Wohlfarth & Kollegen

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1 Wohlfarth & Kollegen RECHTSANWÄLTE Betriebsrat und Compliance Achter Tübinger Arbeitsrechtstag Eigenständiger Akteur oder Erfüllungsgehilfe? 1

2 Ausgangssituation Übergabe des Textes der Richtlinie an den BR: Betriebsrat soll der Richtlinie zustimmen Das geht doch einseitig nicht! Der BR hat mitzubestimmen! Wenn Compliance dann nur mit uns! Welcher Personenkreis ist überhaupt angesprochen? Rechtsanwalt soll prüfen! Rechtsanwalt stellt BAG ABR 40/07 vor Arbeitet die mitbestimmungspflichtigen Teile heraus Diskussion beginnt

3 Ethik-Hotline Sie können vermutete Verstöße unter Verwendung der Ethik- Hotline anonym entweder telefonisch oder per Internet melden. Wenn Sie Zugang zum Internet haben, können Sie auf www. com einen Bericht einreichen. Sie können ebenfalls anonym auf das Berichtswerkzeug auf klicken Sie auf einen neuen Bericht einreichen und geben Sie Kennwort ein. Wenn Sie eine telefonische Mitteilung bevorzugen, wählen Sie die gebührenfreie Nummer der Ethik-Hotline für Ihr Land. Wir werden alle Meldungen über vermutete Verstöße gegen geltendes Recht, diesen Kodex oder jedwede sonstige Arbeitgeber- Richtlinie bzw. sonstige Unternehmensrichtlinie diskret behandeln, und zwar ungeachtet dessen, wie sie ihr Anliegen kommunizieren. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um im Rahmen des gesetzlich zulässigen die Anonymität von jedem zu wahren, die einen möglichen Verstoß meldet.

4 Wahrung der Privatsphäre Ihr Arbeitgeber respektiert die Privatsphäre seiner Mitarbeiter. Sie dürfen jedoch nicht davon ausgehen, dass Ihre Nutzung eines Computers, Telefons oder sonstigen Geräts geheim ist. Weiterhin sollten sie auch nicht annehmen, dass ihr Arbeitsplatz, ihre Arbeitskabine oder ihr Büro ein privater Bereich ist. Im gesetzlich zulässigen Rahmen behalten wir uns das Recht vor, auf Ihre Kommunikation, Ausrüstung oder ihren Arbeitsplatz, entweder mit oder ohne ihr Wissen, die Zustimmung oder Genehmigung ihrerseits oder einer Drittpartei, zuzugreifen, bzw. zu durchsuchen und zu überprüfen.

5 Familien-und enge private Beziehungen Eine Interessenkonflikte kann entstehen, wenn Sie oder Ihr Verwandter oder eine Person, mit der sie eine enge private Beziehung unterhalten, bei der Firma ein direktes oder indirektes Leitungsverhältnis haben. Sie müssen ein solches vertikales Leitungsverhältnis mit jedem, mit dem sie verwandt sind oder eine ernsthafte private Beziehung unterhalten, vermeiden. Sie sollten jedes derartiges Leitungsverhältnis ihrem Manager gegenüber offenbaren.

6 These 1 Der Betriebsrat ist für Compliance nicht zuständig Gesetzliche Aufgaben des Betriebsrats: 2 BetrVG: vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge im Interesse der Arbeitnehmer und des Betriebes 75 Abs.2 : Schutz und Förderung des Persönlichkeitsrechts 80 Abs.1 BetrVG: Überwachung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze

7 These 2 Der Betriebsrat hat vor Compliance zu schützen 106 GewO: Weisungsrecht hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb steht dem AG zu Soweit nicht durch BV beschränkt 87 Abs.1 Nr.1 Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer des Betriebes 87 Abs.1 Nr.6 Mitbestimmung zum Schutz der AN bei Leistungs-und Verhaltenskontrolle mittels Einführung oder Anwendung einer technischen Einrichtung

8 These 3 Auch ohne Compliance ist alles geregelt Arbeitsvertragliche Verpflichtungen Tarifvertragliche Verpflichtungen Gesetzliche Rücksichtnahme Verpflichtung auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des AG Abs.2 BGB Gesetzliches Wettbewerbsverbot - 60 HGB Strafgesetzbuch und Strafrechtliche Nebengesetze Ordnungswidrigkeitengesetz usw....

9 These 4 AG will zusätzliches Recht schaffen Unmittelbar mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen Die Normen einer BV gelten unmittelbar und zwingend Mittelbar mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen Auch Regelungen ohne Normcharakter werden von den AN als verbindlich geltend erachtet AG will bestehende Pflichten konkretisieren Durch Normen einer BV

10 These 5 Der BR ist kein Ersatzgesetzgeber zum Schutze des eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebes Der BR schützt die Privatsphäre der AN vor dem Arbeitgeber Der BR schützt das Persönlichkeitsrecht der AN Der BR schafft keine Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht Der BR wirkt an keiner Kultur des gegenseitigen Misstrauens und anonymer Meldepflichten mit

11 These 6 Gleichwohl Handlungsbedarf bei Angelegenheiten, die der Mitbestimmung nach 87 unterliegen? Entscheidung BAG ABR 40/07 Leitsatz: Der Betriebsrat hat nach 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.

12 These 7 Betriebsrat in der Zwickmühle Compliance enthält Meldepflicht von Verstößen Compliance enthält Regelungen Annahme/Geben von Geschenken Vorgaben zur Nutzung sozialer Medien Verwendung von technischen Einrichtungen isd 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG

13 These 8 AG in der Zwickmühle Arbeitgeber muss Mitbestimmungsrechte nach 87 BetrVG beachten AG benötigt wenigstens Zustimmung des BR (Regelungsabrede?) Weisungen sonst unwirksam BR macht nicht mit Einigungsstelle?

14 These 9 AG und BR in der Zwickmühle AG muss also sorgfältig abwägen, inwieweit seine Vorstellungen Mitbestimmungsrechte auslösen Der BR wird im Zweifel, auch unter betriebspolitischen Gesichtspunkten, den Spruch der Einigungsstelle einer Vereinbarung vorziehen Ausgang Einigungsstelle für beide Parteien risikobehaftet

15 These 10 Informelle Einigung der Betriebsparteien ist anzustreben AG übermittelt seine Vorstellungen BR übermittelt was überhaupt nicht geht AG prüft, ob er auf diese Teile der Compliance Richtlinie verzichten kann/sie abschwächen kann Verbleibender Dissens wird dadurch gelöst, dass AG die Richtlinie als seine Version/seine Erwartung an das Verhalten der AN kommunizieren kann

16 Aus einer BV zu anonyme Anzeigen 1 8 Anonyme Anzeigen Einer anonymen Anzeige wird das Unternehmen nur ausnahmsweise nachgehen und entsprechende Ermittlungsmaßnahmen einleiten, insbesondere wenn die Schwere der vorgeworfenen Verletzung als hoch eingeschätzt wird oder sachliche Gründe oder berechtigte Interessen für die anonyme Meldung von dem betreffenden Mitarbeiter in der Meldung vorgebracht werden können.

17 Aus einer BV zu anonyme Anzeigen 2 Erster Kontakt: Der Mitarbeiter kann einen Sachverhalt über die Ethics Hotline (telefonisch: The Network) oder (elektronisch: The Network) über einen Link aus dem A. Intranet an das Online System melden. Der Mitarbeiter kann sich auch an HR, an seinen Vorgesetzten, die Rechtsabteilung, oder an das Compliance Büro wenden. Es erfolgt eine Dokumentation im Case Management System. Die Prüfungen des Sachverhalts werden dann, je nach Fall von lokalen oder überregionalen Case Managern durchgeführt. Im Fall der Kontaktaufnahme über die Ethics Hotline oder das Online System, können keine anonymen Hinweise angenommen werden.

18 Aus BV: Nichts Neues Der Firmen-Verhaltenskodex enthält keine Bestimmungen, die grundsätzliche rechtliche Probleme aufwerfen. Es sind Regelungen enthalten, die sich gleichwohl aus deutschen Gesetzen oder aus allgemeinen arbeitsvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten ableiten lassen.

19 Aus BV: Doch was Neues Im gesamten Firmen-Verhalten Kodex werden die Mitarbeit ermutigt, etwaige Verstöße gegen den Kodex oder sonstige Vorschriften ihren Vorgesetzten oder der vertraulichen Hotline zu melden. Auch die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) gilt als Stelle im Sinne des Firmen-Verhaltenskodex, an die sich die Mitarbeiter bei Verstößen gegen den Firmen- Verhaltenskodex oder sonstige Vorschriften wenden können.

20 Praktische Anwendung bei einem großen Autokonzern Verhör Nr.1 Werkschutz erscheint unangemeldet am Arbeitsplatz und nimmt AN mit Mitarbeiter wird mit dem Fahrzeug zu den Räumen des Werkschutzes verbracht Beginn des Verhörs zum Thema: Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbereich des Mitarbeiters Details werden nicht mitgeteilt Keine Mitteilung, ob selbst unter Verdacht steht oder gegen Kollegen oder Vorgesetzte ermittelt wird Verhör dauert mehrere Stunden Mitarbeiter beschwert sich bei Personalabteilung über die Art des Verhörs Daraufhin Freistellung und Verbot, das Werk zu betreten Anwalt schaltet sich ein Vgl. Unternehmensinterne Untersuchungen Eine praktische Anleitung Wisskirchen/Glaser in DB 2011, 1392ff. und 1447ff.

21 Verhör Nr.2 Mitarbeit und Anwalt werden am Werkstor abgeholt - vom Werkschutz Transport mit grauen Bus mit getönten Scheiben zum Gebäude des Werkschutzes Es folgt ein dreistündiges Verhör durch einen Werkschutz Angestellten Verhörerund Mitarbeiter sitzen sich am Tisch gegenüber, getrennt durch Laptop des Verhörers Auf dem Tisch zwei Gläser und eine angebrochene Plastikflasche Mineralwasser von Lidl Abteilungsleiter Werkschutz sitzt an der Seite des Tisches Mitarbeiter wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen für das Protokoll vorzunehmen Grauer Sprinter mit den getönten Scheiben bringt Mitarbeiter und Rechtsanwalt zum Werkstor zurück

22 Ergebnis des Verhörs Keines Vorgehen spricht sich herum AN bekommt konzernweit von anderen Mitarbeitern Zuspruch und Blumen Keine Blumen vom AG Keine Entschuldigung vom AG Personalabteilung hat sich den ganzen Verlauf auch nicht so vorgestellt

23 Ende Dem deutschen Arbeitsrecht ist genug!

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