Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern Vielfalt der Medienlandschaft erhalten und Qualität im Journalismus stärken

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Ulla Schmidt (Aachen), Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern Vielfalt der Medienlandschaft erhalten und Qualität im Journalismus stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Medienfreiheit und Medienvielfalt als Grundprinzipien der Medienpolitik DieFreiheit,UnabhängigkeitundVielfaltderMediensindnichtnurunverzichtbarfürdiefreieWillensbildungjedesEinzelnen,sondernauchfürdiedemokratische,offeneundpluralistischeStaats-undGesellschaftsordnung.DerSchutz derkommunikationsgrundrechteunddiesicherstellungdermedienfreiheitund MedienvielfaltstellendaherdietragendenPrinzipienderMedienpolitikdar, ebensowiedieförderungderqualitätvonmedienangeboten.unabhängigeund vielfältigemediensindgrundpfeilereinerlebendigenundfunktionierenden DemokratieundVoraussetzungfürdieprivateundöffentlicheMeinungsbildung.NurmitqualitativhochwertigenundumfassendenInformationszugängen istesbürgerinnenundbürgernmöglich,anpolitischenundgesellschaftlichen Debattenteilzunehmen.ZentraleBedeutungkommtjedochnichtnurderindividuellenInformationsbeschaffung,sonderninsbesonderedermedialenInformationsaufbereitungund-vermittlungzu,dieesBürgerinnenundBürgernerst ermöglicht,auchzukomplexenthemenzusammenhängeneinemeinungzuentwickeln.einefreie,unabhängigeundvielfältigemedienlandschaftsowieein qualitativhochwertigerjournalismussindsomittragendesäuleneinerinformierten und pluralistischen Gesellschaft. 2.FolgenderDigitalisierungunddesAuflagenrückgangsfürdiePresselandschaft MitderDigitalisierung,derweltweitenVernetzungundderKonvergenzder MediengehenimmenseChancen,aberauchgroßeHerausforderungenfürdie MedienlandschaftundimHinblickaufdieSicherungderMedien-undKommunikationsfreiheiteneinher.IndenvergangenenJahrenhatsichdieMedien-und Kommunikationslandschafterheblichverändert.ZwarzeichnetsichDeutschlandauchimVergleichmitandereneuropäischenLändernnochimmerdurch einevielfältigeundqualitativhochwertigemedienlandschaftaus.diedigitalisierunghatjedochinsbesonderediepressevorgroßewirtschaftlicheundpublizistischeherausforderungengestellt,auchwennauflagenrückgängenichtallein daraufzurückzuführensind.dieschnelleundoftmalskostenloseverfügbarkeit

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode voninformationeniminternet,dasauftretenneuerkommunikationsanbieter sowieeinvölligveränderterwerbemarktstellenüberjahrzehntebewährtegeschäftsmodellevorallemimprintbereichinfrage.zubeobachtensindauch bereitsproblemeimbereichdesprivatenrundfunks.sinkendeabonnementanteileundeinrückläufigeranzeigenmarktdortstehenoftmalseinererwartungshaltunggegenüber,überhochwertigeonlineinformationsangebotegratis verfügen zu können. DerAuflagenverlustderTagespresseistnachdenzuletztverfügbarenDaten enormundanhaltendundeinendedesrückgangsistnichtabsehbar.dabeisind rückläufigeauflagenauchaufdendemografischenwandelundeinsichveränderndesmediennutzungsverhaltenzurückzuführen,diesalleinreichtaberals ErklärungbeiWeitemnichtaus.Von1995bis2010habendieKaufzeitungengut eindrittel ( 33,6Prozent)ihrerAuflageeingebüßtunddieAbonnementzeitungeneinFünftel ( 20,1Prozent).EineweitereUrsachefürdiewirtschaftlichen HerausforderungenderPresseverlageistdienegativeEntwicklungderWerbeerlöse,dieseit1998vonca.5,8Mrd.Euroauf3,6Mrd.EuroimJahr2011zurückgingen. VoneinzelnenAusnahmenabgesehen,gibtesfürredaktionellePresseangebote imnetzbislangnochkeinetragfähigenonlinegeschäftsmodelle,dieohne RefinanzierungüberdenPrintbereichauskommen.AngesichtsdieserFinanzierungslückesindinsbesonderezeitaufwändigeunddamitkostenintensivejournalistischeQualitätsangebotezunehmendschwierigerzufinanzieren.DerTrend zukosteneinsparungenimpersonalbereichderredaktionenundinderausbildungundnachwuchsförderungistoffensichtlich.zwarwurdenzunächstrestrukturierungsmaßnahmeninverlagundtechnikvorgenommen.eskommt aberzunehmendzumabbauredaktionellerressourcenundstellen,verlagesetzenimmeröfteraufoutsourcingundleiharbeit,redaktionenwerdenzusammengelegt.zubefürchtenistvondahereineschleichendequalitätsminderung undeinschränkungderangebotsvielfalt,zumalbeiverlagenzunehmendökonomische Gesichtspunkte den verlegerischen Anspruch überdecken. 3. Herausforderungen für die Medienpolitik AngesichtsdieserEntwicklungenstehtauchdieMedienpolitikvorenormenHerausforderungen.AufgrundderKompetenzverteilungergibtsich,dassderBund immedienbereichnursehrbegrenztehandlungsspielräumehat.zentralebezugspunktedermedienpolitikaufbundesebenesinddieinartikel5desgrundgesetzes (GG)verbürgtenKommunikationsgrundrechte (Meinungs-,Informations-,Presse-,Rundfunk-undFilmfreiheit)unddasinArtikel20Absatz2GG niedergelegtedemokratieprinzip.danachsinddiekommunikations-undmedienfreiheitennichtnurunverzichtbarfürbürgerundbürgerinnenundklassischewieneuemedien,sondernauchfürdiedemokratischestaats-undgesellschaftsordnung.derschutzderkommunikationsgrundrechtegehörtdaher ebensozudengrundprinzipiendermedienpolitik,wiediesicherungdermeinungs-undmedienvielfalt.imjüngstenkommunikations-undmedienbericht derbundesregierungwirdeinemöglichstgroßevielfaltvonmedienangeboten undmeinungenals LebenselixierderDemokratie bezeichnet.diesgiltebenso füreinqualitativhochwertigesmedienangebot.derstaatistverfassungsrechtlichverpflichtet,vielfaltzusichern,undgehalten,rahmenbedingungenfürdie Medienunternehmenzuschaffen,diedieEntwicklungundErhaltungqualitativ hochwertiger Angebote ermöglichen und fördern. 4. Bedeutung des Presse-Fusionsrechts für die Medienvielfalt UnterBerücksichtigungdesGrundsatzesderStaatsfreiheitderMedienkommt demstaatdiewichtigefunktionzu,dierahmenbedingungenaufdenmedienmärktensozustrukturieren,dasseinemöglichstgroßevielfaltvonmedien-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10787 inhaltenundmeinungenentstehtodererhaltenbleibtunddauerhaftgesichert wird.derstaatistverfassungsrechtlichgehalten,rahmenbedingungenfürdie Medienanbieterzuschaffen,dieeinvielfältiges,qualitativhochwertigesAngebot ermöglichen und fördern. IndemKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPhabendieRegierungsparteienvereinbart,dass diemedien-undkommunikationsordnung [ ]gemeinsammitdenländernweiterandieverändertentechnischenundwirtschaftlichengegebenheitenangepasstwerden muss.bisheutestehenallerdingsentsprechendeinitiativenundgesprächezwischenbundundländernzurfortentwicklungdermedien-undkommunikationsordnungaus.konkretangekündigt habendieregierungsparteieninihremkoalitionsvertrag,dass iminteresseder ErhaltungderMeinungs-undPressevielfalt dasmedienkonzentrations-und daspressekartellrechtüberprüftwerdensollen.darüberhinaushabendieregierungsparteienfestgestellt,dassdas Presse-Grosso [ ]einunverzichtbarerteil unserer Medienordnung bleibe. DieBundesregierunghatimRahmenderNovellierungdesAchtenGesetzeszur ÄnderungdesGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (8.GWB-Novelle) Vorschlägevorgelegt,mitdenenderHandlungsspielraumkleinerundmittlerer PresseunternehmenfürZusammenschlüsseerweitertwerdensoll.EinegesetzlicheVerankerungdesSystemsdesPresse-Grossoistbislangnichtenthalten. DasBundeskartellamtunddieMonopolkommissionhabensichinihrenschriftlichenStellungnahmenzumRegierungsentwurfzur8.GWB-NovellegrundsätzlichkritischzuLockerungenbeimPressefusionsrechtgeäußert.Esseizubefürchten,dassdadurchderWettbewerbunddiePressevielfalteingeschränkt würden.inderöffentlichenanhörungdesausschussesfürwirtschaftundtechnologiedesdeutschenbundestagesam27.juni2012habensowohldasbundeskartellamtalsauchdiemonopolkommissionaberaucherklärt,dassdiemit demregierungsvorschlagvorgesehenenänderungeninsgesamtalsvertretbar angesehenwerden,umdiewirtschaftlichesituationderverlagezuverbessern. Zugleichhabensiedabeideutlichgemacht,dassdamiteine rotelinie erreicht sei, die nicht überschritten werden sollte. 5. Medienstatistik verbessern DieAnhörunghaterneutbestätigt,dassdieDatengrundlagefürmedienpolitischeEntscheidungendefizitärist.DerDeutscheBundestaghatteimApril1975 imzugederdiskussionenüberdiepressekonzentrationeingesetzübereine Pressestatistikbeschlossen,mitderTransparenzübereineweitgehendunbekannteBrancheerzieltwerdensollte.ZudemsolltediePressestatistikauchHinweiseüberGefährdungspotentialefürdieangestrebteMedienvielfaltgebenund letztlichalsinstrumentzurfrühwarnungvorneuenwellenderpressekonzentrationdienen.bis1994warmitderdanneingeführtensogenanntenpressestatistikdesstatistischenbundesamteseinzuverlässigerundbreiterüberblick überdiezeitungsverlageindeutschlandgegeben.diebundesregierunghatmit Kabinettsbeschlussvom24.Januar1996dieBearbeitungderPressestatistik ausgesetztunddamitfaktischbeendet.seitdemgibteszuweniggrundlegende InformationenundvalideDaten,beispielsweisehinsichtlichderFormender (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Angesichtsderhohen,mitderPressekonzentrationeinhergehendenGefahren fürmeinungsvielfaltunddemokratie,bedarfeseinerkonsequentenermittlung derfakten,umeinedaraufbasierendefolgenabschätzungetwaigeränderungen des Fusionsrechts vornehmen zu können. AusdiesenGründenhatderDeutscheBundestagdieErrichtungeinerMediendatenbankbeschlossen,die aufbauendaufdenergebnissendermedien-und Medienkonzentrationsforschung belastbaredatenzudenangebots-undan-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bieterstrukturensowiezudennutzungsstrukturenenthaltensoll.diedatenfür diemediendatenbankliegeninrohfassungvorunderlaubenerstebewertungen.dasformatt-institutkommtinseinerzusammenfassungzudemergebnis,dassdas KartellrechtunddieSpruchpraxisdesBundeskartellamtes [ ] eineansonstennochwesentlichhöhereanbieterkonzentrationimzeitungsmarktverhindert habenundstelltfest: SolangederGesetzgeberkeineden heutigenmarktverhältnissenmitseinencrossmedialenanbieterstrukturenangepassteundangemesseneregulativezurvielfaltsicherunggeschaffenhat,sollten zumindestdievorhandeneninstrumenteweiterhingenutztwerden,insbesondere in der Fusionskontrolle. 6. Presse-Grosso als vielfaltsichernde Vertriebsstruktur erhalten GrundvoraussetzungfürdieVielfaltsicherunginderMedienlandschaftistneben dengesetzlichenvorgabendesmedienkonzentrationsrechtseinefunktionierendevertriebsstruktur,diechancengleichheitgewährleistetundverhindert, dassgroßeverlageeinseitigdominieren.daspresse-grossoträgtentscheidend dazubei,dassindeutschlandeineflächendeckendeneutraleversorgungmit einemvollsortimentanzeitungenundzeitschriftenbesteht.daspresse-grosso inseinerbewährtenformwirdderzeitvorallemvoneinemverlaggrundlegend infragegestellt,wobeiinsbesonderedassystemdesalleinauslieferungs- GrossounddaszentraleVerhandlungsmandatdesBundesverbandesDeutscher Buch-,Zeitungs-undZeitschriften-Grossistene.V.Gegenstandgerichtlicher Auseinandersetzungensind.DerBundesgerichtshof (BGH)hatdieKündigung desbelieferungsvertragsmiteinemalleinauslieferungs-grossistendurchden Bauer-VerlagfürrechtmäßigerklärtunddamitdenWegzueinemWettbewerbsgebiets-Grossogeebnet.Zwaristselbstverständlich,dassauchdashistorisch gewachseneundvielfaltssicherndeinstrumentdespresse-grossosichgegebenenfallsverändertenmarktlichenrahmenbedingungenanpassenmüsste.die grundsätzlicheaufkündigungdespresse-grosso-systemsführtjedochzugefahrenfürdiepressevielfalt,sofernkeinealternativenvorliegen,diediegleiche FunktionfürdieMeinungsvielfalterfüllen.WiebeimPressefusionsrechtgilt auchhier,dasseinmaleingetretenefehlentwicklungennurbedingtundnur untererheblichenschwierigkeitenrückgängiggemachtwerdenkönnten.aus diesengründenistdergesetzgeberaufgrundseinerverpflichtungzurgewährleistungvonpressevielfaltgehalten,durchgesetzlicheregelungenzurverankerungdespresse-grosso-systemssolchefehlentwicklungenzuvermeiden,jedenfallsdann,wennesnichtkurzfristigdochnochzueinerentsprechenden KonsenslösungallerBeteiligtenkommt.Denkbarwärebeispielsweiseeine KlarstellungimGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB),flankiert durcheingesetzzurregelungderpreisbindungunddesvertriebsvon Presseerzeugnissen.Zuprüfenistdarüberhinaus,obauchaufLandesebene flankierendemaßnahmenergriffenwerdenmüssen,umeineneutralepressevertriebsstruktur dauerhaft abzusichern. 7. Finanzierung des Journalismus SelbstwenndasPressefusionsrechtunddiegesetzlicheVerankerungdesPresse- Grosso-SystemseinenBeitragzurVielfaltssicherungbzw.zurVerbesserungder wirtschaftlichenlagederverlageleisten,reichendieseinstrumentealleinaber keineswegsaus.notwendigsindweitergehendemedienpolitischeinitiativen, umverbesserterahmenbedingungenfürdiemedienanbieterzuschaffen,die Vielfalt sichern und ein qualitativ hochwertiges Angebot fördern. ErgänzendzuderÄnderungdesPressefusionsrechtsschlägtdieBundesregierungdieEinführungeinesLeistungsschutzrechtsfürPresseverlegervor,umdie wirtschaftlichesituationderverlagezuverbessernunddiedurchsetzungihrer Rechtezuerleichtern.NachdemderersteEntwurfinderöffentlichenDebatte

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10787 aufmassivekritikgestoßenist,hatdasbundesministeriumderjustizdenreferentenentwurfmehrfachüberarbeitet.dasbundeskabinetthatam29.august 2012denGesetzentwurfzurEinführungeinesLeistungsschutzrechtesbeschlossen.SolltederEntwurffüreinLeistungsschutzrechtursprünglichallekommerziellenNutzungsformenvonPresseerzeugnissenerfassen,beziehtsichdernun beschlosseneentwurfderbundesregierungnochaufsuchmaschinenundgewerblicheanbietervondiensten,die Inhalteentsprechendaufbereiten.Allerdingsistzubefürchten,dassdamitnegative Nebenwirkungen fürdieinformationsfreiheitverbundenwären.auchbleibtunklarundumstritten,welchen wirtschaftlichennutzendieverlagehierausamendewirklichziehenkönnen. DabeibrauchteszurbesserengerichtlichenDurchsetzungbereitsheutebestehenderUrheberrechtevorallemverbesserterMöglichkeitenzurRechtsdurchsetzung. DieDebatteumdieLockerungdesPressefusionsrechts,wieauchumdieEinführungeinesLeistungsschutzrechtsüberlagertdievielgrundsätzlichereFrage, wievieljournalismusundunabhängigejournalistischebeobachtungdiegesellschaftsichleistenundvorallemwiesiediesefinanzierenwill.angesichtsder gravierendenveränderungenundherausforderungensindweitereinstrumente notwendig,umdievielfaltdermedienlandschaftunddiequalitätdermedienangebotesicherzustellen.imkerngehtesnichtnurumverwertungskettenund umneuegeschäftsmodelle,sondernumdiefrage,wiewireinenfreien,unabhängigenundqualitativhochwertigenjournalismusinderdigitalengesellschaft erhaltenundfinanzierenwollen.wennderqualitativhochwertigejournalismus vonsogrundlegenderbedeutungfürdiegesellschaftunddemokratieist,muss umfassenddiefragediskutiertwerden,welcherahmenbedingungengeschaffen werdenmüssen,damitdiepresseihreöffentlicheaufgabeerfüllenkann.diskutiertundgeprüftwerdensolltendaherauchneuefinanzierungsformen,etwa Stiftungsmodelle,wiesieinanderenLänderndurchausmitErfolgaufdenWeg gebrachtwurden.esgibtbereitsgenossenschafts-,crowdfunding-oderstiftungsmodelle,vorallemindenusa,wojährlich70mio.euroüberstiftungen zurfinanzierungjournalistischerarbeitumgesetztwerden.inderdiskussion sindbeispielsweisevorschlägefürstiftungsmodellefürqualitätsjournalismus oderfürinvestigativerecherchemöglichkeiten,dieoftmalskostenintensivund langwierigsind.auchmitblickaufdenerhaltdernachrichtenagenturenwurde einmöglichesstiftungsmodelldiskutiert,solltensichweiteregesellschafter, also die Verleger, nicht zuletzt aus Kostengründen abwenden. InvieleneuropäischenLänderngibtesdarüberhinausunterschiedlicheFormen derdirektenoderindirektenförderungderpresse.einedirekteförderungistin DeutschlandaufgrundderverfassungsrechtlichenVorgabenproblematischund seitensdermedienunternehmenauchnichtgewollt.denkbarsindjedochunterschiedlichsteformeneinerindirektenförderung,beispielsweisedurcheine Stärkungder NationalenInitiativePrintmedien ZeitungenundZeitschriften inderdemokratie.umdasinteressegeradejungermenschenfürzeitungen undzeitschriftenzufördern,hatdiebundesregierungdie NationaleInitiative Printmedien ZeitungenundZeitschrifteninderDemokratie inslebengerufen.zielderinitiativeistes,schülerinnenundschülerüberdiebedeutungvon Medien-undMeinungsvielfaltaufzuklärenundsieaneinenmündigenUmgang mitzeitschriftenundzeitungenheranzuführen.dieseinitiativebleibtjedoch leiderweithinterihrenmöglichkeitenzurück.gemeinsammitdenverlagshäusernkönnteüberdieinitiativeweitausmehrfürdiebedeutungdesjournalismus inderdemokratischverfasstengesellschaftgeworbenwerdenundeskönnte deutlichweitergehendegemeinsameaktivitätengeben,etwadieförderungvon Schul- und Schülerabonnements von Tageszeitungen. EsistdieureigeneAufgabederVerlage,tragfähigeundzeitgemäßeGeschäftsmodellezuentwickeln.DiesenVeränderungsprozesszuunterstützen,istimgesamtgesellschaftlichenInteresse.DieSituationaufdemZeitungsmarktwirdsich

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode indennächstenjahrennachauffassungvonexpertenweiterverschlechtern. VölligunabhängigvonderReformdesPressefusionsrechtssindweitereKonzentrationsprozessezubefürchten.Obestatsächlichgelingt,innennenswertem Umfangmindestenszweilokal-informierendeZeitungenauchinderFlächeerhalten zu können, ist fraglich. DirektestaatlicheSubventionierungüberkommenerGeschäftsmodellewäre kontraproduktiv,dasieeinengesellschaftlichundökonomischsinnvolleninnovationsdruckmindernwürde.zudemwerfenstaatlichehilfenimmerauchdie FragenachderUnabhängigkeitderMedienauf.BundundLändersindaberaufgefordert,dieRahmenbedingungenzuverbessernundbestehendeInnovationshemmnisse zu beseitigen. GeradefürdieVielfaltderlokalenInformationbietetdabeidasInterneterheblicheChancenfürdenOnlinejournalismus.DieZeitungsvielfaltwirdabnehmen undanderemedientypensindnichtinderlage,indieselückezustoßen.daher bietenvorallemlokaljournalistischeonlineportaleeinedenkbarevielfaltsreserve.willmandiesechancenutzen,müssensolcheportaleoffensivgefördert und unterstützt werden. 8.Entwicklungsperspektivenfüröffentlich-rechtlicheundprivateMedienangebote sichern NotwendigistdarüberhinausauchinZukunftdieBalancezwischendemgebührenfinanziertenöffentlich-rechtlichenunddenprivatenMedienangebotenund einestärkungdespublizistischenwettbewerbszugewährleisten.essollteeinen Konsensdarübergeben,dassdieAngebotederöffentlich-rechtlichenwieauch privatenanbieterineinerverändertenmedienlandschaftihreverbreitungschancenfindenmüssen.beidesindzwingenddaraufangewiesen,hierzuauchneue Übertragungswegenutzenzukönnen.DiemedienpolitischeHerausforderungist es,denpublizistischenwettbewerbunddieentwicklungsfähigkeitsowohldes öffentlich-rechtlichenrundfunksalsauchdievonprivatenanbieternzuermöglichen. Deröffentlich-rechtlicheRundfunkbleibteineunverzichtbareSäuleunserer MedienordnungundbedarfeinerEntwicklungsgarantie.AngesichtsdesverändertenNutzerverhaltens,geradeauchbeijungenMenschen,solltennebenHörfunkundFernsehendieTelemedienals drittesäule gestärktwerden.hierzu gehörtaucheineüberprüfungderfestgeschriebenen7-tages-fristimrundfunkstaatsvertrag,derbeitragszahlerinnenundbeitragszahlerindernutzung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote unverhältnismäßig einschränkt. 9. Angemessene Vergütung und Ausbildung DieteilweisesehrheftiggeführteDebatteüberdieEinführungeinesLeistungsschutzrechtsfürPresseverlageüberdeckteineweiteregrundsätzlicheFrage, nämlichdienachderangemessenenvergütungfürjournalistinnenundjournalisten.qualitätsjournalismuskostetgeld.journalismusdientderallgemeinheit, erübernimmteineöffentlicheaufgabevonverfassungsrang.journalistennehmendieseaufgabeberufsmäßigwahrundmüssendavonlebenkönnen.natürlichkönnenauchblogsoderanderekommunikationsformeneinenwichtigen BeitragfürdieöffentlicheKommunikationleisten.ProfessionelleJournalisten sindaberaufberuflichestandardsverpflichtet,aufsorgfalt,aufrecherche,auf Relevanz,aufUnabhängigkeit,aufpresserechtlicheKriterien.EsisteineKernfragefürdieZukunftdesQualitätsjournalismus,wasderGesellschaftderprofessionelleJournalismusnochwertist,wasunsunabhängige,verlässlicheInformationenzurMeinungsbildungundzurPartizipationwertsind.Hiersind natürlichzuvörderstdieverlageundmedienunternehmengefordert,dieallen Grundhaben,indenQualitätsjournalismuszuinvestieren,dennjournalistische

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10787 QualitätbleibtauchinZukunftdasentscheidendeVerkaufsargument erstrecht ineinerbeschleunigtenundimmerkomplexerwerdendengesellschaft.informationsleistung,unabhängigkeitundglaubwürdigkeitsinddaswichtigste KapitalvonMedienundauchvonJournalistenunddamiteinwesentlicher GarantfürdieZukunftdesQualitätsjournalismus.Ohneeinenhochwertigen JournalismuswürdesichdiePressealsverlässlicheInstitutionletztlichselbstin Fragestellen.WieamBeispielderPressebereitsaufgezeigt,werdensichdie HerausforderungenfürdenJournalismusdurchdieDigitalisierungunddiezunehmendeBedeutungdesOnlinejournalismus nichtzuletztangesichtsdesimmensen Wettbewerbsdrucks noch einmal drastisch verschärfen. DiegrundlegendenVeränderungendesArbeitsmarkteshabenlängstauchden Journalismuserreicht. 1 DiesozialeLagederJournalistinnenundJournalistenist gekennzeichnetdurch kargehonorarefürfreiejournalisten,fluchtindiepr, prekärepraktika,umstrukturierungenundleiharbeitindenredaktionen. 2 ImmermehrJournalistinnenundJournalistenkommennichtüberdieRundenund sindaufnebentätigkeiten oftimpr-oderwerbebereich angewiesen.auch derberufseinstiegistschwierigundnichtseltenabsolvierenjungejournalisten postgradualepraktika.die PrekarisierungdesJournalistenberufs 3 hatmehrere Ursachen.EinederwesentlichenUrsachenistdieErosiondesklassischenGeschäftsmodellsderPresseundderEinbruchderWerbeerlöse.DieseFaktoren werdenseitensderverlageoftzurbegründungdersparmaßnahmen,zurverkleinerungderredaktionenoderzurauslagerungin (ofthausinterne)leiharbeitsfirmenangeführt.diesliegtjedochnichtalleinandenverlagenundsendern,dennauchhierstelltsichdiefrage,welchenjournalismusdiegesellschaft sicheigentlichnochleistenmag.esfehlteinwertbewusstseinfürdiejournalistische Arbeit. DassetztaberzugleichauchfaireRegelnamjournalistischenArbeitsmarktvoraus.AuchhiermussendlichderGrundsatzgelten: GleicherLohnfürgleiche Arbeit ( EqualPay )fürstamm-undleihbelegschaften.diehausinterneverleihungmussbegrenztwerden.fairerregelungenamarbeitsmarktbedarfes auchbeidenwerkverträgenundbeibefristetenverträgenbeineueinstellungen. VordiesemHintergrundistvorallemaucheineÜberarbeitungdesUrhebervertragsrechtsnotwendig.ZieldieserNovellemussessein,diestrukturelleUnterlegenheitderUrheberinVertragsverhandlungenmitVerlagenundanderenVerwerternzuüberwindenundihrenAnspruchaufangemesseneVergütungzu sichern.die2002eingeführtenregelungenzumurhebervertragsrechtsollten einenbeitragdazuleisten,dieprinzipiellschwächerepositiondesurheberspartiellauszugleichen.diemitdereinführungurhebervertragsrechtlicherschutznormenindasurheberrechtsgesetzerhofftenwirkungenhabensichinderpraxisbislangnichterfüllt auchweildierechtsprechungteilweisedieintention derreformignoriert. 4 DerGesetzgebermusssichdeshalbfragen,inwelcher WeisederursprünglichenIntentionderReformdochnochzumDurchbruchverholfenwerdenkann.Notwendigist ineinemerstenschrittundwiebereitsvon derenquete-kommission KulturinDeutschland gefordert die2002einge- 1VergleichedazuausführlichVolkerLilienthal/ThomasSchnedler:Gezwungen,sichzuverkaufen?Zur sozialenlagevonjournalistinnenundjournalisten.in:auspolitikundzeitgeschichte (APuZ29-31/ 2012). 2VolkerLilienthal/ThomasSchnedler:Gezwungen,sichzuverkaufen?ZursozialenLagevonJournalistinnen und Journalisten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 29-31/2012), S VolkerLilienthal/ThomasSchnedler:Gezwungen,sichzuverkaufen?ZursozialenLagevonJournalistinnen und Journalisten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 29-31/2012), S SohältderBGHz.B.trotzEinführungdesUrhebervertragsrechtsanderüberkommenenAuffassung (BGH,GRUR1984,45)fest,dass 31Absatz5desUrheberrechtsgesetzes (UrhG)keingesetzliches Leitbildstatuiert (BGH,BeckRS2012,15227),obwohlderGesetzgeberdurch 11Satz2UrhGdas GegenteilzumAusdruckgebrachthatundetlicheOberlandesgerichte (OLG)undInstanzgerichtedie gegenteiligemeinungvertreten (z.b.olghamburg,njoz2011,1323;olgjena,zum-rd2012, 393; LG Hamburg, BeckRS 2011, 23452; LG Braunschweig, ZUM 2012, 66).

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode führtenregelungenzumurhebervertragsrechtaufihrewirksamkeithinzuevaluieren.danachsollensichvereinigungenvonurhebernmitvereinigungenvon WerknutzernaufgemeinsameVergütungsregelnverständigen,nachdenendie angemessenevergütungdesurhebersfürdienutzungseinerwerkezuermitteln ist.gemeinsamevergütungsregelnsindbisherinweitgeringeremumfangzustandegekommenalsvomgesetzgebererwartet.eineverständigungistbisher oftnachjahrelangenverhandlungen lediglichinteilbereichengelungen,wie z.b.imjahr2010fürfreiehauptberuflichejournalistinnenundjournalistenvon Tageszeitungen.DasUrhebervertragsrechtmussdaherweiterentwickeltwerden,daeinigederseitdemJahr2002existierendenSchutzregelungenfürdie UrheberihreFunktionnichterfüllen.AndereInstrumentemüssenzudemhinzutreten,umdiestrukturelleUnterlegenheitderUrheberinVertragsverhandlungen mitverwerternüberwindenzukönnenundihrenanspruchaufangemessene Vergütungzusichern.Soweiterforderlich,müssendieSchlichtungsmechanismen wie ursprünglich vorgesehen verbindlich ausgestaltet werden. InderAnhörungsreihedesAusschussesfürKulturundMediendesDeutschen Bundestageszum Qualitätsjournalismus herrschteweitgehendkonsens,dass esdringendneuerundeinheitlicherstandardsinderaus-undweiterbildung bedarfunddassdieaus-undweiterbildunginsgesamtderzeitsträflichvernachlässigtwird.derdeutschejournalisten-verbande.v. (DJV)hatsichbereitsim Jahr2003ineinemMemorandumbesorgtüberEntwicklungeninderjournalistischenAus-undWeiterbildunggeäußert,diesichinfolgederaktuellenKrise aufdemmedienmarkt,derkürzungenöffentlicherfördermittel,derkonzeptionellenmängelindermedienpolitikundderisoliertencurricularenentscheidungeninbildungsinstitutionenundhochschulenergeben.umihreöffentliche Aufgabeangemessenundglaubwürdigzuerfüllen,sinddieMedienunternehmenunddieInstitutionenderjournalistischenAus-undWeiterbildungverpflichtet,dieQualitätderjournalistischenBildungsarbeitinVolontariaten, Hochschulen,JournalistenschulensowiebeifreienBildungsträgernzufördern undzusichern.gefordertisthierinsbesondereeinevonbundundländern unterstütztesystematischekooperationundkoordinationvoninstitutionender Aus-undWeiterbildung.DieHochschulensolltennebenAngebotenzurjournalistischenSpezialisierungauchdiegrundlegendenprofessionellenKompetenzenhinreichendvermitteln.IndenMedienunternehmenistaufdieEntwicklung einer Weiterbildungskultur hinzuwirken. UnterdemAspektQualitätssicherungwieauchmitBlickaufdenwirksamen SchutzvonJournalistinnenundJournalistenistauchdieVergabepraxisfürPresseausweiserelevant.LeideristderzeiteineInflationderPresseausweisefeststellbar.VerantwortlichdafürsinddieInnenministervonBundundLändern,die mitdembeschlussvomdezember2007denbisdahingängigen amtlichen bundeseinheitlichenpresseausweisabgeschaffthaben.eingroßteilderneuen AusweiseistjedochvöllignutzlosunddientnurdemZweck,fragwürdigenGeschäftsmodellenzumkommerziellenErfolgzuverhelfen.GleichzeitigentwertendiesedubiosenPresseausweisedieregulärenDokumente,schadendemAnsehenderJournalistinnenundJournalistenundgefährdendurchdieInflation dengebotenenschutz.diemedien-undjournalistenverbändedrängendaherzu RechtaufdieWiedereinführungeinesbundeseinheitlichenundamtlichanerkanntenPresseausweisesundeineengeDefinitionvonJournalistinnenund Journalisten nämlichdiehauptberuflichejournalistischetätigkeitbzw.die berufsmäßigemitwirkung derjournalistinnenundjournalisten.auchgarantierensieeinekontrolledieserkriterien,umsoeineinflationderpresseausweisezuverhindern.diesistdringendgeboten,umdiefreie,ungehinderteund kritischeberichterstattungdurchprofessionellarbeitendejournalistinnenund Journalistensicherzustellen.EswürdeauchdenErmittlungsbehördenvorOrt diearbeiterleichtern,wennsiewüssten,dassdieausweisinhaberhauptberuflich tätige Journalisten sind.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ Presse- und Medienfreiheit stärken EinefreieundunabhängigeMedienlandschaftundfreie,nichtvonderöffentlichenGewaltgelenkte,keinerZensurunterworfeneMediensindWesenselementedesfreiheitlichenStaatesundschlechthinkonstituierendfürdiefreiheitlich-demokratischeGrundordnung.DieshatdasBundesverfassungsgericht (BVerfG)inzahlreichenEntscheidungenfestgehalten.IhreFunktionfürdiefreiheitlich-demokratischeOrdnungerfüllenPresseundRundfunk,diedurchArtikel5GGgeschütztsind,geradeauchdurchkritischenundinvestigativenJournalismus.NachderRechtsprechungdesBVerfGunterliegtdergesamteBereich publizistischertätigkeit vonderbeschaffungvoninformationenbiszurverbreitungvonnachrichten demverfassungsrechtlichenschutz.geschütztsind vorallemdiegeheimhaltungderinformationsquellenunddasvertrauensverhältniszwischenpressebzw.rundfunkundinformantenunddasredaktionsgeheimnis.dieserschutzistunentbehrlich,weilpresseundrundfunkaufprivate Mitteilungennichtverzichtenkönnen,dieseInformationsquellenabernurdann ergiebigfließen,wennsichinformantenundjournalistengrundsätzlichaufdie WahrungdesRedaktionsgeheimnissesunddenInformantenschutzverlassen können (vgl.zusammenfassendnurbverfge117,244,258f. (Cicero)).Die RegierungsparteienhabeninihremKoalitionsvertrageineStärkungderPressefreiheitangekündigt.DarüberhinaushatsichdieKoalitionmitBlickaufdie ZeugnisverweigerungsrechteinsbesonderevonJournalistinnenundJournalisten daraufverständigt,dassdiein 160aderStrafprozessordnung (StPO)derzeit enthaltenedifferenzierungnachverschiedenenberufsgeheimnisträgernbeseitigtwerdensoll.dabeisollteüberprüftwerden,obdieeinbeziehungweiterer Berufsgeheimnisträger undgemeintsindhierbeiinsbesonderejournalistinnen undjournalisten indenabsolutenschutzdes 160aAbsatz1StPOangezeigt undimhinblickaufdiedurchsetzungdesstrafverfolgungsanspruchesdesstaates vertretbar ist. DerDeutscheBundestaghatzwischenzeitlichdasGesetzzurStärkungderPressefreiheitimStraf-undStrafprozessrecht (PrStG)vom25.Juni2012 (BGBl.I S.1374)unddasGesetzzurStärkungdesSchutzesvonVertrauensverhältnissen zurechtsanwältenimstrafprozessrechtvom22.dezember2010 (BGBl.I S.2261)beschlossen.MitdemPrStGwurdenzwarVerbesserungendahingehenderreicht,dassJournalistensichnichtmehrstrafbarmachen,wennsieihnen lediglichzugespieltesmaterialveröffentlichen.auchbeimbeschlagnahmeschutzgibtesverbesserungen.mitdemgesetzzurstärkungdesschutzesvon VertrauensverhältnissenzuRechtsanwältenimStrafprozessrechtwurdenlediglichVerbesserungenfürAnwälteerreicht,nichtaberfürJournalistinnenund Journalisten.EinErgebnisderimKoalitionsvertragangekündigtenPrüfung,ob dieeinbeziehungvonjournalistinnenundjournalisten indenabsolutenschutz des 160aAbsatz1StPO angezeigtist,stehtnochimmeraus offensichtlich ist eine Einigung innerhalb der Bundesregierung hierzu nicht möglich. DieFraktionderSPDhatdahereinenGesetzentwurfzurStärkungderPressefreiheit (Bundestagsdrucksache17/9144)indenDeutschenBundestageingebracht, mitdemweitergehenderegelungenzurstärkungderpressefreiheitvorgeschlagenwerden.darüberhinausschlägtdergesetzentwurfvor,dassauchjournalistinnenundjournalistendenabsolutenschutzdes 160aAbsatz1StPOgenießen sollen. DieMedien-undKommunikationsfreiheitengiltes,immerwiederzuverteidigenundabzusichern,nichtzuletztangesichtsdergesellschaftlichenUmbrüche zurdigitalengesellschaftundderwirtschaftlichenundtechnologischenentwicklungen.wienotwendigdasist,zeigtsichzumbeispielandenentwicklungenineinigenmitgliedstaatendereuropäischenunion,beispielsweiseinungarnoderitalien.diefreiheitundunabhängkeitdermedienunddamit

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode europäischegrundwertedürfennichtinfragegestellt,unddierechtsprechung deseuropäischengerichtshofsfürmenschenrechtemusskonsequentumgesetzt werden. AngesichtsdermassivenVeränderungsprozessefürdieMedienunddieMedienlandschaft,diemitderDigitalisierung,derKonvergenzundderweltweiten Vernetzungeinhergehen,reichtesnichtaus,einigeStellschraubendesPressefusionsrechtszulockern.EinsolcherWegbirgtangesichtsderbereitsbestehendenKonzentrationzudemnichtunerheblicheRisikenmitBlickaufdieVielfalt derpresselandschaftundistnurinsoweitvertretbar,wieeinfesthaltenanden bestehendenaufgreifschwellendasverschwindenvonpublizistischeneinheiten zur Folge hätte oder jedenfalls befürchten ließe. ZieleinerverantwortungsvollenMedienpolitikmusses inzusammenarbeit zwischenbundundländernunddereuropäischenunion aufnationalerwie auchinternationalerebenesein,diechancenderdigitalisierungsoweitwie möglichzunutzenunddierisikenzuminimieren.dabeigiltes,auchinzukunft diekommunikationsgrundrechteund-freiheitenzuschützenunddiequalität vonmedieninhaltenzufördernsowiediemeinungsvielfaltunddenzugangzu Medienangeboten zu gewährleisten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.allenotwendigenMaßnahmenzurSicherungderPresse-undMedienfreiheit, zurerhaltungdermedienvielfaltundzurstärkungderqualitätdermedien zu ergreifen; 2.sichaufeuropäischerundaußereuropäischerEbenefürdieFreiheitundUnabhängigkeitderMedienunddenwirksamenSchutzderJournalistinnenund Journalisten einzusetzen; 3.aufeuropäischerEbeneaufdieWahrungdereuropäischenGrundrechteund aufdiefreiheitundunabhängigkeitdermedieninalleneuropäischenmitgliedstaaten zu drängen; 4.zuprüfen,welchezusätzlichenAbsicherungenesaufeuropäischerEbenezur WahrungeinerfreienundunabhängigenMedienlandschaftbedarfundhierfür entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen; 5.gemeinsammitdenLändernGesprächezurFortentwicklungderMedienundKommunikationsordnungaufzunehmen,umdieseandietechnischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen; 6.diePressefreiheitentschiedenzustärkenundentsprechendegesetzlicheRegelungenzuunterstützen;MedienangehörigesinddabeivorstrafprozessualenErmittlungsmaßnahmendeutlichbesseralsbisherzuschützen,damitdas RedaktionsgeheimnisgewahrtbleibtundInformantenohneSorgevorEnttarnung die journalistische Arbeit unterstützen können; 7.gemeinsammitdenLändernunddenfünfausstellungsberechtigtenMedienorganisationenzueinembundeseinheitlichenPresseausweisfürhauptberuflich tätige Journalisten zurückzukehren; 8.dieDatenlageüberdenStatusquoundVeränderungsprozessederdeutschen MedienlandschaftzuverbessernunddiePressestatistikalsMedienstatistik wieder einzuführen; 9.dievomBundesbeauftragtenfürKulturundMedien (BKM)verantwortete Mediendatenbankumgehendzuveröffentlichenundfortzuschreiben,darüber hinausweitereforschungenindiesembereichausdemhaushaltdesbkm zu ermöglichen;

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ beiderNovellierungdesPressefusionsrechtsInitiativenzuunterstützen,die folgende Eckpunkte beachten: a)einewirksamepressefusionskontrolleistvonerheblicherbedeutungfür den Erhalt der Medienvielfalt; b)anpassungenaufgrundverändertermediennutzung,neuerangebotevor allemimonlinebereich,crossmedialerverflechtungensowiewirtschaftlichergefährdungkleinerundmittlererverlagemüssensorgfältiggeprüft werden; c) Veränderungen im Pressefusionsrecht müssen i.durchveränderterahmenbedingungennachvollziehbargerechtfertigt sein, ii.geeignetsein,daswirtschaftlichefundamentbedrohterpresseverlage zu stärken und iii.dürfendiemedienvielfaltbeieinergesamtbetrachtungderwirkungen insbesondereauchimhinblickaufcrossmedialeverflechtungen nicht verschlechtern; d)wenndiesevoraussetzungengegebensind,isteinebehutsameanhebungderaufgreifschwellenfürdiepressefusionskontrollegegenüber dem bestehenden Pressefusionsrecht vertretbar; 11.imZusammenhangmitder8.GWB-NovelleeinegesetzlicheVerankerung desvielfaltssicherndenpresse-grosso-vertriebssystemszuunterstützen undzugleichimaustauschmitdenbundesländernzuprüfen,inwieweit hierfürergänzenderegelungenaufderländerebenesinnvollodererforderlich sind; 12.endlichdenseitJahrenangekündigtenDrittenKorbzurReformdesUrheberrechtsvorzulegenunddieModernisierungdesUrheberrechtsnicht weiter zu verschleppen; 13.demDeutschenBundestageinenGesetzentwurfvorzulegen,derdieMöglichkeitenderPresseverlegerzurRechtsdurchsetzungimHinblickauf bereitsbestehende (ggf.abgeleitete)urheberrechtestärktunddabeidie InteressenderUrhebervollständigwahrt.PresseverlegersollendieunautorisierteVerwendungihrerPresseerzeugnissedurchDritte (z.b.news- Aggregatoren,Harvester)effizientverfolgenkönnen;diebisherigenVorschlägederBundesregierungsindnichtgeeignet,diesenZielengerechtzu werden; 14.zeitnaheineEvaluierungdesUrhebervertragsrechtsdurchzuführenunddie Regelungendahingehendzuhinterfragen,warumsichdiemitderEinführungdesUrhebervertragsrechterhofftenWirkungeninderPraxisbislang nicht erfüllt haben; 15.einenGesetzentwurfzurNovellierungdesUrhebervertragsrechtsvorzulegen,umdemursprünglichenZieldesGesetzes,dieprinzipiellschwächere PositiondesUrheberspartiellauszugleichen,zumDurchbruchzuverhelfen; 16.gemeinsammitdenLändernunddenMedienunternehmennachMöglichkeitenzusuchen,wieMedienunternehmen,insbesonderediePresse,beider Wahrnehmungihrerfürdiefreiheitlich-demokratischeOrdnungessenziellen öffentlichen Aufgabe unterstützt werden können; 17.hierbeizuprüfen,obundwiediefinanziellenundqualitativenRahmenbedingungenfürMedienangebotedurchindirekteFörderungverbessert werden sollten;

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.die NationaleInitiativePrintmedien ZeitungenundZeitschrifteninder Demokratie weiterzuentwickelnundauszubauen,uminsbesonderekinder undjugendlichendiebedeutungeinesqualitativhochwertigenjournalismus nahezubringen; 19.dabeigemeinsammitderInitiative EinNetzfürKinder undder NationalenInititiavePrintmedien ZeitungenundZeitschrifteninderDemokratie einprogrammzuerarbeiten,mitdemziel,kinderundjugendlichezum OnlinejournalismushinzuführenundzudesenkompetenterNutzungzubefähigen; 20.gemeinsammitdenLändernundallenAkteurenimMedienbereichzuprüfen,obundwieStiftungsmodelleeinenBeitragzurAbsicherungjournalistischer Qualität und Recherche leisten können. Berlin, den 25. September 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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