Lehrgangsklausur VFW 52 Personalwesen

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1 Lehrgangsklausur VFW 52 Personalwesen Name, Vorname: Zeit: 120 Min. Zugelassene Hilfsmittel: VSV + Anlage 3 TVÜ-VKA (Anlage) + Entgelttabelle 2011 (Anlage) Teil: 1 Arbeitsrecht 65 Punkte Sachverhalt A: Der Bürgermeister bittet Sie als Personalsachbearbeiter, folgende Stellenausschreibung zu veröffentlichen: Stellenausschreibung Die Gemeinde Autal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Vorzimmer des Bürgermeisters (SPD) in Vollzeit eine junge, attraktive und dynamische Mitarbeiterin, die es versteht, sich anlassbezogen repräsentativ zu kleiden. Neben der Bereitschaft, auch gelegentlich außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu arbeiten, erwarten wir eine außergewöhnliche Einsatzflexibilität. Deshalb sollte die Wohnung nicht weit von der Dienststelle entfernt sein. Gute Ortskenntnisse setzen wir ebenso voraus, wie die Beherrschung der deutschen Sprache und des Dialekts der überwiegend katholischen Bevölkerung. Bewerbungen von kinderlosen, unverheirateten Frauen, die sich ehrenamtlich für das örtliche Vereinsleben engagieren, werden bevorzugt berücksichtigt. Die Lage des Büros im Dachgeschoss des Rathauses und die Tatsache, dass kein Fahrstuhl vorhanden ist, schließt die Bewerbung von schwerbehinderten, insbesondere gehbehinderten Bewerberinnen leider aus. Eine Teilzeitbeschäftigung ist ausgeschlossen. Ihre Bewerbung mit handgeschriebenem Lebenslauf und aktuellem Lichtbild geben Sie bitte persönlich beim Leiter des Hauptamtes, Herrn bis zum ab. Was raten Sie dem Bürgermeister und auf welche Rechtsgrundlage beziehen Sie sich jeweils? Aufgabe 2: Entwerfen Sie eine aus Ihrer Sicht unbedenkliche Beschreibung, die den Wünschen des Bürgermeisters möglichst nahe kommt. Sachverhalt B: Auf die dann ausgeschriebene Stelle bewirbt sich Marion Klinke. Sie soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt werden. Die Stellenbewertung ergab, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die insgesamt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und zu einem Anteil von 45% selbständige Leistungen erfordert. Frau Klinke hat schon fünf Jahre entsprechende Erfahrungen im Vorzimmer des Landrates des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sammeln können und ist vor Kurzem aus persönlichen Gründen in die Gemeinde Autal umgezogen. Ihre Beschäftigung beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat sie deshalb gekündigt. Lebenslauf: geboren in Freiburg Grundschule Freiburg Realschule Freiburg Ausbildung zur Sekretärin im mittleren Dienst Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 1 von 6

2 beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Beschäftigt beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Im Vorzimmer des Landrates Ernennung zur Obersekretärin Anl. des Vorstellungsgespräches hat Frau Klinke erklärt, dass sie das Angebot gerne annehmen würde, dass sie aber noch bei anderen Verwaltungen Bewerbungen abgegeben habe. Ihre Entgeltvorstellung liegt bei mindestens 2.600,- brutto. Die Lösungen sind unter Angabe der Rechtsgrundlagen zu begründen. Stellen Sie die Stellenwertigkeit der zu besetzenden Stelle fest und beschreiben Sie kurz die Vorgehensweise. Aufgabe 2: Stellen Sie das reguläre Bruttoentgelt bei Einstellung der Bewerberin fest. Aufgabe 3: 15 Punkte Nehmen Sie zu den Entgeltforderungen von Frau Klinke und den Möglichkeiten der Gemeinde Autal Stellung. Sachverhalt C: Frau Klinke hat Ihnen nach Arbeitsaufnahme einen Urlaubsantrag für 5 Arbeitstage im kommenden Monat vorgelegt. Unter Hinweis auf die Probezeit haben Sie diesen Antrag zunächst abgelehnt. Frau Klinke ist hierüber sehr verärgert und kündigt an, den bereits gebuchten Urlaub trotzdem antreten zu wollen. Die Lösungen sind unter Angabe der Rechtsgrundlagen zu begründen. Entwerfen Sie ein Schreiben an Frau Klinke, mit dem Sie eine abschließende Entscheidung treffen und ihr unter Angabe der jeweiligen Grundlagen die Rechtslage mitteilen. Teil 2 Beamtenrecht 35 Punkte Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 2 von 6

3 Sachverhalt: Der Sohn Ihrer Nachbarn (geb ) wird nächstes Jahr sein Abitur ablegen und hat einen unumstößlichen Berufswunsch. Es möchte Oberamtsrat bei der Stadtverwaltung Wiesbaden werden. Nun fragt er Sie, wie und wann er dieses Berufsziel erreichen kann. Aufgaben Die Lösungen sind unter Angabe der Rechtsgrundlagen zu begründen. 15 Punkte Zeigen Sie bei normalem Verlauf - die jeweiligen Schritte und Daten (Jahre) bis zur Ernennung zum Oberamtsrat auf. Aufgabe 2: Erläutern Sie kurz, welche Tatsachen und Umstände das Verfahren beschleunigen bzw. verzögern können. Aufgabe 3: Entwerfen Sie die zum Beginn des Beamtenverhältnisses auszuhändigende Urkunde. Ende der Lehrgangsklausur! Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 3 von 6

4 Lehrgangsklausur VFW 52 Personalwesen Teil: 1 Arbeitsrecht Sachverhalt A: Zu 1: Lösungshinweise 65 Punkte Stellenausschreibung Die Gemeinde Autal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Vorzimmer des Bürgermeisters (SPD) in Vollzeit eine/n junge, attraktive und dynamische Mitarbeiter/in, die/der es versteht, sich anlassbezogen repräsentativ zu kleiden. Neben der Bereitschaft, auch gelegentlich außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu arbeiten, erwarten wir eine außergewöhnliche Einsatzflexibilität. Deshalb sollte die Wohnung nicht weit von der Dienststelle entfernt sein. Gute Ortskenntnisse setzen wir ebenso voraus, wie die Beherrschung der deutschen Sprache und des Dialekts der überwiegend katholischen Bevölkerung. Bewerbungen von kinderlosen, unverheirateten Frauen und Männern, die sich ehrenamtlich für das örtliche Vereinsleben engagieren, werden bevorzugt berücksichtigt. Die Lage des Büros im Dachgeschoss des Rathauses und die Tatsache, dass kein Fahrstuhl vorhanden ist, schließt die Bewerbung von schwerbehinderten, insbesondere gehbehinderten Bewerberinnen leider aus. Eine Teilzeitbeschäftigung ist ausgeschlossen. Ihre Bewerbung mit handgeschriebenem Lebenslauf und aktuellem Lichtbild senden geben Sie bitte persönlich beim Leiter des Hauptamtes, Herrn bis zum ab an. Verstoß gegen 1 i.v. mit 2 (1) AGG Problematisch nach Art 3 GG Benachteiligungsverbot u.a. Heimat, Herkunft und Glauben. Die Formulierung suggeriert, man müsse ortsansässig und katholisch sein. Das verstößt gegen Artikel 3 GG und gegen die Vorgaben des SGB IX. Den schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern bleibt die Beurteilung, ob und wie sie ihren Arbeitsplatz erreichen selbst überlassen. Das widersprich 8 HGlG, wonach grundsätzlich auf die Teilbarkeit von Vollzeitstellen hinzuweisen ist. Handgeschriebene Lebensläufe sind nicht mehr üblich. Die Vorlage eines Lichtbildes suggeriert eine Auswahl nach optischen Gesichtspunkten und verstößt gegen das AGG. Die persönliche Abgabe setzt wiederum Ortsnähe voraus und ist deshalb nicht mit Art. 3 GG vereinbar. Im Übrigen auch Art 33 (5) GG grundsätzlicher Zugang zu öffentlichen Ämtern = neutrale Ausschreibungspflicht. Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 4 von 6

5 Sachverhalt B: Zu 1: Die Stelle entspricht den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1a der Vergütungsordnung Anlage 1a zum BAT Allgemeiner Teil VKA. Die Anwendung des BAT ist nach wie vor rechtmäßig, da die Eingruppierungsvorschrift des 12 TVöD nicht belegt ist und der 17 TVÜ VKA auf die Gültigkeit des 22 BAT verweist. Dieser wiederum verweist auf die Vergütungsordnung Anlage 1a zum BAT. Die Überleitung in den TVöD erfolgt folglich nach Anlage 3 zum TVÜ-VKA in die Entgeltgruppe 8 TVöD ( Vc ohne Aufstieg nach Vb). Zu 2: Frau Klinke verfügt über eine mehr als dreijährige Berufserfahrung, die nach 16 (2) TVöD zur Einstufung in Entgeltgruppe 8, Stufe 3 führt. Das Bruttoentgelt beträgt demnach 2.470,97 Zu 3: Die Entgeltforderung in Höhe von 2.600,- könnte nur bei Einstufung in Stufe 5 erfüllt werden. Der TVöD sieht in 16 (2a) vor, dass bei Einstellungen im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst die in dem vorherigen Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Die Anschlussbeschäftigung erfolgt allerdings nicht unmittelbar, weil Frau Klinke das Beschäftigungsverhältnis beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von sich aus beendet hat. Auch die Anrechnung der gesamten Vordienstzeiten, die durchaus für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind, reicht nicht aus Ende der Ausbildung = Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe 5 Die Stufensteigerung kann zwar nach 17 (2) TVöD verkürzt werden, es kann jedoch bei einer Neuanstellung nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschäftigte erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringt. Somit ist tariflich lediglich eine Zuordnung zur Stufe 3 möglich. Eine höhere Eingruppierung ergibt sich nicht aus den Tätigkeitsmerkmalen (keine umfassenden Fachkenntnisse ). Eine außertarifliche evtl. aufzehrende Zulagenregelung ist der Gemeinde zwar durchaus möglich, es stellt sich dann jedoch die Frage der Vorbildwirkung für andere Beschäftigte. Sachverhalt B Zu 1: Nach 4 BurlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 5 von 6

6 Auch ein nach einem Monat entstandener Teilurlaubsanspruch von 2 Tagen muss nicht gewährt werden, würde aber auch nicht ausreichen um dem Wunsch zu entsprechen. Eine (angekündigte) Selbstbeurlaubung wäre ein grober Verstoß gegen die Arbeitspflicht (Hauptpflicht) aus dem Arbeitsverhältnis und würde in diesem Fall zur Kündigung führen. Es ist nämlich nicht zu prüfen ob die Kündigung sozial gerechtfertigt wäre und damit evtl. einer vorherigen Abmahnung bedurft hätte, weil dies während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses nicht zutrifft ( 1 (1) KSchG). Hinweis auf eingeschränkte Beteiligungsrechte des Personalrates nach 78(2) HPVG (lediglich Anhörung). Teil 2 Beamtenrecht 35 Punkte Zu Ernennung zum Inspektoranwärter im BV auf Widerruf Gleichzeitig Beginn des dreijährigen Vorbereitungsdienstes 2015 Ablegen der Laufbahnprüfung nach 22 HBG (in Verbindung mit 15 HLVO) erfolgt Ernennung zum Inspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt nach 3 HLVO grundsätzlich drei Jahre Ernennung zum Inspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Ernennung zum Oberinspektor (Beförderungsverbot während Probezeit + 1 Jahr) 2021 Ernennung zum Amtmann 2023 Ernennung zum Amtsrat 2025 Ernennung zum Oberamtsrat Zu 2. Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und Abkürzung der Beförderungsverbote durch hervorragende Leistungen möglich ( 3 HLVO). Die Beförderungen setzen jeweils die Voraussetzungen im gültigen Stellenplan voraus. Das ist in der Regel nicht gewährleistet. Deshalb wird der Werdegang rein spekulativ vorgezeichnet. Zu 3. Im Namen der Stadt Wiesbaden wird Herr. geb. am mit Wirkung vom. unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Inspektoranwärter ernannt. Wiesbaden, den.. Unterschrift BGM (Dienstsiegel) Unterschrift 1. Stadtrat Reiner Holzhausen 05/2011 Seite 6 von 6

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