GEGENÜBERSTELLUNG DER ÄNDERUNGEN BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE SERVICES UND DIE TEILNAHME AN SICHEREN SYSTEMEN
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- Swen Fried
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1 GEGENÜBERSTELLUNG DER ÄNDERUNGEN BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE SERVICES UND DIE TEILNAHME AN SICHEREN SYSTEMEN Fassung September 2013 Version Jänner 2015 Fassung Mai 2016 I. Die PayLife Online Services Die SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) bietet auf ihrer Website my.paylife.at die PayLife Online Services an. Diese ermöglichen dem Karteninhaber auf eigenen Wunsch, verschiedene Dienstleistungen von SIX im Zusammenhang mit seiner Kreditkarte (kurz: Karte) in Anspruch zu nehmen und Informationen zu seiner Karte einzusehen. Um an den PayLife Online Services teilnehmen zu können, ist der vorherige Abschluss eines Kreditkartenvertrages zwischen dem Karteninhaber und SIX erforderlich. Die Registrierung erfolgt entweder vorab online auf der Website oder während des Bezahlvorganges im Internet. In den PayLife Online Services kann der Karteninhaber verschiedene Abfragen vornehmen (zb Umsatzabfrage, Monatsabrechnungen), Aufträge an SIX erteilen (zb PIN-Code-Bestellung, Produkteröffnungen- und erweiterungen, Beantragung optionaler Zusatzleistungen), und Änderungen der Stammdaten (zb Namens- oder Adressänderungen) vornehmen. Sofern der Karteninhaber über ein mobiles Datenendgerät (zb Smartphone) auf die PayLife Online Services zugreift, besteht die Möglichkeit, dass ihm - aus technischen von SIX nicht beeinflussbaren Gründen - nicht sämtliche Funktionen der PayLife Online Services zur Verfügung stehen. Aus Sicherheitsgründen behält sich SIX das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Updates der PayLife Online Services vorzunehmen. Die derzeit verfügbaren Funktionen der PayLife Online Services sind auf der Website einsehbar. Nimmt der Karteninhaber an den PayLife Online Services teil, erhält er von SIX automatisch ein virtuelles Postfach. SIX hat die Möglichkeit, in diesem Postfach Nachrichten für den Karteninhaber zu hinterlegen. Wird eine solche Nachricht von SIX hinterlegt, erhält der Karteninhaber eine Verständigung mit . Im Rahmen der PayLife Online Services bietet SIX dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in Sicheren Systemen durchzuführen. Die Registrierung erfolgt entweder vorab online auf der Website oder während des Bezahlvorganges im Internet. Als Sicheres System gelten: Das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa). Im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber auf Grundlage des selbst gewählten Passwortes zweifelsfrei als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert. Das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure). Dieses dient dem Zweck, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen. I. Online Services SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) bietet die Online Services ( mypaylife ) an. Diese ermöglichen dem Karteninhaber (kurz: KI) auf eigenen Wunsch, verschiedene Dienstleistungen von SIX im Zusammenhang mit seiner Kreditkarte (kurz: Karte) in Anspruch zu nehmen und Informationen zu seiner Karte einzusehen. Um an den Online Services teilnehmen zu können, ist der vorherige Abschluss eines Kreditkartenvertrages zwischen dem KI und SIX erforderlich und die Legitimation durch persönliche Identifikationsmerkmale. In den Online Services kann der KI verschiedene Abfragen vornehmen, Aufträge an SIX erteilen und Änderungen der Stammdaten vornehmen. Die Leistungen im Rahmen der Online Services können via Smartphone (via mobilem Browser bzw. mypaylife App) oder via Website ( genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen behält sich SIX das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Updates der Online Services vorzunehmen. Die derzeit verfügbaren Funktionen der Online Services sind auf der SIX Website einsehbar. Nimmt der KI an den Online Services teil, erhält er von SIX automatisch ein virtuelles Postfach. SIX hat die Möglichkeit, in diesem Postfach Nachrichten für den KI zu hinterlegen. Wird eine solche Nachricht von SIX hinterlegt, erhält der KI eine Verständigung per , Push-Nachricht (mypaylife App) oder per SMS. Im Rahmen der Online Services bietet SIX dem KI die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in sicheren Systemen durchzuführen. Die Registrierung startet der KI auf der Website oder während des Bezahlvorganges im Internet.
2 II. Besondere Geschäftsbedingungen für die PayLife Online Services und die Teilnahme an Sicheren Systemen Präambel Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für PayLife Online Services und die Teilnahme an Sicheren Systemen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den darin enthaltenen vorvertraglichen Informationen für von SIX herausgegebene Kreditkarten die dem zwischen SIX und dem Karteninhaber geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde liegen. Auf die Informationen gemäß 26 ivm 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) ivm 26 ZaDiG, die der Karteninhaber vor Abschluss des Kreditkartenvertrages erhalten hat, wird verwiesen. Darüber hinaus ergänzen sie die Besonderen Geschäftsbedingungen für den von SIX angebotenen Dienst Info SMS in der jeweils geltenden Fassung. N/A II. Teilnahme an sicheren Systemen Präambel Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für Online Services und die Teilnahme an sicheren Systemen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den darin enthaltenen vorvertraglichen Informationen für von SIX herausgegebene Kreditkarten die dem zwischen SIX und dem KI geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde liegen. Auf die Informationen gemäß 26 ivm 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) ivm 26 ZaDiG, die der KI vor Abschluss des Kreditkartenvertrages erhalten hat, wird verwiesen. Die vorvertraglichen Informationen sind auf der Website zu finden. Darüber hinaus ergänzen sie die Besonderen Geschäftsbedingungen für den von SIX angebotenen Dienst Info SMS in der jeweils geltenden Fassung. 1. Definitionen 1.1. MasterCard SecureCode bzw. Verified by Visa Passwort Das im Zuge des 3D Secure Registrierungsverfahrens vom KI selbst gewählte Passwort. Dieses wird bei MasterCard als MasterCard SecureCode und bei Visa als Verified by Visa Passwort bezeichnet Mobile Transaktionsnummer (kurz: mobiletan). Die mobiletan ist eine auf ein mobiles Datenendgerät (z.b. Mobiltelefon, Tablet) übermittelte einmalig gültige Transaktionsnummer und dient als zusätzliches Kennwort bei Kartenzahlungen mit dem Mastercard SecureCode bzw. Verified by Visa Passwort. Auch bei der Registrierung zum 3D Secure Verfahren und bei bestimmten Datenänderungen in den Online Services, ist die Eingabe einer mobiletan erforderlich. SIX stellt auf der Website unter dem Menüpunkt Services weitere Informationen zu den Online Services zur Verfügung Einmalpasswort Das Einmalpasswort ist ein zufällig vergebenes Kennwort welches zur Verifizierung des KIs während der Registrierung zum 3D Secure Verfahren dient. Im Zuge des 3D Secure Registrierungsprozesses wird das Einmalpasswort durch die Eingabe eines selbst gewählten, ausschließlich dem KI bekannten Passwortes (MasterCard SecureCode bzw. Verified by Visa Passwort),ersetzt mypaylife App Die mypaylife App vereinfacht den Zugang zu den Online Services am mobilen Datenendgerät (Mobiltelefon, Tablet). Für die Nutzung der App ist ein Download und Installierung aus dem entsprechenden App Store notwendig. Für die Authentifizierung ist die Registrierung für 3D Secure erforderlich und für den Login ein selbstgewählter 5-stelliger Zugangscode Sichere Systeme D Secure Das 3D Secure Verfahren ist ein für Online Zahlungen eingesetztes sicheres System das den KI zweifelsfrei als rechtmäßigen KI identifiziert Das Verbindungsprotokoll "https" (Hypertext Transfer Protocol Secure) Dieses dient dem Zweck, die Daten des KIs und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der
3 1. Registrierung für PayLife Online Services /Login /Geheimhaltung 1.1. Registrierung Die Nutzung der PayLife Online Services setzt die Registrierung des Karteninhabers auf der Website voraus. Auf dieser wird dem Karteninhaber auch die Vorgangsweise der Registrierung Schritt für Schritt dargestellt. Zur Identifizierung des Karteninhabers als Nutzer der PayLife Online Services ist eine Monatsabrechnung aus den letzten sechs Monaten, oder ein gültiges Einmalpasswort erforderlich. Dieses Einmalpasswort kann vom Karteninhaber über die Website oder mit an angefordert werden Nach Eingabe des Einmalpasswortes oder der Monatsabrechnung werden dem Karteninhaber diese BGB zur Verfügung gestellt. Für den weiteren Registrierungsvorgang ist notwendig, dass der Karteninhaber diese BGB an der vorgesehenen Stelle akzeptiert, womit eine Vereinbarung über die Teilnahme an den PayLife Online Services (kurz: Vereinbarung) zustande kommt. Folgende Einstellungen und Zugangsberechtigungen hat der Karteninhaber bei der Registrierung selbst festzulegen: Einen Benutzernamen; Das Passwort (dieses wird bei MasterCard als MasterCard SecureCode und bei Visa als Verified by Visa-Passwort bezeichnet); Eine persönliche Begrüßung, die dem Karteninhaber bei jeder Passwortabfrage zu Kontrollzwecken angezeigt wird. Der Karteninhaber kann die von ihm gewählten Einstellungen und Zugangsberechtigungen jederzeit selbst ändern. N/A 1.3. Anmeldung zu konkreten PayLife Online Services ( Login ) Der Karteninhaber hat auf der Website my.paylife.at seine Identifikationsmerkmale in das dafür vorgesehene Feld einzugeben. Sofern die Identifikationsmerkmale richtig eingegeben wurden, leitet das System den Karteninhaber zur nächsten Maske weiter, auf der die persönliche Begrüßung erscheint. In dieser Maske hat der Karteninhaber das von ihm gewählte Passwort einzugeben. Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen. 2. Registrierung für Online Services und Login 2.1. Registrierung 3D Secure Die Nutzung der Online Services setzt die Registrierung des KIs für das 3D Secure Verfahren voraus. Diese kann entweder auf der Website gestartet werden oder die Registrierung wird während eines Online- Zahlungsvorganges bei einem Händler, der am 3D Secure Verfahren teilnimmt, vorgenommen. Auf der Website wird dem KI der Ablauf der Registrierung erklärt. Für die Identifizierung des KIs ist im Zuge der Registrierung zu den Online Services eine Monatsabrechnung aus den letzten sechs Monaten oder ein gültiges Einmalpasswort sowie eine mobiletan erforderlich. Die mobiletan wird dem KI per SMS an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Mobiltelefonnummer zur Kenntnis gebracht. SIX behält sich vor, zusätzliche Übermittlungswege für die mobiletan anzubieten, welche auf der Website bekannt gegeben werden. Das Einmalpasswort wird in jener Form, welche der KI selbst im Registrierungsprozess gewählt hat (z.b. per oder SMS), zugestellt Im Zuge der Registrierung zu 3D Secure werden dem KI diese BGB zur Verfügung gestellt. Für den weiteren Registrierungsvorgang ist es notwendig, dass der KI diese BGB an der vorgesehenen Stelle akzeptiert, womit eine Vereinbarung über die Teilnahme an sicheren Systemen (kurz: Vereinbarung) zustande kommt Folgende persönliche Identifikationsmerkmale sind vom KI im Zuge der Registrierung selbst festzulegen: Benutzername Passwort (MasterCard SecureCode bzw. Verified by Visa Passwort) persönliche Begrüßung (wird bei jeder Passwortabfrage zu Kontrollzwecken angezeigt) Der KI kann seine persönlichen Identifikationsmerkmale jederzeit selbst ändern. Hat der KI sein von ihm gewähltes Passwort vergessen, so hat er die Möglichkeit sich neuerlich gemäß Punkt 2.1. zu registrieren und kann im Rahmen dieser Passwort- Erneuerung ein neues Passwort wählen. Für die Nutzung des Services ist die Bekanntgabe der Mobiltelefonnummer und der Adresse erforderlich. Allfällige aus dem SMS-Empfang entstehende Kosten, hat der KI selbst zu tragen Registrierung mypaylife App Beim erstmaligen Aufrufen der Applikation gibt der KI seine persönlichen Identifikationsmerkmale vollständig ein. Anschließend gibt der KI das 3D Secure Passwort ein. Nach positiver Prüfung legt der KI seinen persönlichen Zugangscode für den Login auf diesem Endgerät fest Login Online Services Der KI gibt seine mypaylife Identifikationsmerkmale in das dafür vorgesehene Login-Feld ein. Sofern die Identifikationsmerkmale vollständig eingegeben wurden, leitet das System den KI zur Passworteingabe weiter. Der KI muss sich mit seinem 3D Secure Passwort in mypaylife einloggen. Wenn der KI mypaylife über die mobile App verwendet, so gibt er seinen Zugangscode in das dafür vorgesehene Login Feld ein.
4 1.4. Geheimhaltung Der Karteninhaber ist verpflichtet, seinen Benutzernamen, das von ihm gewählte Passwort und die persönliche Begrüßung so geheim zu halten, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. 2. Sperre des Zugangs zu den PayLife Online Services 2.1. Aus Sicherheitsgründen wird nach fünfmaliger Falscheingabe des Passwortes der Zugang zu den PayLife Online Services von PayLife gesperrt. Solange die Sperre aufrecht ist, hat der Karteninhaber keinen Zugriff auf die PayLife Online Services und kann keine Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen. Der Karteninhaber muss in diesem Fall die Aufhebung der Sperre schriftlich (mit ) oder telefonisch bei SIX beantragen. SIX stellt dafür folgende Kontaktadressen zur Verfügung ( Telefon:+43/1/ ) Sollte der Karteninhaber wissen, oder den Verdacht haben, dass Dritte Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen (insbesondere dem Passwort) erlangt haben, so empfiehlt ihm SIX dies Identifikationsmerkmale selbst zu ändern. Sollte dem Karteninhaber dies aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein, ist er berechtigt, von SIX jederzeit die Sperre seines Zugangs zu den PayLife Online Services zu verlangen. In diesem Fall ist SIX verpflichtet, die Sperre unverzüglich nach Eingang der Aufforderung des Karteninhabers vorzunehmen. 3. Vertragsdauer und Beendigung Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie endet jedenfalls mit der Beendigung des zugrundeliegenden Kreditkartenvertrages. 4. Zahlen mit Sicheren Systemen 3-D Secure 4.1. SIX bietet dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in Sicheren Systemen durchzuführen. Es handelt sich dabei um das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa) und das PayLife Online Services und Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure) Mit dem vom Karteninhaber selbst festgelegten Passwort kann der Karteninhaber Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen Sollte es der Händler (Vertragsunternehmen) ermöglichen, dass in Sicheren Systemen bezahlt werden kann, ist der Karteninhaber verpflichtet, die Transaktionen ebenfalls im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens durchzuführen. Für den Fall, dass dieses vom Händler (Vertragsunternehmen) nicht angeboten wird, darf eine Transaktion nur dann durchgeführt werden, wenn die Daten mit dem Verbindungsprotokoll "https" übertragen werden Die Zahlungstransaktion, insbesondere die Anweisung, erfolgt auch bei Verwendung des Sicheren Systems gemäß Punkt 6. der AGB. Wird jedoch das 3-4. Geheimhaltung Der KI ist verpflichtet die unter Punkt aufgezählten persönlichen Identifikationsmerkmale und die mobile TAN so geheim zu halten, dass sie unbefugten Dritten nicht zugänglich sind. 5. Sperre des Zugangs zu den Online Services 5.1. Aus Sicherheitsgründen wird nach sechsmaliger Falscheingabe des Passwortes der Zugang zum 3D Secure Verfahren und zu den Online Services gesperrt. Solange die Sperre aufrecht ist, hat der KI keinen Zugriff auf die Online Services und kann keine Zahlungstransaktionen mit dem 3D Secure Verfahren durchführen. Der KI hat in diesem Fall die Aufhebung der Sperre schriftlich (per ) oder telefonisch bei SIX zu beantragen. SIX stellt dafür folgende Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon +43/1/ Sollte der KI wissen, oder den Verdacht haben, dass Dritte Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen (insbesondere dem Passwort) erlangt haben, so empfiehlt SIX die Identifikationsmerkmale zu ändern. Sollte dem KI dies, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich sein, ist er berechtigt, von SIX jederzeit die Sperre seines Zugangs zu den Online Services zu verlangen. In diesem Fall ist SIX verpflichtet, die Sperre unverzüglich nach Eingang der Aufforderung des KIs vorzunehmen 8. Vertragsdauer und Beendigung Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie endet jedoch jedenfalls mit der Beendigung des zugrundeliegenden Kreditkartenvertrages. 3. Zahlen mit sicheren Systemen 3.1. SIX bietet dem KI die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in sicheren Systemen durchzuführen. Es handelt sich dabei um das 3D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa) und das Verbindungsprotokoll "https" (Hypertext Transfer Protocol Secure) Mit dem vom KI selbst festgelegten Passwort und einer mobiletan kann der KI Zahlungstransaktionen in sicheren Systemen durchführen. Die per SMS übermittelten Daten sind vom KI vor Verwendung der mobiletan auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Nur bei Übereinstimmung der per SMS übermittelten Daten mit dem gewünschten Auftrag, darf die mobiletan zur Auftragsbestätigung verwendet werden. Weichen die Daten in der SMS vom beabsichtigten Auftrag ab, hat der KI dies SIX unverzüglich unter der Telefonnummer +43/1/ bekannt zu geben. Die SMS mit welcher dem KI die mobiletan mitgeteilt wurde, hat dieser daraufhin umgehend zu löschen Sollte der Händler das Bezahlen mittels 3D Secure Verfahren ermöglichen, ist der KI verpflichtet, die Transaktionen im Rahmen des 3D Secure Verfahrens durchzuführen. Für den Fall, dass dieses Verfahren vom Händler nicht angeboten wird, darf eine Transaktion nur dann durchgeführt werden, wenn die Daten mit dem sicheren Verbindungsprotokoll "https" übertragen werden Die Zahlungstransaktion, insbesondere die Anweisung, erfolgt bei Verwendung des sicheren Systems gemäß Punkt 6. der dem Kartenantrag
5 D Secure Verfahren verwendet, hat der Karteninhaber sein von ihm selbst gewähltes Passwort einzugeben. Mit der Eingabe der Bestätigung des Passwortes wird die Zahlungsanweisung unwiderruflich erteilt. 5. Online Abrechnung 5.1. Sollte zwischen SIX und dem Karteninhaber nicht bereits bei Abschluss des Kreditkartenvertrages die Zurverfügungstellung einer Online-Abrechnung vereinbart worden sein, kann der Karteninhaber mit der Registrierung zu PayLife Online Services auf der Website nach erfolgtem Login auf my.paylife.at, erklären, anstelle einer postalisch zugestellten Abrechnung in Papierform, eine Abrechnung in elektronischer Form erhalten zu wollen Die Abrechnung wird dem Karteninhaber auf der Website my.paylife.at, nach erfolgtem Login, mindestens einmal monatlich, zur Verfügung gestellt. Davon wird der Karteninhaber verständigt. Diese Verständigung erfolgt in der Regel mit , sollte der Karteninhaber dies wünschen, ist dies jedoch auch mit SMS möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Karteninhaber dieses Service in den PayLife Online Services aktiviert hat Soweit SIX oder ihre Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, haftet SIX nicht dafür, wenn der Karteninhaber die von SIX versendete /SMS aus Gründen, die SIX nicht zu vertreten hat nicht erhält. 6. Allgemeine Bestimmungen und Sicherheitshinweise 6.1. Änderungen der BGB Änderungen der BGB werden dem Karteninhaber an die SIX zuletzt bekannt gegebene E- Mail-Adresse oder mit einer Mitteilung im Postfach des Karteninhabers in den PayLife Online Services, my.paylife.at zur Kenntnis gebracht. In letzterem Fall, erhält der Karteninhaber zusätzlich eine Verständigung mit , die auch die geänderten BGB enthält Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung widerspricht SIX verpflichtet sich, den Karteninhaber bei Übersendung der Änderungen schriftlich auf die Zwei- Monats-Frist und auf die Auslegung seines Verhaltens hinzuweisen. Dabei wird dem Karteninhaber bekannt gegeben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist zur Annahme der geänderten Informationen führt. SIX verpflichtet sich, darauf hinzuweisen, dass der Karteninhaber das Recht hat, das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen Änderung der Adresse und der -Adresse des Karteninhabers Der Karteninhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner -Adresse SIX schriftlich bekannt zu geben. Eine an SIX ist dafür ausreichend Sicherheitshinweise Solange der Zugang zu den PayLife Online Services gesperrt ist, kann die Karte im Internet bei Händlern (Vertragsunternehmen) nicht zur Zahlung verwendet werden, wenn diese nur das 3-D Secure Verfahren als Sicheres System anbieten Wird aus welchem Grund auch immer Ihr Zugang zum PayLife Online Service gesperrt, haben zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird jedoch das 3D Secure Verfahren verwendet, hat der KI sein von ihm selbst gewähltes Passwort und eine mobiletan einzugeben. Mit der Eingabe der Bestätigung des Passwortes und der für diesen Zahlungsvorgang generierten mobiletan wird die Zahlungsanweisung unwiderruflich erteilt. 6. Online Abrechnung 6.1. Sollte zwischen SIX und dem KI nicht bereits bei Abschluss des Kreditkartenvertrages die Zurverfügungstellung einer Online-Abrechnung vereinbart worden sein, kann der KI mit der Registrierung zu den Online Services auf der Website nach erfolgtem Login in mypaylife erklären, anstelle einer postalisch zugestellten Abrechnung in Papierform, eine Abrechnung in elektronischer Form erhalten zu wollen Die Abrechnung wird dem KI in den Online Services mindestens einmal monatlich zur Verfügung gestellt. Darüber wird der KI verständigt. Diese Verständigung erfolgt per und kann vom Kunden geändert (z.b. SMS und Push-Nachricht) oder deaktiviert werden. entfällt 7. Allgemeine Bestimmungen und Sicherheitshinweise 7.1. Änderungen der BGB Änderungen der BGB werden dem KI an die von ihm zuletzt bekannt gegebene -Adresse, postalische Adresse oder mit einer Mitteilung im Postfach des KIs in den Online Services zur Kenntnis gebracht. In letzterem Fall, erhält der KI zusätzlich eine Verständigung per , die auch die geänderten BGB enthält Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der KI nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung widerspricht SIX verpflichtet sich, den KI bei Übersendung der Änderungen schriftlich auf die Zwei-Monats-Frist und auf die Auslegung seines Verhaltens hinzuweisen. Dabei wird dem KI bekannt gegeben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist zur Annahme der geänderten Informationen führt. SIX verpflichtet sich, darauf hinzuweisen, dass der KI das Recht hat, das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen Änderung der Adresse, der -Adresse und der Mobiltelefonnummer des KIs Der KI verpflichtet sich, jede Änderung seiner Adresse, -Adresse und Mobiltelefonnummer SIX schriftlich bekannt zu geben Sicherheitshinweise Solange der Zugang zu den sicheren Systemen gesperrt ist, kann die Karte weder für die Online Services noch im Internet bei Händlern zur Zahlung verwendet werden, wenn diese nur das 3D Secure Verfahren als sicheres System anbieten Wird aus welchem Grund auch immer der Zugang zu den Online Services gesperrt, hat der KI
6 Sie keine Möglichkeit mehr, in Ihre Online- Abrechnungen Einsicht zu nehmen. SIX empfiehlt daher, die jeweils zur Verfügung gestellte Online- Abrechnung zu speichern Zur Vermeidung von Risiken, die mit der Kenntnis Ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes verbunden sind, empfiehlt SIX diese regelmäßig (zb jeden Monat) zu ändern. N/A Beachten Sie, dass die Verwendung von Passwörtern an gemeinsam benutzten Computern (zb in einem Internetcafé, in einem Hotel, an Ihrem Arbeitsplatz) unbefugten Dritten, die Ausspähung dieser Geheimnisse möglich macht Ihr Computer sollte über einen aktuellen Malware- und Virenschutz, aktualisierte Betriebssoftware sowie eine Firewall verfügen. Dadurch kann das Risiko, dass unbefugte Dritte Ihre Geheimnisse im elektronischen Weg ausspähen, minimiert werden. Beenden Sie die PayLife Online Services mit der Logout-Funktion SIX empfiehlt, die Zertifikatsinformation der "https"-verschlüsselung auf folgenden Inhalt zu prüfen: Ausgestellt für: SIX Payment Services (Austria) GmbH, Wien, AT SIX stellt auf der Website eine "Hilfefunktion" zur Verfügung. In dieser finden Sie neben Sicherheitstipps auch weitere Informationen zu den PayLife Online Services. keine Möglichkeit mehr, für den Zeitraum der Sperre in die Online-Abrechnungen Einsicht zu nehmen. SIX empfiehlt daher, die jeweils zur Verfügung gestellte Online-Abrechnung auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern und die Sperre vom Contact Center unter der Telefonnummer +43/1/ aufheben zu lassen Zur Vermeidung von Risiken, die mit der Kenntnis des Benutzernamens und des Passwortes verbunden sind, empfiehlt SIX diese regelmäßig (z.b. jeden Monat) zu ändern Es wird empfohlen, den Zugang zum Gebrauch der mobilen Datenendgeräte zu sichern. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Datenendgerätes empfiehlt SIX die Kontaktaufnahme mit dem Mobilfunkanbieter zur Sperre der SIM Karte Zu beachten ist, dass die Verwendung von Passwörtern an gemeinsam benutzten Computern und mobilen Datenendgeräten (z.b. in einem Internetcafé, in einem Hotel, am Arbeitsplatz) unbefugten Dritten, die Ausspähung von Passwörtern möglich macht Der Computer und mobile Datenendgeräte sollten über einen aktuellen Malware- und Virenschutz, aktualisierte Betriebssoftware sowie eine Firewall verfügen. Dadurch kann das Risiko der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte minimiert werden. Die Online Services sollen jedes Mal mit der Logout-Funktion beendet werden. entfällt SIX stellt auf der Website unter dem Menüpunkt Services weitere Informationen zu den Online Services und Sicherheitstipps zur Verfügung.
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