Kanton Zug Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kanton Zug 722.113. Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen"

Transkript

1 Kanton Zug Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum esetz über die ebäudeversicherung vom 29. Januar ), erlässt folgendes Reglement: 1. Allgemeines 1 1 Dieses Reglement zählt die gemäss 2 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung vom 29. Januar 1980 zum esetz über die ebäudeversicherung vom 20. Dezember 1979 mit dem ebäude versicherten Einrichtungen auf und grenzt diese ab gegenüber den nicht mit dem ebäude versicherten Einrichtungen. 2 1 Die in diesem Reglement nicht aufgeführten egenstände werden von der ebäudeversicherung sinngemäss der ebäude- oder obiliarversicherung zugeordnet. In Zweifelsfällen ist ein Vertreter der obiliarversicherung beizuziehen. 2. Abgrenzungen 3 1 Die Abgrenzung wird wie folgt festgelegt, und es gelten folgende Bezeichnungen: = ebäudeversicherung, = obiliarversicherung: 1) BS nicht in S 1

2 egenstand Abschluss- und Schiebewände Abschrankungen Alarmanlagen Anpassrampen Antennen-Anlagen Apparate Aufzüge (Personen,Waren, Akten) Ausstellungskästen am ebäude Aushängeschilder und -laternen Autoheber baulicher Teil Autoheber mechanischer Teil Ausschwingmaschinen fest Ausschwingmaschinen beweglicht Ausgabekorpusse in Kantinen und Selbstbedienungsrestaurants Ausschlagmaschinen in Spitälern Ausschlagmaschinen in ewerbe, Wäscherei usw. Backöfen Haushalt und rossküchen Backöfen gewerbliche (Bäckereien) Bartische Barstühle fest Behälter aller Art, Tanks, baulichen Zwecken dienend Behälter aller Art, Tanks, gewerblichen Zwecken dienend Beichtstühle 2

3 egenstand Beleuchtungskörper in Decke eingebaut Beleuchtungskörper aufgesetzt Beleuchtungskörper lühlampen und Fluoreszenzröhren Bestuhlungen fest, Kino, Theater, Kirche Blitzschutzanlagen Boiler und Durchlauferhitzer Haushalt Boiler und Durchlauferhitzer für gewerbliche Zwecke (Fabrikation und Forschung) Brennerei-Einrichtungen auf Bauernhöfen Brennerei-Einrichtungen für ewerbe Brennöfen Brückenwaagen im ebäude oder damit verbunden baulicher Teil Brückenwaagen im ebäude oder damit verbunden mechanischer Teil Buffets eingebaut, Liebhaberwert ausgeschlossen Buffets eingebaut, in Restaurants Bühnen Schnurböden und Beleuchtungsautomatik Bühnen Kulissen Bügelmangen und -pressen für Spitäler, Heime, Hotels und asthäuser Bügelmangen und -pressen für ewerbe (Wäschereien) Compactus-Anlagen Dampfkessel der Raumheizung dienend Dampfkessel für Fabrikationszwecke Dampfmaschinen und Turbinen 3

4 egenstand Elektrische Leitungen Wohnbau: von der Hauseinführung bis zum Verbraucher Elektrische Leitungen Industrie und ewerbe: Lichtleitungen Elektrische Leitungen Kraft: von der Einspeisung bis und mit Hauptverteiltableau Elektrische Leitungen Kraft: ab Hauptverteiltableau bis zu den Verbrauchern Elektrische aschinen, Apparate und Instrumente Entmistungsanlagen Landwirtschaft Entstaubungsanlagen Essen Entkalkungsanlagen Fahnenstangen Fäkalienpumpen Fassaden-Reinigungsanlagen Feuerungsanlagen der Raumheizung dienend Feuerungsanlagen für gewerbliche Zwecke Feuerlöschanlagen Feuermeldeanlagen Filteranlagen in ewerbe und Industrie Firmentafeln Flickpressen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern Fräsenstühle Futteraufzüge und reiferkräne in Scheunen 4

5 egenstand Futterkocher in Landwirtschaft Futtersilos Beton, Holz und Kunststoff eingebaut und im Freien arderobenschränke fest asgeneratoren askessel von aswerken asleitungen in Wohnhäusern asleitungen zu Fabrikationszwecken aswerk-kammer- und Retortenöfen attersägen und Blockbandsägen ebläse Landwirtschaft ebläse Industrie und ewerbe egensprech-anlagen eldschränke eingebaut estelle fest lühöfen eschirrspülautomaten Haushalt eschirrspülautomaten in Spitälern, Heimen, Hotels, Restaurants und Kantinen lättemaschinen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern lättemaschinen in in ewerbe (Wäschereien usw.) locken in Kirchtürmen lockenstühle lühbirnen, Fluoreszenz- und Neonröhren rünfutter-behälter im ebäude und im Freien 5

6 egenstand Hängebahnen Härteöfen Haustelefonanlagen Leitungen Haustelefonanlagen Apparate Hauswasser-Versorgung Hebebühnen Heuaufzüge Heubelüftungsanlagen Heugebläse stationär Heugebläse fahrbar Heutürme Hochkamin Holländer Hurden fest montiert Jauchegruben Jauchepumpen- und Rührwerke Kamine Kanzeln Kappellen in Laboratorien eingebaut Käsekessi samt Rührwerk Kassenschränke eingebaut Kästen aller Art eingebaut Kehrichtverbrennungsanlagen baulicher Teil 6

7 egenstand Kehrichtverbrennungsanlagen maschineller Teil Kegelbahnen baulicher Teil Kegelbahnen mechanischer Teil Kippkessi in rossküchen Kläranlagen baulicher Teil (ohne Becken) Kläranlagen mechanischer Teil Klima- und Kühlanlagen dem ebäude dienend Klimakammern für industrielle Zwecke Kollergänge Kompressoren dem ebäude dienend Kompressoren für gewerbliche Zwecke Kraftwerke baulicher Teil Kraftwerke maschinelle Anlagen Krananlagen Kücheneinrichtungen mit dem ebäude verbunden Kühlanlagen Kulissen Künstlerischer Schmuck, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Künstlerischer Schmuck, Kunst- und Altertumswert Labortische fest Ladentische und Korpusse fest Laderampen Lautsprecheranlagen Leitungen 7

8 egenstand Lautsprecheranlagen Apparate Leimöfen Leitungen siehe Druckleitungen, elektrische Leitungen, asleitungen Leitungskanäle Lichtleitungen in ebäuden Lichtreklamen an ebäuden Lifte siehe Aufzüge Luftbefeuchtungsanlagen Lufterhitzer Luftschutzaggregate ahlgänge aschinen für gewerbliche Zwecke ehlkästen fest elkmaschinen ilchzentrifugen Landwirtschaft ischkasten in ühlen ischmaschinen otoren siehe elektrische aschinen und Apparate Notstromgruppen Industrie Notstromgruppen Zivilschutzanlagen Notstromgruppen Notbeleuchtungen Nottreppen Obstpressen 8

9 egenstand Oekonomat Operationstisch Orgeln eingebaut Ornamente, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Pneumatische Förderanlagen Pressen aller Art Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, Fäkalienpumpen Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, gewerbliche Zwecke Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, Jauchepumpen Radio- und Fernsehanlagen Antennen und Leitungen Radio- und Fernsehanlagen Empfangsgeräte Rampen Rauchkammern Regalstapelanlagen Reklameschriften und -tafeln an ebäuden Reservoire baulicher Teil Reservoire maschineller Teil Restaurationsbuffets Rohrpostanlagen Röntgenanlagen Rührwerke Futterrührwerke Rührwerke für Fabrikationszwecke Sackrutschen 9

10 egenstand Sanitäre Installationen bei Industrie und ewerbe, soweit sie hygienischen Zwecken dienen Sanitäre Installationen gewerbliche Zwecke (Dampf-,Wasser- und asleitungen) Sauna-Anlagen Schaltanlagen Wohnungsbau Schaltanlagen Industrie und ewerbe Schalter-Anlagen in Banken und Postbüros usw. Schaufenster Schaufenster-Einrichtungen feste Schaufenster-Einrichtungen bewegliche Scheibenstände baulicher Teil Scheibenstände Zugscheibenanlage Scheibenstände Laufscheiben-Anlage Schmälzanlagen in Spinnereien Schmelzöfen Schräglifte baulicher Teil Schräglifte maschineller Teil Schränke eingebaut Schränke mobil Schlauchwaschanlagen Selbsttränke-Anlagen Sessel- und Skilifte baulicher Teil Sessel- und Skilifte maschineller Teil 10

11 egenstand Sicherungstafeln und -kasten (ohne Sicherungen) Signaleinrichtungen Silos aller Art Sonnenstoren Sonnerie-Anlagen Spähnetransportanlagen Spiegelkasten und -schrank Sprinkler-Anlagen Spritzanlagen baulicher Teil Spritzanlagen mechanischer Teil Statuen eingehauene und festgemauerte, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Staubfilter in Industrie und ewerbe Stellwerkeinrichtungen Sterilisationsanlagen in Spitälern Sterilisationsanlagen in Industrie und ewerbe (Labor) Storen Stukkaturen und Bildhauerarbeiten, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Tabernakel, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen Tanks Innentanks Tanks Aussentanks Tanks Stehtanks für industrielle Zwecke Tanksäulen 11

12 egenstand Teppiche gespannt oder geklebt Teppiche wenn ieteigentum Transportanlagen jeder Art (ohne Personen- und Warenaufzüge) Tresor eingebaut Tröckne-Einrichtungen baulicher Teil Tröckne-Einrichtungen maschineller Teil Turbinen Turmuhren Turngeräte feste in ebäuden Turngeräte feste in Aussengeräte Uhrenanlagen Verkaufskorpusse mit dem ebäude verbunden Ventilationsanlagen für Raumluftumwälzung Ventilationsanlagen für gewerbliche Zwecke (Spritzereien usw.) Viehanbindvorrichtungen Viehtränkeanlagen Vollgatter Vordächer Vorfenster Vorhänge Waagen Wagenheber baulicher Teil (ruben) Wagenheber mechanischer Teil 12

13 egenstand Wandmalereien, Kunst- und Altertumswerte ausgeschlossen Wandschränke eingebaut Wandstoffbespannungen Wandtafeln Wärmeschränke in rossküchen Wäscheeinrichtungen zur rundausstattung des ebäudes gehörend Wäscheeinrichtungen für gewerbliche Zwecke (Wäschereien) Wäschezentrifugen in Spitälern, Heimen, Hotels und asthäusern Wasserenthärtungsanlagen für Hauswasserversorgungen Wasserenthärtungsanlagen für gewerbliche Zwecke Wasseraufbereitung für Schwimmbäder Wasserkraft-Anlagen baulicher Teil Wasserkraft-Anlagen maschineller Teil Wasserräder Wasserreservoir baulicher Teil Wasserreservoir maschineller Teil Wasserversorgungen für Haus- und Löschwasser Wasserversorgungen für Fabrikationszwecke Werktische fest Werkzeugschränke fest Zähler Zentrifugen für gewerbliche Zwecke (Wäschereien usw.) Ziegeleiöfen baulicher Teil 13

14 egenstand Ziegeleiöfen Beschickung Zivilschutzanlagen Lüftungs- und Notstromanlagen 3. Schlussbestimmungen 4 1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. 2 Es ist anzuwenden für alle ebäudeschätzungen und für Schaden-Abschätzungen, soweit auch die ebäudeschätzung bereits nach diesem Reglement vorgenommen wurde. Für Objekte, welche vor Inkrafttreten dieses Reglementes geschätzt wurden, gelten bis zur Neuschätzung die in den Schätzungsprotokollen festgehaltenen Abgrenzungen. 14

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen vom 29. Februar 1980 1) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung

Mehr

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012 Ausgabe 2012 1 Gebäudebegriff 1.1 Gebäude im versicherungstechnischen Sinne ist jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit samt seinen Bestandteilen, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und

Mehr

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der

Mehr

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe 956.21 Reglement des Verwaltungsrates der ebäudeversicherung über die Abgrenzung von ebäude und ahrhabe vom 22. April 2005 (Stand 1. Januar 2012) 1 Versicherungsgegenstand 1 Mit dem ebäude zu versichern

Mehr

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986)

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986) EBAUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN : DIE MIT DER 3ACHEN SICHERHEIT SCHADENVERHUTUN SCHADENBEKAMPUN VERSICHERUN Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung (vom 1. Juli 1986) Ausgabe

Mehr

Richtlinie Vollzug Abgrenzung

Richtlinie Vollzug Abgrenzung AV Aargauische ebäudeversicherung Abteilung ebäudeversicherung Januar 2011 Richtlinie Vollzug Abgrenzung vom 17. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2011) AV Aargauische ebäudeversicherung Bleichemattstrasse

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151)

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) Inventarordnung 545 Inventarordnung Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) (1) Zur Ausführung von 67 Abs. 1 und 82 Abs. 1 der Ordnung

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

System der. Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT. Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau)

System der. Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT. Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau) System der Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau) Telefon: 335 70 61 Telefax: 336 20 58 Email: office@revolux.com Internet:

Mehr

DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und Fernseher (Fernseher mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen)

DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und Fernseher (Fernseher mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen) DVB-S Empfangsgerät, Videorecorder und ( mit zwei Scart- (oder HDMI-)Eingängen) In diesem Fall werden drei benötigt. Ein verbindet die Set-Top-Box mit dem Videorecorder. Ein weiteres dient zur Verbindung

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE Stand April 999 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970, beschliesst:

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Sanitär. Heizung. Flaschnerei.

Sanitär. Heizung. Flaschnerei. Sanitär. Heizung. Flaschnerei. Nicht mehr aber auch kein bisschen weniger. www.scheffel-haustechnik.de Zuverlässigkeit und Qualität. Für Ihre Projekte. Qualitäts- Materialien zu fairen Preisen. Rund um

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

ewriedbach ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8

ewriedbach ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8 ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: Art. 1 Tarif für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe Art. 2 Tarif

Mehr

TRESORAUFSTELLUNG. Checkliste

TRESORAUFSTELLUNG. Checkliste Checkliste Um für Sie die Kosten zu minimieren und vorab klären zu können, sowie die Zustellung Ihres Tresors ordentlich und zu Ihrer Zufriedenheit durchzuführen, benötigen wir nachstehende Angaben. Wir

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

Blitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling

Blitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Themen des Vortrages: Definition von Blitzschlag Regelwerk Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen Welche Gefahr sichert

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Einfach. Gut. Geschützt.

Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Einfach. Gut. Geschützt. Volle 5 Jahre Sicherheit Mit unserer günstigen 5 Jahre Premium Garantie dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG)

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz LFtG RP 987 Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Vom 15. Juli 1970 (GVBl. S. 225) zuletzt geändert am 27. Oktober 2009 (GBVl. S. 358)

Mehr

Knigge für Kids -Kurse

Knigge für Kids -Kurse Vaihinger Str. 7 D 70567 Stuttgart (Möhringen) T (0711) 71 85 0 (Z) F (0711) 711 Hotel 239 Gloria oder GmbH 71 85 Restaurant 121 T (0711) 71 85 117 (Hexle Durchwahl) www.hotelgloria.de www.moehringerhexle.de

Mehr

Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone

Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone 1 2 Ästhetik und Funktion Der implantatgetragene Zahnersatz sieht aus und funktioniert wie Ihre natürlichen Zähne. Wie Ihre eigenen Zähne, so muss auch der implan

Mehr

Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung!

Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung! Bayerisches Landesamt für Umwelt Energie-Atlas Bayern Testen Sie Ihr Wissen zum Energie-3-Sprung! Beschreibung der interaktiven Anwendung zum Energie-3-Sprung Stand: 09/2014 1. Sprung: Energiebedarf senken

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Anlage: Elektronischer Fragebogen

Anlage: Elektronischer Fragebogen Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Zertifizierung von Betrieben

Zertifizierung von Betrieben Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Verordnung über die Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung

Verordnung über die Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung Verordnung über die Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung 531.12 vom 2. Juli 2003 (Stand am 22. Juli 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, 4 Absätze

Mehr

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse

Mehr

Wärmebildkamera. Arbeitszeit: 15 Minuten

Wärmebildkamera. Arbeitszeit: 15 Minuten Wärmebildkamera Arbeitszeit: 15 Minuten Ob Menschen, Tiere oder Gegenstände: Sie alle senden unsichtbare Wärmestrahlen aus. Mit sogenannten Wärmebildkameras können diese sichtbar gemacht werden. Dadurch

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen GESTALTUNGSKONZEPT FÜR DIE MÖBLIERUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES Zustimmung durch den Gemeinderat am 18.04.2011 01.03.2011 C:\Dokumente und Einstellungen\mangold\Lokale Einstellungen\Temporary

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova. Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.

Mehr

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung ebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.allen Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Ausgabe 2012 Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung gültig ab 1. Januar 2005 (inkl. Nachtrag

Mehr

Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand 2. September 2015)

Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand 2. September 2015) Überarbeitete Fassung vom 2. September 2015 auf Grundlage des Beschlusses der BNetzA vom 9. März 2009 (2. Teilentscheidung) mit Änderungen vom 6. April 2009 Standardangebot Vodafone Kabel Deutschland (Stand

Mehr

RUDER- UND TENNIS-KLUB. e.v. Köln gegründet 1905. NUTZUNGS-Ordnung. für Klubfahrzeuge

RUDER- UND TENNIS-KLUB. e.v. Köln gegründet 1905. NUTZUNGS-Ordnung. für Klubfahrzeuge RUDER- UND TENNIS-KLUB e.v. Köln gegründet 1905 NUTZUNGS-Ordnung für Klubfahrzeuge Nutzungsordnung für Klubfahrzeuge Klubfahrzeuge und deren Nutzung Der Ruder- und Tennis-Klub Germania e.v. hält für seine

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung - Angaben zur /Entlassung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn /Entlassung des oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am /Entlassung durch Arbeitgeber Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte nicht zum selben Zeitpunkt

Mehr

Gewerbliches Geschirrspülen & Dosieren Stand: März 2007

Gewerbliches Geschirrspülen & Dosieren Stand: März 2007 1 Gewerbliches Geschirrspülen & Dosieren Stand: März 2007 Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Gewerbliches Geschirrspülen Feithstraße 86, 58095 Hagen, Telefon: 02331/ 377 544 0, Telefax: 02331/ 377 544 4,

Mehr

7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche

7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche 7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche Eine Kultur im Erdboden muss mehrmals wöchentlich bewässert werden. 1. Erstellen Sie ein Arbeitsblatt 2. Pumpe 3. Ventilgruppe 1 4. Kulturfachregelung 5. Wasser-Anschlüsse

Mehr

VORSICHT. (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende. Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr

VORSICHT. (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende. Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr VORSICHT (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr THEMEN Ihr persönliches Risikomanagement Die ÖH-Studierendenversicherung Was ist enthalten?

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Menschen und Natur verbinden

Menschen und Natur verbinden Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013 Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Therme. Therme. Behältertausch. Version 03 - Mai 2013

Therme. Therme. Behältertausch. Version 03 - Mai 2013 Therme Behältertausch Version 0 - Mai 0 Wasserkomfort_Therme_schr_, Seite Copyright by Truma Gerätetechnik, Putzbrunn Technische Änderungen vorbehalten Einbausituation und Begriffe: () Therme () Warmluftrohre

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MUSIKTAGEN

REGLEMENT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MUSIKTAGEN Emmentalischer Musikverband Unterverband des BKMV REGLEMENT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MUSIKTAGEN vom 23. Oktober 2009 und mit Änderung vom 16. Oktober 2015 Reglement über die Durchführung von Musiktagen

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Preisblatt 2016. für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom)

Preisblatt 2016. für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Preisblatt 2016 für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Versorgungsgebiet: Borkum gültig ab dem 01. Januar 2016 1. Grundversorgungstarife Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

EKZ fördern Stromtankstellen. Reglement

EKZ fördern Stromtankstellen. Reglement EKZ fördern Stromtankstellen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version vom 20. Dezember 2011 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. EKZ fördern Stromtankstellen... 3 2.1 Ziel... 3 2.2 Gegenstand der Förderung...

Mehr

DVB-T DA2 Hybrid Seite 1 von 10

DVB-T DA2 Hybrid Seite 1 von 10 DVB-T DA2 Hybrid Seite 1 von 10 Kunden Information! Seite Problem 2 Der Sendersuchlauf ist bis 100% durchgelaufen, zeigt aber keine Sender an. Das Gerät hat kein Empfang! 3 Es werden nicht alle Programme

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Hausanschlussbeispiele im TN- bzw. TT- System (nach DIN VDE 0100 T 444) Anschlussbeispiele:

Hausanschlussbeispiele im TN- bzw. TT- System (nach DIN VDE 0100 T 444) Anschlussbeispiele: Hausanschlussbeispiele im T- bzw. TT- System (nach DI VDE 0100 T 444) Anschlussbeispiele: Auszug aus der DI VDE: 444.4.3 T-System Um die elektromagnetischen Beeinflussungen zu minimieren, gelten die folgenden

Mehr

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Körperschaftsrechtegesetz HH KörpRG-HH 2.105 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Vom 15. Oktober

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013

Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013 Ordnungs-Nr. 03/08 Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013-1 - EINTRITTSPREISE UND NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE KULTURELLEN EINRICHTUNGEN DER

Mehr

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Rüegsau erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Haushaltungen Artikel 1 Gebührenart Die Abfallgebühr

Mehr

TV-Inhalte Lehrerinformation

TV-Inhalte Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag SuS studieren Informationen, TV-Programm und Statistiken und können daraus Schlüsse ziehen. Die eigenen Vorlieben werden dabei ebenso angesprochen wie auch Wünsche

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Tipps zum Energiesparen

Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen Tipps zum Energiesparen 1 Strom - Licht Tageslicht nutzen Beim Verlassen des Büros das Licht ausschalten ( Bei Leuchtstofflampen ohne elektrische Vorschaltgeräte,

Mehr

Leitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg

Leitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 345 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 33 FREITAG, DEN 27. JULI 2012 Tag Inhalt Seite 16. 7. 2012 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 16....................

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldung einer Veranstaltung Anmeldung einer Veranstaltung An die Stadtgemeinde Baden Bürgerservice Hauptplatz 1 2500 Baden Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBl. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an:

Mehr