Folien. Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Prüfungsmodalitäten im Grundstudium

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1 Folien Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Prüfungsmodalitäten im Grundstudium für die Diplomstudiengänge BWL, BWL/IKM, VWL und Wirtschaftspädagogik In der Informationsveranstaltung werden den Studienanfängern Hinweise zum Prüfungsablauf und zur organisation sowie zu Beschlüssen des Prüfungsausschusses zur Umsetzung der Prüfungs- und Studienordnung gegeben. Die Veranstaltung entbindet die Studenten nicht von der Pflicht, die Prüfungs- und Studienordnung zu lesen. Die Folien geben eine Übersicht über die behandelten Themen wieder. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nicht als Grundlage bei der Klärung von Prüfungsanfragen! Die in der Veranstaltung gegebenen Erläuterungen zu den Folien sind in dieser Übersicht nicht enthalten. Inhaltsverzeichnis Seite Prüfungsamt, Prüfungsausschuss 2 Grundsatzregelungen zu Prüfungsangelegenheiten 3 Prüfungszeiträume (Beginn Wintersemester WS) und Prüfungszeiträume (Beginn Sommersemester SS) 4 Diplom-Vorprüfung BWL, VWL, BWL/IKM (Beginn WS) 5 Diplom-Vorprüfung WP I und WP II (Beginn WS) 6 Diplom-Vorprüfung BWL, VWL (Beginn SS) 7 Fachnoten BWL und Recht, Bewertungsskala 8 Prüfungen (Anmeldung, Organisation, Klausurtermin) 9 Klausur-Abmeldungen (Beginn WS) und (Beginn SS) 10 Wiederholungen (Grundstudium, Hauptstudium), Härteantrag 11 Studiendauer und Fristen BWL, VWL, BWL/IKM, WP I (Beginn WS) 12 Studiendauer und Fristen WP II (Beginn WS) 12 Studiendauer und Fristen BWL, VWL (Beginn SS) 13

2 Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Carl-Zeiß-Str Jena Herr Schwarzbach Zimmer 4.92 Frau Schunke Tel.: 03641/ Fax.: 03641/ Öffnungszeiten: vgl. Aushang am Prüfungsamt ACHTUNG: Regelungen zu den Prüfungen werden nur über Aushänge bekannt gegeben. Prüfungsausschuss 7 Mitglieder: 4 Professoren, 2 wiss. Mitarbeiter. 1 Student Geschäftsstelle = Prüfungsamt, Zimmer 4.92! Öffnungszeiten beachten! Aufgaben: Festlegung der Prüfungszeiträume und der Prüfer Prüfungsanmeldung, Entscheidung zur Zulassung Entscheidung zu Härteanträgen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. aus dem Ausland) Festlegung von Noten bei Anerkennung Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden, Mängel zu Prüfungsangelegenheiten Entscheidung zu Widersprüchen Auf der Grundlage von Anträgen des Studenten Erarbeitung von Regelungen zur organisatorische Umsetzung von Prüfungsmodalitäten (Grundsatzregelungen) Ausstellen der Zeugnisse 2

3 Grundsatzregelungen zu Prüfungsangelegenheiten (Beispiele) Bei Anreise mit privaten Verkehrsmitteln gilt ein Verkehrsstau nicht als Entschuldigung! Beurlaubung wegen Praktikum oder Auslandsstudium nur nach Vordiplom möglich! Bei kurzfristig eingetretener Krankheit unverzüglich im Prüfungsamt melden (telefonisch), amtsärztliches Zeugnis nachreichen! Erlaubte Hilfsmittel bei Klausuren: nicht programmierbarer Taschenrechner Gesetzbücher, Formelsammlungen Hervorhebungen, Unterstreichungen, Paragraphenverweise in Zahlenform möglich. Sitz entsprechend Sitzplan in zugewiesenem Hörsaal einnehmen! In die Anwesenheitsliste im Hörsaal eintragen, Studentenausweis und Ausweis mit Passbild bzw. Thoska vorlegen. Handy-Verbot bei Klausuren! Hinweise zur Klausureinsicht nur persönlich an den Lehrstühlen, Termin vgl. Aushang einhalten, spätere Einsichtnahme nicht möglich Anmeldesystem möglich (Wartezeit) Studentenausweis oder Thoska) mitbringen erbrachte Leistung mit gesetzten Anforderungen vergleichen Vervielfältigung der Klausur nicht gestattet 3

4 Prüfungszeiträume Beginn zum WS 4 PO: Die Diplom-Vorprüfung wird im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums durchgeführt Semester: Februar 2. Semester Juli Anmeldung zu den Klausuren: ca. 4 Wochen vor Vorlesungsende 11, 16 Die Wiederholung hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Sie soll im Rahmen der Prüfungstermine des jeweiligen folgenden Semesters stattfinden Semester: April/Mai 2. Semester November/Dezember Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren: in der 1. Vorlesungswoche Prüfungszeiträume Beginn zum SS 4 PO: Die Diplom-Vorprüfung wird im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums durchgeführt Semester: Juli Semester Februar Anmeldung zu den Klausuren: ca. 4 Wochen vor Vorlesungsende 11, 16 Die Wiederholung hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Sie soll im Rahmen der Prüfungstermine des jeweiligen folgenden Semesters stattfinden Semester: November/Dezember Semester April/Mai Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren: in der 1. Vorlesungswoche 4

5 DIPLOM-VORPRÜFUNG (Studienbeginn Wintersemester) BWL, VWL, BWL/IKM als Voraussetzung: Leistungsnachweise über die propädeutischen Lehrveranstaltungen - Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung - Mathematik I + II - Einführung in die Wirtschafts- u. Sozialgeschichte - Einführung in die Wirtschaftsinformatik - Schwerpunktfach (BWL + VWL) - Einführung in die IWK (BWL/IKM) Fachprüfungen Blockprüfung I Blockprüfung II studienbegleitende Prüfungen BWL I BWL II Statistik II VWL I VWL II Recht I Statistik I Recht II Pflichtprüfung im 1. Semester Blockprüfung bedeutet, dass die Klausuren in den entsprechenden Fächern in einem Prüfungszeitraum (am Ende des Semesters) geschrieben werden müssen. 5

6 DIPLOM-VORPRÜFUNG (Studienbeginn Wintersemester) Wirtschaftspädagogik I und II als Voraussetzung: Leistungsnachweise über die propädeutischen Lehrveranstaltungen - Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung - Mathematik I + II - Einführung in die Wirtschafts- u. Sozialgeschichte - Einführung in die Wirtschaftsinformatik - Schwerpunktfach (BWL + VWL) - Einführung in die IWK (BWL/IKM) Fachprüfungen Blockprüfung I Blockprüfung II studienbegleitende Prüfungen WP I + WP II WP I WP II WP I WP II BWL I BWL II BWL II Wipäd. Wipäd. VWL I VWL II VWL II Statistik II Schulfach Statistik I Statistik I Recht I Statistik II od. Recht I Recht II od. Recht II Pflichtprüfung im 1. Semester Blockprüfung bedeutet, dass die Klausuren in den entsprechenden Fächern in einem Prüfungszeitraum (am Ende des Semesters) geschrieben werden müssen. 6

7 DIPLOM-VORPRÜFUNG (Studienbeginn Sommersemester) BWL, VWL als Voraussetzung: Leistungsnachweise über die propädeutischen Lehrveranstaltungen - Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung - Mathematik I + II - Einführung in die Wirtschafts- u. Sozialgeschichte - Einführung in die Wirtschaftsinformatik - Schwerpunktfach (BWL + VWL) Fachprüfungen Blockprüfung II Blockprüfung I studienbegleitende Prüfungen BWL II BWL I Statistik II VWL II VWL I Recht I Statistik I Recht II Pflichtprüfung im 1. Semester Blockprüfung bedeutet, dass die Klausuren in den entsprechenden Fächern in einem Prüfungszeitraum (am Ende des Semesters) geschrieben werden müssen. 7

8 Fachnote Grundzüge der BWL BWL I (Klausur 120 Min.) Teilprüfungen a + b mind. Note 4,0 BWL II (Klausur 120 Min.) Teilprüfungen c + d mind. Note 4,0 Bsp.: BWL I = 1,7 BWL II = 2,0 1,85 1,8 Fachnote Wirtschaftlich relevante Teile des öffentlichen und privaten Rechts Recht I (Klausur 120 Min.) Teilprüfung BGB mind. Note 4,0 Teilprüfung HGB + GesR mind. Note 4,0 Bsp.: BGB = 3,0 Note Recht I: HGB = 4,3 3,0 + 4,3 + 2,7 = GesR = 2,7 bestanden 10,0 : 3 = 3,33 Recht II (Klausur 120 Min.) mind. Note 4,0 Bewertungsskala Note Punkteskala Bewertung 1,0 120,0 114,0 sehr gut 1,3 113,5 108,0 1,7 107,5 102,0 2,0 101,5-96,0 gut 2,3 90,0-95,5 2,7 3,0 3,3 89,5-84,0 83,5-78,0 77,5-72,0 befriedigend 3,7 71,5-66,0 ausreichend 4,0 65,5-60,0 5,0 59,5-0,0 nicht ausreichend Mindestens 50 % der Punkte müssen erreicht werden! 8

9 Prüfungen Organisation erfolgt durch das Prüfungsamt der Fakultät Anmeldung Organisation Klausurtermin * Einhaltung der Fristen * Anmeldefristen * Eintragung in * Meldekarte vor 1. Block * Termin der Klausuren Anwesenheitsliste * Blockprüfung I * Sitzplan * Sitz entspr. Sitzplan * Blockprüfung II * Noten /Klausureinsicht einnehmen * 1. Versuch am Semesterende * Studentenausweis + * Wiederholungsklausur Ausweis mit Passbild am Beginn Folgesemester Aushang am oder Thoska vorlegen Prüfungsamt * Hilfsmittel * Handy-Verbot - Schwerpunktfach - IWK Anmeldung am Lehrstuhl - Wirtschaftspädagogik Falls die schriftliche Anmeldung nicht persönlich im Prüfungsamt oder zum zentral festgelegten Termin erfolgen kann, muss die formlose schriftliche Anmeldung folgende Angaben enthalten: Fachsemester, Familienname, Vorname, geboren am, Matrikel-Nr., Studiengang; Hiermit melde ich mich für eine Teilnahme an folgenden Klausuren an Auflistung der Fächer, Datum*, Unterschrift * Das Datum der Antragstellung muss in der vorgegebenen Anmeldefrist des jeweiligen Semesters liegen. Später ausgestellte Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden! Bei Nichteinhaltung der Bedingungen wird die Prüfung mit nicht ausreichend (5,0) gewertet. 9

10 Klausur-Abmeldungen (Studienbeginn zum Wintersemester) schriftlich ohne Angaben von Gründen mit amtsärztlichem Attest bis 2 AT Block II Block I später als vor 2 AT vor 1. Klausur 2 AT vor Klausurtermin der 3 Fächer, dann Klausurfür alle Fächer, sonst termin Pflichtprüfung im 1. Semester Klausur-Abmeldungen (Studienbeginn zum Sommersemester) schriftlich ohne Angaben von Gründen mit amtsärztlichem Attest bis 2 AT Block I Block II später als vor 2 AT vor 1. Klausur 2 AT vor Klausurtermin der 2 Fächer, dann Klausurfür alle Fächer, sonst termin Pflichtprüfung im 1. Semester 10

11 Wiederholungen Grundstudium Hauptstudium Propädeutika: 2 Teil 1: studienbegleitende Prüfungsleistungen: 1 ( 11 Abs. 2 PO) ( 20 Abs. 2 PO) Fachprüfungen Ausweichen auf andere LV möglich ( 16 PO) Teil 2: Diplomarbeit: 1 ( 27 PO) BWL, VWL, Recht: 1 Teil 3: Examensprüfungen: 1 (evtl. Härteantrag) ( 27 PO) Ausnahme: Freiversuch Statistik: 2 ( 28 PO) Eine Wiederholung bestandener Prüfungsleistungenist nicht zulässig! Härteantrag Fächer: BWL I, BWL II; VWL I, VWL II; Recht I, Recht II Form: formloser Antrag: per Post oder abgeben Absender (wenn mögl. mit Tel.-Nr. oder ) Anschrift: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Prüfungsausschuss, Carl-Zeiß-Str. 3, Jena Datum Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung im Fach Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Genehmigung des Antrages. Dann Gründe aufführen, die zeigen, dass sich der Student mit seiner Studiensituation auseinander gesetzt hat; z. B: - Gründe, die der Student nicht zu vertreten hat - Schwierigkeiten im Fach - Warum das nächste Mal bestehen? Nennen von Sonderleistungen, die nicht im Prüfungsamt registriert sind. Abschluss: Mit freundlichen Grüßen eigenhändige Unterschrift Entscheidung: auf der Grundlage der Einzelprognose (Vergleich der beiden Klausuren) und der Gesamtprognose (Anzahl der mitgeschriebenen Klausuren, bestandene Klausuren im 1. Versuch, angeführte Gründe im Antrag) 11

12 Studiendauer und Fristen BWL, VWL, BWL/IKM, WP I Beginn Wintersemester Regelstudienzeit 9 Semester Grundstudium 3 Semester Hauptstudium 6 Semester Vor sem. 4 (2) PO Vordiplom Frei- 15 bestandene Klausuren versuch +zusätzlich 3 LN für WP I 28 PO 19 (8) PO bis spätestens am Ende des 6. Semesters 3. Teil Diplomprüfung Studiendauer und Fristen WP II Beginn Wintersemester Regelstudienzeit 9 Semester spätester Termin zur Anmeldung 3. Teil DP Grundstudium 3 Semester Hauptstudium 6 Semester Vor sem. 4 (2) PO Vordiplom Frei- 11 bestandene Klausuren versuch + 3 LN für WP I 29 PO 19 (8) PO + LN Schulfach/Zwischenprüfung bis spätestens am Ende 3. Teil des 7. Semesters Diplomprüfung spätester Termin zur Anmeldung 3. Teil DP

13 Studiendauer und Fristen BWL, VWL Beginn Sommersemester Regelstudienzeit 9 Semester Grundstudium 4 Semester Hauptstudium 5 Semester 1. Vor sem. 4 (2) PO Vordiplom Frei- 15 bestandene Klausuren versuch +zusätzlich 3 LN für WP I 28 PO 19 (8) PO bis spätestens am Ende des 6. Semesters 3. Teil Diplomprüfung spätester Termin zur Anmeldung 3. Teil DP 13

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