Zur Generalversammlung:
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- Sofie Wagner
- vor 8 Jahren
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1 Zur Generalversammlung: Die Entlastung der Vorstandsmitglieder, Obmann und Kassier wurden mit einer Stimmenthaltung mehrheitlich erteilt. Die neue Mannschaft, wurde für weitere 4 Jahre gewählt. Eine Aufstellung der neu gewählten Personen finden Sie auf der letzten Seite. Die Generalversammlung am im Gasthof Leithabrückel war sehr gut besucht, die Beschlussfähigkeit war mit 64 Mitgliedern gegeben. Viele Mitglieder haben vor der Generalversammlung bei mir angerufen und haben mir für die ehrenamtlich geleistete Vereinsarbeit gedankt und mir telefonisch das Vertrauen für die zukünftige Periode ausgesprochen. Es ist sehr erfreulich, wenn man von den Mitgliedern Lob und Zustimmung zur geleisteten Arbeit erhält. Umso unverständlicher ist es für manchen Gemeindebürger, wenn in den lokalen Zeitungen Berichte über politische Diskussionen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages und dessen Zustimmung von 21 Gemeinderäten berichtet wird, jedoch die wesentlichen Hintergrundinformationen für den Leser als Erklärung fehlen. Den Fraktionen, die Grünen, Bürger aktiv, UWS, SPÖ und der Liste EHZ war es in erster Linie um eine lückenlose Aufklärung in diesen Angelegenheiten gegangen. So wurde von fünf Fraktionen eine Sachverhaltsdarstellung gefordert. Die Versicherungsverträge wurden geändert und neuerlich im Gemeinderat beschlossen. Die in der Gemeindezeitung erwähnte Aufsichtsratsbeschwerde wurde von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Ein wichtiger Zeuge ist im Bearbeitungszeitraum verstorben. Man könnte daher annehmen, dass alles paletti ist. Eigentlich sollte man als BGM. Pilz über den Ausgang erfreut sein. In burgtheaterreifer, publikumswirksamer Wortwahl wurden wir, die fünf Fraktionen, SPÖ, die Grünen, Bürger aktiv, UWS und der Liste EHZ, in der Gemeinderatssitzung am mit Vorwürfen von BGM Pilz bedacht. Emotionen gut und schön, wir Kleinfraktionen haben nach dem GGR Gelöbnis gehandelt und werden dies bei Unklarheiten auch in Zukunft tun. Die Handreichung, die in der GZ Ausgabe 10/Oktober 2009 angesprochen wurde, fand in folgender Form statt: Bei der darauf folgenden Stadtmarketing Sitzung am wurde im Anschluss noch diskutiert. Dann folgte die Handreichung von BGM Pilz in einem Ausspruch schleichts Euch! Ihr packelt ja alle. Daraufhin haben wir wortlos das Lokal verlassen. Das ist mein Bericht über den politischen Alltag in der Stadtgemeinde! Wir können uns nicht immer vom politischen Tagesgeschehen heraushalten. Die dichte Verbauung im Nahbereich und im EHZ mit der notwendigen Verkehrslösung wird uns noch viele Probleme bereiten. Nur mit einer starken Fraktion im Verbund können wir in Zukunft Lösungen erarbeiten und durchsetzen! Ein kurzer Filmstreifen über die Funktionsweise unseres Vakuumkanals war für die Besucher sehr aufschlussreich. Anhand des Filmes wurde im Anschluss über die Wirkungsweise und dessen Probleme bei hoch anstehendem Grundwasser diskutiert, insbesondere über die Funktionsweise der Hausanschlüsse und den damit verbundenen Vakuumeinheiten bis zur Station. Die im Frühjahr 2009 bei unserm Kanalsystem festgestellten Schäden sind teilweise repariert. Der zuständige Stadtrat, Herr Ing. Otto Strauss, teilte uns mit, dass bereits 21 Hausübergabeschächte von 40 defekten von der zuständigen Firma abgedichtet wurden. Die beanstandeten Schäden an den Hausanschlüssen sind nur teilweise in Ordnung gebracht worden. Die defekten Hausanschlüsse müssen umgehend zum Grundwasserkörper hin abgedichtet werden. Eine Kontrolle durch das Service Personal der Gemeinde wird im Herbst u. Frühjahr erfolgen. Es darf kein Fäkal- oder Abwasser über einen defekten Hausanschluß in das Grundwasser gelangen. Wie jedes Jahr wurden die von der WA II vorgeschriebenen Hausbrunnen und das Teichwasser am untersucht. Die Befunde können bei der IG angefordert werden. Die Befunde zeigen eine fast flächendeckende Verkeimung der Trinkwasserbrunnen und in manchen Brunnen wurden auch Coliforme Keime nachgewiesen. Das Teichwasser wurde nach Ö Norm 6231 und dessen Grenzwerte geprüft. Der Trophiegrad ist oligotrohp und wird an allen Teichen als ausgezeichnet bewertet! Es liegt jetzt an uns, die Verkeimung und die Herkunft der Coliforme Keime bei den Hausbrunnen festzustellen. Der Preis für eine Untersuchung beträgt bei geringer Beteiligung Der Wassercheck ist bei der Post in Ebreichsdorf erhältlich. Die Probeentnahme ist sehr einfach. Wir empfehlen die Wasserentnahme nach abflämmen des Auslaufhahnes vorzunehmen. Die Probeentnahme ist vom Hausbrunnen nach Anleitung zu entnehmen. Die dazu bereitgestellte Flasche ist steril und ist in der beigestellten Kühlbox, immer an einem Montag, abzufüllen und sofort an die Prüfstelle zu senden. Nach vier Wochen erhalten Sie dann den Befund. Um die Förderung des Vereins zu erhalten, müssen Sie Mitglied bei der IG sein und den Befund in Kopie der IG zur weiteren Auswertung überlassen. Mit dem so erhaltenen Informationen kann dann ein genaues Profil erstellt werden. Die IG ist in Verhandlung mit der Prüfstelle. schlatte@aqa.at: Das Angebot: Bei einer Bestellung von 50 Stk. Wassercheck über die IG, für 50 Parzellen und einem gemeinsamen Abgabetermin!!! kann der Einzelpreis Preis 69,90 abzüglich der Förderung durch die IG~ um 30.- für die ersten fünfzig Teilnehmer angeboten werden. GR Obmann der IG Ernst Smetana 2
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3 BEWERTUNGSKRITERIEN für Ihre Untersuchungsergebnisse Analysenergebnisse von Wasserproben dürfen nicht als Beleg unveränderlicher Zustände des Trinkwassers angesehen werden, sondern sind als punktuelle, zeitliche und örtliche Ergebnisse zu sehen. Prinzipielle Anforderungen an das Trinkwasser: Trinkwasser muss bekömmlich und darf nicht gesundheitsgefährdend sein. Es muss appetitlich sein und soll daher farblos, geruchlos sowie geschmacklich und seiner Herkunft nach einwandfrei sein. Die Temperatur des Wassers soll zwischen 8 und 12 Celsius liegen und möglichst gleich bleibend sein. Neben der oben angegebenen äußeren Beschaffenheit darf das Wasser weder physikalische, chemische, bakteriologische noch biologische Anzeichen einer Verunreinigung erkennen lassen. Wasser, das von Natur aus diesen Anforderungen entspricht, sollte jedem aufbereiteten Wasser vorgezogen werden. In das Trinkwasser dürfen, außer im Rahmen einer erforderlichen Aufbereitungsmaßnahme, keinerlei Zusatzstoffe eingebracht werden. Grundlage für die Bewertung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist das Bundesgesetz BGBLII, Nr. 304/2001 (aktualisiert 2006) vom Bundesministerium für soziale Angelegenheiten und Generationen. Bei der Überschreitung der Grenzwerte ist das Wasser meist als Trinkwasser nicht geeignet. Bei der Überschreitung der Richtzahl ist das Wasser bedenkenlos genusstauglich, jedoch gehören die Ursachen für die Überschreitung festgestellt und beurteilt. Bakteriologische Untersuchung Gesamtkeimzahl für nicht desinfiziertes Wasser: Richtzahl bei 22 C in l ml Richtzahl bei 37 C in l ml 100 KBE (Koloniebildende Einheit) 20 KBE für desinfiziertes Wasser (z. B. UV, Chlor, Ozon): Richtzahl bei 22 C in 1 ml 10 KBE Richtzahl bei 37 C in 1 ml 10 KBE Bei erhöhter Keimzahl handelt es sich entweder um eine Zufallsverunreinigung oder eine beginnende Verschmutzung mit eindringendem Oberflächenwasser oder Abwasser. Eine baldige Kontrolluntersuchung (in ca. 6-8 Wochen) ist anzuraten. Indikatorkeime: Wasser für den mensch- ZHK*) Escherichia coli nicht nachweis- Coliforme Keime nicht nachweis- Enterokokken nicht nachweis- Pseudomonas aeruginosa nicht nachweis- Clostridium perfringens nicht nachweis- Das Auftreten dieser Indikatorkeime zeigt eine fäkale Verunreinigung (Ausscheidungen von Mensch und Tier) des Trinkwassers an. Fäkalkeime könnten zu Durchfall oder Erbrechen führen. Bei Dauergenuss kann sich ein Gewöhnungseffekt einstellen, sodass diese Symptome nicht mehr auftreten. Das Trinkwasser darf nur noch nach Abkochen (mindestens 3 Minuten kochen lassen) verwendet werden. Mögliche Ursachen für eine bakterielle Verunreinigung: Schlechter Bauzustand des Brunnens oder der Quellfassung, kein Schutzgebiet, übergelaufene oder undichte Senk- und Güllegrube, ausgelaufene Silowässer etc. RZ: Richtzahlen: Sind Begrenzungen von Gehalten an Inhaltsstoffen und Mikroorganismen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft bei zeitlich unbegrenztem Gebrauch als für die Gesundheit des Menschen unbedenklich gelten, bei deren Überschreitung aber entsprechende Maßnahmen erforderlich sind. *) ZHK: Zulässige Höchstkonzentrationen von Inhaltsstoffen und Mikroorganismen im Wasser sind die oberen Begrenzungen, die nicht überschritten werden dürfen. Physikalisch-chemische Untersuchung 4
4 Nitrat (N0³) RZ: ZHK 50 mg/l ab : 50 mg/l Nitrate befinden sich in kleinen Mengen in jedem Wasser (bis 10 mg/l). Der Nitratgehalt ist ein Maßstab für den Grad der Belastung eines Bodens mit stickstoffhaltigen Stoffen (z. B. Dünger). Bei erhöhten Werten sind die Ursachen dafür zu beseitigen (z. B. undichte Senkgruben bzw. Kanäle, Überdüngung, falscher Düngezeitpunkte u. ä.). Trinkwasser mit einem Nitratgehalt größer 50 mg/l ist für die Ernährung von Säuglingen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonates n i c h t geeignet, und kann durch Abkochen nicht vermindert werden! Nitrit (N0 2 ) ZHK: 01 mg/1 Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentrationen für Nitrit von 0,1 mg/l sind bis 1,0 mg/1 NC 2 zulässig, falls diese entweder geologisch oder technisch (Verwendung von verzinkten Werkstoffen, bis zu Bildung einer Schutzschicht) bedingt sind. Nitrite sind im allgemeinen im Trinkwasser nicht zu finden. Nitritgehalt über 1,0 mg/l ist ein Hinweis auf eine Verunreinigung. Trinkwasser mit einem Nitritgehalt größer 0,1 mg/1 NO 2 ist für die Ernährung von Säuglingen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonates n i c h t geeignet Ammonium (NH 4) Oxidierbarkeit (KMnO4) oder TOC-Wert RZ; 0,05 mg/l ZHK: 0,5 mg/l RZ; 2 mg/10 ² ZHK: 5mg/l0 ² Allgemein ist im Trinkwasser Ammonium nicht enthalten. Im Tiefenwasser entsteht Ammonium durch Reduktionsvorgänge und kann geogen (das heißt geologisch) bedingt die zulässige Höchstkonzentration überschreiten. Überschreitungen der ZHK bis zu 5 mg/1 NÜ4 bleiben außer Betracht wenn der Nitrit-Gehalt bis 0,1 mg/1 N0² liegt. Der Sauerstoff-Verbrauch ist meist auf organische Stoffe zurückzuführen und zeigt in erster Linie organische Verschmutzungen an. Erhöhte Werte treten bei Moorgewässern und beim Einfließen von Oberflächenwasser auf. Ein sprunghafter Anstieg des Wertes ist ernst zu nehmen. Die Ursache ist festzustellen und zu beseitigen. Gesamthärte in dh = Grad deutscher Härte Unter Gesamthärte versteht man die Summe aller Kalzium- und Magnesiumverbindungen im Trinkwasser. Die Gesamthärte setzt sich aus der Karbonathärte (= scheidet sich bei Temperaturen über 75 C als Kalk ab) und der Nichtkarbonathärte (= bleibt im Wasser gelöst) zusammen. 0-4 sehr weich mittel hart 5-10 weich hart mäßig hart über 30 sehr hart Die Richtzahl liegt bei 5-30 dh. Bis 20 dh ist kein Einbau von Enthärtungs- und Entkalkungsanlagen erforderlich. Wasser, welches durch chemisch-technische Maßnahmen enthärtet oder entsalzt worden ist, hat eine Mindest-Gesamthärte von 8,4 dh (entspricht 60 mg/l Ca) aufzuweisen. Chlorid (C l) RZ: 25 mg/l Geogen oder aufbereitungstechnisch bedingte Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentration für Chlorid bleiben bis zu 200 mg/l Cl außer Betracht. In Oberösterreich ist der Chloridgehalt meist unter 10 mg/l. In allen Fällen, wo ein hoher Chloridgehalt (über 30 mg/1 Cl) nicht geologisch-mineralisch bedingt ist, gibt er einen Hinweis auf Verunreinigungen durch Ausscheidungsstoffe (Abwässer). Sulfat (S04) RZ: 25 mg/l ZHK: 250 mg/l 5 Der Sulfatgehalt liegt meist um 20 mg/1. Sulfatreiche Wässer (über 200 mg/1) können abführend wirken. In technischer Hinsicht greifen sulfatreiche Wässer Beton und Eisen an. Überschreitungen der zulässigen Höchstkon-
5 zentration für Sulfat bleiben bis zu 750 mg/1 SC04 außer Betracht, sofern der dem Kalzium äquivalente Gehalt des Sulfates 250 mg/1 nicht übersteigt. Eisen (Fe) RZ: 0,05 mg/l ZHK: 0,2 mg/l Eisen ist im Allgemeinen nur in Spuren enthalten. Erhöhte Werte sind in erster Linie von technischer Bedeutung (Wäsche bekommt braune Flecken, Verstopfung der Rohrleitungen). Geogen bedingte Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentration für Eisen (gesamt) bleiben bei Einzelwasserversorgungen bis zu 0,3 mg/1 Fe außer Betracht. Mangan (Mn) RZ: 0,02 mg/l ZHK: 0,05 mgl Geogen bedingte Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentration für Mangan (gesamt) bleiben bei Einzelwasserversorgung bis zu 0,1 Mn ausser Betracht Ihr Wasser im Test Ihrer Gesundheit zuliebe! Die bakteriologische Untersuchung Ihres Wassers aus Hausbrunnen, Quellen und dem Hausleitungsnetz gibt Aufschluss über die hygienische Qualität Ihres Wassers. Durch Verunreinigungen des Hausbrunnens oder der Leitungen und Armaturen können Keime in Ihr Wasser gelangen. Der Wasser Check Bakteriologie ermöglicht Ihnen eine selbstständige und einfache Probenahme Ihres Leitungs-, Brunnen-, oder Quellwassers und dient zur Prüfung der hygienischen Qualität Ihres Wassers. Es werden folgende Qualitätsparameter untersucht (Parameter- und Indikatorwerte der Trinkwasserverordnung BGBI. II Nr. 304/2001): Bakteriologie - Mikrobiologische Parameter (gemäß Trinkwasserverordnung) KBE 22 (Koloniebildende Einheiten bei 22 C Bebrütungstemperatur) KBE 37 (Koloniebildende Einheiten bei 37 C Bebrütungstemperatur) Coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa Diese untersuchten Keime geben darüber Auskunft, ob das Wasser den hygienischen Qualitätsanforderungen entspricht. Weiters untersuchen wir auch Geruch und Färbung Ihres Wassers. Der Wasser Check Bakteriologie wird von Seibersdorf Research Centers GmbH - ARG durchgeführt. Der Untersuchungsumfang des Wasser Checks Bakteriologie umfasst ausschließlich mikrobiologische Untersuchugs-Parameter und stellt somit keine Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung BGBI. II Nr. 304/2001 bzw. Lebensmittelhandbuch Codexkapitel B1 dar. Seibersdorf Research Centers GmbH - ARG ist Österreichs größtes Forschungsunternehmen und Ihr kompetenter Wasserpartner - von der Ressource bis zur Technologie. Es ist der Interessengemeinschaft ein Anliegen die Verkeimung und dessen Ursachen zu finden. Dazu möchten wir die Brunnenwasseruntersuchung flächendeckender durchführen. Jedem Mitglied, das diese Untersuchung bei seinem Brunnen durchführt, wird die IG 50% der Kosten bei Vorlage des Befundes, jedoch maximal 40.-, sponsern. Wir empfehlen die von Seibersdorf empfohlene Methode, die zweckmäßig und erschwinglich ist. Es kann jeder Parzellenbesitzer den Zeitpunk der Probeentnahme weitgehend selbst bestimmen. Die Entnahme des Brunnenwassers wird genau beschrieben und ist sehr einfach zu bewerkstelligen. Sollten Sie zu Ihrer bestehenden Wasserversorgung eine Entkeimungsanlage einbauen, empfehlen wir ein Produkt von Garvens. Entkeimungsanlagen Bestehend aus: Bestrahlungskammer aus rostfreiem Stahl mit Schauglas oder Anschluss für UV-Sensor, Entlüftungsventil und Entleerungsschraube, Quarzschutzrohr mit O-Ring und Dichtverschraubung, Ultraviolettstrahler, PVC-Kappe mit Steckeranschluß. Schaltkasten ausgeführt nach ÖVP-VDE-Richtlinien, Schutzart IP 54 UV-Wasserdesinfektionsanlagen mit Intensitätsüberwachung ÖWGW zertifiziert. Type Aquada 1 Aquada 2 Aquada 4 Aquada 7 Aquada 10 Nenn druck Anschluss PN Strahler Leistung max. (bei 80% UV- Durchlässigkeit auf 100 mm) in m3/h Warengruppe "WA" Sachnummer Preis 10 ½ 1/16,5W 0, ,- 10 ¾ 1/40W 1, ,- 10 ¾ 1/40W 2, , /84W 5, ,- 10 6/4 1/84W 7, ,- Überraschend erhielten wir einen Besuch von der WA II die eine Inspektion an allen vier Teichen vornahmen. Unsere Aussagen zu den Fragen wurden protokolliert und zur Kenntnis genommen. Nachstehend ein Auszug aus der Verhandlungsschrift. 6
6 Auszug aus der Verhandlungsschrift Ort der Amtshandlung: Gemeinde Ebreichsdorf am Beginn: 11:00 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom , Zl. BNW2-WA-04329/003, wurde Ihnen die Wiederverleihung des unter der Postzahl BN-2695 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk Baden aufgrund des Bewilligungsbescheides des Landeshauptmannes von NÖ vom , Zl. WA /28-96, eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes für weitere 20 Jahre erteilt. Die Bezirkshauptmannschaft Baden setzt zur Überprüfung der Anlage auf Übereinstimmung mit der erteilten Bewilligung eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer an. Herr Smetana gibt Eingangs der Verhandlung bekannt, dass die Wasseruntersuchungen für das heurige Jahr im August vorgenommen wurden, mit der Vorlage des Prüfbefundes ist im Herbst 2009 zu rechnen und wird dieser der Wasserrechtsbehörde vorgelegt. Im Rahmen der heutigen Verhandlung wurde vom Obmann des EHZ Weigelsdorf angegeben, dass nunmehr keine Öllagerungen existieren. Im Zuge des Lokalaugenscheins wurde der Grüne See an der Westseite und der L-See an der Südseite besichtigt. Festzustellen war der großteils harte Uferverbauung, mäßiger Pflanzenbewuchs an den Ufern und die große Sichttiefe in den Seen. Laut Angaben des Obmannes sind jedoch keine neuen Mauern hinzugekommen (gemäß Auflage 3 des Bescheides vom ). Unser Vorstand stellt sich vor Der allgemeine Zustand der Anlage im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen lässt aus wasserbautechnischer Sicht auf einen konsensgemäßen Betrieb schließen. Stellungnahme des gewässerbiologischen ASV: Im Zuge der heutigen Verhandlung wurden die drei Grundwasserseen des EHZ Weigelsdorf einer Überprüfung unterzogen. Ein Lokalaugenschein wurde durchgeführt. Die Sichttiefe aller drei Grundwasseröffnungen beträgt über 3 m (bis Grund) mit einer leicht bläulichen Färbung. Aufgrund des optischen Eindrucks kann von oligobis mesotrophen (wenig bis mäßig nährstoffbelastet) Verhältnissen ausgegangen werden. Gemäß dem Wasseruntersuchungsbefund aus dem Sommer 2008 liegen wenig nährstoffbelastete Verhältnisse vor. Somit ist ein negativer Einfluss auf den Grundwasserabstrom auszuschließen. Aus gewässerbiologischer Sicht kann von einem konsensgemäßen Betrieb der Anlage ausgegangen werden. Erklärungen: Alle Teilnehmer nehmen das Verhandlungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Da weiter nichts vorgebracht wird, schließt der Verhandlungsleiter die komm. Verhandlung. Sabine Deimel Mag. W. Laserer Robert Fischer Ing. M. Menzel Ursula Ledl Gertrud Neusiedler Karin Schneider Anton Skalnik Mag. A. Schneider Peter Havlik Ernst Smetana Waltraud Mihalik 7
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