn, und der Psychologe Axel Esser lieferten in ihren Vorträgen Einsichten aus der Hirnforschung und potenzielle Wege zu einer besseren Risikointelligenz bei Entscheidungen. Unter Risikointelligenz wird die Fähigkeit definiert, die Informationen zu Risiken adäquat interpretieren zu können und so in der Konsequenz zu guten oder besseren Entscheidungen zu gelangen. Adäquat interpretieren heißt dabei, zu akzeptieren, dass Risikowahrnehmung kein rein rationaler Prozess ist, sondern eine

20 20 firm 20 Ausgabe 13/2014 Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung Enya He, Ph.D. ist Assistant Professor für Finance, Insurance, Real Estate and Law an der University of North Texas. In ihrem Vortrag setzte sich Enya He mit Talent Development and Strategic Risk Management auseinander. Ihr Fazit: Together We Can Make A Difference! Intensiver Dialog zwischen Praxis und Wissenschaft beim Abendessen. Austausch beim Abendessen. Dr. Carsten Lehr, Geschäftsführer der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH sowie Mitglied im FIRM-Beirat. Kombination aus Fakten und der Frage, wie sich diese Fakten anfühlen. Wie sich Fakten anfühlen, ist von unseren Emotionen beeinflusst, die mit diversen Einflussfaktoren in Wechselwirkung stehen, wie beispielsweise einer kognitiven Verarbeitung, die biologischen Beschränkungen unterworfen ist, sowie dem genannten Framing, als Rahmen in dem Fakten dargestellt werden und uns unterschiedlich gewichtet erscheinen. Das Priming wiederum ist eine unbewusste Vorahnung, die Verhalten und Entscheidungen beeinflusst. Insgesamt legten Weber und Esser dar, dass Intuitionen und Heuristiken als ein schneller Prozess von Mustererkennungen auf Erfahrungen basieren. Besonders starke Ausprägung der Emotionen beherrschen die Anteile in unserem Gehirn, die für das rationale und kritische Entscheiden zuständig sind (präfontaler Cortex), und führen je nachdem, ob das Erwartungsareal (Nucleus accumbens) oder das Furcht oder Ekelareal (anteriore Insula) angeregt sind, zu einer hohen Risikovorliebe oder Risikoaversion. Risikointelligenz zu trainieren heißt, dabei zu lernen, mit den eigenen Emotionen umzugehen und seinen Zustand zu kennen, in dem Entscheidungen unter Risiko getroffen werden. Nach Ansicht der Neuroexperten kann dies mit Hilfe der folgenden drei Methoden erlernt werden: Neurocoaching ist eine Form von Coaching, die auf dem Wissen über das Gehirn aufsetzt. Damit erhält der Entscheider einen Widerstands-freieren Zugang zu seinen Themen. Lösungen können in einem neuen Rahmen erarbeitet werden. Neurofeedback ist eine Technik zur Verbesserung der Selbstregulierungsfähigkeit des Gehirns. Beim Training werden die Zustände der neuronalen Verarbeitung im Gehirn grafisch dargestellt und über positive Verstärkung und Animationen auf gewünschte Zustände trainiert, damit diese in Situationen abgerufen werden können. Mindfulness ist eine meditationsbasierte Technik, bei der bewertungsfreie Aufmerksamkeit trainiert wird, um zum Beispiel gegen negative Emotionen toleranter zu sein, letztlich gegen Emotionen, die überwältigen positiv wie negativ. Damit steht die Leistung des präfontalen Cortex, als für rationale Entscheidungen zuständig, besser zur Verfügung. Mindfulness-Training reduziert Stress und steigert die kognitiven Fähigkeiten, fokussiert die Aufmerksamkeit und verbessert die Informationsverarbeitung.

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