Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände Brunsbüttel und Kiel-Holtenau des Nord-Ostsee-Kanals (Stand: )

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1 Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände Brunsbüttel und Kiel-Holtenau des Nord-Ostsee-Kanals (Stand: ) Inhalt 1 Grundsätze 2 Geltungsbereich 3 Hausrecht 4 Zutrittsregelung 5 Verhaltensregeln 6 Datenschutz 7 In-Kraft-Treten Anlagen 1 Grundsätze 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Schleusenanlagen des NOK unterliegen den Sicherheitsbestimmungen der internationalen Regeln zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt (SOLAS Kapitel XI-2 ISPS Code). 1

2 Weitere Vorschriften in Bezug auf die Verkehrssicherung des Betriebsgeländes sowie auf Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz finden in der jeweiligen Fassung Anwendung (BGB 823, BGV A1, ASG 12). Die Betretungsordnung ersetzt nicht die Verordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals und der Eider (Schleusenbetriebsverordnung) und den darin getroffenen Regelungen. 2 Geltungsbereich Die Betretungsordnung gilt für jeden, der das Betriebsgelände der Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals (inkl. des Sicherheitsbereichs) betritt und sich dort aufhält. Der Sicherheitsbereich ist ein eingezäunter Bereich (grüner Stabgitterzaun), der videoüberwacht wird und dessen Betreten nur mit einer Berechtigungskarte / Betretungskarte (Chipkarte) möglich ist. Videoüberwachte Bereiche sind durch Beschilderung kenntlich gemacht. 3 Hausrecht Die Wasser- und Schifffahrtsämter üben jeweils für Ihren Zuständigkeitsbereich das Hausrecht aus. 4.1 Zutritt/Zufahrt zum Betriebsgelände Es gilt die Straßenverkehrsordnung. 4 Zutrittsregelung Nur Kiel-Holtenau: Besucher, die das Schleusengelände außerhalb des Sicherheitsbereiches betreten wollen, haben sich bei der Sicherheitszentrale vor Ort oder über die Wechselsprechstelle zu melden und Ihr Anliegen dort vorzubringen. Bei Vorliegen eines Begründeten Interesses erfolgt von dort die Zustimmung zum Betreten/Befahren des Betriebsgeländes. 4.2 Zutritt zum Sicherheitsbereich Personen, die den Sicherheitsbereich regelmäßig betreten müssen, erhalten eine Berechtigungskarte mit Lichtbild beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt. Personen, die kurzfristig den Sicherheitsbereich betreten müssen, erhalten eine befristete Betretungskarte nach Angabe des Grundes und Prüfung durch die Sicherheitszentrale. Grundsätzlich darf der Sicherheitsbereich nur in Begleitung einer vom Besuchten bereitgestellten Begleitperson mit Berechtigungs- / Betretungskarte betreten werden. Über Ausnahmen / Einzelfallregelungen entscheidet das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt. Der Sicherheitsbereich darf nur nach vorheriger Unterweisung betreten werden (Anlage 1). Die Unterweisung ist zu dokumentieren. 2

3 Die Berechtigungskarte / Betretungskarte ist sichtbar zu tragen. Bei Verlust haftet der Inhaber in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswerts. Die Wasser- und Schifffahrtsämter behalten sich vor, die Berechtigungskarte / Betretungskarte bei Missbrauch einzuziehen sowie strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Ausnahmen / Einzelfallregelungen: a) Notfälle... in Notfällen kann die Sicherheitszentrale und dann unter Darlegung glaubhafter Argumente nach Rücksprache / Prüfung Personen ohne Berechtigungskarte / Betretungskarte in eigenem Ermessen den Zutritt gewähren. b) Pressevertreter... dürfen den Sicherheitsbereich ausschließlich bei Vorlage einer Dreh- oder Fotografiergenehmigung betreten. Bei Ausstellung der Genehmigung ist die Sicherheitszentrale / PFSO zu beteiligen. Sollten unangekündigt Pressevertreter (z.b. Journalisten) Zutritt zum Schleusengelände wünschen, ist dieses von der Sicherheitszentrale abzulehnen und die Amtsleitung ist unverzüglich zu informieren. c) Firmen... dürfen den Sicherheitsbereich grundsätzlich nur mit einer Betretungskarte betreten. Für die Anmeldung ist Anlage 2 Hinweis Anmeldeverfahren zu verwenden. Die Sicherheitszentrale kann in eigenem Ermessen den Zutritt gewähren (analog Notfall ). d) Ein-/Aussteiger, Techniker, etc. von Schiffen (auch Gäste)... dürfen den Sicherheitsbereich grundsätzlich nicht betreten - eine Einzelfallregelung ist möglich, aber diese Personen müssen in allen Fällen vorab per Fax oder gemäß der Anlage 2 Hinweis Anmeldeverfahren bei der Sicherheitszentrale / PFSO angemeldet werden (z.b. durch die Makler). e) Zugang Hebestelle (gilt nur für Kiel-Holtenau) Besatzungsangehörige, die zur Einklarierung die Hebestelle aufsuchen, gelangen, nachdem sie den Sicherheitsbereich verlassen haben, nach Meldung bei der Sicherheitszentrale über die Sprechstelle an der Drehvereinzelungsanlage wieder in den Sicherheitsbereich. f) Besucher (Einzelpersonen, Gruppen, Delegationen, etc.)...können mit Genehmigung der Amtsleitung über die Schleusenanlage geführt werden. Eine Anmeldung in der Sicherheitszentrale (PFSO) ist erforderlich. 4.3 Mitarbeiter von Fremdfirmen Die Firmen haben sicher zu stellen, dass die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen über die auf der Schleuse existierenden Gefahren und Verhaltensregeln unterwiesen werden. Die mindestens notwendigen Unterweisungsinhalte zeigt Anlage 1. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und dem WSA auf Verlangen vorzulegen. 3

4 4.4 Befahren der Schleusenanlagen Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Ein- und Ausfahrten in den Sicherheitsbereich ist durch die Fahrer sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen in den Sicherheitsbereich gelangen. 5 Verhaltensregeln 5.1 Es besteht die Verpflichtung, sich ortskundig zu machen. Als Orientierungshilfe stehen Hinweistafeln an den Eingängen zur Verfügung bzw. sind der Rückseite der Merkblätter Hinweise für den Aufenthalt auf dem Schleusengelände (Anlage 3) zu entnehmen. 5.2 Die Beschilderungen sind zu beachten. 5.3 Die Unterweisungsschwerpunkte (Anlage 1) sind zu beachten. 5.4 Den Anweisungen des Betriebspersonals der Wasser-und Schifffahrtsämter ist Folge zu leisten. 5.5 Bei Vorliegen von sicherheitsrelevanten Ereignissen bzw. Gefährdungslagen können Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte wie z.b. Durchsuchung von Taschen und Fahrzeugen an den Zugangsbereichen durch Sicherheitskräfte erfolgen. 5.6 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände kann nach Anweisung für Personen eingeschränkt werden. 6 Datenschutz Daten und Bilder, die von technischen Erfassungssystemen zur Zutrittskontrolle aufgezeichnet werden, dienen ausschließlich der Zutrittskontrolle unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Weitergabe von gespeicherten Daten erfolgt nur zu Zwecken der behördlichen Strafverfolgung. 4

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6 Anlage 1-A zur Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände des Nord-Ostsee-Kanals Unterweisung Schleusenbereich Kiel-Holtenau a. Ich erkläre hiermit, dass ich die Anlagen des Wasser und Schifffahrtsamtes Kiel- Holtenau auf eigene Gefahr betrete. Eine von mir geführte Gruppe werde ich darauf hinweisen, dass das Betreten der Anlagen auf eigene Gefahr geschieht. b. Anweisungen und Warnhinweise des Betriebspersonals oder von Beschäftigten der Wasser und Schifffahrtsverwaltung sind Folge zu leisten. Eine von mir geführte Gruppe werde ich darauf hinweisen, dass den Anordnungen Folge zu leisten ist. c. Der Aufenthalt auf dem Schleusengelände Kiel-Holtenau erfordert wegen der mannigfaltigen Gefahren (siehe nachstehende Punkte = Schwerpunkte) Aufmerksamkeit und Vorsicht. Ich verpflichte mich, eine von mir geführte Gruppe darauf hinzuweisen. Unterweisungsschwerpunkte: 1. Auf den Schleusenmauern und auf den Schleusentoren ist das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen einschließlich Mopeds und Fahrrädern verboten. Ausgenommen hiervon sind auf den Schleusenmauern Anlieferungs- und Versorgungsfahrzeuge (E- Karren) der auf dem Schleusenbetriebsgelände ansässigen Firmen, Bau- und Unterhaltungsfahrzeuge der Außenbezirke / Bauhöfe der Wasser-und Schifffahrtsämter oder beauftragten Firmen sowie Rettungsfahrzeuge. 2. Bei festmachenden Schiffen besteht die Gefahr, dass die Schiffsleinen brechen können es besteht Lebensgefahr. Bei festmachenden Schiffen sind daher unbedingt die ausgewiesenen Schutzzonen (gelbe Schutzhäuser) aufzusuchen oder der Gefahrenbereich zu meiden. Umgehen Sie die Leinen der bereits festgemachten Schiffe weiträumig. 3. Feuer, offenes Licht und Rauchen ist auf den Schleusenmauern und Schleusentoren verboten. Zum Rauchen sind die gekennzeichneten Raucherräume auf der Mittelmauer aufzusuchen. 4. Fahrradfahren ist auf den Schleusenmauern und Schleusentoren verboten. 5. Bei einem Abstand von weniger als 2 Meter zum Wasser ohne Geländer (gelbe Linie) ist eine Rettungsweste zu tragen. Es besteht Absturzgefahr in die Schleusenkammern. Die Absturzhöhe beträgt je nach Wasserstand zwischen 3 bis 7 Meter. 6. Im Bereich schwebender Lasten ist ein Schutzhelm zu tragen. 7. In Arbeits- und Baustellenbereichen sind Sicherheitsschuhe zu tragen. Für das Betreten der Baustellen ist eine weitere baustellenspezifische Unterweisung erforderlich. 8. Im gesamten Schleusenbereich besteht Stolper- und Rutschgefahr, insbesondere an Leinen bei festgemachten Schiffen und beim Übergang zu den Schleusentoren. 9. Auf den Schleusenmauern und Schleusentoren dürfen Flurförderfahrzeuge und Elektrokarren nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) fahren. Alle Fahrzeuge sollen grundsätzlich nicht zwischen Pollerlinie und Schleusenkammer fahren. Transportierte Ladung und Material ist gegen Verrutschen und Herunterfallen ordnungsgemäß zu sichern. 10. Auf der Kieler Schleusenanlage kündigen Warnblinklicht und Warnklingel die Torfahrt 90 Sekunden vorher an das Schleusentor ist dann unverzüglich zu verlassen bzw. darf nicht betreten oder befahren werden. Bei Gefahr kann das Öffnen und Schließen der Schleusentore durch NOT-AUS-Schalter sofort gestoppt werden. Ort, Datum: Unterweiser Unterwiesener 6

7 Anlage 1-B zur Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände des Nord-Ostsee-Kanals Unterweisung Schleusenbereich Brunsbüttel a. Ich erkläre hiermit, dass ich die Anlagen des Wasser und Schifffahrtsamtes Brunsbüttel auf eigene Gefahr betrete. Eine von mir geführte Gruppe werde ich darauf hinweisen, dass das Betreten der Anlagen auf eigene Gefahr geschieht. b. Anweisungen und Warnhinweise des Betriebspersonals oder von Beschäftigten der Wasser und Schifffahrtsverwaltung sind Folge zu leisten. Eine von mir geführte Gruppe werde ich darauf hinweisen, dass den Anordnungen Folge zu leisten ist. c. Der Aufenthalt auf dem Schleusengelände Brunsbüttel erfordert wegen der mannigfaltigen Gefahren (siehe nachstehende Punkte = Schwerpunkte) Aufmerksamkeit und Vorsicht. Ich verpflichte mich, eine von mir geführte Gruppe darauf hinzuweisen. Unterweisungsschwerpunkte: 1. Bei festmachenden Schiffen besteht die Gefahr, dass die Schiffsleinen brechen können es besteht Lebensgefahr. Bei festmachenden Schiffen sind daher unbedingt die ausgewiesenen Schutzzonen (gelbe Schutzhäuser) aufzusuchen oder der Gefahrenbereich zu meiden. Umgehen Sie die Leinen der bereits festgemachten Schiffe weiträumig. 2. Feuer, offenes Licht und Rauchen ist auf den Schleusenmauern und Schleusentoren verboten. Zum Rauchen sind die gekennzeichneten Raucherräume auf der Mittelmauer aufzusuchen. 3. Es besteht Absturzgefahr in die Schleusenkammern. Bei einem Abstand von weniger als 2 Meter zum Wasser ohne Geländer (gelbe Linie) ist eine Rettungsweste zu tragen. 4. Im gesamten Schleusenbereich besteht Stolper- und Rutschgefahr, insbesondere an Leinen bei festgemachten Schiffen und beim Übergang zu den Schleusentoren. 5. Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schleusengelände verboten. 6. Während der Torfahrt dürfen die Schleusentore nicht betreten werden. Warnklingeln kündigen die Torfahrt an, das Schleusentor ist dann unverzüglich zu verlassen. 7. In Arbeits- und Baustellenbereichen sind Sicherheitsschuhe zu tragen. Grundsätzlich ist für das Betreten der Baustellen ist eine weitere Unterweisung erforderlich. Für das Betreten der Baustelle 5. Schleusenkammer ist die Unterzeichnung der spezifischen Unterweisung erforderlich. Ort, Datum, Uhrzeit: Unterweiser Unterwiesener 7

8 Anlage 2 zur Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände des Nord-Ostsee-Kanals Hinweis Anmeldeverfahren Zugangsregelung ISPS-Schleusen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel Grundsätzlich sind einsteigende bzw. aussteigende Besatzungsmitglieder wie auch Techniker, Inspekteure sowie auch Gäste / Besucher von Schiffen etc. durch den zuständigen Makler per Fax bzw. bei der Sicherheitszentrale des WSA anzumelden. Bei diesen Anmeldungen müssen die nachstehend genannten Daten übermittelt werden. Sollte das betreffende Schiff keinen Makler haben, hat der verantwortliche Reeder bzw. Eigner für die Anmeldung bei der zuständigen Sicherheitszentrale des WSA zu sorgen. Dazu senden Sie rechtzeitig vor Eintreffen des Schiffes bitte ein Fax mit den zu übermittelnden Daten an / für die Schleuse in Kiel bzw. an / für die Schleuse Brunsbüttel und bitten, der Person Zugang zum Sicherheitsbereich zu gewähren: Zu übermittelnde Daten für das Betreten des ISPS-Bereiches der Kanalschleusen Schiffsname oder Zielort / Zweck des Aufenthaltes im ISPS Bereich (z.b. Behörde) Ankunft, Datum evtl. ETA Zeit Name Ausweis- / Pass- oder Seefahrtsbuch Nummer Bei Ausländischen Seeleuten zusätzlich: Geburtsdatum Geburtsort Nationalität Gültigkeit der Ausweispapiere Sofern an Bord kein FAX-Gerät vorhanden ist, ist eine an: pfso.wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de für die Schleuse in Kiel bzw. pfso.wsa-brunsbuettel@wsv.bund.de für die Schleuse Brunsbüttel zu senden. Kurzfristige Anmeldungen sind bei der Sicherheitszentrale unter der Telefonnummer für Kiel bzw. für Brunsbüttel unter anzuzeigen. 8

9 Anlage 3 zur Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände des Nord-Ostsee-Kanals Hinweise für den Aufenthalt auf dem Schleusengelände siehe gültige Merkblätter (Flyer) - WSA Kiel-Holtenau, zu beziehen über das Internet des WSA Kiel-Holtenau: - WSA Brunsbüttel, zu beziehen über WSA Brunsbüttel Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel Alte Zentrale Brunsbüttel Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0)

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