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1 Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 7. Sitzung des Stadtrates vom 24. Juni Beratunqsqeqenstand: Gewinnausschüttung der Sparkasse Lindau- Memmingen-Mindelheim an die Träger: - Antrag der LI Fraktion AZ: 900 Berichterstatter: Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Die LI Fraktion hat folgenden Antrag gestellt: Sachverha It Als sonstige Einnahmen stünden unserer Meinung nach Gewinne der Sparkasse Memmin gen-lindau-mindelheim zur Verfügung. Bei einem ausschüttungsfähigen Gewinn von rund 5 Mio. und einem Anteil der Stadt Lindau von 16,8 v. H. ergäbe dies für die Stadt Lindau Einnahmen in Höhe von rund ,00. Die LI beantragt für eine der nächsten Stadtratssitzungen: Der Stadtrat empfiehlt den im Verwaltungsrat der Sparkasse MM-LI-MN vertretenen Mitgliedern des Stadtrats von Lindau auf eine Gewinnausschüttung an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken." Hierzu nahm die Sparkasse wie folgt Stellung: Der bayerische Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung einer Spar kasse bewusst dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen. Bei dieser Ent scheidung ist der Verwaltungsrat unabhängig vom Träger. Ein Mitglied des Verwaltungsrats ist dabei den Interessen der Sparkasse unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze ver pflichtet. Es besteht somit kein Weisungs- oder Empfehlungsrecht des Lindauer Stadtrates gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern. Die sich stetig verschärfende Niedrigzinsphase stellt alle Kreditinstitute vor enorme Heraus forderungen. Die Sparkassen erwarten, dass die anhaltende Phase niedriger Zinsen deutlich Spuren in der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkassen hinterlassen wird. Insbesondere der Druck auf den Zinsüberschuss dürfte sich weiter erhöhen. Die Folge sind weiterhin sin kende Betriebsergebnisse. Auch die Planungen der Sparkasse Memmingen-Lindau-

2 Mindelheim zeigen für die kommenden Jahre einen drastischen Rückgang des Zinsüber schusses und in Folge dessen der Betriebsergebnisse auf." Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, Herr Thomas Mu n d i n g, hat in der Stadtratssitzung detaillierte Ausführungen gemacht und Fraqen beantwortet../. Herr Mu n d i n g spricht sich gegen eine Gewinnausschüttung an die betroffenen Städte und Landkreise aus. Die Sparkasse sei wie andere Banken auch von erheblichen Risiken und Problemen betroffen. Dies sei vor allem der Niedrigzinsphase geschuldet. Über eine solche Ausschüttung entscheide einzig und allein der Verwaltungsrat. Ein imperatives Man dat für die Verwaltungsratsmitglieder gebe es nicht. Jeder Verwaltungsrat sei dem Wohl der Sparkasse verpflichtet. Entgegen anderer Zahlen gehe es für die Stadt Lindau für das Jahr 2014 um eine Summe von Euro. Die letzten Jahre seien für die Sparkasse gut ge laufen, jetzt müsse man mit schlechten Jahren rechnen. Die Sparkasse leide zudem unter den Belastungen aus den Verbundunternehmen wie z.b. die Bayer. Landesbank. Jedes Jahr werde die Sparkasse von der Bankenaufsicht geprüft. Dabei würden entsprechende Stress szenarien durchgespielt. Der Wunsch des Stadtrates nach einer Gewinnausschüttung sei legitim und werde jedes Jahr aufs Neue vom Verwaltungsrat, der dafür Rechenschaft able gen müsse, kritisch diskutiert. In der jetzigen Situation sei es vernünftiger, die Gewinne den Rücklagen zuzuführen, um die Handlungsfähigkeit der Sparkasse auch in schwierigen wirt schaftlichen Zeiten sicherzustellen. Dies sei auch für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor. Ei nigkeit bestehe im Verwaltungsrat darüber, dass man eine Gewinnausschüttung nicht aus der Haftung für die Sparkasse durch die Kommunen und Landkreise herleiten könne Die Sparkasse finanziere sich aus ihren Erlösen selbst. Städte und Landkreise hätten sich nie an der Finanzierung beteiligt. Munding verweist auch darauf, dass die Sparkasse ein dichtes Zweigstellennetz vorhal te und bestrebt sei, das vorhandene Personal zu halten. Was das Sponsoring angehe sei die Sparkasse bestrebt, die Gelder möglichst gerecht im Verbreitungsgebiet zu verteilen.' Über die Verteilung der Gewinne aus dem Jahr 2014 sei bereits entschieden worden (siehe Powerpointpräsentation der Sparkasse in der Anlage). In der nachfolgenden Diskussion geht es u.a. um folgende Punkte: Die Sparkasse kann nicht für Misswirtschaft" der Kommunen aufkommen. Die Gewinnausschüttung ist kein Gnadenbrot", sondern ein Anspruch. Die Erlösentwicklung soll abgewartet und dann im Stadtrat vor der Sitzung des Ver waltungsrates der Sparkasse über die Gewinnverwendung 2015 beraten werden Der Stadtrat ist nach der GO verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöp- Es ist kein imperatives Mandat für Stadträte, aber Empfehlung des Stadtrates möalich. a Die Gewinnausschüttung kann nicht mit Straßenausbaubeiträgen verrechnet" wer den. Die Kernkapitalquote der Sparkasse ist überfüllt. Die Rücklage der Sparkasse ist ausreichend ausgestattet. Der Verwaltungsrat soll ernsthaft über Gewinnausschüttung nachdanken. Die Sparkasse ist Teil der öffentlichen Infrastruktur. Vorbild Regensburg (Sparkasse schüttet seit 2005 Gewinn an die Stadt aus)

3 Die Gewinne der Sparkasse werden bis 2020 stark einbrechen. Die Sparkasse sichert 750 Arbeitsplätze. Dies soll nicht gefährdet werden. Der Mittelstand wird von der Sparkasse ausreichend versorgt. Das Sponsoring der Sparkasse ist kein Gnadenakt", sondern steuerbegünstigt. Die Entscheidung über eine Ausschüttung wird jedes Jahr neu diskutiert - ist kein Präjudiz für Folgejahre. Beschluss Mit 16:11 Stimmen beschließt der Stadtrat: Der Stadtrat empfiehlt den im Verwaltungsrat der Sparkasse Memmingen-Lindau- Mindelheim vertretenen Mitgliedern des Stadtrates von Lindau auf eine Gewinnausschüttung für 2015 an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken. II. III. IV. An die Fraktionen An die Ämter 14, 20, 30z.K. Zum Akt Lindau, 6. Juli 2015 J^UG^S Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Wilfried Vögel Protokollführer

4 ^ ^ <s>. 'O/ Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015 Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes

5 Agenda TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 Marktumfeld für Kreditinstitute Rechtliche Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Betrachtung Bewertung von Aussagen des Bürgerforum Landsberg am Lech e.v. Fazit O o

6 TOP 1 Marktumfeld für Kreditinstitute

7 Niedrigzinsphase Entwicklung der Geld- und Kapitalmarktzinssätze Lauf zeit Zinssätze in % Quelle Zinsstrukturkurve im Zeitverlauf (3- und 6-Monats-Euribor sowie Pfandbriefsätze) 2 w E 3M 0,08 0,00-0,01 EURIBOR 2,25-0) O 6M 0,18 0,07 0,05 EURIBOR 2,00-1 J -0,07-0,12-0,09 Pfandbr. 2J 0,03-0,07 0,00 Pfandbr. 1,75-1,50-1,25-3J 0,13-0,03 0,11 Pfandbr. 1,00-4J 0,23 0,03 0,24 Pfandbr. 0,75-2l_ (0 E B a. (0 5J 0,33 0,07 0,38 Pfandbr. 6J 0,46 0,12 0,52 Pfandbr. 0,50-0,25-0,00-7J 0,59 0,19 0,66 Pfandbr. -0,25-3M 6M ~"2J~~ 3J 4J 5 J 6 J 7J 8 J 9 J 10J 8J 0,73 0,25 0,80 Pfandbr. 9J 0,86 0,32 0,94 Pfandbr J 0,98 0,38 1,05 Pfandbr. o

8 Marktumfeld für Kreditinstitute Der Zinsüberschuss - als elementare Größe des Betriebsergebnisses - wird aufgrund der Niedrigzinsphase stark belastet. Erhöhte regulatorische Anforderungen werden den Geschäftsbetrieb nachhaltig beeinflussen. Kapitalanforderungen für Sparkassen und Banken sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Zukünftige Verschärfungen in diesem Bereich sind zu erwarten! Weitere Belastungen aus Verbundbeteiligungen sind absehbar. Die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben und ein stabiler Geschäftsbetrieb sind aufgrund der guten Substanz der Sparkasse bei konsequenter Fortführung der Geschäftspolitik gesichert!

9 CD o U) C 3 ö) C O <D n c 0) E (0 ü o <u 01 Ü 0) n: CM Q. O

10 8 Sparkassenverband Bayern A. Systematik der Gewinnverwendung nach 21 SpkO 1. Stufe: Ausgleich eines etwaigen Verlustvortrags aus Vorjahr 2. Stufe: Vorwegzuführung eines Viertels des Jahresüberschusses zu den Rücklagen Vorstand Vorstand 3. Stufe: Verwendung des verbleibenden Jahresüberschusses Verwaltungsrat Ausschüttung zu gemeinnützigen Zwecken (Ausschüttungsvolumen ist abhängig von Eigenkapitalquote, 4 Stufen, Sparkasse MLM für die Jahre : 25 % ) Zuführung zu den Rücklagen (= Eigenkapital der Sparkasse)

11 jäg '*5 Sparkassenverband Bayern B. Verwendung des Jahresüberschusses durch den Verwaltungsrat (3. Stufe) * Ausschüttung oder Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse? 1. Ausgangspunkt: Pflichtenorientierung des Verwaltungsrats * Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung bewusst dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen Verwaltungsrat ist als Organ der Sparkasse unabhängig vom Träger und gesetzlich den Interessen der Sparkasse (Art. 2 SpkG - öffentlicher Auftrag) unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze ( 12 SpkO) verpflichtet Verwaltungsrat muss beurteilen, ob Sparkasse ausreichendes Eigenkapital hat, um wettbewerbsfähig zu sein und damit den öffentlichen Auftrag für den Träger dauerhaft erfüllen zu können

12 TOP 3 Wirtschaftliche Betrachtung

13 5 Sparkasse Wirtschaftliche Betrachtung 1. Eigenkapitalbildung bei Sparkassen Sparkassen können Eigenkapital de facto nur aus den selbst erwirtschafteten Gewinnen generieren. Sparkassen haben nicht die Möglichkeit Eigenkapital durch Erhöhung des Grund oder Stammkapitals zu steigern; Genossenschaftsbanken -> Ausgabe Genossenschaftsanteile (Haftsummenzuschlag) Privatbanken -> Ausgabe Aktien Sparkassen müssen Entwicklungen langfristig antizipieren und Reserven schaffen, da eine kurzfristige Reaktion auf Veränderungen nicht möglich ist! o r> 10

14 Wirtschaftliche Betrachtung 2. Notwendige Eigenkapitalausstattung Aufgrund der Finanzmarktkrise verschärft der Gesetzgeber (zu Recht!) die regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Umsetzung von Basel III. Ende 2019 benötigen die Sparkassen 11 % Kernkapital bezogen auf die Risikopositionen statt 4 % bis 2013! Weitere Verschärfungen sind zu erwarten bzw. bereits angekündigt ( SREP" = Vereinheitlichung europäischer Bankenaufsicht). Zusätzlich ist ausreichendes internes Kapital für die Risikotragfähigkeit vorzuhalten (Stichwort: Kapitalplanungsprozess) und auch negative wirtschaftliche Entwicklungen (Niedrigzinsphase!) müssen beachtet werden. Entscheidung über notwendige Eigenkapitalausstattung kann nur nach regelmäßiger und umfassender Beschäftigung mit bankwirtschaftlichen Themen erfolgen -> Aufgabe des Verwaltungsrates!!'!

15 Wirtschaftliche Betrachtung 3. Aufgabenerfüllung Ohne ausreichende Eigenkapitalreserven ist mittelfristig die Erfüllung des öffentlichen Auftrags (Art. 2 SpkG) gefährdet. Beispiel: Kreditgeschäft Leistungskraft der Sparkasse hängt von der Fähigkeit ab, zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags gezielt Risiken einzugehen - dies setzt Eigenkapitalreserven voraus. Verengung des Kreditgewährungsspielraums bei fehlendem Eigenkapital droht zudem aus der Umsetzung von Basel III Der Verlust der Leistungsfähigkeit der Sparkasse (einer der wichtigsten Kreditgeber vor Ort) hat direkte negative Auswirkungen für die Wirtschaft der Region! 12 O O

16 TOP 4 Bewertung von Aussagen des Bürgerforum Landsberg am Lech e.v 13

17 Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse : Wegen derhohen Kernkapitalquote hätten die Gewinne 2012 und 2013 an die Eigentümer ausgeschüttet werden können, zusammen 45,285 Mio. Euro." Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: Aufgrund der Regelungen des 21 SpkO wäre maximal eine Gewinnausschüttung in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses möglich. Der Jahresüberschuss der Jahre 2012 und 2013 betrug 5,4 Mio. bzw. 5,1 Mio.. Der Verwaltungsrat hätte somit nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausschüttung von maximal 1,35 Mio. bzw. 1,275 Mio. beschließen können. Der Anteil der Stadt Lindau hätte bei einer Ausschüttung 227 T bzw. 214 T betragen (16,8 % der Ausschüttung gemäß der Regelungen der Zweckverbandssatzung) 14 r^ n

18 Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse : Gemeinderäte usw. können daher ihren Mitgliedern im Verwaltungsrat den Auftrag erteilen, dass dieser bei derabstimmung für die o.a. Empfehlungen plädieren muss. Bei Ihnen wurde seitens der Stadt Lindau irrigerweise genau das Gegenteil behauptet" Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: Dass ein Verwaltungsratsmandat ein imperatives" Mandat ist, wird vom Bürgerforum ohne Nennung von einschlägigen Rechtsquellen behauptet. Die Mitglieder im Verwaltungsrat haben ein persönliches und rein fachliches Mandat, sie sind unabhängig und weisungsfrei vom kommunalen Träger und von politischen Parteien. Sie sind nur dem Wohl der Sparkasse verpflichtet! Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Staatsministerium des Innern als oberste Sparkassenaufsicht betonten beide die Unabhängigkeit von Verwaltungsräten in ihren Entscheidungen. -> kein imperatives Mandat! 15

19 Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse : Wir unterstützen aber voll die Aussagen eines Vorstandsmitglieds derdeutschen Bundesbank, Andreas Dombret, der vor wenigen Tagen zu den Ängsten der Sparkassen Stellung genommen hat (Handelsblatt vom ):" Aussage Herr Dombret:... Die demografische und die technologische Entwicklung sprechen dafür, das Filialnetz zu straffen.... Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: Die Bürgerinitiative besitzt ein falsches Grundverständnis über den öffentlich rechtlichen Auftrag einer Sparkasse. Zweck der Sparkasse ist es gerade nicht, Gewinne zu maximieren und sie an den kommunalen Träger auszuschütten. Zweck der Sparkasse ist es, den öffentlichen Auftrag zu erfüllen und in der Fläche das Gebiet des Trägers mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Filialen zu schließen, um Ausschüttung vornehmen zu können, widerspricht dem Auftrag der Sparkassen! O 16

20 f-- <y 01 N CO LL lo o

21 Fazit In der Finanzmarktkrise 2007/2008 ist weltweit spürbar geworden, welche Auswirkungen schwach kapitalisierte Kreditinstitute auf die Wirtschaft haben können. Eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalanforderung an Kreditinstitute war breiter gesellschaftlicher Konsens ( Keine Bankenrettung mehr aus Steuergelder"). Das Bürgerforum Landsberg pocht nun darauf, die Eigenkapitalbasis von Sparkassen an den gesetzlichen Mindestanforderungen auszurichten. Bei Umsetzung der Empfehlungen würden die Sparkassen ihre Rolle als Stabilisator der Kreditwirtschaft und solider Partner in der Region gefährden. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Sparkasse gesichert. Dies verdankt die Sparkasse der guten Substanz, die aufgrund weitsichtiger Entscheidungen des Verwaltungsrates (Eigenkapitaldotierung) geschaffen wurde! r^ r^

22 Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015 Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes I9

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