bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2010/11 Auswahlgrenzen in den Quoten:

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1 DATEN bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2010/11 Auswahlgrenzen in den Quoten: Abiturbeste, Wartezeit, Vorauswahlverfahren - und Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) im Studiengang hochschulstart.de-daten ist ein Informationsdienst der Stiftung für ochschulzulassung. Er wird herausgegeben von der Informations- und Pressestelle der Stiftung. Tel.: * (Bernhard Scheer); - 206* (ans-peter Kaluza); Fax - 203*; presse@hochschulstart.nrw.de, Internet: Briefanschrift: hochschulstart.de Dortmund; ausanschrift: hochschulstart.de, Sonnenstr. 171, Dortmund; Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten. * 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen

2 Auswahlgrenzen im Verfahren in der Abiturbesten- und in der Wartezeitquote Auswahl nach der Abiturnote (20 %) Medizin Tiermedizin Zahnmedizin Abitur erworben in... Baden- Württemberg 1,0 (0) 1,3 (0) 1,3 (2) 1,3 (0) Bayern 1,1 (0) 1,4 (0) 1,4 (0) 1,3 (0) Berlin 1,2 (0) 1,5 (0) 1,6 (4) 1,5 (0) Brandenburg 1,0 (0) 1,4 (2) 1,4 (0) 1,3 (0) Bremen 1,1 (0) 1,1 (0) 1,4 (0) 1,0 (0) amburg 1,1 (0) 1,5 (2) 1,4 (0) 1,5 (0) essen 1,1 (0) 1,3 (0) 1,5 (2) 1,4 (4) Mecklenburg-Vorp. 1,1 (0) 1,3 (0) 1,2 (2) 1,3 (0) Niedersachsen 1,2 (2) 1,4 (0) 1,5 (0) 1,5 (0) Nordrhein-Westfalen 1,1 (0) 1,5 (0) 1,4 (2) 1,4 (0) Rheinland-Pfalz 1,1 (2) 1,4 (0) 1,4 (1) 1,6 (4) Saarland 1,0 (0) 1,3 (0) 1,2 (2) 1,3 (2) Sachsen 1,1 (0) 1,3 (0) 1,5 (2) 1,3 (2) Sachsen-Anhalt 1,1 (0) 1,4 (0) 1,4 (0) 1,3 (0) Schleswig-olstein 1,2 (0) 1,5 (0) 1,6 (0) 1,5 (4) Thüringen 1,0 (0) 1,3 (0) 1,2 (0) 1,2 (2) Auswahl nach der Wartezeit (20 %) 12 (3,5) 2 (1,6) 12 (3,5) 10 (2,8) Erläuterung: Im Auswahlverfahren vergibt hochschulstart.de die Studienplätze nach den Kriterien Abiturnote (für 20 Prozent der Studienplätze) und Wartezeit (ebenfalls für 20 Prozent der Studienplätze). Um Unterschiede zwischen den Schulsystemen der Bundesländer zu berücksichtigen, werden die nach der Abiturnote zu vergebenden Studienplätze in Landesquoten aufgeteilt. Damit sind Studienplatzkontingente gemeint, die nur für die Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben, zur Verfügung stehen. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen albjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen ochschule). Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl der Abiturbesten ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Ebenso ist bei der Zulassung nach Wartesemestern noch die Durchschnittsnote als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien auch gleich, entscheidet ein geleisteter Dienst und dann das Los über die Zulassung.

3 Studienplatzvergabe 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Studienort Ortspräferenz Note Punktzahl Baden-Württemberg 1,3 (0) Berlin FU 1 1,3 728 Bayern 1,4 (0) Bonn F Berlin 1,5 (0) Braunschweig F Brandenburg 1,4 (2) Düsseldorf 1 1,5 693 Bremen 1,1 (0) Erlangen-Nürnberg F amburg 1,5 (2) Frankfurt/Main 5 1,2 745 essen 1,3 (0) Freiburg 1 1,1 760 Mecklenburg-Vorpom. 1,3 (0) Greifswald F Niedersachsen 1,4 (0) alle-wittenberg F Nordrhein-Westfalen 1,5 (0) amburg 1 1,4 703 Rheinland-Pfalz 1,4 (0) eidelberg 1 1,1 759 Saarland 1,3 (0) Jena 1 1,3 726 Sachsen 1,3 (0) Kiel 1 1,4 709 Sachsen-Anhalt 1,4 (0) Leipzig 1 1,2 738 Schleswig-olstein 1,5 (0) Mainz F Thüringen 1,3 (0) Marburg 2 1,5 685 München U 1 1,3 726 Münster 1 1,3 721 Regensburg Saarland U Campus Saarbrücken 1 1,4 705 Tübingen 1 1,2 736 Würzburg F F

4 Studienplatzvergabe 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Zulassungsgrenzen in der Abiturbestenquote: Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in den Landesquoten für die Zulassung über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.

5 Studienplatzvergabe 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote Verteilungsgrenzen Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium Note Auswahlgrenze nach der Wartezeit: 2 Semester Note (1,6) Berlin FU 1 4 3,1 Bonn 1 5 2,4 Braunschweig N 3 5 3,1 Düsseldorf 1 4 2,6 Erlangen-Nürnberg N ,3 Frankfurt/Main 3 5 3,1 Freiburg 1 5 2,6 Greifswald 3 5 2,2 alle-wittenberg 2 5 2,6 amburg 1 4 2,0 eidelberg 1 4 2,5 Jena 1 5 1,9 Kiel 1 5 3,0 Leipzig 1 4 1,8 Mainz 3 5 3,0 Marburg 3 5 3,4 München U 4 5 3,2 Münster 1 4 3,2 Regensburg N ,6 Saarland U Campus Saarbrücken 1 5 2,0 Tübingen 2 5 2,4 Würzburg 4 5 2,9

6 Studienplatzvergabe 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien: Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet 1 Bewerber ist schwerbehindert; 2 Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort; 3 Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag); 4 Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort; 5 Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

7 Studienplatzvergabe 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren Vorauswahlkriterien Studienort bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Berlin FU 2 2,9 Bonn Braunschweig Düsseldorf Erlangen-Nürnberg Frankfurt/Main Freiburg 3 Greifswald 3 2,5 alle-wittenberg amburg eidelberg Jena 2 2,8 246 Kiel Leipzig Mainz 3 Marburg München U Münster 2 Regensburg Saarland U Campus Saarbrücken Tübingen 3 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im ochschulverfahren haben etliche Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch Vorauswahlkriterien begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben; bis Note... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben; bis Rang... hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Ad zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt; es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden; = keine Vorauswahlkriterien; alle Bewerber nehmen am Ad der Universität teil;

8 Studienplatzvergabe 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 23. September 2010 Auswahl möglich bis... Studienort Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin FU Bonn DN 2,2 D Braunschweig gew. DN PZ 405 D Düsseldorf DN 2,1 D Erlangen-Nürnberg DN + Ausb. 2,6 D Frankfurt/Main Freiburg Greifswald alle-wittenberg DN 2,3 D amburg DN 2,0 D eidelberg Jena gew.dn + Ausb. PZ 656 D Kiel gew. DN 1,8 D Leipzig DN 1,7 WZ 0 Mainz DN 1,9 D Marburg DN 2,1 D München U DN + Ausb. 1,9 D Münster gew. DN 1,80 D Regensburg DN + Ausb. 2,60 D Saarland U Campus Saarbrücken Tübingen Würzburg gew. DN + Ausb. 1,5 gew. DN + Ausb. 2,1 D WZ 2

9 Studienplatzvergabe 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 23. September 2010 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über das nachrangige Kriterium "Los" vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Abkürzungen: Ausb. = Berufsausbildung D = Dienst DN = Durchschnittsnote gew. DN = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule PZ = Punktzahl WZ = Wartezeit

10 Studienplatzvergabe 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 06. Oktober 2010 Auswahl möglich bis... Studienort Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin FU Bonn DN 2,2 D Braunschweig gew. DN PZ 382 D Düsseldorf DN 2,2 D Erlangen-Nürnberg DN + Ausb. 2,6 D Frankfurt/Main Freiburg Greifswald alle-wittenberg DN 2,5 D amburg DN 2,0 D eidelberg Jena gew.dn + Ausb. PZ 583 D Kiel gew. DN 1,9 D Leipzig DN 2,1 WZ 0 Mainz DN 2,2 D Marburg DN 2,2 D München U DN + Ausb. 2,0 D Münster gew. DN 1,80 D Regensburg DN + Ausb. 2,60 D Saarland U Campus Saarbrücken Tübingen Würzburg gew. DN + Ausb. 1,5 gew. DN + Ausb. 2,3 D WZ 2

11 Studienplatzvergabe 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 06. Oktober 2010 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden bzw. konnten frei Plätze nur über die günstigere Los-Nr. vergeben werden, wurden die Auswahlgrenzen aus der 2. Stufe auptverfahren übernommen. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über das nachrangige Kriterium "Los" vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Abkürzungen: Ausb. = Berufsausbildung D = Dienst DN = Durchschnittsnote gew. DN = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule PZ = Punktzahl WZ = Wartezeit

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