Info zum BDMV Rahmenvertrag

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1 Info zum BDMV Rahmenvertrag Stand Seite 1 Rahmenverträge o Vereins-Haftpflicht- und Unfallversicherung einschl. Veranstaltungen o Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag o Musikinstrumentenversicherung o Zeltversicherung o sonstige Versicherungen Stand Seite 2 1

2 Der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Besteht aus: o Vereins-Haftpflichtversicherung o Gruppen-Unfallversicherung Stand Seite 3 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Bei einer Probe wurde der Kunststoffboden der Veranstaltungshalle durch heruntergefallene Wunderkerzen beschädigt. Da der Verein die Mietsachschäden mitversichert hatte konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Kunststoffbodens mit EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen. Stand Seite 4 2

3 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beim Anbringen einer Fahne unseres Vereins ist unserem Mitglied die Leiter versehentlich ausgerutscht und hat das Logo der Tankstelle beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen 1.881,80 EUR Stand Seite 5 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Aufgrund einer Starken Windböe wurde ein von Verein aufgestellter Fahnenmast umgerissen und hat drei geparkte Autos beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen insgesamt 4.452,32 EUR Stand Seite 6 3

4 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Frau. Meldete sich telefonisch bei uns. Sie liege im Krankenhaus und sie sei auf dem Gehweg vor unserem Vereinsheim gefallen. Der Weg sei nicht geräumt gewesen. Zunächst dachte sie, dass es nur eine Prellung sei. Nachdem die Schmerzen aber größer wurden, sei Sie in Krankenhaus gegangen. Bei dem Sturz hat sich die Geschädigte einen Bruch des Brustwirbels zugezogen, der sie für mehrere Wochen ans Bett gefesselt hat. Regresse der Sozialversicherungsträger, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie Schmerzensgeld belaufen sich auf ,18 EUR. Stand Seite 7 Die Leistungen der Haftpflichtversicherung o Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. o Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. o Passive Rechtsschutzfunktion o Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer. Stand Seite 8 4

5 Vereins-Haftpflicht Versicherungssummen EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden EUR für Vermögensschäden auf Nachfrage: EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden EUR für Vermögensschäden Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Doppelte dieser Versicherungssummen. Stand Seite 9 Vereins-Haftpflicht Versicherungsumfang o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins o Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten) o Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten Stand Seite 10 5

6 Vereins-Haftpflicht Versicherung von Veranstaltungen o Gesonderter Versicherungsschutz für Veranstaltungen wird insbesondere benötigt, wenn: o Gastvereine bei der Veranstaltung mitwirken o Bewirtung in eigener Regie übernommen wird o Umzüge u. Ä. durchgeführt werden Stand Seite 11 Vereins-Haftpflicht Besonderheiten des Rahmenvertrags o Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.b. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.) Stand Seite 12 6

7 Vereins-Haftpflicht die wichtigsten Ausschlüsse o Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers (Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs o Sachschäden der mitversicherten Personen untereinander Stand Seite 13 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeiten o Einschluss von Mietsachschäden am Probenlokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel o Mietsachschäden am Probenlokal Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR für Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion EUR für sonstige Mietsachschäden EUR für bewegliche Sachen Stand Seite 14 7

8 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeiten o Mietsachschäden an beweglichen Sachen Nicht versichert sind Schäden an: o Kraftfahrzeugen o EDV-, Musik und Videoanlagen o Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen o Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) o Mobilfunktelefonen o Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln o eingelagerte Verwahrstücke Stand Seite 15 Vereins-Haftpflicht Standard -Erweiterungsmöglichkeiten o Schlüsselrisiko Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann ebenfalls Versicherungsschutz beantragt werden. Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage. Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme: EUR Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR Stand Seite 16 8

9 Vereins-Haftpflicht Mietsachschäden o Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Mietsachschaden Normaler Sachschaden Normaler Sachschaden Normaler Sachschaden o Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR Stand Seite 17 Vereins-Haftpflicht Sonstige Erweiterungsmöglichkeiten o Abschluss einer Umwelt-Versicherung für eigene Heizöltankanlagen usw. o Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten Stand Seite 18 9

10 Unfallversicherung Standard-Leistungsarten o In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten o Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: o Invaliditätsfall mit Verdoppelung der Leistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90% o Todesfallleistung o Bergungskosten o 20 EUR Krankenhaustagegeld o Praxisgebühr beim Notarzteinsatz / -besuch Stand Seite 19 Unfallversicherung Leistungsumfang o Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.b.: o Proben o Versammlungen o Festlichkeiten usw. Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück o Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht - 24 Stunden-Deckung -! Stand Seite 20 10

11 Unfallversicherung Invaliditätsleitung o Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. o Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe gemäß Ziff der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008). o Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt Ziff AUB Todesfallleistung o Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird die Todesfallsumme geleistet. Stand Seite 21 Unfallversicherung Gliedertaxe Stand Seite 22 11

12 a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination A b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 0,95 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination B b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,42 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 23 a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination C b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,72 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination D b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,06 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 24 12

13 a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Kombination E b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr EUR Invalidität EUR Vollinvalidität EUR Tod 20 EUR Krankenhaustagegeld EUR Bergungskosten Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,37 EUR je Mitglied (Haftpflicht- und Unfallversicherung) Stand Seite 25 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beim Lindenfest benötigen wir unsere Bar und Bühne. Diese werden das Jahr über in einem nicht versicherungspflichtigen Anhänger gelagert. Der Anhänger ist auf dem Gelände des Vereinsheims abgestellt. Beim Abbau des Festes wurde der Anhänger wieder beladen. Durch Verrücken der Ladung zum Stabilisieren hat sich der voll beladene Anhänger, trotz Sicherung, auf dem leicht abschüssigen Gelände in Bewegung gesetzt. Die Deichsel hat sich ebenerdig in eine Hauswand gebohrt und einen Blumentrog beschädigt. Der Aufbau des Anhängers hat dann die Dachrinne und das Dach beschädigt. Es sind Reparaturkosten von insgesamt 2.689,23 EUR entstanden. Stand Seite 26 13

14 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Stand Seite 27 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Anlässlich des Frühlingsfestes des Musikvereins.. wurde das Festzelt auf dem Schulsportplatz aufgestellt. Aufgrund starker Regenfälle wurden während des Festes Laufbohlen aus Holz bis zum Eingang des Festzeltes gelegt, da sich große Pfützen gebildet hatten. Als Frau M. beim Verlassen des Festzeltes gerade an den Stoß zweier Bohlen kam, betrat von der anderen Seite ein anderer Festbesucher die Bohle, so dass diese auf Frau M s Seite nach oben schnappte, mit der Folge, dass Frau M. zu Fall kam und sich den Arm brach. Der Schadenfall konnte im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert werden. An Zahlungen entstanden EUR Schmerzensgeld sowie 850 EUR Rechtsanwaltskosten und 170 EUR Gutachterkosten. Stand Seite 28 14

15 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung Veranstaltungen o Über die Erweiterung Veranstaltungen können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichert werden, die über den Rahmen der Haftpflicht- und Unfall- Rahmenvertrag hinaus gehen, als z.b. o Konzertreisen, Freizeiten usw. mit mehr als 3 Tagen Dauer o Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw. o Fußballturniere o Altmaterialsammlungen o Kreis- und Bezirksmusikfeste Welche Veranstaltungen können nicht über die pauschale Mitversicherung versichert werden? o Landesmusikfeste o Bundesmusikfeste o sonstige Großveranstaltungen Stand Seite 29 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung Veranstaltungen o Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. o Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz. o Der Personenkreis, der über den Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen den entsprechenden Unfallversicherungsschutz. o Zusätzliche Helfer, also z.b. passive Mitglieder, Eltern von Jugendlichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Versicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen. o Bei Konzertreisen, Freizeiten mit mehr als drei Tagen ist der Partner / Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gleichermaßen mitversichert wie das Vereinsmitglied selbst. Stand Seite 30 15

16 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Erweiterung Veranstaltungen Zusatzrisiken o Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen o Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau / Tribünenbau o Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw. o Selbstbetriebene Hüpfburgen, Kinderkarusselle, Schießstände o Mietsachschäden an den jeweils gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten sowie an beweglichen Sachen jedoch nicht an Zelten ( Zeltversicherung) Stand Seite 31 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht o Grundbeitrag Kombination A Kombination B Kombination C Kombination D Kombination E o Mietsachschäden/Schlüsselrisiko o Krankenhaustagegeld je weitere 6,00 EUR 0,95 EUR 1,42 EUR 1,72 EUR 2,06 EUR 2,37 EUR 40,93 EUR 0,10 EUR Stand Seite 32 16

17 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen: Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 46,00 EUR 91,20 EUR 92,10 EUR 182,40 EUR Stand Seite 33 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Jahresvertrag Veranstalter-Haftpflicht- und Unfallversicherung Für welche Vereine eignet sich dieser Jahresvertrag? o Musikvereine, welche dem Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag noch nicht beigetreten sind. Welche Veranstaltungen können über den Jahresvertrag versichert werden? o Alle Arten von Veranstaltungen, Reisen/Freizeiten u. Altmaterialsammlungen Welche Veranstaltungen können nicht über einen Jahresvertrag versichert werden? o Landesmusikfeste o Bundesmusikfeste o sonstige Großveranstaltungen Stand Seite 34 17

18 Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Beitragsübersicht Jahresvertrag Veranstaltungen Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 69,00 EUR 136,80 EUR 138,15 EUR 273,60 EUR Stand Seite 35 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Besteht aus: o Dienstreise-Kaskoversicherung o Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt- Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung) Stand Seite 36 18

19 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen. Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall, bei die Motoraufhängung gebrochen ist, der Tank, die Ölwanne und der Auspuff aufgerissen wurden, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit EUR ersetzt. Stand Seite 37 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Stand Seite 38 19

20 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Stand Seite 39 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Deckungsumfang o Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.b.: o Fahrten zu und von Proben o Fahrten zu und von Versammlungen o Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten o Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen o Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein! Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren. Stand Seite 40 20

21 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Selbstbeteiligungen o Dienstreisekasko: o 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden o 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden o KH-SFR-Versicherung o Keine Selbstbeteiligung Stand Seite 41 Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer o Grundbeitrag je Verein Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge 255,54 EUR Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange sie mit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind o je aktives Mitglied, Jugendlichem/Schüler 2,48 EUR 409,27 EUR Stand Seite 42 21

22 Vermögensschaden- Haftpflicht-Rahmenvertrag Stand Seite 43 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Für eine Großveranstaltung wurde von einem Verband bei verschiedenen Hotels vor Ort Zimmerkontingente reserviert. Nachdem die Anmeldungen nicht ganz den Stand erreichten wurde vergessen die Kontingente abzusagen. Von drei Hotels, bei denen Kontingente bestellt waren, aber nicht abgerufen und storniert wurden, wurden Stornierungsgebühren von insgesamt EUR geltend gemacht. Die SV SparkassenVersicherung übernahm EUR. Der Verband musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen. Stand Seite 44 22

23 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Für eine Lehrgangsveranstaltung wurden Zuschüsse beantragt und auch in einer vorläufigen Höhe von EUR genehmigt. Vor Durchführung der Lehrgangsveranstaltung wurde eine Vorauszahlung von EUR auf die Zuschüsse geleistet. Nach Durchführung der Veranstaltung blieb ein Fehlbetrag von ca EUR, dieser wurde nicht abgefordert, was erst im Folgejahr aufgefallen ist. Der Zuschussgeber bestätigt, dass bei rechtzeitiger Abforderung, über den vorläufig genehmigten Betrag hinaus, der gesamte Fehlbetrag als Zuschuss gezahlt worden wäre. Die Vermögensschadenversicherung ersetzt den nachgewiesenen Fehlbetrag abzüglich der Selbstbeteiligung von 100 EUR. Stand Seite 45 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig? Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen. Stand Seite 46 23

24 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Am hat der Bundestag ein Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beschlossen, welches am in Kraft getreten ist. Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen bringt Haftungserleichterungen für Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 EUR im Jahr erhalten. Künftig gilt, dass sie dem Verein nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bei Haftpflichtansprüchen Dritter haben die Vorstände einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein. Stand Seite 47 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Ein Hauptargument für den Abschluss der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung war im bisherigen Haftungsrecht begründet: Danach haften Vereinsorgane für Fehler bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vollumfänglich, d.h. auch bei leichter Fahrlässigkeit, mit ihrem Privatvermögen. Diese weite Haftung wird nun begrenzt! Durch das neue Gesetz wird die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine zwar nicht überflüssig, allerdings wird der Anwendungsbereich dieser Versicherungen eingeschränkt. Stand Seite 48 24

25 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Beispiel: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand vergisst infolge leichter Fahrlässigkeit, einen Fördermittelantrag rechtzeitig zu stellen; die ansonsten gewährte Förderung wird von der Behörde wegen verspäteter Antragstellung zurückgewiesen. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber hierfür nicht mehr und da keine Haftung besteht, wird auch die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung den Schaden nicht begleichen. Dies führt dazu, dass der Verein letztlich auf dem Schaden sitzen bleiben würde! Stand Seite 49 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Aus diesem Grund haben wir unsere Versicherungsbedingungen geändert und den Versicherungsschutz bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert. Bei der SV kommt es auf die Frage der gesetzlichen Haftung des unentgeltlich tätigen Vorstandes gegenüber dem Verein nicht an. Der Schaden des Vereins (Eigenschaden) wird bereits dann reguliert, wenn der Vorstand leicht fahrlässig eine seiner Pflichten verletzt hat! Im oben genannten Beispielfall würde die Deckung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung also greifen, d.h. der Schaden würde grundsätzlich reguliert, ohne dass der Vorstand nach Gesetz dafür haftet! Stand Seite 50 25

26 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Versicherungsschutz besteht für Ansprüche von o außen (Drittansprüche) o durch den Verein (Eigenansprüche) Stand Seite 51 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Prüfung der Haftpflichtfrage Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind. o Ablehnung unberechtigter Ansprüche Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht. o Passive Rechtsschutzfunktion o Zahlung gerechtfertigter Ansprüche Sind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer. Stand Seite 52 26

27 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Versicherungssumme EUR für Vermögensschäden o Selbstbeteiligung 100 EUR je Versicherungsfall Stand Seite 53 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer o bis zu 200 Mitglieder 119,00 EUR o je weiteres Mitglied 0,46 EUR Stand Seite 54 27

28 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung o Welche Ansprüche können entstehen? o Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern o Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen Zuschüssen o Übersehen von fehlenden Zahlungseingängen o Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren o Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht genügend Konkurrenzangebote eingeholt werden o Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern Stand Seite 55 Musikinstrumenten- Rahmenvertrag Stand Seite 56 28

29 Musikinstrumentenversicherung Vom auf den fand im Probelokal eine musikalische Videonacht statt. Am nächsten Tag veranstaltete die Jugendgruppe eine Altmaterialsammlung. Zur Generalreinigung des Probelokals wurde dieses komplett ausgeräumt, einige Instrumente waren hierbei in den Instrumentenkoffern im Hof zwischengelagert. Sie sollten für eine weitere Veranstaltung in Fahrzeugen abtransportiert werden. Da im Hof durch parkende Fahrzeuge die Räumlichkeiten sehr beengt waren, hat ein Transportfahrzeug beim wegfahren einen Instrumentenkoffer mit Inhalt überfahren, sicher ohne es zu bemerken. Die Kosten für das Instrument wurden nach Abzug der Selbstbeteiligung mit EUR von der SV SparkassenVersicherung übernommen. Stand Seite 57 Musikinstrumentenversicherung Stand Seite 58 29

30 Musikinstrumentenversicherung Stand Seite 59 Musikinstrumentenversicherung Welche Gegenstände können versichert werden? o Musikinstrumente aller Art o Futterale, Etuis, Kästen etc. o Noten, Notenständer o Beschallungs- und Verstärkeranlagen Was versichern wir nicht? o Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder o Plattenspieler osonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte Stand Seite 60 30

31 Musikinstrumentenversicherung Welche Schadenfälle sind versichert? ALLGEFAHREN - Deckung, d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch o Transport, Transportmittelunfall o Diebstahl, Abhandenkommen o Veruntreuung, Unterschlagung o Raub, räuberische Erpressung o Vertauschen, Liegenlassen o Brand, Blitzschlag, Explosion o Wasser und elementare Ereignisse Stand Seite 61 Musikinstrumentenversicherung Für welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein? o Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit eines bestimmten Personenkreises o Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden o Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie o mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige o gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung o Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden Stand Seite 62 31

32 Musikinstrumentenversicherung o Wo gilt die Versicherung? weltweit o Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit ( Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert? für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen Nachtzeitklausel Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist o Wie hoch ist die Versicherungssumme? die Versicherungssumme muß mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments entsprechen (siehe Entwertungstabelle vom BDMV / DHV) ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht Unterversicherung!!! Stand Seite 63 Musikinstrumentenversicherung Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen? Wir ersetzen : o bei einem Teilschaden die Reparaturkosten o bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt. nicht bei Schäden durch o Brand o Blitzschlag o Explosion o höhere Gewalt Stand Seite 64 32

33 Musikinstrumentenversicherung Welche Instrumente sind versichert? Versicherungsschutz in der Musikinstrumentenversicherung besteht: für alle Instrumente die sich im Eigentum des Vereins oder der Mitglieder des Vereins befinden und zur Versicherung angemeldet wurden (Meldeverpflichtung) Das bedeutet: Versicherungsschutz besteht erst ab Anmeldung zum Vertrag. Hierdurch würde es regelmäßig zu einer Deckungslücke zwischen Erwerb und Anmeldung kommen. Stand Seite 65 Musikinstrumentenversicherung Vorsorgeversicherung Versicherungsschutz besteht ab Erwerb durch den Verein oder die Mitglieder des Vereins bis 3 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit. o Die Meldung der Veränderungen (neue Liste) muss bis 3 Monate nach Hauptfälligkeit erfolgen. o Die neu gemeldeten Instrumente sind erst ab der Hauptfälligkeit beitragsrelevant. o Diese Vorsorgeversicherung ist begrenzt auf 10% der Versicherungssumme des Vertrags, max EUR Hinweis: Größere Veränderungen sind unterjährig meldepflichtig Stand Seite 66 33

34 Musikinstrumentenversicherung Was kostet die Versicherung? Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag - ab EUR Versicherungssumme = 0,7% mindestens 135,00 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen! Stand Seite 67 Zeltversicherung Stand Seite 68 34

35 Zeltversicherung o Welche Gegenstände können versichert werden? o Zelte aller Art o Mobiliar Bühne Tische, Bänke, Stühle Fußboden Zapfanlagen Kühlschränke Friteusen Grillgeräte Licht- und Beschallungsanlagen o Was versichern wir nicht? o Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä. Stand Seite 69 Zeltversicherung o Welche Schadenfälle sind versichert? Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren : o Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis o Brand, Blitzschlag, Explosion o Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung o Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung o mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar) o höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm Stand Seite 70 35

36 Zeltversicherung o Wo gilt die Versicherung? Geltungsbereich ist nur Deutschland o Beitrag (Berechnung nach dem Wert des Zeltes) bei einem Jahresvertrag 4,00 % bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen 0,36 % sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird 0,27 % Mindestbeitrag jeweils 75 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer Stand Seite 71 36

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