Kirchgemeinde Grossaffoltern. Jahresrechnung 2012

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1 Grossaffoltern 2012

2 Grossaffoltern 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Vorbericht Seiten 2 bis 7 Abschreibungstabelle Seite 8 Nachkredittabelle Seite 9 Laufende Rechnung Seiten 10 bis 13 Bestandesrechnung Seiten 14 bis 16 Anhang Verzeichnis der Eventualverpflichtungen und Brandversicherungswerte von Sachanlagen Seite 17 Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans separat * * Dieses Dokument wird am Schluss ohne Seitenangabe beigeheftet.

3 Grossaffoltern 2012 Seite 2 Vorbericht 1. Rechnungsführung Die vorliegende 2012 der Kirchgemeinde Grossaffoltern wurde nach dem Neuen Rechnungsmodell (NRM) des Kantons Bern erstellt. Für die Buchhaltung stand die private EDV-Anlage und die Software Gemeinde Buchhaltung NRM für Windows, A. Zwahlen, Informatik zur Verfügung. Verantwortlich für die Rechnung ist Ernst Schüpbach, Finanzverwalter der Kirchgemeinde Grossaffoltern, im Amt seit Grundlagenrechnung Als Grundlagenrechnung diente die am abgelegte und von der Kirchgemeindeversammlung am genehmigte 2011 und die Bestätigung zur vom , z.h. des Amtes für Gemeinden und Raumplanung (AGR), mit Kopie an das Regierungsstatthalteramt Aarberg. 3. Voranschlag und Steueranlage Der Voranschlag für das Jahr 2012, mit einem Aufwandüberschuss von CHF 4 200, wurde von der Kirchgemeindeversammlung am mit folgendem Ansatz beschlossen: Kirchgemeindesteueranlage: der einfachen Steuer (unverändert). 4. Die wichtigsten Geschäftsfälle Die folgenden Ereignisse haben die Ergebnisse der massgeblich beeinflusst: Personell war das Jahr 2012 geprägt durch altersbedingte Rücktritte von langjährigen Mitarbeiterinnen, was teilweise vorübergehende Stellvertretungskosten, aber auch Einsparungen durch die Nichtbesetzung der Katechetin Stelle auslöste. Die mehrmalige Pfarrstellenausschreibung hat zusätzliche Insertionskosten verursacht. An der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom wurde der Kauf und die Renovation des Pfarrhauses beschlossen nachdem dieses, durch das Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern (AGG), zum freien Verkauf aus-

4 Grossaffoltern 2012 Seite 3 geschrieben worden ist. Das AGG hat in der Folge den Mietzins, für die in der Wohnbaugenossenschaft Säge (WBGS) gemietete Residenzwohnung, ab der Kirchgemeinde belastet. Im Sommer 2012 hat die ESAG Lyss festgestellt, dass die Wirkenergie für das Kirchgemeindehaus (KGH) seit bis mit dem Faktor 1 statt 3 berechnet worden ist. Dies hatte zur Folge, dass für diese Zeit eine Stromnachzahlung von CHF zu leisten war. Der Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn hat 2012 seine Abrechnungsperiode für das Frischwasser, welche bisher die Zeitspanne vom bis umfasste, auf die Kalenderjahrperiode, bis , umgestellt. In der Folge hat die Einwohnergemeinde auch die Abwassergebührenrechnung entsprechend erhoben. Diese Umstellungen haben zur Folge, dass in der 2012 die Frisch- und Abwassergebühren über die Zeitspanne, bis belastet sind Als Nachfolgeregelung für die Finanzverwaltung hat der Kirchgemeinderat mit der Einwohnergemeinde einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ab wird die Finanzverwaltung der Kirchgemeinde, durch die Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde im Mandatsverhältnis geführt. Der Vertragsabschluss hatte zur Folge, dass die Einwohnergemeinde bereits im Dezember Anpassungen bei ihrer Software vornehmen musste, um am startbereit zu sein. Die Anpassungen haben bereits im 2012 die entsprechenden Kosten ausgelöst. Die Aufwände lagen in insgesamt 16 Positionen über- und in 23 Positionen unter dem Voranschlag. Überschreitungen > 10% sind in der Nachkredittabelle, Seite 8 aufgeführt. Der Steuerertrag liegt gesamthaft 4.36% bzw. CHF über dem Voranschlag. Die Budgeterstellung basierte auf den Steuerabrechnungen 2009 und Der Mehrertrag ist auf den höheren Ertrag bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen zurückzuführen. Erwartet wurde auf Grund der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung und den nicht abschätzbaren Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2012 ein Nullwachstum.

5 Grossaffoltern 2012 Seite 4 5. Kommentar zum Rechnungsergebnis Die der Kirchgemeinde Grossaffoltern schliesst per wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand CHF Ertrag CHF Ertragsüberschuss brutto CHF Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto CHF Harmonisierte Abschreibungen CHF./ Übrige Abschreibungen CHF Abschreibung Bilanzfehlbetrag CHF Ertragsüberschuss CHF Vergleich Rechnung Voranschlag Ertragsüberschuss Laufende Rechnung (LR) CHF Aufwandüberschuss (LR) gemäss Voranschlag CHF Besserstellung gegenüber Voranschlag CHF

6 Grossaffoltern 2012 Seite 5 6. Laufende Rechnung Rechnung 2012 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag ' ' Der Gesamtaufwand entspricht dem Voranschlag, während der Ertrag um rund CHF bzw. 4.40% darüber liegt. Details sind unter Punkt 4 des Vorberichtes (Seiten 2 und 3), in der Übersicht Nachkredite (Seite 8), sowie in der detaillierten laufenden Rechnung (Seiten 10 bis 13) ersichtlich. 7. Investitionsrechnung Es wurde keine Investitionsrechnung geführt. Die im Finanzplan für das Jahr 2012 vorgesehene Erneuerung der Glockenaufhängung im Betrage von CHF wurde in das Jahr 2016 verschoben. Sie ist in der Glockenstuhlsanierung gem. Finanzplan im Jahr 2016 vorgesehen. 8. Bestandesrechnung AKTIVEN Finanzvermögen: Das Finanzvermögen verzeichnet im Berichtsjahr eine Zunahme von rund CHF Verwaltungsvermögen: Der Abgang im Verwaltungsvermögen von CHF entspricht den harmonisierten Abschreibungen.

7 Grossaffoltern 2012 Seite 6 PASSIVEN Fremdkapital Das Fremdkapital konnte gesamthaft um rund CHF abgebaut werden. Die Amortisation der langfristigen Schulden betrug, gemäss Vertrag, CHF Nachkredite und neue Aufgaben Gemäss Art. 15 OgR müssen Nachtragskredite als unübertragbare Sachgeschäfte der Kirchgemeindeversammlung unterbreitet werden, welche mehr als 10% des ursprünglichen Kredites, jedoch CHF 25'000 übersteigen (Art. 14 OgR). Die vom Kirchgemeinderat bewilligten Nachkredite sind in der Nachkredittabelle (Seite 9) detailliert aufgeführt und begründet. Im Berichtsjahr fallen keine Nachkredite in die Kompetenz der Kirchgemeindeversammlung. 10. Finanzplan Grundsätzlich ist jede Kirchgemeinde verpflichtet einen Finanzplan zu erstellen (Art. 64 GV). Der Kirchgemeinderat hat den Finanzplan für die Periode am beschlossen. An der Kirchgemeindeversammlung vom wurde über die Ergebnisse orientiert.

8 Grossaffoltern 2012 Seite Antrag Der Kirchgemeinderat hat die vorliegende mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom genehmigt und beantragt der Kirchgemeindeversammlung: a) Genehmigung der 2012 mit einem Ertragsüberschuss von CHF b) Die Kirchgemeindeversammlung nimmt die, vom Kirchgemeinderat beschlossenen Nachkredite zur Kenntnis. 12. Genehmigung Die Kirchgemeindeversammlung hat die 2012 gemäss dem vorstehenden Antrag genehmigt. Grossaffoltern, Kirchgemeinde Grossaffoltern Der Präsident Die Sekretärin Robert Amsler i.v. Anita Kreuz Kirchgemeinderätin

9 Grossaffoltern 2012 Seite 8 Abschreibungstabelle Anlagen Buchwert Zuwachs Abgang Buchwert vor Abschreibung Harmonisierte Abschreibungen Art 83 GV Satz Übrige Abschreibungen Art. 85 GV Buchwert Sachgüter % Kirche Kirchgemeinde- haus Mobiliar Total Verwaltungsvermögen Die Abschreibungen entsprechen den vorgeschriebenen Ansätzen.

10 Grossaffoltern 2012 Seite 9 Nachkredittabelle Kompetenz Kirchgemeinderat In der Tabelle sind Kreditüberschreitungen > 10%, jedoch kleiner als CHF 25'000, sowie gebundene Ausgaben, falls existent, enthalten (Art. 14 / Art. 15 OgR). Kto.-Nr. Bezeichnung Voranschlag Rechnung Überschreitung gebunden Nachkredit Datum Grund Beiträge BVG Altersbedingte höhere Prämienstufe der versicherten Personen. Bei Budgetierung nicht beachtet Büromaterial / Drucksachen / Inserate Mehraufwand durch Ausschreibung Pfarrstelle CHF Anschaffungen Mobiliar / Maschinen Strom / Wasser / Heizung Reinigung / Kleinmaterial / Kehrichtabfuhr Unterhalt Gebäude & Umgebung Kirchliche Anlässe Gebühren Einwohnergemeinde Mehraufwand Amtsraummöblierung und Ausstattung in der WBG Säge. Nachbelastung Stromkosten KGH, infolge Falschberechnung durch ESAG / zwei Heizöleinkäufe (Februar & Dezember 2012) / Abrechnungsumstellung für Frisch- und Abwassergebühren. Grösserer Reinigungsmitteleinkauf im Dez Zusatzbeleuchtung & Elektroinstall.-Kontrolle KGH / Energieberatungskosten Pfarrhaus CHF Budgeterst. nach mutmasslichem Aufwand 2011 / Verabschiedung Marianne Lindt & Eliane Tschumi nicht budgetiert. Softwarekosten für Finanzverwaltung durch Einwohnergemeinde. Bei Budgetierung noch kein Thema. Total Kompetenz KGR Kompetenzen gemäss Organisationsreglement: Kreditüberschreitungen < 10% sowie Nachkredite zu gebundenen Ausgaben immer durch Kirchgemeinderat (Art. 15 OgR).

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